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Schlussabstimmung über den Bundeshaushalt 2026

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 28.11.2025 - 08:35
Die namentliche Schlussabstimmung in dritter Beratung über das Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1) findet am Freitag, 28. November 2025, nach einer 90 Minuten langen Debatte statt. Den Abgeordneten liegen dazu mehrere Beschlussempfehlungen (21/2002, 21/2010, 21/2011, 21/2012, 21/2014, 21/2832, 21/2060, 21/2061, 21/2062) und der Bericht (21/2063) des Haushaltsausschusses vor. Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge von AfD (21/2908), Bündnis 90/Die Grünen (21/2902, 21/2903) und der Linken (21/2094) zum Haushaltsgesetz 2026. Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant Insgesamt soll der Bund 2026 524,54 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und ist zugleich ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,96 Milliarden Euro liegen – rund acht Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert. Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion richtet in ihrem Entschließungsantrag (21/2908) zum Haushaltsgesetz 2026 30 Forderungen an die Bundesregierung. so sollen die Ausgaben im Kernhaushalt verbindlich auf 480,311 Milliarden Euro und die Ausgaben im kreditfinanzierten Sondervermögen Bundeswehr auf 25,51 Milliarden Euro festgesetzt werden, sodass die Gesamtausgaben des Bundes 2026 505,82 Milliarden Euro betragen. Die Gesamteinnahmen sollen dem Entschließungsantrag zufolge 2026 auf mindestens 444,75 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Die Nettokreditaufnahme solle im Kernhaushalt auf 35,56 Milliarden Euro und im Bundeswehr-Sondervermögen auf 25,51 Milliarden Euro begrenzt werden, was der alten Schuldenbremse entspreche. Entschließungsanträge der Grünen In ihrem ersten Entschließungsantrag (21/2902) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung unter anderem auf, im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausschließlich zusätzliche Investitionen auf den Weg zu bringen, eine neue Titelgruppe "Klimawirksame blau-grüne Infrastruktur" einzuführen und die kommunale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu stärken. Im zweiten Entschließungsantrag (21/2903) werden unter anderem Maßnahmen vorgeschlagen, um Klima, Umwelt, Natur und digitale Transformation zu schützen und zu stärken, soziale Gerechtigkeit, Bildung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken, Rente, Gesundheits- und Pflegeversorgung solide zu finanzieren und globale Verantwortung ernsthaft wahrzunehmen. Entschließungsantrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Entschließungsantrag (21/2904) ein Zukunftsprogramm für die "arbeitende Klasse" mit Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, eine "gerechte" Besteuerung großer Vermögen sowie Investitionen in öffentliche, ökologisch nachhaltige Infrastruktur sowie sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau. Verlangt wird ferner der Umbau des Bürgergeldes zu einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die Abschaffung der Schuldenbremse und die Wiedererhebung der Vermögensteuer. Die Fraktion will Einkommen ab 16.800 Euro im Jahr besteuern; Einkommen ab 85.000 Euro im Jahr sollen mit 53 Prozent besteuert werden, Einkommen oberhalb von 250.000 Euro im Jahr mit 60 Prozent und Einkommen oberhalb von einer Million Euro im Jahr mit 75 Prozent. (hau/26.11.2025)

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