Aktuelle Nachrichten

128/2025 : 25. September 2025 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-474/24

EuGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 08:59
NADA Austria u. a.
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Generalanwalt Spielmann: Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen Anti-Doping-Regeln verstoßen hat, im Internet verstößt gegen das Unionsrecht

Kartellrecht: (Auch) Verfahrensverstöße können teuer werden

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 25.09.2025 - 08:42

Die Europäische Kommission verhängt erstmals isolierte Bußgelder in einem Kartellverfahren wegen der fehlerhaften Beantwortung eines Auskunftsbeschlusses. Dabei handelt es sich bereits um die zweite Entscheidung innerhalb kurzer Zeit, mit der die Europäische Kommission eigenständige Geldbußen wegen Verstößen gegen Verfahrensvorschriften in Kartellverfahren verhängt. In beiden Entscheidungen reduzierte die die Europäische Kommission die Geldbußen aufgrund der Kooperationsbemühungen der Unternehmen im Zuge der Aufklärung der Verstöße. Für die Reduktion und das Verfahren stützt sich die Europäische Kommission auf eine sinngemäße Anwendung der Settlement Notice.

Der Fall Eurofield SAS und Unanime Sport SAS

Im September 2025 verhängte die Europäische Kommission ein Bußgeld gegen Eurofield SAS und deren Muttergesellschaft Unanime Sport SAS in Höhe von ca. EUR 172.000 wegen der unvollständigen Beantwortung eines Auskunftsbeschlusses nach Art. 18 Abs. 3 VO (EG) 1/2003 im Zuge eines Kartellverfahrens im Kunstrasensektor. Dem Auskunftsbeschluss waren eine Nachprüfung (sog. „Dawn Raid“) und ein einfaches Auskunftsverlangen nach Art. 18 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1/2003 gegen Eurofield SAS vorangegangen. Die Europäische Kommission wurde hellhörig, nachdem sie die Antworten von Eurofield SAS auf das einfache Auskunftsverlangen und den Auskunftsbeschluss mit den Unterlagen und Informationen verglich, die sie im Zuge des Dawn Raids bei Eurofield SAS aufgefunden hatte. 

Für einen solchen Verfahrensverstoß sieht Art. 23 Abs. 1 lit. b VO 1/2003 ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1% des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatz vor. Die Europäische Kommission betrachtet den Verstoß als schwerwiegend, auch wenn er möglicherweise nur fahrlässig begangen wurde. Zur grundsätzlichen Bedeutung von Auskunftsverlangen führt die Europäische Kommission aus: 

Auskunftsverlangen sind ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung von Kartellverstößen. Wenn Unternehmen unsere Auskunftsverlangen nicht vollständig beantworten, kann das unsere Untersuchungen stark behindern. Mit dem heutigen Beschluss wird erstmals in einem Kartellverfahren wegen eines solchen Verfahrensverstoßes eine Geldbuße gegen ein Unternehmen verhängt. Wir werden nicht zögern, ähnliche Vorkommnisse auch in Zukunft zu ahnden, damit unsere Untersuchungen zum Nutzen der Verbraucher wirksam durchgeführt werden können. – Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin, 8. September 2025

In der Konsequenz verhängte die Europäische Kommission ein Bußgeld in Höhe von 0,3% des Gesamtumsatzes von Eurofield SAS und Unanime Sport SAS. 

Eurofield SAS und Unanime Sport SAS konnten eine Reduzierung des Bußgeldes in Höhe von 30% durch ihre umfassende Kooperation mit der Europäischen Kommission bei der Aufklärung des Verstoßes erreichen. Dazu haben die Unternehmen insbesondere unmittelbar nach Bekanntgabe des potenziellen Verstoßes durch die Kommission proaktiv mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet, über die als fehlend erkannten Unterlagen hinausgehende Informationen bereitgestellt und ihre Haftung für eine Zuwiderhandlung gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften einschließlich des Sachverhalts und der rechtlichen Beurteilung anerkannt. Dabei wendete die Europäische Kommission nun bereits schon zum zweiten Mal die Grundsätze der Settlement Notice an. Eine unmittelbare Anwendung scheidet für Verfahrensverstöße aus, da die Settlement Notice für einen Vergleich über den Abschluss des Kartellbußgeldverfahrens der Europäischen Kommission Anwendung findet. Zudem sieht sie nur eine Bußgeldreduktion von bis zu 10% vor.

Der Fall International Flavors & Fragrances Inc. 

In einer ähnlichen Situation verhängte die Kommission bereits im Juni 2024 ebenfalls erstmalig eine eigenständige Geldbuße iHv EUR 15,9 Mio. für den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften für Unternehmen, die Gegenstand einer kartellrechtlichen Untersuchung sind. Hier behinderte International Flavors & Fragrences Inc. („IFF“) die Europäische Kommission bei der Durchführung eines Dawn Raids (Art. 20, 21 VO 1/2003), indem ein leitender Mitarbeiter während des Dawn Raids von seinem Mobiltelefon WhatsApp-Nachrichten mit einem Wettbewerber löschte. 

Durch dieses vorsätzliche Löschen von WhatsApp-Nachrichten waren die von IFF vorgelegten Unterlagen unvollständig in Sinne von Art. 23 Abs. 1 lit. c VO 1/2003. Die Europäische Kommission betrachtete das Verhalten, das zu einer Behinderung der Nachprüfung führte („Obstruction“) als vorsätzliches Verhalten und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 0,3% des Gesamtumsatzes von IFF. 

Auch in diesem Fall gestand IFF den Fehler unmittelbar und noch während des Dawn Raids ein und kooperierte sehr umfassend mit der Europäischen Kommission. Insbesondere konnten die gelöschten Nachrichten wiederhergestellt werden. Dies führte zu einer Reduktion des Gesamtbußgeldes in Höhe von 50%. Auch bereits in diesem Fall wendete die Europäische Kommission für die Reduktion des Bußgeldes und den Ablauf des Kooperationsverfahrens die Settlement Notice an. 

Europäische Kommission verschärft Bußgeldpraxis für Verfahrensverstöße – Bußgeldreduktionen sind möglich

Die beiden Entscheidungen innerhalb kurzer Zeit machen deutlich, dass die Europäische Kommission ihre bisherige Praxis zu Verfahrensverstößen im Zuge von Kartellbußgeldverfahren deutlich verschärft hat. In der Vergangenheit wurden – wenn überhaupt – Verfahrensverstöße im Zuge der Bebußung des Kartellrechtsverstoßes bußgelderhöhend berücksichtigt. Lediglich für den Ausnahmefall eines Siegelbruchs hat die Europäische Kommission in zwei Entscheidungen 2008 und 2011 Bußgelder wegen Verfahrensverstößen verhängt. 

Für Unternehmen folgt aus dieser Entwicklung die Notwendigkeit, in Kartellbußgeldverfahren noch größere Sorgfalt walten zu lassen; sei es im Zuge von Dawn Raids oder bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen und Auskunftsbeschlüssen der Europäischen Kommission. Sollte es dennoch zu Verfahrensverstößen in Kartellbußgeldverfahren kommen, besteht durch eine unmittelbare und umfassende Kooperation mit der Europäischen Kommission zumindest die Möglichkeit, das Maximalbußgeld signifikant zu reduzieren.

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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner reist zu Antrittsbesuch nach Warschau – Treffen mit polnischem Parlamentspräsidenten und der Zivilgesellschaft

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 25.09.2025 - 08:28
Am Freitag, 26. September 2025, reist Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zu ihrem Antrittsbesuch nach Warschau. Dort wird sie von ihrem Amtskollegen, dem Marschall des Sejm, Szymon Hołownia, empfangen. Daneben sind weitere Gespräche, etwa mit dem stellvertretenden Senatsmarschall, Rafał Grupiński, sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutsch-Polnischen Jugendwerks geplant. Im Mittelpunkt steht die deutsch-polnische Zusammenarbeit sowie ein Austausch über die geopolitische Lage, den fortwährenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Zusammenarbeit der beiden Parlamente. Im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wird die Bundestagspräsidentin bei ihrem Besuch sowohl am Grabmal des Unbekannten Soldaten als auch am Denkmal der Helden des Ghettoaufstandes einen Kranz niederlegen und im Museum des Warschauer Aufstandes dem Widerstand der polnischen Heimatarmee gedenken. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Es ist mir wichtig, jetzt nach Warschau zu reisen – eine starke, lebendige und vielfältige deutsch-polnische Partnerschaft ist bedeutend für ein stabiles Europa. Gerade in politisch herausfordernden Zeiten ist es wichtig, diesen Dialog mit der Politik und Zivilgesellschaft zu stärken und die Rolle der Parlamente als entscheidenden Raum der demokratischen Debatte zu betonen.“

BVerwG 3 CN 3.23 - Urteil - Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie

BVerwG Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 08:28
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 4 C 4.24 - Urteil

BVerwG Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 08:27
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Clearstream and Euroclear to Digitize Eurobond Market

Deutsche Börse (PM) - Do, 25.09.2025 - 08:00
Clearstream and Euroclear, the two international central securities depositories (ICSDs), are taking significant steps toward digitizing the Eurobond market. Eurobonds represent the world’s third-largest debt market with a current value of €14 trillion. Dematerialized issuance as of 2026 As from Q1/2026, the two ICSDs will support the issuance of Eurobonds in dematerialized form, eliminating the need for paper certificates and representing a milestone in the adoption of automation and new technologies across the entire Eurobond lifecycle. A common technology-agnostic data standard In their continued efforts to reduce fragmentation, the ICSDs have co-developed a data standard, the Issuance & Processing Taxonomy (IPT). The IPT is designed as an industry-wide, technology-agnostic standard. It supports different communication channels, including application programming interfaces (APIs). In December 2025, the two ICSDs will publish an extension to the IPT to include token taxonomy for distributed-ledger technology (DLT). The IPT is aligned with the International Capital Market Association’s (ICMA) Bond Data Taxonomy (BDT). Boosting efficiency, security and reducing cost  By digitizing the Eurobond market, Clearstream and Euroclear are unlocking substantial benefits for market participants—faster and more efficient trading, lower vault operation costs through the elimination of physical certificates, stronger security against loss, theft, or forgery, and full transparency with an accessible electronic ownership record. These initiatives lay the foundation for a fully digital Eurobond market, with the potential for automated lifecycle management and the integration of distributed-ledger technology. Clearstream and Euroclear remain committed to driving this transformation to further optimise the Eurobond market and realize its full potential. Isabelle Delorme, Head of Product Strategy & Innovation at Euroclear, commented: “This joint initiative represents a significant milestone for the Eurobond market and for the wider industry. Our new taxonomy is a game changer for clients wanting to use APIs to issue Eurobonds and preparing to issue tokenized bonds. By embracing digital transformation, we are unlocking real benefits for our clients and shaping a more efficient, secure, and sustainable market—keeping the Eurobond market at the forefront of innovation.” Jens Hachmeister, Head of Issuer Services & New Digital Markets at Clearstream, said: “The digitization of the Eurobond market is a testament to the collaborative efforts between the ICSDs and across the industry. It opens exciting possibilities for further innovation where Eurobonds can serve as a blueprint for strong and efficient European capital markets. The modernization of this global success story based in Europe enables greater accessibility for our clients and all participants.” Eurobonds, the third-largest debt market in the world The Eurobond market is the world’s third largest debt market and supports asset classes such as exchange-traded products (ETPs), structured securities and certain equities. It caters to issuers and investors from all time zones and supports issuance, settlement, asset servicing and financing of currently 350,000 distinct Eurobonds that represent a total market value equivalent to over €14 trillion. With 12,000 issuers based across 130 countries, Eurobonds represent a truly global offering, with a more diverse issuer base than any other bond market worldwide. The Eurobond ecosystem is built on a network of global corporate trust banks, dealers, and specialised service agents. Eurobonds can be issued under over 50 governing laws and in up to 100 denomination currencies. ***   [Editorial note: Please find here a high-resolution photo of Jens Hachmeister.] About Clearstream Clearstream is the innovative and trusted post-trade business for the global markets. It runs the leading securities and funds servicing ecosystems of tomorrow.  The company operates the German and Luxembourg central securities depositories and an international central securities depository for the Eurobonds market. With 20 trillion Euros in assets under custody, it is one of the world’s largest settlement and custody firms for domestic and international securities. It also delivers premier fund dealing, distribution, digital and data services, covering over 55 fund markets worldwide.  Clearstream is part of Deutsche Börse Group, an international exchange organization and provider of innovative market infrastructures. To learn more, visit us at www.clearstream.com or connect via LinkedIn. About Euroclear Euroclear group is the financial industry’s trusted provider of post trade services. Guided by its purpose, Euroclear innovates to bring safety, efficiency and connections to financial markets for sustainable economic growth. Euroclear provides settlement and custody of domestic and cross-border securities for bonds, equities and derivatives and investment funds. As a proven, resilient capital market infrastructure, Euroclear is committed to delivering risk-mitigation, automation and efficiency at scale for its global client franchise. The Euroclear group comprises Euroclear Bank, the International CSD, as well as Euroclear Belgium, Euroclear Finland, Euroclear France, Euroclear Nederland, Euroclear Sweden, Euroclear UK & International. Media contact: Clearstream Tabea Behr Phone: +49 (0)69 2 11-13 016 tabea.behr@deutsche-boerse.com Euroclear Craig MacDonald Phone +44 +(0) 7471 148 319 craig.macdonald@euroclear.com
Kategorien: Finanzen

16 Milliarden Euro für den Innenetat

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 25.09.2025 - 08:00
Der Bundestag hat seine viertägigen Etatberatungen am Donnerstagvormittag, 25. September 2025, mit der Debatte über den Haushalt 2026 des Bundesinnenministeriums (BMI) fortgesetzt. Nach dem Entwurf der Bundesregierung (21/600) kann Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) im kommenden Jahr mit einem Ausgabenvolumen in Höhe von 16,01 Milliarden Euro rechnen. Das sind rund 770 Millionen Euro mehr als im Etat für das laufende Jahr, der für das BMI Ausgaben in Höhe von 15,24 Milliarden Euro vorsieht. Der Einzelplan 06 soll nach den bis Freitag, 26. September, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Minister: Aufrüsten bei der Inneren Sicherheit Dobrindt wertete den Etat 2026 zu Beginn der Aussprache als Meilenstein für die Sicherheitspolitik in Deutschland. "Wir stärken die Polizei, wir schützen durch den Ausbau der Zivilverteidigung, wir werden schlagkräftiger durch den Ausbau der Drohnenabwehr", sagte der Minister. Dies sei der "Maßstab der Politik der neuen Inneren Sicherheit: Stärke, Schutz und Schlagkraft". Deutschland sei Ziel einer hybriden Bedrohung, von Sabotage und Spionage, und rüste gegen diese hybriden Bedrohungen auf. "Zeitenwende" bedeute nicht nur "Ausbau militärischer Verteidigung", sondern auch "Aufrüsten bei der Inneren Sicherheit". Man befinde sich in einem "Wettrüsten zwischen Drohnenbedrohung und Drohnenabwehr" und werde stärker in dieses Wettrüsten investieren. Dies werde sowohl mit einer neuen Gestaltung des Luftsicherheitsgesetzes geschehen als auch mit finanziellen Mitteln. "Wir reduzieren die Pull-Faktoren" Dabei gingen die Aggressionen "auch von Russland aus", fügte der Minister unter Verweis auf Luftraumverletzungen bei Nachbarstaaten, Drohnenüberflüge und Cyberangriffe hinzu und wandte sich mit Blick auf die AfD dagegen, diese "allgegenwärtige" Bedrohung "kleinzureden". Erneut verteidigte der Ressortchef zugleich die Migrationspolitik der Bundesregierung gegen Kritik aus der Opposition. Nicht nur im August gingen die Zahlen bei der illegalen Migration im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent zurück, sondern auch im September werde dies der Fall sein, "weil wir die Pull-Faktoren reduzieren" und "die Grenzkontrollen verlängern". Deutschland habe wieder eine "Führungsrolle in Europa" beim Kampf gegen die illegale Migration. Deshalb habe er die Innenminister der Nachbarländer zum 4. Oktober nach München "zur Schärfung und Härtung" des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eingeladen. Dabei gehe es auch um Vereinbarungen mit Drittstaaten. AfD sieht "Totalversagen bei der Migration" Dr. Gottfried Curio (AfD) warf der Union dagegen vor, der "Türöffner" für "Millionen oft gar nicht integrationswilliger Männer" zu sein. Der Bürger habe jedoch "die Nase voll vom Totalversagen bei der Migration", sagte Curio. Statt den "Kollaps der Kommunen zu stoppen", gebe es "die Weiterführung der illegalen Migration". Dabei gebe es "überhaupt keine Entspannung: Es werden immer noch ständig rasant mehr." Zugleich kritisierte der AfD-Abgeordnete eine "immer weiter forcierte Einbürgerung". Deutschland brauche jedoch "nicht möglichst viele neue Staatsbürger, sondern möglichst qualifizierte", fügte er hinzu und forderte ein "Moratorium bei der Einbürgerung". Gebraucht werde auch eine "Schub-Umkehr" und "Minus-Zuwanderung von 200.000 nicht Aufenthaltsberechtigte jährlich", unterstrich Curio. SPD: Mittelaufwüchse richtig und wichtig Martin Gerster (SPD) konstatierte, dass viele der im BMI-Etat 2026 vorgesehenen Investitionen in die Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gar nicht möglich wären ohne die im Frühjahr beschlossenen Ausnahmeregelungen von der Schuldenbremse. Von den zusätzlichen Mitteln für den Sicherheitsbereich profitierten etwa die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) enorm. Für den Zivil- und Bevölkerungsschutz seien für das kommende Jahr rund zwei Milliarden Euro vorgesehen. Dies sei ein "beispielloser Aufwuchs" um rund 600 Millionen Euro auf ein neues Rekordniveau. Seit 2019 hätten sich die Mittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie für das Technische Hilfswerk (THW) verdreifacht. Diese massiven Investitionen seien "absolut richtig und wichtig". Grüne: Es braucht nicht nur Mittel, sondern rechtliche Grundlagen Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Haushalt des Bundesinnenministeriums bilde jetzt die Zeitenwende im Zivilschutz ab, die eigentlich schon 2022 hätte vollzogen werden müssen. "Mit starken Aufwüchsen in allen Bereichen der zivilen Verteidigung ist die finanzielle Grundlage gelegt, die neue Sicherheitslage in Europa ergänzend zum Etat des Verteidigungsministeriums jetzt richtig aufzustellen", fügte Eckert hinzu. Dies sei auch dringend notwendig, da das BMI in der "Gesamtverteidigung" die zentrale Rolle einnehme, den Schutz der Bevölkerung an die erste Stelle zu stellen und im Zweifelsfall Ressourcenkonflikte "zwischen militärischer Logik und Zivilschutzlogik" im Sinne der Bevölkerung zu entscheiden. Jetzt brauche es jedoch nicht nur Mittel, sondern auch neue rechtliche Grundlagen, um der Bedrohungslage wirklich effektiv zu begegnen. Linke: BMI-Etat spart an falschen Stellen Dr. Dietmar Barsch (Die Linke) betonte mit Blick auf den Zivil- und Katastrophenschutz, auch seine Fraktion finde es richtig, dass das THW Mittel etwa für Fahrzeuge erhalte. Begründet werde dies jedoch nicht mit den Folgen des Klimawandels, sondern mit der "Idee einer gesamtgesellschaftlichen Kriegstüchtigkeit". Dies kritisiere Die Linke, sagte Bartsch. Zugleich führte er den Rückgang der Asylzahlen auf Maßnahmen der früheren "Ampel"-Regierung zurück. Die Politik der jetzigen Bundesregierung habe damit wenig zu tun. Auch sei die Migrationspolitik "unehrlich" und zum Teil fahrlässig. So kürze die Regierung im Haushaltskapitel "Migration und Integration"; die Ausgaben für Sprachkurse gingen um 110 Millionen Euro zurück. Ohne Sprachkenntnisse sei Integration jedoch unmöglich, weshalb diese Kürzungen unangemessen seien. Der BMI-Etat spare an den falschen Stellen und setze die falschen Prioritäten. Union: 1,2 Milliarden Euro für das BKA Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU) hob hervor, dass der Bevölkerungsschutz in BMI-Haushalt eine "erheblich größere finanzielle Bedeutung" erhalte: "Fast 1,3 Milliarden Euro fließen einerseits in das BBK und andererseits in das Technische Hilfswerk". Hier werde in Resilienz investiert, und jeder eingesetzte Euro komme der Fähigkeit zugute, auf Krisen wirksam zu reagieren. Daneben erhalte das BKA mehr als 1,2 Milliarden Euro, um Cyberkriminalität und Organisierte Kriminalität zu bekämpfen, und das BSI erlebe einen Mittelzuwachs auf 380 Millionen Euro zum besseren Schutz vor Cyberattacken. Geld alleine mache Deutschland jedoch noch nicht sicherer, fügte Krings hinzu. Einen Sicherheitsgewinn gebe es nur, "wenn wir mehr Geld und mehr Stellen mit mehr modernen und auch digitalen Ermittlungsbefugnissen kombinieren", sagte er. Genau dies mache die Koalition. Mehr als sechs Milliarden Euro für Personal Die Personalausgaben im Innenetat 2026 veranschlagt die Bundesregierung mit knapp 6,52 Milliarden Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit gut 3,90 Milliarden Euro. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen sich im Einzelplan 06 dem Entwurf zufolge im Jahr 2026 auf gut 3,40 Milliarden Euro belaufen und die Ausgaben für Investitionen auf mehr als 2,26 Milliarden Euro. Mit 5,02 Milliarden Euro fällt erneut ein Großteil der BMI-Ausgaben dem Etatentwurf zufolge im nächsten Jahr bei der Bundespolizei an, wobei sich allein deren Personalausgaben auf 2,96 Milliarden Euro belaufen sollen. 2025 liegen die Gesamtausgaben für die Bundespolizei bei 4,94 Milliarden Euro. Mehr Geld für BKA und Verfassungsschutz Das Bundeskriminalamt (BKA) kann im Jahr 2026 laut Haushaltsvorlage im Vergleich zu 2025 mit einer Ausgabensteigerung um 199 Millionen Euro auf 1,24 Milliarden Euro rechnen. Die Gesamtausgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steigen den Regierungsplänen zufolge im Jahr 2026 im Vergleich zum Soll 2025 um 110 Millionen Euro auf 687 Millionen Euro. Ein Ausgabenzuwachs von geplanten 231 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 379 Millionen Euro im kommenden Jahr ist im Haushaltsentwurf beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgesehen. Bei der „Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (Zitis) sollen die Gesamtausgaben im Jahr 2026 danach im Vergleich zu 2025 um 8,5 Millionen Euro auf 89 Millionen Euro steigen. Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist im Vergleich zum Entwurf 2025 in der Regierungsvorlage für das Jahr 2026 ein Ausgabenzuwachs um 274 Millionen Euro auf 610 Millionen Euro eingeplant. Die Gesamtausgaben des Technischen Hilfswerkes (THW) sollen danach um 196 Millionen Euro auf 643 Millionen Euro in 2026 steigen. Ausgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge steigen Anwachsen sollen laut Regierungsentwurf 2026 auch die Gesamtausgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von 878 Millionen Euro im laufenden Jahr auf eine Milliarde Euro in 2026. Daneben ist im davon getrennten Kapitel „Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene“ ein Ausgabenrückgang um 112 Millionen Euro auf 1,26 Milliarden Euro in 2026 vorgesehen. Dabei bilden die Mittel für die Integrationskurse den Angaben zufolge mit 954 Millionen Euro auch 2026 den Ausgabenschwerpunkt in der Titelgruppe Integration und Migration, während daneben eine Reihe weiterer integrations- und migrationsspezifischer Maßnahmen mit 219 Millionen Euro bezuschusst werden sollen. „IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung“ Im Kapitel "IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung“ sollen die Gesamtausgaben nach den Regierungsplänen von 1,2 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 1,4 Milliarden Euro anwachsen. Ein Ausgabenrückgang von 105 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 103 Millionen Euro im kommenden Jahr ist dagegen bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vorgesehen. Dagegen werden für das Statistische Bundesamt für 2026 in der Regierungsvorlage Gesamtausgaben in Höhe von 247 Millionen Euro und damit 14 Millionen Euro mehr als für 2025 veranschlagt. Nicht mehr aufgeführt im Einzelplan 06 ist die Titelgruppe „Sport“, die im BMI-Etat für 2025 noch mit Ausgaben in Höhe von rund 333 Millionen Euro zu Buche schlägt. Der Themenbereich wurde ins Kanzleramt verlagert. (sto/hau/25.09.2025)

8. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 25.09.2025 - 07:00
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt ist am Donnerstag, 25. September 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (25.09.2025)

Versorgungskasse der ehemaligen Bayernwerk AG VVaG

Übertragung eines Versicherungsteilbestandes
Kategorien: Finanzen

Protecting our blue planet and the world’s life support system: Key takeaways from the United Nations Ocean Conference

Norton Rose Fulbright - Do, 25.09.2025 - 01:32
The ocean is the world’s life support system and our greatest ally in our defence against climate change impacts. As eloquently described at the 2022 United Nations Ocean Conference.

Dentons’ growing recognition in Chambers Canada 2026 highlights expanding capabilities for clients

Dentons News - Do, 25.09.2025 - 01:00

Chambers and Partners has once again recognized Dentons in Chambers Canada: Canada’s Leading Lawyers for Business 2026, with a 20% year-over-year increase in lawyer rankings—a reflection of the growing depth of expertise we provide to clients across sectors and borders.

Revamped Opportunity Zone Program to Benefit Water Infrastructure Projects

Dentons Insights - Do, 25.09.2025 - 01:00

United States: The Qualified Opportunity Zone program (the “Opportunity Zone Program”), first introduced in the 2017 Tax Cuts and Jobs Act and its subsequent rulemaking, was designed to spur economic development and job creation in low-income communities by offering investors significant federal tax incentives for development in those communities.  

Crossing the line: Navigating current eligibility requirements for accessing Canadian immigration benefits at a port of entry

Dentons Insights - Do, 25.09.2025 - 01:00

For many years, the available processes for seeking temporary residence in Canada have remained a constant. Indeed, changes in Canadian immigration which impact large numbers of foreign nationals are a relatively rare occurrence. However, for the many temporary foreign workers and international students in Canada who must extend their immigration status, such a change did come to pass in late 2024.

The SEC States its Policy on Issuer-Investor Arbitration

Dentons Insights - Do, 25.09.2025 - 01:00

On September 17, 2025, the US Securities and Exchange Commission (“SEC”) announced an important policy statement that may have far-reaching impacts on issuer-investor disputes and the adjudication of such disputes through domestic or international arbitration as opposed to court-based litigation.

Dentons represents Accentro bondholders as joint representative in the restructuring of the company through StaRUG proceedings

Dentons News - Do, 25.09.2025 - 01:00

Global law firm Dentons and Dentons GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft have advised the bondholders of the real estate services company Accentro Real Estate AG in connection with the company's restructuring proceedings under the German Act on the Stabilization and Restructuring Framework for Companies (StaRUG).

Dentons strengthens Employment practice with hire of Franck van Uden in Amsterdam

Dentons News - Do, 25.09.2025 - 01:00

Global law firm Dentons is pleased to announce that Franck van Uden has joined the firm as Partner in its Employment and Labor practice in Amsterdam. The new hire consolidates the firm’s reputation in employment, expanding leadership alongside a well-established partner and team. Van Uden brings over two decades of experience at international law firms, enhancing Dentons’ capacity to counsel clients on complex employment matters across Europe.

Avoiding VAT pitfalls in Tanzania: reflection from <em>Jacks (Tanzania) Limited v. Commissioner General, Tanzania Revenue Authority</em>

Dentons Insights - Do, 25.09.2025 - 01:00

Tanzania: On 6 August 2025, the Court of Appeal of Tanzania (the Court) delivered a decisive judgment in Jacks (Tanzania) Limited v. Commissioner General, Tanzania Revenue Authority (Civil Appeal No. 529 of 2023) [2025] TZCA 808, in which it upheld the Tanzania Revenue Authority’s (TRA or the Respondent) refusal to grant Jacks (Tanzania) Limited (the Appellant) an input VAT claim and related reliefs. Beyond resolving the dispute, the judgment provides important guidance for taxpayers on the level of evidence required to support VAT claims and confirms the wide scope of the Commissioner General’s anti-avoidance powers under section 8 of the Tax Administration Act [Cap. 438 R.E. 2019] (Tax Administration Act).