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Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der sich mit der Verfolgung und Bestrafung von Straftaten befasst, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden. Es dient dazu, Jugendliche von Erwachsenen abzugrenzen und ihnen, aufgrund ihres noch nicht vollständig ausgebildeten Charakters und ihrer besonderen Reifephase, eine besondere Rechtsbehandlung zukommen zu lassen. Das Jugendstrafrecht ist in Deutschland im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in einigen Punkten von dem Strafrecht, das für Erwachsene gilt. So werden Jugendliche, die strafmündig sind, in der Regel nicht in Gefängnisse, sondern in Jugendstrafanstalten oder in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht. Auch die Art und Dauer von Strafen unterscheidet sich im Jugendstrafrecht von denen im Strafrecht für Erwachsene. So können Jugendliche zum Beispiel zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verurteilt werden, während Erwachsene zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder länger verurteilt werden können.

Ein wichtiger Grundsatz im Jugendstrafrecht ist die Erziehungsaufforderung. Dieser Grundsatz besagt, dass Jugendliche nicht nur bestraft, sondern auch erzogen werden sollen. Das Ziel der Erziehungsaufforderung ist es, Jugendliche von kriminellen Handlungen abzuhalten und sie zu verantwortungsbewussten Bürgern zu erziehen. Dazu können Maßnahmen wie zum Beispiel Arbeitsauflagen, Sozialstunden oder Schulungen angeordnet werden.

Das Jugendstrafrecht sieht auch die Möglichkeit vor, Jugendliche im Rahmen von sogenannten Jugendgerichtshilfen zu behandeln. Dies sind Maßnahmen, die außerhalb eines Strafverfahrens und damit auch ohne Verurteilung durchgeführt werden können. Jugendgerichtshilfen sind zum Beispiel Betreuungsmaßnahmen, Erziehungsmaßnahmen oder Schulungen.