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Unterschied des deutschen Rechts vom US-amerikanischen Recht

Das deutsche Recht und das US-amerikanische Recht unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Eine wichtige Unterscheidung betrifft die Rechtsordnungen selbst: Während das deutsche Recht eine Zivilrechtsordnung ist, die sich hauptsächlich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stützt, ist das US-amerikanische Recht eine gemischte Rechtsordnung, die sowohl Zivil- als auch Common Law enthält.

Ein weiterer Unterschied betrifft das Rechtsprinzip der Gewaltenteilung. Im deutschen Recht ist die Gewaltenteilung ein zentrales Element und wird in der Verfassung garantiert. Das heißt, dass die drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) voneinander getrennt sind und sich gegenseitig kontrollieren. Im US-amerikanischen Recht gibt es zwar auch eine Gewaltenteilung, diese ist jedoch weniger stark ausgeprägt als im deutschen Recht.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Gerichtsbarkeit. Im deutschen Recht gibt es verschiedene Gerichtsbarkeiten für Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht. Im US-amerikanischen Recht gibt es hingegen eine einheitliche Gerichtsbarkeit, die sowohl für Zivil- als auch Straf- und Verwaltungsrecht zuständig ist.

Zudem gibt es Unterschiede im Bereich des Strafrechts. Im deutschen Strafrecht gibt es beispielsweise das Prinzip der Schuld, das besagt, dass nur der Schuldige bestraft werden darf. Im US-amerikanischen Strafrecht hingegen gibt es das Prinzip der Schuldfähigkeit, das besagt, dass auch Personen bestraft werden können, die zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Beeinträchtigung nicht voll schuldfähig waren.

Insgesamt gibt es also zahlreiche Unterschiede zwischen dem deutschen Recht und dem US-amerikanischen Recht. Für Juristen ist es daher wichtig, sich mit den Besonderheiten beider Rechtsordnungen auseinanderzusetzen, um im internationalen Kontext adäquat arbeiten zu können.