§ 263 StGB

BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

Zur Strafbarkeit wegen untauglichen Versuchs bei nur vermeintlicher Mittäterschaft.

Tenor

1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 9. November 1993 wird verworfen.
2. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen - in Mittäterschaft begangenen - versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.

BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

1. Geht es dem Verurteilten vorrangig nur um weiteren Strafaufschub und macht er zu diesem Zweck der Staatsanwaltschaft unwahre Angaben, liegt darin auch dann kein Betrug, wenn damit zugleich der Verfall einer Sicherheit abgewendet wird.
2. Zu den Anforderungen an die Annahme bedingten Vorsatzes im Rahmen des § 267 I, wenn ein Strafverteidiger bei seiner Tätigkeit ihm vom Mandanten überlassenen gefälschte Urkunden unter Zweifeln an deren Echtheit dem Gericht vorlegt.

RG, 19.02.1907 - V 859/06

**1. Was ist im Sinne des § 242 StGB unter Absicht rechtswidriger Zueignung zu verstehen, namentlich im Gegensatze zur Absicht, eine fremde Sache lediglich vorübergehend zu gebrauchen?

RG, 01.05.1899 - Rep. 739/99

Kann Elektrizität oder elektrischer Strom Gegenstand eines Diebstahles sein? Ist Entziehung von Elektrizität als Betrug oder als Sachbeschädigung strafbar?

Tatbestand

BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

Wer sich auf Grund einer Täuschung zu einer Leistung verpflichtet und dafür eine gleichwertige Gegenleistung erhalten soll, ist allein durch die Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit nicht ohne weiteres im Sinne des Betrugstatbestandes an seinem Vermögen geschädigt.
Ein Vermögensschaden ist in diesem Falle nur gegeben, wenn weitere Umstände hinzutreten. Diese können insbesondere dann vorliegen, wenn der Erwerber

BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

Fehlt der Kaufsache die vom Verkäufer fälschlich zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer durch den Abschluß des Vertrags auch dann geschädigt sein, wenn die Sache - ohne die zugesicherte Eigenschaft - den vereinbarten Preis wert ist; er ist es jedoch nicht stets und unter allen Umständen.

Tenor