§ 2 EEG
Außenbereichsvorhaben und der Zeitfaktor – Gedanken zu befristeten Bebauungsplänen und Freiflächen-PV-Anlagen als Behelfsbau
Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass, wenn sicher zu erwarten ist, dass ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB nur vorübergehend beeinträchtigt wird, diesem bei der zu treffenden Abwägungsentscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB ein geringeres Gewicht zukommt, als dauerhafte Beeinträchtigungen.1
- 1. So auch Kellermann in: Rixner/Biedermann/Charlier, BauGB / BauNVO, 4. Aufl. (2022), § 35 BauGB Rn. 64 mit Verweis auf: BVerwG, Beschluss vom 28.10.2015 – 4 B 44.15 – Rn. 3 m. w. N..
Kiesabbau und Photovoltaik – ein Brückenschlag zum mitgezogenen Gewerbebetrieb
Der Gesetzgeber forciert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch aus Sicht des öffentlichen Baurechts sind diese Tendenzen deutlich erkennbar.
