§ 36 LVwVfG

Außenbereichsvorhaben und der Zeitfaktor – Gedanken zu befristeten Bebauungsplänen und Freiflächen-PV-Anlagen als Behelfsbau

Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass, wenn sicher zu erwarten ist, dass ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB nur vorübergehend beeinträchtigt wird, diesem bei der zu treffenden Abwägungsentscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB ein geringeres Gewicht zukommt, als dauerhafte Beeinträchtigungen.1

Kiesabbau und Photovoltaik – ein Brückenschlag zum mitgezogenen Gewerbebetrieb

Der Gesetzgeber forciert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch aus Sicht des öffentlichen Baurechts sind diese Tendenzen deutlich erkennbar.

Das gefälschte Prüfbuch

Städte und Gemeinden stehen oft hinter Musikveranstaltungen. Das ist gut. Menschen kommen zusammen, feiern, lachen, tanzen. Das trägt zum gemeinschaftlichen Wohlbefinden bei.