Aktuelle Nachrichten
21/4597: Kleine Anfrage Auswirkungen der deutschen Rohstoffpolitik auf Länder des Globalen Südens (PDF)
21/4596: Kleine Anfrage Umsetzungsstand des Aktionsplans "Queer leben" (PDF)
21/4595: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/3302 - Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz (PDF)
21/4584: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Filiz Polat, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4280 - Zugang statt Blockade - Zulassungsstopp zu Sprach- un
21/4594: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnunge
Autobahn-Raststätten: Ohne Vergabeverfahren keine Schnellladestationen
Dürfen Schnellladesäulen für E-Autos an Autobahnraststätten einfach den bisherigen Betreibern zugesprochen werden? Nein, sagte nun das OLG Düsseldorf, nachdem der EuGH Vorgaben gemacht hatte. Ohne Ausschreibung geht es nicht.
Weiterlesen
OLG Frankfurt verneint Tierhalterhaftung: Die Schwerkraft ist schuld, wenn ein sterbendes Pony auf die Tierärztin stürzt
Die Tierhalterhaftung reicht sehr weit. Doch wenn ein Pony beim Einschläfern auf das Bein der Tierärztin fällt, greift sie nicht mehr. Das sei nun wirklich keine typische Tiergefahr mehr, so das OLG Frankfurt – sondern einfach die Schwerkraft.
Singapore’s Competition Appeal Board addresses price fixing and information exchange and clarifies the distinction between the “object” and “effect” limbs of cartel prohibitions
Sterbendes Pony fällt auf Tierärztin: Keine Tiergefahr, sondern Physik
Ein Pony fiel nach einer tödlichen Injektion auf die Tierärztin, die die Spritze gesetzt hatte. Das Umfallen sei der Schwerkraft geschuldet, eine Tiergefahr habe sich nicht realisiert, erklärte das OLG Frankfurt a.M. Die Eigentümerin des Ponys haftet daher nicht.
Weiterlesen
11.03.2026 13:30 Uhr | 6. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 2.088
Beim Kanzleramt ist Schluss: Datenschutzbeauftragter darf sich über Nachrichtendienst nur beschweren
Der Bundesnachrichtendienst hatte dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Einsichtnahme in Unterlagen verweigert. Letzterer darf sich beim Kanzleramt beschweren, aber nicht klagen, so das Bundesverwaltungsgericht.
Harvey integriert agentenbasierte KI in Microsoft-Arbeitsumgebung
Das Legal-AI-Unternehmen Harvey hat eine Erweiterung seiner Plattform angekündigt, die eine direkte Integration in Microsoft 365 Copilot vorsieht. Ziel ist es, juristische KI-Funktionen unmittelbar in die tägliche Arbeitsumgebung von Kanzleien und In-house-Rechtsabteilungen zu integrieren und damit Recherche-, Analyse- und Dokumentationsprozesse effizienter zu gestalten.
Agentenbasierte Plattform für juristische Workflows
Die neue Plattform basiert auf einem sogenannten agent-powered Ansatz. Dabei handelt es sich um spezialisierte KI-Agenten, die einzelne Aufgaben in juristischen Arbeitsprozessen übernehmen können, etwa Rechtsrecherche, Dokumentenanalyse oder die Auswertung von Vertragsbeständen. Nutzer können diese Funktionen direkt aus der Copilot-Oberfläche heraus aufrufen, beispielsweise durch die Ansteuerung eines Harvey-Agenten.
Die KI greift dabei auf unternehmensinterne Wissensquellen und Dokumentensammlungen („Vaults“) zu. So können juristische Fragestellungen unmittelbar im Kontext vorhandener Daten beantwortet oder Dokumente automatisiert analysiert werden.
Integration in bestehende Microsoft-Workflows
Ein zentraler Aspekt der neuen Lösung ist die Einbettung der Harvey-Funktionen in die gängigen Microsoft-365-Anwendungen. Copilot dient dabei als Einstiegspunkt für juristische Anfragen. Von dort aus können Nutzer sowohl erste Antworten auf rechtliche Fragestellungen erhalten als auch vertiefte Analysen oder weiterführende Workflows auslösen.
Die Integration folgt der Strategie, KI-Funktionen direkt in bestehende Arbeitsumgebungen einzubetten, anstatt separate Anwendungen zu nutzen. Dadurch sollen juristische Fachkräfte ihre Arbeitsabläufe nicht wechseln müssen, sondern KI-Unterstützung innerhalb der bereits genutzten Tools erhalten.
Die Kooperation zwischen Harvey und Microsoft verdeutlicht den Trend, spezialisierte Legal-AI-Systeme enger mit etablierten Büro- und Kollaborationsplattformen zu verzahnen. Für juristische Fachkräfte könnte dies einen Schritt hin zu stärker integrierten, KI-gestützten Arbeitsabläufen darstellen.
Der Beitrag Harvey integriert agentenbasierte KI in Microsoft-Arbeitsumgebung erschien zuerst auf .
