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Modernisierung des deutschen Designrechts
Die deutsche Kreativwirtschaft genießt auch über Europas Grenzen hinaus hohes Ansehen. Sie steht für Schöpfergeist und Innovation. Damit dieser Bereich auch künftig wettbewerbsfähig bleibt, ist der Gesetzgeber dazu angehalten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen fortlaufend weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Schutzmechanismen für Kreative stets möglichst effizient, einfach nutzbar und kostengünstig sein.
Am 14. November 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur umfassenden Modernisierung des Designrechts vorgestellt. Damit soll die neue EU-Design Richtlinie 2024/2823 vollständig in deutsches Recht umgesetzt werden. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie sollen die Änderungen am 9. Dezember 2027 in Kraft treten.
Diese Punkte stehen im Mittelpunkt des Entwurfs:
Ausdrücklicher Schutz von animierten Designs (§§ 11, 11a, 8 DesignG-RefE)Künftig sollen auch bewegte Elemente eines Designs – etwa Drehbewegungen, das Aufleuchten eines Logos oder animierte Grafiken – eindeutig geschützt sein. Zwar waren digitale Designs auch bisher schon erfasst, jedoch wurde dabei nicht ausreichend berücksichtigt, dass gerade die Bewegung selbst ein prägendes Gestaltungselement sein kann. Neu ist außerdem, dass Anmeldungen künftig auch per Video möglich sein können. Das erleichtert die Darstellung solcher Designs erheblich und macht die Anmeldung für Kreative und Unternehmen deutlich einfacher.
Klare Regeln gegen designverletzenden 3D-Druck (§ 38 DesignG-RefE)3D-Druck ermöglicht es heute, geschützte Produkte schnell und kostengünstig zu kopieren. Das führt zunehmend zu Handelsware, die Originaldesigns nachahmt und damit Schutzrechte verletzt. Der Entwurf schafft hier ein deutliches Verbot, das bereits im Vorfeld der Verletzung ansetzt: Schon vorbereitende Handlungen, wie das Erstellen, das Teilen oder das Herunterladen von Dateien, die ein Design abbilden, sollen sanktioniert werden.
Darüber hinaus wird eine sogenannte Durchfuhrregelung eingeführt. Damit wird die bloße Durchfuhr von nachgeahmter Ware durch EU-Mitgliedstaaten untersagt. Rechteinhaber können auf diese Weise bereits in diesen Gebieten gegen die Designpiraterie vorgehen.
Neues Kennzeichnungssymbol für eingetragene Designs (§ 38b DesignG-RefE)Analog zum bekannten Copyright-Symbol „©“ für urheberrechtlich geschützte Werke wird künftig das Zeichen „Ⓓ“ eingeführt. Es dient als Hinweis darauf, dass ein Design offiziell eingetragen und damit geschützt ist. Ziel ist es, das Bewusstsein der Bevölkerung für Designs zu stärken. Die Kennzeichnung soll für die Öffentlichkeit schneller wahrnehmbar und gleichzeitig verständlicher sein.
Keine Rechtsverletzung bei Kritik, Kommentar oder Parodie (§ 40 DesignG-RefE)Um einen fairen Ausgleich zwischen Schutzinteressen und öffentlicher Meinungsfreiheit zu schaffen, können Schutzrechte von Designs künftig nicht mehr geltend gemacht werden, wenn es um eine Kritik, Kommentierung oder Parodie des Designs geht. Voraussetzung ist jedoch, dass die in Rede stehenden Verhaltensweisen mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar sind und die normale Verwertung des Designs nicht beeinträchtigt wird. Eine ähnliche Regel gibt es mit § 51a UrhG im Urheberrecht.
Reparaturklausel für formgebundene Ersatzteile (§ 40a DesignG-RefE)Ein weiteres wichtiges Ziel des Entwurfs ist die europaweite Regulierung des Ersatzteilmarkts ab 2032. Die dafür eingeführte Reparaturklausel sieht vor, dass ein Hersteller sich künftig nicht mehr auf sein Designrecht berufen darf, um anderen Produzenten den Verkauf von formgebundenen Ersatzteilen zu verbieten. Formgebunden sind solche Bauteile, bei denen das Gesamtprodukt auf genau dieses Ersatzteil angewiesen ist, etwa weil Form oder Erscheinungsbild zwingend vorgegeben sind. So sollen Monopolstellungen über bestimmte Ersatzteile verhindert werden, denn der Schutz eines Designs soll sich ausschließlich auf die äußere Gestaltung beziehen, nicht auf das Produkt selbst. Eine solche Regelung kennt das deutsche Designrecht tatsächlich bereits seit 2020.
Mit dem neuen Entwurf soll nun die Übergangsfrist nach § 73 Abs. 2 DesignG-RefE verkürzt werden. Bislang war vorgesehen, dass die Reparaturklausel für Designs, die vor dem 2. Dezember 2020 angemeldet wurden, noch keine Anwendung findet. Für diese älteren Designs konnte der reguläre Designschutz daher bisher im Maximalfall bis zu 25 Jahre (also bis zum 1. Dezember 2045) verlängert werden. Nun wird die Übergangsregelung verkürzt: Die Reparaturklausel aus § 40a DesignG-RefE gilt für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, das vor dem 2. Dezember 2020 angemeldet wurde, nun ab dem 9. Dezember 2032.
Abbau von BürokratieEin weiteres Ziel ist es, die Anmeldung und Verwaltung von Designs zu vereinfachen. Verfahren, die kaum genutzt wurden oder unnötigen Aufwand erzeugen, sollen daher in Zukunft entfallen. Dazu zählen etwa die teilweise Aufrechterhaltung eines Designs oder die Möglichkeit, zu Nichtigkeitsverfahren beizutreten. Neben dem Abbau von Bürokratie sollen auf diese Weise außerdem Kosten gespart werden. Diese Änderungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Design Richtlinie 2024/2823.
Vom Entwurf zur PraxisDer Entwurf zeigt deutlich, dass das Designrecht konsequent an die Bedürfnisse einer modernen und digitalen Wirtschaft angepasst werden soll. Für Unternehmen und kreative lohnt sich deshalb ein frühzeitiger Blick auf die neuen Regeln. Wir begleiten Sie gern dabei, die für Sie relevanten Änderungen rechtssicher umzusetzen.
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Wahlberechtigung zur Personalratswahl bei "gespaltenen" Beschäftigungsverhältnissen
Über 1.000 Belaruss*innen weiterhin für Ausübung ihrer Menschenrechte in Haft
Unter anderem wurden Ales Bialiatski, Gründer der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna und Friedensnobelpreisträger 2022, ein weiterer prominenter Viasna-Aktivist, Uladzimir Labkovich, die bekannten Oppositionellen Maria Kalesnikava, Maksim Znak und Viktar Babaryka sowie die Chefredakteurin der größten Nachrichtenagentur TUT.by, Maryna Zolatava, freigelassen.
Ihre Freilassung brachte ihren Familien, Kolleg*innen, Freund*innen und Unterstützer*innen große Erleichterung und Freude. Für diejenigen jedoch, die die Namen ihrer Angehörigen nicht auf der Liste fanden, war der Tag von gemischten Gefühlen geprägt. Mehr als 1.100 Menschen sitzen weiterhin in belarussischen Gefängnissen – allein, weil sie ihre Rechte friedlich ausgeübt habenUnter ihnen sind Valiantsin Stefanovic, Vorstandsmitglied von Viasna und Menschenrechtsaktivist, Marfa Rabkova, Menschenrechtsaktivistin und Koordinatorin der Freiwilligen von Viasna, sowie Nasta (Anastasia) Lojka, eine prominente Menschenrechtsverteidigerin. Sie alle verbüßen drakonische Strafen als Vergeltung für ihre legitime Menschenrechtsarbeit.
Nasta (Anastasia) LojkaNasta (Anastasia) Lojka is a prominent human rights defender, particularly well known for her work on anti-discrimination, equality issues, fair trial, rights of foreigners and stateless persons, and human rights education.
Lojka is a prominent human rights defender, particularly well known for her work on anti-discrimination, equality issues, fair trial, rights of foreigners and stateless persons, and human rights education.
In September-December 2022, Lojka had served a total of six 15-day administrative arrest sentences on bogus “petty hooliganism” administrative charges. On December 24, while still in administrative detention, she was charged with criminal offenses of “organizing group actions grossly violating public order” and “incitement of racial, national, religious or other social enmity or discord.” Lojka suffered ill-treatment and torture both during administrative and pre-trial detention.
In June 2023, the Minsk City Court sentenced Lojka to seven years in prison. A report by Loika on human rights abuses by Belarusian police was used as a key piece of “evidence” against her.
Marfa RabkovaMarfa Rabkova is a human rights activist and coordinator of Viasna’s program for volunteers who, among other things, worked to organize monitoring of elections and of peaceful protests.
Rabkova is a human rights activist and coordinator of Viasna’s program for volunteers who, among other things, worked to organize monitoring of elections and of peaceful protests.
On September 17, 2020, law enforcement raided Rabkova’s home and detained her. Rabkova was charged with “training or other preparation of persons to participate in riots or funding such activities,” “inciting social enmity” and “involvement in a criminal group.”
In September 2022, a court in Minsk sentenced Rabkova to 15 years in prison. She is serving her sentence in Homiel penal colony N4 and her heath has significantly deteriorated due to dire conditions and ill treatment in prison.
You can find out more about imprisoned Viasna activists at the webpage of FreeViasna’s campaign.
Valiantsin StefanovicValiantsin Stefanovic is a board member of Viasna and a prominent human rights advocate.
Stefanovic is a board member of Viasna and a prominent human rights advocate.
After a house search and interrogation in July 2021, he was detained on the same bogus charges of “tax evasion” as Bialiatski. In March 2023, a court in Minsk sentenced Stefanovic to nine years in prison for “cash smuggling by an organized group” and “financing activities, grossly violating public order.”
In Belarusian, “Viasna” means spring. When speaking at his show trial, Stefanovich said that prosecution of activists won’t end Viasna’s work. Instead, it will be carried on by new generations of rights defenders. “And in the end, winter will always be followed by spring,” he said.
You can find out more about imprisoned Viasna activists at the webpage of FreeViasna’s campaign.
Es ist nicht das erste Mal, dass die belarussischen Behörden politische Gefangene freilassen, nur um sie anschließend aus Belarus auszuweisen. Der Oppositionspolitiker Mikalai Statkevich weigerte sich, das Land zusammen mit einer Gruppe von Gefangenen zu verlassen, die Alexander Lukaschenko im September nach einer früheren Verhandlungsrunde mit den Vereinigten Staaten ebenfalls begnadigt hatte. Daraufhin schickten die Behörden Statkevich zurück ins Gefängnis.
Regierungskritiker*innen sollten nicht zwischen einem erzwungenen Exil und einer Gefängnisstrafe wählen müssen. Belarus sollte alle politischen Gefangenen bedingungslos freilassen und jegliche politisch motivierte Unterdrückung einstellen.
Verbotene Streifen: Puma siegt in Deutschland gegen Sneaker-Konkurrenten
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf hat ein spanischer Konkurrent das Markenrecht des Sneaker-Herstellers Puma verletzt – obwohl seine Schuhe nur rudimentär an das charakteristische Streifen-Design aus Herzogenaurach erinnern.
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