Aktuelle Nachrichten
Leasingverträge
Aufsichtsmitteilung zum Erlaubnisvorbehalt bei Leasingverträgen mit faktisch-kalkulatorischer Amortisation.
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Kleine Anfrage zu PMO der DDR
Finanzen/KleineAnfrage Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zum Thema "Mittel aus dem Vermögen der Parteien- und Massenorganisationen (PMO) der ehemaligen DDR" eingereicht.
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Grüne fordern "Innovationsinitiative Zukunfts-Campus"
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag Um die deutsche Hochschullandschaft zu modernisieren, fordern die Grünen in einem Antrag, dass die Bundesregierung eine "Innovationsinitiative Zukunfts-Campus" starten soll.
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AfD fragt nach Evaluation von Bundesprogramm
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!" gestellt.
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Syrer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Arbeit und Soziales/Antwort Von Januar bis Juni 2025 haben rund 56.000 syrische Staatsangehörige eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme begonnen, schreibt die Regierung in einer Antwort.
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Bedenkliche, nicht importkonforme Saatgutsendungen
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort Die Bundesregierung äußert sich zur Warnung des Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen wegen bedenklicher, nicht importkonformer Saatgutsendungen.
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Kleine Anfrage zu Privatiers
Finanzen/KleineAnfrage Wie viele Personen ihren Lebensunterhalt nach Informationen der Bundesregierung in Deutschland überwiegend aus Kapitaleinkünften finanzieren, ist Thema einer Kleinen Anfrage
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Anhörung zur Lage im Gastgewerbe
Tourismus/Anhörung Der Ausschuss für Tourismus wird am Mittwoch eine öffentliche Anhörung zur Lage im Gastgewerbe durchführen.
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AfD fragt nach deutsch-lateinamerikanischen Kulturaustausch
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage Nach dem deutsch-lateinamerikanischen Kulturaustausch erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
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Regierung prüft Details zum Wegfall der Karenzzeit
Arbeit und Soziales/Antwort Die Regierung prüft derzeit noch, wie der Wegfall der Karenzzeit für Fälle mit unverhältnismäßig hohen Kosten für die Unterkunft im SGB II konkret aussehen kann, schreibt sie in einer Antwort.
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Grüne fragen nach der Rolle von SEFE bei Energie-Exporten
Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Die Bundesregierung soll der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Auskunft über die Rolle der Securing Energy for Europe (SEFE) geben.
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AfD fragt nach Chip-Produktion in Deutschland
Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Die Bundesregierung soll der AfD-Fraktion Fragen zur wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Bedeutung der Halbleiterindustrie beantworten.
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Experten unterstützen angepasste Gesundheitsvorschriften
Gesundheit/Anhörung Die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften werden von Gesundheitsexperten unterstützt.
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Bundesrat für Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung Der Bundesrat fordert laut einer Stellungnahme ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Die geplante ElektroG-Novelle sei nicht ausreichend, um Brandrisiken durch Einweg-E-Zigaretten einzudämmen.
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Experten befürworten grundlegende Reform des Trassenpreissystems
Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 13. Oktober 2025, haben sich die geladenen Sachverständigen für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems ausgesprochen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499, 21/1939) bewerteten sie mehrheitlich als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreichend sei. Einzig der Vertreter der DB InfraGO lehnte einer Verabschiedung des Entwurfs in der aktuellen Form ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Der Eigenkapitalzinssatz soll daher ab 2026 der auf 2,2 Prozent abgesenkten Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege angepasst werden. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt werde, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung. "Sinnvoller Baustein zur Dämpfung des Trassenpreisanstiegs" Jens Bergmann, Vorstand Finanzen und Controlling bei der DB InfraGO, sagte, der vorgelegte Gesetzentwurf könne einen sinnvollen Baustein zur Dämpfung des Anstiegs der Trassenpreise bilden, bringe jedoch Auslegungsfragen und Unsicherheiten mit sich. Wichtig sei, dass er sich in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur und des Regulierungsrahmens einbettet. Bei isolierter Anwendung der vorgeschlagenen Reduzierung der regulatorisch zulässigen Verzinsung des Eigenkapitals wäre aus seiner Sicht der preisdämpfende Effekt begrenzt. Außerdem würden Finanzierungsrisiken auf die DB InfraGO verlagert, „die diese ohne eine Anpassung des restlichen Regulierungsrahmens nicht kompensieren kann“. Um die Trassenpreissteigerung in 2026 kurzfristig zu dämpfen, biete sich vielmehr das Instrument der Trassenpreisförderung an, sagte Bergmann. "Nutzerfinanzierung auf unmittelbare Kosten begrenzen" Tilman Benzing vom Verband der Chemischen Industrie sprach von einem wichtigen ersten Schritt. Gleichwohl sollte die Verzinsung aus seiner Sicht noch weiter abgesenkt werden. „Eine gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur sollte kein gesetzlich vorgegebenes Renditeziel haben“, sagte er. Schließlich erwarte der Bund auch von der Autobahn GmbH oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung keine Rendite. Bei einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems müssten die Trassenpreise und damit die Nutzerfinanzierung auf die Grenzkosten, also die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, begrenzt werden, forderte Benzing. Für eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten Diese Forderung unterstützen die meisten Sachverständigen, so auch Dr. Andreas Geißler vom Verein Allianz pro Schiene. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission den Nationalstaaten ausdrücklich das Grenzkostenmodell empfehle. Auch aus Sicht der Allianz pro Schiene sei eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs vorzugswürdig. „Dies würde das Preisniveau deutlich absenken“, prognostizierte er. Die aufwändige Feststellung von Markttragfähigkeiten zur Verteilung von Vollkostenaufschlägen könnte entfallen und das Genehmigungsverfahren vor der Bundesnetzagentur so vereinfacht und die Rechtssicherheit ihrer Entscheidungen gestärkt werden, sagte er. "Baukostenzuschüsse stärken" Gudrun Grunenberg, im Bereich Eisenbahn und Kombinierter Verkehr bei BASF tätig, sieht angesichts der steigenden Trassenpreise die Transformation in Gefahr. Würde der vorliegende Gesetzentwurf nicht angenommen, drohe ein Anstieg der Trassenpreise um 35 Prozent. Dies sei ein direkter Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Grunenberg forderte, die DB InfraGO über Baukostenzuschüsse zu stärken und das Eigenkapital des Bundes an der Gesellschaft nicht weiter zu erhöhen. Künftig müssten die Trassenpreise gemeinsam mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) und der Infrastrukturplanung (Infraplan) regelmäßig für eine Planungsperiode von fünf oder sechs Jahren fortgeschrieben werden. Mittelfristig sei zudem eine Absenkung der Trassenpreise auf das Zielpreisniveau von 2,00 Euro/km für den Standard-Güterzug sicherzustellen. Bundesnetzagentur für "schnellstmögliches Inkrafttreten" Dr. Michael Lorenz von der Bundesnetzagentur plädierte für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes. Dies könne dazu führen, dass die neuen Regelungen bereits im laufenden Genehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem 2026 der DB InfraGO AG Anwendung finden können. Dazu, so Lorenz, müsse das Gesetzgebungsverfahren bis Anfang November 2025 abgeschlossen werden und das Verwaltungsgericht Köln in dem dort anhängigen Gerichtsverfahren zur Obergrenze der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage zeitnah entscheiden. "Förderung auf mindestens 350 Millionen Euro erhöhen" Martin Roggermann von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte, die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von den vorgesehenen 265 Millionen Euro auf mindestens 350 Millionen Euro zu erhöhen. Für die im Koalitionsvertrag angestrebte Verkehrsverlagerung wäre aus Sicht der EVG sogar eine Halbierung der Trassenpreise mit einer jährlichen Bundesunterstützung von 450 Millionen Euro notwendig. Roggermann kritisierte, dass Deutschland die Bahnen als eines der wenigen Länder in Europa mit den Vollkosten belaste. Diese gingen weit über den Verschleiß der Infrastruktur hinaus und belasteten letztendlich Reisende und Wirtschaft mit sämtlichen Betriebs- und Verwaltungskosten im staatlichen Schienennetz. "Probleme mit Trassenpreisen hausgemacht" Oliver Smock vom Verband Die Güterbahnen im Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) bezeichnete die Probleme mit den Trassenpreisen als hausgemacht. Sie seien unter anderem Folge des hohen und stark umstrittenen Gewinnanspruches – der Eigenkapitalrendite. Ohne den Gesetzentwurf liege so der Gewinn der DB InfraGO bei mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr – mit ihm noch immer bei etwa 500 Millionen Euro. „Das ist immer noch zu hoch, insbesondere bei der schlechten Qualität, die die DB InfraGO aktuell bereitstellt“, sagte Smock. Korrekt wäre es aus seiner Sicht, den Gewinnanspruch genauso hoch zu bemessen wie bei den konkurrierenden Verkehrsträgern, „nämlich bei exakt null Euro“. Im Übrigen seien die Einnahmen „ein gewisser haushälterischer Trugschluss“. Während auf der einen Seite eine Dividende an den Bund abgeführt werde, müsse dieser mit der anderen Hand die Trassenpreisförderung aufzustocken. (hau/13.10.2025)
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Experten gegen CO2-Speicherung für Gaskraftwerke
Die Mehrheit der Sachverständigen war sich einig, dass Gaskraftwerke – anders als geplant – von der Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494) der Bundesregierung ausgeschlossen werden sollen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montagmittag, 13. Oktober 2025, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den kommerziellen Einsatz von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) sowie zur Nutzung von CO2 (CCU) zu ermöglichen. Mit der Technologie soll nicht nur der rechtliche Rahmen für den kommerziellen Einsatz von CCS- und CCU-Technologien geschaffen werden, sondern die Technologie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Der Gesetzentwurf legt auch die Grundlage für den Bau von Pipelines zum Transport von CO2 und zur Speicherung in unterirdischen Gesteinsschichten, was besonders umstritten ist. Experte: Rechtsrahmen schnell verabschieden Für Befürworter der CCS/CCU-Technologie wie Matthias Belitz, Bereichsleiter für Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), ist die von der Bundesregierung geplante Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) „das richtige Signal“. Nun müsse der Rechtsrahmen „schnell“ verabschiedet werden, um noch eine Chance darauf zu haben, bereits ab 2030 bis 2032 CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung vornehmen zu können. „Offshore-Projekte haben eine Vorlaufzeit von sieben bis zehn Jahren“, rechnete Belitz vor. Die Errichtung, der Betrieb sowie die wesentliche Änderung von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern lägen nun „im überragenden öffentlichen Interesse“, das sei zu begrüßen. Zudem plädierte er dafür, dass auch mit Erdgas betriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) Zugang zum CO2-Pipelinenetz erhalten müssen. Aufgrund der Relevanz für industrielle Produktionsstandorte und mangelnder anderweitiger Transformationsalternativen sollten KWK-Anlagen anders als „gewöhnliche“ erdgasbasierte Kraftwerke behandelt werden. Aus Sicht des VCI sollten Erdgas-KWK von der CCS-Förderung über Klimaschutzverträge oder die Bundesförderung Klimaschutz und Industrie umfasst werden. „Der Zugang zu CCS und zur Förderung muss auch für zukünftige erdgasbasierte KWK-Kraftwerke gelten, die noch nicht gebaut sind“, forderte Belitz. Außerdem sollte die Bundesnetzagentur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beauftragt werden, ein CO2-Kernnetz analog zum Wasserstoffkernnetz zu planen. CO2 und Wasserstoff müssten in der stofflichen Nutzung zusammengedacht werden. "Industriepolitisches Standortgesetz und Klimagesetz zugleich" Auch Dr. Andre Brauner, Abteilungsleiter Liegenschafts- und Planungsrecht, OGE Open Grid Europe GmbH, Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas, sprach sich für eine schnelle Umsetzung des Gesetzes aus. "Wir stehen an einer Wegscheide. Es entscheidet sich, ob Deutschland in der Lage ist, unvermeidbare Industrieemissionen zu mindern oder nicht", sagte Brauner. Ohne die Möglichkeit, CO2 zu speichern, drohe eine weitere Abwanderung von Unternehmen ins Ausland, vor allem aus der Chemie-, Kalk- und Zementindustrie. Diese Unternehmen seien jedoch für die Versorgungssicherheit und für die wirtschaftliche Souveränität unseres Landes "unverzichtbar". Das vorliegende Gesetz nannte Brauner ein "industriepolitisches Standortgesetz und ein Klimagesetz zugleich". Der Bundestag solle das Gesetz zügig verabschieden, damit Planungssicherheit hergestellt werde und der Aufbau einer CO2-neutralen Infrastruktur "tatsächlich beginnen kann", so Brauner. Experte: Onshore-Nichtzulässigkeit ist offene Flanke Prof Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt und Mitglied des Direktoriums des Institutes für Berg- und Energierecht der Ruhr Universität Bochum Energiesozietät GmbH, begrüßte den Gesetzentwurf, weil er im Gegensatz zu dem von der Ampelregierung geplanten Vorschlag den Transport und die Speicherung gleichberechtigt nebeneinander stelle, Beschleunigungsinstrumente verankere und die Umwidmung bestehender Gasleitungen für CO2 erleichtere. Doch er sehe noch „Optimierungsbedarf“. Das "überragende öffentliche Interesse" sei zu begrüßen und solle auf jedem Fall festgelegt werden. Die bundesweite Onshore-Nichtzulässigkeit – außer Forschung – mit Länder-„Opt-in“ bleibe restriktiv und erzeuge Rechts- und Standortunsicherheit. Das sei „eine offene Flanke“, so Otto. Ein umgekehrtes Leitbild sei technologieoffener und sollte im Gesetzentwurf nachgebessert werden. Der Bund solle für Onshore-Projekte „in die Verantwortung gehen“. Bei der Abstandsregelung im Meer würde er von „der starren acht-Kilometer-Regel Abstand nehmen“. Das Verbot in Marine Protected Areas überzeuge. "Umstieg auf erneuerbare Energien sinnvollste Option" Eine andere Auffassung vertrat Prof. Dr. Wolfgang Köck vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Er forderte, das oberste Ziel sollte sein, die Entstehung von Treibhausgasemissionen von vornherein zu vermeiden. Zahlreiche Studien zeigten, dass der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien in den meisten Sektoren die wirtschaftlich und technologisch sinnvollste Option darstelle und für den Klimaschutz unerlässlich sei. Im Gegensatz dazu trügen die derzeit geplanten Rahmenbedingungen für die Nutzung von CCS dazu bei, dass Abhängigkeiten von fossilen Technologien verfestigt würden. Der notwendige Umbau von Energiewirtschaft und Industrie werde dadurch verzögert oder blockiert. „Mit dem vorliegenden Entwurf des Kohlendioxid-Speicherung- und -Transport-Gesetzes (KSpTG) werden diese Weichen falsch gestellt“, sagte Köck. Die CCS-Nutzung werde nicht auf unvermeidbare Emissionen ausgerichtet. Vielmehr hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen, CCS auch für Gaskraftwerke zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf ermögliche einen sehr breiten Einsatz von CCS. Eine unzureichend regulierte Markteinführung von CCS könne jedoch den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Vermeidung von CO2-Emissionen aus Industrie und Energiewirtschaft verzögern und verteuern, so Köck. "CCS bietet Mehrwerte" Fabian Liss, Referent für Industrielles Carbon-Management bei der Bellona Deutschland, einer Organisation, die sich für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen einsetzt, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, forderte hingegen: „Deutschland braucht jetzt zügig eine ehrliche und strategische Entscheidung." Allein die Prozessemissionen in der Zement- und Kalkindustrie sowie der thermischen Abfallwirtschaft machten zusammen rund ein Drittel der industriellen Treibhausgasemissionen Deutschlands aus. „Ohne CCS können diese Emissionen auch langfristig nicht eliminiert werden, da Alternativen nicht hinreichend vorhanden sind“, sagte Liss. Die Integration von CCS als ein Baustein in ein vielfältiges Portfolio von Klimaschutzinstrumenten biete zudem Mehrwerte, etwa bei der Produktion von low-carbon („blauem“) Wasserstoff als temporäre Ergänzung zum grünen Wasserstoff oder dem Umgang mit Restemissionen in transformierten Prozessrouten. Auch bei der Emissionsvermeidung in der Chemieindustrie solle CCS trotz grundsätzlicher Elektrifizierbarkeit vieler Anlagen nicht vorschnell ausgeschlossen werden, da standortspezifische Faktoren die von den Unternehmen avisierten Transformationspläne beeinflussen könnten. Hingegen sei die Anwendung von CCS im deutschen Stromsektor „nicht empfehlenswert“, erklärte Liss. Statt über CCS als Möglichkeit der partiellen Dekarbonisierung von stromgeführten Gaskraftwerken zu diskutieren, solle die Arbeit an einer System- und Flexibilisierungsstrategie und insbesondere die Strommarktreform inklusive eines technologieoffenen Mechanismus für die Sicherung von Kapazitäten für die Wahrung der Versorgungssicherheit priorisiert werden. "Bemühungen um Emissionsvermeidungen werden untergraben" Die Vertreter von Umweltverbänden warnten vor einer zu positiven Sicht auf die CCS-Technologie. Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), betonte, der NABU sehe mit Sorge, dass der Gesetzesentwurf CCS-Technologie für alle Branchen prinzipiell öffnet. Dies untergrabe die Bemühungen um Emissionsvermeidungen und erwecke den Eindruck unbegrenzt verfügbarer technischer Speicherkapazitäten. Aktuelle wissenschaftliche Studien zeigten, dass die Speicherkapazitäten insbesondere in der Nordsee stark begrenzt sind. Der Einsatz von CCS müsse deshalb strikt auf unvermeidbare Restemissionen in ausgewählten Industrieprozessen wie Kalk und Zement beschränkt bleiben. CCS sei nicht nur energieintensiv: Abscheidung und Transport verursachten hohe Kosten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur, sei es für den Bahn- oder Schiffstransport sowie den Bau der notwendigen Hubs an den Häfen. Laut Krüger begrüßt der NABU das im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot einer Speicherung in Meeresschutzgebieten und einer acht Kilometer breiten Pufferzone. Das Meer dürfe nicht als Auslagerungsort für an Land umstrittene Technologien dienen, Naturschutz und Meeresumweltziele müssten Vorrang haben. Das im Gesetzentwurf formulierte „überragende öffentliche Interesse“ für Kohlenstofftransport und Speicherung sehe der NABU kritisch. Die inflationäre Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses bei gleichbleibend knappen Kapazitäten und Tools in Planungs- und Genehmigungsbehörden allein werde nicht die erwünschte Beschleunigung herbeiführen. "Gesetz ist gefährlich für den Wirtschaftsstandort" Die schärfste Kritik kam von Kerstin Meyer, Leiterin Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Sie sprach sich gegen das Kohlendioxidspeicherungsgesetz aus. Der BUND lehne nicht nur den Gesetzentwurf ab, sondern spreche sich grundsätzlich gegen die Nutzung der CCS-Technik aus. "Das Gesetz ist gefährlich für den Wirtschaftsstandort, denn es schafft vor allem Unsicherheit und hemmt den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien", sagte Meyer. Zudem sei das Vorhaben der Bundesregierung nicht technologieoffen, denn es blockiere den Weg in die industriepolitische Zukunft und versenke Milliarden in mehr fossile und absehbar nutzlose CO2-Infrastruktur. "Das Gesetz stellt die Weichen gravierend falsch. Jahre, wenn nicht Jahrzehnte könnten verschwendet werden, während die Klimakrise weiter angeheizt wird", warnte Meyer. Trotz massiver öffentlicher Subventionen seien die meisten CCS-Projekte gescheitert. Für die meisten Industrieanwendungen, die in Deutschland diskutiert würden, für die Müllverbrennung, Zementherstellung oder an Bioenergie, liege die langfristige Ausfallrate von CCS-Projekten bei hundert Prozent. "Landkreise in Entscheidungsfindung einbinden" Dr. Klaus Ritgen, Referent beim Deutschen Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, sagte, aus Sicht seiner Organisation stehe fest, dass Standortentscheidungen für konkrete Lagerstätten ein Höchstmaß an Akzeptanz verlangten. „Das setzt auch voraus, dass die Landkreise und Gemeinden von vornherein in die Entscheidungsfindung eingebunden werden“, forderte Ritgen. Auch wenn es richtig sei, die Entstehung von CO2-Emissionen von vornherein so weit wie möglich zu reduzieren, gelte es in Rechnung zu stellen, dass es Branchen und Industriezweige gebe – dazu zähle auch die kommunal verantwortete Müllverbrennung –, in denen nach aktuellem Stand der Technik die Abscheidung und Nutzung bzw. dauerhafte Speicherung die einzigen verfügbaren Möglichkeiten zur Reduzierung der CO2-Emissionen seien. Zudem sollten die „systemisch erforderlichen Gaskraftwerke“ technisch in der Lage sein, zu einem späteren Zeitpunkt mit Wasserstoff betrieben zu werden. „Der Einsatz von Gaskraftwerken ist nach aktuellem Stand zur Gewährleistung einer sicheren und unterbrechungsfreien Energieversorgung erforderlich“, sagte Ritgen. Städtetag übt Kritik an Vorhaben der Regierung Dr. Christine Wilcken, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, verdeutlichte, die Vermeidung von Treibhausgasemissionen müsse weiter Vorrang bei der Erreichung der Klimaziele haben. Nur für unvermeidbare Restemissionen sollten Kompensations-, Transport-, Speicher- und Abscheidungstechnologien herangezogen werden. Der von der Bundesregierung vorgesehene unbeschränkte Einsatz von CCS/CCU an Gaskraftwerken werde vom Städtetag allerdings als kritisch eingeschätzt. „Wir sehen eine große Gefahr, dass dies in der Energieerzeugung zu einem Lock-in-Effekt in den fossilen Energieträger Erdgas führen kann“, sagte Wilcken. Deshalb müsse sichergestellt werden, dass neue Gaskraftwerke so ausgestaltet würden, dass sie perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden können, um eine zukünftige Umstellung auf klimaneutrale Energieträger zu ermöglichen. Gerade für die Abfallverwertung sehe der Deutsche Städtetag CCS und CCU „als zentrale Bausteine“, da auch bei einer konsequenten Trennung und Wiederverwertung von Abfall unvermeidbare Reststoffe anfielen, die thermisch behandelt werden müssten. Aus diesem Grund sei der Einsatz von CCS/CCU in der Abfallverwertung erforderlich. (nki/13.10.2025)
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Kein grundsätzliches Nein zu Taser-Einsatz
Experten haben zu größtmöglicher Zurückhaltung beim Einsatz von Tasern bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 13. Oktober 2025, geraten. Ein grundsätzliches Nein gab es indes nicht, als sich die Fachleute mit dem Vorhaben der Bundesregierung zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) – den sogenannten Tasern – bei der Bundespolizei befassten. Auf der Tagesordnung stand der Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (21/1502). Warnung von Verharmlosung der Geräte Anja Bienert von der Dutch Section von Amnesty International widersprach nicht grundsätzlich einer selektiven Ausrüstung mit DEIG. Diese müsse jedoch aufgrund einer ausreichend begründeten operativen Notwendigkeit sowie einer gesetzlichen Grundlage mit besonderem Augenmerk auf die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit erfolgen. Taser seien extrem gefährliche Waffen. Eine Verharmlosung der Geräte als unbedenklich oder nur unwesentliche Verletzungen hervorrufend berge das Risiko eines stetig zunehmenden Gebrauchs mit im Laufe der Zeit immer größerer Wahrscheinlichkeit tödlicher Ausgänge. Der DEIG-Einsatz dürfe ausschließlich zur Vermeidung des Schusswaffeneinsatzes zulässig sein. Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte und die entsprechenden Behörden müssten über die Anwendung von DEIG umfassend Rechenschaft ablegen. Dies solle auch gesetzlich normiert werden. Experte: Einsatz kann eskalierend wirken Prof. Dr. Thomas Feltes, Strafverteidiger und Gutachter, erklärte, unstrittig sei, dass Taser töten könnten. Ihr Einsatz eskaliere in bestimmten Fällen die Situation, statt sie zu entschärfen. Die Geräte, die in Deutschland fast glorifiziert würden, sollten nur bei Personen eingesetzt werden dürfen, von denen eine unmittelbare lebensbedrohende Gefahr ausgehe. Taser dürften niemals bei Personen eingesetzt werden, die sich beispielsweise passiv der Verhaftung widersetzten oder lediglich verbal aggressiv seien. Eine entsprechende Regelung sei in das Gesetz aufzunehmen. Der Gebrauch sollte nur dann zulässig sein, wenn auch der Schusswaffeneinsatz zulässig wäre, aber durch den Einsatz eines Tasers vermieden werden könne. Wenn DEIG-Geräte eingeführt würden, müsse damit eine obligatorische Bodycam-Aktivierung verbunden sein. Die technische Möglichkeit dazu bestehe. Risiken bei kardialen Vorerkrankungen Prof. Dr. med. Rüdiger Lessig vom Universitätsklinikum Halle (Saale) legte dar, beim Einsatz von DEIG solle ein elektrischer Impuls dafür sorgen, dass es in den betroffenen Muskeln zu unwillkürlichen Kontraktionen und damit zur Handlungsunfähigkeit komme. Verletzungen durch die zwei eindringenden und fixierten Elektroden bewirkten normalerweise keine weiteren etwa operative Maßnahmen. Schwerwiegende Verletzungen seien allerdings möglich, wenn beispielsweise Gesicht oder Genital getroffen würden. Risiken könnten dann bestehen, wenn es schwerwiegende, insbesondere kardiale Vorerkrankungen gebe. Auch könnten psychische Erkrankungen zu schwerwiegenden Komplikationen führen. In der Literaturdatenbank habe er keine belegten Todesfälle gefunden. Für Handlungsanweisungen wäre es nach Meinung des Rechtsmediziners hilfreich, eine EKG-Untersuchung des Opfers vorzuschreiben, damit keine eventuellen Herzrhythmusstörungen übersehen würden. Einordnung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei begrüßte, dass ein rechtssicherer Rahmen für den DEIG-Einsatz nach der langjährigen Erprobungsphase geschaffen werden solle. Die Geräte schlössen die sicherheitstaktische Lücke zwischen Pfefferspray mit Wirkung auf vier bis sechs Meter, dem nur für kurze Distanz geeigneten Schlagstock, dem Taser mit Wirkung auf zehn bis 13 Meter und der Schusswaffe. Allerdings entspreche die vorgesehene Einordnung als Waffe nicht dem sachlich besten Weg. Er empfehle die Einordnung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Dies erlaube eine flexiblere und differenzierte Prüfung der Verhältnismäßigkeit. DEIG verursachten im Gegensatz zu Schusswaffen in der Regel nur geringe körperliche Beeinträchtigungen. Schwere gesundheitliche Schäden träten sehr selten auf. Er schlug quartalsmäßige Schulungen an Tasern vor und sprach sich für eine Dokumentation der Einsätze aus. Positive Erfahrungen bei Erprobung der Bundespolizei Heiko Teggatz von der Deutsche Polizeigewerkschaft – Bundespolizeigewerkschaft befand, die DEIG-Erprobung in den Dienststellen der Bundespolizei sei als durchweg erfolgreich anzusehen. Das sichtbare Mitführen dieses Geräts habe dazu geführt, dass Gewalteskalationen gegenüber Polizistinnen und Polizisten stark zurückgegangen seien. Die Einführung der DEIG bei der Bundespolizei sei absolut richtig. Die Notwendigkeit bestätigten sämtliche Erfahrungsberichte, die dem Bundesministerium des Innern während der Erprobungsphase vorgelegt worden seien. Die vorgesehene Einstufung als Waffe sei kaum zu belegen und sei aus seiner Sicht eher ein Politikum. Angemessen wäre nach seiner Auffassung die Einstufung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Einstufung als Waffe Prof. Dr. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wies darauf hin, dass DEIG von der Polizei in sämtlichen Bundesländern und in Deutschlands Nachbarländern genutzt würden. 14 Bundesländer stuften sie gesetzlich zutreffend und materiell-rechtlich zwingend als Waffe ein. Schwere gesundheitliche Folgen nach einem Taser-Einsatz seien möglich, aber selten. Das Gesetzesvorhaben sei zu begrüßen, weil es eine diametrale Abkehr von der bisherigen rechtsgrundlosen exekutiven Zulassung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zur Folge habe. Er empfahl, um Tests in Zukunft rechtssicher zu machen, folgende Einfügung in das entsprechende Gesetz: „Einsatzmittel, die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen darstellen, können zur Anwendungserprobung zeitlich befristet vom Bundesministerium des Innern zugelassen werden.“ (fla/13.10.2025)
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Nach 738 Tagen: Hamas lässt überlebende Geiseln frei
Nach dem Inkrafttreten des 20-Punkte-Plans hat die islamistische Hamas die im Gazastreifen festgehaltenen Geiseln freigelassen. Bewegende Bilder aus Israel einerseits, andererseits die offene Frage, wie es jetzt weitergeht.
Kategorien: Juristische Nachrichten