Aktuelle Nachrichten

5 StR 302/25, Entscheidung vom 18.09.2025

BGH Nachrichten - Mo, 13.10.2025 - 09:30

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5 StR 263/25, Entscheidung vom 10.09.2025

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5 StR 259/25, Entscheidung vom 09.09.2025

BGH Nachrichten - Mo, 13.10.2025 - 09:30

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2 StR 649/24, Entscheidung vom 27.08.2025

BGH Nachrichten - Mo, 13.10.2025 - 09:30

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2 StR 649/24, Entscheidung vom 27.08.2025

BGH Nachrichten - Mo, 13.10.2025 - 09:30

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AnwZ(Brfg) 23/25, Entscheidung vom 18.08.2025

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- Bundespräsident verleiht Verdienstorden während der "Ortszeit Andernach"

Bundespräsident | Pressemitteilungen - Mo, 13.10.2025 - 09:20
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet am 16. Oktober 2025 in der Burg Namedy fünf Frauen und vier Männer aus Andernach und weiteren Regionen von Rheinland-Pfalz mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland aus.

Norton Rose Fulbright advises Accession Capital Partners on its mezzanine and minority investment in POLMED

Norton Rose Fulbright - Mo, 13.10.2025 - 09:06
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised Accession Capital Partners (ACP) on its mezzanine and minority investment in POLMED S.A., one of Poland’s largest private healthcare groups.

Oldenburgische Landesbank AG: BaFin setzt Geldbußen fest

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Mo, 13.10.2025 - 09:00
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 30. September 2025 Geldbußen in Höhe von 910.000 Euro gegen die Oldenburgische Landesbank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2020 und 2021 gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
Kategorien: Finanzen

Oldenburgische Landesbank AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 30. September 2025 Geldbußen in Höhe von 910.000 Euro gegen die Oldenburgische Landesbank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2020 und 2021 gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
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- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Peter Strohschneider

Bundespräsident | Pressemitteilungen - Mo, 13.10.2025 - 08:40
Bundespräsident Steinmeier gratuliert Peter Strohschneider zum 70. Geburtstag am 3. Oktober.

Gabriela Heinrich: Die Pressefreiheit steht vielerorts unter Druck

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 13.10.2025 - 06:46
„Die Pressefreiheit steht vielerorts unter Druck, und die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten wird immer gefährlicher“, sagt Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretende Leiterin der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), die vom 29. September bis 3. Oktober 2025 in Straßburg zu ihrer vierten Sitzungswoche in diesem Jahr zusammenkam. Dass der aus russischer Gefangenschaft freigekommene ukrainische Journalist und Menschenrechtsverteidiger Maksym Butkevych den Václav-Havel-Menschenrechtspreis in der Versammlung habe entgegennehmen können, sei ein „Hoffnungszeichen für alle politischen Gefangenen“. Im Interview spricht Gabriela Heinrich über die Themen der zurückliegenden Sitzungswoche, ihre Vorhaben als neue stellvertretende Leiterin der Delegation, die Verteidigung von Demokratie und Freiheitsrechten sowie über ihren persönlichen Gänsehaut-Moment im Plenum. Das Interview im Wortlaut: Frau Heinrich, was hat die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der letzten Sitzungswoche des Jahres beschäftigt? Ein Highlight war natürlich die Wahl der Generalsekretärin der Parlamentarischen Versammlung. Ich bin sehr froh, dass es wieder Despina Chatzivassiliou-Tsovilis geworden ist. Im Plenum gab es aus aktuellen Anlässen mehrere Aktualitäts- und Dringlichkeitsdebatten. Wenn man die Nachrichten verfolgt, ist das auch kein Wunder. Gaza, Ukraine, Türkei und vieles mehr sind Themen, mit denen sich auch der Europarat beschäftigen will und muss. Ansonsten gab es natürlich auch viel Routine. Im Plenum zum Beispiel die Berichte der Leitungsgremien und des ständigen Ausschusses. In den Fachausschüssen wurden Zwischenstände von Berichten vorgestellt und diskutiert. Der Schutz von Journalisten, ob in Gaza, Russland oder anderswo, war Gegenstand einer Dringlichkeitsdebatte. Warum hat sich die Versammlung das Thema jetzt vorgenommen? Die Themen Pressefreiheit und Schutz von Journalistinnen und Journalisten kommen in der Parlamentarischen Versammlung immer wieder vor. Man könnte sagen, das sind wirklich Kernthemen beim Europarat. Dass der Themenkreis jetzt im Plenum zweimal auf der Tagesordnung stand, ist insofern nichts Besonderes. Vielmehr spiegelt sich darin wider, dass die Pressefreiheit vielerorts unter Druck steht und die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten immer gefährlicher wird. Insbesondere gilt das natürlich für Kriegsgebiete wie Gaza, aber auch für Länder, die autokratisch regiert werden. Hat es die Parlamentarische Versammlung in dieser Sitzungswoche geschafft, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und einen Beitrag dazu zu leisten, die Debatte um den Krieg in Gaza zu versachlichen? So ganz sachlich ist wohl keine Debatte rund um den Themenkreis im Nahen Osten. Auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier tun sich schwer, sachlich zu bleiben, wenn ein schrecklicher Krieg tobt, Menschen hungern und noch immer israelische Geiseln in der Gewalt von Terroristen sind. Also: Ohne Emotionen geht es bei diesem Thema wohl nicht. Trotzdem ist es wichtig, dass wir die Debatte führen. Diskutiert wurde schließlich über die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung, die Tötung von Journalistinnen und Journalisten und auch über die Global Sumud Flotilla – also die Flotte, die sich mit Hilfsgütern auf den Weg nach Gaza gemacht hatte. Ich hätte mir gewünscht, dass auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen noch die wichtige Rolle der israelischen Zivilbevölkerung deutlich geworden wäre – immerhin gehen auch dort Hunderttausende immer wieder auf die Straße, um gegen die israelische Regierung zu demonstrieren. Auch für den Václav-Havel-Menschenrechtspreis wurden dieses Jahr Journalisten und eine Journalistin nominiert. Mzia Amaghlobeli aus Georgien, der ukrainische Journalist und Menschenrechtsaktivist Maksym Butkevych und der in Aserbaidschan zu neun Jahren Haft verurteilte Ulvi Hasanli. Die drei wurden im Plenum vorgestellt. Was waren in der Rede des Preisträgers für Sie die wichtigsten Punkte? Die beiden Zweitplatzierten für den Vaclav Havel-Menschenrechtspreis 2025, Mzia Amaghlobeli und Ulvi Hasanli, konnten nicht an der Zeremonie in Straßburg teilnehmen, weil sie in Georgien beziehungsweise Aserbaidschan inhaftiert sind. Vertreterinnen mussten die Urkunde entgegennehmen und eine kurze Rede halten. Das allein zeigt ja schon, wie es mittlerweile um die Pressefreiheit in Georgien und Aserbaidschan bestellt ist. Nur der Erstplatzierte, der ukrainische Journalist und Menschenrechtsverteidiger Maksym Butkevych, konnte zur Versammlung sprechen. An seiner Rede hat mich vieles nachhaltig beeindruckt. Herausheben möchte ich, dass Maksym Butkevych so viel Hoffnung verbreitet hat. Ein Jahr vor der Preisverleihung saß er noch in einem russischen Gefängnis im besetzten Teil der Ukraine. Die Tatsache, dass er gerade vor den Abgeordneten in Straßburg sprechen kann, hat er zum Hoffnungszeichen gemacht. Zum Hoffnungszeichen für alle politischen Gefangenen in Russland und anderswo, dass sie einst freikommen. Da habe ich Gänsehaut gehabt. Was für Fortschritte gibt es bei der Einrichtung einer internationalen Kommission für den Schadensersatz unter dem Schirm des Europarates, die die Ansprüche der Opfer des russischen Angriffskrieges prüfen soll? Und was wird die Kommission letztlich bewirken können? Bisher sammelt der Europarat mit dem „Register of Damage“ Belege für Kriegsschäden in der Ukraine – eine riesige Beweisablage. Jetzt kommt der nächste Schritt: Die Staaten haben sich auf einen Entwurf für eine offene Konvention geeinigt, die eine internationale Schadensersatz-Kommission schafft. Auch die Europäische Union war eine treibende politische Kraft hinter der Initiative, hat die Verhandlungen aktiv begleitet und kann der Konvention selbst beitreten – das stärkt Reichweite und Legitimität des Vorhabens. Die Kommission soll eingereichte Schadensfälle prüfen und auf Grundlage klarer Regeln konkrete Entschädigungsbeträge festlegen. Damit entsteht erstmals ein institutionalisierter Mechanismus, über den Opfer des russischen Angriffskriegs ihre Ansprüche geltend machen können. Voraussichtlich im Dezember 2025 soll die Konvention in Den Haag zur Unterzeichnung geöffnet werden – ein wichtiger Schritt, um die neue Kommission formal auf den Weg zu bringen. Für Betroffene entsteht dann endlich ein geordneter, glaubwürdiger Weg zu einem Anspruchsbescheid. Während der Sitzungswoche ging es auch darum, eine Plattform für russische demokratische Kräfte ins Leben zu rufen, nach dem Vorbild eines solchen bereits existierenden Gremiums für Belarus, um die dortige Opposition zu einen und zu stärken. Wie ist unter russischen Exilpolitikern der Zuspruch für diese Plattform? Gibt es Synergien? Und was kann sie bewirken? Zunächst ist es ein starkes Zeichen, dass sich die Parlamentarische Versammlung jetzt wieder mit den russischen Oppositionellen beschäftigt, zumal sie das schon mehrfach getan hat. Das ist es ja, wofür der Europarat steht: Das Sichtbarmachen von Opposition für solche Länder, in denen die Opposition wegen Unterdrückung fast unsichtbar geworden ist. Nach allem, was ich weiß, funktioniert die Zusammenarbeit mit den belarussischen Menschenrechtsverteidigern sehr gut. Der Bericht, über den wir jetzt debattiert haben, nennt auffällige Parallelen hinsichtlich der demokratischen Kräfte aus Belarus und aus der Russischen Föderation. Insofern gehe ich schwer davon aus, dass die Zusammenarbeit von Europarat und russischen Oppositionellen auch gut funktioniert. Sie haben in einer Dringlichkeitsdebatte auch über die Bedrohungen europäischer Demokratien durch Russland debattiert. Worin genau besteht die Bedrohung? Bei der Parlamentarischen Versammlung diskutieren wir hier letztlich das, was auch in den Nachrichten kommt: Russische Drohnen fliegen über kritische Infrastruktur, russische Hacker greifen die IT-Infrastruktur an, Desinformation rollt aus Russland heran. Russland infiltriert andere Länder und finanziert russlandfreundliche Parteien und Organisationen, was wir sehr genau in Moldawien, Georgien, Armenien und auch in Ungarn und der Slowakei beobachten können. Um den Schutz von Demokratie und Rechtsstaat in Georgien, das 2008 von Russland angegriffen worden war, ging es in einer weiteren Dringlichkeitsdebatte. Wie findet die Versammlung Zugang zu den Parlamentariern dieses Landes, dessen Führung sich einst zu gemeinsamen europäischen Werten bekannt, dessen Delegation sich aber Anfang 2025 aus der Versammlung zurückgezogen hat? Georgien ist ein trauriges Beispiel dafür, was passiert, wenn sich ein Land von der Demokratie zur Autokratie wandelt. Übrigens durchaus auch unterstützt durch russische Einflussnahme. Noch in der Resolution 2585 vom Januar 2025 wurde die Akkreditierung der georgischen Delegation nur unter klaren Bedingungen bestätigt. Bis April dieses Jahres sollten in Georgien demokratische Standards eingehalten werden. Das war nicht der Fall. Und weil die Resolution auch die Stimmrechte der Delegationsmitglieder beschnitten hätte, kam niemand mehr aus Georgien. Ich bedauere es immer, wenn sich eine Delegation aus der Parlamentarischen Versammlung zurückzieht. Das habe ich damals sogar im Falle Russlands bedauert. Denn das bedeutet ja auch immer, dass kein Dialog mehr möglich ist. Georgien zeigt leider, dass sich die Regierung nicht mehr viel um die Errungenschaften von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schert. Mit oppositionellen Kräften sind wir aber durchaus auch weiterhin in Kontakt – auch im Rahmen der Sitzungswochen in Straßburg. Selbst in EU-Mitgliedstaaten, die sämtlich dem Europarat angehören, geraten Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit unter Druck. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Diskussion eines Berichts zur Lage der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Bulgarien, die einem Monitoring-Verfahren unterzogen wurden, da ihnen vorgeworfen wird, ihren aus ihrer Mitgliedschaft resultierenden Verpflichtungen nicht nachzukommen. Wie waren die Reaktionen der Delegationen der betroffenen Länder? Und was für Folgen hat ein solches Verfahren? Natürlich reagieren die Abgeordneten der jeweiligen Regierungspartei üblicherweise, indem sie die Feststellungen und Mahnungen leugnen, abtun, ins Lächerliche ziehen. Aber eine Delegation besteht nicht nur aus der Regierungspartei. Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, werden auch Oppositionelle nach Straßburg geschickt. Sonst würde übrigens die Delegation auch nicht akkreditiert, wenn nur noch Abgeordnete einer autoritären Regierungspartei dabei sind. Die Oppositionellen unterstützen natürlich die Kritik der Monitoring-Berichte oder sonstiger Resolutionen. Ganz nebenbei erfährt man von ihnen zudem aus erster Hand, wie es um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im jeweiligen Land bestellt ist. Und die Oppositionellen können dann die jeweiligen Beschlüsse des Europarats in ihren Ländern bekannt machen und ihre Arbeit damit besser begründen. Sind sich zu wenige Menschen der Errungenschaften, die der Europarat verteidigt, also ihrer Rechte, von denen sie profitieren, bewusst? Was Deutschland angeht, befürchte ich, ja. Zu lange haben das die meisten hier als selbstverständlich hingenommen. Der Europarat wurde als Quasselbude abgetan, höchstens noch als mahnende Instanz für andere Länder eingestuft. In Ländern dagegen, in denen es schon seit einiger Zeit autoritäre Tendenzen gab oder gibt, in der Türkei, in Ungarn oder in Polen zum Beispiel, ist sich die Zivilgesellschaft und ein nicht geringer Teil der Bevölkerung wahrscheinlich mehr bewusst, was auf dem Spiel steht. Die Versammlung hat auch der politischen Krise in Serbien eine Aktualitätsdebatte gewidmet und die dortigen Proteste der Bürgerinnen und Bürger gewürdigt. Was passiert dort gerade und welche Rolle könnte der Europarat dabei spielen? Um es gleich vorwegzunehmen: Der Europarat kann die Demokratie in einem Land nicht retten. Kann Korruption nicht verhindern. Aber er kann beobachten. Auf Beobachtungen müssen Bewertungen fußen. Und am Ende kann der Europarat Missstände und deren Behebung anmahnen. Die Zivilgesellschaft im Land kann das alles aufnehmen und ihren Forderungen damit mehr Gewicht geben, sodass sich womöglich wirklich etwas zum Besseren wendet. So ist es jetzt auch in Bezug auf Serbien. Es gibt dort ja viele Menschen, die gegen Korruption, gegen die fortschreitende Autokratisierung und gegen den Präsidenten Aleksandar Vučić demonstrieren. Die nicht wollen, dass Ländergrenzen entlang ethnischer Zugehörigkeiten neu gezogen werden, was zum Beispiel in Kosovo, Bosnien und Herzegowina ganz schlimme Folgen haben könnte. Auf der Tagesordnung stand außerdem die Wahl der Generalsekretärin der Versammlung. Despina Chatzivassiliou-Tsovilis aus Griechenland wurde für die kommenden fünf Jahre wiedergewählt. Sie ist verantwortlich für den Parlamentsbetrieb und übrigens die erste Frau in dieser Funktion. Was erwarten Sie von ihrer Amtsführung? Zuerst mal muss ich sagen, dass ich Frau Chatzivassiliou-Tsovilis sehr schätze! Sie hat seit 2021 im Amt der Generalsekretärin einen wirklich guten Job gemacht. Man hat gemerkt, dass sie eine Praktikerin und Macherin ist und schon vorher für mehrere Ausschüsse gearbeitet hat, auch in leitender Position. Die Generalsekretärin bei der Parlamentarischen Versammlung ist sozusagen die Schnittstelle zwischen Organisation und Politik. Die Sekretariate, die ihr unterstellt sind, arbeiten übrigens viel mehr politisch als das zum Beispiel bei der Bundestagsverwaltung der Fall ist. Despina Chatzivassiliou-Tsovilis muss angesichts der auch beim Europarat knappen Kassen weiterhin dafür sorgen, dass der Laden läuft. Sie muss Fliehkräften nach außen entgegenwirken und dafür sorgen, dass auch im Inneren nicht die Kräfte überhandnehmen, die gar nicht für die Werte des Europarats stehen, Stichwort Rechtsextremisten. Ich beneide sie nicht um diese Aufgaben! Nach einer Pause in den letzten Jahren sind Sie jetzt wieder Vollmitglied der deutschen Delegation und auch deren stellvertretende Leiterin. Was haben Sie sich vorgenommen? Auch innerhalb der deutschen Delegation gibt es völlig unterschiedliche Auffassungen über den Wert und über die Werte des Europarats. Ich möchte Knut Abraham, unseren Delegationsleiter, dabei unterstützen, zusammen mit den Mitgliedern der demokratischen Fraktionen SPD, Grüne, CDU/CSU und Die Linke das voranzubringen, wofür der Europarat steht. Wir müssen uns innerhalb der demokratischen Fraktionen immer verständigen, damit keine Resolutionen verwässert werden und sich keine unheiligen Allianzen auftun zwischen autoritären Regierungen und Rechtsextremisten aus anderen Ländern. (ll/13.10.2015)

BGBl. 2025 I Nr. 111

Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes vom 09. April 2025

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Umfassende Berichtspflichten für Unternehmen

CMS Hasche Sigle Blog - Mo, 13.10.2025 - 05:53

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970 – EntgTranspRL) soll die praktische Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fördern. Als Instrumente sieht die Richtlinie unter anderem einen (erweiterten) Auskunftsanspruch für Beschäftigte und Transparenzpflichten bereits im Bewerbungsverfahren vor. Ein weiterer Grundpfeiler der Richtlinie ist eine umfassende Berichtspflicht für Arbeitgeber*, die in jeglicher Hinsicht weit über die bisherigen Pflichten nach §§ 21 f. EntgTranspG hinausgeht. 

Erforderlich sind umfangreiche statistische Angaben über die prozentuale Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern im Unternehmen – und dies bereits bezogen auf das Jahr 2026. Zudem haben Arbeitgeber bei Überschreitung einer Entgeltdifferenz von 5 Prozent in mindestens einer Arbeitnehmergruppe weitergehende Maßnahmen zur Korrektur der Differenz zu unternehmen. 

Alle Arbeitgeber mit 100 oder mehr Arbeitnehmern sind berichtspflichtig

Bereits der Adressatenkreis der neuen Berichtspflichten ist deutlich weiter gefasst als nach der derzeitigen Rechtslage. Derzeit erfasst die Pflicht zur Berichterstattung nur Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern, die zur Erstellung eines Lageberichts nach den §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind. Dies betrifft im Wesentlichen große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE etc.). Nach der EntgTranspRL müssen hingegen alle Arbeitgeber mit 100 und oder mehr Arbeitnehmern – unabhängig von der Lageberichtspflicht – einen Entgelttransparenzbericht erstellen.

Arbeitgeber mit 150 oder mehr Arbeitnehmern müssen bereits über das Jahr 2026 berichten

Hinsichtlich der erstmaligen Berichtspflicht und des darauffolgenden Berichtsturnus enthält die EntgTranspRL eine abgestufte Regelung. Maßgeblich ist auch hier die Anzahl der Arbeitnehmer:

  • Arbeitgeber mit 250 oder mehr Arbeitnehmern haben erstmals zum 7. Juni 2027 und in jedem darauffolgenden Jahr einen Entgeltbericht zu erstellen. 
  • Arbeitgeber mit 150 bis 249 Arbeitnehmern haben ebenfalls erstmals zum 7. Juni 2027 und danach alle drei Jahre einen Entgeltbericht zu erstellen.
  • Arbeitgeber mit 100 bis 149 Arbeitnehmern haben etwas mehr Zeit. Sie haben bis zum 7. Juni 2031 und danach alle drei Jahre einen Entgeltbericht zu erstellen.

Der Bezugspunkt des Entgelttransparenzberichts ist dabei jeweils das vorangehende Kalenderjahr. Dies gilt auch für den ersten Entgelttransparenzbericht. Arbeitgeber ab 150 Arbeitnehmern sind also verpflichtet, in ihrem ersten Bericht über die Entgeltverhältnisse im Jahr 2026 zu berichten. 

PraxishinweisJedenfalls Arbeitgebern mit 150 oder mehr Arbeitnehmern ist zu raten, ihre Entgeltstrukturen im Lichte der neuen Vorgaben zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten (aller-)spätestens im Jahr 2026 auszuräumen.Andernfalls werden bestehende Unstimmigkeiten nicht nur öffentlich. Wird in nur einer Arbeitnehmergruppe eine (ungerechtfertigte) Entgeltlücke von mindestens 5 Prozent festgestellt, muss zudem eine aufwändige Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung durchgeführt werden.

Erforderlich sind umfangreiche Angaben zum Entgeltgefälle (= Gender Pay Gap)

Der Entgeltbericht muss derzeit in statistischer Hinsicht lediglich die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten sowie die durchschnittliche Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten enthalten. Die Vorgaben der EntgTranspRL gehen darüber weit hinaus. Es sind insbesondere Angaben zum Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Allgemeinen und in den einzelnen Arbeitnehmergruppen erforderlich. Unter Entgeltgefälle ist die prozentuale Differenz zwischen den Entgelthöhen von Frauen und Männern (auch Gender Pay Gap genannt) zu verstehen. Die Arbeitnehmergruppen setzen sich aus den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit ausüben.

Konkret sieht die Richtlinie folgende Pflichtangaben vor: 

Zum Durchschnittsentgelt:

  • das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle;
  • das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen;
  • das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle innerhalb der Arbeitnehmergruppen (aufgeschlüsselt nach dem Grundgehalt sowie ergänzenden oder variablen Bestandteilen).

Zum Entgeltmedian:

  • das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle;
  • das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen.

Weitere Angaben:

  • der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ergänzende oder variable Bestandteile erhalten;
  • der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jedem Entgeltquartil.

Entsprechend der Richtlinie soll diese Berichterstattung Arbeitgebern ermöglichen, ihre Entgeltstrukturen und -politik zu bewerten und zu überwachen und damit den Grundsatz des gleichen Entgelts proaktiv einzuhalten. Gleichzeitig sollen die nach dem Geschlecht aufgeschlüsselten Daten die zuständigen Behörden, Arbeitnehmervertreter und andere Interessenträger dabei unterstützen, das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle in allen Sektoren und Funktionen zu vergleichen und zu überwachen.

Veröffentlichung des Entgelttransparenzberichts

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Entgelttransparenzbericht ihren Arbeitnehmern und deren Vertretern zur Verfügung zu stellen. Die Berichtsdaten sind zudem der staatlichen „Überwachungsstelle“ mitzuteilen, die jeder Mitgliedstaat zur Unterstützung der Umsetzung der Richtlinienvorgaben benennen muss. Die Überwachungsstelle wiederum hat die Entgelttransparenzberichte zu sammeln und die Daten auf einer leicht zugänglichen Website zu veröffentlichen.

PraxishinweisDie Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, die Berichterstattung gegenüber den Arbeitnehmern aus Datenschutzgründen einzuschränken. Es ist daher denkbar, dass der deutsche Gesetzgeber eine Regelung vorsieht, wonach nur den Arbeitnehmervertretern und der Überwachungsstelle solche Daten mitzuteilen sind, die jedenfalls zur mittelbaren Offenlegung des Entgelts eines bestimmbaren Arbeitnehmers führen würden. 

Neu: Gemeinsame Entgeltbewertung bei Entgeltgefälle(n) von mindestens 5 Prozent

Anknüpfend an das Entgeltgefälle beim Durchschnittsentgelt sieht die Richtlinie zudem ein völlig neues Instrument zur Förderung der Entgeltgleichheit vor: die gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung (sog. Joint Pay Assessment). Durchzuführen ist eine solche gemeinsame Bewertung, wenn die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Bericht weist ein Gefälle der durchschnittlichen Entgelthöhe von mindestens 5 Prozent innerhalb einer Arbeitnehmergruppe aus, 
  • der Arbeitgeber kann das Gefälle nicht mittels objektiver geschlechtsneutraler Faktoren (z.B. objektive Leistungsunterschiede oder Arbeitsmarktbedingungen) rechtfertigen und 
  • das Gefälle wird nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Berichterstattung korrigiert. 

Im Zuge der gemeinsamen Entgeltbewertung sind die Ursachen der Entgeltdifferenz in einem aufwändigen Prozess zu analysieren sowie konkrete Maßnahmen zur Beseitigung (rechtswidriger) Entgeltunterschiede zu erarbeiten. Sodann ist die Entgeltbewertung der Belegschaft sowie der staatlichen Überwachungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Praxishinweis: Zur effizienten Umsetzung der neuen Vorgaben ist der Einsatz eines digitalen Tools zu empfehlen. Eine speziell hierfür entwickelte Lösung ist CMS Pay Gap Compliance. Mit diesem Analysetool können wir Unternehmen nicht nur dabei unterstützen, die statistischen Entgeltdifferenzen richtlinienkonform aufzubereiten und den Anpassungsbedarf zu ermitteln, der nach Prüfung sämtlicher Rechtfertigungsgründe gegebenenfalls noch verbleibt. CMS Pay Gap Compliance verbindet zudem Compliance mit Individualität: Denn mithilfe des Tools können bei der Anpassung von Unstimmigkeiten die bestehenden Wertungsspielräume auf Unternehmensseite optimal ausgeschöpft und damit Korrekturen auf ein Minimum begrenzt werden. 

Die neuen Vorgaben erfordern ein zeitnahes und effizientes Handeln

Die EntgTranspRL verschärft die Berichtspflichten für Unternehmen deutlich und knüpft mit der gemeinsamen Entgeltbewertung weitgehende Folgen an ein ungerechtfertigtes Entgeltgefälle von mindestens 5 Prozent. Arbeitgeber sollten rechtzeitig ihre Entgeltstrukturen überprüfen, um Handlungsbedarf aufzudecken und (gegebenenfalls) notwendige Anpassungen vorzunehmen. Insoweit ist ein zügiges Vorgehen geboten, da es sich bei der Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Entgeltstrukturen um einen aufwändigen Prozess handelt. Jedenfalls Arbeitgeber mit 150 oder mehr Arbeitnehmern sollten diesen Compliance-Vorgang spätestens im Jahr 2026 abschließen, da sie in ihrem ersten Entgelttransparenzbericht über die Entgeltverhältnisse im Jahr 2026 berichten müssen.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Umfassende Berichtspflichten für Unternehmen erschien zuerst auf CMS Blog.

Key Compliance Requirements under the New Social Insurance Regulations Effective from 1 July 2025

Dentons Insights - Mo, 13.10.2025 - 01:00

Vietnam: The Law on Social Insurance, the Law amending and supplementing specific articles of the Law on Health Insurance, and their respective governmental decrees come into effect on 1 July 2025. The new regulations expand the scope of compulsory participants in Social Insurance and Health Insurance, and provide stricter measures for handling violations of mandatory contribution obligations for SI and unemployment insurance by employers.

Dentons advises FlexPower on Citadel’s acquisition of the company

Dentons News - Mo, 13.10.2025 - 01:00

Global law firm Dentons has advised the founders of Hamburg-based power trading firm FlexPower on the acquisition of all shares in the company by global investment management firm Citadel.

Dentons HPRP Supports ABFA Investments in Five ATR 72-600 Multi Layered Aircraft Acquisitions Involving Eight Jurisdictions

Dentons News - Mo, 13.10.2025 - 01:00

This project is significant as the aircraft will be operated by Sun Air - ABFA in Bulgaria, marking the company’s first ATR fleet.

2025 Indigenous Holiday Gift Guide

Dentons Insights - Mo, 13.10.2025 - 01:00

Looking to shop from indigenous businesses this holiday season? Here is a list of 10 indigenous-owned brands, and sites where you can browse their merchandise online.

Rethinking Workforce Strategy: <em>Temporary Shortage List</em> and the Future of Skilled Migration

Dentons Insights - Mo, 13.10.2025 - 01:00

United Kingdom: On 9 October 2025, the Migration Advisory Committee published its "Temporary Shortage List: Stage 1 report" to guide the Government on the next stages of skilled worker immigration reform. So what does this, potentially, mean for employers?