Aktuelle Nachrichten

Eingliederungshilfe: Regierung verweist auf Länderkompetenz

Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung kann Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Eingliederungshilfe nicht beantworten und verweist auf die Kompetenz der Länder in diesem Zusammenhang.

AfD fordert weitere Steuersenkungen in der Gastronomie

Finanzen/Antrag Nach der erfolgten Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auch für Getränke gelten, fordert die AfD in einem Antrag.

AfD fordert umfassendes Konzept gegen Gewalt an Schulen

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch zu erfassen, zu untersuchen und durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Recht auf Reparatur: Bundesregierung bringt neues Gesetz auf den Weg

beck-aktuell - 25.03.2026

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Recht auf Reparatur beschlossen. Hersteller sollen Geräte über Jahre hinweg reparieren müssen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen. Verbraucher erhalten zusätzliche Gewährleistungsrechte – und sollen sich seltener für eine Neuanschaffung entscheiden müssen.



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Abgeordnete aller Fraktionen fordern mehr Schutz für Frauen

Mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat sich der Bundestag am Mittwoch, 25. März 2026, in einer Aktuellen Stunde befasst. Fraktionsübergreifend forderten die Abgeordneten mehr Schutz für Frauen und mehr Einsatz gegen analoge und digitale Gewalt. Die Aktuelle Stunde mit dem Titel „Jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen – Staatliche Aufgabe und gesellschaftliche Verantwortung“ fand auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD statt. Hubig: Digitale Gewalt darf kein Geschäftsmodell sein Für die Bundesregierung sprachen Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Hubig umriss die Pläne der Bundesregierung zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Sie kündigte an, dass sich Bundestag und Bundesrat demnächst mit dem bereits fertigen Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz befassen könnten. Sie verwies zudem auf den am Morgen vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung sowie auf die geplante Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat. Die Ministerin bezeichnete den digitalen Bereich als einen Nährboden, der Gewalt ermögliche und fördere. „Digitale Gewalt darf kein Geschäftsmodell sein. Deshalb müssen wir natürlich auch die Plattformbetreiber mit in die Verantwortung nehmen“, sagte die Sozialdemokratin. „Die Technik ist neu, aber das Motiv dahinter ist uralt. Es ist Macht, Erniedrigung, Kontrolle“, sagte Hubig. Prien: Gesetzgeber muss immer schneller reagieren Ähnlich äußerte sich Bundesfamilienministerin Prien: „Ob ein Mann eine Frau schlägt oder ob er Deepfake-Pornos einer Frau erstellt und im Netz verbreitet – beides ist Gewalt.“ Der Gesetzgeber müsse bei dieser rasanten technologischen Entwicklung immer schneller reagieren, und das falle „uns schwer mit den Verfahren, so wie wir sie miteinander kennen“. Zudem hob sie das Dunkelfeld sexualisierter und partnerschaftlicher Gewalt hervor und betonte, es brauche nicht nur ein zeitgemäßes Strafrecht, das den technologischen Entwicklungen standhalte. „Wir brauchen auch ein gesellschaftliches Klima und auch Institutionen, in denen sich die Opfer trauen, Taten auch wirklich anzuzeigen“, sagte die Christdemokratin. Prien forderte – wie auch Rednerinnen der CDU/CSU-Fraktion – die Speicherung von IP-Adressen, um Täter im digitalen Raum besser verfolgen zu können. Unterschiedliche Auffassung zu den Gewaltursachen Für die AfD-Fraktion kritisierte Kerstin Przygodda die Bundesregierung und insbesondere die CDU scharf. Es sei die CDU-geführte Bundesregierung gewesen, die mit „ihrer Politik der offenen Grenzen“ die Schuld an der steigenden Zahl der Gewalt gegen Frauen trage. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Katharina Dröge, Gesetze allein seien nicht ausreichend. Die Gesellschaft müsse „zu einer anderen Kultur kommen, einer Kultur, wo die sexualisierten Kommentare, wo die blöden Witze am Rand nicht mehr einfach akzeptiert werden.“ Sie verdeutlichte: „Es sind keine Einzelfälle, sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist System, sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist strukturell in unserer Gesellschaft verankert“. „Die eigene Wohnung ist der gefährlichste Ort für eine Frau" Ähnlich äußerte sich für die Fraktion Die Linke Kathrin Gebel. „Frauen werden täglich misshandelt. Wir brauchen keine Einzelmaßnahmen, sondern ein Konzept.“ Sie kritisierte das Parlament dafür, einen Antrag ihrer Fraktion abgelehnt zu haben, der bereits im Januar die Umsetzung des sogenannten spanischen Modells gefordert hatte. Für die CDU/CSU-Fraktion forderte Julia Klöckner: „Die aktuelle Wucht der Aufmerksamkeit wünsche ich mir aber auch bei allen anderen Fällen von Gewalt gegen Frauen.“ Die Christdemokratin verwies in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Diskussion über eine mutmaßliche Vergewaltigung in einem Jugendzentrum in Berlin Neukölln. Für die SPD-Fraktion problematisierte Sonja Eichwede ebenfalls die geringen Anzeigenquoten bei häuslicher Gewalt und bei digitaler Gewalt. „Die eigene Wohnung ist der gefährlichste Ort für eine Frau in unserem Land“, so die Sozialdemokratin. Doch auch im digitalen Raum würden Frauen ständig Gewalt erfahren. „Wir müssen Strafverfolgung besser sicherstellen, wir müssen Auskunftsansprüche schaffen, wir müssen Accountsperrungen möglich machen.“ Das digitale Gewaltschutzgesetz sei im strafrechtlichen wie im zivilrechtlichen Sinne zwingend, sagte die Abgeordnete. (jd/25.03.2026)

AfD gegen verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD wendet sich in einem Antrag gegen verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen.

Geteiltes Echo auf Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung Die geplante Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo, wie eine Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch gezeigt hat.

Gesetzentwurf beschlossen: Der nächste Schritt zum Recht auf Reparatur

LTO Nachrichten - 25.03.2026

Das Bundeskabinett ist sich beim Gesetzentwurf zum sogenannten Recht auf Reparatur einig. Nun muss der Bundestag das Gesetz bis Ende Juli beschließen. Das Gesetz setzt dann die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie um.

Sozialverbände begrüßen Vorstoß für Stärkung der Patientenrechte

Sozialverbände begrüßen den Vorstoß der Grünen-Fraktion, die Patientenrechte zu stärken. Im Vergleich etwa zu Ärzten seien Patienten bei Behandlungsfehlern meist in der schwächeren Position, argumentierten die Verbände in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Antrag (21/3796) der Fraktion. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. März 2026, in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen. Sozialverband sieht "strukturelle Beweisnot" Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, im Arzthaftungsprozess befänden sich Patienten regelmäßig in einer strukturell unterlegenen Position. Ihnen fehle medizinisches Fachwissen und Einblick in den Behandlungsverlauf, während die Behandelnden über umfassendes Wissen und Dokumentation verfügten. Gerade beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden bestehe häufig eine strukturelle Beweisnot. Nötig sei daher eine Korrektur hin zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden. Ähnlich argumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, die eine substanzielle Stärkung der Patientenrechte in einem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen fordert. Es sei dringend erforderlich, die Regelungen des Behandlungsvertrages an andere Vertragsarten anzupassen, zumal das Arzt-Patienten-Verhältnis durch eine hohe Vulnerabilität der Patientenseite gekennzeichnet sei. Der Arzt habe einen enormen Wissens- und Informationsvorsprung, der sogar eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität von Fehler und Schaden rechtfertigen würde. Ein Vertreter der BAG sprach in der Anhörung von einem „Hürdenlauf“ der Betroffenen, denen im Prozessverlauf nicht selten „die Luft“ ausgehe. Komplexität der Verfahren in der Praxis Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich hingegen skeptisch zu dem Antrag. Beim Thema Patientenrechte liege der Fokus schnell bei der Frage der Arzthaftung. Eine nachträgliche Entschädigung könne jedoch keinen Fehler rückgängig machen. Priorität sollte daher sein, dass möglichst wenig Fehler passieren. Daher stünden Änderungen in den Rahmenbedingungen für die bestmögliche Prävention, etwa eine adäquate Personalausstattung und IT-Infrastruktur, der Abbau von Bürokratie oder die Finanzierung von Dolmetscherkosten. Dies würde Kapazitäten bei Ärzten schaffen. Die Forderungen im Antrag führten größtenteils nicht zu einer Verbesserung für Patienten und erschienen teils deklaratorisch. Mehrere Rechtsexperten erläuterten in der Anhörung die Komplexität solcher Verfahren in der Praxis. Der Medizinrechtler Jörg Heynemann sagte, im Haftungsprozess könne der Sachverhalt oft nicht gut ermittelt werden. Viel hänge von der subjektiven Sichtweise der Gutachter ab. Zudem fänden Gerichte in der Praxis oft keine geeigneten Sachverständigen, daher zögen sich Verfahren in die Länge. Eine Beweismaßreduktion auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit wäre seiner Ansicht nach grundsätzlich sinnvoll, soweit dies den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden für den Patienten begründe. Es sei schon eine riesige Hürde, den Behandlungsfehler zu beweisen. An der Frage der Kausalität scheitern nach seinen Angaben 70 bis 80 Prozent der Fälle mit einfachen Behandlungsfehlern. Experte: Gefahr der Defensivmedizin Nach Ansicht des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Christian Katzenmeier von der Universität Köln wäre die Beweismaßreduktion der falsche Weg. Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit würde zu einer großen Unsicherheit in der richterlichen Feststellung führen. Es sei zu befürchten, dass eine Verpflichtung des Arztes zum Ersatz von Schäden, die er nicht sicher, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verursacht habe, zu einer Ausuferung der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen führe. Das Resultat einer Beweismaßreduzierung im Arzthaftungsprozess wäre eine weitere Haftungsverschärfung und Schadenverlagerung auf die Behandlungsseite, für die jede Rechtfertigung fehle. Schon heute drohe die Gefahr einer Defensivmedizin. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden. (pk/25.03.2026)

Merz: Gesetzentwurf zu IP‑Adressen noch im April

beck-aktuell - 25.03.2026

Wie können Frauen sowohl im digitalen Raum als auch in der analogen Welt vor Gewalt geschützt werden? Die Antworten des Kanzlers stoßen im Bundestag nicht nur auf Zustimmung.



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Fragestunde am 25. März

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4849), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 68 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das 13 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium des Innern war mit elf Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, fünf Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vier Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit je drei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auseinandersetzen. Bei zwei Fragen war das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei einer Frage das Bundesministerium für Gesundheit gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber getroffen hat, den Angriff seit 28. Februar 2026 durch die USA und Israel auf den Iran als völkerrechtswidrig einzustufen. Wenn ja, wollte Limburg wissen, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum sie eine solche Bewertung noch nicht getroffen hat. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) erkundigte sich beim Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, wie dessen Zeitplan für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen aussieht. Zudem fragte Görke, ob es dafür einer europäischen Regelung bedarf oder ob der Bund die rechtliche Kompetenz hat, eine solche Steuer auch ohne EU-Regelung eigenständig zu beschließen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.03.2026)

Sozialleistungsmissbrauch: Krankenkassen dürfen ihre Quellen schützen

beck-aktuell - 25.03.2026

Krankenkassen dürfen Hinweisgeber bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch grundsätzlich anonym halten. Einen Anspruch auf Offenlegung bejaht das LSG Niedersachsen-Bremen nur bei klaren Hinweisen auf eine bewusste Falschbeschuldigung.



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Heimische Bevölkerung in Tourismuskonzepte einbeziehen

Der Ausschuss für Tourismus hat am Mittwoch, 25. März 2026, eine öffentliche Anhörung zum Thema "Tourismus zwischen Akzeptanz und Überlastung weltweit und in Deutschland" veranstaltet. Übertourismus sei mittlerweile auch in einigen deutschen Städten und Regionen angekommen, doch strikte gesetzliche Maßnahmen lehnten die meisten der Sachverständigen ab. Venedig, Barcelona und Amsterdam besonders betroffen Prof. Dr. Stefan Gössling, School of Business and Economics, Linnaeus University, Kalmar (Schweden), machte deutlich, welche Zahlen sich hinter dem Begriff „Overtourism“ (Übertourismus) verbergen. Nachdem der globale Tourismus im Jahr 2019 „ein vorläufiges Maximum“ erreicht habe, seien während und nach der Corona-Pandemie die Zahlen zurückgegangen. Das Jahr 2025 habe „mit 1,52 Milliarden internationalen Ankünften die Zahlen von 2019 übertroffen“, sagte Gössling. Übertourismus sei mittlerweile ein globales Phänomen, das vor allem in stark frequentierten touristischen Destinationen mit hoher internationaler Sichtbarkeit auftritt. So seien sowohl Städte und Regionen in Europa als auch in Asien und den USA davon betroffen. In Europa seien die historischen Stadtzentren von Venedig, Barcelona und Amsterdam besonders betroffen, „wo die hohe Zahl von Besucherinnen und Besuchern zeitweise zu Überlastungen der städtischen Infrastruktur, steigenden Wohnkosten, Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum und Protesten der lokalen Bevölkerung geführt hat“, sagte Gössling. Übertourismus auch in Deutschland ein Thema Auch in Deutschland werde Übertourismus seit einigen Jahren verstärkt diskutiert, wenn auch meist in abgeschwächter Form. Besonders sichtbar werde Übertourismus in einzelnen Städten und Regionen mit hoher touristischer Anziehungskraft. Vor allem seien das historische Zentrum von Rothenburg ob der Tauber, die Altstadt von Heidelberg und stark frequentierte Bezirke Berlins betroffen. Auch die Zugspitze, die Sächsische Schweiz, Teile des Bodensees oder bestimmte Küstenabschnitte an Nord- und Ostsee seien immer öfter sehr hohen Besucherzahlen ausgesetzt. Die bisher getroffenen Maßnahmen, um Übertourismus zu steuern, wie beispielsweise die Erhebung von Eintrittsgeldern in Venedig, die Beschränkung von Unterkünften unter anderem in Barcelona oder der Regulierung von Kreuzfahrtschiffen in Venedig oder Cannes, sind nach Meinung von Gössling „teilweise schwer zu kontrollieren“ und haben „nur begrenzte Wirkungen“. Als wirkungsvolle Maßnahmen schlägt er die Regulierung von Kapazität oder die Limitierung von Bettenzahlen, Flughafenkapazität und Liegeplatzverfügbarkeit vor. Schwierigkeiten durch Zweitwohnsitztourismus Frank Ketter, Geschäftsführer bei der Nordsee-Tourismus-Service GmbH (NTS), zeigte anhand der Entwicklung des Tourismus an der Nordsee die Probleme des Übertourismus auf. Vor allem die Zweitwohnsitzproblematik an der Nordsee Schleswig-Holsteins sei seit vielen Jahren bekannt, setze sich fort und stelle aktuell „ein gesellschaftliches und ökonomisches, aber auch ein rechtliches Thema dar“, so Ketter. Vor allem in den Hochfrequenzstandorten habe der Zweitwohnsitztourismus dazu geführt, „dass lokale Einwohner Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden“, unterstrich er. Die Anwesenheit von Zweitwohnsitzbesitzern könne das soziale Gefüge in den Gemeinden beeinflussen. Wenn diese Personen nur zeitweise in der Region lebten, entstehe eine „Leerstandsproblematik“, was zu Spannungen zwischen Einheimischen und Zweitwohnsitzbesitzern führen könne. "Steuersatz vielerorts ein stumpfes Schwert" Zwar hätten einige Kommunen Regelungen wie die Anpassung von Zweitwohnsitzsatzungen, verstärkte Kontrollen und bauleitplanerische Maßnahmen eingeführt, um die Zweitwohnsitzsituation zu regulieren und negative Auswirkungen auf die Gemeinden zu minimieren, doch reichten die Maßnahmen nicht aus. „Die Höhe des Steuersatzes als Steuerungsinstrument gilt vielerorts dabei als eher stumpfes Schwert“, sagte Ketter. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen seien derzeit beschränkt, die Eigentumsrechte in privater Hand. „Gleichwohl ist mehrheitlich akzeptiert, dass die Zahl der Zweitwohnsitze an der Nordsee Schleswig-Holsteins nicht zunehmen darf und langfristig zugunsten des Dauerwohnraums sinken soll“, so Ketter. Strategischer Rahmen für den Tourismus Norbert Kunz, Geschäftsführer beim Deutschen Tourismusverband (DTV), hat eine andere Sicht auf das Thema. „Es gibt kein flächendeckendes Tourismusakzeptanzproblem in Deutschland“, sagte Kunz. Zwar zeigten sich „Herausforderungen punktuell und zu Spitzenzeiten“, doch die Tourismusforschung führe vor Augen, dass es unterschiedliche Wahrnehmungen der touristischen Auswirkungen in der Bevölkerung nach Altersgruppen, regionaler Herkunft, aber auch politischer Orientierung gebe. „Vor diesem Hintergrund sind differenzierte Betrachtungen notwendig“, so Kunz. Die Tourismusförderung des Bundes und der Länder unterstütze mit Instrumenten und Maßnahmen die Steigerung der Tourismusakzeptanz. Grundlagen für die Akzeptanz seien eine stabile Finanzierung der öffentlichen Tourismusstrukturen, auskömmliche kommunale Finanzen, leistungs- und wettbewerbsfähige Infrastrukturen sowie ein auf Wissen und Kenntnissen basierendes Tourismusbewusstsein. „Mit der neuen Nationalen Tourismusstrategie setzt die Bundesregierung wieder einen strategischen Rahmen für den Tourismus und für die Tourismusakzeptanz“, betonte Kunz. Deutschland führender Quellmarkt bei Kreuzfahrten Georg Ehrmann, National Director Cruise Lines International Association (CLIA) in Germany, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung der Kreuzschifffahrt. Im Jahr 2024 habe es in der Kreuzfahrtindustrie in Deutschland über 50.000 Arbeitsplätze gegeben, und es seien rund 9,5 Milliarden Euro generiert worden. Auch der deutsche Schiffsbau profitiere „immens“. Der Kreuzfahrtmarkt befinde sich seit Jahren auf einem stetigen und nachhaltigen Wachstumskurs. „Unsere Reiseform genießt zunehmende Beliebtheit“, sagte Ehrmann. Mit mehr als drei Millionen Kreuzfahrtpassagieren im Jahr 2024 sei Deutschland „führender Quellmarkt in Europa“. In der Diskussion um die Belastung von Destinationen machte Ehrmann klar, dass Kreuzfahrten weltweit nur zwei Prozent, in Deutschland und Europa weniger als fünf Prozent des gesamten Tourismus ausmachen. In viel besuchten Reisezielen wie Venedig liege der Anteil der Kreuzfahrtbesucher bei 1,6 Millionen der insgesamt etwa 30 Millionen Besucher pro Jahr. Die Kreuzfahrt biete gegenüber dem Landtourismus einen besonderen Vorteil: Gästebewegungen ließen sich langfristig, bis zu drei Jahre im Voraus, „und präzise planen wie steuern“. Durch feste Ankunfts- und Abfahrtszeiten, abgestimmte Hafen- und Städtekooperationen sowie digitale Instrumente zur Besucherlenkung würden Destinationen entlastet und Besucherströme auch abseits der Sehenswürdigkeiten verteilt. "Stressfaktoren identifizieren" Prof. Dr. Andreas Kagermeier, Mobilitäts- und Tourismusforscher, hält ein „umfassendes Tourism-Governance-Konzept“ für notwendig. Neben der Unterstützung der lokalen Bevölkerung sollten „Stressfaktoren in der Destinationsgesellschaft“ identifiziert und ihnen entgegengewirkt werden, vor allem im Hinblick auf steigende Lebenshaltungskosten und angespannte Wohnungsmärkte. Er sprach sich für die „zügige Umsetzung“ des Kurzzeitvermietungs- und Datenaustausch-Gesetzes aus. „Der teilweise zu beobachtende aufgeladene und polarisierte gesamtgesellschaftliche Diskurs spiegelt sich aber eben auch in den Overtourism-Artikulationen auf Destinationsebene wider“, sagte Kagermeier. Hier müsse auch auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene angesetzt werden, um dem Ziel einer integrierten und räumlich differenzierten Destinationsentwicklungspolitik näherzukommen. (nki/25.03.2026)

Regierung unterstützt Sicherheitsmaßnahmen in Kommunen

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Die Regierung unterstützt vor allem mit dem Städtebauförderungsprogramm Sicherheitsmaßnahmen in Kommunen, um städtebauliche Missstände zu beseitigen, wurde am Mittwoch im Bauausschuss berichtet.

Viele Follower, keine Führung: Warum Telegram-Kanal nicht zur Vereinigung wird

beck-aktuell - 25.03.2026

52.000 Abonnenten, massenhafte Drohanrufe – und trotzdem keine kriminelle Vereinigung: Der BGH zog bei Telegram-Kanälen eine klare Linie. Ein bloßes "Mitlesen und Mitmachen" reichte dafür nicht.



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Grüne fordern Neuausrichtung der E-Auto-Förderung

Wirtschaft und Energie/Antrag Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt einen Antrag vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nur noch reine Elektrofahrzeuge zu fördern.

Grünes Licht für geänderte F-Gas-Verordnung

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Der Umweltausschuss hat am Mittwoch Änderungen des Bundesrats an der Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase angenommen.

Unterstützung von Frauen in der Landwirtschaft

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Agrarausschuss hat am Mittwoch einen Grünen-Antrag zur Unterstützung von Frauen in der Landwirtschaft abgelehnt.

Ausstellung beleuchtet Leben und Wirken von Konrad Adenauer

Anlässlich des 150. Geburtstages von Konrad Adenauer zeigt der Deutsche Bundestag die Wanderausstellung „Demokratie, Freiheit, Europa. Konrad Adenauer“ der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus. Die Ausstellung beleuchtet das Leben und Wirken Adenauers und stellt seine Bedeutung für die deutsche Demokratie bis in die Gegenwart heraus. Im Rahmen der Ausstellung wird auch das von Oskar Kokoschka gemalte Porträt Konrad Adenauers gezeigt. Adenauer amtierte als Bundeskanzler von 1949 bis 1963 und war bis zu seinem Tod 1967 Mitglied des Deutschen Bundestages. Demokratie, Freiheit, Europa Eröffnet wurde die Schau im Paul-Löbe-Haus des Bundestages am Dienstag, 24. März 2026, durch Parlamentspräsidentin Julia Klöckner. „Konrad Adenauer ist eine der prägendsten Persönlichkeiten unserer Demokratie. In den Trümmern der Nachkriegszeit hat er Deutschland ein festes Fundament gegeben, stand für klare Werte: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Verantwortung und die Verankerung in der europäischen Gemeinschaft", so die Bundestagspräsidentin. Seine Politik habe Vertrauen geschaffen und aus einem Land am Boden wieder einen verlässlichen Partner gemacht. "Adenauer wusste, dass Demokratie aufgebaut, verteidigt und immer wieder neu begründet werden muss. Was er als Kanzler in den Anfangsjahren der Bundesrepublik entschieden hat, prägt Deutschland bis heute", erinnerte Klöckner. Sein Vermächtnis sei angesichts der geopolitischen Lage und gesellschaftlicher Herausforderungen aktueller denn je: "Demokratie, Freiheit, Europa.“ Die Ausstellung kann vom 25. März bis zum 22. April 2026 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besucht werden. (25.03.2026)