Aktuelle Nachrichten

Rechtsexpertinnen: Sexuelle Gewalt als Kriegswaffe ahnden

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Rechtsexpertinnen haben bei einem Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses eine wirksame Strafverfolgung bei sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten gefordert,

Datenschutzfristen beim Wirkstoff-Überprüfungsprogramm

Europa/Antrag Die AfD-Fraktion spricht sich in einem Antrag gegen verlängerte Datenschutzfristen beim Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU aus.

Grüne wollen Arbeitsgebiete von Buchhaltern erweitern

Finanzen/Antrag Um dem Mangel bei steuerberatenden Berufen etwas entgegenzusetzen, sollen Buchhalter Bilanzen bei Kleinbetrieben erstellen dürfen, verlangen die Grünen in einem Antrag.

Kostensteigerungen und Bürokratie im Wohnungsbau

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Von steigenden Kosten und Problemen mit dem Bau- und Planungsrecht beim Wohnungsbau haben die zu einer Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats geladenen Sachverständigen gesprochen.

AfD fordert Maßnahmen nach Blockade der Straße von Hormus

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD fordert in einem Antrag mit Blick auf die Versorgung mit Düngemitteln Maßnahmen nach der Blockade der Straße von Hormus.

Klimaschutzprogramm: Minister Schneider stellt sich Fragen

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung am Mittwoch im Umweltausschuss vorgestellt und Fragen der Abgeordneten beantwortet.

Grüne wollen psychotherapeutische Versorgung stärken

Gesundheit/Antrag Die Grünen-Fraktion fordert in einem Antrag eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung.

Norton Rose Fulbright advises on AkzoNobel EUR1.1 billion bond issuance

Norton Rose Fulbright - 26.03.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised the joint lead managers on a EUR1.1 billion dual-tranche bond issuance by AkzoNobel.

Rechtsausschuss reist nach Korea, Taiwan und Japan

Eine Delegation des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz besucht vom 28. März bis 7. April 2026 Südkorea, Taiwan und Japan. In Südkorea informieren sich die Abgeordneten über die Folgen der Verfassungskrise aufgrund des im Dezember 2024 ausgerufenen Kriegsrechts. Dazu führen sie Gespräche mit der Nationalversammlung, dem Justizministerium und dem Verfassungsgericht. In Taiwan geht es beim dortigen Parlament um die Situation des demokratischen Rechtsstaats in der aktuellen Bedrohungslage. Ferner wird sich die Delegation über den aktuellen Stand der taiwanischen Verfassungsgerichtsbarkeit informieren und mit Juristenvereinigungen austauschen. In Japan wird sich der Ausschuss über den Stand der Debatten um eine Reform der bislang unveränderten japanischen Verfassung informieren und mit Rechtsprofessoren Gespräche zum Verfassungs- und Zivilrecht sowie zum Verbraucherschutzrecht führen. Mit dem japanischen Verfassungsausschuss, dem Justizministerium und im Obersten Gerichtshof sind auch Gespräche zu parlamentarischen Kontrollrechten, dem Stand der Digitalisierung sowie zu aktuellen Herausforderungen der Justiz geplant. In allen drei Ländern orientieren sich die Jurisdiktionen, insbesondere im Zivilrecht, häufig am deutschen Rechtssystem. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Carsten Müller (Ltg.), Tijen Ataoğlu, Mechthild Heil (alle CDU/CSU), Tobias Matthias Peterka (AfD), Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Aaron Valent (Die Linke).

„Alles wird sich ändern“

Legal Tech Verzeichnis - 26.03.2026

Der Rechtsmarkt steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Künstliche Intelligenz, neue Anbieter und digitale Workflows verändern die Art, wie juristisch gearbeitet wird – und stellen auch etablierte Institutionen vor neue Fragen. Mit der legalXchange startet der Verlag C.H.BECK gemeinsam mit vier weiteren Gründungsmitgliedern nun ein neues Veranstaltungsformat zur digitalen Transformation. Warum jetzt – und welche Rolle kann der juristische Fachverlag in diesem Umbruch spielen? Ein Gespräch mit Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Gesamtgeschäftsführung von C.H.BECK und Mitglied des Executive Boards der legalXchange.

LTV: Herr Prof. Dr. Weber, warum startet C.H.BECK gerade jetzt mit der legalXchange ein neues Konferenzformat?

Neue Datenmodelle, neue Anbieter, neue Arbeitsprozesse – Künstliche Intelligenz verändert schon heute das praktische juristische Arbeiten. Einerseits sehe ich darin eine große Chance: Routinen können mithilfe von KI effizienter erledigt werden, Recherchen werden schneller, der Zugang zum Recht wird breiter. Andererseits kann KI nie an die Stelle einer richterlichen Entscheidung oder des persönlichen Beratungsgesprächs zwischen Anwalt und Mandant treten. Das ist mir ganz wichtig, die Verantwortung muss immer ein Mensch tragen. Durch neue Technologien bekommen sie nun mehr Unterstützung und mehr Freiraum. Die Qualität der Rechtspflege kann dadurch sogar steigen. Denn KI kann helfen, sehr schnell, umfassend und lückenlos alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu erfassen und auszuwerten. Das kann dazu beitragen, schneller zu einem zutreffenden Rat oder zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.

Diese Entwicklung wollen wir nicht nur beobachten, sondern aktiv begleiten und ein Stück weit mitgestalten. Und deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Forum, in dem diese Entwicklungen sachlich und fundiert diskutiert werden.

LTV: Welche Lücke soll dieses Format schließen?

Es gibt schon einige Legal-Tech-Veranstaltungen, aber häufig bleiben diese entweder technisch oder sehr allgemein. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen konkrete Anwendungsfälle zeigen und zugleich strategische Fragen stellen. Wie implementiert man Technologie verantwortungsvoll? Wie verändert sich Organisation? Welche Kompetenzen werden gebraucht? Als juristischer Fachverlag und Anbieter einer juristischen Datenbank seit Jahrzehnten sind wir dafür prädestiniert, denn wir haben die längste Erfahrung am Markt, kennen die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden, und können auf den Inhalten unserer Autorinnen und Autoren aufbauen. Die legalXchange richtet sich daher an alle, die nicht nur über Digitalisierung sprechen wollen, sondern sie praktisch umsetzen, in Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Verwaltung. Uns geht es um Realismus, nicht um Visionen um ihrer selbst willen.

LTV: Was unterscheidet die legalXchange von diesen bestehenden Legal-Tech-Events?

Die Besonderheit liegt in der Partnerstruktur. Mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, C.H.BECK, dem Legal Tech Verband, dem Liquid Legal Institute und dem Legal Tech Colab kommen fünf führende Institutionen mit Exzellenz, Innovationskraft und einem tiefen Branchenverständnis zusammen und bündeln sehr unterschiedliches Know-how: staatlich, wissenschaftlich, unternehmerisch, verlegerisch. Diese Kombination schafft eine andere Tiefe. Es geht nicht um Produktpräsentationen, sondern um die Frage, wie der Rechtsmarkt als Ganzes aufgestellt sein muss, um technologisch souverän zu bleiben.

LTV: Welche Zielgruppen wollen Sie bewusst zusammenbringen – und warum ist dieser Austausch so wichtig?

Die legalXchange soll ein Treffpunkt sein für alle, die Rechtsprozesse durch digitale Lösungen verbessern wollen. Dazu gehören Kanzleien ebenso wie Unternehmensjuristinnen und -juristen, Legal-Tech-Start-ups, etablierte Softwareanbieter – und durchaus auch unsere Mitbewerber. Wir verstehen die Veranstaltung als Plattform für Austausch, Vernetzung und praxisnahe Impulse.

Dieser Austausch ist uns aus mehreren Gründen wichtig. Erstens hilft er beim Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks zwischen Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Hochschulen. Zweitens trägt er dazu bei, eine Legal-Tech-Community zu etablieren, die regional verankert ist, aber international denkt. Und drittens eröffnet er auch dem juristischen Nachwuchs neue Perspektiven und Berufsbilder, etwa durch spezielle Formate für Studierende und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger.

LTV: Welche strategischen Ziele verfolgt C.H.BECK mit dieser Initiative?

Unsere Ziele sind durchaus ambitioniert: Wir wollen das neue Signature Event für die digitale Transformation im deutschsprachigen Raum mit internationaler Strahlkraft etablieren. Vor allem aber wollen wir Impulse für die digitale Transformation setzen – in Kanzleien, in Unternehmen, in der Justiz und in der Verwaltung.

LTV: Wie fügt sich das Event in die Gesamtstrategie von C.H.BECK ein – und verändert sich damit auch die Rolle des Verlags im Rechtsmarkt?

Im Rahmen unseres internen Strategieprozesses haben wir eine interessante Erkenntnis gewonnen. Man könnte sie vielleicht so zusammenfassen: Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist. Wir werden künftig nicht mehr nur ein Verlag sein. Unser Ziel ist es, ein Unternehmen zu sein, das auf Grundlage seiner umfassenden Inhalte technologische Lösungen für den gesamten Rechtsmarkt anbietet – einschließlich KI. Die Inhalte bleiben also unser Fundament. Aber auf dieser Basis entstehen neue Anwendungen und neue Formen der Nutzung. Und wir wollen dabei die Maßstäbe setzen.

LTV: Woran werden Sie den Erfolg der legalXchange messen?

Ganz einfach: an der Resonanz im Markt und an den Rückmeldungen, die wir von dort bekommen. Wir wollen mit diesem Format tatsächlich etwas bewegen. Wenn es uns gelingt, neue Diskussionen anzustoßen, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und konkrete Entwicklungen im Markt zu fördern, dann haben wir unser Ziel erreicht.

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Bundestag beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket der Koalition

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, ein Maßnahmenpaket gegen überhöhte Spritpreise beschlossen. Für den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) in der vom Verkehrsausschuss leicht geänderten Fassung (21/4984) votierten die Koalitionsfraktionen sowie Bündnis 90/Die Grünen, dagegen stimmten AfD und Die Linke. Der Plan sieht zum einen vor, das Kartellrecht zu verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Zu dem Koalitionsentwurf hatten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zwei Entschließungsanträge eingebracht, die das Parlament jedoch zurückwies. Die Grünen hatten in ihrer Vorlage unter anderem gefordert, die Energie- und Wärmewende in Deutschland konsequent voranzutreiben (21/4988), Die Linke sich für eine gezielte Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe ausgesprochen (21/4989). Spritpreis-Paket der Koalitionsfraktionen Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, auch Spritpreis-Paket genannt, sieht vor, dass Tankstellen, nach österreichischem Vorbild, künftig die Preise nur einmal pro Tag, um 12 Uhr erhöhen. Die neue Preisgestaltung soll für „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ gelten, wie es in einem im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Fraktionen von Union und SPD vorgesehen war. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Verstöße sollen durch die Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist, geahndet werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken. CDU/CSU: Die Koalition handelt! Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) betonte: „Die Koalition handelt!“ Mit dem verabschiedeten Gesetz werde die Missbrauchsaufsicht gestärkt, die Beweislastumkehr werde dazu führen, dass zukünftig die Mineralölkonzerne begründen und nachweisen müssen, wie die Preissteigerungen zustande kommen. „Wir wollen, dass das Kartellamt ganz genau hinschaut“, sagte Lenz. Und das sogenannte österreichische Modell werde dazu führen, dass Preissteigerungen nur noch einmal täglich, nämlich um 12 Uhr mittags, möglich seien. Damit werde erreicht, dass der Preis an Tankstellen nicht bis zu 50 Mal pro Tag steige. „Und gleichzeitig, und das möchte ich betonen, wird es natürlich weitere Maßnahmen brauchen. Solange die Unsicherheit hoch ist, werden die Preise hoch bleiben“, sagte Lenz. SPD: Entlastung und langfristige Maßnahmen Darauf ging Armand Zorn (SPD) genauer ein. Der Krieg am Golf und die Folgen auf die dortige Energieinfrastruktur würden noch lange nachwirken. „Und deswegen kommt es darauf an, dass wir aus der jetzigen Situation die richtigen Lehren ziehen“, sagte Zorn. Entlastungspakete, die aktuell diskutiert werden, müssten zielgerichtet sein, aber zeitgleich dürften die strukturellen und die langfristigen Maßnahmen nicht vergessen werden. Überlegungen des Finanzministers Lars Klingbeil (SPD), eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen, seien „ein guter Ansatz“. Er sei dafür „dankbar, dass jetzt geprüft wird, ob eine Übergewinnsteuer auf europäischer Ebene auch eine Entlastungsmaßnahme für Verbraucher sein kann“, sagte Zorn. AfD kritisiert 12-Uhr-Regel Leif-Erik Holm (AfD) ließ kein gutes Haar an dem Gesetzesvorschlag. Weder die 12-Uhr-Regel noch die Verschärfung des Wettbewerbsrechts würden zu Preissenkungen an Tankstellen führen. „Möglicherweise werden dadurch die Preise sogar im Durchschnitt steigen, wie Experten sagen“, sagte Holm. Die Hälfte des Spritpreises bestehe aus staatlichen Abgaben. Italien und Österreich hätten es vorgemacht und Steuersenkungen auf den Weg gebracht. „Es kann nicht sein, dass der Staat sich auf Kosten der Autofahrer und der Unternehmer saniert“, sagte Holm, und nun drohe „auch noch eine Mehrwertsteuererhöhung“. Seit Jahren komme die Bundesregierung „nicht mit dem vielen Geld der Bürger aus, trotz Rekordsteuereinnahmen Jahr für Jahr, weil Sie einfach das Geld in alle Welt zahlen“, so der Vorwurf von Holm. Grüne warnen vor Wirtschaftskrise Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grüne) wurde grundsätzlicher: Dieser Gesetzentwurf zeige, dass die Bundesregierung keinerlei Antwort darauf habe, die der Ernst der Lage jetzt eigentlich erfordern würde. Die Öl- und Gaskrise drohe sich zu einer großen Wirtschaftskrise auszuwachsen. Die internationale Energieagentur warne vor einer historischen Krise und vor massiven Verwerfungen auf der ganzen Welt. Audretsch forderte die Abschöpfung der Übergewinne von Öl- und Gaskonzernen, eine Stromsteuersenkung und eine Initiative für ein 9-Euro-Ticket. Außerdem sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben werden, um sich unabhängig von fossiler Energie zu machen. Anderswo, zum Beispiel in China, würden Unternehmen in den Ausbau der Batterie- und Energiespeicher investieren. Alleine die Firmen BYD und Sungro hätten seit Ende Februar 2026 gemeinsam mehr als 70 Milliarden Euro zusätzlich an Marktkapitalisierung für diese Zukunftstechnologien hinzugewonnen. Linke fordert Übergewinnsteuer Christian Görke (Linke) forderte eine Übergewinnsteuer, „und zwar sofort“. Den Vorschlag von Armand Zorn, die Frage auf EU-Ebene zu verschieben, nannte er „eine Nebelkerze“. Es habe im Jahr 2022 bereits ein Gesetz zur Übergewinnsteuer in der EU und in Deutschland gegeben, dieses Gesetz sollte „sofort scharf geschaltet werden“, und zwar mit einem Steuersatz in Höhe von 50 Prozent. „Der Selbstbedienungsladen von Aral und Shell“ mit Zusatzgewinnen von täglich 21 Millionen Euro „muss geschlossen werden“, forderte Görke. Abgelehnte Oppositionsanträge Zur Abstimmung standen zudem zwei Oppositionsanträge, die jedoch keine Mehrheit erhielten. Den Linken-Antrag mit dem Titel „Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise“ (21/4748) wies das Parlament gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen zurück. Den AfD-Antrag mit dem Titel „Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen – Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“ (21/4750) lehnten in namentlicher Abstimmung 445 Abgeordnete ab, 138 Parlamentarier votierten dafür. Auch zu den Oppositionsanträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4984) vor. Eine ursprünglich geplante Abstimmung über einen Grünen-Antrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer (21/4747) war zuvor von der Tagesordnung wieder abgesetzt worden. Antrag der AfD Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe. Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Regierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“. Antrag der Linken Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem abgelehnten Antrag forderte die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. (nki/hau/26.03.2026)

TOP 15 Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

65. Sitzung vom 19.03.2026, TOP 15: Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung: E-Zustellung auch an Kreditinstitute

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung" beschlossen. Änderungen betreffen die Zustellung an Kreditinstitute.

Lob und Tadel für Gesetz gegen einschüchternde Klagen

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Ein Gesetzentwurf soll Journalisten, Publizisten und Vereine vor SLAPP-Klagen, auch Einschüchterungsklagen genannt, schützen. Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss erfuhr er Lob und Tadel.

Greenwashing and climate disclosure litigation in the wake of <em>Australasian Centre for Corporate Responsibility v Santos Limited</em>

Norton Rose Fulbright - 26.03.2026
On 17 February 2026, in a judgment by Justice Markovic, the Federal Court dismissed claims brought by the Australian Centre for Corporate Responsibility (ACCR) against Santos Ltd (Santos) in relation to statements Santos had made about its environmental impact and climate transition.

Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 180.000 Euro gegen die Schaeffler AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) verstoßen. Die Tatsache, dass die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2024 deutlich von der Markterwartung abwichen, hätte das Unternehmen unverzüglich als Insiderinformation transparent machen müssen.
Kategorien: Finanzen

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Kategorien: Finanzen

Dentons advises Capita plc on the sale of its private sector contact centre business to Inspirit Capital

Dentons News - 26.03.2026

Dentons has advised Capita plc (“Capita”), a leading AI-enabled business process helping clients across the public and private sectors run complex business processes more efficiently, creating better consumer experiences, on the sale of its private sector contact centre business to Inspirit Capital.