Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, den Einspruch der Abgeordneten Kerstin Przygodda (AfD) gegen einen ihr erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Przygodda hatte den Ordnungsruf tags zuvor in der Plenarsitzung während einer Aktuellen Stunde zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhalten, nachdem die AfD-Politikerin der Linken-Abgeordneten Kathrin Gebel einen "pathologischen Männerhass" unterstellte. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/26.03.2026)
Schlangenlinien, Alkohol – aber kein Entzug der Fahrerlaubnis: Das AG Hamburg-St. Georg verneinte bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB, dass der Fahrer ungeeignet für den Straßenverkehr ist. Ein E-Roller sei etwas anderes als ein Auto.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website green-lmtd(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbieten. Die Betreiber behaupten wahrheitswidrig eine Aufsicht durch die „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ (FINA EU). Diese Behörde gibt es nicht, die BaFin warnt bereits entsprechend.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites aiforis(.)com und aiforis-trading(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die angeblich in Zypern ansässige Foris Capital (EU) Ltd unter dem Handelsnamen "Foris Capital" auf den Websites ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen an.
Käufer von Luxuswaren lassen sich nicht zuletzt auch von dem Prestige leiten, das sie einer Marke zuschreiben. Ist es vor diesem Hintergrund zulässig, eine Marke anzumelden, die mit einer Zahlenangabe ein weit zurückliegendes Gründungsjahr suggeriert?
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Werbung für Ferndiagnosen ist in Deutschland nicht zulässig, wenn die Behandlung im EU-Ausland nicht den hiesigen Standards entspricht. Ob diese Regelung im Heilmittelwerbegesetz mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, will der BGH vom EuGH klären lassen.
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(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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Die Käuferinnen mehrerer Häuser in Berlin handelten einen Verzicht der Stadt auf ihr Vorkaufsrecht aus, im Gegenzug versprachen sie, die Häuser 20 Jahre nicht in Wohnungseigentum umzuwandeln. Daran müssen sie sich halten, obwohl das BVerwG später das Vorkaufsrecht für unzulässig erklärte.
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In einer kontroversen Debatte haben die Abgeordneten über die beitragsfreie Familienversicherung als Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beraten. Anlass für die von der AfD-Fraktion beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel "Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung" am Donnerstag, 26. März 2026, waren Berichte, wonach erwogen wird, die Mitversicherung für Ehepartner zu streichen und stattdessen einen Mindestbetrag von 225 Euro (200 Euro Krankenversicherung und 25 Pflegeversicherung) zu fordern. Für die beitragsfreie Mitversicherung Erwachsener gelten bestimmte Verdienstgrenzen. Die Oppositionsfraktionen warfen der Koalition vor, mit ihren Reformplänen vor allem Familien mit geringem Einkommen zu schaden. Redner der Koalition wiesen die Vorhaltungen strikt zurück und betonten, die geplanten Reformen in der Krankenversicherung würden mit Solidarität und Augenmaß angegangen. Im Übrigen lege die GKV-Finanzkommission erst in der kommenden Woche ihre Vorschläge vor, entschieden sei daher noch gar nichts. AfD: Neuregelung zu Ungunsten der Familien Martin Sichert (AfD) sagte, die Regierung plane gleich mehrere Neuregelungen zu Ungunsten der Familien. So sei eine Anhebung der Mehrwertsteuer ebenso im Gespräch wie die Abschaffung des Ehegattensplittings und nun auch die Abschaffung der Familienversicherung in der GKV. Er hielt der SPD vor, "die Fleißigen" zu bestrafen und Familien vorsätzlich zerstören zu wollen. Obwohl die Bundesregierung mit dem sogenannten Sondervermögen sehr viel Geld zusätzlich aufgenommen habe, reiche es nicht. Nun stünden Steuererhöhungen an, und die Errungenschaften des Sozialstaates würden zerstört. Sichert betonte: "Diese Regierung ist eine Katastrophe für Deutschland." Der Bundesregierung sei offenbar gar nicht klar, was es für viele Familien bedeuten würden, wenn sie auf einmal 225 Euro pro Monat mehr für die Krankenversicherung zahlen sollen. Ehe und Familie stünden laut Verfassung jedoch unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Vor allem die Union solle sich schämen für ihren Angriff auf die Institution der Ehe. Sichert sagte, die GKV-Finanzen ließen sich leicht stabilisieren, wenn versicherungsfremde Leistungen dort herausgenommen würden und unnötige Bürokratie entfiele. Grüne: Vertrauen der Bürger nicht verspielen Auch die Grünen-Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) ging mit der Bundesregierung hart ins Gericht und warf ihr vor, das Vertrauen der Bürger zu verspielen. In normalen Zeiten würden schlechte Vorschläge gleich aussortiert, bei dieser Regierung seien sich die Menschen dessen aber nicht mehr sicher. Die Regierung sei sich nicht zu schade, die Bürger notfalls auch "hinter die Fichte" zu führen. Wenn die Planungen jetzt vorsähen, dass Familien pauschal 225 Euro mehr im Monat für die Krankenversicherung bezahlen sollen, egal wie hoch das Haushaltseinkommen ist, erinnere das an die Idee der sogenannten Kopfpauschale, die schnell wieder beerdigt worden sei. Nach Ansicht Piechottas muss das Gesundheitssystem aufgrund der hohen Kosten und vergleichsweise schlechten Ergebnisse strukturell verändert werden. Sie warnte jedoch: "Wer in dieses System noch mehr Geld pumpt, ohne die Fehler zu beheben, der macht es halt noch schlechter." Sie forderte, die stark steigenden Arzneimittelkosten in den Blick zu nehmen und die Preise insbesondere für teure patentgeschützte Medikamente besser zu regulieren. "Sie müssen an die Pharmaindustrie heran und nicht an die Geringverdiener." Es würden dringend Reformen gebraucht, aber nicht mehr soziale Ungleichheit. Union warnt vor unseriöser Panikmache Vertreter der Koalition hielten der AfD eine unseriöse Panikmache vor. Simone Borchardt (CDU/CSU) betonte, Politik aus der Presse und auf Basis von Empörung sei keine gute Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen. Wichtig seien nicht Schlagzeilen, sondern Fakten. Nötig seien langfristig tragfähige Lösungen, denn das Gesundheitssystem sei teuer und ineffizient. Chronische Erkrankungen nähmen zu, Versorgungsstrukturen seien zersplittert, Personal überlastet. Es gebe Fehlanreize im System wie Doppeluntersuchungen, mangelnde Vernetzung der ambulanten und stationären Versorgung. "Und bei der Digitalisierung sind wir auch nicht besonders gut." Sie versicherte: "Wir wollen an die Fehlanreize heran und nicht an die grundlegende solidarische Familienversicherung." Die GKV-Finanzkommission arbeite an effizienten Reformvorschlägen. SPD will keine Schnellschüsse Ähnlich äußerte sich Dr. Christos Pantazis (SPD), der ebenso davon abriet, zum jetzigen Zeitpunkt jeden Tag neue Einzelvorschläge zu diskutieren. Die AfD wolle aus einem Debattenbeitrag ein Schreckensszenario konstruieren und schüre gezielt Verunsicherung bei Millionen Familien. "Das ist politische Inszenierung auf dem Rücken der Menschen." Auch Pantazis verwies auf die Notwendigkeit, in der GKV zu Strukturreformen zu kommen, die jedoch sorgfältig austariert werden müssten. Er stellte klar: "Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Detail am Rand, sie ist ein zentrales Element unseres solidarischen Systems." Die Familienversicherung schütze Menschen, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen und sich um Personen kümmern, die nicht voll erwerbsfähig sein könnten. Und es seien in vielen Fällen Frauen, die diese Care-Arbeit übernähmen. Pantazis betonte: "Wir brauchen konsequente Strukturreformen auf der Ausgabenseite." Er fügte hinzu: "Wir brauchen eine ganzheitliche Reform, keine Schnellschüsse." Die GKV sei "eine der größten Errungenschaften unseres Sozialstaates". Linke: Beitragsbemessungsgrenze abschaffen Ates Gürpinar (Die Linke) warnte vor einer Überforderung von Familien mit geringem Einkommen und forderte mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen zur GKV. Wenn die Bundesregierung glaube, solche Familien könnten im Monat mit 225 Euro zusätzlich belastet werden, liege sie zielgenau daneben. "Sie regieren an der Lebensrealität der Menschen vorbei." Es sei im Übrigen unfair, wenn ein Manager mit hohem Einkommen genauso viel in die GKV einzahle wie eine viel geringer bezahlte Fachkraft. Das Problem dabei sei die Beitragsbemessungsgrenze, die nur bis zu einer bestimmten Einkommen Beiträge vorsehe. Gutverdiener würden nicht angemessen in die GKV einbezogen. Gürpinar sagte: "Wir wollen nicht, dass den Familien noch mehr Geld aus der Tasche gezogen wird." Wenn die Bundesregierung die Krankenversicherung retten wolle, solle sie die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen und alle Einkommensarten in die Beiträge einbeziehen. "Wer viel hat, muss viel beitragen, wer wenig hat, wenig, und wer nichts hat, muss nichts beitragen." (pk/26.03.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Steuerabkommen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann (21/3944), wurde mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, einstimmig angenommen. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu seitens des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Der Finanzausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/4980) vorgelegt. Zeitplan 2027: Gegen die Stimmen der AfD votierte das Parlament ansonsten einstimmig über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates des Bundestages (21/4850), in der der Zeitplan des Parlaments für das Jahr 2027 festgelegt ist. Vorgesehen sind 21 Sitzungswochen des Parlaments. Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag bittet die Parlamentspräsidentin zur Bestellung eines oder einer Prozessbevollmächtigten zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 1 / 26). Dabei geht es um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Januar 2026, im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass sich der Deutsche Bundestag durch den Gesetzesbeschluss vom 5. Dezember 2025 zu Paragraf 29b Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes, der der Bundesregierung die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie 2013/32/EU für den internationalen Schutz durch Rechtsverordnung zuweist, unter Verstoß gegen Artikel 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes "seines Gesetzgebungsrechts entäußert hat". Einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (21/4967) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AFD und SPD zu. Grüne und Linke enthielten sich ihrer Stimme. Datenschutz: Die AfD ist gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen mit einem Antrag (21/4947) gescheitert, der zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 hinsichtlich der Verlängerung bestimmter Datenschutzfristen (Ratsdokument 17054 / 25) eine Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) vornimmt. Die AfD-Fraktion sprach sich in ihrem Antrag gegen verlängerte Datenschutzfristen beim Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU und einen entsprechenden Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der bestehenden EU-Verordnung aus. Sie forderte, dass der Bundestag in einer Entschließung den Vorschlag rügt, da er ihrer Ansicht nach über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt. Das Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU ist ein Prozess zur Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten. Der vorgelegte Änderungsvorschlag widerspreche sowohl dem Subsidiaritätsprinzip als auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und greife unangemessen in die Rechte der Mitgliedstaaten ein, argumentierte die Fraktion. Außerdem war sie der Ansicht, dass bestehende EU-Mechanismen ausreichen. So enthalte die bestehende Verordnung bereits ein vollharmonisiertes Zulassungssystem für biozide Wirkstoffe und Produkte, ein zentrales Überprüfungsprogramm für Alt-Wirkstoffe, detaillierte Vorschriften zu Datenschutz und Datenweitergabe sowie Mechanismen zur gegenseitigen Anerkennung und zur Koordinierung über die Europäische Chemikalienagentur. Mit der Verordnung sollen der EU-Kommission zufolge unter anderem Schutzfristen für Daten im Zusammenhang mit dem laufenden Wirkstoff-Überprüfungsprogramm verlängert und wirtschaftliche Nachteile für Dateninhaber aufgrund verzögerter Bewertungsverfahren vermieden werden. Petitionen: Das Parlament hat elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses angenommen. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 198 bis 208 (21/4798, 21/4799, 21/4800, 21/4801, 21/4802, 21/4803, 21/4804, 21/4805, 21/4806, 21/4807, 21/4808). Rentenbeitragssatzerhöhung für Investitionen in Aktienfonds Darunter befand sich auch eine Petition mit der Anregung, durch eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung einen Überschuss zu erwirtschaften, welcher dazu dienen soll, das Rentenniveau dauerhaft stabil zu halten. Der Petent schlug vor, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 Prozent anzuheben. Die dadurch entstehenden Überschüsse sollten in einen Aktienfonds investiert werden, für den nur Aktien gekauft werden, die nachhaltig eine möglichst hohe Gewinnrendite erwirtschaften, die mindestens ein Prozent über der Inflation liegt. Die Gewinne sollten aus Sicht des Petenten zu einem Drittel an die Rentenbezieher ausgeschüttet und zu zwei Drittel wieder angelegt werden. Durch einen staatlichen Rentenfonds würden auch die Arbeitnehmer profitieren, die nicht das nötige Einkommen hätten, um privat vorzusorgen, aber gesetzlich pflichtversichert seien, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 90285). Auch könne durch die erzielten Erträge das Rentenniveau aufgebessert werden. Errichtung eines staatlichen Fonds nicht in Aussicht zu stellen Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 18. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Petitionsausschuss könne die Errichtung eines staatlichen Fonds zum Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche nicht in Aussicht stellen, heißt es in der Vorlage. Für den Petitionsausschuss ist die Zukunftsfestigkeit der Alterssicherung in Deutschland und – mit Blick auf den demografischen Wandel – ihre Generationengerechtigkeit ein sehr wichtiges Anliegen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die von dem Petenten vorgetragene Idee, durch einen höheren Beitragssatz einen Überschuss zu erwirtschaften und hierdurch die Rentenfinanzlage zu stabilisieren, sei in der Vergangenheit von den Gewerkschaften als sogenannte „Demografie-Reserve“ in die Diskussion eingebracht worden. Der Petitionsausschuss befürworte eine „Demografie-Reserve“ durch einen höheren Beitragssatz jedoch nicht, weil aufgrund der dauerhaften demografischen Belastung jede wie auch immer ausgestaltete „Demografie-Reserve" oder andere Formen von angesparten Überschüssen „relativ schnell aufgebraucht und ohne Einfluss auf die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“ seien. Stiftung Generationenkapital Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass in der 20. Wahlperiode der Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge mit der Gründung der Stiftung Generationenkapital geplant gewesen sei. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Vermögensübertragungen vom Bund sollte ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen. Der Gesetzentwurf sei jedoch wegen des Bruchs der Regierungskoalition nicht mehr vom Bundestag verabschiedet worden. Kapitalgedeckte Finanzierung „ohne staatlichen Fonds“ Der Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode sehe die Einführung des Generationenkapitals nicht mehr vor. Stattdessen sei eine Frühstart-Rente geplant, bei welcher die Bundesregierung für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen soll. Damit würde auch die kapitalgedeckte Finanzierung Teil der Rentenvorsorge werden, „ohne dass dabei ein staatlicher Fonds aufgesetzt würde, wie ihn der Petent gefordert hatte“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/eis/ste/26.03.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Steuerberatung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen" (21/4953) vorgelegt. Er wurde an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sollen in Zukunft bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz erstellen dürfen. Dies soll bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro gelten, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem sollen sie vorbereitende Abschlussarbeiten übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen dürfen. Die Verweigerung dieser Befugnisse sei angesichts moderner Buchführungssoftware technisch überholt, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Außerdem drohe kleinen Unternehmen und Selbstständigen, dass sie dringend benötigte Hilfe bei steuerbezogenen Sachverhalten nicht mehr finden könnten, weil sie sich die Steuerkanzleien entweder nicht leisten könnten oder keine Kanzlei finden würden, die ihr Mandat annimmt. Tariflöhne: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (21/4540) für tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze im deutschen Spitzensport vorgelegt. Der Antrag soll im Sportausschuss federführend beraten werden. Darin verweist die Fraktion darauf, dass der deutsche Spitzensport auf hochqualifizierte und engagierte Trainer angewiesen sei. Gleichzeitig befinde sich der Trainerberuf aber in einer Krise. Mehr als 50 Prozent aller Bundestrainer arbeiteten unter befristeten oder Kettenarbeitsverträgen, viele ohne Perspektive auf Entfristung. „Grund hierfür ist die fehlende gesicherte Finanzierung durch den Bund“, kritisiert Die Linke. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Förderrichtlinie des Bundes zur „Förderung von Bundessportfachverbänden“ so anzupassen, dass das Einhalten von Gehaltsuntergrenzen analog zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) als Voraussetzung einer Zuwendung an einen Bundesportfachverband etabliert wird. Außerdem müsse der Titel zur Förderung von Bundesportverbänden im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 erhöht werden, damit den geförderten Bundessportfachverbänden eine Vergütung des Leistungssportpersonals nach dem Standard des TVöD Bund ermöglicht wird, heißt es in dem Antrag weiter. Schlachthöfe: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland" (21/4944) wurde dem Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion lehnt Pläne einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen ab. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, von dem Vorhaben zur Einführung einer Pflicht zur Videoüberwachung auf deutschen Schlachthöfen Abstand zu nehmen. Stattdessen solle die Entbürokratisierung in der deutschen Landwirtschaft sowie in der verarbeitenden Industrie vorangebracht werden, um den Strukturwandel zu stoppen und wirtschaftliches Wachstum in den genannten Sektoren zu fördern. Zudem solle die Bundesregierung das Fleischerhandwerk in Deutschland stärken und regionale Fleischverarbeitung fördern, um eine weitere Abwanderung der deutschen Schlachtindustrie ins Ausland zu verhindern. Dauergrünland: Nach Auffassung der Fraktion der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den unionsrechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In ihrem Antrag (21/4945) mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem soll die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (insbesondere der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, sofern keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des Unionsrechts vorliegt. Der AfD-Antrag wurde ebenfalls an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Dünger: Die Abgeordneten der AfD brachten außerdem einen Antrag mit dem Titel "Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland – Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren" ein. Die Vorlage soll ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss behandelt werden. Mit Blick auf die Blockade der Straße von Hormus gewinnt für die Abgeordneten der Fraktion der AfD die Sicherung der Versorgung mit zentralen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zunehmend an strategischer Bedeutung. In ihrem Antrag fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, eine umfassende Risikoanalyse über die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, möglicher Blockaden internationaler Handelsrouten sowie steigender Energiepreise auf die Versorgung Deutschlands mit Düngemitteln vorzulegen. Zudem solle sie in den EU-Instanzen darauf hinwirken, die Produktion von Düngemitteln aus der CO2-Bilanzierung herauszunehmen und auf EU- Ebene zu prüfen, inwiefern bestehende Handelsbeschränkungen oder Sanktionsregelungen die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit Düngemitteln beeinträchtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Psychotherapie: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken" (21/4954) wurde dem Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden. Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden. (eis/che/mis/26.03.2026)
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort In einer Antwort auf eine AfD-Anfrage nimmt die Bundesregierung Stellung zu Zielen und Zielgruppen eines GIZ-Projekts zur Wald-Bewirtschaftung in Indien.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag AfD-Antrag zum Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig, deshalb darf ein Internetportal nicht für entsprechende ärztliche Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 26. März 2026, mit dem Thema Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt befasst. Grundlage der Debatte war ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung von Paragraf 184k des Strafgesetzbuches "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" (21/4949). Grüne: Frauen werden mit Gewalterfahrungen allein gelassen Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Dr. Lena Gumnior die Rechtslage in Deutschland bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Der Staat unterstütze die Frauen nicht bei dem Unrecht, das ihnen widerfahren sei. Das störe – juristisch ausgedrückt – das Rechtsempfinden massiv. Menschlich gesehen bedeute dies: „Millionen Frauen werden mit ihren Gewalterfahrungen allein gelassen.“ Beides sei unerträglich. Der Gesetzentwurf ihrer Fraktion sei ein „Gesetzentwurf gegen virtuelle Vergewaltigung“, denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ende nicht im Internet. Der Bundesregierung warf die Grünen-Abgeordnete vor, nicht schnell genug zu handeln, sondern „das gesamte Vokabular der politischen Vertrösterei“ zu gebrauchen. CDU/CSU stellt digitales Gewaltschutzgesetz in Aussicht Für die CDU/CSU-Fraktion betonte Axel Müller, dass es eine Lücke im Strafrecht gebe, die Verstöße gegen die Menschenwürde und die sexuelle Selbstbestimmung betreffe. Die digitale sexuelle Gewalt bedeute für die Opfer schwerstes Leid und sei nicht weniger schlimm als die körperlichen Übergriffe einer Vergewaltigung. Müller verwies auf die Pläne der Bundesregierung für ein digitales Gewaltschutzgesetz, das auch die von den Grünen aufgeworfenen Themen angehen werde. Den Entwurf der Grünen kritisierte der Christdemokrat. Für das Strafrecht gelte der Anspruch, handwerklich sauber, klar und praktikabel zu sein. Dem werde der Grünen-Entwurf nicht gerecht. Zudem kritisierte er die Grünen dafür, sich gegen eine Speicherung von IP-Adressen einzusetzen, die für die Aufklärung solcher Taten notwendig sei. AfD: Minimale juristische Substanz Für die AfD-Fraktion kritisierte Knuth Meyer-Soltau den Grünen-Entwurf ebenfalls deutlich. Es sei kein sorgfältig ausgearbeiteter Beitrag zur Weiterentwicklung des Strafrechts, sondern ein „politisches Projekt“. Es zeige den „ungebremsten Drang“, immer neue Strafnormen zu schaffen, „ohne die bestehenden überhaupt verstanden zu haben“. Es sei eine „große moralische Geste“ mit „minimaler juristischer Substanz“. Der Vorschlag sei „unbestimmt, unsystematisch und widersprüchlich“, so der AfD-Abgeordnete. SPD: Täter fühlen sich offensichtlich zu sicher Für die SPD-Fraktion unterstrich Hakan Demir den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und verwies ebenfalls auf die Pläne der Bundesregierung. „Täter fühlen sich ganz offensichtlich zu sicher – das muss sich ändern“, sagte der Sozialdemokrat. Frauen wie Collien Fernandes, deren Fall die aktuelle Debatte im Bundestag durchzog, bewiesen Mut, sagte Demir. Es sollte aber nicht auf den Mut der Frauen ankommen, sondern auf die Kraft des Rechtsstaates, betonte der Abgeordnete. Er hob zudem hervor, dass auch Männer laut werden müssten, „aber nicht auf der Seite der Täter, sondern auf der Seite der Frauen“. Linke skeptisch gegenüber Regierungsplänen Für die Fraktion Die Linke betonte Donata Vogtschmidt, dass nicht das Internet das Problem sei. „Das Problem sind Täter und ein System, das Männer schützt“, sagte die Abgeordnete. Sie solidarisierte sich mit den Opfern sexualisierter Gewalt. „Euer Kampf müsste eigentlich unser Kampf sein“, führte Vogtschmidt aus. Mit Blick auf die von der Bundesregierung angekündigten Rechtsänderungen zeigte sie sich skeptisch. Sie gehe davon aus, dass „alles so bleibt, wie es ist“. Vogtschmidt forderte eine schärfere Regulierung auf EU-Ebene. Der Digital Services Act sei für die Bekämpfung von Deepfakes, Doxing und Co. unzureichend. Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion fordert, den Paragraf 184k Strafgesetzbuch neu zu fassen und künftig auf die „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“ auszurichten. Damit soll der Anwendungsbereich der Norm über den bislang erfassten Schutz des Intimbereichs, etwa in Fällen des „Upskirtings“, hinaus deutlich erweitert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, die bestehende Rechtslage erfasse bildbasierte sexualisierte Gewalt nur unzureichend und lasse Schutzlücken. Zwar seien bestimmte Formen bereits strafbar, der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Recht am eigenen Bild sei jedoch insgesamt „lückenhaft“. Dies gelte insbesondere für Fälle heimlicher sexualbezogener Aufnahmen im öffentlichen Raum, beispielsweise beim Joggen im Park, im Freibad oder beim Saunabesuch. Auch die Erzeugung und Verbreitung täuschend echt wirkender sexualisierter Bild- und Videodarstellungen mittels sogenannter Deepfake-Technologie werde bislang nicht umfassend erfasst. „Dass es sich dabei nicht um reale Aufnahmen handelt, ist für Dritte regelmäßig nicht oder nur schwer erkennbar, sodass die Darstellungen ein erhebliches Schädigungspotential für das Ansehen, die soziale Stellung und die psychische Gesundheit der Betroffenen entfalten“, heißt es in dem Entwurf zur Einordnung von Deepfakes. Regelung von Freiheitsstrafen Vorgesehen ist im Entwurf der Grünen eine „einheitliche, systematisch im Sexualstrafrecht verortete Regelung“, die sämtliche Formen des unbefugten Herstellens, Gebrauchens, Manipulierens sowie des Zugänglichmachens von Bildaufnahmen erfasst, die eine andere Person in sexualbezogener Weise darstellen. Maßgeblich soll dabei nicht die Einordnung als pornografischer Inhalt oder die Erkennbarkeit der betroffenen Person sein, sondern „der objektiv sexualbezogene Charakter der Darstellung und die fehlende Einwilligung der betroffenen Person“. Die Regelung soll ausdrücklich auch digital manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte wie Deepfakes einbeziehen. Nach dem Entwurf soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, absichtlich oder wissentlich unbefugt herstellt oder überträgt, eine solche Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder eine entsprechend befugt hergestellte Bildaufnahme unbefugt einer dritten Person zugänglich macht. Ebenso sollen nach Willen der Grünen bestraft werden, wer „eine Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht“. In besonders schweren Fällen ist laut Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren vorgesehen, etwa wenn ein Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, in dem das Opfer untergeordnet ist. Wie bisher soll nach Willen der Grünen der Paragraf 184k StGB als Antragsdelikt ausgestaltet werden, die Strafverfolgungsbehörden können aber weiterhin „wegen des besonderen öffentlichen Interesses“ von Amts wegen tätig werden. Nicht von der Strafbarkeit erfasst sein sollen „Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen“. (scr/26.03.2026)
Ein neues Gesetz soll eine effizientere Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern sowie die Abschiebung in sogenannte "Return Hubs" ermöglichen. Im Europäischen Parlament gab es dazu nun eine brisante Abstimmung.
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