Aktuelle Nachrichten

X ZR 119/23, Entscheidung vom 16.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
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4 StR 233/25, Entscheidung vom 10.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
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VI ZB 57/24, Entscheidung vom 29.07.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
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Ausschuss für Tourismus in Lettland und Estland

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 17.10.2025 - 09:22
Eine Delegation des Ausschusses für Tourismus reist vom 20. bis 24. Oktober 2025 in die baltischen Staaten Lettland und Estland, um Informationen für eigene Ausschussberatungen, insbesondere öffentlichen Anhörungen, zu gewinnen. Besonderes Augenmerk liegt bei den Gesprächen in Riga und Tallinn auf der Digitalisierung der Tourismusbranche und der Anwendung der Künstlichen Intelligenz. Andere Schwerpunktthemen lauten „Naturnaher Tourismus“, „Barrierefreies Reisen“, „Lenkung der Besucherströme“ und „Saisonale Diversifizierung“. Auch werden aktuelle EU-Angelegenheiten wie die Fluggastrechte-Verordnung (Fachgespräch im Ausschuss am 4. Juni 2025) und die Novellierung der EU-Pauschalreise-Richtlinie (Ausschussberatungen in der 20. Wahlperiode und Fachgespräch am 8. Oktober 2025 im Ausschuss) erörtert. Der Ausschuss betrachtet Lettland und Estland als vorbildlich für Konzipierung und Umsetzung einer nachhaltigen nationalen Tourismusstrategie unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung, bei der er beide Länder an der Spitze des europäischen Fortschritts sieht. Die Abgeordneten führen in beiden Ländern Gespräche auf parlamentarischer und ministerieller Ebene und mit Wirtschaftsvereinigungen, touristischen Einrichtungen und den deutschen Botschaften, u.a. in Riga mit dem lettischen Wirtschaftsminister Viktors Valainis. Der Besuch des Ausschusses fällt in eine Zeit, in der Deutschland und die baltischen Staaten im Rahmen der EU und der NATO außen- und sicherheitspolitisch eng zusammenarbeiten. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Anja Karliczek (Ltg.) Michael Kießling und Dr. Cornell-Anette Babendererde (alle CDU/CSU), Sebastian Münzenmaier (AfD), Christoph Schmid (SPD), Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Katalin Gennburg (Die Linke).

Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 17.10.2025 - 09:00
Noch liegt kein Gesetzentwurf dazu vor, aber die Debatte am Freitag, 17. Oktober 2025, über den Antrag (21/334) der Linken zum Arbeitszeitgesetz dürfte einen Vorgeschmack auf die parlamentarischen Diskussionen über das Reformvorhaben der Bundesregierung an eben jenem Gesetz geliefert haben. Die Linke konnte sich am Ende mit ihrer Initiative nicht durchsetzen, der Bundestag lehnte sie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion ab. Bündnis 90/Die Grünen teilten zwar das Anliegen des Antrags, enthielten sich aber wegen einzelner inhaltlicher Bedenken. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/2206) vor. Antrag der Linken Die Linke hatte sich in ihrem Antrag auf die jüngste Debatte über das Arbeitszeitvolumen in Deutschland bezogen und darin die Ansicht zurückgewiesen, die Beschäftigten würden zu wenig arbeiten: „Das Arbeitszeitvolumen aller Erwerbstätigen ist mit über 61 Milliarden Stunden in Deutschland rekordverdächtig hoch. Die Beschäftigten leisten dabei über eine Milliarde Überstunden; davon mehr als 50 Prozent unbezahlt“, schreiben die Abgeordneten. Von der Bundesregierung hatten sie deshalb einen Gesetzentwurf verlangt, mit dem die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von derzeit 48 auf 40 Stunden, unter Beibehaltung einer im Durchschnitt täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von acht Stunden, gesenkt wird. Außerdem sollte eine „elektronische, tagesaktuelle, manipulationssichere Arbeitszeiterfassungspflicht“ eingeführt werden. Linke: Frontalangriff auf die arbeitenden Menschen Anne Zerr (Die Linke) bezeichnete in der Debatte die Pläne der Regierung als „frontalen Angriff auf die arbeitenden Menschen in diesem Land“. Beschäftigte wünschten sich doch keinen Freifahrtschein für Arbeitgeber, damit diese ihnen noch mehr Stunden aufrücken können. Das sei aber die Auffassung von Flexibilität in der Union, kritisierte Zerr. CDU/CSU: Ein Blick in den Rückspiegel Sandra Carstensen (CDU/CSU) bezeichnete den Antrag als „Blick in den Rückspiegel“. Wer heute noch glaube, die Bedürfnisse der Arbeitnehmer in ein starres Acht-Stunden-Korsett quetschen zu wollen, der habe die moderne Arbeitswelt nicht verstanden, sagte sie. Gleichzeitig beteuerte sie: „Niemand hier will den Arbeitsschutz aushebeln!“ AfD: Regierungspläne sind eine Luftnummer Peter Bohnhof (AfD) warf der Linken vor, den „kapitalistischen Teufel“ an die Wand zu malen und aus dem Arbeitszeitgesetz ein Blockade-Gesetz machen zu wollen. Gleichzeitig bezeichnete er die Regierungs-Pläne als „Luftnummer“, weil es schon heute genug Möglichkeiten gebe, vom Acht-Stunden-Tag abzuweichen. SPD: Es ist nicht unser Wunschprojekt Jan Dieren (SPD) wurde zunächst grundsätzlich, sprach von Lebenszeit und von den knappen zeitlichen Ressourcen eines Vollzeitjobs für die Familie. Unmöglich sei es, Menschen vorzuwerfen, dass sie sich nach einem Acht-Stunden-Tag sich um ihre Familie kümmern wollten, so Dieren. Er stellte klar, die Reform des Arbeitszeitgesetzes sei „kein Wunschprojekt“ seiner Partei sei. „Eine Reform, die zu Mehrarbeit führt, wird es mit uns nicht geben“, betonte er. Grüne: Arbeitsbelastung die Krankheitsfälle steigen Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte Bundeskanzler Merz mit seiner Forderung nach Mehrarbeit und fragte, „was ist die Folge?“ Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin habe festgestellt, dass mit der Arbeitsbelastung die Krankheitsfälle und die Zahl der Unfälle steigen. Dem Fachkräftemangel müsse mehr entgegengesetzt werden, zum Beispiel eine Initiative zur Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen, sagte die ehemalige Familienministerin. (che/17.10.2025)

Förderungen von IPCEI Wasserstoffprojekten

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 17.10.2025 - 08:29

Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2025 mit Hy2Move die vierte Welle der wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest – IPCEI) für Wasserstoff beihilferechtlich genehmigt. Unter dem Namen Hy2Move (Hydrogen Mobility) haben sieben EU-Mitgliedstaaten (Estland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Slowakei, Spanien und Deutschland) staatliche Fördermittel in Höhe von bis zu EUR 1,4 Mrd. für 11 Unternehmen gemeinsam bei der Europäischen Kommission notifiziert.

Das IPCEI Hy2Move zielt darauf ab, durch technologische Innovationen entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette den Einsatz von Wasserstofftechnologien im Mobilitäts- und Verkehrssektor voranzutreiben. Es ergänzt die drei ersten IPCEIs zur Wasserstoff-Wertschöpfungskette: am 15. Juli 2022 genehmigte die EU-Kommission das IPCEI Hy2Tech (Hydrogen Technology) mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Wasserstofftechnologien für Endnutzer. Am 21. September 2022 das IPCEI Hy2Use (Hydrogen Industry), das insbesondere Wasserstoffanwendungen in der Industrie betrifft. Am 15. Februar 2024 wurde das IPCEI Hy2Infra (Hydrogen Infrastructure) von der Kommission genehmigt, das auf Infrastrukturinvestitionen ausgerichtet ist, die nicht unter die ersten beiden IPCEIs fallen. 

Strategische Bedeutung der IPCEI Wasserstoffprojekte

Die gezielte Förderung strategischer Schlüsseltechnologien gewinnt auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung. Ein zentrales Instrument dieser Industriepolitik ist der sogenannte IPCEI-Rahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, private Vorhaben, die von besonderer Bedeutung für europäische Ziele sind, mit höheren staatlichen Zuschüssen zu unterstützen, als dies unter den allgemeinen europäischen Beihilferegeln möglich wäre. Über den Wasserstoffsektor hinaus profitieren auch Projekte in Bereichen wie Mikroelektronik, Batteriezellfertigung, Cloud-Infrastruktur und Gesundheitstechnologien von dieser Förderkulisse. 

Im Bereich Wasserstoff verfolgt die EU das Ziel, eine wettbewerbsfähige und innovative grüne Wasserstoffwirtschaft in Europa zu etablieren. Damit sollen sowohl die europäischen Klimaziele erreicht als auch die industrielle Souveränität Europas gestärkt werden. Die IPCEI-Förderprogramme ermöglichen die Umsetzung von Großprojekten, die unter rein marktwirtschaftlichen Bedingungen aufgrund technologischer und finanzieller Risiken, fehlender Nachfrage oder Finanzierungslücken nicht realisierbar wären. Sie sollen Marktversagen ausgleichen und private Investitionen mobilisieren.

Für Unternehmen bieten sich dadurch attraktive Fördermöglichkeiten. Allerdings agieren Unternehmen, die IPCEI-Förderungen erhalten, angesichts der mangelnden Rentabilität vieler Wasserstoffprojekte unter normalen Marktbedingungen in einem Umfeld, in dem staatliche Zuschüsse einen zentralen Bestandteil des Geschäftsmodells darstellen. Zugleich ist der Weg zur erfolgreichen Inanspruchnahme dieser Fördermittel mit erheblichen beihilfen- und zuwendungsrechtlichen Herausforderungen verbunden.

Komplexes Zusammenspiel von europäischer und nationaler Ebene

Bei der Bewilligung von IPCEI-Förderungen für Wasserstoffprojekte treffen zwei Rechtsebenen aufeinander. 

Beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission

Die staatlichen Zuschüsse der Mitgliedstaaten müssen von der Europäischen Kommission vor ihrer Gewährung beihilferechtlich genehmigt werden. Staatliche Beihilfen sind gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich untersagt, da sie den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren können. Die Förderung von IPCEI stellt jedoch eine wichtige Ausnahme dar, die in Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV verankert ist. Diese Bestimmung erlaubt es der Europäischen Kommission, Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehen. Kriterien für die beihilferechtliche Genehmigung eines IPCEI sind in der Mitteilung der Kommission über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse aus dem Jahr 2021 (C(2021)8481) festgeschrieben. Damit ein Vorhaben als IPCEI qualifiziert werden kann, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Nach den Vorgaben der Kommission muss ein Projekt:

  • von mehreren EU-Mitgliedstaaten getragen oder gemeinsam initiiert werden,
  • eine signifikante Eigenfinanzierung durch die beteiligten Unternehmen nachweisen,
  • einen wesentlichen technologischen Fortschritt über den aktuellen Stand der Technik hinaus erzielen,
  • Spill-over-Effekte für andere Unternehmen und Sektoren erzeugen sowie
  • einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten, etwa im Bereich des Green Deal.

Ein zentrales Element der beihilferechtlichen Prüfung ist der Nachweis der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Beihilfe zur Behebung eines Marktversagens. Dies bedeutet, dass das geförderte Projekt ohne die Beihilfe nicht oder nur in einem geringeren Umfang realisiert werden könnte. Die maximal zulässige Beihilfe wird anhand der „Finanzierungslücke“ (sog. Funding Gap) bestimmt. Diese entspricht der Differenz zwischen den positiven und negativen Cashflows über die gesamte Lebensdauer der Investition, abgezinst auf ihren aktuellen Wert. Unternehmen müssen im Rahmen ihres Förderantrags ein kontrafaktisches Szenario darlegen, das beschreibt, was ohne die Beihilfe geschehen würde. Das verlangt von Unternehmen hochgradig detaillierte Annahmen über die zukünftige Entwicklung des Wasserstoffmarkts. Darüber hinaus schreibt die EU-Kommission regelmäßig einen „Claw-back“-Mechanismus vor. Fallen die tatsächlichen Umsätze und Gewinne höher aus als in der Finanzierungslückenanalyse kalkuliert, wird ein Rückforderungsmechanismus aktiviert. Dieser Mechanismus soll eine Überkompensation beim Förderempfänger verhindern und sichert dem beihilfegewährenden Mitgliedstaat eine Erfolgsbeteiligung. 

Der nationale Förderbescheid 

Auf nationaler Ebene erfolgt die Gewährung der Fördermittel durch den Erlass eines Förderbescheids der Bundesregierung. Zuständige Förderbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). In die administrative Umsetzung der Förderprojekte hat das BMWE den Projektträger Jülich (Forschungszentrum Jülich GmbH) als Verwaltungshelfer eingeschaltet.

Der Förderbescheid ist weit mehr als nur die Zusage von Fördermitteln. Er ist ein bindender Verwaltungsakt und bildet die Rechtsgrundlage für die Förderung. Unternehmen haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es handelt sich um eine freiwillige staatliche Leistung. Über Förderanträge entscheidet die Bundesregierung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers werden erst im Förderbescheid verbindlich festgeschrieben. Besondere Bedeutung haben die sog. Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten). Diese werden regelmäßig zum integralen Bestandteil der Förderbescheide erklärt und müssen vom Förderempfänger beachtet werden.

Verstöße gegen die Vorgaben aus den Nebenbestimmungen des Förderbescheids können nach § 49 VwVfG den Widerruf des Förderbescheids und die Rückforderung der ausgezahlten Fördermittel einschließlich Zinsen rechtfertigen. Der Förderbescheid definiert den Zuwendungszweck und legt fest, welche Maßnahmen der Fördermittelempfänger bis wann umzusetzen hat. Jede Abweichung vom genehmigten Projektplan oder den vorgegebenen Rahmenbedingungen kann eine Zweckverfehlung bedeuten und die Rückforderung der Mittel rechtfertigen. IPCEI-Projekte sind aufgrund ihrer Größe und Komplexität mit umfangreichen Berichts- und Nachweispflichten verbunden. Sie dienen der Kontrolle der Mittelverwendung und des Projektfortschritts. Die IPCEI-Förderung wird in der Regel in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und setzt eine angemessene Eigenbeteiligung des Unternehmens an den zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens voraus. Die Entscheidung über die Anerkennung der Höhe der Finanzierungslücke und der förderfähigen Kosten wird von der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren getroffen.

Zuwendungsrechtliche Fallstricke: Was Unternehmen auf nationaler Ebene beachten müssen

Unternehmen, die den aufwendigen Notifizierung- und Antragsmarathon erfolgreich durchlaufen und schließlich einen nationalen Förderbescheid erhalten, können aufatmen – doch nur kurz. Denn mit dem positiven Bescheid beginnt erst die eigentliche Phase der rechtlich komplexen Umsetzung, in der zahlreiche Fallstricke lauern können. Das nationale Zuwendungsrecht entfaltet hier seine volle Wirkung und stellt hohe Anforderungen an die Zuwendungsempfänger. 

Große, langfristige Projekte wie IPCEI-Wasserstoffprojekte sind dynamisch. Änderungen in Zeitplan, Kosten, technischem Umfang oder Kooperationspartnern sind nahezu unvermeidlich. Aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen folgen in der Regel strenge Anzeigepflichten. Im Einzelfall ist vom Förderempfänger zu prüfen, ob über die Anzeigepflichten hinaus auch eine vorherige schriftliche Zustimmung des Zuwendungsgebers erforderlich ist. Dabei ist auch das komplexe Zusammenspiel mit der europäischen Ebene zu berücksichtigen. Von bindenden Vorgaben der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission darf die Bundesregierung nicht abweichen. Im Einzelfall kann also auch eine erneute Beteiligung der Europäischen Kommission erforderlich sein. 

Entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben stellen die nationalen Förderbescheide die Auszahlung der Fördermittel unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Wenn Förderempfänger die für ein IPCEI Vorhaben für ein bestimmtes Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel nicht in diesem Haushaltsjahr verwenden, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verschiebung der Haushaltsmittel in ein folgendes Haushaltsjahr. Eine aktuelle Analyse von Hydrogen Europe vom 25. April 2024 zeigt, dass bislang nur ein vergleichsweise geringer Teil der insgesamt 122 IPCEI Wasserstoffvorhaben – konkret 21 % – eine finale Investitionsentscheidung (Final Investment Decision, FID) erreicht hat. Projektverzögerungen und eine Notwendigkeit der Verschiebung von Haushaltsmitteln werden also künftig eine Reihe von IPCEI-Projekten betreffen. Die Verschiebung der Mittel liegt im Ermessen der Bundesregierung und steht ihrerseits unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. 

Ausblick

Unternehmen sollten geplante IPCEI-Initiativen aufmerksam verfolgen, denn eine Beteiligung kann sowohl strategisch als auch wirtschaftlich vorteilhaft sein. Dabei ist es wichtig, frühzeitig genügend Zeit und Ressourcen für die Antragstellung und Umsetzung einzuplanen. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, externe Unterstützung hinzuzuziehen, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Während der Umsetzung ist besondere Sorgfalt geboten, da Fehler zu Rückforderungen sowohl nach nationalen Vorgaben als auch nach denen des europäischen Beihilferechts führen können.

Wir freuen uns, dass Sie unsere Blogserie „Fördermittel und Subventionen“ begleiten. Weitere Beiträge folgen!

Der Beitrag Förderungen von IPCEI Wasserstoffprojekten erschien zuerst auf CMS Blog.

Ausnahmen beim Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 08:08
Verkehr/Antwort Die Einhaltung der Mindestziele des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes muss laut Bundesregierung durch die Länder überwacht werden.

Regierung prüft Entlastungen für Airlines bei Standortkosten

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 08:08
Verkehr/Antwort Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben die Handlungsräume hinsichtlich einer Entlastung der Fluggesellschaften bei den staatlichen Standortkosten.

Ursachen für Verspätungen im Betriebsablauf der DB AG

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 08:08
Verkehr/Antwort Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion über Ursachen für Verspätungen im Betriebsablauf bei der Deutschen Bahn AG (DB AG).

Bundesmittel zur Förderung des Radverkehrs

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 08:08
Verkehr/Antwort Zur Unterstützung der Förderung des Radverkehrs sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) in der 21. Wahlperiode Bundesmittel in Höhe von rund 1,93 Milliarden Euro eingeplant.

ÖPNV: Noch keine neue gesetzliche Grundlage zur Finanzierung

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 08:08
Verkehr/Antwort Die Abstimmung über die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigte neue gesetzliche Grundlage für die Finanzierung des ÖPNV ist laut Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Gütertransporte auf der Elbe bei Niedrigwasser thematisiert

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 08:08
Verkehr/KleineAnfrage Gütertransporte auf der Elbe bei Niedrigwasser thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Baufinanzierungsvereinbarung zum Pfaffensteigtunnel

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 08:08
Verkehr/Antwort 1,69 Milliarden Euro der Bundeshaushaltsmittel 2025 sind für den Abschluss der Baufinanzierungsvereinbarung zum Pfaffensteigtunnel eingeplant, teilt die Regierung mit.

AfD fragt nach "Finanzierungslücke bei Bundesfernstraßen"

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 08:08
Verkehr/KleineAnfrage Nach einer "Finanzierungslücke bei Bundesfernstraßen" erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Abgesetzt: Antrag zur Alters­versorgung von Bundes­tagsabgeordneten

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 17.10.2025 - 08:05
Der Bundestag hat die geplante Beratung über die Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten von der Tagesordung genommen. Die Fraktion Die Linke hatte angekündigt, am Freitag, 17. Oktober 2025, einen Antrag vorzulegen, der „Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“ sollte. Nach einstündiger Debatte sollte die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen werden. Ob bei den weiteren Beratungen der Ausschuss für Arbeit und Soziales oder der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Federführung übernimmt, war noch offen. (hau/14.10.2025)

Modernisierungs­agenda von Staat und Verwaltung

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 17.10.2025 - 08:00
Der Bundestag hat am Freitag, 17. Oktober 2025, erstmals übe die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde die Unterrichtung mit dem Titel "Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland" (21/2150) dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur weiteren Beratung überwiesen. Minister: Vorschriften, Verfahren und Regeln fesseln Deutschland habe sich verknotet, sagte der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), zu Beginn der Debatte. „Wir haben uns mit zu vielen Vorschriften, Verfahren und Regeln selbst gefesselt“, befand Wildberger. Nun müsse man sich entknoten. Statt Stolpersteine brauche es Rückenwind. „Es ist Zeit, den Knoten zu lösen.“ Die Bundesregierung habe bereits in den ersten Monaten erste wichtige Entscheidungen auf diesem Weg getroffen, sagte der Minister. So sei das Lieferkettengesetz spürbar vereinfacht worden. Mit den Bau-Turbo habe man Genehmigungsverfahren beschleunigt. Mit der Modernisierungsagenda gebe es jetzt einen klaren Umsetzungsfahrplan zur Staatsmodernisierung „mit einem festen Zeitrahmen und messbaren Zielen“. AfD fordert EU-Bürokratie-Check Ruben Rupp (AfD) verwies darauf, dass 60 Prozent der Bürokratie aus der Europäischen Union kämen. „Wo ist der EU-Bürokratie-Check“, fragte er. Die alte verstaubte Kruste müsse runter. Das „Bürokratiemonster EU“ könne so in dieser Form nicht weiter existieren, „wenn Deutschland sich noch durchsetzen will in dieser Welt“, sagte der AfD-Abgeordnete. Rupp sieht gute Ansätze in der Agenda, wenn es darum gehe, Deutschland ins digitale Hightech-Zeitalter zu führen. Er führte die 24-Stunden Unternehmensgründung, die Zentralisierung der Kfz-Anmeldeportale, den digitalen Führerschein „und andere Kleinprojekte“ an. Rupp vermisst zugleich „große Projekte, echte Idee und Strategien für die Zukunft“. SPD: Alltag der Menschen erleichtern Wenn der Staat nicht funktioniert, wie es sich die Bürger wünschen, so sagte Armand Zorn (SPD), führe das zu Frustrationen und letztendlich auch zu einem Vertrauensverlust in Politik und die Institutionen. Vom fehlenden Vertrauen in den Staat profitierten jedoch nur die Populisten, sagte Zorn. Die Frage der Modernisierung des Staates sei deshalb keine technische Aufgabe, „sondern eine demokratische Aufgabe, die die Bundesregierung annimmt“. Die Modernisierungsagenda sei eine gute Grundlage. „Das ist genau das, was wir brauchen“, befand der SPD-Abgeordnete und nannte drei Schwerpunkte der SPD. So gehe es darum, den Alltag der Menschen zu erleichtern und Vertrauen zu schaffen durch eine moderne Verwaltung. Weiterhin müsse der Staat Unternehmen unterstützen und Innovationen aktiv ermöglichen. Zudem brauche es einen krisenfesten Staat, der die anstehenden Herausforderungen annimmt. Grüne: Ideen reichen nicht aus Von einer gemeinsamen Mission sprach Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen). Es gehe darum, den Bürgern und den Unternehmen das Leben leichter zu machen „durch einen Staat, der gut funktioniert – digital, schnell und zuverlässig“. Für einen Neustart der Reformen brauche es einen richtigen Plan, sagte Brantner. Vorschläge dazu lägen auf dem Tisch, sagte die Grünenabgeordnete und verwies auf die „Steinmeier-Initiative“, die Vorschläge der Wirtschaftsweisen und des Nationalen Normenkontrollrates. Wildbergers Ideen reichen aus Sicht von Brantner jedoch nicht aus. Der Minister schlage die digitalisierte Kfz-Zulassung vor, traue sich aber nicht den digitalen Reisepass zu. Wirklich mutig, so Brantner, wäre es, eine Deutschland-App anzugehen, „in der wirklich alles drin ist“. Die Grünenabgeordnete sagte dem Minister die Unterstützung ihrer Fraktion zu. „Wenn Sie bereit sind, wirklich dicke Bretter zu bohren, dann sind wir bereit, mitzubohren.“ Linke: Inhaltsarmes Schlagwortgewitter Von einem „inhaltsarmen Schlagwortgewitter mit vielen wundersamen Versprechungen, das vor allem Investoren beindrucken soll“, sprach Anne-Mieke Bremer (Die Linke) mit Blick auf die Agenda. Im Digitalbereich drücke sich die Bundesregierung um genauere Erklärungen. „Irgendeine KI wird es schon irgendwie regeln.“ Wie genau und unter welchen konkreten Bedingungen mit welchen Standards und Verantwortlichkeiten die großen Digitalisierungsvorhaben und Effizienzsteigerungen gelingen sollen, bleibe nebulös, sagte sie. Die Agenda sei eine Liebeserklärung an Großkonzerne und bringe keinerlei Entlastung für die meisten Menschen, sagte Bremer und verwies auf den Bau-Turbo. Mit ihm würden sinnvolle Regelungen im Interesse der Immobilienlobby über Bord geworfen. Die massiven Wohnungsproblem für Mieter würden damit nicht gelöst, sondern noch verschärft. Union: Verfahren deutlich beschleunigen Der Staat müsse den Menschen wieder mehr vertrauen, um auch selbst wieder Vertrauen zurückzugewinnen, sagte Ronja Kemmer (CDU/CSU). Genau da setze die Modernisierungsagenda an. Es gehe unter anderen darum, Verfahren deutlich zu beschleunigen. „Wir schaffen standardisierte Abläufe und verbindliche Fristen“, sagte sie. Ein Bauantrag solle dadurch in wenigen Wochen statt in Monaten beschieden werden. Das komme im Übrigen nicht irgendwelchen Unternehmen zugute, „sondern den Menschen, die in den Gebäuden wohnen“, sagte sie an ihre Vorrednerin gewandt. Unterrichtung der Bundesregierung Die Modernisierungsagenda zählt fünf Handlungsfelder für einen leistungsfähigen Staat auf: Neben dem spürbaren Bürokratieabbau und einer besseren Rechtsetzung zielt sie auf einen bürger- und unternehmenszentrierten Service, eine zukunftsgerichtete Personalentwicklung und ein strategisches Personalmanagement sowie auf eine effiziente Bundesverwaltung ab. Staatsmodernisierung sei eine gemeinsame Aufgabe aller Ressorts und gelinge im Schulterschluss mit Ländern und Kommunen, heißt es in der Unterrichtung. Die Bundesregierung setze die notwendigen Reformen auf Bundesebene entschlossen um und wolle bis zum Ende der Legislatur spürbare Verbesserungen für Menschen und Wirtschaft erreichen. Gleichzeitig solle eine „Modernisierungsrendite“ erwirtschaftet werden, die zur Haushaltskonsolidierung beiträgt. (hau/17.10.2025)

Erläuterung sogenannter Cum/Cum-Gestaltungen

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 07:56
Finanzen/Antwort Die Regierung hat in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage umfassend zu sogenannten Cum/Cum-Gestaltungen Stellung genommen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 17.10.2025 - 07:56
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort Die Bundesregierung äußert sich zum Wechsel im Amt der Beauftragten der Bundesregierung für .