BVerwG 10 C 3.25; BVerwG 10 C 4.25
26.03.2026 Verordnung zur Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart
V. v. 23.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 76
Further to the previously announced plan for Norton Rose Fulbright's South Africa business to become an independent firm, Norton Rose Fulbright will formally conclude its Verein relationship with the South African practice with effect from March 31, 2026.
„Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4539), der am Mittwoch, 25. März 2026, erstmals durch den Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach der halbstündigen Debatte den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. (che/hau/25.03.2026)
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Bei der Besetzung des Stiftungsrates der laut Sportfördergesetz zu gründenden Spitzensportagentur sieht der Sportausschuss Änderungsbedarf. Das wurde bei der Sitzung am Mittwoch deutlich.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen und der Bundesregierung haben am Mittwochmittag im Entwicklungsausschuss vor Rückschritten bei der weltweiten Durchsetzung von Frauenrechten gewarnt.
Das Parlament hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ (21/4782) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren erscheine eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, „soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen entsprechen“, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll die Rechtsgrundlage für das digitale Führungszeugnis für private Zwecke eingeführt werden. Hierzu werde die Schaffung eines neuen Paragrafen 30d im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgeschlagen. Bislang werden Führungszeugnisse auf fälschungssicherem Papier erstellt und per Post versandt. Daneben sollen der Vorlage zufolge sowohl für das Bundeszentralregister als auch für das Gewerbezentralregister rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen, insbesondere im Bereich des Zeugenschutzes vorgenommen werden. Die geplante Ausweitung soll sich auf Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister beziehen. Erfasst werden sollen außerdem Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH. Schließlich soll die Antragsfrist für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, um fünf Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass weiterhin Anträge gestellt werden. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen beim Zeugenschutz an. Die Länderkammer schlägt vor, die Regelungen auch auf „dauerhafte“ Tarnidentitäten zu erstrecken. Die Bundesregierung lehnt dies ab. Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz sehe nur „vorübergehende“ Tarnidentitäten vor. Der Vorschlag gehe über das materielle Zeugenschutzrecht hinaus. „Zudem kann unter 'vorübergehend' auch ein sehr langer Zeitraum (unter Umständen bis zum Lebensende der geschützten Person) zu verstehen sein, sodass es keine Regelungslücke gibt“, heißt es weiter. (hau/scr/25.03.2026)
Das BVerwG hat entschieden, dass Behörden im Vollzug eines Vereinsverbots zwar Vermögen sichern dürfen, aber keine endgültige Entscheidung darüber treffen können, ob die Gegenstände tatsächlich dem Vereinsvermögen zuzurechnen sind. Diese Kompetenz liegt ausschließlich bei der Verbotsbehörde.
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Das BAG hat eine arbeitsvertragliche Klausel gekippt, nach der Beschäftigte nach einer Kündigung automatisch unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden können. Die Regelung benachteilige Arbeitnehmer unangemessen. Ob eine Freistellung im Einzelfall dennoch zulässig war, muss das LAG neu prüfen.
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Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem Opfer von Straftaten künftig leichter professionelle Unterstützung im Strafverfahren erhalten sollen. Vorgesehen sind unter anderem niedrigere Zugangshürden und ein erweiterter Anspruch für Betroffene häuslicher Gewalt.
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Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik“ (21/4466) zurückgewiesen. In namentlicher Abstimmung votierten bei 135 Ja-Stimmen 439 Abgeordnete gegen die Initiative. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/4792) vorgelegt. Abstimmung Antrag der AfD Die AfD-Fraktion drang auf eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“. In ihrem Antrag forderte die Fraktion, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen. Weiterhin sollten der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädierte die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. (sto/hau/25.03.2026)
Der Bundespräsident löst mit seinen Äußerungen zur Völkerrechtswidrigkeit des Iran‑Kriegs eine kleine politische Welle aus. Doch überraschend kommen sie nicht wirklich.
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Wenn der Flieger verpasst wird, kann das die Schuld des Reiseveranstalters sein. So sah es das OLG Celle in einem Fall, in dem das Einchecken eine Stunde Zeit in Anspruch genommen hatte. Dass die Reisenden sich nicht vorgedrängelt hatten, lastete das Gericht ihnen nicht an.
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Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken" vorgelegt.
Gesundheit/Anhörung Sozialverbände begrüßen in einer Anhörung den Vorstoß der Grünen-Fraktion, die Patientenrechte zu stärken.
Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort die geplante neue Grundsicherung und die Abschaffung des Bürgergeldes.