Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag, 23. März 2026, im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging. Durch den Gesetzentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. "Schwerwiegende familienrechtliche Bedenken" Dr. Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde. Prof. Dr. Harald Dörig von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden. Experte erwartet "deutliche Verfahrensvereinfachung" Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen. Simon Japs vom Deutschen Städtetag meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention. Folgen für die Kinder Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen. Prof. Dr. Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School in Hamburg äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung. Einbeziehung der Ausländerbehörde Susann Thiel vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben. Thorsten Völker, Abteilungsleiter Migration, Ordnung und Verbraucherschutz im Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben. Dr. Sarah Wagner vom Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe. (fla/23.03.2026)