Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik“ (21/4466) zurückgewiesen. In namentlicher Abstimmung votierten bei 135 Ja-Stimmen 439 Abgeordnete gegen die Initiative. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/4792) vorgelegt. Abstimmung Antrag der AfD Die AfD-Fraktion drang auf eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“. In ihrem Antrag forderte die Fraktion, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen. Weiterhin sollten der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädierte die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. (sto/hau/25.03.2026)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (21/4298) beraten und im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsauschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen - unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz - zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Unter anderem soll die bislang nicht gesetzlich geregelte „missbilligende Belehrung“, die von Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden kann, neu gefasst werden. Künftig soll sie durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, dessen präventiver Charakter stärker hervorgehoben wird. Außerdem soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig ist und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden ist. Vergleichbare Regelungen sollen in den anderen Berufsordnungen untergebracht werden. Der Entwurf enthält darüber hinaus etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. So geht es unter anderem um Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie um Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Insgesamt soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben. (scr/hau/25.03.2026)
Die Kinderchancen-Koordinatorin der Bundesregierung, Mareike Wulf (CDU/CSU), Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, war am Mittwoch, 25. März 2026, zu Gast in der Kinderkommission des Bundestages (Kiko), um sich erstmals nach ihrem Amtsantritt Mitte November 2025, in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Mitgliedern des Gremiums auszutauschen. Sie arbeite dafür, jedem einzelnen Kind Chancen zu eröffnen, erklärte Wulf. „Starke Kinder stärken auch unsere Gesellschaft“, sagte sie. Dazu greife die Bundesregierung vor allem den Familien, den Eltern, unter die Arme, etwa indem man mit dem Instrument der „Frühkindlichen Hilfen“ dem Nachwuchs eine bestmögliche Entwicklung vom ersten Augenblick ermögliche. Großes Dunkelfeld bei sexualisierter Gewalt Bessere Bildung erlaube es Kindern, sich bestmöglich zu entfalten und stärke die Innovationskraft unseres Landes. Genauso viel Augenmerk müsse darauf gerichtet werden, Kinder vor Gewalt und gesundheitlichen Risiken, etwa im Internet, zu schützen. Der Kinderschutz habe für sie als Beauftragte höchste Priorität. Die Kinderkommission habe mit ihren öffentlichen Fachgesprächen der vergangenen Monate dazu beigetragen, die Gesellschaft für diese Themen zu sensibilisieren. Die Bundesregierung werde diese Themen und Ergebnisse aufgreifen. Gerade im Bereich der sexualisierten Gewalt gebe es bei der Aufklärung ein großes Dunkelfeld. Häufig kämen die Täter aus dem Umfeld der Kinder und die Furcht der Opfer vor der strafrechtlichen Aufarbeitung ihres Falls sei größer als die Angst vor Tat und Täter. Viele Vergehen würden nicht zur Anzeige gebracht. Das sei kein gutes Zeichen für den Rechtsstaat. Eine optimale Zusammenarbeit aller beteiligten Fachkräfte, von Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Medizinern, könne helfen. Sharenting und Family Influencing Kürzlich aufgegriffen habe das Familienministerium die Stellungnahme der Kiko zum Thema „Sharenting und Family Influencing“. Damit habe die Kiko einen wichtigen Beitrag geleistet, um mehr Aufmerksamkeit zu schaffen. Altersgrenzen, Jugendarbeitsschutz, Persönlichkeitsrechte - Man schaue sich gerade die komplexe Rechtslage an und brauche zu dem Thema noch mehr Forschung, sagte Wulf. Einige der reichenweitenstarken Family Influencer hätten die Einladung der Kinderkommission zum Gespräch leider nicht angenommen, seien aber weiterhin für einen Austausch willkommen, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Michael Hose (CDU/CSU). „Wir würden gerne mit denen ins Gespräch kommen.“ Das Anliegen der Kiko sei, im Sinne der Kinder und Familien Rechtssicherheit zu schaffen beziehungsweise bestehende Vorschriften durchzusetzen. Außerdem wolle man gerne auf positive Beispiele des Influencing verweisen, die es durchaus gebe. Rechtliche Situation von Pflegeeltern Wie sich die Situation von sogenannten „Careleavern“, also Kindern und Jugendlichen, die, getrennt von ihren Eltern, in einem Heim oder bei Pflegeeltern aufwachsen, verbessern lasse, darum ging es im weiteren Verlauf des Fachgesprächs. Auch dazu habe die Kiko wichtige Debattenbeiträge geliefert, so Wulf. Eine Verbesserung der Rechtslage erfordere jedoch auch hier die Zusammenarbeit mehrerer Ressorts. Nicht alles werde zudem auf Bundesebene geregelt. Kinderkommission und Kinderchancen-Koordinatorin waren sich einig, dass Pflegeeltern rechtlich besser gestellt werden müssen, um das Kindeswohl zu stärken. Pflegefamilien seien außerdem für die klammen Kommunen die bessere Lösung als teure Heimplätze. Es sei nur fair, Pflegeeltern für ihre Leistung dann Rentenpunkte gutzuschreiben, fand Truels Reichardt (SPD), Mitglied der Kiko. „Die Elterngeldreform ist auf dem Weg“, sagte Wulf zum Thema Leistungen. Zustand der mentalen Gesundheit von Kindern Auch am Schnittpunkt zum Erwachsenenleben, wo die Hilfen plötzlich aufhörten, brauche es mehr Hilfe, fanden die Teilnehmer des Fachgesprächs. In der Diskussion ist ein eigener Rechtsstatus als „Careleaver“. Helfen könnten bereits Ombudsstellen, ergänzte Hose. Betroffene brauchten einfach jemanden, an den sie sich wenden können. Da es vielen jungen Leuten nicht zuzumuten sei, etwa für die Bafög-Beantragung bei ihren Eltern die nötigen Unterlagen einzufordern, setze sie sich mit einem eigenen Antrag im Familienausschuss dafür ein, dass Jugendliche über 18 ihren Antrag künftig formlos stellen können, sagte Angela Rudzka (AfD). Schließlich bewegte die Parlamentarier noch der schlechte Zustand der mentalen Gesundheit von Kindern. Die Kiko habe dazu Fachleute und auch Kinder und Jugendliche selbst befragt. Der Familienausschuss, zu dem die Kiko gehört, werde sich mit dem Thema befassen. Alle Experten hätten betont, dass man neben der Hilfe für Erkrankte der Prävention größeres Augenmerk schenken müsse. Rund um die Uhr konfrontiert mit verstörenden Inhalten Die Bundesregierung habe durch den Koalitionsvertrag den Auftrag, eine „Strategie mentale Gesundheit“ zu erarbeiten, sagte die Staatsministerin. Die jüngste Generation fühle sich, und sei auch tatsächlich, schlichtweg belasteter als frühere Generationen. Die Kinder erführen heute durch das Internet und die sozialen Medien quasi rund um die Uhr und „ungefiltert, was so alles Schlimmes passiert“, seien „mit verstörenden Inhalten konfrontiert“. Um dem zu begegnen, habe Familienministerin Karin Prien im Herbst die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingerichtet. Außerdem setze man auf den „Digital Fairness Act“ der EU. „Wir müssen als Gesellschaft beantworten, wie wir mit digitalen Inhalten umgehen wollen“, sagte Wulf. Es müsse um die Frage einer sicheren Altersverifizierung gehen und dann: „wo die Schutzzonen sind. Wo sagen wir als Gesellschaft: Da ziehen wir eine Grenze, damit sollen die jungen Leute nicht konfrontiert werden.“ Mit den Plattformbetreibern ins Gespräch kommen Beispielsweise dort, wo Algorithmen aktiv seien, die auf Sucht ausgelegt sind. Dazu müsse man jetzt auch mit den Plattformbetreibern ins Gespräch kommen. Für die Krise der mentalen Gesundheit sei die Mediennutzung ein Hauptfaktor. Um Abhilfe zu schaffen, helfe eigentlich alles: von der Einhegung der Mediennutzung und Vermittlung von Medienkompetenz über Sport bis hin zu einer Stärkung der Gesellschaftsdienste. Dort könnten die jungen Menschen sich dann als selbstwirksam erfahren statt nur als passive, den Dingen ausgelieferte Konsumenten. Aktuell litten gerade Angebote der Sozialarbeit wie analoge Treffpunkte unter einer finanziell angespannten Situation, gab Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) zu bedenken und bemängelte, dass das Programm der „Mental health Coaches“ eingestellt wurde. Es habe sich um ein Projekt des Bundes gehandelt, entgegnete Wulf. Man wolle und könne nicht Aufgaben der Bundesländer übernehmen, werde das jetzt auswerten und auf den Ergebnissen aufbauen. Der Bund wolle aber dabei helfen, das System der Kinder- und Jugendhilfe zu ertüchtigen und beispielsweise inklusive Strukturen an Schulen stärken, statt dass sich die Hilfsangebote in einer Weise auf die Behandlung von Einzelfällen fokussieren wie dies bisher geschehen sei. Man gehe das Problem, dass man sehr viele Individualansprüche formuliert habe, im Zuge der Reform des Sozialgesetzbuches 8 in dieser Wahlperiode an. Diejenigen jedoch, für die Prävention zu spät komme, bräuchten nach wie vor eine Psychotherapie, ergänzte Mareike Hermeier (Die Linke). Da sende die Ankündigung, die Honorare von Therapeuten zu kürzen, ein fatales gesellschaftliches Signal und gefährde ganz konkret die Versorgungssicherheit. (ll/26.03.2026)