Aktuelle Nachrichten

4 StR 434/25, Entscheidung vom 26.02.2026

BGH Nachrichten - 26.03.2026
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StB 11/26, Entscheidung vom 03.03.2026

BGH Nachrichten - 26.03.2026
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NotSt (Brfg) 2/25, Entscheidung vom 10.11.2025

BGH Nachrichten - 26.03.2026
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ATO crackdown on SMSFs tops superannuation priorities for 2026 and Division 296 tax introduced

Dentons Insights - 26.03.2026

Australia: At the 2026 SMSF Association National Conference, ATO Deputy Commissioner Ben Kelly announced a major regulatory crackdown on self-managed superannuation funds in response to ongoing trustee mismanagement. Despite clear ATO warnings, prohibited loans, illegal early access, non‑lodgement and emerging concerns around financial abuse remain widespread in a sector now holding over AU$1 trillion in assets. The article outlines the key behaviours attracting heightened enforcement, the significant personal consequences for trustees, and the practical compliance priorities for 2026, alongside the introduction of the new Division 296 tax, which will materially increase tax burdens for high‑balance SMSFs from 1 July 2026.

Verordnung zur Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart

Buzer Nachrichten - 25.03.2026
26.03.2026 Verordnung zur Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart
V. v. 23.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 76

Update on South Africa

Norton Rose Fulbright - 25.03.2026
Further to the previously announced plan for Norton Rose Fulbright's South Africa business to become an independent firm, Norton Rose Fulbright will formally conclude its Verein relationship with the South African practice with effect from March 31, 2026.

Forderung nach Reform des Unterhaltsvorschusses beraten

„Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4539), der am Mittwoch, 25. März 2026, erstmals durch den Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach der halbstündigen Debatte den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. (che/hau/25.03.2026)

Spitzensportagentur: Kritik an Besetzung des Stiftungsrates

Sport und Ehrenamt/Ausschuss Bei der Besetzung des Stiftungsrates der laut Sportfördergesetz zu gründenden Spitzensportagentur sieht der Sportausschuss Änderungsbedarf. Das wurde bei der Sitzung am Mittwoch deutlich.

NGOs warnen vor Rückschritten bei Frauenrechten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen und der Bundesregierung haben am Mittwochmittag im Entwicklungsausschuss vor Rückschritten bei der weltweiten Durchsetzung von Frauenrechten gewarnt.

Bundesregierung plant Ausweitung der notariellen Online-Verfahren

Das Parlament hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ (21/4782) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren erscheine eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, „soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen entsprechen“, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll die Rechtsgrundlage für das digitale Führungszeugnis für private Zwecke eingeführt werden. Hierzu werde die Schaffung eines neuen Paragrafen 30d im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgeschlagen. Bislang werden Führungszeugnisse auf fälschungssicherem Papier erstellt und per Post versandt. Daneben sollen der Vorlage zufolge sowohl für das Bundeszentralregister als auch für das Gewerbezentralregister rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen, insbesondere im Bereich des Zeugenschutzes vorgenommen werden. Die geplante Ausweitung soll sich auf Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister beziehen. Erfasst werden sollen außerdem Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH. Schließlich soll die Antragsfrist für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, um fünf Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass weiterhin Anträge gestellt werden. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen beim Zeugenschutz an. Die Länderkammer schlägt vor, die Regelungen auch auf „dauerhafte“ Tarnidentitäten zu erstrecken. Die Bundesregierung lehnt dies ab. Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz sehe nur „vorübergehende“ Tarnidentitäten vor. Der Vorschlag gehe über das materielle Zeugenschutzrecht hinaus. „Zudem kann unter 'vorübergehend' auch ein sehr langer Zeitraum (unter Umständen bis zum Lebensende der geschützten Person) zu verstehen sein, sodass es keine Regelungslücke gibt“, heißt es weiter. (hau/scr/25.03.2026)

Verbotene Rockergruppe: Vollzugsbehörde darf Vereinsvermögen nicht endgültig zuordnen

beck-aktuell - 25.03.2026

Das BVerwG hat entschieden, dass Behörden im Vollzug eines Vereinsverbots zwar Vermögen sichern dürfen, aber keine endgültige Entscheidung darüber treffen können, ob die Gegenstände tatsächlich dem Vereinsvermögen zuzurechnen sind. Diese Kompetenz liegt ausschließlich bei der Verbotsbehörde.



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