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Nachbesserungen am Schuldnerberatungsdienstegesetz gefordert
Sachverständige sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf an den von der Bundesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen zu Schuldnerberatungsdiensten. Dies wurde am Mittwochvormittag, 5. November 2025, während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zum „Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“ (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847,21/2458) deutlich. Kritisiert wurde von Seiten der geladenen Expertinnen und Experten unter anderem, dass der Entwurf, mit dem Vorgaben der neu gefassten EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt werden sollen, hinter dem Anspruch der Richtlinie zurückbleibe. Bemängelt wurde zudem die im Entwurf vorgesehene Kostenregelung sowie die aus Sicht der Sachverständigen nicht gesicherte Finanzierung des Vorhabens. Die beiden letzten Punkte waren auch schon in der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag strittig diskutiert worden. Expertin: Es braucht seriöse Beratungsangebote Scharfe Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung übte die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB), Ines Moers. „Wer dieses Gesetz unverändert lässt, riskiert eine Verschlechterung der Versorgung und die Nicht-Erfüllung europäischen Rechts“, sagte Moers in ihrem Eingangsstatement vor den Abgeordneten. Die Richtlinie sehe vor, die Verfügbarkeit von Schuldnerberatung sicherzustellen. „Das ist keine Empfehlung, das ist geltendes Recht“, betonte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Der Entwurf der Bundesregierung erfülle diesen Anspruch nicht, sondern gefährde ihn. Es brauche aber ein „stabiles, seriöses, qualifiziertes System von Beratungsangeboten“. Kritisch sah die BAG-SB-Geschäftsführerin die Annahme der Bundesregierung, dass die bestehende Beratungslandschaft ausreichend sei. Im Gegenteil: Sie sei strukturell überlastet. Wie auch andere Sachverständige verwies sie darauf, dass nach aktuellen Zahlen 5,5 Millionen Menschen in Deutschland strukturell überschuldet seien. Schon jetzt gebe es „gravierende Zugangslücken“, da in einigen Bundesländern etwa Selbstständige, Studierende und Rentner von der Beratung ausgeschlossen seien. Für die Beratung in den Schuldnerberatungsstellen gebe es mehrmonatige Wartezeiten. Diese und weitere Probleme seien seit Jahren bekannt und würden sich durch die Verbraucherkreditrichtlinie, die den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitere, noch verschärfen. Moers forderte insbesondere, die Finanzierung der Schuldnerberatung sicherzustellen. Schon jetzt würden Beratungsstellen schließen und Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft austreten und selbst Insolvenz anmelden. Kritik an Bürokratieaufbau Ablehnend äußerte Moers sich in diesem Zusammenhang zu der geplanten Regelung in dem Gesetzentwurf, für die Beratung eine Kostenbeteiligung der Ratsuchenden zu ermöglichen. Kritik an dieser Regelung übte auch Philipp Wendt von der Verbraucherzentrale Hessen e.V. Es müsse davon abgesehen werden, mit einem Beratungsentgelt eine weitere Hürde aufzubauen, forderte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Auch Roman Schlag vom Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. lehnte die Möglichkeit für eine Kostenbeteiligung entschieden ab. Er prognostizierte, dass die Kommunen eine solche Möglichkeit nutzen würden. Tatsächlich würde diese aber zu mehr Bürokratie führen. „Geringe Entgelte kosten dem Staat Geld“, warnte der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Menschen zurück in den Wirtschaftskreislauf bringen In eine ähnliche Richtung argumentierte Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale NRW e.V. „Kostenbeteiligung funktioniert nicht in der Praxis“, sagte Zerhusen mit Verweis auf eigene Erfahrungen mit diesem Finanzierungsmodell in der Schuldnerberatung. Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige beurteilte die bestehende Struktur der Schuldnerberatung in den Ländern und Kommunen als „nicht hinreichend“, um jedem Betroffenen Zugang zur Beratung zu ermöglichen. So gebe es beispielsweise einen „Flickenteppich“, was die Finanzierung der Beratung betreffe. Zerhusen warb für einen Ausbau der Schuldnerberatung, schließlich gehe es darum, Menschen zurück in den Wirtschaftskreislauf zu bringen. „Wenn man Schuldnerberatung nicht finanziert, nicht ausbaut und nicht bedarfsgerecht vorhält, dann kostet das letztendlich uns alle mehr“, betonte der Sachverständige. Beteiligung der Gläubiger gefordert Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Andreas Rein von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen ging auf die Gewährleistungsverpflichtung für die Schuldnerberatung ein, die den Ländern laut Entwurf auferlegt werden soll. Solch eine Gewährleistungsverpflichtung sei nur sinnvoll, wenn gesetzlich auch ein Rahmen gesetzt werde. Dieser Rahmen fehle aber in dem Entwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes. „Wir werden 16 völlig verschiedene Regelungen zur Ausgestaltung dieser Gewährleistungsverpflichtung bekommen“, warnte der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Zudem sei bei einer Gewährleistungsverpflichtung auch eine Regelung zur Finanzierung der Beratungsstellen „unabdingbar“. Rein schlug zur Finanzierung vor, auch eine Beteiligung der Gläubiger, insbesondere der Kreditgeber, zu erwägen. „Schuldnerberatung ist eine öffentliche Aufgabe" Eine solche Beteiligung der Privatwirtschaft stößt bei den Betroffenen indes auf Ablehnung. „Schuldnerberatung ist eine öffentliche Aufgabe und sollte auch weiterhin verlässlich staatlich finanziert werden“, sagte Andrea Schweer für den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. „Eine gesetzliche Verpflichtung privater Gläubiger lehnen wir naturgemäß ab“, betonte die von der Unionsfraktion als Sachverständige benannte Verbandsvertreterin. Die Stärkung der Schuldnerberatung unterstütze der Verband aber vollumfänglich. „Qualifizierte Schuldnerberatung ist eine Investition in soziale Stabilität und fiskalische Entlastung. Gute Beratung stärkt Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit und damit letztlich auch die Volkswirtschaft“, sagte Schweer in ihrem Eingangsstatement. Für eine Stärkung der Schuldnerberatung – sowohl in der Qualität als auch im Angebot – sprach sich auch Dr. Christoph Niering vom Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschland e.V. aus. Zur Finanzierung schlug Niering vor, das Verbraucherinsolvenzverfahren dramatisch zu verschlanken. Dies sei fast schon ein „Bürokratiemonster“. Durch eine Vereinfachung könnten auf Länderebene Gelder und Personal frei werden, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. (scr/05.11.2025)
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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge - Drucksache 21/1851 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
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Strafrechtlichen Rechtshilfe mit Indien
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur strafrechtlichen Rechtshilfe mit Indien angenommen.
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Kritik von Sachverständigen an Geothermie-Gesetz
Wirtschaft und Energie/Anhörung Sachverständige kritisieren Geothermiebeschleunigungsgesetz und verlangen Nachbesserungen beim Schutz des Grundwassers und bei der Regulierung von Schadensfällen
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VIa ZR 247/21, Entscheidung vom 28.10.2025
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VIa ZR 449/22, Entscheidung vom 28.10.2025
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VIa ZR 85/22, Entscheidung vom 28.10.2025
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IV ZR 161/24, Entscheidung vom 08.10.2025
Leitsatzentscheidung
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2 StR 343/25, Entscheidung vom 09.09.2025
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6 StR 668/24, Entscheidung vom 26.06.2025
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Mehr Rechte für Landesbehörden bei Schwarzarbeit
Finanzen/Ausschuss Landesbehörden sollen im Kampf gegen Schwarzarbeit ähnlich erweiterte Befugnisse erhalten wie die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
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Linke: Rechte Indigener bei Weltklimakonferenz stärken
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Vor der am Montag im brasilianischen Belém beginnenden Weltklimakonferenz pocht die Fraktion Die Linke in einem Antrag auf Klimagerechtigkeit.
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Experten sehen deutsche Forschungssicherheit bedroht
Die deutsche Forschungslandschaft muss resilienter gegenüber Angriffen von außen werden. Darin sind sich die Sachverständigen bei einem öffentlichen Fachgespräch zur Forschungssicherheit am Mittwoch, 5. November 2025, im Forschungsausschuss einig gewesen. Zu dem Gespräch waren Vertreterinnen und Vertreter von außeruniversitären Einrichtungen, Hochschulen und Sicherheitsbehörden geladen. „So offen wie möglich, so geschützt wie nötig" Für Prof. Dr. Katja Becker von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) besteht das Ziel darin, ein resilientes Wissenschaftssystem zu schaffen, das auch unter schwierigen geopolitischen Bedingungen „offen, vertrauenswürdig und handlungsfähig“ bleibt. Internationale Kooperationen seien von großer Bedeutung für die wissenschaftliche Exzellenz, gleichzeitig müssten die Risiken, die mit solchen Kooperationen einhergehen, genau abgewogen werden: „So offen wie möglich“ und „so geschützt wie nötig“, sind für Becker hierbei die Prämissen. Den Vorschlag des Wissenschaftsrats, eine nationale Plattform für Forschungssicherheit einzurichten, begrüßte sie. Da die Wissenschaft ihre Projekte am besten kenne, müsste diese miteinbezogen und durch gezielte Förderung befähigt werden, „ihrer Eigenverantwortung nachzukommen“. Mindeststandards in Förderanträgen Im Bereich Forschungssicherheit stehe Deutschland im internationalen Vergleich nicht gut da, sagte Prof. Dr. Christian Hummert von der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH. Eine Verbesserung könne gelingen, indem beispielsweise Mindeststandards für Forschungssicherheit direkt in den Förderanträgen verlangt würden. Außerdem betonte auch Hummert, dass Forschende und Einrichtungen kompetente Beratung erhalten müssten. Hierfür brauche es ein nationales Gremium, an dem auch Sicherheitsbehörden beteiligt seien und das die Gefahr bestimmter Kooperationen einschätzen könne. Risiken durch Dual-Use-Prinzip Dr. Wolfgang Liebert, Professor im Ruhestand, Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften der Boku University Wien, fokussierte sich auf die Risiken, die mit einem verstärkten Dual-Use-Prinzip in der Forschung einhergehen würden. Durch Überschneidungen bei der Verteidigungs- und Rüstungsforschung mit der Forschung im zivilen Bereich würden „Grauzonen bewusst geschaffen oder vergrößert“. Eine Ausweitung der Dual-Use-Forschung würde bedeuten, dass für mehr Projekte „Geheimhaltung, Sicherheitskontrollen sowie Beschränkungen hinsichtlich vertrauenswürdigen Personals und internationalen Kooperationen“ gelten würden. Dies konterkariert laut Liebert allerdings die in Europa verfolgte Open-Science Policy und widerspricht dem „Ethos der Wissenschaft“, das unter anderem auf allgemeine Zugänglichkeit der Ergebnisse, Transparenz und Internationalität setzt. "Hochattraktives Ziel" für Cyberangriffe Deutschland befinde sich derzeit in einer angespannten Bedrohungslage, in der die Forschungslandschaft ein „hochattraktives Ziel“ darstelle, sagte Claudia Plattner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie sehe eine „starke Verwundbarkeit dieses Sektors“, in dem viele Einrichtungen ihre IT-Sicherheit selbst organisieren würden. Plattner kritisierte, dass es derzeit kein gesamtstaatliches Lagebild über die Cybersicherheit im Forschungssektor gebe. Da der Hochschulsektor in die Zuständigkeit der Länder falle, sei eine einheitliche Erfassung erschwert. Plattner forderte daher mehr Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den Ländern. Stärkere Vernetzung der Akteure Sinan Selen vom Bundesamt für Verfassungsschutz erwartet einen Anstieg der Angriffe auf Forschungseinrichtungen. Selen sprach im Fachgespräch von einem „Risikodreieck“, mit dem sich Hochschulen konfrontiert sehen. Neben Cyberangriffen umfasse dies ein unzureichendes Bewusstsein für Sicherheitsaspekte. Auch müssten sich Einrichtungen besser vor Personen schützen, die als Studierende, Doktoranden oder im Rahmen einer Forschungskooperation sensible Daten ausspionieren könnten. Unis und Forschungseinrichtungen „sind nicht in der Lage, diese Operationen in ihrer Gesamtheit zu durchblicken“, sagte Selen. Um die Forschungslandschaft resilienter zu machen, brauche es daher eine deutlich stärkere Vernetzung der Akteure und eine nationale Kontaktstelle und Arbeitsgruppe zum Thema Sicherheit und Wissenschaft. (des/05.11.2025)
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„Operation Chargeback“
18 Festnahmen bei international koordiniertem Vorgehen gegen mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke - Verdacht des systematischen Missbrauchs von Zahlungsdienstleistern
Kategorien: Finanzen
Stärkere Regulierung von Kryptowerten gebilligt
Finanzen/Ausschuss Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollen künftig Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern melden
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Bundesregierung legt Entwurf des Kritis-Dachgesetzes vor
Inneres/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den Entwurf des sogenannten "Kritis-Dachgesetzes"zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU in nationales Recht und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen vorgelegt.
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Weniger unbesetzte Stellen und mehr IT-Fachleute
Finanzen/Antwort In den Finanzämtern waren im vergangenen Jahr 6.869 Planstellen nicht besetzt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Linken-Anfrage.
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Kleine Anfrage zum Verkauf von Energieunternehmen
Finanzen/KleineAnfrage Nach den Auflagen der EU-Kommission für den Verkauf der Staatsanteile an den Energieunternehmen Uniper und SEFE erkundigen sich die Abgeordneten der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
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Der 9. November – ein deutscher Gedenktag
Mit dem 9. November verbindet sich in Deutschland das Gedenken an die Reichspogromnacht vor 86 Jahren, an die Ausrufung der ersten deutschen Republik vor 106 Jahren und an das Jahr 1989, als an diesem Tag die Mauer in Berlin fiel.
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Annual cybersecurity webinar
In this practical and insight-driven session, Norton Rose Fulbright’s cybersecurity team unpacked the latest standards from the Prudential Authority and FSCA, examining how these evolving frameworks are reshaping expectations for financial institutions.
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