Aktuelle Nachrichten

„Europas Kleinbanken brauchen einfachere Regeln, um stark zu bleiben“

Gastbeitrag des Bundesbankvorstand für Banken, Finanzaufsicht und Finanzstabilität Michael Theurer und des BaFin-Präsidenten Mark Branson in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12.09.2025
Kategorien: Finanzen

BGBl. 2025 I Nr. 79

Verordnung zur Änderung der Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung vom 11. März 2025

Two Federal Court decisions on complex environmental assessment regimes for gas and water resources

Norton Rose Fulbright - Fr, 12.09.2025 - 01:28
Two recent decisions of the Federal Court demonstrate how complex environmental assessment regimes operate under Commonwealth laws governing gas and water resources.

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Dentons News - Fr, 12.09.2025 - 01:00

Dentons boosts legal compliance governance investigations and ethics practice in South Africa

Dentons News - Fr, 12.09.2025 - 01:00

Dentons has announced the appointment of Louise Lackay-Walters as Partner in South Africa, where she will strengthen the firm’s offering in governance, compliance, and corporate legal advisory services.

Dentons Hong Kong Partner Robert Rhoda named International Arbitration Lawyer of the Year at Asia Legal Awards 2025

Dentons News - Fr, 12.09.2025 - 01:00

Dentons is proud to announce that Robert Rhoda, partner in Dentons’ Hong Kong office, has been named International Arbitration Lawyer of the Year at the Asia Legal Awards 2025, hosted by Law.com International.

Flexible and hybrid working in 2025

Dentons Insights - Fr, 12.09.2025 - 01:00

United Kingdom: With flexible working now a big topic within the workplace, a recent CIPD report reviews current practices and shares practical steps to help employers prepare for the upcoming legislative changes.

Neufassung der Geschäftsordnung des Bundestages geplant

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 12.09.2025 - 00:55
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD planen eine Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (21/1538). Der Antrag soll am Freitag, 12. September 2025, erstmals beraten werden. Zur ersten Lesung haben die Koalitionsfraktionen zudem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (21/1539) vorgelegt. Darin geht es um die Kürzung der Kostenpauschale und die Erhöhung der Ordnungsgelder für Abgeordnete. Beide Vorlagen sollen im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen werden. Zehn Anträge der AfD Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion zehn Anträge zur Beratung vorgelegt. Dabei handelt es sich um Vorlagen mit den Forderungen nach: Schutz von Sachverständigen vor Hass (21/1555), Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§ 64 und 81, 21/1556), Änderung der Voraussetzung zur Einbringung eines Wahlvorschlags zur Wahl des Bundeskanzlers (§ 4 Satz 2) und der Voraussetzung zur Einbringung eines Misstrauensantrags gegen den Bundeskanzler (§ 97 Absatz 1 Satz 2, 21/1557), Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien (21/1558), bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache (21/1559), Anzeige der Redezeit (§ 35, 21/1560), Ausschluss heterogener Artikelgesetze (Omnibusgesetze) für mehr Klarheit und Transparenz in der Gesetzgebung (21/1561), direkte Abstimmung von Anträgen wie bei Gesetzentwürfen im Plenum (21/1562), Durchführung der namentlichen Abstimmung zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit (§ 52, 21/1563) und Änderung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 3 der Geschäftsordnung, 21/1564). Die Vorlagen sollen im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiterberaten werden. Neufassung der Geschäftsordnung Die Koalitionsfraktionen verweisen in ihrem Antrag (21/1538) darauf, dass die aktuelle Geschäftsordnung im Wesentlichen auf einer Reform im Jahr 1980 beruht. Die damals eingeführten Regelungen entsprächen in wesentlichen Teilen nicht mehr der parlamentarischen Praxis oder liefen ihr gar zuwider, zum Teil seien sie auch unklar gefasst. Ziel der Reform ist es dem Antrag zufolge, das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung zu stärken. Unter anderem soll in der Geschäftsordnung die Vizepräsidentenwahl getrennt von der Präsidentenwahl geregelt werden. Die Fraktionen wollen deutlich machen, dass das Vizepräsidentenamt von der freien und geheimen Wahl durch den Bundestag abhängt. Dieser Grundsatz soll dem sogenannten Grundmandat vorgehen, wonach jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten sein sollte. Neu ist auch ein Passus zur Abwahl von Vizepräsidenten. Die Abstimmung über die Abwahl soll einen Antrag von mindestens einem Drittel der Abgeordneten voraussetzen. Wenn mindestens zwei Drittel für die Abwahl stimmen, soll der jeweilige Vizepräsident abgewählt sein. Bei der Wahl des Bundeskanzlers soll im dritten Wahlgang auch der einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht erhalten, für den Fall, dass weder der Vorschlag eines Viertels noch von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages vorliegt. Damit soll eine unverzügliche Wahl im dritten Wahlgang gewährleistet werden. Gruppen, Reden, Erklärungen Für die Bildung von Gruppen, Zusammenschlüssen von Abgeordneten unterhalb der Fraktionsstärke, ist eine eigene Regelung vorgesehen. Darin heißt es, dass der Bundestag entsprechend der bisherigen Praxis über die Rechte der Gruppen entscheiden muss. Festgelegt werden soll ferner, dass bei einer Aussprache zu einer Vorlage in erster Beratung der erste Redner der einbringenden Fraktion angehören soll. Bei Vorlagen der Bundesregierung oder des Bundesrates sollen deren Vertreter als Erste reden. Bei der Beratung von Beschlussempfehlungen der Ausschüsse soll der erste Redner kein Mitglied oder Beauftragter der Bundesregierung sein. Mündliche Erklärungen zur Abstimmung und Erklärungen außerhalb der Tagesordnung sollen statt bisher höchstens fünf Minuten nur noch bis zu drei Minuten dauern. Zu Reden von Abgeordneten soll klargestellt werden, dass diese „mit Zustimmung des Präsidenten“ schriftlich zu Protokoll gegeben werden können. „Die Rede sowie alle anderen Beiträge zur Beratung sollen von gegenseitigem Respekt und der Achtung der anderen Mitglieder des Bundestages sowie der Fraktionen geprägt sein“, heißt es wörtlich. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung über die Dauer einer Aussprache, soll der Präsident entscheiden, wobei sie höchstens eine Stunde dauern soll und die Redezeit im Stärkeverhältnis der Fraktionen verteilt wird. Auch über die Redezeit fraktionsloser Abgeordneter soll der Präsident im Einzelfall entscheiden. Ordnungsrufe und Ordnungsgeld Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen worden, soll ihm der sitzungsleitende Präsident das Wort entziehen müssen und zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen dürfen. Ist ein Abgeordneter dreimal während einer Sitzung zur Ordnung gerufen worden, soll er vom sitzungsleitenden Präsidenten für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verwiesen werden. Ein Ordnungsruf soll im Einzelfall auch nachträglich bis zum Ende „des auf die Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages folgenden dritten Sitzungstages“ erlassen werden können. Gegen einen Abgeordneten, der innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wurde, soll der sitzungsleitende Präsident mit dem dritten Ordnungsruf zugleich ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro, im Wiederholungsfall 4.000 Euro festsetzen. Dies soll bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages auch ohne vorherigen Ordnungsruf möglich sein. Im begründeten Einzelfall soll der sitzungsleitende Präsident einem ausgeschlossenen Mitglied die Teilnahme an geheimen Wahlen und namentlichen Abstimmungen ermöglichen können. Zwischenfragen, Anhörungen, Ausschussvorsitzende Künftig sollen Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen auch in Aktuellen Stunden möglich sein. Die Rechte der Opposition sollen gestärkt werden, indem eine Frist für die Durchführung von beschlossenen öffentlichen Anhörungen eingeführt wird. Schließlich ist vorgesehen, die Rechte der Ausschussvorsitzenden zu stärken. Sie sollen zur Einhaltung der parlamentarischen Ordnung und zur Achtung der Würde des Bundestages auffordern, bei Bedarf die Sitzung unterbrechen oder im Einvernehmen mit den Fraktionen beenden können. Wurde die Sitzung aufgrund einer „gröblichen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ unterbrochen, soll der Vorsitzende mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder den betreffenden Abgeordneten von der Sitzung ausschließen können. Änderung des Abgeordnetengesetzes Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/1539) sieht vor, dass einerseits das Ordnungsgeld und andererseits der Abzug von der Kostenpauschale höher ausfallen sollen als bisher. Die sitzungsleitende Präsidentin oder der Präsident kann derzeit bei Plenarsitzungen wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Hauses oder der Hausordnung des Bundestages gegen Abgeordnete ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen, das sich im Wiederholungsfall auf 2.000 Euro erhöht. In Zukunft sollen die Abgeordneten 2.000 Euro und im Wiederholungsfall 4.000 Euro zahlen müssen. Die Anhebung der Ordnungsgelder wird auch damit begründet, dass diese seit 2011 unverändert geblieben sind, während zugleich die Diäten der Abgeordneten anstiegen. Ordnungsgeld und Abgeordnetenentschädigung stünden nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis, heißt es. Kostenpauschale-Kürzungen bei Abwesenheit Die zweite geplante Verschärfung betrifft die unentschuldigte Nichteintragung in die Anwesenheitsliste und das Fehlen bei namentlichen Abstimmungen. Derzeit wird die den Abgeordneten zustehende Aufwandsentschädigung für Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages, die sogenannte Kostenpauschale, bei unentschuldigter Nichteintragung an Plenarsitzungstagen um 200 Euro, bei entschuldigter Nichteintragung um 100 Euro und bei einem ärztlich nachgewiesenen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Sanatorium oder ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit um 20 Euro gekürzt. Während der Mutterschutzfristen wegen Schwangerschaft oder wenn ein Mitglied des Bundestages ein ärztlich nachgewiesen erkranktes, in seinem Haushalt lebendes Kind unter 14 Jahren mangels anderer verfügbarer Aufsichtspersonen persönlich betreut, wird die Kostenpauschale von monatlich 5.349,58 Euro nicht gekürzt. Bei unentschuldigtem Fehlen bei einer namentlichen Abstimmung werden derzeit ebenfalls 100 Euro von der Kostenpauschale einbehalten. Union und SPD wollen den Abzug von der Kostenpauschale bei Abwesenheit an einem Sitzungstag auf 200 Euro verdoppeln, es sei denn, es liegt ein ärztlicher Nachweis eines Krankenhaus- oder Sanatoriumsaufenthalts oder Arbeitsunfähigkeit vor. Der einzubehaltende Betrag soll sich nach dem Willen der Fraktionen auf 300 Euro erhöhen, wenn ein Mitglied an einem Plenarsitzungstag sich nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hat und nicht entschuldigt war. Fehlt der Abgeordnete bei Wahlen mit Namensaufruf und namentlichen Abstimmungen, sollen künftig unabhängig von einer Entschuldigung 200 Euro von der Pauschale abgezogen werden, es sei denn, der Abgeordnete befindet sich auf einer genehmigten Dienstreise. Erster Antrag der AfD In ihrem ersten Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (21/1555) fordert die AfD, einen Passus einzufügen, wonach Sachverständige auf öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundestages nicht in Bezug zu einer Fraktion gesetzt werden dürfen. Vielmehr sollten Dokumente zur Benennung von Sachverständigen gemäß der Geheimschutzordnung als vertrauliche Verschlusssache eingestuft werden. Zweiter Antrag der AfD Mit ihrem zweiten Antrag (21/1556) will die Fraktion die Beratungsfrist für Gesetzentwürfe ändern. Konkret fordert die Fraktion, dass die zweite Beratung von Gesetzentwürfen in der Regel am dritten Tag nach der Verteilung der Beschlussempfehlung und des Ausschussberichts beginnt. Derzeit beginnt die zweite Beratung in der Regel am zweiten Tag nach Verteilung der Beschlussempfehlung und des Ausschussberichts. Zugleich sollen in Ausschüssen Änderungsanträge der Bundesregierung zu der Vorlage, für die der Ausschuss eine Beschlussempfehlung abgibt, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mindestens drei volle Tage vorher als Ausschussdrucksache verteilt worden sind. Dritter Antrag der AfD Die AfD will mit ihrem dritten Antrag (21/1557) das Verfahren der Wahl des Bundeskanzlers dahingehend ändern, dass Wahlvorschläge zum zweiten und dritten Wahlgang von einem Viertel aller Abgeordneten oder von einer Fraktion unterzeichnet werden müssen. Derzeit können nur solche Fraktionen einen Wahlvorschlag einreichen, die mindestens ein Viertel aller Abgeordneten umfassen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion, dass ein Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler von einem Viertel aller Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet werden muss. Auch hier muss derzeit die antragstellende Fraktion mindestens ein Viertel aller Abgeordneten umfassen. Vierter Antrag der AfD Mit ihrem vierten Antrag (21/1558) will die AfD erreichen, dass sich Plenarsitzungen des Bundestages zeitlich nicht mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien überschneiden. Ausnahmen von diesem Grundsatz soll der Ältestenrat im Einzelfall vereinbaren können, schreiben die Abgeordneten. Bei Ausschüssen sollen deren Vorsitzende im Rahmen des Ausschuss-Zeitplans Sitzungen selbstständig einberufen können, wenn dem nicht ein Ausschussbeschluss entgegensteht. Die Ausschusssitzungen sollen nicht zeitgleich mit Plenarsitzungen anberaumt werden dürfen, wobei auch hier die Ausnahmemöglichkeit durch Vereinbarung im Ältestenrat gegeben sein soll. Fünfter Antrag der AfD Die AfD will mit ihrem fünften Antrag (21/1559) in der Geschäftsordnung des Bundestages festschreiben, dass Drucksachen, vor allem Gesetzentwürfe und Anträge, die im Plenum oder Ausschüssen behandelt werden, in „klarer, verständlicher Schreibweise“ verfasst werden müssen. Die „sogenannte Gendersprache“ und damit vor allem Sternchen, Doppelpunkte und Binnen-I, sollen nicht zur Anwendung kommen. Sechster Antrag der AfD Mit ihrem sechsten Antrag (21/1560) will die AfD erreichen, dass die verbleibende Redezeit eines Abgeordneten im Plenarsaal des Bundestages für alle Anwesenden sichtbar eingeblendet wird. Wenn der Abgeordnete seine Redezeit überschreitet, soll ihm der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen, schreiben die Abgeordneten. Siebter Antrag der AfD In ihrem siebten Antrag (21/1561) tritt die AfD dafür ein, heterogene Artikelgesetzes (sogenannte Omnibusgesetze) auszuschließen. Artikelgesetze sind Gesetze, die in Artikel gegliedert sind, wobei jeder Artikel ein anderes Gesetz ändert. Wenn es um Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages geht, sollen nach dem Willen der Fraktion mehrere solche Stammgesetze in einem Artikelgesetz nur dann geändert werden können, wenn dafür eine zwingende Notwendigkeit besteht. Zwischen den einzelnen Gesetzen solle in diesem Fall ein Sachzusammenhang bestehen müssen. Achter Antrag der AfD In ihrem achten Antrag (21/1562) fordert die AfD-Fraktion, die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend zu ändern, dass bei Anträgen analog zu Gesetzentwürfen die Vorlage und nicht die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gegenstand der Abstimmung gemacht wird. Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass bei Vorlagen wie Anträgen, zu denen ein Ausschuss dem Bundestagsplenum eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat, grundsätzlich über diese Beschlussempfehlung abgestimmt wird. Dagegen sei bei Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen stets der Gesetzentwurf Gegenstand der Abstimmung. Diese Praxis verletze die Rechte der Abgeordneten, den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Vorgaben der Geschäftsordnung und sei in der Kommunikation nach außen intransparent.Die Abstimmungsregeln bei Anträgen seien für die meisten Bürger nicht nachvollziehbar, heißt es in dem Antrag weiter. Neunter Antrag der AfD Mit ihrem neunten Antrag (21/1563) will die AfD bei namentlichen Abstimmungen im Bundestag „Transparenz und Öffentlichkeit“ herstellen. Derzeit regelt die Geschäftsordnung, dass Schriftführer bei namentlichen Abstimmungen die Abstimmungskarten in Urnen sammeln, wobei die Abstimmungskarten den Namen des Abstimmenden und die Erklärung "Ja" oder "Nein" oder "Enthalte mich" tragen. Die Fraktion will diesen Passus nun erweitern, indem Schriftführer in der Mitte des Plenarsaals oder an anderer öffentlich einsehbarer Stelle, die vom Parlamentsfernsehen übertragen wird, die Abstimmungskarten mit Namen und Erklärung des Abstimmenden in Urnen sammeln. Zehnter Antrag der AfD Die AfD will mit ihrem zehnten Antrag (21/1564) die Geheimschutzordnung, eine Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages, ändern. Konkret verlangt die Fraktion, bei den Geheimhaltungsgraden die Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zu streichen. Ersatzlos streichen will sie auch die Vorgabe, dass Verschlusssachen, die nicht unter die Geheimhaltungsgrade Streng geheim, Geheim oder VS-Vertraulich fallen, aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, den Geheimhaltungsgrad VS-NfD erhalten. (vom/11.09.2025)

Debatte über Verbrenner-Aus und Agrokraftstoffe

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 12.09.2025 - 00:53
Die Umweltpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 12. September 2025. Grundlage der halbstündigen Aussprache sind Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Abgestimmt werden soll im Anschluss an die Debatte über den Antrag „Am Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 festhalten – Verlässlichkeit für Verbraucher, Klima und Wirtschaft“ (21/786). Hierzu liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (21/1593). Ebenfalls entscheiden wird das Parlament über den Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Bundes Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/777) sowie über einen Antrag zu Frühjahrsdürren und Hitzeprognosen (21/351), zu denen es Beschlussvorlagen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt (21/1592, 21/1586). Des Weiteren wird ein angekündigter Antrag mit dem Titel „Gasbohrungen in Deutschland beenden – Energiewende konsequent weiterführen“ beraten. Er soll nach dem Ende der Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Antrag der Grünen zum Verbrenner-Aus Die Grünen fordern, am Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 festzuhalten. Das in der EU beschlossene Aus für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035 schaffe Planungssicherheit für Verbraucher, Industrie und Beschäftigte – und schütze das Klima, heißt es im Antrag der Fraktion (21/786). Der Umstieg in die E-Mobilität mache die Luft besser, die Straßen leiser und führe dazu, „dass die laufenden Kosten für ein Auto erschwinglich bleiben“. Damit E-Mobilität auch beim Autokauf eine wirkliche Alternative für alle Menschen wird, brauche es dringend eine Ausweitung erschwinglicher und klimafreundlicher Fahrzeuge für den Massenmarkt. Plug-in-Hybride, synthetische Kraftstoffe oder Agrokraftstoffe aus Lebens- und Futtermitteln seien keine Lösungen, urteilen die Abgeordneten. Konventionelle Agrokraftstoffe würden Umwelt und Artenvielfalt schaden und dem Klima nicht helfen. Kraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen würden außerhalb von Pkw dringender gebraucht. Konsequent auf Elektromobilität setzen Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer seien eine der Schlüsselbranchen Deutschlands, heißt es weiter. „Doch wer am Verbrennungsmotor festhält, riskiert den internationalen Anschluss und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts – etwa gegenüber China“, schreibt die Fraktion. Damit Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze in der Branche vor Ort erhalten bleiben, müssten Politik und Unternehmen jetzt konsequent auf Elektromobilität setzen und den Übergang unterstützen. Von der Bundesregierung wird daher gefordert, sich zu den europäischen Flottengrenzwerten und dem Aus für neue Verbrenner ab 2035 zu bekennen und sich auf europäischer Ebene für eine Fortführung des erreichten Kompromisses einzusetzen. Auch angesichts steigender Absatzzahlen von E-Autos in diesem Jahr dürfe die Revision der Flottengrenzwerte wie geplant erst 2026 erfolgen, wird verlangt. Eine Revision in diesem Jahr würde aus Sicht der Fraktion diese Entwicklung nicht angemessen berücksichtigen und von schwächeren Absatzzahlen ausgehen. Die Grünen fordern außerdem, steuerliche Rahmenbedingungen und industriepolitische Förderungen konsequent auf das Ziel von 15 Millionen rein elektrischen E-Autos bis 2030 auszurichten. Dies sei durch gezielte Investitionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur, Forschung, günstigeren (Lade-)Strom oder sozial gerechte Kauf- und Leasinganreize für verbrauchsarme E-Autos möglich. Gesetzentwurf der Grünen zu Agrokraftstoffen Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen ist es, die Nutzung von Agrargütern für die Agrarstoffproduktion zu reduzieren. Konkret sieht er vor, die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen, Roggen oder Mais für das Jahr 2026 auf 3,5 Prozent zu verringern und anschließend schrittweise bis 2030 auf 0,0 Prozent abzusenken. Die Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion sollen sofort beendet und Anreize für die Verwendung von abfallbasierten Reststoffen aufgrund ihrer „beschränkten Verfügbarkeit“ von 1,9 auf 1,7 Prozent reduziert werden. Bessere Kontrollmöglichkeiten für Behörden Um Betrug mit Importen von „fälschlich als Altspeiseöl gekennzeichnetem Palmöl“ entgegenzuwirken, sind im Entwurf zudem bessere Kontrollmöglichkeiten für Behörden in Form von Vor-Ort-Besuchen von Anlagen im Ausland vorgesehen. Bislang habe das Kontrollsystem „strukturelle Schwächen“, heißt es im Entwurf. Zum Beispiel dürften Behörden der EU-Mitgliedstaaten die Anlagen im Ausland „nicht einmal betreten“. Agrokraftstoffe aus Nahrungs- oder Futterpflanzen führten zu Hunger und Umweltzerstörung, insbesondere wenn Regenwald dafür abgeholzt werde, schreiben die Abgeordneten. Agrokraftstoffe nützten dem Klima nicht, sondern verursachten „oft sogar mehr CO2 als Diesel“. Auch abfallbasierte Kraftstoffe seien nur eine „Scheinlösung“, weil es nur wenig davon gebe. Obergrenze für Agrokraftstoffe Seit 2015 verpflichte die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten Kraftstoffes zu senken, unter anderem durch den Einsatz von Agrokraftstoffen, erklären die Abgeordneten im Entwurf. Wegen ihrer umweltschädlichen Effekte und des hohen Flächenverbrauchs dürften bislang nur 4,4 Prozent Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die THG-Quote angerechnet werden. Trotz dieser Obergrenze würde jedoch heute allein in Deutschland der Ertrag von 800.000 Hektar zu Agrokraftstoffen verarbeitet, darunter Raps, Weizen, Roggen und Mais, die Menschen oder Tiere essen könnten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnt vor den Folgen des trockenen Frühlings für Mensch, Natur und Wirtschaft und fordert die Bundesregierung auf, „Frühjahrsdürre und Hitzeprognosen“ ernst zu nehmen und zu handeln. Antrag zu Hitze und Dürre Konkret verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (21/351), die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Nationale Wasserstrategie und die Deutsche Klimaanpassungsstrategie umzusetzen. Die Bundesregierung müsse Maßnahmen ergreifen, um Wasser in der Landschaft und im Kreislauf zu halten, heißt es im Antrag, zum Beispiel durch die Wiederherstellung von Mooren und Auen, durch Maßnahmen zur Entsiegelung und zum Rückbau von Entwässerungsstrukturen. Dazu solle auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das bis 2028 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Renaturierungsmaßnahmen vorsieht, ausgebaut und verstetigt werden. Weitere Forderungen der Fraktion betreffen Maßnahmen, um die Klimaziele von Paris zu erreichen, Verbesserungen des Hitzeschutzes in den Bereichen Gesundheit und Arbeit sowie die Bereitstellung der „nötigen Finanzierungsgrundlagen“ auch für eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. (sas/hau/10.09.2025)

Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 12.09.2025 - 00:51
Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Freitag, 12. September 2025, mit einer Regierungsvorlage zum unmittelbaren Zwang. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (21/1502) soll im Anschluss an die Aussprache an den Innenausschuss überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Distanz-Elektroimpulsgeräte – sogenannten Taser – bei der Bundespolizei einzuführen. Danach soll mit einer Änderung des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt und damit der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen werden. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung. Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des UZwG möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier soll durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit geschaffen werden. (sto/eis/09.09.2025)

Abgesetzt: Rückerstattung beim Agrardiesel

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 12.09.2025 - 00:50
Die Förderung der Landwirte beim Diesel sollte ursprünglich am Freitag, 12. September 2025, Thema einer Aussprache im Bundestag sein. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft - Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen“ eingereicht (21/604). Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. In dem Antrag fordern die Abgeordneten, die Agrardieselrückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter rückwirkend zum 1. Januar 2024 wieder einzuführen und die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe abzuschaffen. (bal/eis/11.09.2025)

Debatte über Straftatbestand der Politikerbeleidigung

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 12.09.2025 - 00:49
Der Bundestag berät am Freitag, 12. September 2025, einen Gesetzentwurf (21/652) der AfD-Fraktion mit der Forderung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs abzuschaffen. Der Paragraf definiert den Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Im Anschluss an eine 30-minütige Aussprache soll der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen werden. Paragraf 188 des Strafgesetzbuches Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Absatz 1 lautet: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“ Absatz 2 lautet: „Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (ste/11.09.2025)

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 12.09.2025 - 00:49
Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Justiz vorantreiben und legt dem Bundestag am Freitag, 12. September 2025, einen Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (21/1509) vor. Die Vorlage soll im Anschluss an die Aussprache an den Rechtsausschuss zur weiteren Befassung überwiesen werden. Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme solle das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet werden. Ziel sei es, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten. Eine ressourcenschonende Bearbeitung solle dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstreckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden soll. (ahe/eis/09.09.2025)

Debatte über den "Herbst des Klimaschutzes"

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 12.09.2025 - 00:47
Auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen debattiert der Bundestag am Freitag, 12. September 2025, als letzten Tagesordnungspunkt in einer Aktuellen Stunde über das Thema "Herbst des Klimaschutzes". (vom/09.09.2025)