Aktuelle Nachrichten

+/- 3 Monate: BGH hebt widersprüchliches Strafurteil auf

beck-aktuell - Do, 11.09.2025 - 14:56

Ein Urteil des LG Oldenburg hat den BGH vor ein Rätsel gestellt: Drohen einem Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung nun drei Jahre Gefängnis – oder doch drei Monate weniger? Tenor und Urteilsbegründung sprachen verschiedene Sprachen.



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Essential Corporate News: Week ending 12 September 2025

Norton Rose Fulbright - Do, 11.09.2025 - 14:49
On 4 September 2025, the Law Commission published details of ten projects for the Fourteenth Programme of Law Reform, including a project in relation to deeds.

Flotillas unterstreichen Dringlichkeit, Israels Gaza-Blockade aufzuheben

Click to expand Image Die Schiffe der „Global Sumud Flotilla“, die auf dem Weg nach Gaza sind, liegen am 9. September 2025 vor der Küste von Sidi Bou Said in Tunis, Tunesien, vor Anker. © 2025 Anis Mili/AP Photo

Angesichts fehlender internationaler Maßnahmen, um die israelische Regierung davon abzuhalten, ihre schweren Verbrechen gegen die palästinensische Bevölkerung in Gaza fortzusetzen, begeben sich Menschen aus aller Welt auf Flotillas, um die rechtswidrige israelische Blockade des Gazastreifens zu durchbrechen, bitter benötigte Hilfsgüter zu liefern und ein Ende der israelischen Gräueltaten zu fordern.

Diese Woche startete ein Zusammenschluss von Aktivist*innen aus Nordafrika, den Golfstaaten, Frankreich und Malaysia trotz Drohungen und Gefahren die Global Sumud Flotilla.

Am 8. September ereignete sich eine Explosion, die Feuer an Bord des „Familienboots” der Flotilla auslöste. Die Organisatoren gaben an, dass ein von einer Drohne abgeworfener Gegenstand das Boot getroffen habe. Das unter portugiesischer Flagge fahrende Schiff beförderte Mitglieder des Steuerungskomitees der Flotilla in tunesischen Gewässern. Die Organisatoren verurteilten den Vorfall als gezielten Einschüchterungsversuch. Am nächsten Tag meldeten die Organisatoren einen zweiten Drohnenangriff und veröffentlichten Filmmaterial und ein Bild eines verbrannten Gegenstands, der an Deck gefunden wurde.

Mehr als 63.000 Palästinenser*innen wurden in den vergangenen 23 Monaten bei Israels Angriff auf Gaza getötet, darunter über 2.000 beim Versuch, humanitäre Hilfe zu bekommen. Ganze Stadtteile liegen in Trümmern, und da die Bevölkerung unerbittlichen israelischen Bombardements ausgesetzt ist, sind die meisten Menschen mindestens einmal zwangsvertrieben worden.

Jetzt, wo Israels Streitkräfte ihre Operationen in Gaza-Stadt eskalieren und die Zivilbevölkerung unter Missachtung der Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs weiter aushungern, müssen die Staaten schleunigst handeln.

Regierungen sollten ihren ganzen Einfluss nutzen, um Völkermord zu verhindern, indem sie Waffenverkäufe an Israel stoppen, Handelsabkommen aussetzen und gezielte Sanktionen gegen israelische Offizielle verhängen, die für die anhaltenden Verbrechen verantwortlich sind.

Die Flottillas finden vor dem Hintergrund der Untätigkeit der Regierungen statt und können die Teilnehmenden großen Risiken aussetzen. Einige Teilnehmende aus der Golfregion berichteten, dass sie von den Behörden an der Reise gehindert wurden und ihnen aus Sicherheitsgründen von einer Teilnahme abgeraten wurde. Israelische Streitkräfte haben frühere Flotillas abgefangen und die meisten Aktivist*innen festgenommen und abgeschoben. Als israelische Streitkräfte 2010 die „Mavi Marmara”, ein türkisches Schiff, das an einer Flotilla teilnahm, abfingen, töteten sie neun Aktivist*innen. Dieser Vorfall ist eine Erinnerung an die internationale Gemeinschaft, die Teilnehmenden der Flotilla zu schützen, die der israelische Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, als „Terroristen” bezeichnet hat.

Flottillas sind eine Möglichkeit für normale Leute, sich friedlich auf der Weltbühne gegen Ausrottung auszusprechen. Aber nichts kann sinnvolle Maßnahmen von Regierungen ersetzen, um Missbräuche zu stoppen und Rechenschaftspflicht sicherzustellen. Regierungen sollten dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nicht aufgehalten, angegriffen oder zu Unrecht strafrechtlich verfolgt werden, und Israel dazu bringen, seine rechtswidrige Blockade des Gazastreifens zu beenden.

Kategorien: Menschenrechte

VG bestätigt Frequenzwechsel: JazzRadio Berlin muss Platz machen

beck-aktuell - Do, 11.09.2025 - 14:42

Für das JazzRadio Berlin ist am 31. Dezember 2025 auf UKW Schluss. Ab dem nächsten Jahr übernimmt ein neuer Sender die Frequenz. Auch ein Eilantrag half nicht mehr. 



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Parlament lehnt ein AKW-Rückbau-Moratorium ab

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 11.09.2025 - 14:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, die von der AfD-Fraktion erhobene Forderung nach einem „Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke“ abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 131 Abgeordnete dafür, 449 lehnten sie ab. Es gab keine Enthaltungen. Zu dem so betitelten Antrag der Fraktion (21/220) hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung (21/386) abgegeben und die Ablehnung empfohlen. Abstimmung Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzungen sowie das Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke im Allgemeinen durch entsprechende Abänderung des Atomgesetzes aufzuheben. Außerdem soll der Rückbau aller abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder als betriebstüchtig hergestellt werden können, „unverzüglich“ gestoppt werden. Dazu sollen die zuständigen Landesregierungen angewiesen werden, die Genehmigungen zum Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke zu widerrufen. Des Weiteren fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „ihre rein voreingenommene ideologische Grundüberzeugung gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie aufzugeben“ und sich der „Atomallianz“ von 22 Staaten, die sich auf der Weltklimakonferenz in Dubai gegründet hat, beizutreten. Nach Auffassung der AfD-Fraktion war der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ein „energie- und volkswirtschaftlicher Fehler“. Die bisherige Umsetzung der Energiewende habe zu massiven zusätzlichen Risiken bei der Sicherheit der kontinuierlichen Stromversorgung geführt, wie am 28. April 2025 in Spanien und in angrenzenden Ländern sichtbar geworden sei. Die Blackout-Risiken könnten „am besten mit der Wiederinbetriebnahme der großen Kernkraftwerksblöcke“ beherrscht werden, heißt es in der Vorlage. (nki/hau/11.09.2025)

Kind mit Behinderung: Arbeitgeber müssen Eltern unterstützen

beck-aktuell - Do, 11.09.2025 - 14:28

Arbeitgeber müssen die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen so anpassen, dass Eltern von behinderten Kindern sich um diese kümmern können. Das entschied der EuGH heute im Fall einer italienischen Mutter, die ihren vollinvaliden Sohn pflegt.



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Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung: Solingen-Attentäter legt Revision ein

LTO Nachrichten - Do, 11.09.2025 - 14:20

Nur einen Tag nach der Verurteilung zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung legt der Solinger-Attentäter Revision ein. Über die noch ausstehende Begründung muss dann der BGH entscheiden.

Solingen-Attentäter legt Revision ein

beck-aktuell - Do, 11.09.2025 - 14:06

Nur einen Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung hat der Attentäter von Solingen, Issa al Hasan, Revision eingelegt. Das teilt das OLG Düsseldorf mit.



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LPV Versicherung AG

Verschmelzung
Kategorien: Finanzen

AG Hannover bejaht fristloses Kündigungsrecht: Wer den Vermieter rassistisch beleidigt, verliert die Wohnung

LTO Nachrichten - Do, 11.09.2025 - 13:57

Einem Mieter fristlos zu kündigen und ihn schnell vor die Tür zu setzen, ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich. Beleidigungen wie "Bald kommt die AfD! Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!" seien ein solcher Fall, so das AG.

Geplante Änderungen im Energiewirtschaftsrecht debattiert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 11.09.2025 - 13:55
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Energiewirtschaftsrecht beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Zum einen handelt es sich um den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496), zweitens um den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich (21/1498) sowie zur Änderung energierechtlicher Vorschriften und drittens um den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (21/1491). Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zur vierten Änderung Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496) die Gasspeicherumlage abschaffen. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist. Änderung des Energiewirtschaftsrechts Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (21/1497) werden Regelungen der EU-Richtlinie 2024 / 1711 zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. Kernstück des Gesetzentwurfs sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich. Regelungen zum sogenannten Energy Sharing – zur gemeinschaftlichen Erzeugung, zu Verbrauch und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region – sollen Verbrauchern eine aktivere Teilnahme am Energiemarkt ermöglichen. Zudem sollen weitere Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout weiter beschleunigen, indem insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden. Daneben sind Änderungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren mit dem Ziel einer Beschleunigung des Netzausbaus vorgesehen sowie systematische Anpassungen des Energiefinanzierungsgesetzes, die für dessen Funktionsweise relevant sind. Windenergie auf See und Stromnetze Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (21/1491) will die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2018 / 2001 umsetzen. Mit dem Vorhaben sollen Genehmigungen von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um. Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Für solche Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden, heißt es in dem Entwurf. (nki/vom/11.09.2025)

Produkthaftung soll auch für KI und Software-Fehler gelten

beck-aktuell - Do, 11.09.2025 - 13:51

Wer haftet, wenn bei Online-Käufen der Hersteller nicht greifbar ist oder ein Produkt durch Upcycling verändert wird? Ein Entwurf passt die Regeln zur Produkthaftung nach europäischen Vorgaben an.



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- Bundespräsident Steinmeier kondoliert dem Präsidenten der Portugiesischen Republik

Bundespräsident | Pressemitteilungen - Do, 11.09.2025 - 13:30
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Präsidenten der Portugiesischen Republik, Marcelo Rebelo de Sousa, kondoliert.

WhatsApp-Gruppen und Handels-App: BaFin warnt vor Nutzung der App „PBMC“ und Angeboten der „HIG Investment Management“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten über WhatsApp-Gruppen („Deutsch-Amerikanischer Handelsclub A85“), in denen Verbraucher zum Download und der Nutzung der App „PBMC“ aufgefordert werden.
Kategorien: Finanzen

Lob und Kritik für Hightech-Agenda der Regierung im Plenum

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 11.09.2025 - 12:45
Mit der „Hightech_Agenda_Deutschland“ plant die Bundesregierung eine Neuausrichtung der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik. Das Ziel der Agenda, die am Donnerstag, 11. September 2025, Gegenstand einer Aktuellen Stunde war, ist es, durch Fortschritt in Technologie und Forschung für „mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Souveränität“ zu sorgen. Der Fokus der Hightech-Agenda liegt auf den sechs Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Während Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sowie die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD das Potenzial der Agenda hervorhoben, kritisierte die Opposition unter anderem die fehlende systematische Zusammenarbeit der Ressorts und Akteure. Außerdem äußerte sie Zweifel an der Umsetzbarkeit der Vorhaben. Ministerin: Deutschland soll Top-Technologieland werden Mit der Hightech-Agenda solle Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit verbessern und technologische Souveränität stärken, sagte Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU). Dadurch könne die Bundesrepublik zum „Top-Technologieland“ werden und der Marke „Made in Germany“ seinen Glanz zurückgeben. Das Herzstück der Agenda sind laut Bär die sogenannten Roadmaps. Für jede Schlüsseltechnologie solle gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft sowie den Ländern und der Europäischen Union eine Art Fahrplan gestaltet werden. Somit werde aus der Hightech-Agenda eine „Mitmach-Agenda“. AfD: Bürokratie steht Innovationen im Weg Zwar sei der Fokus auf die Schlüsseltechnologien gut, doch adressiere die Agenda nicht die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Maßnahmen und Innovationen, sagte Nicole Höchst (AfD). „Deutschland überreguliert Innovationen und Ansiedlungen neuer Technologien“, sagte sie und nannte als Beispiel unter anderem jahrelange Genehmigungsverfahren, hohe Steuern, explodierende Energiepreise und zu viel Bürokratie. Die Hightech-Agenda sei technologisch rein reaktiv und nicht progressiv genug. Damit sich Innovationen entfalten können, braucht es laut Höchst neben dem freien Wettbewerb auch eine „wissenschaftliche Freiheit ohne ideologische Leitplanken“. SPD: Nicht an Wissenschaft und Forschung sparen Dr. Wiebke Esdar (SPD) ist die Hightech-Agenda kein Maßnahmenpapier, sondern „der forschungs- und innovationspolitische Kompass der Bundesregierung“. Durch die Vorhaben der Agenda solle langfristig die technologische Souveränität Europas gestärkt und der Wohlstand in Deutschland gesichert werden. Esdar merkte an, dass die Wirkung der Agenda auch von der Finanzierung der Hochschulen abhänge. Dass trotz des Sondervermögens ein Bundesland wie Nordrhein-Westfalen angekündigt habe, bei der Finanzierung der Hochschulen zu sparen, sei ein fatales Signal, denn es gefährde die Planungssicherheit der Hochschulen und sei nicht zukunftsgewandt: „Wer an Wissenschaft und Forschung spart, der spart an unserer Zukunft“. Grünen fehlt systematische Zusammenarbeit Andrea Lübcke (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte erhebliche Zweifel am Erfolg der Agenda. Obwohl für das Gelingen eine ressortübergreifende Zusammenarbeit auf der strategischen und operativen Ebene nötig sei, zeige das Papier „keine echte systematische Zusammenarbeit“. Schon jetzt würde in den Ministerien Unklarheit bei der Zuständigkeit herrschen. Außerdem betonte Lübcke, dass für die Umsetzung der Hightech-Agenda alle beteiligten Akteure von Anfang an miteinbezogen werden müssten und sich diese Zusammenarbeit nicht nur auf die nationale Ebene beschränken dürfe. „Wir brauchen europäische Forschungsleuchttürme und europäische KI-Modelle“, sagte sie. Linke: Hightech-Agenda ist ein Ablenkungsmanöver Mit der Agenda wolle die Bundesregierung vor allem von den zentralen Problemen der aktuellen Zeit, wie „der wachsenden Vermögensungleichheit, der Klimakatastrophe und der Faschisierung“ ablenken, kritisierte Sonja Lemke (Die Linke). Das Dokument sei „voll mit magischen Lösungen“, adressiere hingegen aber nicht die Herausforderungen und Probleme, die mit einigen dieser vermeintlichen Lösungen einhergehen, mahnte sie. So hätte zum Beispiel das Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) in einem Bericht zur Kernfusion darauf hingewiesen, dass es noch Jahrzehnte brauche, bis Fusionskraftwerke in Betrieb genommen werden könnten. Dennoch setze die Bundesregierung als eine ihrer Schlüsseltechnologien darauf. Auch der „überbordende Energieverbrauch bei KI“ werden nicht erwähnt. CDU/CSU: Eine ressortübergreifende Gesamtstrategie Nach nur wenigen Wochen habe die neue Regierung bereits eine passende Strategie vorgelegt, um in einer Phase globaler Unsicherheit ein klares Signal zu setzen, lobte Unionspolitikerin Ronja Kemmer. Die Hightech-Agenda setze dort an, wo Zukunft entschieden werde: „In der Forschung, in der Technologieentwicklung und im Transfer von Wissenschaft und Wirtschaft.“ Kemmer betonte, dass durch die Agenda nicht nur Großprojekte gefördert, sondern auch Strukturen geschaffen werden, um einen technologisch souveränen Standort aufzubauen und Innovationen zu beschleunigen. Im Gegensatz zu den Grünen-Abgeordneten Lübcke hob Kemmer die Agenda dabei als „ressortübergreifende Gesamtstrategie“ hervor. (des/11.09.2025)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 11.09.2025 - 12:40
Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, über folgende Vorlagen abgestimmt: Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Angenommen hat das Parlament eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 14 / 25, 21/1107). Bei dem Streitverfahren geht es um die Vergabe von Sitzungssälen an die Fraktionen im Bundestag. Dazu soll eine Stellungnahme abgegeben und ein Prozessbevollmächtigter oder eine Prozessbevollmächtigte eingesetzt werden. Für die Annahme der Beschlussempfehlung votierten alle Fraktionen außer der AfD, die sich der Stimme enthielt. Vorlagen aus früheren Wahlperioden: Der Bundestag hat einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur erneuten Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (21/1541) angenommen. Dabei handelt es sich um 81 Vorlagen 14 ständige Ausschüsse betreffend zur federführenden Bratung. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses. Einsprüche gegen die Europawahl 2024: Einstimmig angenommen wurde zudem eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 (21/900). Der Ausschuss empfiehlt darin, 27 Einsprüche wegen Unbegründetheit zurückzuweisen und in vier Fällen subjektive Rechtsverletzungen festzustellen. Davon sollen drei Einsprüche wegen teilweiser Unbegründetheit teilweise zurückgewiesen werden. Ausreisegewahrsam: Der Bundestag hat einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft für ausreisepflichtige Personen, insbesondere für Straftäter und Gefährder, wirksam umsetzen" (21/318) gegen den Willen der Antragsteller mit den Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt. Darin forderte die Fraktion, vollziehbar ausreisepflichtige Personen auf Grundlage einer richterlichen Anordnung und verstärkt ohne vorherige Festsetzung einer Ausreisefrist in Ausreisegewahrsam zu nehmen, „wenn öffentliche Belange wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Einzelfall überwiegen“. Ergänzend soll nach ihrem Willen der Ausreisegewahrsam auf bis zu sechs Monate angehoben werden. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ausgewählte Tatbestandsvoraussetzungen für einen Ausreisegewahrsam auf die Verurteilung wegen einer Straftat unabhängig vom Strafmaß abzusenken sowie um einen Haftgrund der „Verkörperung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ zu erweitern. Die Länder sollen den Antrag zufolge beim Ausbau der dafür notwendigen speziellen Haftplätze unter anderem durch die Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes unterstützt werden. „Insbesondere Haftplätze an deutschen internationalen Flughäfen sind dafür signifikant und flächendeckend mit bundesseitiger Haushaltsunterstützung prioritär auf- und auszubauen“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin plädiert die Fraktion zudem dafür, die Abschiebungshaft in Bezug auf ausreisepflichtige verurteilte Straftäter und ausreisepflichtige Gefährder, bei denen eine Abschiebung tatsächlich durchführbar ist, „in einer rechtskonformen Weise anzupassen, um eine Inhaftnahme zu erleichtern“. Daneben wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung von Abschiebehafthöchstgrenzen in einer Rückführungsverordnung in Bezug auf ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder, einzusetzen, „sodass eine Haft zukünftig auch über 24 Monate hinaus speziell in Bezug auf diese Personenkategorien, notfalls unter wiederkehrender richterlicher Überprüfung, verlängert werden kann“. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde (21/1585). (vom/11.09.2025)

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 11.09.2025 - 12:35
Ohne vorherige Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen: Wohnungsbau: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/1084) vorgelegt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf ist inhaltsgleich mit dem bereits an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/781 neu). Mit dem Entwurf soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Mit dem „Bau-Turbo“ sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Sie soll auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Außenbereich erleichtern. Zudem soll mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zulässig sein. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme unter anderem, dass ein aus Gesundheitsschutzgründen gebotenes Lärmschutzniveau weiterhin gewährleistet bleiben müsse. Die Länder halten es auch für zweifelhaft, Regelungen zum Verwaltungsvollzug, die das Immissionsschutzrecht betreffen, im Baugesetzbuch zu regeln. Regelungssystematisch würde eine entsprechende Regelung in die TA Lärm gehören. Außerdem verlangt der Bundesrat einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich. Dieses Anliegen werde durch klimabedingte Umweltveränderungen noch verstärkt. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie halte die Regelung zum Lärmschutz für ausreichend. Die Forderungen des Bundesrates zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen werden ebenfalls zurückgewiesen. Um die zügigere Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen, müsse Paragraf 246e angesichts der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten maßvoll auch im Außenbereich angewendet werden. Fernstraßen-Überleitungsgesetz: Der Regierungsentwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (21/1492) wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Bei der Autobahn GmbH des Bundes soll ein „an die Unternehmenswirklichkeit angepasstes, transparentes sowie markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem“ für außertariflich Beschäftigte geschaffen werden, was eine Novellierung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes nötig macht. Kernpunkt ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Um ein transparentes Gehaltssystem bei den außertariflich Beschäftigten zu gewährleisten, sei von der Gesellschaft ein internes „Konzept für die außertarifliche Vergütung von Fach- und Führungskräften in der Autobahn GmbH des Bundes“ (AT-Vergütungssystem) erstellt worden, welches gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums (BMV) als alleinigem Vertreter des Gesellschafters Bund und des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf, heißt es in dem Entwurf. Der Zustimmungsvorbehalt im Fernstraßen-Überleitungsgesetz könne durch den damit verbundenen Zeitaufwand zu Nachteilen im Rekrutierungsprozess der Gesellschaft, insbesondere dringend benötigter Fachkräfte für die Ausführung ihrer Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung führen, wird in der Begründung betont. Der Zustimmungsvorbehalt habe zur Folge, dass außertariflich abgeschlossene Vertragsverhandlungen mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer Zustimmung der drei Ressorts BMV, BMI und BMF unter Vorbehalt stehen. Dies könne dazu führen, „dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber abspringen“. Geoschutzreformgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (21/1510, Geoschutzreformgesetz) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Der Schutz geografischer Angaben, garantiert traditioneller Spezialitäten und fakultativer Qualitätsangaben im Agrarbereich sei in der EU umfassend novelliert worden, heißt es in der Vorlage. Das EU-Recht zu Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrarbereich) sei zu einem Großteil in die EU-Verordnung 2024/1143 überführt und geändert worden. Das entsprechende Bundesrecht, das im Marken-, Wein- und Lebensmittelspezialitätenrecht enthalten sei, bedürfe einer Anpassung an das reformierte Unionsrecht. Ferner werde durch die EU-Verordnung 2023/2411 erstmals ein EU-weites Registrierungs- und Schutzsystem für geografische Angaben im handwerklichen und industriellen Bereich eingeführt. Dadurch werde wie im Agrarbereich auch in diesem Sektor der Schutz geistiger Eigentumsrechte gestärkt. Zugleich diene das neue Schutzsystem der Verbraucherinformation, der Stärkung traditioneller Betriebe und dem Erhalt von Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen. Die EU habe sich dazu verpflichtet, international registrierte geografische Angaben unabhängig von der Art der Waren zu schützen. Mit den EU-Verordnungen 2024/1143 und 2023/2411 würden diese Verpflichtungen erfüllt. Auch in der Hinsicht sei eine Anpassung des deutschen Rechts erforderlich. Zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1143 soll den Angaben zufolge ein neues Stammgesetz in Form eines Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes geschaffen werden, auf dessen Grundlage das erforderliche Verordnungsrecht ergehen könne. Das Lebensmittelspezialitätengesetz und die einschlägigen Bestimmungen des Markengesetzes und des Weingesetzes gingen in dem Stammgesetz auf. Die zur Durchführung der EU-Verordnung 2023/2411 auf Bundesebene erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Markengesetz an der Stelle der bisherigen Regelungen zum Agrargeoschutz treten. Wie schon im Agrarbereich sollen zum Schutz eingetragener geografischer Angaben im Bereich handwerklicher und industrieller Erzeugnisse Anspruchsgrundlagen und Klagebefugnisse eingeführt werden. Auch Kontrollen sind geplant. Elektronische Präsenzbeurkundung: Ebenfalls an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (21/1505). Der Entwurf sieht eine „erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente“ zum Zweck der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundsstellen vor. Kernstück der Neuregelung ist laut Bundesregierung die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen sollen die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden laut Vorlage ausgeweitet werden. Wie die Bundesregierung ausführt, ist das Beurkundungsverfahren derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssten Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden in Papierform errichten. „Sofern im Beurkundungsverfahren Urkunden in Papierform errichtet werden, bedarf es sowohl für die elektronische Verwahrung als auch für elektronische Vollzugstätigkeiten eines Medientransfers“, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierdurch würden Personal- und Sachkapazitäten bei den Urkundsstellen gebunden und die Bearbeitung werde verzögert. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 setze das Ziel, „die Digitalisierung der Justiz konsequent fortzuführen und Medienbrüche abzuschaffen“, heißt es in der Vorlage ferner. Um dieses Ziel zu erreichen, sehe der Entwurf weitreichende Möglichkeiten für eine Errichtung elektronischer Urkunden vor. Damit würden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung dieser Dokumente geschaffen. So könnten Prozesse beschleunigt und Kapazitäten in Notariaten, Gerichten und anderen Urkundsstellen eingespart werden. Maschinenrechtliche Vorschriften: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes (21/1507) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Die Bundesregierung will die Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche entfristen, die andernfalls Ende 2025 auslaufen würden. Außerdem soll die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung ersetzt werden. Therapieeinrichtungen: Der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung von Paragraf 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (21/1548) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Förderfrist für Modellvorhaben zur Behandlung pädophiler Sexualstörungen sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion verlängert werden. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Befristung nach Paragraf 65d Absatz 1 SGB V um drei Jahre bis Ende 2028 zu verlängern. Der Kampf gegen pädophile Sexualstörungen sei von entscheidender Bedeutung, um Kinder vor schwerwiegenden Schäden zu schützen. Studien zeigten, dass etwa ein bis drei Prozent der männlichen Bevölkerung pädophile Neigungen haben könnten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Genauere Zahlen seien schwierig zu bestimmen, da viele Betroffene ihre Neigungen nicht offenlegten und oft keine Straftaten begingen. Neben sexuellem Kindesmissbrauch sei die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindesmissbrauchs ein zunehmendes Problem. Seit 2017 fördere der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gemäß Paragraf 65d SGB V mit fünf Millionen Euro pro Jahr im Rahmen von Modellvorhaben Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Das Ziel sei, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. Die Anonymität der Behandlung im Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ sei entscheidend, weil viele Menschen mit pädophilen Neigungen aufgrund von Scham, Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung oder strafrechtlicher Verfolgung zögerten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Justizministerkonferenz hat den Angaben zufolge am 28. November 2024 einstimmig die Bedeutung des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“ für den Kinderschutz und die Verhinderung sexueller Übergriffe auf Kinder hervorgehoben. Die Finanzierung des Projekts durch den GKV-Spitzenverband im Rahmen des Modellvorhabens ende zum 31. Dezember 2025. Die Förderung solle daher um drei Jahre verlängert werden. Approbation von Ärzten: Ein Antrag der AfD mit dem Titel "Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung" (21/1565) wird ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten. Cross-over-Lebendspende: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel "Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben" (21/1566) und wurde auch an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Arzneimittelversorgung: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel "Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern und die Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren" (21/1567) wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. Psychotherapie: "Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden, Weiterbildung sichern" lautet ein weiterer AfD-Antrag (21/1568), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Vegane Ernährung: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel "Risikogruppen vor veganer Ernährung warnen" (21/1577). Die Vorlage wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. Sepsis-Sterblichkeit: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel "Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland senken" (21/1569) wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. Digitale Gesundheitsanwendungen: "Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten – Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung" (21/1570) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags, der ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Konsiliarberichtspflicht: "Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie" lautet ein weiterer AfD-Antrag (21/1571), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Afghanistan-Aufnahmeprogramm: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/1551), sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland zu beenden. Die Vorlage wurde an den Innenausschuss überwiesen. In ihrem Antrag schreibt die Fraktion, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar. Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führt die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt. Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert, heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen. Saisonarbeit: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel "Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Zeitgemäße Anpassung der 70-Tage-Regelung" (21/1572) eingebracht. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Sie begründet dies unter anderem mit dem aus ihrer Sicht „relativ hohen Mindestlohn“ in Deutschland, der die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beeinträchtige. „Da gleichzeitig die Qualitäts-, Produktions- und Umweltstandards in Deutschland höher und damit teurer sind, führt dies zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die inländischen landwirtschaftlichen Betriebe, die in hohem Maße auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Für die heimischen Erzeuger ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren, da sie die höheren Lohnkosten nicht über höhere Preise kompensieren können“, argumentieren die Abgeordneten. Sie fordern deshalb unter anderem die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf eine 115-Tage-Regelung beziehungsweise Fünf-Monate-Regelung. Außerdem sollen kurzfristig Beschäftigte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Ausland bei einer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohnes ausgenommen werden und nur 70 Prozent des jeweils aktuellen Mindestlohns erhalten. (eis/vom/irs/11.09.2025)

UK Pensions Briefing | Pension Schemes Bill amendments include mitigation provisions for Virgin Media issues

Norton Rose Fulbright - Do, 11.09.2025 - 12:31
The Government has tabled several amendments to the Pension Schemes Bill, including changes which aim to address issues raised by the 2024 Court of Appeal decision in the Virgin Media case. The proposals are due to be discussed during the Committee Stage of the Bill’s process through Parliament, which ends on October 23, 2025.