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XII ZB 489/25, Entscheidung vom 17.12.2025

BGH Nachrichten - 29.01.2026
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XII ZB 167/25, Entscheidung vom 12.11.2025

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4 StR 511/25, Entscheidung vom 20.11.2025

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II ZR 41/24, Entscheidung vom 28.10.2025

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6 StR 15/25, Entscheidung vom 17.12.2025

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Anklage gegen Budapester Bürgermeister wegen Ausrichtung der Pride-Parade

Click to expand Image Budapests Bürgermeister Gergely Karacsony (Bildmitte) spricht zu den Teilnehmer*innen der Pride-Parade in Budapest, Ungarn, am Samstag, 28. Juni 2025. © 2025 AP Photo/Rudolf Karancsi

Die Staatsanwaltschaft hat diese Woche Anklage gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony wegen der Organisation der Pride-Parade 2025 in der Stadt erhoben. Sie fordert eine Geldstrafe und beantragt, den Fall ohne Gerichtsverfahren zu entscheiden. Die Strafverfolgung des Bürgermeisters ist ein weiteres Beispiel für die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Ungarn.

Die Anklage folgt auf ein Verbot der Budapester Polizei für die Pride-Parade am 19. Juni 2025, das sich auf Ungarns geänderte „Kinderschutzgesetze” und einen Terminkonflikt mit einer anderen Demonstration berief. Bürgermeister Karácsony kündigte an, dass die Parade als kommunale Veranstaltung stattfinden würde, für die keine polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, und führte am 28. Juni eine friedliche Parade mit Rekordteilnehmerzahl an.

Die strafrechtliche Verfolgung eines gewählten Bürgermeisters wegen der Organisation einer friedlichen Versammlung schafft einen gefährlichen Präzedenzfall und signalisiert, dass sowohl Beamt*innen als auch Bürger*innen willkürliche Strafen für die Ausübung ihrer Grundfreiheiten drohen können. In der Stadt Pécs droht einem Lehrer und Menschenrechtsaktivisten ebenfalls eine mögliche strafrechtliche Verfolgung, weil er trotz eines polizeilichen Verbots eine lokale Pride-Parade organisiert hat.

Die Angriffe auf die Rechte der LGBT-Bevölkerung in Ungarn haben sich verschärft. Im März 2025 verbot das Parlament die Pride-Parade und genehmigte die Gesichtserkennung von Veranstalter*innen und Teilnehmer*innen, wodurch diese mit Geldstrafen von bis zu 500 Euro belegt werden können. Im April verabschiedete das Parlament Verfassungsänderungen, die den „Kinderschutz” über fast alle anderen Rechte stellten und der Regierung weitreichende Ermessensspielräume zur Einschränkung von Freiheiten, einschließlich der Versammlungsfreiheit, einräumten. Außerdem definiert es Geschlechtsidentität strikt als biologisches Geschlecht bei der Geburt und leugnet damit die Existenz von transgender-Identitäten. Ein Gesetz aus dem Jahr 2021, das LGBT-Inhalte für Kinder beispielsweise in Schulen und Medien verbietet, veranlasste die Europäische Union, Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, wo eine Entscheidung unmittelbar bevorsteht.

Diese Strafverfolgung macht auch auf umfassendere Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit aufmerksam. Seit 2010 untergräbt Ministerpräsident Viktor Orbán systematisch die Unabhängigkeit der ungarischen Justiz, geht hart gegen unabhängige Medien und die Zivilgesellschaft vor, dämonisiert Migrant*innen und und schränkt die Rechte von Frauen und Mädchen immer weiter ein. Die Regierung umgeht wiederholt das Parlament und regiert per Dekret.

Ungarns Abkehr von der Demokratie und Angriffe auf Grundrechte erfordern dringendes Handeln. Die Anklage gegen Bürgermeister Karácsony sollte umgehend fallen gelassen werden, und die EU-Institutionen sollten verstärkt Konditionalitätsmechanismen und Vertragsverletzungsverfahren einsetzen, um Ungarn zur Rechenschaft zu ziehen. Der Europäische Rat sollte außerdem seine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn im Rahmen des seit langem ins Stocken geratenen Verfahrens nach Artikel 7 vorantreiben und eine Abstimmung darüber anstreben.

Wenn Behörden Verbote und Strafen für friedliche Versammlungen als normal ansehen dürfen, untergräbt das die Grundrechte aller und das Rechtsstaatsprinzip an sich.

Kategorien: Menschenrechte

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Hamburg)

Buzer Nachrichten - 28.01.2026
29.01.2026 Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Hamburg)
V. v. 20.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 21

ändert
- Zweihundertzweiundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Hamburg)

Private equity outlook in the US: Energy, technology and healthcare sectors expected to fuel growth

Norton Rose Fulbright - 28.01.2026
Energy, healthcare, and technology best poised to offer investors a strong return, despite some economic hurdles and uncertain regulation.

Review of CFTC guidance on tokenized and digital asset collateral

Norton Rose Fulbright - 28.01.2026
In December 2025, the staff of the Commodity Futures Trading Commission issued critical guidance on the use of digital assets as collateral for derivatives transactions across three different letters.

Antrag zu queeren Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung

„Die ,vergessenen‘ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3659), den der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar 2026, beraten hat. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag Die Linke Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke an die „'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“. Darin wird der Bundestag aufgefordert, anzuerkennen, „dass den queeren Opfern aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan wurde“. Für das damit verbundene Leid soll der Bundestag nach Auffassung der Fraktion die Opfer und ihre Hinterbliebenen um Verzeihung bitten. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass die queeren Opfer des Nationalsozialismus „dauerhaft im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden“. Ferner solle die Bundesregierung den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag der Verwüstung durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 unterstützen. „Das neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die queere Community in ihrer Vielfalt sein“, heißt es dazu. (scr/28.01.2026)

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740) beraten. Anschließend wurde der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf. Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/28.01.2026)

Bürokratie- und Steuer­entlastung für kleine und mittlere Unternehmen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken“ (21/3830) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Antrag der AfD Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion von Bürokratieauflagen und Steuern entlastet werden. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, „unverzüglich ein umfassendes Bürokratieabbaugesetz vorzulegen“. Dazu sollen alle Berichtspflichten für KMU „systematisch überprüft“ werden mit dem Ziel, „die Bürokratielast“ für diese Unternehmen mindestens zu halbieren. Außerdem sollen alle „nicht sicherheitsrelevanten oder rein verwaltungsinternen Berichtspflichten“, die keinen unmittelbaren Beitrag zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt oder zur Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren leisteten, „ersatzlos“ wegfallen. In einem jährlich vorzulegenden „KMU-Belastungsbericht“ sollen Aufwand und Kosten der Bürokratie für Berichtspflichten, die Zahl der Insolvenzen nach Unternehmensgröße und deren Hauptursachen erfasst werden. Den Entscheidungsspielraum von Bewilligungsbehörden auf Bundesebene bei Förderanträgen will die Fraktion deutlich erweitern, sodass formale Fehler, die den Antrag inhaltlich nicht berühren, keine Ablehnungsgründe mehr darstellen. Zudem sieht der Antrag steuerliche Vergünstigungen vor: Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und die Besteuerung thesaurierter Gewinne nach Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes für Personengesellschaften solle bereits ab 2026 jedes Jahr um einen Prozentpunkt auf zehn Prozent gesenkt werden, anstatt damit erst 2028 zu beginnen. Außerdem sei „eine sofortige Rückkehr zur Ist-Versteuerung im Umsatzsteuerrecht für alle KMU gesetzlich vorzuschreiben“. (nk/hau/28.01.2026)