Die Datenschutzbeauftragte kann laut BVerwG Einsicht in Anordnungen von Aufklärungsmaßnahmen des BND nicht gerichtlich erzwingen. Sie kritisierte das Urteil scharf, es bestehe die Gefahr "kontrollfreier Räume".
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Gut ein Jahr nach der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal verurteilte das Kammergericht nun einen jungen Mann wegen versuchten Mordes. Ein "angeleiteter Anschlag", der dem IS zuzurechnen sei, so die Richterin bei der Verkündung.
Der Bundestag hat finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Den Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) nahm er am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/4497) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD an. Dagegen stimmten die AfD und Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds wird es außerdem leichter möglich, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes wurden diese Gesetze außerdem an die EU-Verordnung 2024 / 2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende EU-Richtlinie 2024 / 2994 umgesetzt. Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es weiter. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. (hau/bal/05.03.2026)
Was passiert, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt stärkste Kraft wird? Um die Arbeitsfähigkeit des Landtags zu sichern, planen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne eine Reihe von Reformen. Wie reagiert die AfD?
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Die Bezüge für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,24%. Das teilte das Bundesarbeitsministerium in Berlin mit. Die Renten steigen damit deutlich stärker als noch im Herbst prognostiziert.
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Das LSG Berlin‑Brandenburg hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten einer privatärztlichen Behandlung nicht erstatten muss, wenn der Arzt als Grundlage eine nicht existierende GOÄ‑Ziffer heranzieht. Denn dann sei die Rechnung nicht wirksam und werde nicht fällig.
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Für die Nutzung der Kernkraft spricht sich die AfD-Fraktion aus. In der Bundestagssitzung am Donnerstag, 5. März 2026, standen zwei Anträge der Fraktion dazu mit den Titeln „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ (21/4460) und „Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen“ (21/4461) auf der Tagesordnung. Beide Vorlagen wurden nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (21/4460), zur Atomkraft zurückzukehren und den Zubau neuer Gaskraftwerke dahingehend zu prüfen, ob diese mit den Reaktivierungsplänen für Kernkraft synchronisiert werden können. Sie begründet dies damit, dass die Kernenergie eine international bewährte, anerkannte, technisch ausgereifte und grundlastfähige Form der Stromerzeugung darstelle, die in zahlreichen Industrienationen weiterhin genutzt, modernisiert und ausgebaut werde. Derzeit befänden sich weltweit 66 neue Kernkraftwerke im Bau. Eine sichere und kostengünstige Stromversorgung sei die Grundlage industrieller Wertschöpfung, wirtschaftlicher Stabilität und sozialer Sicherheit in Deutschland. „Der staatlich forcierte und subventionierte Neubau von Gaskraftwerken stellt keine nachhaltige Lösung dar, sondern verschiebt bestehende Probleme in die Zukunft“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle „umgehend die rechtlichen Grundlagen für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie schaffen“ und das Verbot der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung aufheben. An Standorten mit stillgelegten Kernkraftwerken solle die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke geprüft werden. An Standorten der stillgelegten Kernkraftwerke, an denen die Wiederinbetriebnahme aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheine, solle die Errichtung neuer Kernkraftwerke und deren langfristiger Betrieb von mindestens 40 Jahren ausdrücklich und verbindlich ermöglicht werden. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag (21/4461) fordert die AfD, Atomkraft als „umweltfreundliche und saubere“ Energie anzuerkennen. Die Abgeordneten stellen fest, dass „die ideologisch getriebene Abkehr von der Kernenergie ein schwerwiegender Fehler, der Deutschlands Wohlstand, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet“, gewesen sei. Während Nachbarstaaten wie Frankreich, Tschechien und Finnland weiter auf Kernkraft setzten, habe die Bundesregierung im April 2023 „ohne Not die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet - trotz bewährter Sicherheitsstandards und jahrzehntelanger Zuverlässigkeit.“ Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kernenergie als „umweltfreundliche und saubere Energiequelle gemäß der EU-Energie-Taxonomie anzuerkennen“ und konkrete Schritte zur Förderung der Kernenergie im deutschen Energierecht einzuleiten. Die Forschung an neuen Reaktortechnologien sollten intensiviert und „innovative Verfahren zur Reduzierung radioaktiver Abfälle“ gefördert werden. Um die Akzeptanz der Atomkraft bei der Bevölkerung zu erhöhen, verlangt die AfD-Fraktion eine „umfassende Informationskampagne, die der Öffentlichkeit die hohen Sicherheitsstandards, Umweltvorteile und technologischen Fortschritte der modernen Kernenergie vermittelt“. Darüber hinaus sollten „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse transparent dargestellt“ und einer Verbreitung von „Desinformationskampagnen zum Thema Kernenergie“ entgegenwirkt werden. (nki/05.03.2026)
Eine Delegation des Sportausschusses des Deutschen Bundestages wird vom 9. bis 13. März 2026 zu den Paralympischen Spielen nach Italien reisen. Das Reiseprogramm führt die Gruppe zunächst nach Mailand, wo Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft mit dem Schwerpunkt Sport und Ehrenamt geführt werden. Der Ausschuss wird das Eishockeyspiel der deutschen Mannschaft besuchen. Der Programmteil in Cortina d’Ampezzo und Tesero ist geprägt von sportpolitischen Gesprächen, u.a. mit dem Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), dem Projekt „Paralympics-Zeitung“, dem Deutschen Behindertensportverband, sowie Vertretern des Medizintechnikunternehmens Ottobock und dem Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten. Zudem sind Besuche der Paralympischen Dörfer in Predazzo und Cortina und Gespräche mit Athleten und dem Funktionsteam der deutschen Mannschaft geplant. Der Ausschuss besucht auch Sportwettbewerbe mit deutscher Beteiligung in Cortina d’Ampezzo und Tesero. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Aydan Özoğuz (Ltg.), Jürgen Coße (beide SPD), Jens Lehmann (CDU/CSU), Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Jorrit Bosch (Die Linke).
Mehr Druck, härtere Sanktionen: Das Parlament setzt einen Schlusspunkt hinter monatelange Reformdebatten. Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen Verschärfungen zu.
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Der EGMR hat bestätigt, dass die Verurteilung eines Mannes durch ein belgisches Gericht in Abwesenheit zulässig war, nachdem er trotz laufenden Berufungsverfahrens mit falschen Papieren nach Syrien ausgereist war.
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Wegen vermeintlicher „Rumtreiberei”, „Unzuverlässigkeit” oder „Arbeitsbummelei” wurden Zehntausende junge Frauen und Mädchen in die Geschlossenen Venerologischen Stationen verschiedener Krankenhäuser in der DDR eingewiesen. Als Vorwand diente jeweils der Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit. Weggesperrt in den sogenannten „Tripperburgen“ erfuhren sie psychische wie auch physische Gewalt, wurden mit Schlafentzug gequält, unethischen medizinischen Behandlungen unterzogen und vergewaltigt. Von all dem erzählte eine der Betroffenen in bewegenden Worten während des von der SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke initiierten Fachgesprächs zum Thema „Scham und Angst: Zwangseinweisungen und Misshandlungen von jungen und minderjährigen Frauen in den sogenannten Tripperburgen der DDR“ am Donnerstag, 5. März 2026. „Wir wurden alle der Reihe nach vergewaltigt“ Angelika Börner war 15 Jahre alt, als sie ohne medizinische Indikation für achteinhalb Wochen in der Geschlossenen Venerologischen Station der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) festgehalten wurde. Sie hatte 1965 die DDR verlassen wollen und wurde daraufhin von ihrer linientreuen Mutter der Herumtreiberei angezeigt worden. Bei der Einlieferung seien die Frauen komplett rasiert und von oben bis unten mit einer Desinfektionslösung eingesprüht worden, sagte sie. Der Tag im Krankenhaus begann dann um 5.30 Uhr mit einer ersten „Untersuchung“. Den Rest des Tages hätten die Frauen im Gemeinschaftszimmer verbringen müssen, wo es für 15 Frauen drei Stühle gab und das Liegen und Sitzen auf den Betten am Tage verboten war. „Wir waren gänzlich uns selbst überlassen und haben auf dem Betonfußboden gesessen.“ Jeden dritten Tag sei ein Arzt mit zwei, drei Männern – Stasi-Männern, wie sich später herausstellen sollte – in den Raum gekommen. Sie hätten drei Frauen ausgesucht, „die dann abends gefehlt haben“. Anfangs habe sie nicht gewusst, warum. Bis sie selbst ausgewählt wurde. Im Arztzimmer sei sie nicht untersucht worden. „Wir wurden dort alle der Reihe nach vergewaltigt“, erzählte die Zeitzeugin. „Die Bilder davon bekomme ich nicht aus dem Kopf“, fügte sie hinzu. Zwölf Stunden ohne Essen und Trinken an Händen und Füßen angekettet Wer nicht vergewaltigt wurde, musste die ganze Nacht die Poliklinik putzen. „Von abends neun Uhr bis morgens halb Fünf.“ Im Anschluss gab es weder die Möglichkeit zu duschen noch zu schlafen. Als Bestrafung für das Lachen über einen Witz, so erzählte Angelika Börner weiter, sei sie für zwölf Stunden ohne Essen und Trinken in einem Käfig an Händen und Füßen angekettet gewesen. Sämtliche Vorbeilaufenden hätten sie anspucken müssen. „Es war ein Grauen“, sagte sie. Das Allerschlimmste sei aber gewesen, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus von der eigenen Familie als „persona non grata“ behandelt worden sei. Der Medizinhistoriker Prof. Dr. Florian Steger, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm, hat viele Patientenakten dazu ausgewertet. Diese zeigen sehr eindrücklich, wie Frauen in der DDR durch Medizin diszipliniert werden sollten, sagte er während des Gesprächs. Allein in Halle seien zwischen 1961 und 1989 etwa 5.000 zwangsweise verbrachte Frauen gewesen. Steger betonte, die Anerkennung des Unrechts sei wichtig. SED-Opferbeauftragte: Unrecht klar als Unrecht benennen Wesensmerkmal der SED-Diktatur sei die Verschleierung und das nicht offen sprechen dürfen, sagte die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke. Bei dieser Thematik komme fast immer die Scham dazu. Das Gespräch, so ihre Hoffnung, solle eine Ermutigung für viele Betroffene sein. Es solle zudem zeigen, „wie wichtig es uns als demokratische Gesellschaft ist, dieses Unrecht klar als Unrecht zu benennen, den Betroffenen zu helfen und Aufklärung in der Gesellschaft zu leisten“, sagte Zupke. In der sich anschließenden Podiumsrunde erörterte die Zeitzeugin und Initiatorin eines Erinnerungszeichens der Geschlossenen Venerologischen Station Berlin-Buch Martina Blankenfeld zusammen mit Professor Steger, Dr. Fruzsina Müller vom Medizinhistorischen Institut der Charité Berlin und der Journalistin Sabine Seifert den gegenwärtigen Aufarbeitungsstand und die Bedarfe von Betroffenen und Wissenschaft. Bei einem sich anschließenden Empfang konnte ein Teil der Wanderausstellung „Einweisungsgrund: Herumtreiberei – Disziplinierung in Venerologischen Stationen und Spezialheimen der DDR“ des Vereins "Riebeckstraße 63" und der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau besichtigt werden. Zudem konnten sich Betroffene zu konkreten Rehabilitierungsfragen und Unterstützungsmöglichkeiten erstberaten lassen. (hau/05.03.2026)
Ein Mitgliedstaat muss Drittstaatsangehörigen, die über keinen langfristigen Aufenthaltstitel verfügen, keine Sozialhilfeleistungen gewähren. Zwar sei bei der sozialen Sicherung eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern vorgesehen, laut EuGH fällt die Sozialhilfe aber nicht darunter.
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Deutschland darf Ausländer, die die EU zuerst in Italien betreten, dorthin zurückschicken. Doch Italien reagiert auf solche Rücküberstellungen nicht mehr. Nach Ablauf einer Frist wird Deutschland für den Ausländer zuständig, so nun der EuGH.
Der BGH hat klargestellt: Für ein elektronisches Vollstreckungsersuchen reicht der Namenszug der BR-Intendantin allein nicht aus. Die einfache elektronische Signatur müsse dokumentieren, dass die Person den Inhalt tatsächlich verantwortet – etwa durch ein Standardverfahren.
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Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Den dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) nahm der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung (21/4371) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/4472), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4473) und der Fraktion Die Linke (21/4474). Der Entschließungsantrag der AfD wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnten. Den Entschließungsanträgen der Grünen und Linken stimmten diese beiden Fraktionen jeweils zu, die drei übrigen Fraktionen lehnten sie ab. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD beschloss der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Grüne und Linken lehnten sie ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. „Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“. Die Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf. Änderungen im Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat im parlamentarischen Verfahren am Mittwoch, 26. Februar, der Gesetzentwurf an einigen Stellen präzisiert, durch eine Neufassung ersetzt und andere Passagen gestrichen. In einem Entschließungsantrag wurde unter anderem noch einmal betont, dass der vorliegende Gesetzentwurf gleichzeitig das Ziel verfolge, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen. Entschließung verabschiedet In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der im Bundesjagdgesetz neu geschaffenen Vorschriften zum Wolf einzusetzen, damit die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart im gesamten Bundesgebiet gewährleistet werden könne. Mit den Ländern sollten gemeinsame Leitlinien für die Erstellung der revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden. Auf die Länder soll die Bundesregierung mit der Bitte zugehen, dass die Länder mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen verwende. Die Weidehaltung soll weiterhin gefördert werden. Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen, Mutterkühen, Milchkühen, Jungrindern, Fohlen und Pferden und weiteren Weidetieren sei eine besonders artgerechte Haltung und auch für den Erhalt der Artenvielfalt von hoher Bedeutung. Schließlich soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen. Entschließungsanträge der Opposition Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/4472) unter anderem auf, bei der in Kooperation mit den Ländern vorgesehenen Erarbeitung von gemeinsamen, möglichst bundeseinheitlichen Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne darauf hinzuwirken, dass die reguläre Bejagung des Wolfes zukünftig im Rahmen von Hegegemeinschaften ähnlich wie bei den Rotwildhegegemeinschaften nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen und Meldeketten erfolgt. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/4473) die Bundesregierung unter anderem auf, zusammen mit den Ländern bundesweite Regelungen und Verfahren zu schaffen, um den notwendigen Abschuss von schadstiftenden Wölfen in der Praxis rechtssicher zu erleichtern und zu beschleunigen sowie gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Natur- und Artenschutzrechtvorgaben zu gewährleisten statt nationalen Artenschutz legislativ zu schwächen. Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (21/4474) von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken, indem das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich fortentwickelt wird. Die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention solle ausgebaut und die Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von Wolfsrudeln sollten systematisch evaluiert werden. (hau/mis/05.03.2026)
Carbon pricing in Europe is entering a new phase. Both the EU Emissions Trading System (EU ETS) and the UK Emissions Trading Scheme (UK ETS) are expanding their emissions trading systems (ETS) to cover new sectors, while introducing broader carbon measures to protect competitiveness.
Weigert sich ein Mitgliedstaat, Asylbewerber aufzunehmen, für die er zuständig ist, kann das letztlich zur Folge haben, dass der ersuchende Mitgliedstaat den Asylantrag prüfen muss. Der EuGH sah nur so einen effektiven Zugang zum Asylsystem gewährleistet.
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(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))