Aktuelle Nachrichten
Fahrverbote für Inhaber ausländischer Führerscheine
Präparate mit "GLP-1-RA-Wirkstoffen"thematisiert
Michael Wendler gilt nach Urteil offiziell als vorbestraft
Schlagerstar Michael Wendler ("Sie liebt den DJ", "Egal") gilt seit dem 7. Oktober offiziell als vorbestraft. Nach einem Urteil des LG Duisburg wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung hat der Sänger alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
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Steuerschätzung: Keine Entlastung für Klingbeils Haushalt
Das lief nicht, wie erhofft: Zwar nimmt der Gesamtstaat in den nächsten Jahren wohl etwas mehr Steuern ein. Doch der Bund - und damit Klingbeils Haushalt - profitiert davon nicht.
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Urlaub auf der Baustelle: All-inclusive mal anders
Abriss des Pools, der Strandpromenade sowie des Abstiegs zum Meer, lange Schlangen vor der Essensausgabe, Bauarbeiten im Hotel – das alles erwartete zwei Polen bei ihrem All-inclusive-Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel in Albanien. Möglicherweise bekommen sie nun den Reisepreis voll erstattet.
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EuGH-Generalanwalt spricht sich gegen Leistungskürzungen vor Abschiebungen aus
Ein junger Afghane soll aus Deutschland nach Rumänien abgeschoben werden, wo er bereits zuvor internationalen Schutz beantragt hatte. Das darf nicht zum Anlass genommen werden, die ihm staatlich gewährten Leistungen zu kürzen, meint EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour.
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Nach Fan-Schlägerei: Reizgas kann auch mal den Falschen treffen
Nachdem sein Sohn nach dem zehnten Bier einen Bundespolizisten angegriffen hatte, bekam ein Vater das Reizgas ab, das eigentlich für den Filius gedacht war. Das VG Hannover billigte den Einsatz, der nach einer Schlägerei unter Fußballfans nötig geworden war.
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BVerwG bekräftigt eigene Rechtsprechung: Keine unmenschliche Aufnahmesituation in Griechenland
Was von Abschiebungen betroffenen Personen zumutbar ist, müssen Verwaltungsgerichte immer wieder abwägen. Für Überstellungen nach Griechenland bleibt das BVerwG bei seiner strengen Linie.
EuGH zum Pauschalreiserecht: Ist der Urlaub für die Tonne, gibt es alles Geld zurück
Zwei Polen buchten Sonne und Meer – und bekamen stattdessen Staub und Presslufthammer. Der EuGH stellt klar: Für einen komplett ruinierten Urlaub kann es den gesamten Reisepreis zurückgeben, selbst wenn einzelne Leistungen erbracht wurden.
<em>Quid pro quo</em>, clarified: ONCA revisits the first bribery acquittal under the <em>CFPOA</em>
Staatsanwaltschaft voreingenommen? EGMR weist Beschwerde von Frankreichs Ex-Premier Fillon ab
Der EGMR hat die Beschwerden von Frankreichs Ex-Premierminister François Fillon, seiner Ehefrau und einem Mitangeklagten als unzulässig verworfen. Alle drei waren in einem aufsehenerregenden Verfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel und verwandter Delikte verurteilt worden.
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Neue Deutsche Leitlinien zu Kolonialer Restitution nicht menschenrechtskonform
Letzte Woche verabschiedeten Bund, Länder und Kommunen Gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen „Überresten“ aus kolonialen Kontexten. Trotz des begrüßenswerten Erstrebens, die Rückgabe und Rückführungen von Kulturgütern und menschlichen Gebeinen verstorbener Ahn*innen aus kolonialen Kontexten zu regulieren, scheinen sich die Leitlinien deutlich von internationalen Menschenrechtsstandards für koloniale Wiedergutmachung zu distanzieren.
Wie andere europäische Regierungen betrachtet Deutschland solche Rückgaben und Rückführungen im Allgemeinen als freiwillige Gesten des guten Willens und als „zwischenstaatliche (politische) Angelegenheit“ und nicht als Teil einer Verpflichtung zur Wiedergutmachung historischer und anhaltender kolonialer Ungerechtigkeit mit fortbestehenden Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften. Laut der neuen Leitlinien werden betroffene Gemeinschaften in Rückgabe- und Rückführungsprozesse einbezogen. Ihre Rolle wird jedoch durch die erforderliche Zustimmung des Herkunftsstaates für jegliche Rückgaben und Rückführungen, sowie die notwendige Feststellung einer „unrechtmäßigen“ oder „unethischen“ Aneignung der Kulturgüter, eingeschränkt. Viele indigene Völker oder Minderheiten, die von kolonialem Unrecht noch heute betroffen sind, werden von ihren eigenen Regierungen marginalisiert und bleiben damit faktisch ohne Interessensvertretung.
Human Rights Watch empfahl dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Deutschlands Einhaltung seiner Verpflichtung zum Schutz des Rechts aller auf Teilhabe am kulturellen Leben zu überprüfen, wozu auch der Zugang zu Kulturgütern und menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten gehört. Der Schutz des kulturellen Erbes und der Identität ist für indigene Völker besonders wichtig. Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker von 2007 geht ausdrücklich darauf ein.
Im Jahr 2023 empfahl der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung, dass Deutschland einen umfassenden und rechtebasierten Ansatz für die „Rückgabe kolonialer Objekte und kultureller Artefakte, insbesondere der menschlichen Gebeine von Vorfahren“, unter effektiver Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften verfolgen sollte.
Im Rahmen von Konsultationen für die Leitlinie forderten Human Rights Watch und zivilgesellschaftliche Partner, dass Rückgaben und Rückführungen auf völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen begründet werden. Die neue Leitlinie negiert jedoch ausdrücklich die Anwendbarkeit des Völkerrechts und beschreibt die Grundlage für Rückgaben und Rückführungen als eine „ethisch-moralische“ und nicht als eine rechtliche Verpflichtung.
Die Rückgabe von kolonialen Kulturgütern und Rückführungen von menschlichen Gebeinen verstorbener Ahn*innen sollten als das anerkannt werden, was sie sind: eine Form der Wiedergutmachung auf der Grundlage rechtlicher Verpflichtungen. Rückgaben und Rückführungen sollten daher auf rechtlichen Ansprüchen für Gemeinschaften basieren, um ihre Würde wieder herzustellen und generationsübergreifende Traumata zu heilen.
In einer Zeit, in der weltweit und regional Forderungen nach Wiedergutmachung laut werden, um die anhaltenden Auswirkungen kolonialer Gräueltaten zu adressieren sind die Richtlinien in ihrer jetzigen Form eine verpasste Chance. Die deutsche Regierung sollte sie im Hinblick auf völker- und menschenrechtliche Verpflichtungen erneut prüfen.
Notsituation ja, Notkredit nein: Bremer Haushaltsgesetze waren verfassungswidrig
Die Haushaltsgesetze des Landes Bremen für die Jahre 2023 und 2024 verstoßen gegen die Landesverfassung. Der Gesetzgeber habe seine Maßnahmen nicht gut genug begründet, meint der StGH Bremen.
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