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Max Lucks setzt sich für Umweltschützerinnen aus Kolumbien ein
Es ist eines der für Aktivisten gefährlichsten Länder der Welt, sagt der Bundestagsabgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen): Kolumbien. Dort setzt er sich für Umweltschützerinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen ein. Lucks ist Mitglied im Menschenrechtsausschuss und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sich für die Menschenrechte einzusetzen, bedeutet für den Abgeordneten aus dem Wahlkreis Bochum I auch, konkret einzelnen Betroffenen zu helfen. Er hat daher Patenschaften im Rahmen des Programms „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) übernommen. In dem Programm engagieren sich deutsche Abgeordnete für bedrohte Kolleginnen und Kollegen, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler weltweit. Einsatz für Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva So gilt sein Engagement zwei Umweltaktivistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen, die sich in Kolumbien für sauberes Wasser und die traditionelle Fischerei stark machen, die durch die Förderung von Erdöl, aber auch durch gewaltsame Auseinandersetzungen krimineller Banden gefährdet sind: Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva. „Wegen ihres mutigen Einsatzes werden die beiden Frauen immer wieder bedroht und angegriffen und leben so in großer Unsicherheit“, erklärt Lucks. Ihre Aufnahme in das Menschenrechtsprogramm des Deutschen Bundestages sei geeignet, ihre Arbeit zu würdigen und ihnen den Rücken zu stärken. Kampf um sauberes Wasser, angestammte Lebensräume Zu den natürlichen Schätzen Kolumbiens gehören nicht nur die reiche Flora und Fauna des tropischen Regenwaldes, sondern auch fossile Rohstoffe. An vielen Stellen in Kolumbien wird Erdöl gefördert. Was einerseits Arbeitsplätze und Wohlstand bedeutet, schafft andererseits Umweltprobleme und spaltet die Gesellschaft, erläutert Lucks. So beraubt die Erdölförderung Fischerfamilien ihrer angestammten Lebensgrundlage, da die Erdölindustrie große Waldflächen rodet und es immer wieder zu Lecks und Verschmutzungen des Wassers kommt. Konflikt mit Konzernen Yuly Velásquez Briceño, kämpft daher in der Region Barrancabermeja im Norden Kolumbiens mit ihrem Verband für traditionelle Fischerei, Umweltschutz und Tourismus (Federación de Pescadoresartesanales, ambientalistas, y turísticos del departamento de Santander, FEDEPESAN) für den Erhalt von Flüssen, Feuchtgebieten und Fischbeständen, geht öffentlich und juristisch gegen Umweltverschmutzung und Korruption vor und stellt sich dafür auch einem staatlichen Erdöl-Unternehmen in den Weg. Jani Silva setzt sich mit ihrer Organisation zur Verteidigung der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern (Asociación de Desarrollo Integral Sostenible de La Perla Amazónica, ADISPA) in ihrer Heimatregion Puntomayo im Süden Kolumbiens für Artenvielfalt, Aufforstung, den Schutz des Wassers und die Rechte der Kleinbauern ein und ist ebenfalls mit dort tätigen Energieunternehmen aneinander geraten. Eine Erdölfirma habe dort eine Fördererlaubnis für Flächen, die sich mit der Gemeinde La Perla Amazónica überschneiden, die sich dem Schutz der Natur und der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern verschrieben hat, erzählt Lucks. Nun sollen viele Bewohner ihr Land verlassen. Nicht nur der Flächenverbrauch beraube die Gemeinde ihrer angestammten Lebensgrundlagen. Bisher habe es zudem mindestens zwei Öllecks gegeben. Dadurch würden Wasserquellen verunreinigt, von denen die örtliche Bevölkerung abhängig ist. Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen sowie die internationale Presse berichten regelmäßig über das Engagement der beiden Kolumbianerinnen. Gegenwind durch Gewaltakteure Beiden Menschenrechtlerinnen und ihren Organisationen, die ganz unabhängig voneinander arbeiten, machen zudem kriminelle Banden zu schaffen, die im Kokainanbau, Drogenhandel und anderen illegalen Branchen gewaltsam eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, um Reviere und Schmuggelrouten kämpfen und die Kontrolle über weite Gebiete und Gewässer anstreben. Teilweise hätten diese Gewaltakteure bereits in den Energiekonzernen Fuß gefasst und versuchten, auch den kolumbianischen Staat zu unterwandern, weiß Lucks. „Velásquez Briceño und Silva riskieren ihr Leben, denn ihr Engagement ist bewaffneten Gruppen im Land ein Dorn im Auge.“ Der Friedensvertrag von 2016 zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerilla-Organisation FARC, die sich unter anderem mit Drogenhandel finanzierte, konnte den großflächigen Anbau von Koka in dem südamerikanischen Land nicht stoppen. Kolumbien gilt als weltgrößter Produzent von Kokain, mit dessen illegalem Anbau sich viele Bauern ihre Existenz sichern. Organisationen wie ADISPA versuchen dagegen zu halten, indem sie Alternativen fördern. Die Friedensverhandlungen mit unterschiedlichen gewalttätigen Gruppen ziehen sich hin. Diese liefern sich unterdessen weiter erbitterte Kämpfe um die Kontrolle der Koka-Wirtschaft. Bedrohungen und Vertreibungen Seit Yuly Velásquez Briceño und ihre Organisation die Aktivitäten der Ölgesellschaft und der bewaffneten Gruppen in Schutzgebieten öffentlich anprangern und auch juristisch gegen die Ölgesellschaft Ecopetrol vorgehen, erfahre die Aktivistin Gewalt, erzählt Lucks: Einschüchterungs- und Erpressungsversuche, Übergriffe bei Protestaktionen, Schüsse nahe ihrem Haus, Todesdrohungen per Telefon. Durch die jahrelange Gewalt der bewaffneten Gruppen sahen sich 26 Fischerfamilien, darunter auch die von Velásquez Briceño, die in der Nähe der Seen und Flüsse rund um die Stadt Barrancabermeja leben, in den vergangenen Sommermonaten gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen. Nur unter Begleitung der Behörden konnten sie Mitte August zurückkehren. Trotzdem kam es auch danach zu erneuten Repressionen, sogar seitens des Staates. So ordnete die Stadt die Schließung eines Mitglieder-Treffpunkts von FEDEPESAN an. Lucks findet: „Die kolumbianischen Behörden unternehmen nicht genug, um Velásquez Briceño und die Mitglieder des Verbandes zu schützen.“ So hätten es Aktivistinnen wie Velásquez Briceño neben umweltfeindlichen Unternehmen und der Gewalt der Guerilla auch noch mit gleichgültigen Behörden zu tun. Zwielichtige Rolle des Staates Auch Jani Silva, ihre Familie und die Mitglieder von ADISPA werden wegen ihres Engagements seit mehreren Jahren massiv bedroht, erhalten Morddrohungen bewaffneter Milizen, die an einer wirtschaftlichen Nutzung der Region nach ihrer Lesart interessiert sind. Mehr als einmal musste die Umweltschützerin seit 2017 ihren Wohnort wechseln, weil sich ihre Sicherheitslage dramatisch verschärfte. Im September 2024 wurde ihr per Telefon gedroht, man werde sie durch einen Sprengstoffanschlag auf das zu ihrem Schutz eingesetzte, gepanzerte Fahrzeug töten. Menschenrechtsorganisationen und Medien berichteten. Zur zwielichtigen Rolle des kolumbianischen Staates gehört, dass Jani Silva eine von 130 Vertreterinnen und Vertretern der kolumbianischen Zivilgesellschaft ist, die illegal von Militäreinheiten ausspioniert wurden, wie 2020 bekannt wurde. Zwar erhalten die Umweltaktivistin und weitere Mitglieder ihrer Organisation seit 2017 Personenschutz seitens des Staates. Lucks attestiert Regierung und Behörden in Kolumbien, dass diese bemüht seien. Der kolumbianische Staat habe entsprechende Schutzeinheiten und Schutzprogramme, „aber diese reichen häufig nicht aus und können den Schutz der betroffenen Personen nicht vollständig garantieren“. Die Übergriffe auf die beiden Menschenrechtlerinnen hörten nicht auf, weil die angebotenen Schutzmaßnahmen „zu reaktiv“ seien. „Die Behörden laufen immer neuen Bedrohungen hinterher“, konstatiert Lucks. Die Sorge um die Sicherheit von Jani Silva und anderen, die sich in Kolumbien für Menschenrechte, Landrechte und den Umweltschutz einsetzen, bleibe. PsP trägt zum Schutz der Aktivistinnen bei Neben umfassenden Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverteidiger gelte es, die Täter vor Gericht zu stellen und die strukturellen Ursachen der Gewalt zu bekämpfen. In Kolumbien hätten sich Politik, Gesellschaft und ehemalige Gewaltakteure allerdings auf einen Friedensprozess verständigt, der auf dem Grundsatz der Straflosigkeit basiert. Und schließlich reiche der Arm des Staates weiterhin nicht bis in alle Landesteile, um geltendes Recht durchzusetzen. Bei einem Treffen mit Lucks im September 2025 in Berlin berichtete Jani Silva, dass die Sicherheitssituation in ihrer Region immer noch angespannt sei. Sie erhalte daher weiterhin Personenschutz – zwei Bodyguards und ein gepanzertes Fahrzeug - und bleibe, soweit es sich einrichten lasse, zu Hause. Das von der Organisation „Peace Brigades International“ gestellte Angebot sei allerdings durch Budgetkürzungen gefährdet. Lucks, der bereits beide Aktivistinnen getroffen hat und die Situation in Kolumbien aus eigener Anschauung kennt, fordert, der kolumbianische Staat solle sich nun ernsthaft um einen lückenlosen Schutz der Frauen bemühen. Die Patenschaften im PsP-Programm des Bundestages würden dazu beitragen, die Verantwortlichen in Kolumbien zu sensibilisieren, das Schutzniveau zu erhöhen. Der Bundestag genieße in Kolumbien wegen der deutschen Unterstützung des Friedensprozesses hohes Ansehen, erinnert Lucks. „Wir nutzen unsere Reputation für den Schutz der Aktivisten.“ „Beeindruckend, inspirierend, unterstützenswert“ Die beiden Frauen kämpften unter widrigen Umständen, teils unter Lebensgefahr, für den Erhalt der Natur und ihrer Heimat, sagt Lucks. Ihre Projekte vor Ort seien ein wichtiger Beitrag für einen dauerhaften Frieden in Kolumbien. Dabei legten die beiden einen beeindruckenden Mut an den Tag, zeigten Verantwortungsbewusstsein und seien Vorbilder und Hoffnungsträger. Auch das gelte es mit der Patenschaft zu zeigen. Faszinierend sei, wie die Aktivistinnen sich gegen die Macht von Unternehmen und bewaffnete Gruppen stellten, eine Fischerin, mit dem Fischernetz als Symbol, eine Gegenmacht gegen große Konzerne organisiere, und bereits Erfolge errungen hätten. „Der unglaubliche Optimismus und Zukunftsmut“, mit dem diese Aktivistinnen ihre Lebensgrundlagen schützen und sich mächtigen Akteuren entgegenstellen, inspiriere und motiviere ihn, sagt Menschenrechtspolitiker Lucks. Es sei für ihn sofort klar gewesen, diese Persönlichkeiten für Patenschaften im PsP-Programm vorzuschlagen. Die Patenschaft mit Yuly Velásquez Briceño besteht seit Juni 2024, die mit Jani Silva seit Februar 2025. Für ihr mutiges Handeln erhielt Yuly Velásquez Briceño auch Anerkennung in Form des Menschenrechtspreises 2024 der deutschen Amnesty-Sektion und Jani Silva wurde mit dem Hessischen Friedenspreis 2024 ausgezeichnet. Unterstützung der nationalen Versöhnungspolitik „An Beispielen wie denen von Jani und Yuly entscheidet sich der Friedensprozess in Kolumbien“, erklärt der Außen- und Menschenrechtspolitiker. „Wir müssen alles daran setzen, Präsident Gustavo Petro bei seiner nationalen Versöhnungspolitik zu unterstützen.“ Große Teile der Guerilla seien bereits transformiert, die Sondergerichtsbarkeit arbeite. Fälle wie die von Jani und Yuly machten Hoffnung, da deren Engagement von den kolumbianischen Behörden gewürdigt werde. Die Regierung aber habe mit Jahrzehnte alten Konflikten zu kämpfen – und es bei der Aufarbeitung der Bürgerkriegsverbrechen mit einer Generationenaufgabe zu tun. Dabei könne sie die Unterstützung der Staatengemeinschaft gebrauchen. Lucks fordert, die Menschenrechtslage in den bilateralen Beziehungen entschlossener zu thematisieren: „Wir müssen klarmachen, dass uns das etwas bedeutet.“ So sei in dem deutsch-kolumbianischen Sicherheitsabkommen der Menschenrechtsaspekt nur „unzureichend berücksichtigt“. Dabei solle man diesen Bereich in die Ausbildung der Sicherheitskräfte einbeziehen, damit Aktivisten wie Jani und Yuly künftig nicht mehr auf internationalen Schutz angewiesen seien. Es gehe letztlich auch um uns selbst, so die zentrale Botschaft von Lucks: „Menschenrechte sind für uns nur sicher, wenn wir sie auch für andere sichern.“ Daher müssten Deutschland und Europa für eine werteorientierte, menschenrechtsbasierte Außenpolitik stehen, die anderen – und damit auch uns – helfe. Das parlamentarische Patenschaftsprogramm stehe beispielhaft für diesen Ansatz – mit dem „Ziel, dass wir solche Fälle irgendwann nicht mehr haben“. Bis dahin gelte: Nur wenn Jani Silva, Yuly Velásquez Briceño und ihre Mitstreiterinnen sicher sind, können sie sich weiterhin für den Umwelt- und Menschenrechtsschutz einsetzen. (ll/02.04.2026)
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Karsten Wildberger und Stefanie Hubig stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 15. April 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/30.03.2026)
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Fragestunde am 15. April
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/30.03.2026)
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Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign
Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141). Nach der ersten Lesung soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/01.04.2026)
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Debatte über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Universitäten
Der Bundestag berät am Mittwoch, 15. April 2026, einen von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“. Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)
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Erste Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)“ (21/5140) dazu berät der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, in erster Lesung. Eine Stunde ist für die Debatte vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Teil der Debatte sind auch zwei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ sollen ebenfalls dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD fordert in ihrem Antrag den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. (che/hau/01.04.2026)
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Forderung nach einer Digitalsteuer wird beraten
„Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem von ihr angekündigten Antrag, der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach einstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)
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Debatte über Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzmaßnahmen
Die AfD-Fraktion fordert die „Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung im Weltmaßstab“. Einen so betitelten Antrag hat die Fraktion angekündigt. Er wird am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals durch das Parlament beraten. Nach 60-minütiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Vertrag: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vor. Die Vorlage soll an den Innausschuss zur Federführung überwiesen werden. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. (eis/31.03.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, über mehrere Vorlagen ab: Petitionen: Das Parlament stimmt über 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses ab. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 209 bis 222 (21/5009, 21/5010, 21/5011, 21/5012, 21/5013, 21/5014, 21/5015, 21/5016, 21/5017, 21/5018, 21/5019, 21/5020, 21/5021, 21/5022). Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden beziehungsweise acht Jahre zu begrenzen. Eine Amtszeitbegrenzung fördert aus Sicht des Petenten die politische Vielfalt und verhindert eine „Entfremdung des Bundeskanzlers von der Bevölkerung“. Darüber hinaus entstehe eine erhöhte Rechenschaftspflicht des Kanzlers, da sein politisches Wirken in kürzeren Abständen regelmäßig geprüft werde. Schließlich führe die Begrenzung zu einer dynamischeren Politik, da politische Entscheidungen nicht mehr aufgeschoben werden könnten, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 154551). Ausschuss Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Angesicht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die Forderung begegne, vermag der Ausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten weisen in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung darauf hin, dass das Grundgesetz (GG) nur für den Bundespräsidenten in Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 GG eine Begrenzung der Amtszeit kenne. Eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler würde aus Sicht des Ausschusses einer Verfassungsänderung bedürfen, da die Wahl beziehungsweise Wiederwahl des Kanzlers verfassungsrechtlich an keine solchen Voraussetzungen geknüpft sei. Erwägungen gegen eine Amtszeitbeschränkung Es gebe zudem praktische Erwägungen, die gegen eine Amtszeitbeschränkung sprächen. Eine Begrenzung auf Regierungsjahre berge das Problem in sich, dass das endgültige Ende der Amtszeit in den Zeitraum einer laufenden Legislaturperiode des Bundestages fallen könne, was mit der Praxis des bestehenden parlamentarischen Regierungssystems nur schwer vereinbar wäre. Würde die Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers nur auf zwei begrenzt, läge es etwa in der Hand des Koalitionspartners, die Amtszeit eines Bundeskanzlers dauerhaft deutlich vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode per Misstrauensvotum zu beenden und somit einen politischen Konkurrenten nachhaltig und gegebenenfalls bereits frühzeitig aus dem Amt des Bundeskanzlers zu verdrängen. Er könne im Fall der Begrenzung nach einer Neuwahl des Bundestages nicht erneut kandidieren. Die Machtarithmetik innerhalb von Koalitionsregierungen würde daher durch eine entsprechende Regelung „in einer vom Grundgesetz nicht vorgesehen Weise ausgestaltet“, heißt es. Der Ausschuss macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass sich die Wahlrechtskommission in ihrem Abschlussbericht mit der Thematik befasst habe und mehrheitlich zum Ergebnis gekommen sei, dass eine Amtszeitbegrenzung zwar, anders als eine Mandatszeitbegrenzung, möglicherweise zu rechtfertigen wäre, „dennoch verfassungsrechtliche Bedenken an einer derartigen Regelung bestehen“. Im Ergebnis habe die Kommission empfohlen, von einer Begrenzung der Amtszeit abzusehen. (hau/eis/30.03.2026)
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Regierung will Klagerecht für Umweltverbände straffen
Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbände straffen und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards anpassen. Über ihren dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/4146) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, im Anschluss an eine halbstündige Debatte. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ (21/4266). Zu dieser Vorlage wird es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren sollen demnach keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zudem ist die Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist geplant, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Auch sollen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt. Der Entwurf sieht ferner fest definierte Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung soll zeitlich befristet werden. Allerdings könnten künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden. Europaweit vereinbarte Klagerecht Darüber hinaus ist auch geplant, das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelle aufzunehmen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt. Daneben setze der Entwurf Aufträge des Koalitionsvertrags, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestags um, schreibt die Bundesregierung. Gesetzentwurf der AfD Ziel des Gesetzentwurfs der AfD ist es, das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz künftig auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, durch die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) bestehe die Gefahr, „dass sie nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, „dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollen, politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“. Der Gesetzentwurf sieht vor, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Voraussetzungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen neu zu regeln. Unter anderem soll festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass Vereinigungen anerkannt werden, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Abmahntätigkeit erzielen. Entsprechende Regelungen sind auch für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vorgesehen. (scr/sas/hau/30.03.2026)
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Solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden
„Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen“ lautet der Titel eines von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrags (21/5030), der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Im Anschluss an eine halbstündige Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Fraktion Die Linke Die Fraktion Die Linke fordert die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. In ihrem Antrag (21/5030) verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlbare und solidarische Absicherung gegen Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen und Überflutungen vorsieht. Die Kosten sollen nicht auf Mieter umgelegt werden können. Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit einer zunehmenden Zahl von Extremwetterereignissen sowie einer bislang unzureichenden Versicherungsdichte. Die Versicherung soll unter anderem durch einen Elementarschaden-Fonds als „solidarischer Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen“ ergänzt werden, an dem sich auch Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten beteiligen sollen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Regulierung des Mietmarkts, um die finanzielle Belastung durch eine solche Pflichtversicherung zu begrenzen.(scr/hau/01.04.2026)
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Verbot des Kinderkopftuchs in Schulen gefordert
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Mädchen schützen – Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen verbieten“ angekündigt, den das Parlament am Donnerstag, 16. April 2026, erstmalig berät. Nach 30-minütiger Aussprache soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden. (hau/30.03.2026)
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Debatte über Einsatz kleiner Reaktoren
„Small Modular Reactors ermöglichen – Rechenzentren fördern, Wärme- und Stromversorgung sichern“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals im Bundestag beraten werden soll. Im Anschluss der Debatte soll die Vorlage an den Ausschuss für Energie zu federführenden Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)
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Tierschutz und Forschung: Wirksamer Schutz von Versuchstieren
Der Bundestag berät am Donnerstag, 16. April 2026, einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrag mit dem Titel „Tierschutz und Forschung Hand in Hand – Versuchstiere wirksam schützen“. Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem bei den weiteren Beratungen federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen werden. (hau/30.03.2026)
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Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit
Die Linksfraktion will „Rekordkürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit stoppen, Milliardärsmacht begrenzen, globale Gerechtigkeit durch Umverteilung stärken“. Ein so betitelter Antrag soll am Donnerstag, 16. April 2026, durch das Parlament debattiert werden. 20 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen. Im Anschluss soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)
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Abstimmung über Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge
Der Bundestag entscheidet am Freitag, 17. April 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851, 21/2459) im Anschluss an eine einstündige Debatte. Zu der Abstimmung wird den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in dem Entwurf ausführt, sind für die Umsetzung der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vor allem Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB vorgesehen. So soll unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet und die Schutzvorschriften verschärft werden. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge soll künftig die Textform statt der Schriftform ausreichen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll verschärft und stärker an die Vorgaben für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge angeglichen werden. Ergänzend enthält der Entwurf Regelungen zu erweiterten Informationspflichten für Kreditgeber sowie zum Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Änderungen sind dazu auch in elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgesehen. Zudem soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, das Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz - AbsFinAG). (scr/ hau/30.03.2026)
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Diskussion über die Neuaufstellung des Förderprogramms „Demokratie leben“
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), hat am Freitag, 27. März 2026, vor dem Bundestag die geplante Neuaufstellung des Förderprogramms „Demokratie leben“ verteidigt. Bei einer von der Fraktion Die Linke beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“ sagte die Ministerin, es müsse verhindert werden, „dass sich die stille Mitte von unserer Demokratie abwendet“. Mit diesem Ziel vor Augen habe man sich das Bundesprogramm angeschaut. „Teile des Programms sind ohne jeden Zweifel erfolgreich“, so Prien. Nicht alles aber habe sich in der Praxis bewährt. Daher würden „neue, passgenaue Ansätze entwickelt“. Alle, die sich bisher engagiert hätten, und sich mit den Zielen dieses Programms identifizieren, könnten sich auch neu bewerben, machte die Ministerin deutlich. „Wir müssen die Rahmenbedingungen an die Zeit, in der wir leben, anpassen“, sagte sie. Einer Zeit, „in der Bildung und Prävention vor allem auch im digitalen Raum eine immer größere Rolle spielen“. Deutliche Kritik an den Plänen Priens gab es von der Linksfraktion und den Grünen – in abgeschwächter Form aber auch aus der SPD. Von der AfD-Fraktion kam indes die Forderung, das Programm ganz abzuschaffen. Linke: Demokratie als Ganzes wird massiv angegriffen Prien beende die Förderung der Bildungsstätte Anne Frank und von Projekten gegen Rassismus und rechte Gewalt, beklagte Clara Bünger (Die Linke). „Und das in einer Lage, in der antisemitische und rassistische Straftaten Höchststände erreichen und die Demokratie als Ganzes massiv angegriffen wird.“ An allen Ecken und Enden brenne es „in unserer Demokratie“. Ausgerechnet der Feuerwehr streiche Prien nun die Mittel. „Das ist ein Riesenskandal“, urteilte die Linken-Abgeordnete. Bünger bewertete die geförderten Projekte als wirksam. Genau deshalb stünden sie seit Jahren unter Beschuss. „Nicht nur durch die AfD, sondern auch zunehmend durch die Union.“ Die Union sei auf den AfD-Kurs eingeschwenkt, demokratische Grundwerte als „links“ zu brandmarken. Sowohl mit der Kleinen Anfrage zu den NGOs als auch mit der Anwendung des Haber-Verfahren, würden „demokratische Träger unter Generalverdacht gestellt“. AfD: Bundesprogramm gänzlich abschaffen Martin Reichardt (AfD) reichen die von Prien geplanten Veränderungen bei weitem nicht aus. In den „CDU-nahen Gazetten des Landes“ sei die Rede davon, dass Prien endlich aufräume, sagte er. Bis heute aber, so Reichardt, sei noch nicht einmal die versprochene Transparenz der Zweit- und Letztempfänger hergestellt. „Wir wissen also bis heute nicht, in welche linksextremen Kanäle unser Steuergeld versickert.“ Das müsse sich ändern, forderte der AfD-Abgeordnete. Wenn dann aber von Unionsabgeordneten in Interviews erklärt werde, dass sich 99,9 Prozent der Träger auf dem Boden der Verfassung bewegten, „klingt das nicht nach einschneidenden Veränderungen“. Dennoch habe die Linken-Fraktionsvorsitzende geurteilt, Prien lasse durch ihre Pläne die kühnsten Träume der AfD wahrwerden. „Nein“, sagte Reichardt, „das ist nicht der Fall.“ Dieses Bundesprogramm, das von Anfang an ein „Machtsicherungsprogramm der politischen Linken“ gewesen sei, müsse gänzlich abgeschafft werden, forderte er. SPD: Evaluierung nach wissenschaftlichen Kriterien Felix Döring (SPD) sagte in Richtung Linksfraktion, bei den geplanten Maßnahmen zum Programm „Demokratie leben“ vom „Demokratiesterben“ zu reden, sei dann doch „zumindest ne halbe Nummer drüber“. Die Koalition bekenne sich zum Bundesprogramm „Demokratie leben“ – ebenso wie die Ministerin. „Das steht so im gemeinsam verabredeten Koalitionsvertrag“, sagte Döring. Der SPD-Abgeordnete vertrat die Auffassung, das viele, die sich jetzt polemisch zu dem Programm äußerten, gar nicht genau wüssten, worum es da gehe. Döring nannte die Kooperationsverbünde, deren Handeln nicht so recht greifbar sei. Tatsächlich sorgten sie aber durch ihre Ausbildung für eine effizientere und bessere Demokratiearbeit. Daher sollten sie – ebenso wie die Innovationsprojekte - auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, befand er. Kritisch bewertete Döring die Aussage Priens, dass die Programmziele nicht nachhaltig erreicht würden. Die bestehende Evaluierung, die nach wissenschaftlichen Kriterien erfolge, spreche da „eine andere Sprache“. Grüne: Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt Das Programm hätte es dringend nötig gehabt, weiterentwickelt zu werden, sagte Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grüne). „Aber eben auf die richtige Art“, fügte sie hinzu. Gerade in Zeiten, in denen die demokratischen Tendenzen durch Anti-Demokraten bedroht würden, wo Hass auf Minderheiten wachse, wo autoritäre Einflüsse stärker würden – „im Inland, wie im Ausland“. Es gebe erhebliche Zweifel, ob es tatsächlich um eine Verbesserung des Programms gehen solle, sagte Khan. Ginge es um eine „ehrliche, ergebnisoffene Evaluation“ wäre es aus ihrer Sicht sinnvoll, den Abschluss dieser Evaluation abzuwarten, „bevor man Strukturen zerschlägt“. Die Kompetenzverbünde und die Innovationsprojekte, „die zerschlagen werden sollen“, seien „wahnsinnig wichtig für die Demokratie“. Statt langfristige Finanzierungssicherheit zu geben, sorge die Ministerin dafür, das sich die Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt fühle. Union: Wir brauchen neue Schwerpunkte Marvin Schulz (CDU/CSU) unterstützte den Ansatz von Ministerin Prien. „Wir brauchen neue Schwerpunkte“, sagte er. Aktuell sei man in der vierten Woche des Iran-Krieges. Die Auswirkungen des extremistischen Islamismus und Antisemitismus seien jeden Tag zu spüren. Erst vor wenigen Wochen habe es im Zentrum Berlins eine pro-iranische Demonstration gegeben, wo Hunderte das Porträt von Chamenei in die Luft gehalten hätten, sagte Schulz. Niemand aber habe sich mit den Iranern solidarisiert, die seit Jahrzehnten unter der Herrschaft des Regimes litten. „Ich bin froh, dass das Ministerium über neue Schwerpunkte bei ,Demokratie leben‘ in der Bildungsarbeit da zukünftig einen neuen Schwerpunkt setzen wird“, sagte der Unionsabgeordnete. (hau/27.03.2026)
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Klimaschutz im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte
Der Bundestag hat sich am Freitag, 27. März 2026, in einer Debatte mit dem Klimaschutz befasst. Grundlage waren zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema. Die Forderung nach einem "Klima-Turbo für Deutschland“ (21/4271) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung durch Die Linke abgelehnt. Den Abgeordneten lag zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/4890). Der Antrag mit dem Titel „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm" (21/4951) wurde erstmals beraten und in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Fraktion forderte einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, drangen die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/4271) auf Nachbesserungen. Sie forderten die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu sollte zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, hieß es im Antrag. Zudem verlangten die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Regeln für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung Darüber hinaus drangen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. Im Gebäudesektor sollte das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere sollte die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, hieß es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollten verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem sollte die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangten die Grünen. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. Überwiesener Antrag Angesichts steigender Heizkosten und Spritpreise fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Menschen durch Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, in die Elektrifizierung und in die Energieeffizienz zu entlasten. In dem Antrag „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm“ (21/4951) fordern sie konkret die Bundesregierung auf, geplante Gesetzesänderungen in den Bereichen Stromnetze, erneuerbare Energien und Gebäudeenergie sofort zurückzuziehen. Diese würden „die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern“. Insbesondere solle die Koalition vom sogenannten „Netzpaket“ Abstand nehmen, das Heizungsgesetz nicht abschaffen und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht dazu nutzen, die Solarenergie auszubremsen, wie es ein am 26. Februar öffentlich gewordener Entwurf vorsehe, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Verkehrssektor unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen, einen Ausbau des Personennahverkehrs, eine „bundesweite Lösung für ein günstiges Sozialticket“ und eine gerechte Ausgestaltung der E-Mobilität, um „sichere, saubere und bezahlbare Mobilität“ zu gewährleisten. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität solle konsequent für zusätzliche Investitionen verwendet werden, heißt es im Antrag. Investitionen in Klimaschutz und Transformation seien zu priorisieren. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, das Land in der fossilen Zeit festzuhalten. Bürgerinnen und Bürger müssten diese Politik „auf ihren Strom- und Gasrechnungen, an der Zapfsäule und im Alltag teuer bezahlen“. In ihrem Antrag schreiben sie, eine langfristige und sichere Planung mit erneuerbaren Energien sowie Elektrifizierung und Energieeffizienz sei „die logische Antwort auf diese und die nächste Energiekrise“. Dies würde von „absurden Fossilpreisen“ entlasten, das Erreichen der Klimaziele ermöglichen und Lebensgrundlagen sowie Wohlstand schützen. Ein wirksames Klimaschutzprogramm wäre somit ein „mehrfacher Gewinn“. (sas/hau/27.03.2026)
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Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Das Parlament hat am Freitag, 27. März 2026, über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“ diskutiert. Im Anschluss der Debatte wurde die Unterrichtung (21/3250) den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Unterrichtung durch die Bundesregierung In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervorgeht. „Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert. Überschuldungsquote der über 60-Jährigen steigt an Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren. Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“ Verteilung der Nettovermögen Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent. Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig. (che/hau/27.03.2026)
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