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Boris Mijatović leitet den Unterausschuss Vereinte Nationen

Fr, 17.10.2025 - 07:15
Der Auswärtige Ausschuss hat am Freitag, 17. Oktober 2025, den Unterausschuss Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und internationale Organisationen konstituiert. Boris Mijatović (Bündnis 90/Die Grünen) wurde zum Vorsitzenden und Aydan Özoğuz (SPD) zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Dem Gremium gehören neun ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen, entsprechend der Stärke der Fraktionen, an: drei der CDU/CSU-Fraktion, zwei der AfD-Fraktion, zwei der SPD-Fraktion, sowie jeweils ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und der Fraktion Die Linke. Mitglieder des Unterausschusses CDU/CSU: Dr. Carsten Brodesser, Roland Theis, Tobias Winkler; Stellvertretung: Knut Abraham, Markus Koob, Siegfried Walch. AfD: Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter; Stellvertretung: Sven Wendorf, Prof. Dr. Daniel Zerbin. SPD: Isabel Cademartori, Aydan Özoğuz; Stellvertretung: Prof. Dr. Lars Castellucci, N.N. Bündnis 90/Die Grünen: Boris Mijatović; Stellvertretung: Luise Amtsberg. Die Linke: Lea Reisner; Stellvertretung: Vinzenz Glaser. Aufgaben des Gremiums Mit der Einsetzung des Unterausschusses Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und internationale Organisationen will der Auswärtige Ausschuss die fundamentale Bedeutung einer regelbasierten multilateralen Zusammenarbeit auf regionaler wie globaler Ebene unterstreichen. Angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage bietet der Unterausschuss die Gelegenheit, globale Herausforderungen nicht nur im tagesaktuellen Kontext zu erörtern, sondern auch deren mittel- und langfristige strategische Implikationen zu beleuchten. „Seit 80 Jahren stehen die Vereinten Nationen für den Erhalt des Friedens und die Förderung menschlicher Sicherheit. Angesichts wachsender globaler Herausforderungen, laufender Reformen und der Infragestellung multilateraler Zusammenarbeit durch zentrale Akteure besteht im Unterausschuss Anlass zu vertiefender Diskussion“, sagte Boris Mijatović. „Darüber hinaus brauchen internationale Organisationen wie der Internationale Strafgerichtshof verstärkt unsere Unterstützung und wirken auch in vermeintlich unpolitischen Bereichen – etwa im Sport durch IOC und FIFA oder im Luftverkehr durch die IATA. Der Unterausschuss bietet daher vielfältige Ansatzpunkte für weiterführende Beratungen im Auswärtigen Ausschuss und im Bundestag.“ (ll/17.10.2025)

Ralf Stegner ist Vorsitzender des Unterausschusses Rüstungskontrolle

Fr, 17.10.2025 - 06:45
Der Auswärtige Ausschuss hat am Freitag, 17. Oktober 2025, den Unterausschuss Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung konstituiert. Dr. Ralf Stegner (SPD) wurde zum Vorsitzenden und Dr. Florian Dorn (CDU/CSU) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Dem Gremium gehören neun ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen, entsprechend der Stärke der Fraktionen an: drei der CDU/CSU-Fraktion, zwei der AfD-Fraktion, zwei der SPD-Fraktion sowie jeweils ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Mitglieder des Unterausschusses CDU/CSU: Dr. Florian Dorn, Bastian Ernst, Diana Herbstreuth; Stellvertretung: Artur Auernhammer, Roderich Kiesewetter, Nicolas Zippelius. AfD: Torben Braga, Gerold Otten; Stellvertretung: Thomas Ladzinski, Dr. Paul Schmidt. SPD: Falko Droßmann, Dr. Ralf Stegner, Stellvertretung: Bettina Lugk, Marja-Liisa Völlers: Bündnis 90/Die Grünen: Jeanne Dillschneider, Stellvertretung: Sara Nanni: Die Linke.: Desiree Becker, Stellvertretung: Janine Wissler: Aufgaben des Gremiums Der Unterausschuss Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung befasst sich mit aktuellen abrüstungspolitischen Entwicklungen, aber auch mit langfristigen Zielen wie einer Welt ohne Nuklearwaffen. Die Abgeordneten arbeiten an konkreten Themen wie der weltweiten Ächtung von Streumunition, der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa oder der Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Dabei werden regelmäßig Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft angehört. Der Unterausschuss berät parlamentarische Anträge und begleitet die Bundesregierung bei der Umsetzung internationaler Abrüstungsverpflichtungen – denn wirksame Rüstungskontrolle bleibt Voraussetzung für Frieden und Sicherheit. „Die internationale Rüstungskontrollarchitektur steht unter enormem Druck“, erklärte Ralf Stegner. Die Zeichen der Zeit stehen eher auf Aufrüstung statt neuer Rüstungskontrollverträge. Gerade deshalb ist die Arbeit dieses Unterausschusses wichtiger denn je. Wir werden uns mit nuklearer und konventioneller Rüstungskontrolle, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und neuen Herausforderungen wie autonomen Waffensystemen, Cyber-Kriegsführung und KI-gestützten Systemen befassen. Unser Ziel ist es, multilaterale Zusammenarbeit zu stärken und Deutschland als verlässlichen Partner in der Abrüstungs- und Friedenspolitik zu positionieren.“ (ll/17.10.2025)

Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht

Do, 16.10.2025 - 22:45
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (21/1856) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Vorhaben sollen Vorgaben der Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Die Umsetzung der Richtlinien muss laut Vorlage bis zum 19. Dezember 2025 beziehungsweise bis zum 27. März 2026 erfolgen. Kern des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen. Im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge soll das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ eingeschränkt werden; zudem sind weitere Anpassungen im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen. Änderungen sieht der Entwurf auch im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Unternehmer sollen demnach Verbraucher künftig deutlicher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über Haltbarkeitsgarantien informieren müssen. Hinzu kommen neue Informationspflichten etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates bei Waren mit digitalen Elementen. Bei Finanzdienstleistungsverträgen wird der Katalog der Informationspflichten neu strukturiert und unter anderem durch Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt. (scr/hau/16.10.2025)

Abgesetzt: Strafverschärfung bei Einsatz von K.O.-Tropfen für Raub- und Sexualdelikte

Do, 16.10.2025 - 22:35
Der Bundestag hat die geplante Debatte über eine Strafverschärfung bei Einsatz von K.O.-Tropfen für Raub- und Sexualdelikte von der Tagesordung genommen. Wer bei der Begehung einer Raub- oder Sexualstraftat K.O.-Tropfen einsetzt, sollte künftig mindestens zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das fordert der Bundesrat im „Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten“ (21/551), der am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten werden sollte. Anschließend sollte der Gesetzentwurf dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf des Bundesrates Zur Begründung verweist die Länderkammer auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte in einem Beschluss vom 8. Oktober 2024 demnach entschieden, „dass die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen in ein Getränk mit dem Ziel, das Opfer zu enthemmen oder zu betäuben und damit wehr- bzw. willenlos zu machen, um diesen Zustand zur Vornahme sexueller Handlungen auszunutzen“, nicht als Tat im Sinne des Paragrafen 177 Absatz 8 gilt, da K.O.-Tropfen kein „gefährliches Werkzeug“ seien. Aus Sicht des Bundesrates wird der daraus folgende Umstand, dass der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren in diesen Fällen nicht zur Anwendung kommt, dem „Schuldgehalt der Taten nicht gerecht“. „Der Täter hat mit der heimlichen Verabreichung von K.O.-Tropfen nämlich nicht nur ein Mittel bei sich geführt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (§ 177 Absatz 7 Nummer 2 StGB), sondern es auch mit der Folge einer hohen Gesundheitsgefährdung des Opfers und zur Begehung einer Straftat verwendet“, heißt es in dem Entwurf. Die Länderkammer verweist zudem darauf, dass der Bundesgerichtshof bereits in einem Beschluss vom 27. Januar 2009 entschieden habe, dass der Einsatz von K.O.-Tropfen zur Begehung eines Raubes nicht als besonders schwerer Raub angesehen werden kann. Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren Konkret sieht der Entwurf vor, die Qualifizierungstatbestände in Paragraf 177 Absatz 8 Strafgesetzbuch („Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“) und in Paragraf 250 Absatz 2 Strafgesetzbuch („Schwerer Raub“) zu ergänzen. Demnach soll in beiden Fällen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten, wenn der Täter „zur Ausführung der Tat einer anderen Person Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe beibringt“. Wie der Bundesrat ausführt, orientiert sich die vorgeschlagene Ergänzung an der bestehenden Regelung in Paragraf 224 Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch („Gefährliche Körperverletzung“), wo ebenfalls die „Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen“ aufgeführt wird. Der Bundesgerichtshof habe bereits entschieden, dass die Verabreichung von K.O.-Tropfen diesen Tatbestand erfüllt, heißt es weiter. (scr/hau/14.10.2025)

Datenaustausch zwischen öffent­lichen Stellen von Bund und Ländern

Do, 16.10.2025 - 22:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS Staatsvertrag“ (21/538, 21/894, 21/1628 Nr.9) angenommen. Dabei geht es um den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern geht, angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte die Fraktion Die Linke. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung vor (21/2192) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf zielt auf die Zustimmung des Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag ab, der am 11. Dezember 2024 durch den Bundeskanzler und die Länderchefs beschlossen wurde. Dieser schafft die rechtliche Grundlage, um eine bundesweit einheitliche digitale Infrastruktur für den automatisierten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern aufzubauen. Dem Entwurf zufolge sind die Datenbestände der deutschen Verwaltung derzeit „technisch nicht vernetzt.“ Perspektivisch soll das System den gesamten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen „automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm“ ermöglichen, geht aus dem Entwurf weiter hervor. „Once-Only-Prinzip“ für Verwaltungsleistungen Kernziel des NOOTS ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips: Bürger und Unternehmen sollen Nachweise und Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, nicht mehrfach einreichen müssen, heißt es im Entwurf. Zunächst soll das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt werden, wie aus dem Regierungsentwurf hervorgeht. Die weitere Nutzung werde durch den IT-Planungsrat gesteuert. Als betriebsverantwortliche Stelle für die Umsetzung der Errichtung, des Betriebs und der Weiterentwicklung des NOOTS soll das Bundesverwaltungsamt (BVA) fungieren. Die Kosten dafür tragen Bund und Länder gemeinsam. In den Jahren 2025 und 2026 soll die Finanzierung über im Wirtschaftsplan der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) veranschlagte Mittel erfolgen. Ab 2027 soll die FITKO 53,4 Prozent der Kosten und der Bund 46,6 Prozent tragen. Beim BVA entstehe ein „dauerhafter finanzieller und stellenmäßiger Mehrbedarf in Höhe von 2,79 Millionen Euro“, schreibt die Bundesregierung. (lbr/hau/16.10.2025)

Abgesetzt: Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten

Do, 16.10.2025 - 22:10
Von der Tagesordnung am Donnerstag, 16. Oktober 2025, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9). Damit sollte die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer. Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen. Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung" des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern.(sas/hau/16.10.2025)

Bundestag beschließt Taser-Zulassung für die Bundespolizei

Do, 16.10.2025 - 22:05
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, dem Vorhaben der Bundesregierung zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) – den sogenannten Tasern – bei der Bundespolizei zugestimmt. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu dem Entwurf "zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG, 21/1502, 21/1868, 21/2146 Nr. 1.2) lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/2252). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzesbeschluss wird die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt und damit der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen. Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung. Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des UZwG möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier soll durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung hervorgeht (21/1868). (ste/sto/16.10.2025)

Zeitumstellung: Forderung nach Abschaffung der Sommerzeit

Do, 16.10.2025 - 21:40
Vor dem Hintergrund der am letzten Oktoberwochenende erneut anstehenden Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit hat die AfD-Fraktion zwei parlamentarische Initiativen vorgelegt, die der Bundesstag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Belastende Zeitumstellung auf EU-Ebene abschaffen – Dauerhafte Beibehaltung der Normalzeit“ (21/2227) als auch der Gesetzentwurf „zur Abschaffung der Sommerzeit“ (21/2213) wurden nach 20-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion hat einen Entwurf eines Gesetzes „zur Abschaffung der Sommerzeit“ (21/2213) vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll die gesetzliche Zeit in Deutschland zukünftig ausschließlich die mitteleuropäische Zeit sein, das Umstellen der Uhren im Frühjahr und im Herbst soll entfallen. Der Entwurf soll am Donnerstagabend erstmals im Bundestag beraten werden. Begründet wird der Entwurf mit der Bewertung der EU-Kommission. Sie war im Jahr 2019 im Rahmen der Bewertung der bestehenden Regelungen zur saisonalen Zeitumstellung zu dem Ergebnis gekommen, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben solle, ob sie an der bisherigen Praxis der Zeitumstellung festhalten oder eine dauerhafte Festlegung entweder auf die Sommerzeit oder auf die Normalzeit vornehmen. Bereits im Jahr 2018 habe eine von der EU-Kommission durchgeführte Befragung ,an der 4,6 Millionen EU-Bürger teilnahmen, ergeben, dass 84 Prozent der Befragten die Zeitumstellung ablehnen. (nki/16.10.2025)

Bundestag entfristet Schutzregelungen für Paketboten

Do, 16.10.2025 - 21:15
Die Situation in der Paketbranche stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 16. Oktober 2025. Das Parlament beschloss nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes“ (21/1507, 21/2071, 21/2146 Nr. 1.10). Dagegen stimmte nur die AfD-Fraktion, die übrigen Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/2258) zu dem Gesetz, in dem alle zwei Jahre eine Evaluation der Gesetzesanwendung gefordert worden war. Alle übrigen Fraktionen lehnten dies ab. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen – Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten“ (21/1756). Mit den Grünen stimmte Die Linke für den Antrag. Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen. Zu beiden Vorlagen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/2256). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzesbeschluss werden die Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche entfristet, die andernfalls Ende 2025 auslaufen würden. Außerdem wird die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung ersetzt. Unter anderem müssen dann Betriebsanleitungen für Produkte nicht mehr zwingend in Papierform beigelegt werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Post- und Paketbranche. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass die von der Bundesregierung geplante Entfristung des Paket-Boten-Schutzgesetzes, mit dem die so genannte Nachunternehmerhaftung über Ende 2025 hinaus weiterbestehen soll, „ein erster, notwendiger Schritt“ sei, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch künftig zu verhindern. Er reiche jedoch „bei Weitem nicht aus“. Die Fraktion forderte von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutz der Paketzustellerinnen und -zusteller für Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm die verpflichtende Zustellung durch zwei Personen ohne Ausnahmen vorschreibt. Die Ankündigung, im Nachgang zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Verfahrenserleichterungen für Unternehmen der Kurier-, Express- und Paketbranche zeitnah zu prüfen, müsse so umgesetzt werden, dass keine sozialen oder ökologischen Standards herabgesetzt werden, heißt es in dem Antrag weiter. (che, hau/16.10.2025)

Forderung nach Rücknahme der Luftverkehrsteuer

Do, 16.10.2025 - 20:50
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stellenabbau bei der Lufthansa als Alarmsignal – Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen“ (21/2223) erstmals beraten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Zurücknahme der 2024 erfolgten Erhöhung der Luftverkehrsteuer bis spätestens zum Ende dieses Jahres. Die Luftverkehrsteuer stelle einen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Fluggesellschaften und für die Flughäfen dar, so die Fraktion. „Neben Veränderungen des Angebots von Fluggesellschaften, die Flüge komplett gestrichen oder auf grenznahe Flughäfen im benachbarten Ausland verlagert haben, sind auch Reaktionen auf der Nachfrageseite infolge gestiegener Preise feststellbar. Diese Wirkungen werden durch künstlich in die Höhe getriebene CO2-Preise zusätzlich verstärkt und schränken die Möglichkeit der Weitergabe der Luftverkehrsteuer im Wettbewerb ein“, argumentiert die Fraktion. Außerdem stelle die Doppelbesteuerung des innerdeutschen Luftverkehrs, bei dem die Luftverkehrsteuer sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug erhoben werde, eine besondere Belastung dar. (hle/hau/16.10.2025)

Abgesetzt: Entfernung ver­fas­sungs­feindlicher Soldaten aus der Bundes­wehr

Do, 16.10.2025 - 20:10
Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die von der AfD-Fraktion angekündigte Vorlage zur „Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“. Den so betitelten Antrag sollte der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten. Nach der Aussprache sollte der Antrag an den federführenden Verteidigungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/14.10.2025)

Bundestag beschließt Neufassung seiner Geschäftsordnung

Do, 16.10.2025 - 20:05
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, eine Neufassung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Nach halbstündiger Aussprache nahm er den entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/1538) in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (21/2196) an. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) enthielten sich. Beschlossen wurde in geänderter Fassung auch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (21/1539), bei dem es um die Kürzung der Kostenpauschale und die Erhöhung der Ordnungsgelder für Abgeordnete geht. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses vor (21/2197). Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD. Die Grünen, die Linksfraktion und der Abgeordnete Seidler enthielten sich. Antrag der Koalitionsfraktionen Die Koalitionsfraktionen verweisen in ihrem Antrag (21/1538) darauf, dass die aktuelle Geschäftsordnung im Wesentlichen auf einer Reform im Jahr 1980 beruht. Die damals eingeführten Regelungen entsprächen in wesentlichen Teilen nicht mehr der parlamentarischen Praxis oder liefen ihr gar zuwider, zum Teil seien sie auch unklar gefasst. Ziel der Reform ist es dem Antrag zufolge, das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung zu stärken. Julia Klöckner: Die Spielregeln unseres Hauses Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nannte die Regeln in der Geschäftsordnung vor Eintritt in die Debatte die "Spielregeln unseres Hauses": "Sie ordnen Verfahren, sichern Rede und Gegenrede und binden Mehrheit wie Minderheit gleichermaßen." Die bislang jüngste größere Reform der Geschäftsordnung liege 45 Jahre zurück, sagte Klöckner. In dieser Zeit habe sich die Arbeitsweise des Bundestages spürbar verändert. Der vorliegende Vorschlag trage dem Rechnung, "indem er Verfahren neu fasst, Abläufe präzisiert und auch den Respekt voreinander in diesem Hohen Hause adressiert". Es gehe dabei nicht um eine politische Richtung, sondern um das „Wie unseres parlamentarischen Arbeitens: um Verlässlichkeit der Verfahren, die Würde der Debatte und den fairen Ausgleich zwischen Mehrheit und Minderheit". Die Geschäftsordnung bleibe ein lebendiges Regelwerk: "Erfahrungen aus der Praxis werden wir – wo nötig und sinnvoll – auf künftig immer wieder aufnehmen", versprach die Bundestagspräsidentin. Vizepräsidentenwahl getrennt von der Präsidentenwahl Unter anderem wird künftig in der Geschäftsordnung die Vizepräsidentenwahl getrennt von der Präsidentenwahl geregelt. Die Koalitionsfraktionen wollten deutlich machen, dass das Vizepräsidentenamt von der freien und geheimen Wahl durch den Bundestag abhängt. Dieser Grundsatz soll dem sogenannten Grundmandat vorgehen, wonach jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten sein sollte. Neu ist auch ein Passus zur Abwahl von Vizepräsidenten. Die Abstimmung über die Abwahl setzt einen Antrag von mindestens der Hälfte der Abgeordneten voraus. Der Koalitionsantrag hatte ursprünglich nur ein Quorum von einem Drittel der Abgeordneten vorgesehen. Der Geschäftsordnungsausschuss hob das Quorum auf Grundlage eines Änderungsantrags der Koalition zu ihrem eigenen Antrag auf die Hälfte an. Dieses Quorum gilt auch bei der Abwahl von Ausschussvorsitzenden und Schriftführern. Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident ist abgewählt, wenn mindestens zwei Drittel der Abgeordneten für die Abwahl stimmen. Beantragung von namentlichen Abstimmungen Eine weitere vom Geschäftsordnungsausschuss vorgenommene Änderung am ursprünglichen Antrag betrifft namentliche Abstimmungen. Sie müssen nun grundsätzlich spätestens bis zum Sitzungsbeginn am jeweiligen Tag beantragt werden. Begründet wird dies mit dem Stichwort "Familienfreundlichkeit". Ursprünglich hatte die Koalition folgende Regelung vorgesehen: "Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt werden." Bei der Wahl des Bundeskanzlers erhält im dritten Wahlgang auch der einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht für den Fall, dass weder der Vorschlag eines Viertels noch von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages vorliegt. Damit soll eine unverzügliche Wahl im dritten Wahlgang gewährleistet werden. Gruppen, Reden, Erklärungen Für die Bildung von Gruppen, Zusammenschlüssen von Abgeordneten unterhalb der Fraktionsstärke, ist eine eigene Regelung vorgesehen. Darin heißt es, dass der Bundestag entsprechend der bisherigen Praxis über die Rechte der Gruppen entscheiden muss. Festgelegt wird ferner, dass bei einer Aussprache zu einer Vorlage in erster Beratung der erste Redner der einbringenden Fraktion angehören soll. Bei Vorlagen der Bundesregierung oder des Bundesrates sollen deren Vertreter als Erste reden. Bei der Beratung von Beschlussempfehlungen der Ausschüsse soll der erste Redner kein Mitglied oder Beauftragter der Bundesregierung sein. Mündliche Erklärungen zur Abstimmung und Erklärungen außerhalb der Tagesordnung sollen statt bisher höchstens fünf Minuten nur noch bis zu drei Minuten dauern. Zu Reden von Abgeordneten wird klargestellt, dass diese „mit Zustimmung des Präsidenten“ schriftlich zu Protokoll gegeben werden können. „Die Rede sowie alle anderen Beiträge zur Beratung sollen von gegenseitigem Respekt und der Achtung der anderen Mitglieder des Bundestages sowie der Fraktionen geprägt sein“, heißt es wörtlich. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung über die Dauer einer Aussprache, soll der Präsident entscheiden, wobei sie höchstens eine Stunde dauern soll und die Redezeit im Stärkeverhältnis der Fraktionen verteilt wird. Auch über die Redezeit fraktionsloser Abgeordneter entscheidet der Präsident im Einzelfall. Ordnungsrufe und Ordnungsgeld Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen worden, muss ihm kkünftig der sitzungsleitende Präsident das Wort entziehen und darf es ihm zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen. Ist ein Abgeordneter dreimal während einer Sitzung zur Ordnung gerufen worden, soll er vom sitzungsleitenden Präsidenten für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verwiesen werden. Ein Ordnungsruf soll im Einzelfall auch nachträglich bis zum Ende „des auf die Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages folgenden dritten Sitzungstages“ erlassen werden können. Gegen einen Abgeordneten, der innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wurde, soll der sitzungsleitende Präsident mit dem dritten Ordnungsruf zugleich ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro, im Wiederholungsfall 4.000 Euro festsetzen. Dies soll bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages auch ohne vorherigen Ordnungsruf möglich sein. Im begründeten Einzelfall soll der sitzungsleitende Präsident einem ausgeschlossenen Mitglied die Teilnahme an geheimen Wahlen und namentlichen Abstimmungen ermöglichen können. Zwischenfragen, Anhörungen, Ausschussvorsitzende Künftig sollen Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen auch in Aktuellen Stunden möglich sein. Die Rechte der Opposition sollen gestärkt werden, indem eine Frist für die Durchführung von beschlossenen öffentlichen Anhörungen eingeführt wird. Schließlich ist vorgesehen, die Rechte der Ausschussvorsitzenden zu stärken. Sie sollen zur Einhaltung der parlamentarischen Ordnung und zur Achtung der Würde des Bundestages auffordern, bei Bedarf die Sitzung unterbrechen oder im Einvernehmen mit den Fraktionen beenden können. Wurde die Sitzung aufgrund einer „gröblichen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ unterbrochen, soll der Vorsitzende mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder den betreffenden Abgeordneten von der Sitzung ausschließen können. Änderung des Abgeordnetengesetzes Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/1539) in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (21/2197) sieht vor, dass einerseits das Ordnungsgeld und andererseits der Abzug von der Kostenpauschale höher ausfallen sollen als bisher. Die sitzungsleitende Präsidentin oder der Präsident kann derzeit bei Plenarsitzungen wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Hauses oder der Hausordnung des Bundestages gegen Abgeordnete ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen, dass sich im Wiederholungsfall auf 2.000 Euro erhöht. In Zukunft sollen die Abgeordneten 2.000 Euro und im Wiederholungsfall 4.000 Euro zahlen müssen. Die Anhebung der Ordnungsgelder wird auch damit begründet, dass diese seit 2011 unverändert geblieben sind, während zugleich die Diäten der Abgeordneten anstiegen. Ordnungsgeld und Abgeordnetenentschädigung stünden nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis, heißt es. Kostenpauschale-Kürzungen bei Abwesenheit Die zweite geplante Verschärfung betrifft die unentschuldigte Nichteintragung in die Anwesenheitsliste und das Fehlen bei namentlichen Abstimmungen. Derzeit wird die den Abgeordneten zustehende Aufwandsentschädigung für Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages, die sogenannte Kostenpauschale, bei unentschuldigter Nichteintragung an Plenarsitzungstagen um 200 Euro, bei entschuldigter Nichteintragung um 100 Euro und bei einem ärztlich nachgewiesenen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Sanatorium oder ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit um 20 Euro gekürzt. Ab 1. November beträgt die Kürzung 300 Euro bei unentschuldigter Nichteintragung, 200 Euro bei entschuldigter Nichteintragung und nach wie vor 20 Euro bei Krankenhausaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit. Während der Mutterschutzfristen wegen Schwangerschaft oder wenn ein Mitglied des Bundestages ein ärztlich nachgewiesen erkranktes, in seinem Haushalt lebendes Kind unter 14 Jahren mangels anderer verfügbarer Aufsichtspersonen persönlich betreut, wird die Kostenpauschale von monatlich 5.349,58 Euro nicht gekürzt. Fehlt der Abgeordnete bei Wahlen mit Namensaufruf und namentlichen Abstimmungen, sollen künftig unabhängig von einer Entschuldigung 200 Euro von der Pauschale abgezogen werden, es sei denn, der Abgeordnete befindet sich auf einer genehmigten Dienstreise. Der Geschäftsordnungsausschuss ergänzte auf Koalitionsantrag den Fehlgrund der genehmigten und durchgeführten Dienstreise und bezog auch der Präsidentin angezeigte und für die Bundesregierung durchgeführte Dienstreisen mit ein. Bisher betrug der Abzug von der Kostenpauschale bei unentschuldigtem Fehlen bei einer namentlichen Abstimmung 100 Euro. Zwei Änderungsanträge zum Koalitionsantrag abgelehnt Abgelehnt wurden zwei Änderungsanträge zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Linke trat unter anderem für eine geschlechtergerechte Lektorierung und eine familienfreundliche Ausgestaltung der Geschäftsordnung ein (21/2235). Ein weiterer Änderungsantrag (21/2286) des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (SSW) hatte die Berücksichtigung von Abgeordneten von Parteien nationaler Minderheiten zum Ziel. Seidler forderte unter anderem, Abgeordnete, die ihr Mandat als Mitglied einer Partei nationaler Minderheit erworben haben, wie eine Fraktion zu behandeln. Anträge und Änderungsanträge der AfD abgelehnt Die erste Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (21/2196) beinhaltete auch die Empfehlungen zur Ablehnung von zehn Anträgen der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (21/1555, 21/1556, 21/1557, 21/1558, 21/1559, 21/1560, 21/1561, 21/1562, 21/1563, 21/1564) sowie von zwei Änderungsanträgen der AfD-Fraktion aus der konstituierenden Sitzung des Bundestages am 25. März 2025 zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht (21/1). Der Bundestag folgte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen diesen Empfehlungen. Direkt abgestimmt und abgelehnt wurden auch zwei weitere Anträge der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung mit dem Ziel, "inhaltliche Kommentierungen durch den sitzungsleitenden Präsidenten" auszuschließen (21/2224) und eine Liste der "ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz" einzuführen (21/2225). Anträge der Grünen und der Linken abgelehnt Abgelehnt wurden auch zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zum einen zielte die Fraktion auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (21/1950) abgezielt, damit künftig Petitionen im Plenum beraten werden können. Der zweite Antrag der Grünen (21/2231) trug den Titel „Starke Demokratie – Transparenz schaffen und Parlamentarische Kontrolle stärken“ ( 21/2231). Darin wollten die Grünen den Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages mit Empfehlungen beauftragen, die sich auf den "legislativen Fußabdruck", die Ausschussöffentlichkeit und das Beschwerdeverfahren Fragewesen beziehen. Keine Mehrheit fand schließlich auch ein Antrag der Linken mit dem Titel "Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache" (21/2226). Für den Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Seidler, die Koalitonsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab. Darin ging es der Fraktion neben der effektiven Durchsetzung des parlamentarischen Fragerechts auch darum, die Geschäftsordnung in geschlechtergerechter Sprache zu fassen und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarung von Familie und Mandat zu treffen. (vom/hau/16.10.2025)

Anträge zur Situation der Stahl- und Autoindustrie abgelehnt

Do, 16.10.2025 - 19:30
Die Situation der Stahlindustrie sowie der Automobilindustrie in Deutschland hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erörtert. Nach halbstündiger Aussprache wurden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Stahlstandorte stärken – Wettbewerbsfähig und klimaneutral“ (21/2232) und „Sofortplan für die Zukunft der Automobilindustrie – Wettbewerbsfähigkeit stärken, Beschäftigung sichern, Klimaziele erreichen“ ( 21/2233) abgelehnt. Dagegen stimmten jeweils CDU/CSU, AfD und SPD, dafür die Grünen. Die Linke enthielt sich jeweils. Ein von der Fraktion Die Linke avisierter Antrag mit dem Titel „Ein staatliches Sofortprogramm zur Überwindung der Krise in der deutschen Automobilindustrie“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/2232) forderten die Grünen die Bundesregierung auf, die Stahlindustrie zu retten, indem die Rahmenbedingungen verbessert und Anreize verändert werden. Die Antragsteller sehen die 80.000 Arbeitsplätze der Branche in Gefahr und verlangen von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die zur Verfügung stehenden handelspolitischen Schutzinstrumente angewendet sowie Buy-European-Regeln für grünen Stahl aktiv unterstützt werden. Zudem müsse die Bundesregierung sowohl chinesischen Billigimporten als auch „Trumps protektionistischer Zollpolitik“ entschieden entgegentreten. "Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff fördern" Außerdem sollte die flächendeckende Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff gefördert und der dazu notwendige Ausbau der Infrastruktur im Inland vorangetrieben als auch eine diversifizierte Importstrategie etabliert werden. Dabei sei insbesondere auf den Aufbau eines europäischen Wasserstoff-Backbones zu setzen, um Versorgungssicherheit, Netzstabilität und faire Wettbewerb zu gewährleisten. Schließlich müssten die Strompreise gesenkt werden, indem der Ausbau von erneuerbaren Energien forciert wird, ein Brückenstrompreis eingeführt und Stromnetzentgelte durch Digitalisierung und Flexibilisierung reduziert werden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/2233) forderten Bündnis 90/Die Grünen das vereinbarte Ende der Neuzulassungen von Pkw mit fossilen Verbrennungsmotoren ab 2035 auf EU-Ebene sowie klare politische Leitplanken und gezielte Investitionsanreize für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Rohstoffprojekte, Batterietechnologie und Kreislaufwirtschaft. Die Abgeordneten sprechen sich für einen verbindlichen, sozial gerechten und industriepolitisch wirksamen Sofortplan für die Zukunft der europäischen Automobil- und Zulieferindustrie aus, um den Umstieg auf Elektromobilität zu beschleunigen. Dazu sollte die Bundesregierung den Kauf von E-Autos fördern, indem die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 verlängert, die steuerliche Förderung der Unternehmensflotten konsequent auf Elektrofahrzeuge ausgerichtet und die Subventionierung von Verbrennerfahrzeugen beendet wird. Für Verbraucher mit geringem Einkommen sollte der Zugang zu verbrauchsarmen Elektroautos möglich gemacht werden. Menschen im ländlichen Raum sollten staatlich geförderte E-Auto-Leasing-Angebote erhalten. Die Zahl der Ladepunkte gelte es mit jährlich festgelegten festen Größen auszubauen. Die Hersteller sollten einen verlässlichen Brückenstrompreis erhalten. Ein europäisches Investitionsprogramm zur Forschung, Entwicklung und Produktion von Batteriezellen und -modulen für elektrische Pkw, Busse und Lkw sollte aufgesetzt werden. Die Grünen forderten zudem, strategische Partnerschaften mit Förderländern für Lithium, Nickel und Kobalt - sowie für weitere kritische Rohstoffe in der EU - „massiv zu fördern“. (nki/hau/16.10.2025)

Bundeswehreinsatz im Südsudan um ein Jahr verlängert

Do, 16.10.2025 - 18:55
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, nach halbstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geforderte Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (Unmiss, 21/1371) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 494 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung, 72 lehnten ihn ab. Es gab vier Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/2117) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/2118) vor, wonach der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“ ist. Abstimmung Antrag der Bundesregierung Wie die Bundesregierung schreibt, sollen unverändert bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen sollen. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Aufgabe der UN-Mission im Südsudan ist laut Antrag der Schutz von Zivilpersonen, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Das Mandat ist bis Ende Oktober 2026 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund eine Million Euro. (ahe/hau/16.10.2025)

Antrag für ein Verbrenner-Verbot abgelehnt

Do, 16.10.2025 - 18:20
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, einen Antrag der AfD-Fraktion zum Verbot des Verbrennungsmotors abgelehnt. Zum Antrag mit dem Titel „Deindustrialisierung stoppen – Verbrenner-Verbot aufheben“ (21/225) lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (21/476) vor. Für den Antrag stimmten in namentlicher Abstimmung 138 Abgeordnete, 433 Abgeordnete lehnten ihn ab. Abstimmung Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt, das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 rückgängig zu machen, „statt zu den Flottengrenzwerten zu stehen und EU-weit ab 2035 nur noch Nullemissions-Fahrzeuge zuzulassen“. In dem Antrag heißt es: Ursächlich für die sinkende Produktion und fortschreitende Arbeitsplatzverluste in der Autobranche seien ausbleibende Investitionen in Spitzentechnologien. Grund dafür seien „radikale und strukturelle Eingriffe des Staates“, insbesondere der EU, in den Automarkt in Form von faktischen Technologieverboten wie den „technisch nicht realisierbaren CO2-Flottengrenzwerten“ samt Androhung von Strafzahlungen bei Nichteinhaltung und dem Zulassungsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2035, schreiben die Abgeordneten. (hau/16.10.2025)

Bundeswehreinsatz im Roten Meer verlängert

Do, 16.10.2025 - 17:45
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Bundeswehreinsatz im Roten Meer um ein Jahr verlängert. Dazu lag ein Antrag der Bundesregierung für die fortgesetzte Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation Eunavfor Aspides zur Abwehr von Angriffen der Huthi-Milizen auf die Schifffahrt im Roten Meer vor (21/1372). In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses mit 435 Ja-Stimmen bei 69 Gegenstimmen und 77 Enthaltungen angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/2120) vor, wonach der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“ ist. Abstimmung Antrag der Bundesregierung Statt wie bisher bis zu 700 sollen nunmehr nur noch bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, heißt es in dem Antrag. Begründet wird der Einsatz mit den fortbestehenden Angriffen der radikalislamischen Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten im Jemen seit Mitte November 2023, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, die sich gegen die Freiheit der Seeschifffahrt, den internationalen Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten würden. Das durch die Angriffe betroffene Gebiet sei ein maritimer Raum von besonderer geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt, argumentiert die Bundesregierung. „Die Handelsroute durch das Rote Meer ist die kürzeste Handelsroute von Asien nach Europa mit einem globalen Handelsvolumen von 15 Prozent des weltweiten maritimen Handels vor Beginn der Angriffe.“ „EU-Präsenz bleibt wichtig“ Die Folgen seien unter anderem Ausweichrouten und erhöhte Frachtraten, die durch Reedereien und Unternehmen letztlich an den Endverbraucher weitergegeben würden und so indirekte volkswirtschaftliche Auswirkungen hätten. Die Auswirkungen beträfen zudem die Bereitstellung von humanitärer Hilfe in der Region. Deutschland sei in enger Kooperation mit seinen EU-Partnern weiterhin bereit, einen wirksamen Beitrag zum Schutz deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen zu leisten. Die EU-Präsenz in Form von Eunafvor Aspides bleibe gerade in einer weiterhin volatilen Sicherheitslage wichtig. Die EU zeige damit, dass sie willens und in der Lage ist, Verantwortung in der Region zu übernehmen: „Dies sendet auch ein positives Signal an unseren transatlantischen Alliierten hinsichtlich der internationalen Lastenteilung.“ Schutz von Schiffen gegen Angriffe Das Einsatzgebiet von Eunavfor Aspides umfasst den Angaben zufolge die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Zu den Aufgaben der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten gehört der Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See und die Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet, außerdem die Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung, sowie Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern. Mandat befristet bis Ende Oktober 2026 Als völkerrechtliche Grundlagen führt die Bundesregierung unter anderem eine Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2768 (2025), und das Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen an. Das Mandat ist befristet bis Ende Oktober 2026. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum mit insgesamt rund 23,9 Millionen Euro. (ahe/hau/16.10.2025)

Antrag zum „Kooperationsverbot in der Bildung“ erörtert

Do, 16.10.2025 - 17:10
Die Fraktion Die Linke dringt darauf, das sogenannte Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufzuheben und im Grundgesetz eine „umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ zu verankern. Ihren Antrag mit dem Titel „Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern – Kooperationsverbot abschaffen“ hat das Parlament am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das deutsche Bildungssystem seit Jahren deutlich unterfinanziert sei. Dabei bestehe einerseits „ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert“, und andererseits eine „deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten“. Weiter schreiben die Abgeordneten, die „ungleiche finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen sowie selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel“ hätten zur Folge, dass die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhänge. Das derzeit bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwere die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung. Dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen Als „Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten“, brauche es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Finanzierung von Bildung müsse „endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden“, schreibt die Linksfraktion. (sto/hau/16.10.2025)

Aussprache zum Tätig­keitsbericht 2024 des Petitionsausschusses

Do, 16.10.2025 - 16:25
Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024 (21/1900) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten. Die Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) stellte den Bericht zunächst im Plenum vor. Am Mittwoch, 15. Oktober, hatte sie den Bericht an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. 9.260 Petitionen sind im vergangenen Jahr beim Petitionsausschuss eingegangen, das sind 18,84 Prozent weniger als noch 2023. Im Jahr 2022 waren es noch 13.242 Petitionen gewesen. Zahl der Petitionen rückläufig Etwa zwei Drittel der eingegangenen Petitionen beträfen eigene Anliegen der Petentinnen und Petenten, ein Drittel bezögen sich generell auf gesetzliche Rahmenbedingungen. Thematisch vorherrschend seien Petitionen gewesen, die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (1.526 Eingaben), also etwa Sicherheit und Migration, sowie den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1.279 Eingaben), also Fragen der sozialen Absicherung, betreffen. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz betrafen 1.203 Petitionen. In der vergangenen Wahlperiode war das Quorum für Petitionen, mit denen sich der Petitionsausschuss im Beisein des Petenten in öffentlicher Sitzung befasst, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen herabgesetzt worden, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. „Mit derzeit mehr als fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Portal des Petitionsausschusses Im Berichtszeitraum haben sich 179.742 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2023: 491.639), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2024 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 722.639 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2023: 1,59 Millionen). Im Tätigkeitsbericht wird auch auf die Mitte 2024 in Kraft getretene Reform des Petitionswesens verwiesen. Damit wurde die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert. Im Zuge dieser Reform wurde auch das Quorum, das veröffentlichte Petitionen für eine Beratung in öffentlicher Ausschusssitzung erreichen müssen, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen gesenkt. (hau/16.10.2025)

Stopp des Bürgergeldes bei Haftbefehlen

Do, 16.10.2025 - 15:50
"Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2222), den der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Antrag der AfD Laut Antrag sollen Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt darin eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollen Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden. Außerdem sollen inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollen die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, fordert die AfD-Fraktion. (che/hau/16.10.2025)

Geplantes neues Wehrdienstmodell erstmals beraten

Do, 16.10.2025 - 15:15
Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ schaffen. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst Modernisierungsgesetz, 21/1853) stand am Donnerstag, 16. Oktober 2025, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren B Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundeswehr soll noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden, heißt es in dem Entwurf. Russland werde auf absehbare Zeit die größte Gefahr für die Sicherheit in Europa bleiben und schaffe militärisch die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür, um innerhalb weniger Jahre in der Lage zu sein, Nato-Territorium angreifen zu können, schreibt die Regierung. Daraus folge, „dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Fähigkeiten zur gesamtstaatlichen Verteidigung nachhaltig verbessern muss“. Neuer Wehrdienst basiert „zunächst“ auf Freiwilligkeit Der neue Wehrdienst basiert zunächst auf Freiwilligkeit, enthält mit der für Männer verpflichtenden Bereitschaftserklärung und der Wiedereinführung der Musterung von vornherein aber auch verpflichtende Elemente. Zudem werde der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages die verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen zu veranlassen, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“, heißt es im Entwurf. Der neue Wehrdienst soll durch eine deutlich gesteigerte Attraktivität, Wertschätzung und einen sinnhaften, anspruchsvollen Dienst die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft und signifikant steigern. Notwendig sei darüber hinaus eine modernisierte Wehrerfassung, um effektiver und zielgerichtet das Potenzial der Wehrpflichtigen sowie der jetzigen und künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen. Verpflichtung „unter bestimmten Voraussetzungen“ Ein Element des Entwurfs ist zudem die Möglichkeit, die Verpflichtung zum Grundwehrdienst „unter bestimmten strengen Voraussetzungen wieder aufleben lassen zu können“. Die Bundesregierung soll durch Rechtsverordnung die Einberufung zum Wehrdienst anordnen können. Diese Rechtsverordnung setze die Zustimmung des Bundestages voraus, „da die Entscheidung über die verpflichtende Heranziehung wegen der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz einer parlamentarischen Beteiligung bedarf und nicht allein der Exekutive überlassen werden kann“, schreibt die Bundesregierung. (hau/16.10.2025)