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Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter

Do, 04.12.2025 - 16:45
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Schutz vor Gewalt und bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter“ (21/2299) erstmals erörtert und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD In ihrem Antrag schreibt die AfD-Fraktion, dass es seit einigen Jahren „wiederholt zu schweren, teils tödlichen Angriffen auf Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Mitarbeiter der Jobcenter“ komme. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Sicherheit von Jobcentern und zugehörigen Einrichtungen der BA gewährleistet wird, die schwerpunktmäßig von Gewaltphänomenen betroffen sind. Auch sollen damit die Arbeitsbedingungen der Jobcenter-Mitarbeiter verbessert werden. Genannt werden dazu unter anderem die Einrichtung fest installierter Eingangskontrollen, eine durchgängige Kameraüberwachung auf zugehörigen Parkplätzen sowie die Präsenz von ausreichendem Sicherheitspersonal in den betroffenen Einrichtungen. (hau/04.12.2025)

Bundestag stimmt Geothermie-Beschleunigungsgesetz zu

Do, 04.12.2025 - 16:10
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Entwurf der Bundesregierung für das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (21/1928) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3101) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Bundestag verabschiedete zudem mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion eine Entschließung zu dem Gesetz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist laut Bundesregierung, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie den Transport und die Speicherung von Wärme zu beschleunigen. Dafür sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren der jeweiligen Vorhaben umfassend digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dies erfordere insgesamt effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, die die direkten Förderinstrumente optimal ergänzten, heißt es in dem Entwurf. Vor allem der Vereinfachung und der daraus folgenden Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren, komme „eine zentrale Rolle“ zu. Ferner soll das Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen beschleunigt und in ein zügiges Zulassungsverfahren überführt und so mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden. Hierfür wird ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen. Diese Beschleunigung und Erleichterung der Planung und des Baus von Wärmeleitungen diene auch dazu, die zum Schutz des Klimas und aus Effizienzgründen gebotene und gesetzlich vorgeschriebene Nutzung von Abwärme, etwa von Rechenzentren, zu erleichtern und bürokratische Hemmnisse abzubauen, heißt es weiter. Außerdem ist vorgesehen, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden. Bergämter erhalten die Möglichkeit, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen. Zudem wird mit dem Gesetz Artikel 8 Absatz 5 der EU-Richtlinie 2024 / 1788 in deutsches Recht umgesetzt. Darin ist vorgesehen, dass die Genehmigung von Wasserstoffspeichern innerhalb von zwei Jahren erteilt werden muss. Im Genehmigungsverfahren sind Vorgaben zur vollumfänglichen Digitalisierung und zur Prüfung der Vollständigkeit von Unterlagen einzuhalten. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung gleichzeitig auch die Fristen der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht verankern. Änderungen am Regierungsentwurf Die vom Wirtschaftsausschuss am 3. Dezember vorgenommenen Änderungen am Regierungsentwurf sehen vor, dass für die Genehmigung von Geothermieprojekten Regelungen für das Wasser- und das Bergrecht gelten, damit keine Verzögerungen in der Planungsphase entstehen. Die Privilegierung für untertägige Wärmespeicher wird durch eine neue Vorgabe zum räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Wärmequellen und Wärmesenken konkretisiert. Hierdurch soll verdeutlicht werden, dass Wärmespeicher für einen sinnvollen und wirtschaftlichen Betrieb stets in einem Verbund zu einem Wärmenetz stehen müssen. Mit diesem Wärmenetz müssen zudem auch Wärmequellen wie zum Beispiel vorhandene Solarthermie- oder Geothermieanlagen, Klärwerke oder Anlagen, bei denen Abwärme anfällt wie etwa bei Rechenzentren, aber auch Wärmesenken, die zusätzliche Wärme benötigen, zum Beispiel Wohn- oder Geschäftshäuser, verbunden sein. Vor diesem Hintergrund wird die Privilegierung dieser Speicher als mit der allgemeinen Zielsetzung des Außenbereichsschutzes vereinbar angesehen. „Dies soll daher auch bereits aus dem Gesetzeswortlaut hervorgehen“, heißt es in dem Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen im Ausschuss vorgelegt hatten.V Schließlich soll der Ausbau von Batteriespeichern durch Vereinfachungen im Planungsrecht unterstützt werden. Dazu werden zwei Privilegierungstatbestände eingeführt: zum einen für Batteriespeicher, die eine vorhandene Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien ergänzen, zum anderen für Batteriespeicher, die unabhängig von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen verwirklicht werden sollen. Für Letztgenannte werden dabei noch weitere gesetzliche Voraussetzungen für eine bauplanungsrechtliche Privilegierung normiert. Entschließung verabschiedet Der Bundestag verabschiedete auf Empfehlung des Wirtschaftsausschuss eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, funktionale Kriterien für privilegierte Speicher zu definieren, die das Ziel des Koalitionsvertrages erfüllen, sich für „einen systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einen effizienten Netzbetrieb“ einzusetzen. Außerdem soll bis Juni 2026 ein festes Ausbauziel für Abwasserwärme-Vorhaben vorgelegt werden, „das unter Einbeziehung maßgeblicher Akteure ausgearbeitet werden soll“. (nki/hau/04.12.2025)

Friedensperspektive für den Sudan erörtert

Do, 04.12.2025 - 15:35
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, zwei Oppositionsanträge zur Friedensperspektive für den Sudan erstmals beraten. Nach halbstündiger Aussprache abgelehnt wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Deutschlands Verantwortung im Sudan – Humanitäre Hilfe stärken, Zivilbevölkerung schützen sowie Waffen- sowie Finanzströme konsequent eindämmen" (21/3037). Dafür stimmten die Grünen, dagegen Union, SPD und AfD. Die Linke enthielt sich. Den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Friedensperspektive im Sudan – Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen“ (21/3028) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/3037) die Bundesregierung mit Blick auf den Krieg im Sudan auf, die finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe signifikant aufzustocken. Rund 30 Millionen Menschen seien durch den Konflikt auf humanitäre Hilfe angewiesen, mehr als 19 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, sich aktiv für einen Waffenstillstand im Sudan einzusetzen sowie für die konsequente Umsetzung des bestehenden EU-Waffenembargos für das Land. Darüber hinaus sei ein umfassender Sanktionsansatz nötig, „der beide Kriegsparteien und Netzwerke in den Unterstützerstaaten ins Visier nimmt“. Dazu gehöre auch „Druck auf Drittstaaten auszuüben, jede Form der Unterstützung für Kriegsparteien zu unterlassen, die zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte beitragen könnte“. Überwiesener Antrag der Linken Die Linksfraktion setzt sich in ihrem Antrag (21/3028) für mehr humanitäre Hilfe und mehr Anstrengungen für Friedensverhandlungen im Sudan ein. Durch den Krieg zwischen sudanesischer Armee und den Rapid Support Forces (RSF) seien mehr als 30 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, es gebe zwölf Millionen Binnenvertriebene und weitere zwei Millionen in den Nachbarländern. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für die Erreichung eines dauerhaften Waffenstillstandes einzusetzen und dabei auch Druck auf „die am Krieg beteiligten Drittstaaten auszuüben, insbesondere auf die Vereinigten Arabischen Emirate als Unterstützer der RSF“. Dazu gehöre auch eine Ausweitung des bestehenden UN-Waffenembargos für die Region Darfur auf den gesamten Sudan sowie ein Stopp von Rüstungsexporten an die Vereinigte Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und Ägypten, „um Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in den Sudan zu unterbinden“. Außerdem soll die Bundesregierung die deutschen Mittel für Nothilfe aufstocken: „Die zugesagten 141 Millionen Euro sind angesichts des unermesslichen Leids und des vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten ausgewiesenen Bedarfs zu wenig.“ (ahe/hau/04.12.2025)

Vereinbarte Debatte zum Tag der Menschenrechte

Do, 04.12.2025 - 15:00
Ganz unterschiedliche Facetten der Menschenrechtspolitik haben die Rednerinnen und Redner bei der Vereinbarten Debatte zum Thema „Menschenrechte – Fundament der regelbasierten internationalen Weltordnung“ am Donnerstag, 4. Dezember 2025, beleuchtet. Knapp eine Woche vor dem Tag der Menschenrechte, der jährlich an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 in Paris erinnert, sprach Norbert Altenkamp (CDU/CSU) über transnationale Repressionen, Dr. Rainer Rothfuß (AfD) von tödlichen Gefahren der Sanktionspolitik und Gabriela Heinrich (SPD) von sexualisierter Gewalt und deren vielfacher Straflosigkeit. Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Stadtbild-Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, während Katrin Fey (Die Linke) Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte – die sogenannten WSK-Rechte – in Deutschland monierte. CDU/CSU: Der lange Arm der Verfolger reicht auch nach Deutschland „Die Verteidigung der Menschenrechte ist zu einer enormen Herausforderung der liberalen Demokratien geworden“, sagte Norbert Altenkamp. Eines der arglistigsten und gefährlichsten Werkzeuge von Diktatoren und Autokraten seien grenzüberschreitende Eingriffe in grundlegende Menschenrechte. Es sei „transnationale Repression“, wenn Journalisten, Dissidenten und Menschenrechtsverteidiger, die ihre Heimatländer verlassen mussten, weil ihnen dort Verfolgung, Inhaftierung oder gar der Tod droht, sich auch im Exil Bedrohungen und Schikanen ausgesetzt sähen. „Von genau jenen, denen sie geglaubt haben, entkommen zu sein.“ Der lange Arm der Verfolger reiche bis in die EU-Staaten, auch nach Deutschland hinein. „Dieser Bedrohung müssen wir begegnen“, forderte der CDU-Abgeordnete. AfD: Wir müssen an die Sanktionspolitik ran Rainer Rothfuß sprach von Verstößen des „Westens“ gegen Artikel 22 und Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung. Konkret gehe es ihm um die Problematik der Sanktionspolitik. In der EU habe sich mittlerweile die Sanktionspolitik „als quasi natürliches Instrument im außenpolitischen Instrumentenkasten etabliert“, befand der AfD-Abgeordnete. „Das ist falsch“, sagte er. Nur Sanktionen, die vom UN-Sicherheitsrat verhängt werden, seien völkerrechtskonform. Vom Westen beschlossene Sanktionen seien aber so wirksam, dass man sagen müsse: „Sanktionen töten.“ Laut einer Studie würden 564.000 Menschen pro Jahr an dieser Sanktionspolitik sterben. „Fünfmal so viel, wie in allen Kriegen weltweit zusammengerechnet“, sagte Rothfuß. Wenn also der Westen die regelbasierte Ordnung aufrechterhalten will, „müssen wir dringend an die Sanktionspolitik ran“. SPD: Sexualisierte Gewalt bleibt oft straflos Von Körpern, die zu Schlachtfeldern gemacht würden, sprach Gabriela Heinrich. Über die sexualisierte Gewalt in tobenden Konflikten „als Mittel der Kriegsführung“ werde viel zu selten gesprochen, befand die SPD-Abgeordnete. Sexualisierte Gewalt demütige Betroffene, zerbreche Gemeinschaften und traumatisiere Generationen. „Im Sudan, in der Ukraine, in der Demokratischen Republik Kongo gleichen sich die Berichte“, sagte Heinrich. Die Täter setzten darauf, dass sie nie zur Rechenschaft gezogen werden. „Sexualisierte Gewalt ist kein Nebenkriegsschauplatz“, betonte sie. Zu oft aber bleibe sie straflos. „Wir müssen darüber sprechen, wie wir Straflosigkeit durchbrechen können, auch wenn Gewalt systematisch von Organisationen oder bewaffneten Gruppen eingesetzt wird und nicht einzelnen Tätern nachgewiesen werden kann“, forderte Heinrich. Dafür brauche es Strukturen, die dokumentieren, die Betroffene unterstützen und Wege zur Ermittlung öffnen. Grüne kritisieren Kanzler und Außenminister Max Lucks übte Kritik am Bundeskanzler wie auch an Außenminister Johann David Wadephul (CDU). Merz beteilige sich diskursiv an der Zunahme des Rassismus in Deutschland. „Jedes Kind in unserem Land, ob es Murat, Merve, Max oder Maria heißt, gehört zum Stadtbild“, sagte Lucks. Der Tag der Menschenrechte, so befand der Grünen-Abgeordnete mit Blick auf den Kanzler, sei ein guter Tag, sich für seine Äußerungen zu entschuldigen. Etwas ins Rutschen geraten in der Menschenrechtspolitik sei, wenn der deutsche Außenminister selfiesmachend und lächelnd seinen türkischen Amtskollegen durch den Bundestag führt, „und keine öffentlichen Worte findet, zu den vielen Menschen, die unschuldig in den Knästen von Erdoğan sitzen“, sagte Lucks. Wadephul müsse auf der Seite der politischen Gefangenen in der Türkei stehen und die Lieferung von Eurofightern beenden, forderte er. Linke: Es gibt noch viel zu tun Katrin Fey (Die Linke) ging auf die WSK-Rechte (wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) ein. Das Menschenrecht auf Wohnen, das Menschenrecht auf Bildung und das Menschenrecht auf Gesundheit seien Kernrechte des UN-Sozialpaktes, den Deutschland 1973 ratifiziert habe, sagte die Linken-Abgeordnete. Deutschland werde aber seiner menschenrechtlichen Verantwortung nicht gerecht. Bezahlbare Wohnungen seien Mangelware, eine echte Chancengleichheit in der Bildung gebe es nicht, und das Gesundheitssystem sei kaputtgespart worden, befand sie. „Wer zugewandert, pflegebedürftig oder psychisch erkrankt ist – oder im schlimmsten Fall alles zusammen – bleibt viel zu oft auf der Strecke“, sagte Fey. Bei den WSK-Rechten müsse die Bundesregierung vor der eigenen Haustür kehren. „Es gibt noch viel zu tun“, sagte sie. (hau/04.12.2025)

Fraktionen und Regierung bewerten Friedens­be­mühungen für die Ukraine

Do, 04.12.2025 - 13:55
In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 4. Dezember 2025, hat sich der Bundestag mit den gegenwärtigen Friedensbemühungen zur Beendigung des Kriegs in der Ukraine befasst. Die Debatte mit dem Titel „Einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine erreichen“ war auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung gesetzt worden. Minister: Weder Diktat- noch Kapitulationsfrieden für die Ukraine Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hob die unmittelbare Bedeutung eines fairen Friedens in der Ukraine für die Sicherheit Deutschlands und Europas hervor. „Wenn wir keinen dauerhaften und gerechten Frieden für die Ukraine erreichen können, werden wir auch keine Garantie für unsere eigene Sicherheit haben“, sagte er in der Debatte. Pistorius mahnte eindringlich, dass es „keinen Diktat-, keinen Kapitulationsfrieden für die Ukraine geben“ dürfe. Eine „gedemütigte Ukraine“ unter russischem Einfluss wäre ein Sicherheitsrisiko für Europa. „Schon deswegen dürfen wir nicht locker lassen in der Unterstützung.“ Dem 28-Punkte-Plan der USA habe man sich nicht verschlossen, ihn aber auch in Verhandlungen verändert. Pistorius nannte entscheidende Punkte: Die Ukraine dürfe nicht gezwungen werden, einseitig Gebiete aufzugeben und sie müsse auch künftig in der Lage sein, sich zu verteidigen. Sicherheitsgarantien dürften nicht so porös sein wie die der vergangenen 30 Jahre. AfD: Die Krim wird nicht wieder ukrainisch Markus Frohnmaier (AfD) warf der Bundesregierung vor, die „Friedensinitiative“ des US-Präsidenten Donald Trump zu blockieren und zu verzögern. Sie stelle sich hinter „ukrainische Maximalforderungen“, die „reine Illusionen“ seien. „So bedauerlich das ist, wir müssen uns mal ehrlich machen: Die Krim wird nicht wieder ukrainisch, der Donbass ist verloren.“ Die Position der Ukraine in Verhandlungen werde sich nur noch verschlechtern. „Mit jedem Tag blutet die Ukraine weiter aus, während Russland seine Position festigt.“ Auswärtiges Amt: Kein Frieden um jeden Preis Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, betonte, dass es keinen „Frieden um jeden Preis“ geben dürfe: „Sonst wäre Russland versucht, die Aggression mit neuer Kraft fortzusetzen.“ Der Druck auf Russland müsse weiter steigen, um den Kreml zu endlich zu ernsthafter Verhandlungsbereitschaft zu bringen. „Wir brauchen Mechanismen, um die Ukraine langfristig finanziell bei ihrer Verteidigung gegen den russischen Aggressor zu unterstützen.“ Mit den europäischen Partnern arbeite die Bundesregierung in Brüssel „mit Hochdruck“ an einer Lösung zur Nutzung eingefrorenen russischen Staatsvermögens. Grüne: Kriegsverbrecher und Oligarchenfreunde sollen zahlen Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) warb für ein entschlossenes Vorgehen Europas bei diesem Schritt. „Für all das furchtbare Leid, all die riesigen Schäden, sollen diejenigen zahlen, die daran schuld sind, die Kriegsverbrecher aus dem Kreml und die Oligarchenfreunde.“ Der Koalition von Union und SPD warf sie vor, sich wiederauflebenden „alten Zombies der Moskau-Connection“ in den eigenen Reihen nicht entgegenzustellen und die Ukraine „nur mit Handbremse“ zu unterstützen. Linke: Trumps 28-Punkte-Plan eine Chance geben Sören Pellmann (Die Linke) bedauerte, dass das „Zeitfenster des militärischen Patts“ zwischen Russland und der Ukraine mit dem Scheitern der Verhandlungen in Istanbul 2022 verpasst worden sei. „Der Abbruch der Verhandlungen war eine Katastrophe.“ Die Strategie der militärischen Rückeroberung seither sei gescheitert. Pellmann warb dafür, in Donald Trumps 28-Punkte-Plan eine Chance zu sehen: Er bringe keinen gerechten Frieden, aber die Chance des Wiederaufbaus und des Wiederaufatmens nach mehr als dreieinhalb Jahren Krieg. CDU/CSU: Eingefrorenes russisches Staatsvermögen nutzen Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) warnte indes davor, die Ukraine einer „würdelosen Kapitulation“ preiszugeben. Diese würde das Land ins Chaos stürzen mit ernsthaften Folgen für Europas Sicherheit. „Wenn Krieg so belohnt wird, dann wird nicht Frieden einkehren, sondern neuer Krieg ausbrechen.“ Röttgen warb eindringlich für die Nutzung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur weiteren Unterstützung der Ukraine: Dies sei ein entscheidender Moment europäischer Selbstbehauptung. SPD: Russland allein trägt die Verantwortung für den Krieg Auch für Siemtje Möller (SPD) wäre es ein „fataler Irrtum“, aus Verzweiflung einen sogenannten Friedensplan zu unterstützen, „der nichts anderes wäre als ein Diktat Moskaus“. Sie wandte sich zudem gegen ein immer wieder von Russland vorgetragenen Vorwurf: „Von der Ukraine ging nie eine Bedrohung Russlands aus.“ Die Entscheidung der Ukraine, sich der EU und der Nato anzunähern, sei ein demokratischer Prozess, sagte Möller. „Russland ganz allein trägt die Verantwortung für diesen fürchterlichen Krieg.“(ahe/ste/04.12.2025)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Do, 04.12.2025 - 13:50
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Fahrverbote: Der Bundestag hat einstimmig das Vorhaben der Bundesregierung beschlossen, Änderungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine, „die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben“, vorzunehmen. Der Gesetzentwurf (21/2375) sieht vor, dass auf diesen Führerscheinen das Fahrverbot für das Inland künftig nicht mehr vermerkt wird. Stattdessen soll die Sanktion in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden, „sodass sie für die Kontrollbehörden durch Einsichtnahme in das FAER ersichtlich ist“. Damit will die Regierung nach eigener Aussage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 umsetzen. Dem Urteil zufolge sind Mitgliedstaaten nicht berechtigt, auf EU- und EWR-Kartenführerscheinen von Inhabern, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat haben, einen Vermerk über das Verbot anzubringen, in ihrem Hoheitsgebiet zu fahren. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zugrunde (21/3072). Amtspflichtverletzungen: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben einen Gesetzentwurf der AfD „zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen“ (21/332) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Bundesministergesetz eine entsprechende Regelung zu verankern. Demnach soll ein Mitglied der Bundesregierung nach einer schuldhaften Verletzung der Amtspflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für den entstandenen Schaden haften. Die Haftung soll laut Entwurf auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorschlag damit, dass es immer wieder zu staatlichen Fehlentscheidungen komme, „die konkret Entscheidungsträgern zugeordnet werden können und den Steuerzahler viele Millionen oder sogar Milliarden Euro kosten“. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2926) zugrunde. Rohstoffversorgung: Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen direkt zur Abstimmung vorgelegter Antrag mit dem Titel "Den angekündigten Aktionsplan Rohstoffe aus dem Nationalen Sicherheitsrat unverzüglich vorlegen – Rohstoffversorgung nachhaltig und global gerecht anlegen" (21/3045) wurde mit der Mehrheit von Union, SPD und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller und Linksfraktion abgelehnt. Demnach soll die Sicherung einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung zu einer zentralen wirtschafts-, sicherheits-, umwelt- und klimapolitischen Aufgabe werden. Deshalb brauche es eine konsequente Kreislaufwirtschaft sowie Reduktion und Substitution von Rohstoffen. Die Grünen fordern die Einrichtung einer nationalen, strategischen Rohstoffreserve, insbesondere für Metalle und Mineralien, die für Energietechnik, Halbleiter und Verteidigung unverzichtbar sind, und dabei, dort wo Angebot vorhanden ist, prioritär Sekundärrohstoffe einzukaufen und sich eng mit europäischen Partnern abzustimmen. Außerdem soll auf einem jährlich stattfindenden nationalen Rohstoffgipfel mit Vertretern von Staat, Industrie, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam „die schnellstmögliche Umsetzung einer zukunftsfähige Rohstoffpolitik ohne einseitige Abhängigkeiten“ angestrebt werden. Mobilitätspaket I: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit gegen das Votum der AfD den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes zu den Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I (21/1498, 21/1896, 21/2146 Nr. 1.4) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen. Mit dem Gesetz sollen Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vollzogen werden. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (21/3082) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3083) zugrunde. Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten EU-rechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten. Zudem sollen dezentrale Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen abgelöst werden. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen. Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr entsprechend den Erfordernissen des geänderten EU-Rechts geschaffen werden. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht. Gegen den Regierungsentwurf erhebt der Bundesrat keine Einwendungen, wie aus seiner Stellungnahme (21/1896) hervorgeht. Petitionen: Der Bundestag hat 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 104 bis 116 (21/2934, 21/2935, 21/2936, 21/2937, 21/2938, 21/2939, 21/2940, 21/2941, 21/2942, 21/2943, 21/2944, 21/2945, 21/2946). Abschaffung des Familienstandes „geschieden“ Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung des Familienstandes „geschieden“ in Dokumenten und Formularen. Stattdessen, so wird in der öffentlichen Petition (ID 163994) verlangt, sollten Menschen, die geschieden sind, den Familienstand „ledig“ angeben dürfen. Zur Begründung verweist die Petentin darauf, dass geschiedene Menschen nicht immer offenbaren wollen würden, dass sie verheiratet waren. Dies könne aus persönlichen Gründen, aus religiöser Überzeugung oder beruflichen Motiven erfolgen. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 26. November verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe das Anliegen geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass er vor dem Hintergrund der personenstandrechtlichen Relevanz der genauen Angabe des Familienstandes keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen vermag“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Unterscheidung für personenstandsrechtliche Verfahren Zur Begründung führt der Ausschuss an, der Familienstand „geschieden" bedeute, dass man bereits verheiratet war und dies nunmehr infolge der Scheidung einer Ehe nicht mehr ist. Die Ehe habe also nicht durch den Tod eines Ehegatten oder die Aufhebung der Ehe geendet. „Ledig" heiße hingegen, dass man noch nie verheiratet war. Die Unterscheidung sei für personenstandsrechtliche Verfahren relevant, schreiben die Abgeordneten. So sei sie für die „Prüfung der Ehefähigkeit“ von Bedeutung: Um heiraten zu können, müsse man „freien Ehestandes sein“, mitunter müsse eine bereits zuvor geschlossene Ehe geschieden worden sein. Auf diese Weise würden Doppelehen vermieden. Zudem sei die Unterscheidung bei der Geburtsregistrierung eines Kindes erheblich. So könne das von einer ledigen Mutter geborene Kind unmittelbar von einem Mann anerkannt werden und so die Vaterschaft begründet werden. Einen geschiedenen Familienstand müsse man beweisen, „den ledigen nicht“. (hau/eis/04.12.2025)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Do, 04.12.2025 - 13:45
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Strafverfolgung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt. Logistik: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "Zukunft des Einzelwagenverkehrs sichern – Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und klimafreundliche Logistik ermöglichen" (21/3041) eingebracht. Der Verkehrsausschuss übernimmt bei dem Thema die Federführung. Regressansprüche: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer wegen des Scheiterns der Pkw-Maut" (21/3042) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend beraten. Landwirtschaft: Die Abgeordneten der AfD haben einen Antrag mit dem Titel "Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft" (21/3043) eingebracht. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist damit federführend befasst. Landwirte seien häufig einer asymmetrischen Verhandlungsposition mit Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel ausgesetzt, was zu Unsicherheiten und zum Risiko unfairer Vertragsbedingungen führen könne, heißt es in dem Antrag. Mündliche oder unklare Absprachen schafften Planungsunsicherheit und begünstigten nachträgliche Änderungen der Liefer- und Zahlungsbedingungen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe auswirkten. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass nach Maßgabe der beiden Artikel 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) verpflichtende, schriftliche Lieferverträge mit klaren Preisbildungsmechanismen in der landwirtschaftlichen Lieferkette eingeführt werden. Weinbau: Ein weiterer Antrag der AfD mit dem Titel "Zukunft des deutschen Weinbaus sichern – Rahmenbedingungen verbessern" (21/3044) wird ebenfalls im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weiterberaten. Darin fordert die AfD-Fraktion „eine Stärkung der Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche, kulturelle und touristische Bedeutung des Weinbaus zu erhalten“. Die Antragsteller argumentieren, der deutsche Weinbau stehe im Jahr 2025 vor einer tiefgreifenden Krise. Die Erlöse für Trauben und Fasswein lägen bei lediglich 40-60 Cent pro Liter, was „weit unter den Produktionskosten liegt und viele Betriebe wirtschaftlich gefährdet“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Liquiditätshilfen für Weinbaubetriebe mit 100 Millionen Euro, eine „unbürokratische “ Vergabe der Hilfen sowie die Einrichtung eines nationalen Krisenfonds für Zuschüsse zu Ernteversicherungen einzuplanen. (eis/04.12.2025)

Forderung nach Rücktritt des Staatsministers für Kultur und Medien abgelehnt

Do, 04.12.2025 - 12:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, einen Antrag der AfD-Fraktion auf „Entlassung des Staatsministers für Kultur und Medien“ (21/3036) nach einstündiger Debatte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist zuständig für die Kultur- und Medienpolitik des Bundes. Seit Mai 2025 hat Wolfram Weimer (parteilos) dieses Amt inne. Als Staatsminister ist er direkt dem Bundeskanzler zugeordnet und nimmt an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil. Zugleich ist er Leiter einer obersten Bundesbehörde mit rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin und Bonn. AfD: Kanzler soll Weimer entlassen In der Debatte übte Martin Erwin Renner (AfD) scharfe Kritik am Kulturstaatsminister. Es gehe einerseits um zahlreiche Urheberrechtsverletzungen „von einem Kulturstaatsminister, der für den Schutz von Urheberrechten stehen müsste“, sagte Renner. Zum anderen gehe es um bekannt gewordene Angebote, wonach die Weimer Media Group für Beträge bis zu 80.000 Euro in der Spitze „Zugang zu und Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger“ geworben habe, sagte Renner. Das seien schwere Vorwürfe, keine Petitessen. „Wir erleben leider, wie weit sich Teile der Regierung inzwischen von Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit und Verlässlichkeit entfernt haben“, kritisierte Renner. Bereits der Anschein von Käuflichkeit sei jedoch tödlich für das Vertrauen in die Politik. Weimer dürfe sich nicht hinter Unterlassungserklärungen „und nachgereichten Berichtigungen von gelogenen Erstbehauptungen verstecken“, so Renner. Er forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf, Weimer zu entlassen, um „Schaden vom Amt, der politischen Kultur und dem Vertrauen in die Regierung“ abzuwenden. CDU/CSU: Weimer seht für eine Kulturpolitik der Mitte Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) verwies in ihrer Rede darauf, dass die AfD bei den Debatten der vergangenen Wochen um die deutsche Kultur „mit inhaltlicher Leere“ geglänzt habe. Sie warf die Frage auf, ob es der Fraktion mit der Debatte nicht mehr um das Ablenken von eigenen Problemen, statt um Aufklärung gehe. „Linke Kulturpolitik steht nicht mehr auf der Agenda. Damit fehlen dem rechten Rand schlicht die Themen, mit denen er Stimmung machen kann“, sagte Klein. Kein Mitglied der Bundesregierung stehe so eindeutig für eine „Kulturpolitik der Mitte“ wie Kulturstaatsminister Weimer, sagte sie weiter. Sie habe Vertrauen, dass der Minister alle Vorwürfe, die im Raum stehen, aufklären werde. Grüne fordern umfassende Aufklärung Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es viele drängende Fragen in der Kultur- und Medienpolitik gebe, etwa die Frage nach einer Digitalabgabe, nach Angeboten für junge Menschen oder Gespräche mit den Ländern zum Einsatz der Investitionsmittel aus dem Sondervermögen für die Kultur. Dass Vorgänge von der AfD aufgeblasen werden, sei bekannt, das sei „kein ernst gemeinter Wille zur Aufklärung“, so Göring-Eckardt. „Es fliegen Drohnen über das Privathaus, Familienmitglieder werden belästigt – das geht zu weit, das geht gar nicht“, betonte sie. Dennoch sei nicht alles, was legal ist, auch legitim. Geschäftsmodelle wie das der Weimer Media Group hätten einen Beigeschmack, der besonders bitter sei, wenn es weitergemacht werde, wenn einer der Anteilseigner Bundesminister geworden sei. Vorwürfe, dass Amt und Profit vermischt würden, wirkten sich auf die Wahrnehmung von Politik insgesamt aus, betonte Göring-Eckardt. Nötig sei eine umfassende und umgehende Aufklärung. SPD: AfD ist gegen freie, unabhängige Medien Auch Martin Rabanus (SPD) sprach davon, dass es der AfD Fraktion „weder um legitime Fragen nach Interessenkonflikten noch um einen konstruktiven Beitrag zur kulturpolitischen Debatte“ gehe. Die Aufgabe sei es, „unser Land, unsere Art zu leben, in dem jede Meinung gleichermaßen zählt und Kunst und Kultur frei sind“, zu verteidigen, um Räume offen zu halten. In Richtung der AfD-Fraktion sagte er: „Sie sind gegen freie, unabhängige Medien. Sie sind gegen freie, unabhängige Gerichte. Sie sind gegen Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden und gegen die Kultur und ihre Repräsentanten.“ Es zeige die Schwäche der Fraktion, sagte Rabanus zur AfD, „wenn Sie bekämpfen, was Ihnen nicht gefällt“. Das Gegenteil wäre richtig, nämlich mit offenen Augen und neugierig darauf zuzugehen, empfahl er. Linke: Einfluss von Lobbyisten und Superreichen beenden Luigi Pantisano (Die Linke) kritisierte Minister Weimer scharf: „Staatsminister Weimer hat sein Geld damit verdient, dass reiche Geschäftsmänner für 80.000 Euro exklusive Gespräche mit Politikern führen können“, sagte er. Da dürfe man sich nicht darüber wundern, dass Menschen Vertrauen in die Politik verlieren, sagte er. Es gebe einige, die Politik mit einem Selbstbedienungsladen verwechselten, so der Linken-Abgeordnete. Der Fall Weimer möge „besonders dreist“ sein, sei aber kein Einzelfall. Auch die AfD-Fraktion lasse sich von russischen Oligarchen und US-Superreichen beeinflussen, sagte er weiter. Die Politik müsse hingegen den Interessen der arbeitenden Menschen dienen: „Es wird Zeit, dass der Einfluss von Lobbyisten und Superreichen ein Ende hat“, betonte Pantisano. Abgelehnter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen soll, den Staatsminister für Kultur und Medien zu entlassen, „um Schaden vom Amt abzuwenden und die Integrität der staatlichen Institutionen sicherzustellen“. Die AfD begründete ihren Antrag mit aktuellen Medienrecherchen, nach denen die Weimer Media Group im Rahmen des „Ludwig-Erhard-Gipfels“ Sponsoringpakete anbiete, die für Beträge von bis zu 80.000 Euro exklusive Kontaktformate, Gesprächsgelegenheiten oder privilegierte Begegnungen mit Mitgliedern der Bundesregierung anbiete. Ein solches Modell erwecke den Eindruck, der Zugang zu Regierungsmitgliedern sei wirtschaftlich verwertbar oder gar käuflich erwerbbar. „Bereits dieser Eindruck stellt eine fundamentale Gefährdung demokratischer Integrität dar“, argumentierte die AfD. Zwar habe Weimer nach seinem Amtsantritt als Kulturstaatsminister operativ aus der Weimer Media Group zurückgezogen und inzwischen angekündigt, seinen fünfzigprozentigen Unternehmensanteil einem Treuhänder zu überantworten und auf einen Anteil an der Gewinnausschüttung zu verzichten. Aus einer direkten Gewinnbeteiligung entstünde zwar lediglich eine indirekte, aber die Gewinne würden im engsten Familienkreis verbleiben und so gleichsam „von der rechten in die linke Tasche umverteilt werden“. (lbr/hau/aw/04.12.2025)

Weitgehende Zustimmung zu einer deutschen Olympia-Bewerbung

Do, 04.12.2025 - 11:20
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Olympische und Paralympische Sommerspiele – Volle Unterstützung einer deutschen Bewerbung“ (21/3029) nach einstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt zur weiteren Beratung überwiesen. Mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und der Linken abgelehnt wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel "Deutsche Bewerbung für die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2038 auf den Weg bringen" (21/2041). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (21/3026) vor. CDU/CSU: Höchste Zeit für eine erneute Bewerbung Stephan Mayer (CDU/CSU) erinnerte zu Beginn der Debatte daran, dass seit den letzten Olympischen Spielen in Deutschland – in München 1972 – 53 Jahre vergangen sind. Seitdem habe es sieben aus den unterschiedlichsten Gründen erfolglose Bewerbungen für Sommer- wie Winterspiele gegeben. „Deutschland ist das einzige G7-Land, das in den letzten 50 Jahren nicht Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen war“, sagte er. Daher sei es „höchste Zeit“ für eine erneute Bewerbung. Olympische und Paralympische Sommerspiele in Deutschland seien nicht nur ein herausragendes Ereignis für Athleten, Funktionäre und Politiker. Die Spiele böten die herausragende Möglichkeit, „unser Land wieder zusammenzuführen“, zeigte sich Mayer überzeugt. Der CSU-Abgeordnete hält alle vier deutschen Bewerberstädte für geeignet. Ob München, Berlin, Hamburg oder Köln: „In jeder dieser Städte können Olympische und Paralympische Spiel ausgetragen werden.“ Es gelte aber, die Bevölkerung davon zu überzeugen, „dass die Spiele einen Mehrwert für uns alle darstellen“. Mayer benannte konkret Verbesserungen bei der Verkehrsinfrastruktur und eine „Stärkung des Behindertensportes“. AfD will Bewerbung um Sommerspiele zustimmen Jörn König (AfD) verwies darauf, dass die AfD schon kurz nach dem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 eine deutsche Olympiabewerbung gefordert habe. Jetzt wollten das auch Union, SPD und Grüne. „Zur Wahrheit gehört aber auch, das Sie in den acht Jahren seit 2017 Deutschland völlig heruntergewirtschaftet haben“, so der AfD-Abgeordnete, der von einer „verfallenden maroden Infrastruktur“ sprach. König zog eine historische Parallele zur DDR. Diese habe „in ähnlicher Lage, völlig überschuldet und marode“, plötzlich auch von Olympischen Spielen in Leipzig gesprochen. Angesichts der Probleme im Land bei Infrastruktur und innerer Sicherheit sprach sich König dafür aus, „erst mal kleinere Brötchen zu backen“ und plädierte für eine Bewerbung um Olympische Winterspiele. Diese kosteten 100 Millionen Euro statt 12 Milliarden Euro wie die Sommerspiele. Trotz aller Bauchschmerzen werde seine Fraktion aber dem Antrag zur Bewerbung um die Sommerspiele zustimmen, kündigte der AfD-Abgeordnete an. SPD: Wichtige Impulse für Sport und Gesellschaft Bei den Olympischen und Paralympischen Sommerspielen handle es sich nur auf den ersten Blick um ein ausschließlich sportpolitisches Ereignis, sagte Bettina Lugk (SPD). Auf den zweiten Blick gehe es weit darüber hinaus. Olympische und Paralympische Sommerspiele würden unser Land bereichern und zugleich wichtige Impulse liefern für den Sport und die gesamte Gesellschaft, sagte Lugk. Eine Bewerbung könne aber nur erfolgreich sein, „wenn sie nicht über die Köpfe der Menschen hinweg geplant wird“. Daher müsse frühzeitig und ehrlich über Chancen und Risiken geredet und vor allem zugehört werden, forderte die SPD-Abgeordnete. Dass es aktuell vier starke Bewerbungen gebe, mache deutlich, „wieviel Kraft Deutschland in dieses Projekt investiert“, sagte sie. Im Herbst 2026 wolle nun der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) entscheiden, mit welchem Kandidaten Deutschland international ins Rennen geht. An diesem Zeitplan, so betonte Lugk, müsse unbedingt festgehalten werden, da der internationale Wettbewerb bereits laufe. Grüne: Wir brauchen einen Booster für unseren Sport Mit dem interfraktionellen Antrag solle ein Zeichen der Vielfalt gesetzt werden, sagte Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen). Zugleich forderte sie, den Idolen von heute die besten Bedingungen zu geben, „damit die Idole von morgen die beste Vorbereitung haben“. Die heute Kleinsten würden dann die größten sein. „Wir brauchen einen Schub, einen Booster für unseren Sport in Deutschland, für den Breitensport, für die Sportinfrastruktur“, sagte Winklmann. Das bringe diese Bewerbung mit sich. Mit einer Bewerbung für Sommerspiele würden aus ihrer Sicht auch der Wintersport und der nicht-olympische Sport gestärkt, „und damit die gesamte Sportvielfalt“. Winklmann verwies auf Deutschlands „dunkle Geschichte“. Man könne aber zeigen, „dass wir aus den Spielen ein Sportfest des Friedens und des Miteinanders machen, ohne zu vergessen, was unsere Verantwortung ist“. Linke: Schulsport statt Olympia Wer Olympische Spiele will, so sagte Christian Görke (Die Linke), sollte nicht bei Olympiaträumen anfangen, sondern bei Investitionen für Kinder, die aktuell vor kaputten oder geschlossenen Sportstätten stünden. Im Antrag von Union, SPD und Grünen finde sich aber kein einziges Wort zum Schulsport, bemängelte er. Dieser finde teils in Klassenräumen statt, werde nicht immer von Fachlehrern unterrichtet und falle oft aus. Es müsse Schluss damit sein, dass Bund und Länder sich dafür gegenseitig die Verantwortung zuschieben, sagte der Linken-Abgeordnete. Hier gebe es aktuell ein riesiges Betätigungsfeld, „anstatt von Olympia zu träumen“. Verständnis zeigte Görke dafür, dass der organisierte Sport leidenschaftlich dafür werbe, dass die Spiele nach Deutschland kommen. Der Grund dafür sei einfach und deprimierend: die Olympischen und Paralympischen Spiele seien mittlerweile für den deutschen Sport „der letzte Hoffnungsstrohhalm“ angesichts jahrzehntelang versäumter Investitionen. Ministerin: Regierung steht hinter deutscher Bewerbung Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), machte deutlich, dass die Bundesregierung geschlossen hinter der deutschen Bewerbung stehe. Diese Unterstützung habe sie auch der Präsidentin des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Kirsty Coventry, übermittelt. „Mein Eindruck ist, das IOC und seine Präsidentin erkennen diese politische Unterstützung an“, sagte Schenderlein. Deutschland sei nun im internationalen Wettbewerb offiziell Kandidat und werde vom IOC sehr ernst genommen. „Wir haben als große Sportnation wieder die olympische Bühne betreten“, sagte die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Antrag von CDU/CSU, SPD und Grünen Die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich in ihrem Antrag für eine deutsche Bewerbung um die Austragung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele aus und fordern unterstützende Maßnahmen der Bundesregierung. Sie verweisen darauf, dass seit dem Ende der letzten Olympischen Sommerspiele in Deutschland Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für eine deutsche Bewerbung um die Austragung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele aus und fordern unterstützende Maßnahmen der Bundesregierung. Sie verweisen darauf, dass seit dem Ende der letzten Olympischen Sommerspiele in Deutschland – 1972 in München – 53 Jahre vergangen sind. „Während alle anderen G7-Staaten zwischen 2010 und 2034 – teilweise mehrfach – Olympische und Paralympische Spiele ausgerichtet haben oder haben werden, ist Deutschland das einzige Land dieser Staatengruppe, das seit über einem halben Jahrhundert auf die erneute Austragung des größten Sportereignisses der Welt wartet“, heißt es in der Vorlage. "Bevölkerung überzeugen und mitnehmen" Das Deutschland Sportgroßveranstaltungen „kann“, hätten die Austragungen zahlreicher sportlicher Großereignisse in der jüngsten Vergangenheit wie die Fußball-Europameisterschaft der Herren 2024, die Special Olympics World Games 2023, die European Championships 2022 in München und zuletzt die FISU World University Games in der Rhein-Ruhr-Region und in Berlin in diesem Jahr gezeigt. Deutschland müsse Olympische und Paralympische Spiele aber auch wollen, betonen die Abgeordneten. Die Bevölkerung im ganzen Land, vor allem aber in den Bewerberstädten, müsse durch schlüssige Argumente überzeugt und mitgenommen werden. Von der Bundesregierung fordern die Fraktionen die Sicherstellung einer angemessenen finanziellen Ausstattung der Bewerbung durch die Ausbringung entsprechender Mittel im Bundeshaushalt. Dies müsse unter besonderer Berücksichtigung von Transparenz und einer ökologisch wie sozial nachhaltigen Mittelverwendung erfolgen, heißt es. Sichtbarkeit der deutschen Sportpolitik Benötigt wird aus Sicht von Union, SPD und Grünen auch eine internationale Sichtbarkeit der deutschen Sportpolitik. Es brauche eine aktive Unterstützung für die deutsche Bewerbung auf internationaler Ebene und Nutzung der diplomatischen Möglichkeiten unter Einbeziehung des neuen Amtes der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, „um die Chancen Deutschlands im Wettbewerb um die Ausrichtung der Spiele zu stärken und um die Werte der deutschen Bewerbung für faire, friedliche und vielfältige Spiele hervorzuheben“, schreiben die Abgeordneten. Weitere Forderungen in dem Antrag betreffen unter anderem die Einbeziehung der Bevölkerung, die Sicherstellung infrastruktureller Voraussetzungen, die Stärkung der Sicherheit bei Sportgroßveranstaltungen, die Schaffung barrierefreier Sportstätten und barrierefreier Infrastruktur sowie die Gleichbehandlung Olympischer und Paralympischer Spiele. Deutschland habe das Potenzial, idealer Gastgeber für ein Fest des Sports und der Völkerverständigung zu sein, betonen die Fraktionen. Abgelehnter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzte sich in ihrem abgelehnten Antrag (21/2041) für eine deutsche Bewerbung für Olympia 2038 ein. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, sich gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Bewerberstadt München für eine Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2038 vorzubereiten und darüber unverzüglich die Future Host Winter Commission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zu informieren. Außerdem sollte die Bundesregierung gegenüber dem IOC offen kommunizieren, dass in München und Umgebung bereits fast alle für die Ausrichtung Olympischer Winterspiele notwendigen Wettkampfstätten existierten. So sollte der nachhaltige Charakter einer Bewerbung Münchens hervorgehoben werden – durch die angestrebte Nutzung der vorhandenen Sportstätten, die nur durch temporäre Einrichtungen ergänzt werden müssten und durch die Nutzung vorhandener Infrastruktur und kurze Wege, wodurch unnötige Neubauten vermieden und Ressourcen geschont würden. (hau/mis/04.12.2025)

Klimapolitik und Flugbesteuerung kontrovers debattiert

Do, 04.12.2025 - 10:10
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 4. Dezember 2025, mit drei Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen zur Klimapolitik befasst. Eine Vorlage mit dem Titel „Luxusflüge besteuern – Klimaschutzlücke im Verkehr solidarisch angehen“ (21/3035) wurde in namentlicher Abstimmung von 451 Abgeordneten abgelehnt, 134 Parlamentarier stimmten dafür. Abstimmung Zwei weitere Vorlagen mit den Titeln „Rückbau der EU-Klimapolitik jetzt stoppen – Deutschlands Klimaschutz-Lücke jetzt schließen“ (21/3033) und „Klimagerechtigkeit – CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen bezahlbar machen“ (21/3034) wurden erstmals beraten und in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Grüne: Bundesregierung bremst beim Klimaschutz Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) verwies zum Auftakt der Debatte auf die Erfolge der Klimapolitik seit dem Pariser Klimaschutzabkommen vor zehn Jahren: Die erneuerbaren Energien erreichten weltweit Ausbaurekorde und in der EU stärke der Green Deal die Wirtschaft beim klimaneutralen Umbau zum Schutz von Arbeitsplätzen und Innovationen. Doch solche Errungenschaften seien in Gefahr, warnte die Grünen-Abgeordnete und hielt der Bundesregierung vor, nicht nur beim Klimaschutz zu bremsen, sondern vielmehr in der EU als „Geisterfahrerin“ in die verkehrte Richtung unterwegs zu sein. Das gefährde nicht nur Fortschritte, sondern auch Deutschlands Sicherheit und Zukunft. Schließlich gehe es bei der Energiewende auch darum, Deutschlands Energieversorgung „unabhängig von Autokraten“ zu machen. Doch die Bundesregierung rolle lieber der „fossilen Lobby und den Superreichen den roten Teppich“ aus, kritisierte Verlinden etwa mit Blick auf die geplante Senkung der Luftverkehrsteuer. Der deutsche Plan für den europäischen Klimasozialfonds lasse dagegen seit Monaten auf sich warten. Mit den von ihrer Fraktion geforderten Besteuerung von Luxusflügen können Milliarden eingenommen werden, die wiederum eine gerechte Klimapolitik unterstützen könnten: „Aber Sie setzen lieber andere Prioritäten.“ CDU/CSU: Starke Wirtschaft und Klimaschutz zusammenbringen Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) wies die Vorwürfe zurück. Deutschland stehe vor großen Herausforderungen, sagte der Abgeordneten und nannte die gegenwärtige Wirtschaftskrise und die zunehmende Erderwärmung. Beides erfordere gleichermaßen politisches Handeln. Die Bundesregierung sehe darin keinen Gegensatz, betonte Gebhart. Ziel ihrer Politik sei es, eine starke Wirtschaft und Klimaschutz zusammenzubringen. Denn: „Wirtschaft ist nicht das Problem, sondern Teil der Lösung“, um den Wohlstand in Deutschland zu sichern. Dazu müsse unter anderem der Europäische Emissionshandel für die Industrie so angepasst werden, dass die Industrie auch nach 2039 noch kostenlose Zertifikate zugeteilt bekommen könne, forderte Gebhart. Diese kostenlose Zuteilung brauche es so lange, bis das neue Schutzinstrument des CO2-Grenzausgleichmechanismus „ausreichend bürokratiearm“ funktioniere. Sein Fraktionskollege Dr. Christoph Ploß verteidige zudem die Senkung der Luftverkehrsteuer als wichtige Maßnahme, um den Luftfahrt- und Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken: Eine schwächelnde Luftfahrt führe zu weniger Flugverbindungen, die wieder weniger Geschäftsreisende und Touristen nach Deutschland brächten, erklärte Ploß und warnte: „Das wird dazu führen, dass unser Land von Investoren gemieden wird.“ Genau das wolle die Bundesregierung verhindern. AfD: CO2-Steuer abschaffen Karsten Hilse (AfD) nannte die Forderungen der Grünen „absurd“. Die CO2-Bepreisung mache doch das Leben der Menschen erst unbezahlbar. Die AfD setze sich deshalb dafür ein, die CO2-Steuer abzuschaffen. Den Anträgen der Grünen hielt er vor, den Geist „notorischer Realitätsverweigerung“ zu atmen. In der Realität verursachten doch gerade Klimagipfel wie zuletzt in Brasilien Hunderttausende Tonnen CO2-Emissionen. Das habe zwar kaum einen Einfluss auf den Klimawandel. Trotzdem wollten die Grünen den Menschen einreden, sie würden „mit ihrem Lebensstil die Klimakrise heraufbeschwören“. Sie wollten ihnen daher auch verbieten, günstig zu heizen und Verbrenner-Autos zu fahren – und raubten ihnen so die Freiheit, sagte Hilse. Dr. Ingo Hahn (AfD) forderte stattdessen einen „echten Naturschutz“, der nicht „bäuerliche Wiesen“ mit „Solarplatten“ versiegele und Wälder für Windkraftanlagen abholze. SPD für sozial ausgewogene, praktikable und mehrheitsfähige Klimapolitik Jakob Blankenburg ließ zwar Sympathie für die Anträge der Grünen erkennen: Deren Ziele seien nicht falsch, räumte der SPD-Abgeordnete ein. Es sei richtig, dass die Verantwortung für den Klimawandel ungleich verteilt sei und es deshalb politisch „ungleiche Antworte“ brauche. Doch die Anträge der Grünen ließen soziale Fragen offen und gäben Antworten, „ohne den Weg zu kennen“. „Instrumente der Klimapolitik müssten sozial ausgewogen, praktikabel und mehrheitsfähig“ sein, sagte er mit Blick auf die Forderung nach einer Steuer auf Luxusflüge. Die Bundesregierung verfolge einen anderen Kurs, „undogmatisch, sozial gerecht und europäisch eingebettet“, erklärte Blankenburg. So werde etwa an einem Klimasozialplan gearbeitet, um Haushalte für steigende CO2-Preise zu entlasten und kleine Betrieben zu unterstützen. Mit 5.000 Euro Zuschuss fördere die Bundesregierung zudem Haushalte mit kleinerem und mittlerem Einkommen beim Kauf eines E-Autos. Das seien konkrete Maßnahmen, die Bürger entlasteten, keine Symbolpolitik, befand Blankenburg. Linke: Flugverkehr zurück auf den Reduktionspfad bringen Dr. Fabian Fahl (Die Linke) teilte in seiner Rede zugleich gegen Bundesregierung und die Grünen-Fraktion als Mitglied der Vorgänger-Regierung aus: Beiden fehle ein „glaubwürdiger Plan“, den Flugverkehr „zurück auf den Reduktionspfad“ zu bringen und „Flüge und den Flugverkehr grundsätzlich überflüssig zu machen“. Fahl warf den Grünen zudem vor, in der Ampelregierung die verbindlichen Sektorziele im Verkehr abgeschafft zu haben. Seine Fraktion unterstütze inhaltlich die Forderung nach der Besteuerung von Luxusflügen, allerdings wolle sie Privatjets verbieten. Zusätzlich brauche es auch eine deutlichere Preissenkung für das Deutschlandticket auf neun Euro, verlangte Fahl. 49 Euro, wie es die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag vorschlüge, sei nicht genug. Ob beim Fliegen oder beim Heizen – wichtig sei, dass Klimaschutz sozial funktioniere, mahnte der Abgeordnete. Daran scheitere die aktuelle Politik. Antrag zur Besteuerung von Luxusflügen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte in ihrem abgelehnten Antrag (21/3035) Luxusflüge besteuern. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, einer von Frankreich angeführten internationalen Allianz beizutreten. Deren Ziel sei es, mit einer „progressive Ergänzung der Luftverkehrsteuer“ eine sozial gerechte Abgabe auf Privatflüge und Premium-Tickets einzuführen. So könnten CO2-Emissionen reduziert und „Hunderte Millionen Euro Mehreinnahmen“ für den Staatshaushalt erzielt werden, schrieb die Fraktion in der Vorlage. Zur Begründung des Vorstoßes verwies sie darauf, dass die Klimaschutzlücke im Verkehrssektor aufgrund „jahrzehntelanger Versäumnisse“ besonders groß sei. Deutschland laufe daher Gefahr, seine Klimaschutzziele zu verfehlen. Trotzdem habe die Bundesregierung entschieden, das Deutschlandticket zu verteuern und gleichzeitig die Luftverkehrsteuer zu senken, kritisierten die Abgeordneten. Laut der „Global Solidarity Levies Task Force“ sei ein Prozent der Weltbevölkerung für etwa die Hälfte der gesamten Emissionen des weltweiten Flugverkehrs verantwortlich, hieß es im Antrag weiter. Ein Langstreckenflug in der First Class wirke sich „ungefähr neunmal so klimaschädlich“ aus wie ein Flug in der Economy Class und eine Reise im Privatjet verursache „sogar bis zu 80-mal so hohe Emissionen“. Angesichts dessen habe die Weltgemeinschaft auf der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém Gegenmaßnahmen diskutiert, schrieben die Grünen. Eine internationale Allianz von Staaten, der sich unter anderem Frankreich, Spanien und Kenia angeschlossen haben, setze sich für die Besteuerung von Privatjets und Luxusflügen als soziale Maßnahme und zur Generierung von Einnahmen für Klimaanpassung und -resilienz ein. Deutschland solle nicht dahinter zurückbleiben. Antrag zur EU-Klimapolitik Die Fraktion dringt auf einen Kurswechsel in der Klimapolitik. In ihrem zweiten Antrag (21/3033) fordert sie, den „Rückbau in der EU-Klimapolitik“ zu stoppen und die klimapolitischen Erfolge der vergangenen Jahre zu verteidigen. Konkret solle die Bundesregierung allen Stimmen entgegentreten, die weitere Abschwächungen des neuen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) durchsetzen wollten. Der ETS setze ein „klares Signal für sauberes und bezahlbares Heizen“, schreiben die Abgeordneten. Durch die von der Bundesregierung mitbeschlossene Verschiebung des ETS2 auf das Jahr 2028 sei bereits „erhebliches Vertrauen verspielt“ worden. Zudem verlangen die Grünen konkrete Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene, um Emissionen im Gebäude- und Verkehrsbereich zu senken. Außerdem solle die Bundesregierung den natürlichen Klimaschutz voranbringen, etwa indem die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur „mit ausreichend Ressourcen“ umgesetzt wird. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Rücknahme aller geplanten „Verwässerungen der Klimapolitik“, die zügige Vorlage des ausstehenden Klimaschutzprogramms sowie die weitere Unterstützung des neu aufgelegten Regenwaldfonds TFFF ab. Antrag zur CO2-Bepreisung In ihrem dritten Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, „den Klimasozialplan schnellstmöglich vorzulegen und mit ambitionierten Maßnahmen zu unterlegen“, um vulnerable Haushalte rechtzeitig vor Inkrafttreten des geplanten Emissionshandels für Gebäude und Verkehr finanziell zu unterstützen. Bereits jetzt sollen nach Willen der Grünen auch Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung genutzt werden, um Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu unterstützen. Konkret schlagen die Abgeordneten in ihrem Antrag vor, „klare Kriterien für Emissionsminderung, soziale Zielgenauigkeit und faire Rückflüsse der Einnahmen an private Haushalte“ als Bedingungen für Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds einzuführen. Zudem verlangen die Abgeordneten, die im Koalitionsvertrag versprochene „Stromsenkung für alle“ anzugehen sowie sozial gestaffelte Förderprogramme – etwa für die Gebäudesanierung – und eine finanzielle Förderung von verbrauchsarmen E-Autos für Menschen mit geringen Einkommen aufzulegen. Weitere Forderungen der Fraktion betreffen unter anderem eine gerechtere Verteilung der Kosten energetischer Sanierungen zwischen Vermietern, Mietern und Staat, ein Deutschlandticket zum Abo-Preis von 49 Euro sowie die Einführung eines Klimagelds, um Haushalte bei den CO2-Kosten zu entlasten. (sas/hau/04.12.2025)

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Do, 04.12.2025 - 09:00
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Das Parlament hat das Steueränderungsgesetzes 2025 (21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26) der Bundesregierung einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3104) verabschiedet. Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD gestimmt, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3105) vor. Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Steuergerechtigkeit stärken und Steuerbürokratie abbauen“ (21/2558). Die Vorlage fand bei Zustimmung der Antragsteller gegen die Stimmen von Union, SPD und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion keine ausreichende Mehrheit. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3104) vor. Beraten wurde zudem erstmals noch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung der Abgabenordnung“ (21/3025). Der Entwurf ist im Anschluss zur weiteren Beratung dem federführenden Finanzausschuss überwiesen worden. SPD: Arbeit spürbar stärker belohnen In der Aussprache hob Jens Behrens (SPD) hervor, dass die Steuersenkung für die Gastronomie neben Restaurants und Bäckereien auch Caterern zugute komme, die Kitas und Schulen beliefern würden. Behrens verwies darauf, dass sich die Koalition darauf verständigt habe, „Arbeit spürbar stärker zu belohnen“. Das Land lebe von den vielen Arbeitnehmern, die täglich engagiert ihren Beitrag leisten und lange Wege in Kauf nehmen würden. Erfreut zeigte sich Behrens über die vom Finanzausschuss noch eingefügte steuerliche Besserstellung von Gewerkschaftsbeiträgen der Arbeitnehmer, die Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige und die Steuerfreistellung von Prämien der Medaillengewinner bei Olympischen Spielen und Paralympics. „Alles in allem zeigt das Steueränderungsgesetz, dass wir als Koalition verlässlich liefern“, sagte Behrens. AfD für einheitlichen Steuersatz in der Gastronomie Christian Douglas (AfD) lobte zwar die Steuersenkung in der Gastronomie, bedauerte aber, dass Getränke davon ausgenommen blieben. Ein einheitlicher Steuersatz wäre einfacher gewesen. Die Anhebung der Pendlerpauschale bezeichnete er als zu gering angesichts der durch EU-Vorgaben gestiegenen Neuwagenpreise und höheren Steuern auf Kraftstoffe. Er forderte weniger EU-Bevormundung und eine Abschaffung der CO2-Steuer. Douglas kritisierte den neuen Steuervorteil für Gewerkschafter, den der Steuerzahler mit 160 Millionen Euro zu bezahlen habe, sowie die Erhöhung der steuerlichen Begünstigung von Parteispenden. Union: Menschen und Betriebe entlasten „Was wir heute beschließen, reiht sich ein in eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen wir die Menschen und die Betriebe entlastet haben, um die Wirtschaft zu stärken, Wachstum zu fördern und dieses Land voranzubringen“, betonte Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). Die Anhebung der Entfernungspauschale komme fleißigen Arbeitnehmern, die lange Wege zur Arbeit hätten, zugute. Auch die Steuersenkung in der Gastronomie helfe einer personalintensiven Branche, die mit hohen Kosten zu kämpfen habe. Gezielt entlastet werde zudem das Ehrenamt. Auch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), wies darauf hin, Ziel der Maßnahme sei es, das Ehrenamt noch attraktiver zu machen. Das Ehrenamt sei sinnstiftend und bringe die Menschen zusammen. Es sei ein „kostbarer Schatz“. Grüne fordern Senkung der Stromsteuer Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass es einige positive Änderungen gegeben habe, wie die Steuerbefreiung von Prämien für Medaillengewinner, die Gemeinnützigkeit von E-Sports und die Verbesserungen für Gewerkschaftsmitglieder. Doch die falschen Elemente aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf würden damit nicht aufgewogen, weshalb seine Fraktion das Gesetz ablehnen werde. Dazu zählte Müller die Steuervorteile für die Gastronomie. Es sei nicht ersichtlich, warum eine einzelne Branche eine besondere Behandlung erhalten solle. Von der Erhöhung der Entfernungspauschale profitierten vor allem Menschen mit hohem Einkommen und langen Pendlerstrecken. Es fehle an Maßnahmen, die allen zugute kommen würden wie eine Senkung der Stromsteuer. Linke weist auf Belastung der Kommunen hin Doris Achelwilm (Die Linke) wies auf die Belastung der Kommunen durch das Gesetz hin. Länder und Kommunen müssten die Hälfte der Ausfälle tragen. Damit sei Die Linke nicht einverstanden: „Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals.“ Die Entfernungspauschale helfe am meisten den Gutverdienenden. Steuersenkungen würden mit der Gießkanne verteilt. Die Verbesserungen für Ehrenamtliche seien zu begrüßen, es könnte aber noch mehr getan werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem der Haushaltsausschuss einen Bericht (21/3105) gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt hatte, soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. „Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, schreibt die Regierung. Die Entscheidungen seien abhängig von Marktbedingungen und oblägen den betroffenen Unternehmen. Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt werden. Gleiches gelte auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie würden zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten. Vorgesehen ist außerdem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro. Des Weiteren soll künftig E-Sport (zum Beispiel Videogames) als gemeinnützig behandelt werden. Änderungen im Finanzausschuss Die Koalitionsfraktionen hatten im Finanzausschuss insgesamt zwölf Änderungsanträge zum Ursprungsgesetz eingebracht, wonach Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen und Paralympics steuerfrei gestellt werden sollen. Diese Änderung fand auch bei allen anderen Fraktionen Zustimmung. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Ferner verdoppelte der Finanzausschuss die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Darüber hinaus werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bisher lag die Grenze bei 45.000 Euro. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen sowie die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer. Stellungnahme des Bundesrats Der Bundesrat hatte einen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch Änderungen im Steuerrecht entstehen, verlangt. In seiner Stellungnahme (21/2470) zum Gesetzentwurf heißt es, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen müssten nachhaltig kompensiert werden. Steuermindereinnahmen würden unter anderem durch die Anhebung der Entfernungspauschale und die Senkung der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen entstehen. Als Kompensation kommen nach Ansicht der Länder verschiedene Bereiche in Betracht wie etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Kompensation der Steuermindereinnahmen ab. Die Aufteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sei in Artikel 106 des Grundgesetzes abschließend geregelt. Danach stehe den einzelnen Ebenen ein bestimmter Anteil am Steueraufkommen zu. Jede Ebene trage die mit gesetzlichen Änderungen verbundenen Aufkommenswirkungen grundsätzlich selbst. „Darüber hinaus würde eine Kompensation von Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund dessen finanzielle Handlungsfähigkeit weiter einschränken, da die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung bestehenden Handlungsbedarfe sich weiter erhöhen würden“, argumentiert die Bundesregierung. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will statt einer höheren Pendlerpauschale einen Anstieg des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Derzeit verringert der Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern um 1.230 Euro. Die Grünen wollen diesen Betrag auf 1.500 Euro erhöhen.Ferner wollen die Grünen, dass Fahrräder, E-Scooter und E-Roller, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur privaten Nutzung überlassen, bis 8.000 Euro steuerfrei bleiben. Alleinerziehende sollen ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach Vorbild des Kindergeldes erhalten. Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wollen die Grünen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig machen, so dass sie nicht mehr unter die Werbungskostenpauschale fallen. Neben Jobtickets sollen Arbeitnehmer auch Bahncards, die sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht mehr versteuern müssen, ohne dass wie bisher eine „notwendige und aufwändige Vorab-Amortisationsrechnung“ nötig ist. Die Verpflegungspauschalen für Abwesenheiten sollen um fünf Euro auf 19 und 38 Euro angehoben werden. Im Gegenzug solle die Regierung nicht nur auf die Erhöhung der Entfernungspauschale verzichten, sondern auch auf die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie. Dafür wiederum verlangt die Antragstellerin von der Bundesregierung, „ein Gesetz für eine umfassende Reform der Umsatzsteuer vorzulegen, die vor allem die zahlreichen und aus der Zeit gefallenen Ausnahmen und Sondertatbeständen reduziert“. (hle/bal/04.12.2025)

Debatte über „organisierten Betrug im Einbürgerungs­verfahren“

Mi, 03.12.2025 - 19:20
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Den organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern – Das Verfahren betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren“ (21/3024) stand am Mittwoch, 3. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die Fraktion führt in ihrem Antrag aus, dass viele Einbürgerungsbehörden aufgrund des Anstiegs der Antragszahlen strukturell überfordert seien und infolgedessen „allenfalls noch eine oberflächliche Prüfung“ der Einbürgerungsvoraussetzungen vornähmen. Diese Defizite der Verwaltung würden gezielt ausgenutzt, „um sich Einbürgerungen und Aufenthaltstitel betrügerisch zu erschleichen“, heißt es in der Vorlage ferner. Hierfür würden zum einen gefälschte Kurszertifikate eingesetzt, zum anderen auch Prüfungsfragen und Lösungen anstehender Einbürgerungstests über die sozialen Medien gehandelt. Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Moratorium für Einbürgerungen und – mit Ausnahme des Asylverfahrens und der Arbeitskräftezuwanderung – die Erteilung von Aufenthaltstiteln einbringen, das bis zur Etablierung eines betrugssicheren Verfahrens zur Ausstellung und Überprüfung von Sprach- und Kurszertifikaten gelten soll. Ein solches betrugssicheres Verfahren soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge in Kooperation mit den Ländern und den Kursanbietern zeitnah entwickeln. "Rechtswidrig erteilte Aufenthaltstitel aufdecken" Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine Überprüfung der seit Anfang 2024 Jahren erteilten Einbürgerungen und Aufenthaltstitel mit den Ländern zu koordinieren, um sicherzustellen, dass rechtswidrige Erteilungen aufgedeckt und zurückgenommen werden. Daneben plädiert die Fraktion für die Einrichtung einer bundesweiten Taskforce, die gegen die Bewerbung gefälschter Sprach- und Integrationszertifikate sowie den Verkauf von Prüfungsfragen in den sozialen Medien vorgeht. Auch wird die Bundesregierung von ihr aufgefordert, in den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum Staatsangehörigkeitsrecht eine systematische Eigenrecherche der Einbürgerungsbehörden über die Aktivitäten der Einbürgerungsbewerber in den sozialen Medien vorzugeben, „um der Gefahr der Einbürgerung von Extremisten und Antisemiten wirksamer vorzubeugen“. (sto/hau/03.12.2025)

Beratung des Gedenk­stätten­konzepts des Bundes

Mi, 03.12.2025 - 18:40
Das Parlament hat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, über die „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“ beraten, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/2910) vorliegt. Während der halbstündigen Debatte wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart – Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen“ (21/3032) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Kultur und Medien. Konzeption des Bundes Die Bundesrepublik Deutschland habe die dauerhafte Verpflichtung, die staatlich begangenen oder initiierten Verbrechen aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken, schreibt die Bundesregierung. Die noch vorhandenen Orte der Taten, ihrer Planung und Verwaltung seien in besonderer Weise geeignet, an diese Geschehnisse zu erinnern. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, so heißt es weiter, komme den Ländern eine zentrale Rolle bei der Aufgabe zu, die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in die Lage zu versetzen, ihren vielfältigen Anforderungen angemessen nachzukommen. Im Mittelpunkt stünden dabei das Gedenken an die Opfer, der kritisch-reflektierte Umgang mit Täter- und Mittäterschaft, die zeitgemäße Vermittlung in einer diverser und digitaler gewordenen Gesellschaft, der Erhalt der historischen Bausubstanz und der sonstigen Sachzeugnisse sowie die weitere Erforschung der orts-, opfer- und täterbezogenen Geschichte. Bund als Akteur der Erinnerungskultur In Deutschland sei der Bund über die Finanzierung Akteur der Erinnerungskultur, „der ermöglicht, aber nicht lenkt“. Es werde allen Versuchen eine Absage erteilt, von staatlicher Seite ein Geschichtsbild oder eine bestimmte Lesart vorgeben zu wollen, schreibt die Bundesregierung. Die wissenschaftliche Fundierung sei der entscheidende Parameter bei der Aufarbeitung der Vergangenheit. „Erinnerungskultur ist in einem demokratisch verfassten Land aber nicht nur Sache des Bundes, sondern neben Ländern und Kommunen aller Bürgerinnen und Bürger unter Einbeziehung der Opfer, ihrer Nachfahren und ihrer Interessenvertretungen“, heißt es in der Unterrichtung. So wie Geschichte und ihre Interpretation komplex und dem Wandel unterworfen seien, entwickle sich auch der gesellschaftliche Diskurs weiter. In diesem Umfeld könnten Gedenkstätten fachlich gesicherte Information und Orientierung bieten. „Im idealen Fall tragen sie zu gemeinsamer Identität und gesellschaftlicher Integration bei“, schreibt die Bundesregierung. Antrag der Grünen Nach dem Willen der Grünen soll die Geschichte des deutschen Kolonialismus neben der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur und der SED-Diktatur als drittes zentrales Feld der Erinnerungskultur anerkannt und somit „eine pluralistische, inklusive und transnationale Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe ermöglicht“ werden. In einem entsprechenden Antrag (21/3032) fordert sie deshalb die Bundesregierung auf, den noch von der ehemaligen Bundesregierung im November 2024 fertiggestellten Entwurf zur „Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zu verabschieden. Die Aufarbeitung und Erinnerung sowie das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, der SED-Diktatur und des Kolonialismus müsse entsprechend der Bedarfe finanziell abgesichert werden. Die Grünen sprechen sich darüber hinaus unter anderem dafür aus, die staatliche Unabhängigkeit der bestehenden Gedenkstätten zu sichern, Schutzkonzepte für Gedenkstätten gegen physische und digitale Angriffe zu etablieren, bislang verleugnete Opfergruppen des Nationalsozialismus anzuerkennen, die anwendungsbezogene und interdisziplinäre Forschung stärker zu finanzieren, die paritätische Finanzierung durch Bund und Länder fortzusetzen und zu flexibilisieren sowie die internationale Zusammenarbeit in der Erinnerungskultur und Forschung zu vertiefen. (hau/03.12.2025)

Anträge zu Aufnahmezusagen an Afghanen abgelehnt

Mi, 03.12.2025 - 18:05
Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich abgelehnt, die Aufnahmezusagen für afghanische Staatsbürger forderten. Gegen den Antrag „Wort halten, Leben schützen – Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen“ (21/3031) votierten in namentlicher Abstimmung 440 Abgeordnete. 130 stimmten für die Vorlage. Abstimmung Der zweite Antrag „Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren“ (21/1542) wurde per Handzeichen auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2159) abgestimmt. Die Linke votierte für die Initiative, CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen. Erster Antrag der Grünen Die Grünen drangen in ihrem ersten Antrag (21/3031) darauf, „Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage“ zu erteilen. Rund 1.900 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage aus unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen befänden sich in Pakistan und warteten darauf, „dass die deutschen Behörden ihr Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für Deutschland erteilen“, hieß es darin. Die pakistanische Regierung habe Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis Ende 2025 gesetzt, nach der den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan drohe. Die Bundesregierung wurde in dem Antrag aufgefordert, „alle bisher ausgesprochenen Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Ortskräfteverfahren umzusetzen“ und afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, sowie ihren Familienangehörigen „umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen“. "Mit Pakistan über einer Verlängerung verhandeln" Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan zurückbringen, ihre Verfahren zu Ende bearbeiten und ebenfalls nach Deutschland ausfliegen. Ferner forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit der pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist über den 31. Dezember 2025 zu führen. Zudem sollte die Bundesregierung den betroffenen afghanischen Staatsangehörigen mitteilen, „ob es für sie ab 1. Januar 2026 weiter eine Unterbringung in Pakistan geben wird, ob ihre Verfahren auch 2026 weiterbearbeitet werden und Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden beziehungsweise welche Alternativen die Bundesregierung für sie vorsieht“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag führten die Grünen aus, dass die Bundesregierung bestehende humanitäre Aufnahmeprogramme beendet habe und davon auch zirka 2.300 afghanische Staatsangehörige betroffen seien, „die mit ihren Familienangehörigen nach strengen Kriterien und intensiven Prüfungen Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben“. Sie warteten seit Jahren auf ihre Visa-Ausstellung und Ausreise nach Deutschland. Die Aufnahmezusagen seien „über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ ausgesprochen worden, hieß es in der Vorlage weiter. Die Bundesregierung müsse „diese Menschen, die sich unter gefährlichen und teils lebensbedrohlichen Umständen für Menschenrechte, Demokratie und eine freie Gesellschaft eingesetzt haben, wie versprochen schützen“. Erteilte Aufnahmezusagen seien rechtlich bindend, was mittlerweile in 32 Fällen durch das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt worden sei. Das Gericht habe wiederholt festgestellt, dass die Bundesregierung Menschen mit Aufnahmezusagen über humanitäre deutsche Aufnahmeprogramme und ihren Familienangehörigen nach erfolgreichen Sicherheitsinterviews Visa erteilen und ihre Ausreisen durchführen muss. Gefahr der Abschiebung aus Pakistan Zugleich schrieb die Fraktion, dass sich die Situation afghanischer Staatsangehöriger mit Aufnahmezusage in Pakistan seit Herbst 2023 grundlegend verschlechtert habe. Seit Ende Januar 2025 würden „groß angelegte Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger, die sich in Pakistan aufhalten, von den pakistanischen Behörden durchgeführt“. Seit Mitte August seien mindestens 450 afghanische Personen mit Aufnahmezusage aus Deutschland von pakistanischen Behörden in Abschiebelager inhaftiert worden, 211 Personen von ihnen seien direkt nach Afghanistan abgeschoben worden. Grüne fordern umgehende Visa-Ausstellung Konkret forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, und ihren Familienangehörigen umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion umgehend wieder Sicherheitsinterviews durchführen, „damit afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen, nach erfolgreicher Durchführung des Sicherheitsinterviews Visa erhalten und ausreisen können“. Ferner wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich in Verhandlungen mit Pakistan auf höchster Ebene dafür einzusetzen, weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern und die betroffenen Menschen sicher in Pakistan unterzubringen, bis sie mit einem erteilten Visum nach Deutschland ausreisen können. Des Weiteren drang die Fraktion unter anderem darauf, afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan zurückzubringen. (sto/hau/03.12.2025)

Betroffene und Expertinnen schildern die Situation von Careleavern

Mi, 03.12.2025 - 18:00
Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufgewachsen sind, erhalten an der Schwelle zu einem selbstbestimmten Erwachsenenleben häufig keine angemessene Unterstützung, erfahren gesellschaftliche Stigmatisierung und einen würdelosen Umgang durch die Behörden, stellten Betroffene und Expertinnen in einem Fachgespräch der Kinderkommission am Mittwoch, 3. Dezember 2025, fest. Passgenaue Hilfsangebote gefordert Um die Jugendhilfe zu einem lebenswerten und stärker an der Realität orientierten System zu machen, müssten passgenauere Hilfsangebote, eine bessere Finanzierung und Unterstützung von Fachkräften in einer gesetzlichen Neufassung der Jugendhilfe ebenso verankert werden wie ein eigener rechtlicher Staus von „Careleavern“, waren sich die Sachverständigen in der Sitzung unter der Überschrift „Blinde Flecken (1. Teil) – Careleaver – Volljährig, aber nicht bereit? Jugendliche aus Pflegefamilien und Heimen am Übergang in die Selbstständigkeit“ einig. Außerdem wünschten die Sachverständigen mehr Unterstützung für die Selbstvertretung der Betroffenen und mahnten, die Umsetzung der bereits geltenden gesetzlichen Vorgaben durch Ämter und Trägerorganisationen in den Kommunen sicherzustellen. Erfolgreiche Careleaver sollten öffentlich über ihre Geschichte sprechen, um als Vorbilder Betroffenen Hoffnung zu geben. "Unabhängige Ombudsstellen ausbauen" Von Careleavern, also Schutzbefohlenen, die in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder bei Pflegeeltern aufgewachsen sind, werde, trotz ihrer schwierigeren Startbedingungen, früher Selbstständigkeit erwartet als bei Jugendlichen im Durchschnitt üblich, nämlich bereits im Alter zwischen 18 und 21, statt mit 24, sagte Laura Monath vom Verein Careleaver e.V., in dem sich Menschen zusammengeschlossen haben, die in stationärer Jugendhilfe, in Wohngruppen oder Pflegefamilien, aufgewachsen sind. Um jugendliche Careleaver über ihre Rechte aufzuklären und ihre Interessen gegenüber dem Jugendamt wahrzunehmen, gelte es unabhängige Ombudsleute, als Beratungs- und Beschwerdestellen, an die sich junge Menschen in der Jugendhilfe wenden können, auszubauen. Dabei sei es auch Aufgabe der Jugendämter, die jungen Menschen zu beraten. Fehlende Mitwirkung aufgrund allzu hoher bürokratischer Hürden dürfe nicht als Vorwurf für die Einstellung der Hilfe gelten. Die Hilfsangebote sollten vielmehr aktiv mitgestaltet werden können. Paragraf 41a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB 8), der die Nachbetreuung sichern soll, müsse „konsequent angeboten und umgesetzt“ werden, forderte Monath. Verein für eigenen Rechtsstatus der Careleaver Der Übergang von der Kindheit in das Erwachsenenleben stelle eine der sensibelsten und prägendsten Phasen des menschlichen Lebens dar, sagte Vicky Ulrich-von der Weth, ebenfalls Careleaver e.V. Immer neue Behördenkontakte bedeuteten dabei für die Jugendlichen eine hohe psychische und bürokratische Belastung, wenn die eigene Geschichte immer wieder vorgetragen werden und die Herkunftsfamilie für Beantragungen immer wieder kontaktiert werden müsse. Viele resignierten daher, versuchten auf eigenen Beinen zu stehen und rutschten in Armut. Ihr Verein kämpfe für einen eigenen Rechtsstatus der Careleaver, was vieles erleichtern würde. Pflegekinder – mit den unterschiedlichsten, individuellen Biografien – würden in ein System geworfen, in dem sie einfach nur versuchten zu überleben. Viel mehr als ihre Gleichaltrigen würden sie mit Existenzängsten aufwachsen. Der Sparzwang der Kommunen werde zudem direkt an sie weitergegeben. Dabei müsse es zur Chancengerechtigkeit gehören, dass Pflegekinder wie andere Jugendliche und junge Erwachsene auch, die Möglichkeit hätten, bis zum Alter von 27 bei Bedarf in die Jugendhilfe zurückzukehren. Es brauche inklusivere, realitätsnähere und niedrigschwelligere Hilfen und mehr Beratungsangebote. Mit der Selbstvertretung hätten sich die Betroffenen eine Community aufgebaut, „wo wir uns wohl fühlen und füreinander da sind“. Die gelte es gesetzlich weiter zu verankern und zu fördern. Konzept der Wohnungsnotfallhilfe Für 18-, 19-, 20-jährige, junge Menschen an der Schnittstelle zum Erwachsenenleben, die aus der Jugendhilfe kommen, habe man das Konzept der Wohnungsnotfallhilfe entwickelt, berichteten Josefine Berning und Josephine Porth von der Sozdia Stiftung Berlin. Sie ziele darauf, die jungen Leute beim Übergang in ein eigenständiges Leben zu unterstützten und biete einen geschützten Rahmen, in dem diese auch noch mal Fehler machen dürften. Problematisch sei, dass die Leistungen der Jugendhilfe häufig ab Vollendung des 21. Lebensjahres nicht mehr gewährt würden, dabei erlaube die gesetzliche Norm Jugendhilfe bis zum 27. Lebensjahr. Eine massive Versorgungslücke tue sich da auf und die jungen Leute würden in instabile Lebensverhältnisse, geprägt von Mittellosigkeit und Obdachlosigkeit, gestürzt, berichtete Berning. Sie fielen aus der Jugendhilfe des SGB 8, müssten theoretisch vom Sozialamt Hilfe erhalten, würden jedoch häufig von einer Behörde zur nächsten geschickt. Man helfe den Jugendlichen angesichts dieser Systemfehler und individueller Überforderung, ihre Rechte durchzusetzen, Zuständigkeiten zu klären, Wohnraum zu finden. Überlasse man die Jugendlichen sich selbst, drohe eine dauerhafte Abhängigkeit von Hilfesystemen. Die Gesellschaft habe dann die Folgekosten zu tragen. Expertin fordert ein "inklusives SGB 8" Welche Bedeutung die physische und psychische Gesundheit für die jungen Careleaver an der Schwelle zur Selbstständigkeit hat, darauf wies Laurette Rasch von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen hin. Unterstützungsinstrumente wie sie etwa mit dem „Netzwerk Frühe Hilfen“ für die Kleinkindphase und das Grundschulalter existierten, müssten für den Bereich des Jugendalters ausgebaut werden. Es gebe viele schreckliche Gründe warum junge Menschen ihre Kindheit in Einrichtungen verbrächten, dazu gehörten auch Gewalt und gesundheitliche Probleme in der Familie, bei den Eltern. Die Jugendlichen trügen diese Belastungen mit sich durch ihr Leben. Man müsse ihnen an der Schwelle zum Erwachsenendasein „mehr Zeit geben, das aufzufangen“, und um das, was im Gesetz steht, auch umzusetzen, statt sie mit 18 vor die Tür zu setzen und sie mit dem Gefühl des Versagens allein zu lassen. Auf gesetzlicher Ebene gehe es darum, „ein inklusives SGB 8“ zu schaffen, das den jungen Leuten bestmögliche Bedingungen des Aufwachsens eröffne, mit „rücksichtsvollen, leicht gemachten“ Angeboten. Daran müssten diese, die die Angebote nutzen und am besten wüssten wie sie funktionieren, auch beteiligt werden, forderte die Sozialwissenschaftlerin. (ll/04.12.2025)

8. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Mi, 03.12.2025 - 17:30
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen ist am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Unter anderem geht es um die Neuausrichtung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung unter Berücksichtigung aktueller politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen und um eine engere Ausrichtung der Nachhaltigkeitsstrategie an Regierungshandeln im Wege eines Aktionsplans. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (03.12.2025)

Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs

Mi, 03.12.2025 - 17:30
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025 für die Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen ausgesprochen. Für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/2907) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD enthielt sich mehrheitlich der Stimme, einzelne Abgeordnete der Fraktion lehnten den Antrag ab. Antrag von CDU/CSU und SPD Die Abgeordneten fordern, zeitnah mit der Planungsphase und anschließenden Errichtung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 in Nachfolge des derzeitigen temporären Denkmals auf dem Gelände der früheren Kroll-Oper in Absprache mit dem Land Berlin zu beginnen. „Grundlage ist ein architektonisch-künstlerischer Wettbewerb, der die Kontextualisierung einbezieht, und die polnischen Expertinnen und Experten angemessen einbindet“, heißt es in dem Antrag. Dieser Ort sei auch der geeignetste Standort für das finale Denkmal, befinden die Fraktionen. Das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 werde damit prominent im Herzen der Bundeshauptstadt verankert. Um die in Deutschland zu wenig bekannten Auswirkungen der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 zu verdeutlichen, soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen zur Kontextualisierung und Dokumentation in unmittelbarer Nähe des Denkmals niedrigschwellig informiert und das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus vertieft werden. (hau/03.12.2025)

Scharfe Kontroverse zu Geschehnissen rund um AfD-Treffen in Gießen

Mi, 03.12.2025 - 16:30
Im Bundestag ist es am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in einer Aktuellen Stunde über "linksextreme Gewalt und die Geschehnisse um die Neugründung des AfD-Jugendverbandes in Gießen" zu einer scharfen Kontroverse über die Vorkommnisse vom vergangenen Wochenende in der hessischen Stadt gekommen. In der von der AfD-Fraktion beantragten Debatte beklagte Uwe Schulz (AfD), dass am Samstag "plangemäß gedrillte Lobbygruppen, NGOs und das übliche Demo-Personal in die Stadt" eingefallen seien. Dies sei "Meinungsterror auf Knopfdruck" gewesen. Dieser Samstag sei ein Tag der "linksextremen Machtübernahme in Gießen und der Selbstjustiz" gewesen, fügte Schulz hinzu. Dabei sei es den Einsatzkräften "gerade noch einmal gelungen, das Gewaltmonopol des Staates zu verteidigen". CDU/CSU: Friedlicher Protest von Chaoten überlagert Marc Henrichmann (CDU/CSU) konstatierte, der Protest von 24.000 friedlichen Demonstranten gegen die AfD sei "von 1.000 linksextremistischen Chaoten" überlagert worden, "die offenbar die Stadt in Schutt und Asche legen wollten". Gewalt gegen Polizisten sei "das letzte, was wir brauchen in der Debatte, wenn wir uns gegen den rechten Rand wehren". Zugleich lasse sich sagen, dass "die Extremistenquote auf der Straße zumindest geringer als im Saal" gewesen sei. Grüne: AfD inszeniert sich als Opfer Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, sich als Opfer zu inszenieren und über "angeblich linksextreme Proteste" zu beklagen. Dabei sei die "überwältigende Mehrheit" der Demonstranten friedlich gewesen. Gewalt bei Demonstrationen sei inakzeptabel, doch sei auch richtig, dass die "Bedrohung für die Demokratie" nicht von den Demonstranten vor der Halle ausgegangen sei, sondern von den in der Halle Versammelten. SPD: Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand Ingo Vogel (SPD) verwies darauf, dass es unerheblich sei, von welcher Seite Gewalt ausgehe. Das Versammlungsrecht sei "absolut schützenswert", doch müssten Versammlungen friedlich erfolgen. Wer sich daran nicht halte, müsse mit den Konsequenzen des Staates rechnen. "Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand und schon gar nicht auf Gewalttätigkeit und Unfrieden bei Versammlungen", fügte Vogel hinzu. Linke: Gießen hat geleuchtet Desiree Becker (Die Linke) betonte demgegenüber, Gießen habe "nicht gebrannt, Gießen hat geleuchtet". Sie kritisierte zugleich, dass es "vor der Halle Wasserwerfer, Pfefferspray und Knüppel" gegen diejenigen gegeben habe, die sich dem organisierten Rechtsradikalismus friedlich widersetzten. Die Polizei habe in Gießen an vielen Stellen nicht deeskaliert, sondern sei "sogar in Demonstrierende hineingerannt". (sto/03.12.2025)

Unterschiedliche Konzepte zur Reform der Pflegeversicherung

Mi, 03.12.2025 - 16:00
Mit der Weiterentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) haben sich Gesundheitsexperten in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Fachleute skizzierten dabei unterschiedliche Konzepte, um die Struktur- und Finanzierungsprobleme in der Pflege langfristig zu lösen. Sie äußerten sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu einem Antrag der Linksfraktion (21/2216), in dem ein Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege gefordert wird. "Ausgaben liegen weiterhin über den Einnahmen" Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag der Mittelbestand der SPV Ende 2024 bei 5,34 Milliarden Euro oder einer Monatsausgabe. Trotz einer erneuten Anhebung des Beitragssatzes Anfang 2025 und trotz einer deutlich reduzierten Zuführung in den Pflegevorsorgefonds lägen die Ausgaben weiterhin über den Einnahmen. Die SPV habe die ersten drei Quartale 2025 mit einem Defizit von 550 Millionen Euro abgeschlossen, das durch ein Darlehen des Bundes ausgeglichen werde, somit dürfte sich der Mittelbestand zum Jahresende ungefähr wieder auf dem Vorjahresniveau befinden. In den nächsten Jahren seien Milliardendefizite zu erwarten, erklärte der Spitzenverband. Nötig seien daher nachhaltige strukturelle Reformen. Zudem müsse die SPV kurzfristig entlastet werden, indem der Bund die Gelder für die Finanzierung von Corona-Maßnahmen an die SPV zurückzahle sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft übernehme. Das würde 2026 eine Entlastung in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bringen und Spielraum für nachhaltige Strukturreformen schaffen. Eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes erinnerte in der Anhörung daran, dass die vom Bund gewährten Darlehen an die SPV in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden müssen. Daher sollte unbedingt Klarheit geschaffen werden, wie die SPV dauerhaft sicher aufgestellt werden könne. Plädoyer für Einführung einer Pflegebürgerversicherung Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda erklärte, in der stationären Pflege verschiebe sich die Finanzierungsverantwortung durch steigende Eigenanteile zunehmend von der Versichertengemeinschaft hin zu den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und damit auch zu den kommunalen Sozialhilfeträgern. Auch in der ambulanten Pflege stünden Pflegebedürftige vor der Wahl, wegen steigender Kosten entweder auf Leistungen zu verzichten oder sie selbst zu finanzieren. In der Folge gerieten die Finanzierungsfunktion und damit die Legitimation der Pflegeversicherung zunehmend unter Druck. Greß plädierte daher für die Einführung einer Pflegebürgerversicherung, eine sukzessive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung von Vermögenseinkommen. Abzulehnen seien private Zusatzversicherungen zur Finanzierung von Leistungskürzungen. "Leistungen vereinfachen und flexibilisieren" Ganz anderer Ansicht ist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der sich jedoch gleichfalls für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ausspricht. Die SPV verzeichne seit Jahren Milliardendefizite. Die Finanzlage erfordere eine genaue Überprüfung der Leistungen, die passgenau und zielgerichtet sein müssten. Versicherungsfremde Leistungen dürften nicht durch Beitragszahler finanziert werden. Nötig sei eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Leistungen und eine konsequente Ausrichtung des Pflegegrades 1 auf Prävention. Angesichts der strukturellen Defizite sollte zudem die Umlagefinanzierung nicht ausgeweitet, sondern durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und Kapitaldeckung ergänzt werden. Warnung vor ausufernden Sozialbeiträgen Der Arbeitgeberverband BDA warnte vor ausufernden Sozialbeiträgen. In den nächsten zehn Jahren müsse laut Studien mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von knapp 49 Prozent gerechnet werden. Eine solche Steigerung der Abgaben würde die jüngere Generation massiv belasten. Nach Ansicht des BDA muss die SPV umfassend reformiert werden. Der Verband forderte, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und auch in der SPV wie in der Rente einen Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen. Zudem sollte zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, gestaffelt nach Pflegegraden, kein Leistungsanspruch aus der SPV bestehen (Karenzzeit). Die Eigenverantwortung der Versicherten sollte ausgebaut werden. Wegen der zusätzlichen Belastung nicht sinnvoll sei eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder ein Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung. Der Ausbau der SPV zu einer Vollversicherung sei ebenso abzulehnen wie ein sogenannter Sockel-Spitze-Tausch, bei dem die Eigenanteile festgeschrieben würden, erklärte der BDA. Eine Vertreterin des Vereins „Wir pflegen“ machte in der Anhörung deutlich, wie schwierig es für pflegende Angehörige teilweise ist, geeignete ambulante Pflegeangebote zu finden. Oftmals gebe es keine Angebote oder sie seien nicht bedarfsgerecht. Wegen der Zuzahlungen übernähmen zudem viele Familien die Pflege selbst und müssten dann oft bei der eigenen Erwerbstätigkeit zurückstehen. Pflege sei im Übrigen immer noch überwiegend weiblich. Wenn Leistungen eingeschränkt würden, betreffe das zumeist Frauen. Viele pflegende Angehörige berichteten von großer Erschöpfung. Die Vereinssprecherin forderte eine Stärkung der ambulanten Pflege. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihem Antrag (21/2216) den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen. Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. (pk/03.12.2025)

12. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung

Mi, 03.12.2025 - 15:40
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung ist am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zu einer teilöffentlichen Sitzung zusammengekommen. Öffentlich beraten wurde über den deutsch-französischen Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität, über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratieabbau. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung widmet sich den aktuellen netzpolitischen Themen einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. In dem 30-köpfigen Gremium sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel, die Verwaltungsdigitalisierung und den Bürokratieabbau gestellt werden. (03.12.2025)