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Antrag thematisiert Rückholung der deutschen Goldreserven

18.03.2026
„Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen“ lautet die in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/4739) erhobene Forderung. Erstmals behandelt wurde der Antrag am Mittwoch, 18. März 2026. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Dem Antrag zufolge verfügt Deutschland mit 3.350 Tonnen im internationalen Vergleich über eine sehr große Reserve an Staatsgold. Der Buchwert dieses Horts steige seit Jahrzehnten an und habe sich auf etwa 460 Milliarden Euro verdoppelt! Allein der Aufwertungsgewinn des deutschen Goldes betrage in der Bundesbank-Bilanz mehr als das 150-fache des Eigenkapitals der Bundesbank, heißt es weiter. Gold sei damit trotz offiziell fehlender Golddeckung ein "wichtiger psychologischer und materieller Stabilitätsgarant" des Euro. Einzige substanzielle Position auf der Aktivseite der Bundesbank-Bilanz ohne Gegenparteienrisiko sei die der Goldreserven. Nach einer Heimholung ab 2013 von großen Teilen des deutschen Auslandsgolds lagerten heute etwa 51 Prozent des deutschen Staatsgolds in Deutschland, schreibt die Fraktion. 49 Prozent befänden sich im Ausland – vor allem in New York bei der Federal Reserve (Fed, 37 Prozent) und in London bei der Bank of England (BoE, zwölf Prozent). Diese im Ausland lagernden Tonnagen seien etwa 225 Milliarden Euro wert. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, mit der Bundesbank einen Zeitplan für die Heimholung sämtlicher deutscher Auslandsgoldreserven zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen. Dabei sei sicherzustellen, dass die Goldreserve künftig ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik gelagert werde, "um für Deutschland die Option einer (teilweisen) Golddeckung einer künftig möglicherweise wieder nationalen Währung post Euro zu erhalten". (vom/hau/18.03.2026)

Grünen-Anträge zur Patientenversorgung beraten

18.03.2026
Die medizinische Versorgung stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 18. März 2026. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Vorlage mit dem Titel „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ (21/2823) wurde nach halbstündiger Debatte dem federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der zweite Antrag mit dem Titel „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667) wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/3075) mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern die rasche Vorbereitung und Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems im Gesundheitswesen. Ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Gesundheitssystem basiere auf einer starken, patientenzentrierten Primärversorgung. Eine leistungsfähige Primärversorgung setze eine wohnortnahe, niedrigschwellige erste Anlaufstelle für Patienten voraus, heißt es in ihrem Antrag (21/2823). Die primärversorgende Stelle sei bei Erwachsenen in der Regel die Hausarztpraxis, bei Kindern die Kinderarztpraxis. Die Bundesregierung verkenne bei ihrem geplanten Primärarztsystem, dass angesichts der demografischen Entwicklung und des Mangels an Hausärzten eine Versorgung nur mit multiprofessionellen Teams gelingen könne. Notwendig sei die rasche Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems, das auf Digitalisierung, berufsgruppenübergreifende Teams, Koordination der Patientenbehandlung und Prävention setzr. Wohnortnahe Versorgung Die Abgeordneten fordern unter anderem, dass vorbereitend sichergestellt werden soll, dass allen Versicherten innerhalb von 20 Autominuten vom Wohnort eine hausärztliche und kinderärztliche Praxis zur Verfügung steht. Die haus- und kinderärztlichen Praxen sollten die koordinierende Funktion innerhalb des Versorgungssystems übernehmen. Patienten sollten dort möglichst abschließend behandelt oder, wenn medizinisch erforderlich, an Fachärzte überwiesen werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Abgeordneten sprachen sich in ihrem abgelehnten Antrag für Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus. Die Fraktion zielte auf eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab. Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv, hieß es in dem Antrag. MVZ könnten die Versorgungslandschaft sinnvoll ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Investorenbetriebenen MVZs „problematisch“ Als problematisch wurden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen. Die Abgeordneten machten sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, sollte klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, sollte zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/18.03.2026)

Fraktionen streiten über Maßnahmen gegen hohe Tankstellenpreise

18.03.2026
Die Preise an deutschen Tankstellen waren am Mittwochabend, 18. März 2026, das Thema einer Aktuellen Stunde, die auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unter dem Titel „Wettbewerb an der Tankstelle durchsetzen – Verbraucher und Unternehmen stärken“ auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke forderten eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. CDU/CSU spricht sich gegen Tankrabatt aus Tilman Kuban (CDU/CSU) eröffnet die Debatte und sprach sich gegen einen Tankrabatt aus, wie ihn die Ampelregierung 2022 nach Ausbruch des Überfalls Russlands auf die Ukraine eingeführt hatte. Der Rabatt hatte damals vor allen den Mineralölkonzernen genutzt. Die Maßnahme habe die Steuerzahler in drei Monaten drei Milliarden Euro gekostet, und 70 Prozent davon seien am Ende in die Taschen der Mineralölkonzerne geflossen. Deshalb agiere die schwarz-rote Regierung anders. In Zukunft würden die Kartellbehörden nicht mehr nachweisen müssen, dass die Preise unberechtigt gestiegen seien, in Zukunft werde durch die Beweislastumkehr dafür gesorgt, dass die Ölkonzerne nachweisen müssen, warum sie so viel höhere Preise nehmen als beispielsweise in Frankreich oder Italien. „Außerdem werden wir dafür sorgen, in einer weltweit abgestimmten Allianz, dass 400 Millionen Barrel Rohöl an Ölreserven Stück für Stück auf den Markt kommen, um dafür zu sorgen, dass mehr Kapazitäten im Markt sind“, sagte Kuban. Darüber hinaus werde die neue Regelung festlegen, dass die Tankstellen nur noch einmal pro Tag ihre Preise erhöhen dürfen. „Wir werden das österreichische Modell einführen“, sagte Kuban. Mit diesen Maßnahmen reagiere die Bundesregierung „klug, besonnen und marktwirtschaftlich“. AfD: Profiteur der Preise ist die Bundesregierung Bernd Schattner (AfD) hielt der Bundesregierung vor, von den hohen Spritpreisen in Form der hohen Steuern zu profitieren. Der größte Profiteur sei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. „Rund 60 Prozent der Kosten an der Tankstelle fließen direkt auf die Kosten des Finanzministeriums“, sagte Schattner. Außerdem seien die Grünen und alle anderen Parteien, die bereits einmal in Regierungsverantwortung waren, verantwortlich, dass die Preise für Benzin und Diesel immer weiter steigen. „CO2-Steuer, Emissionshandel, Energiesteuer, all das haben doch Sie zu verantworten“, sagte Schattner. Diese „maßlose Steuer-und Abgabenlast“ belaste jeden einzelnen Bürger im Land und treibe die Industrie ins Ausland. Die meisten Bürger hätten genug und wollten keine Ausreden mehr hören. „Sie wollen keine Arbeitskreise, keine Prüfaufträge und keine neuen Abgaben. Sie wollen endlich echte Entlastungen spürbar sofort und ehrlich." Ministerin: Unternehmen müssen Preisgestaltung erklären Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig (SPD), unterstrich, dass die Bundesregierung die Nöte der Bürger sehr wohl im Auge habe, und versprach: "Wir werden diese Aufgabe angehen.“ Den von hohen Tankstellenpreisen besonders betroffenen Menschen werde geholfen. „Als Bundesregierung ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Leben bezahlbar bleibt“, sagte Hubig. Deshalb wolle die Bundesregierung nicht nur das österreichische Modell an der Tankstelle einführen, sondern umfassender vorgehen. „Wir verschärfen das Wettbewerbsrecht, und wir stärken das Bundeskartellamt.“ Denn es sei auffällig, dass die Spritpreise deutlich stärker gestiegen seien als die Rohölpreise. Das Bundeskartellamt wache über die Preise, und es habe bereits Anfang 2025 grundlegende Wettbewerbshindernisse beim Handel mit Kraftstopfen identifiziert, „und zwar auf allen Ebenen“, insbesondere aber auf der Großhandelsebene. Diese Hindernisse begünstigten ein unerlaubtes Zusammenwirken der eigentlich konkurrierenden Unternehmen bei der Preisfestsetzung. Das wirke sich auf die Preise aus. „Und deshalb ziehen wir jetzt die erste Konsequenz. Mineralölunternehmen müssen ihre Preisgestaltung künftig gegenüber den Wettbewerbsbehörden offenlegen“, sagte Hubig. Und sie müssten ihre Preisgestaltung erklären. Ungerechtfertigte Preisaufschläge könnten die Unternehmen dann nicht mehr verstecken. Außerdem werde das Bundeskartellamt besser und einfacher gegen Unternehmen vorgehen können, die den Wettbewerb störten. Auch dort gelte: „Gesunder Wettbewerb ist Verbraucherschutz.“ SPD: Gesetz schon nächste Woche verabschieden Sebastian Roloff (SPD) unterstützte die Ministerin. Der Krieg am Golf treffe die Menschen hierzulande. Die Regierungskoalition habe deshalb sofort gehandelt. Man habe mit den Vertretern der Mineralölkonzerne gesprochen, und die Ölmanager hätten keine befriedigende Antwort darauf gegeben, warum die Spritpreise in Deutschland so viel stärker gestiegen seien als anderswo in Europa. „Sie konnten den Verdacht nicht ausräumen, dass sie im Windschatten des steigenden Ölpreises noch mal eine gehörige Extramarge draufgeschlagen haben“, sagte Roloff. Das gehe auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher, und hier müsse man "einen Riegel vorschieben“. Man werde nun reagieren und das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz bereits in der nächsten Woche verabschieden. Grüne: Menschen brauchen Entlastung Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Bundesregierung weiter auf fossile Brennstoffe setze und die Menschen deshalb mit steigenden Tankrechnungen konfrontiere. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verantworte „diese falsche Politik“. Was aktuell nötig sei, wäre eine schnelle Entlastung der Bürger, wie es die Ampelregierung 2022 mit der temporären Einführung der Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne und der Einführung des 9-Euro-Tickets gemacht habe. „Die Menschen, sie brauchen Entlastung“, sagte Audretsch. Linke fordert Übergewinnsteuer Auch Christian Görke (Die Linke) forderte eine Übergewinnsteuer für den fossilen Energiesektor. Er warnte vor weiteren Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen, die Kosten für Heizen und Nahrungsmittel würden ebenfalls ansteigen. Diese „Kriegsspekulation“ dürfe nicht noch weiter befeuert werden, sondern ein Gesetz „zur Abschaffung der Übergewinne in Deutschland“ müsse her. „Die Menschen können nicht warten, bis das Kartellamt geprüft hat“, sagte der Linke. (nki/18.03.2026)

Fragestunde am 18. März

18.03.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4658), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 60 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 20 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das neun Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war mit sechs Fragen vertreten. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Mit je zwei Fragen musste sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandersetzen. Zu je einer Frage sollten sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales äußern. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium der Finanzen, ob die Bundesregierung plant, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angedachte Stromsteuersenkung angesichts der Energiepreiskrise jetzt umzusetzen. Der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) erkundigte sich beim Bundesministerium für Verkehr, mit welchen konkreten Maßnahmen das Ministerium in diesem Jahr den „Sanierungsstau“ bei der Verkehrsinfrastruktur abbauen will. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, welche Überflugrechte die Bundesregierung den USA seit Beginn der Angriffe auf den Iran erteilt oder nicht verweigert hat und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage diese Entscheidung beruht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/18.03.2026)

Nachhaltiges Regenwassermanagement für besseres Mikroklima

18.03.2026
Mit Gebäudebegrünung, dem Schutz von Stadtbäumen und dem richtigen Regenwassermanagement können Städte lebenswerter und resilienter werden. Das machten die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) am Mittwoch, 18. März 2026, geladenen Sachverständigen deutlich. Grit Rudas von der Berliner Regenwasser Agentur erläuterte das Konzept der Schwammstadt. Philipp Sattler, Geschäftsführer der Stiftung „Die grüne Stadt“, sprach sich dafür aus, Stadtgrün als eigenen Förderschwerpunkt in der Gesetzgebung zu verankern. Prof. Dr. Roland A. Müller vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) bezeichnete einen gesetzlichen Vorrang für ortsnahe Niederschlagsbewirtschaftung als wünschenswert. Paradigmenwechsel im Umgang mit Regenwasser Das Thema nachhaltiges Regenwassermanagement „ist ein zentraler Baustein für nachhaltige Stadtentwicklung - auch mit Blick auf eine Verbesserung des Mikroklimas“, sagte Grit Rudas. Der Paradigmenwechsel im Umgang mit Regenwasser sei nötig, weil sich die Städte bundesweit an die Folgen des Klimawandels anpassen müssten. Sie müssten sich mit der Problematik „zu viel Regenwasser und zu wenig Regenwasser“ auseinandersetzen. Es brauche daher eine Orientierung am natürlichen Wasserkreislauf, sagte Rudas. Im natürlichen Wasserhaushalt sei die Verdunstungskomponente am höchsten. Diese Zielgröße sollte im Blick behalten werden. Leitbild sei die Schwammstadt, deren Grundprinzip darin bestehe, durch geringe Versiegelung den Abfluss so weit wie möglich zu reduzieren. Sei das nur begrenzt möglich, sollte das Regenwasser zurückgehalten werden, versickern, verdunsten oder zu Zwecken genutzt werden, die keine Trinkwasserqualität erfordern, sagte sie. Obgleich die Vorteile einer Schwammstadt weithin bekannt seien, hake es bei der Umsetzung, so Rudas. Das habe unter anderem mit Flächenkonkurrenzen, fehlenden rechtlichen Vorgaben für den Bestand und unklaren Zuständigkeiten „gerade auch für den Betreiber solcher Lösungen“ zu tun. Die Expertin verweis zudem auf den fehlenden Vorrang von Klimaanpassungsmaßnahmen und fehlende personelle und finanzielle Ressourcen in den Kommunen. „Blau-grüne Infrastrukturlösungen“ Den Kostenvorteil durch einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft betonte Roland A. Müller vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Wenn eine Stadt wie Leipzig das Kanalsystem auf die Folgen des Klimawandels, konkret die Starkregenereignisse, erweitern wolle, sei das eine Investition von etwa einer Milliarde Euro. „Blau-grüne Infrastrukturlösungen“, die zu einer partiellen Abkopplung vom Netz für das Oberflächenwasser führen, lägen bei etwa 300.000 Euro. „Wir werden also schrittweise versuchen, 25 Prozent in den nächsten Jahren abzukoppeln“, sagte Müller. Er forderte - abseits der kommunalen Abwasserrichtlinie der EU - weitere politische Grundsatzentscheidungen auf allen politischen Ebenen zur schnelleren Einführung blau-grüner Infrastrukturlösungen, „um die der Transformation aufgeschlossen gegenüberstehenden Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Stadtverwaltungen zu unterstützen“. Hilfreich wäre aus seiner Sicht auch ein Anordnungsinstrument zur Regenwasserbewirtschaftung auf eigenem Grundstück im Baugesetzbuch. Im Wasserhaushaltsgesetz brauche es zudem einen gesetzlichen Vorrang für ortsnahe Niederschlagsbewirtschaftung. Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe Eine 80-jährige Linde, so Philipp Sattler, Geschäftsführer der Stiftung „Die grüne Stadt“, habe im Vergleich zu einer 20-jährigen Linde nicht etwa eine vierfache Effektivität, sondern sei zehnfach so effektiv, wenn es um Verdunstungskühle, Verschattung und die Ermöglichung des Luftaustausches geht. „Es ist wichtig, alte Bäume zu erhalten und viele junge Bäume zu pflanzen“, sagte er. Stadtgrün sei die nachhaltigste Klimaanlage. Sattler sprach sich dafür aus, im Klimaanpassungsgesetz ein Cluster „Blau-Grüne Infrastrukturen“ einzufügen. In dessen Referentenentwurf sei einst ein Verschlechterungsverbot enthalten gewesen, was nun aber zu einem Berücksichtigungsgebot geworden sei. Kritisch bewertete er auch, dass Klimaanpassung in Deutschland keine Gemeinschaftsaufgabe sei. Die Länder hätten ihre eigenen Anpassungsgesetze. Auf der Ebene der Kommunen fehle aber vielfach die Finanzkraft. Mit Blick auf die Novellierung des Baugesetzbuches warb Sattler dafür, den Grünflächenfaktor einzubeziehen, statt nur Hochbau- und Flächenfaktoren. Wichtig sei auch, dass Ausgleichsmaßnahmen „nicht in die Peripherie rücken“. (hau/19.03.2026)

Experten sehen Handlungs­bedarf beim Schutz von Kindern und Jugendlichen

18.03.2026
Bewusstsein schärfen, Prävention stärken, Angebote sichtbar machen und vernetzen: Weit davon entfernt, einfach nur mehr Geld zu fordern, machten die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission am Mittwoch, 18. März 2026, eine ganze Reihe von Vorschlägen dazu, wie sich die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern lässt. Das Fachgespräch mit dem Thema „Mental Health (3. Teil): Belastungen von Kindern und Jugendlichen – Politische Handlungsoptionen: Was kann Politik konkret tun? Prävention, Versorgung, Systemstrukturen“ war Teil einer Reihe, in der sich die Kinderkommission bereits mit der mentalen Gesundheit von Heranwachsenden und Möglichkeiten zur Stabilisierung junger Menschen beschäftigt hat. Sektorübergreifende, interdisziplinäre Kooperation Leistungsdruck, unangenehme Social Media-Erfahrungen, Krisen-Blues: Kinder und Jugendliche sind heute „multiple Belastungen“ ausgesetzt, sagte Cornelia Metge von der Bundespsychotherapeutenkammer. Die psychische Belastung von Heranwachsenden stagniere seit einigen Jahren auf hohem Niveau. „Wenn Kinder betroffen sind, trifft es ein ganzes System.“ Familien, Schule und Hilfssysteme stießen an ihre Grenzen. „Ein halbes Jahr Wartezeit auf einen Sprechstundentermin - im Kindesalter eine enorme Zeitspanne. Das können wir uns nicht leisten.“ Zusätzliche Probleme bei der Versorgung gebe es im ländlichen Raum: von fehlender Jugendhilfe bis zur schwierigen Erreichbarkeit von Angeboten mit dem ÖPNV. Dabei brauche man die „Behandlung dort, wo die Probleme sind“. Nötig sei eine angemessene, allgemeine Bedarfsplanung, um passgenau und schnell helfen zu können, forderte Metge. Die Ärztin mahnte außerdem eine bessere sektorübergreifende, interdisziplinäre Kooperation im Gesundheitssektor sowie mit der Jugendhilfe an. Außerdem gelte es, die mentale Prävention bei Kindern und Jugendlichen zu stärken. „Wir müssen da früher tätig werden und die psychische Gesundheit in allen Lebensbereichen, ob in Familie, Freizeit, Schule oder Kita, mitdenken.“ Vielleicht könne man sogar etwas einsparen, wenn man die ohne Zweifel vorhandenen Doppelstrukturen auf den Prüfstand stelle. Forderung nach besserer Ressourcenverteilung Einfach eine ganze Generation als völlig psychisch erkrankt abstempeln, gehe nicht, sagte Prof. Dr. med. Michael Kölch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. Man habe es mit einem insgesamt belastenden Umfeld zu tun, das immer mehr Kinder erkranken lasse, und verfüge gleichzeitig über „ein super Versorgungssystem“, das jedoch an seinen Strukturen kranke. Es dürfe in der Behandlung nicht um „immer mehr“ gehen, Deutschland verfüge in Europa bereits über die meisten Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die meisten Kinder- und Jugendpsychiater sowie die meisten Kinder- und Jugendpsychotherpeuten. Stattdessen müssten das System ertüchtigt und die Ressourcen besser verteilt werden. Es gehe darum zu „schauen, wer was wirklich braucht, damit für die Schwerkranken auch etwas überbleibt“, erklärte Kölch. Man sei mit hohen Notfallzahlen konfrontiert. Für leichte Fälle müsse man dagegen die ambulanten Strukturen stärken. Um individuell behandeln zu können, wenn es notwendig ist, brauche es in Zukunft „Global-Budgets". „Statt dass das Bett die einzige Währung ist und Kinder daher wochenlang in stationärer Behandlung gehalten werden.“ Der Bundesgestzgeber müsse dazu das Leistungsrecht anpassen. Der Mediziner mahnte auch die geplante Neufassung des Sozialgesetzbuches 8 an, das auf die mentale Gesundheit der Kinder, psychisch und somatisch gedacht, eingehen werde. Außerdem gelte es, das Wissen über die Ursachen und richtiges Verhalten bei Auffälligkeiten der Kinder in der Bevölkerung zu stärken und den Familien und Schulen starke Kinder- und Jugendhilfestrukturen an die Seite zu stellen. Handlungsbedarf sahen alle Sachverständigen auch bei Thema Social Media. In vielen Social Media-Beiträgen werde ein „völlig unrealistisches Körperbild vermittelt“, das bei immer jüngeren Kindern Esstörungen verursache, berichtete Kölch. Der Bund solle, jenseits von „Komplett-Verboten“ eine „gut ausbalancierte Social Media-Strategie“ formulieren, die die Kinder vor verstörenden und kriminellen Inhalten schütze und sie gleichzeitig bei der Mediennutzung ertüchtige. Verbote von Web-Angeboten zum Schutz der Kinder Kinderschutz müsse die Vermittlung digitaler Kompetenz ebenso umfassen wie gezielte Verbote von Web-Angeboten, die nicht mehr händelbar sind, sagte auch Prof. Dr. med. Tobias Renner, ebenfalls von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. Milliarden würden im digitalen Bereich investiert, „um die Menschen an den Geräten zu halten“, die Zugänge seien extrem niedrigschwellig, Programme belohnten das Weiterspielen. Der „Insta-Konsum“ verursache „bei Mädchen schwere körperliche Störungen“, Mobbing in der Schulzeit habe dieselben Langzeitfolgen wie Gewalt. Internetkonzerne hätten durch eigene Studien Erkenntnisse über die schädigende Wirkung ihrer Angebote, zögen jedoch keine Konsequenzen. Die „Milliarden-Geschäftsmodelle“ stünden der Chance entgegen, im Rahmen einer Selbstregulierung dem Kinder- und Gesundheitsschutz die nötige Aufmerksamkeit zu geben. Daher brauche es nun auch „Verbote, die die Anbieter zu wirksamen Nutzungsmodellen zwingen“. Wo Angebote schädigende Wirkungen entfalteten und Heranwachsende überforderten, müssen man sich schlicht einer „späteren Erteilung des Konsum-Privilegs“ bedienen, wie beim Alkohol oder der Fahrerlaubnis. Was regulatorische Maßnahmen bringen, habe in anderen Ländern die Zucker-Steuer gezeigt: weniger Übergewicht, steigendes Selbstwertgefühl. Zunahme somatischer Leiden Das Thema der mentalen Gesundheit von Kindern, mit seinen psychischen und somatischen Komponenten, breiter aufzufassen, forderte Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. Dass die Fallzahlen psychischer Erkrankungen gestiegen seien, das hänge auch mit einer Zunahme somatischer Leiden zusammen. Viele Kinder konsumierten im Übermaß Social Media-Inhalte, das halte sie vom Sport ab und verursache körperliche Schäden wie Adipositas, die ihnen bis ins Alter zu schaffen machten, sagte die Wissenschaftlerin. Um die mentale Gesundheit von Kindern nachhaltig zu fördern brauche die Forschung einen „Datenpool einer Geburtskohorte“ nach skandinavischem Vorbild, „die das alles erfasst, und die wir über Zeit beobachten.“ Die Politik solle dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. Es wäre „extrem gut investiertes Geld“. Anfangen könne man aber bereits beim Thema Sport. Es habe sich in einer Studie zur Wirkung sportlicher Angebote auf post-infektiöse Leiden infolge der Corona-Pandemie gezeigt, dass Sport nachweisbar gesund mache. Das sage einem aber auch „der gesunde Menschenverstand“. Bereits eine „Runde um den Block“ zu laufen, bringe einen auf andere Gedanken. Dass dagegen der Sportunterricht an vielen Schulen auf eine Wochenstunde schrumpfe, sei nicht hinnehmbar. Erkrankungen durch Früherkennung vermeiden Dass psychische Belastungen Teil des Leben sind, daran erinnerte Friederike Kuhnt vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Es komme darauf an, den Kindern bei diesen Belastungen, die sie umgeben, zielgenauen Schutz und Ausgleich zu bieten. Kuhnt unterstrich den Aspekt der Prävention. Dabei komme der Familie eine zentrale Rolle zu. „Eine gesunde Familie ist das A und O“, um psychischen Belastungen vorzubeugen. Eine familienfreundliche Politik könne dies fördern. Eltern, ebenso wie Erzieher und Lehrer, seien dabei zu unterstützen, den Kindern eine gesunde Lebensweise, mit guter Ernährung, ausreichend Bewegung und Schlaf, zu vermitteln sowie Medienkompetenz, die diese vor Sucht schütze. Es müsse darum gehen, eine Erkrankung durch Früherkennung möglichst zu vermeiden, aber denen, die schwer erkrankt seien, eine angemessene Versorgung zuteil werden zu lassen. In dem äußerst fragmentierten System an Hilfsangeboten fänden sich Betroffene allerdings nur schwer zurecht. (ll/19.03.2026)

Merz ruft zu Selbst­bewusst­sein und Geschlossen­heit in der EU auf

18.03.2026
Deutschland werde sich während des Nahostkriegs nicht daran beteiligen, mit Schiffen in der Straße von Hormus Schifffahrt zu gewährleisten. Dies bekräftigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, 18. März 2026, bei einer Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 19. und 20. März. Washington habe die Europäer nicht zu Rate gezogen: „Wir hätten abgeraten“, beschrieb er die deutsche Haltung. Für eine solche Operation fehle ein Plan und ein Mandat der Vereinten Nationen, der EU oder der Nato. Das schließe nicht aus, dass Deutschland mit diplomatischen Mitteln auf eine schnelle Beendigung des Krieges hinwirke. Über Jahrzehnte habe das iranische Regime Regel um Regel gebrochen. Dieses Regime trage die Verantwortung für die gegenwärtige Krise in der Region. Mit Israel und den USA teile die Bundesregierung das Ziel, dass der Iran in Zukunft keine Bedrohung mehr erzeugen könne. Dem iranischen Volk sei zu wünschen, dass es sein Ziel selbst in die Hand nehmen dürfe und mit demokratischen Wahlen eine legitime Regierung herbeiführe. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU Die Gemeinsamkeit von USA und Europa beschwor er für den Weg zu einem gerechten Frieden in der Ukraine. Das sei eine Frage der Sicherheit und Humanität des gesamten transatlantischen Raumes. Das Gebot der Stunde sei, dass die USA und Europa gemeinsam den Druck auf Moskau erhöhten. Es gebe Erkenntnisse, dass Russland massiv unter den Sanktionen leide. Es müsse schnell zu einer Entscheidung über das 20. Sanktionspaket und die Auszahlung des 90-Milliarden-Euro-Kredits an die Ukraine kommen. Dafür wolle er sich mit Nachdruck bei dem Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs einsetzen. Bei diesem EU-Gipfel steht nach Darstellung des Kanzlers die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU im Vordergrund. Er wolle sich für den Rückbau der Bürokratie einsetzen oder auch für weniger Regeln bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz. Handelspolitisch gehe es um die Stärkung des Binnenmarktes, aber auch um die Erschließung neuer Märkte weltweit. Bei diesen Bemühungen dürften sich die Europäer nicht unter Wert verkaufen, rief er zur Geschlossenheit in der EU auf. Die EU sei zwar von anderen abhängig, aber „die anderen auch von uns“. AfD: Innere Sicherheit verteidigen Tino Chrupalla (AfD) meinte, Deutschland sei weder am Hindukusch verteidigt, noch an der Straße von Hormus. Wer einen Krieg beginne, müsse sich die Frage nach Zielen und Exit-Strategien gefallen lassen. Jetzt müsse es darum gehen, die Sicherheit innerhalb der deutschen Grenzen zu verteidigen. Dazu gehöre, dem immer wieder aufflammenden Islamismus konsequent zu begegnen. Proaktive Immigration potenzieller Straftäter müssten gestoppt und Straftäter konsequent abgeschoben werden. Chrupalla ging auch auf die aktuelle Auseinandersetzung um das Sondervermögen für Sicherheit und Klimaschutz ein. Es sei dazu verwendet worden, Haushaltslöcher zu stopfen, hielt er der Koalition vor. Das sei weder sozial noch gerecht. Angesichts der steigenden Spritpreise forderte er, die CO2-Abgabe umgehend zu streichen. SPD: EU muss zusammenhalten Dirk Wiese (SPD) legte dar, in einer Situation mit massiven außen- und innenpolitischen Herausforderungen sei die entscheidende Rückversicherung für weiteren Erfolg Deutschlands eine starke Europäische Union. Sie müsse zusammenhalten und selbstbewusst auftreten. Dankbar sei er für die klaren Worte von Bundeskanzler Merz, Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), dass das Geschehen im Nahen Osten „nicht unser Krieg“ sei. Es sei richtig, dass Deutschland und die Nato sich daran nicht beteiligten. Die ersten Maßnahmen der Bundesregierung gegen die steigenden Spritpreise seien gut und richtig. Aber die SPD nehme keine Option vom Tisch, wenn sich die Lage verschlechtere. Grüne: Wachstumsbremse statt Jobs Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) stellte das Sondervermögen für mehr Sicherheit und Klimaschutz in den Vordergrund ihrer Rede. Die damit verbundene Chance habe Merz verzockt. Das sei der bisher größte Fehler seiner Kanzlerschaft gewesen. Er habe sich für Wachstumsbremse und gegen Jobs in diesem Land entschieden. Sie unterstrich, dass der vorgesehene 90-Milliarden-Kredit für die Ukraine wichtig sei. Mit seiner Blockade dürfe der ungarische Regierungschef Viktor Orbán die EU nicht erpressen. Nach ihrer Ansicht ist es jetzt richtig, der Ukraine die Taurus-Flugkörper zu liefern. Bezogen auf den Nahost-Krieg hielt sie Merz vor, dass er bei seinem Gespräch mit US-Präsident Donald Trump zur Frage des Völkerrechts geschwiegen habe. Union: Keine blinde Gefolgschaft Jens Spahn (CDU/CSU) sagte, den toten Mullahs sei keine Träne nachzuweinen. Sie hätten die Sicherheit auch in der EU gefährdet. Israel und die USA hätten das Vorgehen gegen sie nicht ohne Risiko begonnen. Mit beiden Ländern bestehe weiter enge Partnerschaft. Das bedeute aber keine blinde Gefolgschaft. Falls das iranische Regime den Krieg überlebe, müsse es deutlich geschwächt sein. In einer Welt voller Dilemmata müssten Deutschland und die EU eine wichtige Rolle spielen. Dazu brauche es wirtschaftliche Stärke: „Wir haben Marktmacht, aber es fehlt der Hebel, sie zu nutzen.“ Linke: Bruch des Völkerrechts Heidi Reichinnek (Die Linke) meinte, die anfängliche Erleichterung habe sich bei den Menschen im Iran gewandelt. Sie hätten Freiheit und Demokratie gewollt. Doch sie bekämen Bomben, Angst und Schrecken. Der Angriff von USA und Israel sei ein Bruch des Völkerrechts. Sie forderte von der Regierung, die Militärbasis der USA in Ramstein zu schließen und keine Überflugrechte für ihre Militärmaschinen zu erteilen. Mit Blick auf den Ukraine-Krieg meinte sie, um Putin zu treffen, sollten die Immobilien der russischen Oligarchen in Deutschland beschlagnahmt werden. Sie kritisierte die bisher ins Auge gefassten Maßnahmen gegen die stark gestiegenen Preise für Öl und Gas: „Der Markt regelt einen Dreck.“ Die Politik müsse das regeln. Eine Übergewinnsteuer sei notwendig. (fla/18.03.2026)

Katherina Reiche: Weichen für den Erhalt wirtschaftlicher Stärke sind gestellt

18.03.2026
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) hat Deutschland angesichts globaler Krisen als Stabilitätsanker in der Eurozone und Innovationsmotor in Schlüsseltechnologien bezeichnet. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 18. März 2026, sagte die Ministerin, um diese Stärken zu erhalten, habe die Regierung in den vergangenen Monaten die Weichen gestellt, die Gasspeicherumlage abgeschafft, die Stromsteuer für das Gewerbe und die Landwirtschaft auf das europarechtliche Minimum reduziert. Durch 6,5 Milliarden Euro Zuschüsse seien die Netzentgelte gesenkt worden. Der zugesagte Industriestrompreis werde rückwirkend zum 1. Januar eingeführt. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz „gehen wir die nächsten Schritte“, so Reiche. Parallel würden die Abschreibungsbedingungen für Unternehmen verbessert und die Senkung der Körperschaftsteuer werde vorbereitet. Aufgrund externer Konflikte sei das Wachstumsfenster nur „schmal“. Schnieder: Sanierungsstau abbauen und investieren Neben der Wirtschaftsministerin stellte sich auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Die Verkehrswege in Deutschland müssten zuverlässig und sicher sein. „Wenn Infrastruktur zerfällt, bröckelt auch das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates“, sagte Schnieder, der von „massivem Nachholbedarf“ sprach: Brücken, Tunnel und Straßen, die jahrelang auf Sanierung warten, Bahnstrecken, deren Ausbau sich über Jahrzehnte zieht, Autobahnlücken, die „dringend geschlossen werden müssen“. Die Bundesregierung baue den Sanierungsstau ab und investiere umfangreich. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz werde ein moderner Rahmen geschaffen, damit Deutschland schneller und effizienter bauen könne, ohne Abbau von Umwelt- und Beteiligungsrechten. Planfeststellungsverfahren würden künftig vollständig digital geführt. Bahnfahren in Deutschland müsse wieder zuverlässiger werden, fügte der Minister hinzu. Mobilität müsse für alle bezahlbar bleiben. Die Bundesregierung habe sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Kosten für den Führerschein zu senken. Die Fahrausbildung solle grundlegend modernisiert werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit Mit dem digitalen Fahrzeugschein will die Regierung nach den Worten Schnieders den Alltag bürgerfreundlicher machen. Mehr als 1,5-millionenfach seien die App und der digitale Fahrzeugschein heruntergeladen worden. Maßnahmen gegen hohe Spritpreise Leif-Erik Holm (AfD) sprach die hohen Spritpreise und eine fehlende Entlastung von Pendlern durch die Bundesregierung an. Die Sorgen der Bürger und Unternehmen seien ihr alles andere als egal, erwiderte Katherina Reiche. Die Kraftstoffpreise seien in Deutschland stärker angestiegen als im europäischen Vergleich und sänken weniger schnell. Die Regierung stärke das Kartellrecht, indem das Bundeskartellamt schnellere Sektoruntersuchungen durchführen könne mit dem Ziel, Preisabsprachen aufzudecken. Das Kartellrecht sei ein „scharfes Schwert“, die Ölkonzerne sorgten sich wegen der anstehenden Transparenz. Außerdem sollen Tankstellen nur einmal täglich ihre Preise anheben dürfen. Geschaut werde dabei auch nach der Marktmacht großer Unternehmen im Großhandel, die durch das Bundeskartellamt stärker untersucht werden können, so Reiche auf eine Frage der SPD-Abgeordneten Dunja Kreiser. Kartellrecht und Beschäftigungssicherung Der Abgeordnete Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) verglich die Lage der Wirtschaftsministerin mit der ihres Vorgängers Robert Habeck nach Beginn des Ukrainekriegs. Den Vergleich wies Reiche zurück. Damals seien Gas- und Öllieferungen aus Russland weggefallen. In der jetzigen Situation gebe es keine physischen Engpässe, sondern Preissprünge. Die Bundesregierung sei dabei, die Krise zu managen: „Wir gehen neue Wege zur Schärfung des Kartellrechts“. Das Thema Beschäftigungssicherung brachte die Abgeordnete Agnes Conrad (Die Linke) zur Sprache. Der Industrial Accelerator Act (IAA) der Europäischen Kommission zur Vereinfachung und Digitalisierung für Industrieprojekte werde nicht dazu führen, dass die Beschaffung auf europäischer Ebene beschleunigt wird, prognostizierte die Ministerin, da er „jetzt schon zu kompliziert“ sei. Stahlbranche und Tourismuswirtschaft Die Lage der deutschen Stahlbranche thematisierte Sebastian Roloff (SPD). Der Sektor werde mit übersubventionierten Produkten aus dem Ausland überschwemmt, stellte die Ministerin fest. Dem AfD-Abgeordneten Dr. Rainer Kraft entgegnete sie, die Lage der Stahlindustrie lasse sie nicht kalt, doch gebe es auch positive Projekte etwa von Salzgitter Stahl. Der CSU-Abgeordnete Michael Kießling richtete den Fokus auf die Bedeutung der Tourismuswirtschaft. Diese sei eine wichtige, klein- und mittelständisch geprägte Branche, die einen Umsatz von 86 Milliarden Euro erwarte, erwiderte die Wirtschaftsministerin. Die Branche spiele eine wichtige Rolle in der Fläche und den Regionen. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) leiste gute Arbeit in der Werbung für den Tourismusstandort Deutschland, so Reiche auf Kießlings Nachfrage, in der er betont hatte, dass 6,8 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland im Tourismus tätig seien. Sicherheit im Bahnverkehr Lars Haise (AfD) fragte den Bundesverkehrsminister nach den Ergebnissen des Bahnsicherheitsgipfels am 13. Februar und danach, ob sich ein bestimmten „Täterprofil“ ausmachen lasse. Schnieder sagte, bei dem Gipfel seien alle Aspekte der Sicherheit in Zügen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen besprochen und abgewogen worden. Ein besonderes Täterprofil sei nicht erkennbar. Überall gebe es vor allem bei Kontrollen ein besonderes Aggressionspotenzial. Unter den Tätern seien alle Schichten, Junge wie Alte, vertreten. Haise nannte diese Antwort einen „Schlag in das Gesicht jedes Eisenbahners“. Mehr als 50 Prozent seien ausländische Tatverdächtige. Dem widersprach der Minister. Es gebe eine ganze Bandbreite von Taten. Aggression und Gewalt seien ein gesamtgesellschaftliches Problem. Der CDU-Abgeordnete Michael Donth nahm den Bahnsicherheitsgipfel zum Anlass, Schnieder nach den weiteren Schritten zu fragen. Der Minister unterschied zwischen Fernverkehr in der Zuständigkeit des Bundes und dem Regional- sowie Nahverkehr in der Zuständigkeit der Länder. So sollen die Zugbegleiter mit Body-Cams und die Züge und Bahnhöfe mit Videoüberwachung ausgestattet werden. Darüber hinaus gebe es Präventionsmaßnahmen. Während in Fernzügen zwei bis vier Bahn-Mitarbeiter kontrollierten, sei es in Regionalzügen meist nur eine Person, so Schnieder auf eine Nachfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner. Im Fernverkehr stelle sich das Problem nicht. Für den Regional- und Nahverkehr müssten die Länder das Problem klären, sagte der Minister auf eine Frage der Abgeordneten Luigi Pantisano (Die Linke). Klimaziele und Tempolimit Johannes Wagner und Tarek Al-Wazir (beide Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) wollten dem Minister die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen schmackhaft machen. Sein Ressort werde Vorschläge zur Einhaltung der Klimaziele unterbreiten, kündigte Schnieder an. Der Verkehrsbereich werde dazu einen „signifikanten Beitrag“ leisten. Die Vorschläge befänden sich in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Auf den Hinweis, ein Tempolimit würde zu weniger Verkehrstoten führen, sagte Schnieder, die unsichersten Straßen in Deutschland seien die Landstraßen. Schnieder empfahl, maximal mit der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern unterwegs zu sein. (vom/18.03.2026)

Breite Kritik am Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz

18.03.2026
Sachverständige haben bei einer Anhörung im Digitalausschuss am Mittwochnachmittag, 18. März 2026, breite Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (21/4089) und der zugrunde liegenden EU-Verordnung geäußert. Mit dem Entwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) soll die Verordnung in Deutschland umgesetzt und der Digital Services Act (DSA) sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Die geladenen Experten kritisierten insbesondere die unklare Begriffsdefinition von „politischer Werbung“, den durch die Verordnung entstehenden bürokratischen Aufwand sowie fehlende Konkretisierungen bei den Zuständigkeiten. EU-Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 Die EU-Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 uneingeschränkt. Mit dem Durchführungsgesetz sollen die Transparenz politischer Werbung deutlich erhöht sowie Zuständigkeiten und Sanktionen zur Durchsetzung von EU-Vorgaben festgelegt werden. Je nach Verstoß sind laut Entwurf Geldbußen bis zu 300.000 Euro oder – bei größeren Unternehmen – bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Stelle für die Durchsetzung der Regelungen über das Targeting bestimmt werden, soweit sie auch im Übrigen europäische Datenschutzregelungen durchsetzt. Daneben soll die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, der sogenannte Digital Services Coordinator (DSC), die Einhaltung zentraler Transparenz- und Informationspflichten durch Diensteanbieter überwachen. Die Koordinierungsstelle soll zudem ein Online-Verzeichnis über in Deutschland eingetragene bevollmächtigte Vertreter politischer Werbedienstleistungen führen. Problem der Begriffsbestimmung Prof. Dr. Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (eingeladen auf Vorschlag der SPD) wies darauf hin, dass inhaltliche Konkretisierungen oder Präzisierungen der Begriffe und Maßstäbe unionsrechtlich unzulässig sein dürften. Cornils sprach von einem „problematischen Beispiel einer sehr starken Regulierung dieses Themas“, die die politische Kommunikation nicht befördere. Der bundesgesetzlichen Regelung bescheinigte er einen zurückhaltenden Ansatz, der an etablierte Strukturen und Vorbilder, etwa die DSA-Kompetenzverteilung, anschließe. Die Regulierung und Aufsicht der Diensteanbieter bleibe zwar beim Bund, der Großteil der Aufsichtsbefugnisse und Zuständigkeiten liege jedoch auf der Länderebene, betonte Cornils. Dr. Jörg Frederik Ferreau (Kanzlei CBH Rechtsanwälte), der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen wurde, kritisierte, dass der Entwurf die Chance verstreichen lasse, den unbestimmten Begriff der „politischen Werbung“ näher zu präzisieren. Es sei zu begrüßen, dass der Entwurf die Durchführung der Artikel 11 und 12 der Verordnung den Ländern überlasse. Die Transparenzanforderungen an politische Anzeigen in den Artikeln seien klar der Medienregulierung und damit dem Kompetenzbereich der Länder zuzuordnen, sagte Ferreau. Im Hinblick auf Vorschriften zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern müsse der Gesetzgeber durch eine Ergänzung sicherstellen, dass die zuständigen Behörden bei Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger „den hohen Bestimmungen des Geheimnisschutzes“ Rechnung tragen – das gelte etwa für Mitarbeiter von Medien, sagte Ferreau. Experte befürchtet „Verarmung der politischen Debatte“ Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (auf Vorschlag der SPD eingeladen) berichtete von einem Fall eines Verlages in Norddeutschland, der einen Podcast mit politischen Akteuren unterschiedlicher Couleur erstellt und diesen bei Instagram habe verbreiten wollen, was von der Plattform untersagt worden sei. Die EU-Verordnung wolle Transparenz schaffen, führe aber zu Bürokratiebelastungen und gerate dazu noch in Konflikt mit der Pressefreiheit, kritisierte Verdenhalven. Unter anderem werde man „mehr staatliche Kontrolle politischer Kommunikation“ und eine „Verarmung“ der politischen Debatte erleben, prophezeite er und verwies weiter auf „enorme Haftungsrisiken“ und „extrem hohe Bußgelder“, die entstünden. Deutliche Kritik übte auch Prof. Dr. Christoph Fiedler vom Medienverband der freien Presse (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion). Er nannte die EU-Verordnung ein „Bürokratiemonster“, das die politische Kommunikation beschränke. Auch Fiedler monierte unbestimmte Rechtsbegriffe. Ein Problem sehe er in dem Punkt, dass der Bund davon ausgehe, dass Diensteanbieter keine Presseverlage seien. Das könne aber etwa bei Direktvermarktungen der Fall sein, so Fiedler. Daher brauche es eine Klarstellung, dass Medien, die politische Werbung verbreiten, auch dann nicht von der Koordinierungsstelle beaufsichtigt werden, wenn sie für diese Werbung eine Vermittlungsleistung erbringen. Mit Blick auf Eingriffsbefugnisse zur Durchsetzung der Verordnung gegenüber Presseverlagen und anderen redaktionelle Medien betonte Fiedler, dass es geboten sei, notwendige Schutzvorkehrungen für die Presse- und Medienfreiheit sicherzustellen. Vertrauen in die digitale Öffentlichkeit Jochen König von der Cosmonauts & Kings GmbH (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) betonte, er begrüße das Ziel der Verordnung und des Gesetzentwurfs, politische Werbung transparenter zu machen und das Vertrauen der Bürger in die digitale Öffentlichkeit zu stärken. Allerdings wies auch er auf Handlungsunsicherheit und rechtliche Herausforderungen für politische und zivilgesellschaftliche Akteure hin und sprach sich für eine Klärung des Anwendungsbereichs der Definition „politischer Werbung“ aus. „Die Leitlinien der Kommission helfen hierbei nur bedingt weiter“, sagte König mit Blick darauf, wann eine Werbeanzeige unter die Verordnung falle, und wann nicht. Im Hinblick auf Bußgelder sprach er sich dafür aus, die Mindestumsatzschwelle zum Schutz kleinerer Akteure auch auf den Bereich der Zwangsgelder nach Paragraf 8 auszuweiten, die dort noch fehle. Tahireh Audrey Panahi von der Universität Kassel (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Verordnung müsse im Kontext mit dem DSA und der DSGVO betrachtet werden. Panahi sprach sich dafür aus, ein Bußgeld „erst bei wiederholten Verstößen“ anzudrohen, um einen Chilling Effect zu vermeiden. Ein Leitfaden des DSC solle als öffentlich zugängliche Auslegungshilfe erstellt werden, befand Panahi weiter. Angesichts komplexer Auslegungsfragen und im Sinne einer wirksamen Rechtsdurchsetzung schlug die Sachverständige zudem vor, -nach Vorbild des DSA den Beirat nach dem Digitale-Dienste-Gesetz einzubinden. Sie regte außerdem an, weitere Lücken im Gesetz, etwa bezüglich der Aufsicht über Sponsoren und der Zuständigkeit für Bußgelder gegen diese, durch Klarstellungen zu schließen. Die Sachverständige, die auf Vorschlag der Linksfraktion eingeladen war, Alina Clasen von Reporter ohne Grenzen, fehlte bei der Anhörung entschuldigt. (lbr/18.03.2026)

Klöckner: Der 18. März steht für den langen Weg zu einer demokratischen Ordnung

18.03.2026
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 18. März 2026, auf die Bedeutung dieses Datums für die deutsche Demokratie hingewiesen. Es sei erstaunlich, so Klöckner, "dass wir an diesem Datum erst heute zum ersten Mal den Tag der Demokratiegeschichte begehen". Der Tag stehe unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Der 18. März, ein "Schlüsseldatum deutscher Geschichte", stehe "für Mut, für den Wunsch nach Freiheit und für den langen Weg hin zu einer demokratischen Ordnung", sagte die Bundestagspräsidentin. Die Bürgerinnen und Bürger der DDR hätten am 18. März 1990 zum ersten Mal frei gewählt. Die letzte Wahl zur Volkskammer sei eine "demokratische Selbstermächtigung und der Übergang von einer Diktatur zur Demokratie" mit einer Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent gewesen. Diese 93,4 Prozent seien "Ausdruck einer Sehnsucht nach Freiheit" gewesen. Doch sei der 18. März ein Datum, "an dem sich die Geschichte der Demokratie in Deutschland immer wieder verdichtet". Mainzer Republik, Barrikaden in Berlin, Nationalversammlung in Stuttgart So erinnerte die Bundestagspräsidentin an den 18. März 1793, als in Mainz die erste Republik auf deutschem Boden ausgerufen wurde. 55 Jahre später, am 18. März 1848 hätten Menschen in Berlin auf den Barrikaden für das gekämpft, "was wir heute selbstverständlich nennen". Am 18. März 1920 tagte die Weimarer Nationalversammlung in Stuttgart: "Das Parlament war während des sogenannten Kapp-Putsches dorthin ausgewichen. Teile des Militärs und republikfeindliche Kräfte um Wolfgang Kapp wollten die Republik stürzen – scheiterten aber am Widerstand der Bevölkerung und an einem Generalstreik", sagte Klöckner. Reichskanzler Gustav Bauer habe vor den versammelten Abgeordneten den "Sieg der Demokratie auf der ganzen Linie" ausgerufen. Den 18. März zeichne aus, dass an ihm "über Generationen hinweg Menschen für Freiheit und für Demokratie eingetreten sind". Die Idee der Demokratie hole ihre Faszination aus dem Wettbewerb der Ideen und aus der Überzeugung, "dass die Mehrheit von heute am nächsten Tag schon die Minderheit sein kann, einfach und vor allem friedlich durch ein Kreuz auf einem Wahlzettel", so die Bundestagspräsidentin. Nicht der Konsens trage die Demokratie. Vielmehr lebe sie davon, "dass wir Unterschiede aushalten, Gegensätze austragen und am Ende zu Entscheidungen kommen, an die sich alle halten". Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie Das Volk gebe es nur im "Plural der Individuen", betonte Klöckner: "Wir alle repräsentieren diese Pluralität, repräsentieren unser Volk, hier zusammen." Das Beispiel der Ukraine zeige, so die Bundestagspräsidentin unter Beifall, dass Demokratie nicht nur eine Staatsform für ruhige Zeiten sei. Unzufriedenheit gehöre zur Demokratie, Kritik sei ihr Korrektiv: "Unsere Entscheidungen werden umstritten bleiben. Das ist nicht das Problem der Demokratie, das ist im Übrigen ihr Wesenskern." Der Triumph der Demokratie 1920 sei nicht von Dauer gewesen, die Mainzer Republik und die Revolution von 1848 hätten nicht in der ersehnten Freiheit geendet. Hoffnungen auf "Einigkeit und Recht und Freiheit" seien immer wieder zurückgedrängt worden, doch ihre Idee habe überlebt, sei hartnäckiger gewesen als ihre Gegner: "Das ist die Botschaft heute am Tag der Demokratiegeschichte. Das ist die Botschaft, die wir gemeinsam durch die Zeit tragen sollten. Es lebe unsere Freiheit, es lebe unser Rechtsstaat, es lebe unsere Demokratie", schloss die Bundestagspräsidentin unter Beifall. (vom/18.03.2026)

Sachverständige uneins über CO2-Abscheidung und -Speicherung

18.03.2026
Der Einsatz von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, kurz CCS) ist unter Sachverständigen umstritten, wie ein öffentliches Fachgespräch im Umweltausschuss am Mittwoch, 18. März 2026, gezeigt hat. Während Vertreter der Industrie, welche die CDU/CSU-Fraktion als Experten benannt hatte, sich für eine möglichst breite Nutzung aussprachen, drängten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingeladene Wissenschaftler auf eine Begrenzung der Verwendung auf unvermeidbare CO2-Restemissionen, Damit sind Emissionen gemeint, die nicht durch den Ersatz fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien oder durch Änderungen des Produktionsprozesses vermieden werden können. Der von der AfD-Fraktion geladene Sachverständige sprach sich gegen eine Nutzung aus. CCS als Brückentechnologoie Matthias Belitz vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) betonte, dass CCS für seine Branche unverzichtbar sei, um klimaneutral zu werden. Grund dafür seien in der Chemie unvermeidbare Prozesse wie Steamcracking oder die Herstellung von Calciumcarbid. Zudem werde der vollständige Hochlauf klimaneutraler Technologien, wie Elektrifizierung und Wasserstoff, noch bis weit in die 2040er-Jahre dauern. „Wir denken, das CCS auch als Brücke dienen kann“, so Belitz. In der Wärme- und Dampferzeugung seien fossile Brennstoffe jetzt noch nicht wirtschaftlich zu ersetzen. Laut Ludger Radermacher vom Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geothermie (BVEG) braucht es nach den mit dem Kohlendioxidspeicherungsgesetz sowie den Änderungen des Hohe-See-Einbringungsgesetzes und des Londoner Protokolls geschaffenen gesetzlichen Regelungen für CCS nun auch eine Carbon-Management-Strategie. Diese müsse „vor allen Dingen ein Kriterium erfüllen: Kosteneffizienz.“ Nur dann gelinge es, einen hohen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und eine „wettbewerbsfähige Industrie“ zu erhalten. Die Anwendung solle daher möglichst breit gehalten werden und CCS nicht nur als „allerletztes Mittel“ eingesetzt werden. Auch dürfe man die Industrie nicht auf Lösungen verweisen, die nicht kosteneffizient sind, so Radermacher mit Blick auf die Speicherung von CO₂ im Meeresgrund. Die Onshore-Speicherung sei sicher und durch geringere Transportkosten günstiger als die Offshore-Speicherung. Marcus Resch (AfD), Mitglied des Hessischen Landtags, kritisierte, dass CCS als „zentrale klimapolitische Lösung“ präsentiert werde, ohne zu hinterfragen, ob die „Annahme eines CO2-Notstands“ überhaupt zutreffe. Reschs Meinung nach werde ein politisches Problem konstruiert, um eine „technisch aufwendige und kostenintensive Infrastruktur“ zu schaffen. Deren „Milliardenkosten” stünden aber in keinem Verhältnis zum Nutzen. Nur ein vergleichbar kleiner Anteil der Emissionen könne technisch behandelt werden. Zudem bestehe das Risiko von „Leckagen und biologischen Störungen“. Unvermeidbare Restemissionen Dr. Felix Schenuit von der Stiftung für Wissenschaft und Politik (SWP) verwies auf den Weltklimarat (IPCC). Nach dessen Ansicht sei es essenziell, verbleibende Restemissionen durch CO2-Entnahme auszugleichen. Nur so lasse sich die globale Temperatur stabilisieren. Daraus folge zweierlei, so der SWP-Wissenschaftler. „Wir müssen schwer vermeidbare Emissionen, soweit es geht, reduzieren und die CO2-Entnahmekapazitäten parallel ausbauen.“ Für die Abscheidung von CO2 aus Abgasen sowie für die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre brauche es CCS. Gleichwohl betonte Schenuit, dass die Technologie „kein Freifahrtschein“ für weniger Klimaschutz sei. CCS sei teuer, erfordere eine umfassende Infrastruktur und die Speicherkapazitäten seien begrenzt. Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, brauche es natürlichen Klimaschutz genauso wie technisches Carbon Management. Dem stimmte Konstantin Litke vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft zu. Er unterstrich jedoch, dass es aus Sicht seines Verbands nicht um die Frage „ob, sondern wo und zu welchem Preis“ gehe. CCS sei eine knappe Ressource, eine „Förderressource“, die vorrangig dort eingesetzt werden müsse, wo die größte CO2-Minderung zu erwarten sei. Staatliches Geld dürfe es nur für Projekte zur Abscheidung und Speicherung von „nachweisbar“ unvermeidbaren Restemissionen geben. CCS für Gaskraftwerke und für blauen Wasserstoff sei hingegen teuer, technisch komplex und verlängere zudem „fossile Geschäftsmodelle“. Der Sachverständige empfahl stattdessen, in erneuerbare Energien, Effizienz sowie Netze und Speicher zu investieren. Prof. Dr. Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin betonte die „exorbitant hohen Kosten“ und die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung für den Bau eines CO2-Pipeline-Netzes, das für CCS notwendig ist. Er riet stattdessen dazu, „alle vermeidbaren Restemissionen bis 2045 auf null zu reduzieren“. Konkret bedeute das, die Verbrennung von Erdgas, Erdöl und Kohle bis dahin zu beenden. Auch die Emissionen der Landwirtschaft und der Industrie müssten auf „das absolut technische Minimum“ reduziert werden, erklärte der Sachverständige. Die Zementproduktion für den Betonbau könne etwa durch mehr Holzbau verringert werden. Gelinge dies, könnten die noch unvermeidbaren Restemissionen größtenteils durch natürliche Senken kompensiert werden. Als Maßnahmen dafür nannte Quaschning die Wiedervernässung von Mooren oder eine naturnahe Forstwirtschaft. (sas/18.03.2026)

Ausstellung erinnert an Wirken der ersten freien Volkskammer der DDR

17.03.2026
Am 18. März 1990 wurde die 10. Volkskammer der DDR zum ersten und einzigen Mal frei, direkt und geheim gewählt. Ihre 409 Mitglieder bildeten die erste echte Volksvertretung der DDR und bereiteten mit einem beispiellosen Arbeits- und Entscheidungspensum den Weg zur Deutschen Einheit. Diese Leistung hat der Bundestag am Montag, 16. März 2026, bei einer Auftaktveranstaltung zum „Tag der Demokratiegeschichte 2026“ gewürdigt. Eine Ausstellung mit dem Titel „Das Volk ist sich seiner selbst bewusst geworden. Die 10. Volkskammer der DDR“ im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages erinnert an die knapp sieben Monate zwischen der Wahl und der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Zahlreiche Fotos und Dokumente schildern das geschichtsträchtige Wirken dieses Parlaments. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) sprach während der Ausstellungseröffnung von einem Akt der Selbstermächtigung, der zur freien Parlamentswahl geführt habe, und betonte die historische Bedeutung für die deutsche Demokratiegeschichte. Weg zur Deutschen Einheit Mit Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU) an der Spitze der 10. Volkskammer übernahm erstmals eine Frau die Präsidentschaft eines DDR-Parlaments. Noch in der ersten Sitzung sprach sie den Wunsch aus: „Die Parlamente sollen die Zukunft gestalten und nicht nur die Regierung.” Dieser Anspruch sollte die Arbeit der Volkskammer bestimmen. „Für mich war es die aufregendste Zeit meines Lebens“, so Bergmann-Pohl während der Ausstellungseröffnung. „Sie war die anstrengendste Zeit meines Lebens, aber auch die glücklichste Zeit, weil die Wiedervereinigung gestaltet wurde und ich nie geglaubt habe, dass wir das miterleben würden." Die Abgeordneten der Volkskammer verabschiedeten 93 Beschlüsse, 164 Gesetze und schlossen drei Staatsverträge ab – alles in 180 Tagen. An diese besondere Periode in der deutschen Geschichte, in der die Demokratie aktiv neu erfunden wurde, erinnert die Ausstellung im Bundestag, die noch bis zum 31. Dezember 2026 besucht werden kann. Tag der Demokratiegeschichte 2026 Die Ausstellungseröffnung mit anschließendem Podiumsgespräch, an dem neben Sabine Bergmann-Pohl auch die beiden Mitglieder der 10. Volkskammer, Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Markus Meckel (SPD), teilnahmen, fand als Auftaktveranstaltung für den "Tag der Demokratiegeschichte 2026" am 18. März statt. Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier soll mit diesem bundesweiten Aktionstag die Geschichte der Demokratie in Deutschland gewürdigt werden. Der 18. März steht wie kein anderer Tag für das jahrhundertelange deutsche Ringen um Demokratie: der Tag der Mainzer Republik 1793, der Revolution von 1848 und der ersten freien Volkskammerwahl in der DDR im Jahr 1990. An diese Ereignisse soll der "Tag der Demokratiegeschichte 2026" erinnern, an dem sich der Deutsche Bundestag im Aktionszeitraum mit mehreren Veranstaltungen beteiligt. (17.03.2026)

Streitgespräch: Die Demokratie war immer schon im Wandel

17.03.2026
Nicht nur der 9. November, nein, auch der 18. März hat für die Geschichte der Deutschen und insbesondere für die Entwicklung demokratischer Prozesse eine besondere Bedeutung: angefangen mit der Erklärung der „Mainzer Republik“ 1793, über die Barrikadenkämpfe von 1848 bis hin zur ersten freien DDR-Volkskammerwahl 1990. Um diesen Tag zu würdigen, gibt es in diesem Jahr erstmals einen bundesweiten „Tag der Demokratiegeschichte“ unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) und an den Tagen davor und danach zahlreiche Veranstaltungen – auch im Deutschen Bundestag. Eine davon fand am Dienstag, 17. März 2026, im Veranstaltungsfoyer des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt und fragte danach, welche Geschichte unsere deutsche Demokratie hat und ob sie eventuell selbst schon Geschichte geworden ist, also vielleicht eine Gesellschaftsform ohne Perspektive? Das ist natürlich mitten im Herz der Demokratie, in den Gebäuden des Bundestages, dort, wo einst eine Mauer Ost und West trennte, eine besondere Frage. Gestellt wurde sie im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum W“ der Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse an drei Wissenschaftler: an die Historikerin Sonja Levsen aus Tübingen, den Politikwissenschaftler Jens Hacke aus Hamburg und den Staatsrechtler Christoph Schönberger aus Düsseldorf. Um die Voraussetzungen einer gelingenden Demokratie ging es dabei genauso, wie um eine Zustandsbeschreibung und Zukunftsperspektiven, die alle drei Gäste mit jeweils eigenen thematischen Akzenten beantwortet haben. Und, um es vorwegzunehmen: Es gibt ernstzunehmende Erschütterungen, aber dennoch keinen Grund für Panik. So lässt sich, sehr vereinfacht, zusammenfassen, womit die Wissenschaftler das mehrheitlich jugendliche Publikum nach 90 Minuten in den Spätnachmittag entließen. Früher war nicht alles besser Sonja Levsen etwa wies darauf hin, dass es in der Geschichte schon immer Phasen beschleunigten gesellschaftlichen Wandels gegeben habe und die Demokratie keineswegs eine lineare Erfolgsgeschichte sei. Auf die Frage, ob es erst einer Eruption wie die eines Krieges bedürfe, um aus den Trümmern eine stabile Demokratie aufbauen zu können, antwortete Levsen mit einem klaren Nein. Es gebe nicht die eine Bedingung, sondern viele Wege dorthin, Kriege genauso wie langwierige friedliche Entwicklungen. Deswegen erzeugten auch ökonomische Krisen nicht automatisch eine Krise der Demokratie. „Unsere Demokratie ist offener und partizipativer, als sie je war.“ Es werde nicht alles besser, aber es verändere sich Vieles, neue Handlungsspielräume entstünden. „Wir sollten uns nicht auf die Erzählung einlassen, dass früher alles besser war“, sagte sie. Wenn die Eliten sich abwenden, wird es gefährlich Jens Hacke betonte, „der Vorteil der liberalen Demokratie ist ihre Anpassungsfähigkeit, dass sie zur Selbstkorrektur in der Lage ist und dazu, ihre eigene Existenz in Frage zu stellen“. Es habe mit der Globalisierung einen Enthusiasmus gegeben, nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch, was den Exportschlager Demokratie angehe. Schließlich aber sei diese „Weltrepublik“ nicht entstanden, stattdessen eine große Enttäuschung darüber. Hacke sagte, die Gefahr für die Demokratie sei historisch betrachtet selten von den Marginalisierten und Unterdrückten ausgegangen. „Sie erlebt ihre gefährlichsten Momente, wenn die Eliten, die Privilegierten, das Bürgertum sich abwenden. Das ist immer noch eine Gefahr, die erheblich ist, darüber müssen wir intensiver reden“, so sein Appell. Die Fixierung auf die alte Bundesrepublik ist schädlich Aus Sicht von Christoph Schönberger kann man die Demokratie nicht allein mit der Kraft des guten Arguments retten. Denn sie speise sich auch aus einem „Bündel an menschlichen Emotionen“. Deswegen würden Parlamente nicht nur über „das Wort“ wirken, sondern auch über Feierstunden, symbolische Gesten. Die große Leistung der Demokratie sei die Inklusion von vorher ausgeschlossenen gesellschaftlichen Gruppen, „und das ist nicht nur über das Wort geschehen“. Schönberger nannte die Fixierung auf die alte Bundesrepublik schädlich, wenn man nach der Entwicklung der Demokratie und ihrem heutigen Zustand frage. Es reiche ein Blick in Nachbarländer wie Italien, um eine „nüchterne Perspektive“ einzunehmen, denn dort hätten viele Entwicklungen, mit denen heute in Deutschland der Untergang der Demokratie beklagt würde, schon vor Jahrzehnten stattgefunden. (che/17.03.2026)

Kostenhöhe bei der Altersvorsorgereform umstritten

16.03.2026
Die von der Bundesregierung geplante Reform der privaten Altersvorsorge ist von der Finanzwirtschaft grundsätzlich begrüßt, von Verbraucherschützern und Gewerkschaften dagegen kritisiert worden. Besonders umstritten war in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 16. März 2026, der geplante Deckel für die Kosten, die Käufern von Finanzprodukten berechnet werden. Während die Deutsche Kreditwirtschaft dafür warb, den Kostendeckel von 1,5 Prozent für Standardprodukte ganz aufzuheben, weil der Wettbewerb für niedrige Kosten sorgen werde, war dem Bundesverband der Verbraucherzentralen der geplante Deckel viel zu hoch. Vorlagen zur Anhörung Grundlage der von Anja Karliczek (CDU(CSU) geleiteten Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088). Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können. Künftig soll es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das soll bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro gelten. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Sparbetrag von 1.800 Euro sind noch einmal 20 Cent vorgesehen. Für Sparer mit Kindern soll es höhere Zulagen geben. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (21/2830) für einen ETF-Sparplan für die Rente und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3617) für einen Bürgerfonds. Kostendeckel für Standardprodukte Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, nannte das Vorhaben einen wichtigen und dringlichen Schritt, um die private Altersvorsorge wesentlich attraktiver zu gestalten, den Lebensstandard der Bürger im Alter langfristig zu sichern und Altersarmut zu verhindern. Änderungsbedarf sah die Kreditwirtschaft beim Kostendeckel für Standardprodukte von 1,5 Prozent. Da die Regierung selbst im ihrem Entwurf einen Rückgang der Kosten angesichts des Wettbewerbs erwarte, sei der Deckel nicht notwendig. Angeregt wurde, die steuerliche Begünstigung für Sparbeiträge von 1.800 auf 3.500 Euro anzuheben. Wie auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) regte die Kreditwirtschaft an, den Zugang zur privaten Altersvorsorge auch für Bürger zu öffnen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende), damit diese auch die Förderung erhalten könnten. Ebenso sollten Angestellte, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind, förderberechtigt sein. Insgesamt bezeichnete der BVI den Entwurf als „epochalen Wandel“ und als wichtigen Schritt, um die Altersvorsorge zu stärken. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte in seiner Stellungnahme eine Benachteiligung der Versicherungsbranche: Banken und Neobroker dürften das Standardprodukt ohne Beratung vertreiben. Versicherer könnten das nicht, da im Versicherungsvertrieb eine gesetzliche Beratungspflicht gelte. Auch sollte die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden können. Außerdem forderte die Organisation, Auszahlungspläne sollten mindestens bis zum Alter von 90 Jahren laufen, um Versorgungslücken im hohen Alter zu vermeiden. Standardprodukt nach schwedischem Vorbild Grundsätzliche Kritik kam von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Statt viele unterschiedliche Standard-Depots zuzulassen, sollte ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild geschaffen werden, forderte die Organisation, die auch Kritik an den hohen Kosten der angebotenen Produkte übte. Die Verbraucherzentrale rechnete in ihrer Stellungnahme vor, welchen Einfluss die Kosten auf die Rendite über lange Laufzeiten haben. So würde ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt mit einer Aktienquote von 90 Prozent und Kosten von 0,2 Prozent bei einer monatlichen Einzahlung von 130 Euro nach 40 Jahren einen Vermögenszuwachs von 179.823 Euro aufweisen. Ein Standard-Depot mit Kosten von 1,5 Prozent würde nach 40 Jahren bei gleich hoher Einzahlung nur einen Zuwachs von 79.807 Euro aufweisen. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnte davor, dass es ein Angebot geben werde, dass zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach sein werde. Die Organisation sprach sich für ein Modell nach schwedischem Vorbild aus. Ein Kostensatz von 1,5 Prozent führe dazu, dass lediglich 53 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparern ankommen würden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, mit dem Gesetzesvorhaben bleibe die private Vorsorge für die Kunden „teuer, beratungsintensiv und ineffizient, während der Bund den Zuschuss erhöht“. Geringverdiener und Alleinerziehende würden benachteiligt. Das sei ein „Desaster“. Der DGB verlangte eine Erhöhung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Ergänzung durch Betriebsrenten. Vermögensaufbau für die Altersvorsorge Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater erklärte, es sei richtig, dass es Angebote mit Verzicht auf eine Bruttobeitragsgarantie und die Anlagemöglichkeit in Aktien geben werde. Andererseits würden nach einer Umfrage mehr als 73 Prozent der Bevölkerung bei der Altersvorsorge einer lebenslang garantierten Rente den Vorzug geben und dabei bewusst Renditeeinbußen in Kauf nehmen. Darauf aufbauend könne, sofern es die Einkommenssituation zulasse, Vermögensbildung mit mehr Risiko erfolgen. Prof. Ulrike Malmendier, Haas School of Business der University of California, Berkeley, erklärte, der Entwurf bleibe weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen effizienten Vermögensaufbau für die Altersvorsorge anzustoßen und das Anlageverhalten der deutschen Bevölkerung in ihrem eigenen Interesse zu verbessern: „Vor allem bildungsferne Haushalte werden aufgrund der fehlenden Automatisierung nicht erreicht werden; doch gerade diese haben eine Vorsorgelücke und partizipieren nicht am Kapitalmarkt. Für diese Haushalte muss es deutlich einfacher gemacht werden, in das Standard-Depot einzuzahlen.“ Den Kostendeckel von 1,5 Prozent nannte sie absolut inakzeptabel und im internationalen Vergleich „geradezu peinlich“. (hle/16.03.2026)

Unterschiedliches Echo auf Regierungsentwurf zum Schutz vor SLAPP-Klagen

16.03.2026
Sehr unterschiedlich haben Sachverständige bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 16. März 2026, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beurteilt, der einen besseren Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen bringen soll. SLAPP steht für strategic lawsuit against public participation oder strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Dabei werden Journalisten und andere Personen, die sich öffentlich geäußert haben, mit Klagen überzogen mit dem einzigen Ziel, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand zur Verteidigung sie zum Schweigen bringt. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) stand auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ (21/4276) zur Begutachtung. Zweifel am Ausmaß des Problems Die Vertreter des Deutschen Richterbundes und der Bundesrechtsanwaltskammer stellten übereinstimmend fest, dass in Deutschland, anders als in anderen EU-Ländern, zumindest kein strukturelles SLAPP-Problem bestehe. So berichtete Dr. Christopher Sachse, Mitglied der Pressekammer des Oberlandesgerichts Hamburg und Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, seine Pressekammer bearbeite jährlich 600 bis 800 Verfahren, und davon sei in den letzten Jahren kein einziges als missbräuchlich einzustufen gewesen. Sachse verwies darauf, dass hierzulande die Richter sowohl über die Zulässigkeit einer Klage als auch über den Streitwert entschieden. Auch Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, hob den bereits jetzt wirksamen Schutz vor missbräuchlichen Klagen hervor und mahnte, es dürfe nicht umgekehrt für redlich handelnde Kläger der Rechtsschutz eingeschränkt werden. Lob für zurückhaltende Gesetzgebung Der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Peter Allgayer lobte in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen nicht über die umzusetzende EU-Richtlinie hinausgeht. Dazu gehört, dass sich die Regelungen auf Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug beschränken. Allerdings kritisierte Allgayer eine Regelung, wonach bei Klagen gegen öffentliche Äußerungen das Gericht stets vorab die Frage der Missbräuchlichkeit klären soll. Es sei nicht ersichtlich, warum das Gericht darüber nicht nur auf Antrag entscheiden soll. Hierzulande vor allem Problem durch Abmahnungen Prof. Dr. Roger Mann, der als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowohl Beklagte als auch Kläger vertritt, verwies darauf, dass in Deutschland die Einschüchterung weitgehend im vorgerichtlichen Bereich erfolge, nämlich durch Abmahnungen mit horrenden Drohungen. Daraufhin würden die Abgemahnten oft unnötig Unterlassungserklärungen unterzeichnen, welche den öffentlichen Diskurs einschränkten. Rechtsbeirätin Dr. Jessica Flint von der NO-SLAPP-Anlaufstelle bestätigte dies. Beispielsweise für Lokaljournalisten oder Blogger sei es schwer, sich gegen solche Abmahnungen finanzkräftiger Unternehmen zu verteidigen. Kritik an Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle Die Beschränkung des Gesetzentwurfs auf grenzüberschreitende Fälle fand in der Anhörung nicht nur Zustimmung, sondern auch Kritik. Ganz grundsätzlich bemängelte Rechtsanwalt Joschka Selinger, Schwerpunktleiter „Demokratie und Grundrechte“ bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, dass eine solche Regelung neu im deutschen Rechtssystem sei. Zudem sei keine scharfe Abgrenzung zwischen rein inländischem und grenzüberschreitendem Bezug möglich, vor allem im Zeitalter des Internets. Auch Nina Noelle von Greenpeace Deutschland forderte, diese Beschränkung aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Noelle betonte vor allem die Probleme gemeinnütziger Organisationen durch SLAPP-Verfahren. Diese hätten oft nicht die finanziellen Rücklagen, um langjährige Gerichtsverfahren durchzustehen, und könnten deshalb „in den Bankrott geklagt werden“. Noelle verlangte, eine wesentlich höhere Missbrauchsgebühr im Gesetz zu verankern. (pst/16.03.2026)

Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz

16.03.2026
Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 16. März 2026, deutlich. Durch den Entwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Auf Zuspruch stieß der Gesetzentwurf unter anderem bei der Autobahn GmbH, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Die Regelungen fügten sich systematisch in die bisherige Beschleunigungsgesetzgebung ein, lobte Dr. Ruth Hadamek von der Autobahn GmbH des Bundes. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller forderte, die Regelung als Gesamtpaket bestehen zu lassen. DB-Vertreterin Dr. Nina Kaden begrüßte vor allem die geplante Planrechtsfreiheit für kleine Baumaßnahmen. Alle drei zeigten sich auch als Befürworter der vorgesehenen Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung mit der Ausweisung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen. "Nur ortsnaher Ausgleich für Natureingriffe schützt Arten" Letzteres stieß insbesondere bei der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Dr. Franziska Heß, wie auch bei Christiane Rohleder, Bundesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), auf Ablehnung. Kein Vorhabenträger werde künftig noch reale Ausgleichsflächen suchen, sagte Heß. Nur ein ortsnaher Ausgleich für die Eingriffe in die Natur schütze die konkret betroffenen Arten, betonte Rohleder. Die „zunehmend inflationäre“ Verwendung des Begriffs des „überragenden öffentlichen Interesses“ stieß bei Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auf Kritik. Für Alexander Möller vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen bleibt der Entwurf trotz wichtiger Initiativen in einigen Punkten hinter den dringenden Notwendigkeiten eines wirksamen und schnelleren Aus-, Neu- und Ersatzbaus von Schieneninfrastrukturen zurück. "Rechtsschutz für Betroffene wird nicht verletzt" Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hält den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für „rechtlich unbedenklich“. Der Rechtsschutz für Betroffene werde nicht verletzt. Es sei später noch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss möglich, sagte er. Jürgen Collée, Kapitän der Binnenschifffahrt, forderte die Einbeziehung der Wasserstraße in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus seiner Sicht kämpft aktuell in Deutschland „jeder Verkehrsträger gegen den anderen“. Das System müsse aber ineinandergreifen „und jeder dort stark sein, wo er stark ist“. "Vereinfachte und beschleunigte Fernstraßen-Vorhaben" Für priorisierte Vorhaben von Fernstraßen könnten die Verfahren nun rechtlich vereinfacht und beschleunigt werden, sagte Autobahn GmbH-Vertreterin Hadamek. Dies gelte für Erhaltungsmaßnahmen wie Brücken, „aber auch für die dringendsten Bedarfsplanvorhaben“. Hadamek verwies auf die Abschaffung von Doppelprüfungen bei Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung. Umweltprüfungen würden dadurch nicht abgeschafft, „sondern konzentriert für die Planfeststellung vorbereitet und dort in einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“, betonte sie. Dass künftig die Gesichtspunkte der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren geprüft würden, stieß auf Zuspruch bei DB-Vertreterin Kaden. Damit entfalle ein gesondertes der Planfeststellung vorgelagertes Verfahren, das oft landespolitisch aufgeladen sei. Von der Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation verspricht sich Kaden eine Beschleunigung zu Beginn der Projekte, „weil die Flächensuche sehr viel Zeit in Anspruch nimmt“. "Begrenzte Beschleunigungswirkung" VDV-Vertreter Möller begrüßte, dass die planfeststellungsfreien Vorhaben erweitert werden. Da die Genehmigungsfreiheit weiterhin nur gelten solle, wenn die Maßnahmen einzeln ausgeführt werden, sei die Beschleunigungswirkung aber begrenzt, sagte Möller in Übereinstimmung mit DB-Vertreterin Kaden. Dies sei in der Regel nicht effizient, insbesondere wenn die Kombination mehrerer genehmigungsfreier Vorhaben keine zusätzlichen Belange berührt. Die Regelung zum Ersatzgeld bewerte er als „Win-Win-Situation für Naturräume und Infrastrukturentwicklung“. Eine zentrale Koordination von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermögliche trotz immer stärkerer Flächenknappheit wirksamere Maßnahmen zugunsten zusammenhängender Naturräume. Das Gesetz sei ein „sehr, sehr guter Vorschlag“, befand HDB-Hauptgeschäftsführer Müller. Wichtig sei nun, dieses Gesetz als Gesamtpaket, „wie es heute ist“, bestehen zu lassen. Alles, was herausgelöst werden könnte, lasse „eine offene Flanke“ zu. Müller warb dafür, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz immer im Zusammenhang mit anderen Gesetzen wie etwa zum Naturflächenbedarf und zum Vergaberecht zu denken. „Wenn in dieser gesamten Prozesskette irgendwo eine Vollbremse reinkommt, haben wir mit diesem einen Gesetz nicht viel gewonnen“, sagte er. Kritik an Genehmigungsfiktionen und Fristverkürzungen Kommunalvertreter Ritgen sprach von zahlreichen begrüßenswerten Regelungen zur Planungs- und Verfahrensbeschleunigung. Die Ausweitung von Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen sowie von pauschalen Fristverkürzungen bei unverminderter oder sogar zunehmender Komplexität der Rechtsmaterien und anhaltendem Mangel an Fachkräften bewertete er jedoch kritisch. Damit erhöhe sich das Risiko von Fehlern und materiellen Vollzugsdefiziten. Den Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ hält Ritgen für zu inflationär verwendet. Eine sehr breite Priorisierung erleichtere die Abwägung vor Ort letztlich nicht, sondern könne Nutzungskonkurrenzen verstärken und Konflikte in andere Verfahrensstufen verlagern, gab er zu bedenken. Verwaltungsrechtlerin Heß äußerte ähnliche Einwände. „Wenn nun praktisch alles überragend ist, verliert der Begriff letztlich seine Funktion“, sagte sie. Die damit intendierte Vorrangwirkung laufe ins Leere. Aus ihrer Sicht werden mit dem Entwurf die tatsächlichen Ursachen langer Verfahren nicht adressiert. Es fehle an einer Planpriorisierung, an Personal, an Umweltdaten, an einheitlichen Bewertungsstandards und an digitaler Ausstattung der Behörden, sagte Heß. "Gesetzentwurf offensichtlich verfassungswidrig" Aus Sicht der VCD-Bundesvorsitzenden Rohleder ist der Gesetzentwurf „offensichtlich verfassungswidrig“, da er nicht mit Verfassungsrang ausgestattete Infrastrukturvorhaben in großem Ausmaß durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ als höherrangig einstufe als den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. ohleder konstatierte zugleich eine Fehlsteuerung, wenn der Neubau von Fernstraßen priorisiert werden solle, „obwohl das Geld nicht einmal für die dringend nötigen Sanierungen der Autobahnbrücken ausreicht“. (hau/16.03.2026)

Spitzenwert für Internetportale des Bundestages

11.03.2026
Mit 102 Millionen Seitenabrufen verzeichneten die Internetauftritte des Deutschen Bundestages www.bundestag.de, www.mitmischen.de und www.kuppelkucker.de im Jahr 2025 einen neuen Rekord. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Abrufe um rund 27 Prozent. Zurückzuführen ist der Spitzenwert unter anderem auf die fraktionsübergreifend ausgewogene Berichterstattung in Text und Bild und die lückenlosen Übertragungen des Parlamentsfernsehens aus Plenum und Ausschüssen.

Julia Klöckner: Deutschland wird an der Seite der Ukraine bleiben

11.03.2026
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Mittwoch, 11. März, als erste Vertreterin Deutschlands vor dem ukrainischen Parlament in Kyjiw gesprochen. "Deutschland wird an der Seite der Ukraine bleiben, für Freiheit, für Recht, für Menschenwürde. Und für das Recht Ihres Volkes, seine Zukunft selbst zu bestimmen", versicherte sie den Abgeordneten der Werchowna Rada. Deren Präsident Ruslan Stefantschuk hatte Klöckner in die Ukraine eingeladen.

Abgesetzt: Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland

09.03.2026
Von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291). Eine Aussprache im Plenum war ursprünglich für Mittwoch, 18. März 2026, geplant. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (hau/eis/sto/17.03.2026)

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Stuttgart 21 erörtert

06.03.2026
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. März 2026, erstmals mit der Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Projekt Stuttgart 21 befasst. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschuss der 21. Wahlperiode – Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts Stuttgart 21 der Deutsche Bahn AG“ (21/4465) vorgelegt. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Antrag der AfD Der neunköpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der AfD die „Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts ,Stuttgart 21‘ der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft“ sowie die Entscheidung für das zusätzlich geplante Infrastrukturbauwerk „Pfaffensteigtunnel“ aufklären. Im Einzelnen soll er sich laut Antrag ein Gesamtbild zur Entstehungsgeschichte seit Abschluss des Finanzierungsvertrags, zu möglichen Versäumnissen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und zu möglichen „mangelnden Wahrnehmungen“ der Kontrollfunktionen durch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Aufsichtsrat von DB AG und DB InfraGO AG sowie im Bundesverkehrs- und im Bundesfinanzministerium machen. Unter anderem solle geklärt werden, seit wann dem Vorstand der DB AG intern bekannt war, dass der geplante Eröffnungstermin von Stuttgart 21 für Dezember 2026 nicht zu halten ist, wie hoch der Umsatzausfall für die DB InfraGO AG für jeden Tag der Nichtinbetriebnahme ist und was die Ursachen und Folgen der Nichtinbetriebnahme des digitalen Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) für das Projekt Stuttgart 21 und das Gesamtsystem sind. Darüber hinaus solle geklärt werden, ob die Kapazitäten des Tiefbahnhofs und die Schienenwege dahin ausreichend sind, um die Nachfrage zu befriedigen. Anstieg bei den Kostenschätzungen Untersucht werden soll ferner, ob die Bundesrepublik den finanziellen Mehrbedarf durch Baukostenzuschüsse, andere Subventionen oder durch eine weitere Kapitalerhöhung decken soll und ob das „eigenwirtschaftliche Projekt der DB AG“ zu einem durch den Bund subventionierten Projekt geworden ist. Die Fraktion verweist darauf, dass die offiziellen Kostenschätzungen von 2,46 Milliarden Euro bei Planungsbeginn auf über 4,1 Milliarden Euro bei Baubeginn und 11,5 Milliarden Euro bis Ende 2025 gestiegen seien – ohne das zusätzliche Projekt des Pfaffensteigtunnels, mit dem die Bahnstrecke Stuttgart – Horb (Gäubahn) unterirdisch mit dem künftigen Stuttgart Flughafen Fernbahnhof verbunden werden soll. (vom/eis/06.03.2026)