Die Fraktion Die Linke fordert „lokale Regeln für privates Feuerwerk“. Ihren so betitelten Antrag (21/2909) hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert und nach 20-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der Linken Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester sei ein jährlich wiederkehrendes Phänomen mit weitreichenden Folgen für Gesundheit, Umwelt, Tierschutz und öffentliche Haushalte, schreiben die Abgeordneten. „Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten 2024/2025 starben fünf Menschen durch Böller, hunderte Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, darunter Kinder“, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz so anzupassen, dass die zuständigen Behörden Privatpersonen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenständen der Kategorie F2 ohne weitere Einschränkungen auch am 31. Dezember und 1. Januar untersagen „und somit eigene, zeitlich und räumlich differenzierte Regelungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erlassen“ können. Den Verordnungsentwurf soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge dem Bundesrat so zeitnah zuleiten, damit diese rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten und kommuniziert werden kann. Forderung nach Änderung des Sprengstoffgesetzes Im Frühjahr 2027 soll die Bundesregierung diese Regelung nach dem Willen der Fraktion evaluieren und bei Fortbestand der genannten Probleme „trotz Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen“ einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vorlegen, der das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3 und F4 Privatpersonen – mit Ausnahme gewerblicher Pyrotechniker bei Kultur-, Sport- oder Feuerwerksveranstaltungen – ganzjährig untersagt. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, auf einer „Fortführung des Dialogs zwischen dem Deutschen Fußballbund und Fan-Dachverbänden über die Verwendung von Pyrotechnik in Stadien zu bestehen (für Kategorien F1 und P1))“ und sich für gegebenenfalls notwendige Änderungen der genannten Verordnung „in Bezug auf Anmeldepflichten offen zu zeigen, sollte es zu einer Einigung kommen“. (hau/sto/04.12.2025)
Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/2672, 21/2966) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, im Anschluss an eine 20-minütige Debatte zu. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3109) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3110) vor. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3114) zu dem Gesetz ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2966) hervorgeht. Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag unter anderem gefordert, die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer mit Wirkung für zukünftige Neuzulassungen aufzuheben und eine gleichmäßige, technologieneutrale Besteuerung aller Fahrzeugtypen sicherzustellen. Auch sollte die Bundesregierung eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des tatsächlichen ökologischen Nutzens der bisherigen Kfz-Steuerbefreiung vorlegen. (bal/hau/04.12.2025)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kein Heizungsgesetz durch die Hintertür – CO2-Bepreisung abschaffen“ (21/227) nach 20-minütiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 442 Abgeordnete für die Ablehnung des Antrags, 138 stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/3108) vor. Abstimmung Antrag der AfD Die AfD wollte das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangte in ihrem Antrag außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollten „schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos“ gestrichen werden. Zudem sollte die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden. Die Fraktion bezweifelt, dass es zu der laut Koalitionsvertrag vorgesehenen Abschaffung des Heizungsgesetzes kommen wird. Denn in dem Vertrag stehe, dass das neue GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher“ gestaltet werden solle. Außerdem würde die Zielsetzung der Bundesregierung zur Klimaneutralität (2045) beziehungsweise der Europäischen Union (2050) bestehen bleiben. Der Zwang zur Abschaffung von Öl- und Gasheizungen sollte aus Sicht der Fraktion nun über den Umweg der CO2-Bepreisung durchgesetzt werden. Das Heizen mit bewährten und bisher günstigen Öl- und Gasheizungen sollte so teuer gemacht werden, „dass sich die Besitzer der Heizungen den Betrieb nicht mehr leisten können“. Von der versprochenen Technologieoffenheit bleibe nicht viel übrig, heißt es in dem Antrag. (hau/04.12.2025)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ (21/1491, 21/2075, 21/2146 Nr. 1.14) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3078) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2018 / 2001 in deutsches Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungen von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Das Gesetz setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um. Eingeführt werden Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen. Für solche Flächen und Gebiete gelten künftig verschlankte Zulassungsverfahren. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden, heißt es in dem Entwurf. Änderungen am Regierungsentwurf Im parlamentarischen Verfahren hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie einen Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen, der eine größere Flexibilität bei den Ausschreibungsmengen vorsieht. Als Reaktion auf die leer gelaufene Ausschreibungsrunde werden die Mengen für das Ausschreibungsjahr 2026 von 2.500 auf bis zu 5.000 Megawatt ausgeweitet werden. Außerdem erfolgt die Verträglichkeitsprüfung auf Grundlage der vorhandenen Daten zu den betroffenen Natura-2000-Gebiete. Es wird ausschließlich auf der Grundlage von bei den Behörden vorhandenen Daten zu den betroffenen Natura-2000-Gebieten geprüft, ob bei diesen Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können. Wenn keine geeigneten Daten vorhanden sind, sind keine Kartierungen notwendig. (nki/hau/04.12.2025)
Ein afghanischer Richter und seine Familie haben vor dem BVerfG teilweise Erfolg: Die Bundesrepublik muss ihre Visaanträge umgehend bescheiden. Das Karlsruher Gericht sieht ihr Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. Ob die Afghanen wirklich Visa bekommen, bleibt aber offen.
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„Gewaltschutz ganzheitlich denken – Istanbul-Konvention vollständig umsetzen“. Diesen Titel trägt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2803), den der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Grünen Die Grünen fordern eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Eine Gewaltschutzstrategie müsse ganzheitlich ausgerichtet sein, heißt es in dem Antrag. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt komme in allen Teilen und Schichten der Gesellschaft vor. Täter und Tatverdächtige stammten häufig aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen – meist seien es Partner, Ex-Partner, Angehörige oder andere nahestehende Personen. Die Zahlen würden seit Jahren konstant steigen, kritisieren die Grünen. „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft und eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine staatliche Pflicht“, heißt es in dem Antrag. Zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes Von der Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention unter Einbeziehung aller einschlägigen staatlichen Stellen, nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen einschlägigen Organisationen weiterzuentwickeln und die nationale Koordinierungsstelle finanziell und personell bedarfsgerecht auszustatten. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes solle die Regierung zügig vorangehen und dieses Gesetz in enger Abstimmung mit den in Verantwortung stehenden Ländern und mit den Kommunen unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Fachverbänden begleiten. Eine verpflichtende, gleichstellungsfokussierte Täterarbeit bei Gewaltschutzanordnungen soll nach bundeseinheitlichem Standard verankert werden, sowie verpflichtende Aus- und Fortbildungen von Fachpersonal (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Lehrkräfte, Gesundheitswesen, Sozialarbeit) mit Fokus auf Dynamiken geschlechtsspezifischer Gewalt, und intersektionale Dimensionen durchgeführt werden. (che/hau/04.12.2025)
Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ (21/1926) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3106) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3107) zur Finanzierbarkeit vor. Erstmals beriet der Bundestag einen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (21/3027, Sicherheitsüberprüfungsgesetz). Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten. Mit einer Änderung des Gesetzes im Jahr 2017 seien darin die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen verankert, Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen definiert und die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim materiellen Geheimschutz bestimmt worden, schreibt die Bundesregierung. Bei einer Evaluation des Änderungsgesetzes sei „punktueller Verbesserungsbedarf“ festgestellt worden; zudem ergebe sich Anpassungsbedarf „aus der verschärften Sicherheitslage, infolge derer die Gefahr von Ausspähung und Sabotage öffentlicher Stellen und in deren Auftrag handelnder nichtöffentlicher Stellen stark gewachsen ist“. Anpassung des Sabotageschutzes an Sicherheitslage Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz sollen den Angaben zufolge die bei der Evaluierung „festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe“ aufgegriffen sowie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und die Rahmenbedingungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden. Außerdem werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Sicherheitsüberprüfungsverfahren geschaffen. Unter anderem sind Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich, „um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“, wie aus der Begründung hervorgeht. Danach sind Internetrecherchen künftig umfassend möglich sein und umfassen für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke, „die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen“. Daneben fügt das Gesetz im Bundesbeamtengesetz einen Paragrafen zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen ein, um „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden“. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion will mit ihrem Entwurf für ein Sicherheitsüberprüfungsgesetz (21/3027) für staatliche Dokumente die Geheimhaltungsstufe „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ streichen. Wie die Fraktion schreibt, seien für staatliche Dokumente die vier verschiedenen Geheimhaltungsstufen „streng geheim“. „geheim“, „VS-Vertraulich“ und „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ vorgesehen. Die Geheimhaltungsstufe „VS-NfD“ entfalte kaum einen wirksamen Schutz, schränke aber auf der anderen Seite „die Grundpfeiler demokratischer Kontrolle erheblich ein und das auf Grundlage unbestimmter und denkbar weit gefasster Kriterien, die sich hauptsächlich aus Verwaltungsvorschriften ergeben“. Eingestufte Informationen seien auch der Presse und der Wissenschaft nicht mehr frei zugänglich und schränken parlamentarische Kontrollrechte ein, heißt es in der Vorlage weiter. So könnten Bundestagsabgeordnete die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen, wenn diese Informationen als „VS-NfD“ eingestuft worden sind, fügt die Fraktion hinzu und schlägt vor, die Geheimhaltungsstufe „VS-NfD“ abzuschaffen. (sto/hau/03.12.2025)
Das US-Verteidigungsministerium hat weite Teile seines Pressekorps durch regierungsfreundliche Medien ersetzt. Hintergrund sind umstrittene neue Richtlinien. Nun wehrt sich die
New York Times.
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Wird die Unabhängigkeit der freien Berufe durch finanzstarke Investoren untergraben? Die BRAK und andere Organisationen der freien Berufe fürchten das und fordern von der Regierung, das Fremdbesitzverbot zu stärken.
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Meta will KI-Anbietern Grenzen bei WhatsApp setzen. Die EU-Kommission untersucht jetzt, ob das mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
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Bekommt eine Beamtin für eine Dienstreise ein Tagegeld gezahlt, die man sogar fußläufig erledigen könnte? Der VGH versagte ihr die Pauschale noch, doch das BVerwG sprach der Staatsdienerin nun die ersehnten Euros zu.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine sichere Rente unserer Kinder – Junior-Spardepot“ (21/2163) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion macht sich für eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder stark. In ihrem Antrag bezeichnen die Abgeordneten das Modell der „Frühstart-Rente“, bei dem insgesamt 1.440 Euro eingezahlt werden sollen, aufgrund der zu geringen Beträge als ungeeignet, um einen relevanten Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten. Um dies zu erreichen, sei ein frühzeitig aufgebauter Kapitalstock in fünfstelliger Größenordnung notwendig, um über die lange Laufzeit durch Zinseszinseffekte ein signifikantes Depotvolumen zu erreichen. Deshalb schlägt die Fraktion ein „Junior-Spardepot“ vor, das unabhängig von der Finanzkraft der Eltern und ohne neue Schulden den Kindern eine neue Rentenperspektive eröffnen soll. Die Bundesregierung wird aufgefordert, per Gesetzbeschluss eine unabhängige Stiftung („Gemeinschaftsstiftung“) als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zum langfristigen Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorgesäule zu errichten. Dabei soll für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und tatsächlichem Daueraufenthalt im Inland ein „Altersvorsorge-Fondssparplan“ und entsprechendes „Junior-Spardepot“ eingerichtet werden. Diese Altersvorsorge soll so ausgestaltet werden, dass unter anderem personenbezogene Fondssparpläne zweckgebunden zur Altersvorsorge geführt werden, individuelle Anwartschaftsrechte, die dem Eigentumsschutz des Artikel 14 Grundgesetz unterliegen, aufgebaut werden und die Fondssparpläne aus Steuermitteln des Bundes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr des Kindes mit monatlichen zweckgebundenen Einzahlungen in Höhe von anfänglich 100 Euro bespart werden. (che/hau/04.12.2025)
Pressemitteilung 224/25 vom 04.12.2025
Plagiiert Konektra die USM-Haller-Regale? Der Streit führt durch alle Instanzen, nun beantwortete der EuGH mehrere Fragen des BGH zum Urheberrecht.
Wie lassen sich Gerichte gegen autoritäre Kräfte sichern? Das Justiz-Projekt hat es untersucht. Außerdem: Ein unscheinbares EuGH-Urteil könnte Renate Künast im Streit mit Meta helfen, der BGH klärt, was eine Kanzlei zur Kanzlei macht, und Miss Moneypenny bleibt schutzlos.
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Ein Mann meint, das Finanzamt habe sein Grundstück für Zwecke der Grundsteuer mit einem zu hohen Wert angesetzt. Im Gerichtsverfahren legt er ein Verkehrswertgutachten vor, das dies bestätigt. Die Kosten für das erledigte Verfahren – einschließlich des Gutachtens – muss laut FG Baden-Württemberg das Finanzamt tragen.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ (21/1846) in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (21/3073) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Bundeswehr zu stärken und die Militärische Sicherheit zu erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es. Zudem gelte es weiterhin, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr werde der MAD in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“. Cyberabwehr soll gestärkt werden Zudem sollen die Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen mit ihren Familien besser geschützt werden, indem die Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Auch die Cyberabwehr soll gestärkt werden. Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen. Zudem reagiert der Entwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So können Reiseanzeigen und Reiseverbote verhängt werden, sofern es der Schutz gebietet. Auch die Feldjäger und andere berechtigte Personen sollen vereinzelt neue Befugnisse bekommen, um die militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant. (hau/04.12.2025)
Das LNG-Terminal im Hafen Mukran auf Rügen soll nach dem Willen der
Betreiberin weiter über schiffseigene Verbrennungsmotoren mit Strom
versorgt werden und nicht über eine Landstromanlage. Das geht aber
nicht ohne eine Änderungsgenehmigung, entschied das BVerwG.
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Längere Speicherung von Videos, Kameras an öffentlichen Plätzen und KI-Einsatz: die Polizei hat in der Hauptstadt nun mehr Rechte. Grüne und Linke fürchten einen "Überwachungsstaat".
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