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TOP ZP 9 Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein

71. Sitzung vom 16.04.2026, TOP ZP 9: Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein

Ja zur Verein­fachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/5525) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5528) zum Gesetzentwurf abgelehnt. Die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Die AfD-Fraktion hatte getrennte Abstimmung über die Neufassung des Paragrafen 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Verordnungsermächtigung) und über den übrigen Gesetzestext beantragt. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde dieser Antrag abgelehnt, sodass über den Gesetzentwurf insgesamt abgestimmt wurde. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an. Zur Abstimmung lag zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5526) vor. CDU/CSU: Belange des Mittelstandes werden beachtet Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) kündigte an, dass Vergabeverfahren jetzt beschleunigt und vereinfacht würden. Auch die Gelder aus dem Sondervermögen würden schneller „auf die Straße kommen“ und der Modernisierung des Landes zugute kommen. Es gehe um ein Auftragsvolumen der öffentlichen Hand in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrags. Auf die Belange des Mittelstandes werde geachtet und auch darauf, dass die Regeln für die Kommunen praktikabel anwendbar seien. Der Erfüllungsaufwand der Kommunen werde um 280 Millionen Euro im Jahr sinken, rechnete Lenz vor. Man brauche schnellere Auftragsvergaben, damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu mehr Investitionen und mehr Wachstum führen würden. AfD: Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei Enrico Komning (AfD) warnte davor, dass beschleunigte Verfahren zum Einfallstor für Fehlentwicklungen würden: „Genau das passiert hier“. Formal bleibe man bei der Losvergabe, aber in der Praxis werde die Gesamtvergabe leichter möglich, weil jetzt auch aus zeitlichen Gründen von der Losvergabe abgesehen werden könne. Da jedes Projekt unter Zeitdruck stehe, werde die Folge sein, dass Großaufträge an Großfirmen gehen würden. „Mittelstand, Handwerk und kleine Unternehmen bleiben bei öffentlichen Aufträgen außen vor oder werden zu Subunternehmern degradiert.“ So würden aus dem Mittelstand, dem Rückgrat der Wirtschaft, Mittelstandsunternehmer am Katzentisch. Auch eine Schaffung „grüner Leitmärkte“ dürfe es nicht geben. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Märkte zu definieren. Wer politisch vorgebe, was nachgefragt werden solle, verlasse den Weg der sozialen Marktwirtschaft und begebe sich auf den Weg der staatlichen Lenkung. Das geschehe hier mit einer Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei und sei Planwirtschaft, kritisierte Komning. SPD: Wir ölen das Getriebe des Vergabewesens Armand Zorn (SPD) sagte, ein Sondervermögen allein baue noch keine Brücken, ein Haushaltsbeschluss saniere noch keine Schule, und eine politische Ankündigung verlege noch kein Gleis. Die öffentliche Beschaffung sei das wichtigste Werkzeug des Staates. Hier entscheide sich, ob aus Plänen konkrete Projekte würden. „Wir ölen endlich das Getriebe des Vergabewesens, damit öffentliche Investitionen nicht nur auf dem Papier kreisen, sondern auch auf der Straße, auf der Schiene und in den Kommunen ankommen“, sagte Zorn. Demokratie werde auch daran gemessen, ob sie liefere und vor allem, wie schnell sie liefere. Für die SPD sei wichtig, dass der Mittelstand geschützt und die Tariftreue als verbindlicher Standard vorgeschrieben werde. Außerdem werde die industrielle Zukunft durch grüne Leitmärkte gestärkt. Grüne: Fauler Kompromiss mit wenig Ambitionen Von einem faulen Kompromiss mit wenig Ambitionen sprach dagegen Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen). Die öffentliche Hand vergebe Aufträge mit einem Volumen von 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Vergabe unkomplizierter zu machen, sei richtig, aber die Koalition sorge nicht dafür, dass das Geld klüger und nachhaltiger ausgegeben werde, zum Beispiel für die Verwendung von grünem Stahl. Statt dessen betreibe die Koalition schuldenfinanzierte Gießkannenpolitik. Dass die Union und SPD hinter den Standards der EU zurückbleiben wollten, bezeichnete Joswig als Katastrophe. Linke warnt vor Vetternwirtschaft Janine Wissler (Die Linke) forderte, öffentliche Vergabeverfahren müssten transparent sein und klare Standards erfüllen. Das dürfe nicht unter dem Deckmantel der Beschleunigung unterlaufen werden. Die öffentliche Vergabe habe einen großen Anteil an der Wirtschaftsleistung. Unternehmen, die mit Dumpinglöhnen versuchen würden, an Aufträge zu kommen, dürften sich nicht durchsetzen. Investitionen seien dringend notwendig, Tarifbindung, soziale Standards und Klimaschutz seien wichtig. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setze auf weniger Transparenz und Nachweise und nenne das noch Bürokratieabbau. Besonders kritisierte Wissler die Ausweitung der Direktvergabe auf 50.000 Euro, sodass Aufträge bis zu dieser Summe ohne Ausschreibung vergeben werden könnten. Ein Verzicht auf Ausschreibungen mache Behörden jedoch korruptionsanfällig, warnte Wissler vor Vetternwirtschaft. Der Umgang mit Steuergeldern müsse kontrolliert werden. Dazu werde auch ein handlungsfähiger öffentlicher Dienst gebraucht. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen öffentliche Vergabeverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Änderungen soll auch die Verwaltung entlastet werden. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffne, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Darstellung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne wolle sie Vorschläge auf EU-Ebene einbringen. Änderungen im Wirtschaftsausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte in seiner Sitzung am 22. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Änderungen beschlossen, die von CDU/CSU und SPD eingebracht worden waren. Dadurch wurde der Entwurf vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Bei der Auftragsvergabe sind nun „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Entschließung beschlossen Der Ausschuss hatte auf Antrag der Koalitionsfraktionen zudem eine Entschließung beschlossen. Vorgesehen ist, die Regelungen zur Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen sollen die neuen Regelungen so anwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz und -abfluss möglich wird, um die Modernisierung des Landes zügig voranzutreiben. A Außerdem soll im Zuge der Reform des Vergaberechts auch die Ausgestaltung der Local-Content-Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU-Ebene aktiv und engmaschig begleitet werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die EU-weiten „Made-with-EU“- und Low-Carbon-Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und Förderinstrumenten kohärent mit den nationalen Regelungen umgesetzt werden, strategische Wertschöpfung in Deutschland gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. „Gold-plating ist zu vermeiden“, heißt es. (hle/nki/eis/23.04.2026)

Dentons advises Global Relay on acquisition and financing of 45 Cannon Street

Dentons News - 23.04.2026

Dentons, the world's largest global law firm, has advised Global Relay on the acquisition and financing of 45 Cannon Street, a prime City of London office building.

Breaking: DOJ Reschedules and Provides a Pathway for Full Legalization of Medical Cannabis

Dentons Insights - 23.04.2026

Medical cannabis products moved to Schedule III and to become fully legal with DEA Registration; Possibility for Adult-Use Rescheduling in Upcoming Hearing

Dentons advises Mitsui E&P Middle East on the sale of its interest in Oman’s Block 27

Dentons News - 23.04.2026

Dentons has advised oil and gas exploration and production company Mitsui E&P Middle East (MEPME), a subsidiary of Mitsui & Co., Ltd., on the sale of its 35% non-operated interest in Block 27 in the Sultanate of Oman to OQ Exploration & Production SAOG (OQEP) for US$75 million.

Thailand's Environmental Law Reform Wave: Five Emerging Laws and Their Implications for Business and ESG

Dentons Insights - 23.04.2026

Thailand: Thailand is transitioning from a fragmented, regulation-based environmental regime to a suite of primary legislation covering pollution disclosure, clean air, climate change, circular economy, and wetlands protection. If the new government moves forward with these legislative proposals, it will shape Thailand’s ESG regulatory landscape for the next decade. Businesses operating in Thailand, and investors with exposure to Thailand, should assess how each framework may affect their compliance obligations, capital expenditure, and reporting requirements.

Nonprofit Endowments: What Boards and Donors Need to Know

Dentons Insights - 23.04.2026

United States: As nonprofits face increased financial uncertainty and heightened scrutiny around restricted funds, endowments are playing a more critical—and often misunderstood—role in long‑term mission sustainability.

Withdrawing job offers: hidden risks for employers

Dentons Insights - 23.04.2026

United Kingdom: Labelling an offer "subject to" checks will not necessarily prevent a binding contract. A recent decision highlights the importance of clear drafting and the risk of significant notice liabilities if an employer withdraws an offer.

Safety meets privacy: What Australia’s automated vehicle laws mean for your business

Dentons Insights - 23.04.2026

Australia: Automated vehicles are moving quickly from testing into everyday use, and Australia’s rules are starting to catch up. In this article, we unpack what the next wave of automated vehicle safety rules means for Australian businesses, how those changes intersect with existing privacy expectations, and why safety and data governance can no longer be handled separately. We look at who may carry responsibility, what types of vehicle data are attracting attention, and why many current data practices may not be ready for what lies ahead.

Australia ESG Bulletin – April 2026

Dentons Insights - 23.04.2026

Australia: 2025 saw global divergence in ESG regulation, which is reflected in Australia’s recent reforms. In the last year, Australia has implemented mandatory climate reporting and increased prosecutions for greenwashing, while environmental reforms have been passed with the aim of cutting “green tape” and fast-tracking energy projects. Organisations doing business in Australia need to be aware of the changing laws, and implications for their internal ESG policies and sustainability goals.