Aktuelle Nachrichten

Norton Rose Fulbright advises FMO on US$500m bond

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised FMO, the Dutch entrepreneurial development bank, on the issuance of its US$500 million bond, the first benchmark USD issuance of 2026 by FMO.

Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratie­abbau

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 15. Januar 2026, über den „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ (21/2730) debattiert. Im Anschluss wurde die Unterrichtung an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung. CDU/CSU: Bürokratierückbau ist eine Führungsfrage Für die CDU/CSU-Fraktion warb Ralph Brinkhaus für den von der Bundesregierung avisierten Bürokratierückbau. Ein „handlungsfähiger, bürokratiearmer Staat“ sei nicht nur die „beste Wirtschaftsförderung“, sondern auch die Voraussetzung beispielsweise für den Kampf gegen den Klimawandel sowie wichtig für die Akzeptanz der Demokratie. Es sei keine Raketenwissenschaft, „dass wir einen Handlungsbedarf haben“, sagte Brinkhaus. Daher benötige es keine weiteren Konzepte, Papiere oder Workshops. „Wir müssen drei Dinge machen: Umsetzen, umsetzen, umsetzen“, forderte der Christdemokrat und forderte, Bürokratieabbau als Führungsfrage zu begreifen: „Das lässt sich nicht wegdelegieren.“ AfD: Fesseln des Sozialismus sprengen Für die AfD-Fraktion kritisierte Sebastian Maack den Niedergang Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten und machte dafür die überbordende Bürokratie mit verantwortlich. Insbesondere die EU habe sich als „echter Bürokratieturbo“ erwiesen. Die Zielrichtung der Bundesregierung sei „absolut lobenswert“, sagte Maack. Es fehle aber eine übergeordnete Strategie, die Regierung habe sich im „Dickicht des Klein-Kleins verzettelt“. Der Abgeordnete forderte einen Paradigmenwechsel weg von der Planwirtschaft und zurück zur Marktwirtschaft. „Wir müssen die Fesseln des Sozialismus sprengen“, verlangte Maack. SPD: Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe Für die SPD-Fraktion verwies Parsa Marvi auf Umfragen unter Unternehmen, die sich vor allem einen Abbau der Bürokratie wünschten. Zu komplexe Regeln und zu lange Verfahren belasteten auch die Bürger. Daher sei ein „nachhaltiger Durchbruch“ beim Bürokratieabbau wichtig. Die Bundesregierung habe schon wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht, das reiche aber noch nicht. Man müsse dranbleiben und das Ambitionsniveau hoch halten. Es bedürfe zudem noch mehr großer Würfe, wie es mit dem Wohnungsbauturbo und dem Infrastrukturzukunftsgesetz gelungen sei. „Der Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe“, sagte der Sozialdemokrat. Grüne: Schlauer Staat statt schlanker Staat Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschied Dr. Moritz Heuberger der Bundesregierung, dass in ihren Entlastungspaketen viele richtige Ansätze drinnen seien, es aber nicht nur bei guten Vorsätzen bleiben dürfe, sondern umgesetzt werden müsse. Allerdings fehle weiterhin der große Wurf, es sei weitgehend „Symptombekämpfung“, was die Bundesregierung betreibe. Statt Berichtspflichten einfach zu streichen und damit Umwelt- und Sozialstandards zu kürzen, müssten Verfahren vereinfacht und digitalisiert werden, forderte Heuberger. „Wir wollen keinen schlanken Staat, der unter dem Gewicht seiner Aufgaben einbricht, sondern wir wollen einen schlanken Staat, der den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist“, so Heuberger. Linke: Bundesregierung liefert PR-Stunt Für die Fraktion Die Linke nannte Anne-Mieke Bremer die Vorlage der Bundesregierung einen „PR-Stunt aus dem Lehrbuch“. Über die tatsächliche Bürokratiebelastung erfahre man gar nichts. Sie kritisierte, dass unter dem Schlagwort des Bürokratieabbaus Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen gestrichen würden. Dies sei ein „Angriff auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten“. Gleichzeitig werde ein „Kontrollapparat gegen Arme“ aufgebaut, kritisierte Bremer die geplanten Reformen beim Bürgergeld: „Wenn es um Profite der Unternehmen geht, nennen Sie Regelungen Ballast, wenn es aber um die Drangsalierung von Sozialleistungsempfängern geht, ist Ihnen kein Verwaltungsaufwand zu hoch.“ Regierung: Klarer Kompass beim Bürokratierückbau Für die Bundesregierung zog der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, Philipp Amthor (CDU), eine erste positive Bilanz der Bemühungen beim Bürokratieabbau. Bei dem Thema bestehe kein Erkenntnisproblem, sondern über Jahre ein Umsetzungsproblem, das auch zu einem Glaubwürdigkeitsproblem der Politik geworden sei. Die Bundesregierung habe Konsequenzen gezogen und gehe mit „klarem Kompass“ voran. Eine Absage erteilte Amthor radikaleren Abbauideen. „In Richtung von allen Kettensägen-Apologeten: Wir glauben nicht daran, ohne Sinn und Verstand, ohne Kontext, ohne Maß und Mitte gegen den Staat zu agieren. Wer so agiert, der stiftet Chaos“, sagte der Christdemokrat. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung listet in dem Bericht laufende und geplante Schritte zur Entlastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern auf. Der Bürokratierückbau sei ein zentrales Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll laut Bundesregierung insbesondere dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen. In der laufenden Legislaturperiode seien bisher Vorhaben mit einer Entlastungswirkung von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen worden, heißt es in der Unterrichtung. Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem der fortlaufende Abbau von Berichtspflichten, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weiter informiert die Regierung über künftige Prioritäten beim Bürokratieabbau, mit denen „spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026“ eine weitere Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt werden soll. (scr/lbr/hau/15.01.2025)

Syrien: Keine Rechenschaft für Verbrechen in Suwaida

Click to expand Image Hatem Radwan steht nach einer tödlichen Schießerei neben Blutflecken im Gästehaus Al-Radwan in der überwiegend von Drusen bewohnten Stadt Suwaida in Syrien, 25. Juli 2025. © 2025 Khalil Ashawi/Reuters Syrische Regierungstruppen und lokale beduinische und drusische bewaffnete Gruppen haben während der Zusammenstöße im Juli 2025 in der südlichen Provinz Suwaida schwere Verbrechen begangen.Zu den Übergriffen zählten außergerichtliche Tötungen, Verletzungen der persönlichen Würde und Entführungen. Bis zu 187.000 Menschen wurden vertrieben.Die syrischen Behörden müssen zeigen, dass sie eine Regierung sind, die für alle Syrer*innen zuständig ist, indem sie die Verantwortlichen für die Gräueltaten in Suwaida auf höchster Ebene und alle beteiligten Parteien zur Rechenschaft ziehen.

(Beirut, 15. Januar 2026) – Die syrischen Regierungstruppen und lokale bewaffnete Beduinen- und Drusen-Gruppen sind für schwere Menschenrechtsverletzungen während der Zusammenstöße im südlichen Gouvernement Suwaida im Juli 2025 verantwortlich, erklärte Human Rights Watch heute. Die syrischen Behörden sollten alle Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen, einschließlich der angemessenen strafrechtlichen Verfolgung von Militärkommandanten und hochrangigen Beamten, die Menschenrechtsverletzungen angeordnet haben oder aufgrund ihrer Befehlsgewalt für Kriegsverbrechen verantwortlich sind.

Eine Konfrontation an einem Checkpoint zwischen bewaffneten Gruppen der Beduinen und Drusen am 12. Juli in der Provinz Suwaida eskalierte zu mehrtägigen bewaffneten Ausschreitungen. Am 14. Juli beschossen Sicherheitskräfte der Regierung Stellungen der Drusen, um die bewaffneten Gruppen der Beduinen zu unterstützen, woraufhin die Drusen mit Angriffen auf Regierungstruppen und Beduinen reagierten. Hunderte Zivilist*innen wurden getötet und verletzt, Zehntausende wurden vertrieben. Zwar hat sich die Lage inzwischen verbessert, doch leben die Vertriebenen weiterhin unter schwierigen Bedingungen.

„Die syrischen Behörden müssen zeigen, dass sie eine Regierung für alle Syrer sind, indem sie die Verantwortlichen für die Gräueltaten in Suwaida auf höchster Ebene und alle beteiligten Parteien zur Rechenschaft ziehen“, sagte Adam Coogle, stellvertretender Direktor der Abteilung Naher Osten bei Human Rights Watch. „Ohne eine vollständige Aufklärung dieser Verbrechen werden sich die Schrecken der Vergangenheit wiederholen.“

Obwohl diese Gruppen seit Jahrzehnten friedlich zusammenleben, führten die Zusammenstöße an den Kontrollpunkten am 12. Juli zu Kämpfen zwischen den Gruppen. Regierungstruppen griffen ein, um die Beduinen zu unterstützen, was die Spannungen zwischen der Regierung und der drusischen Gemeinschaft weiter verschärfte.

Human Rights Watch befragte 19 Opfer und Zeug*innen von Menschenrechtsverletzungen, darunter 14 Drusen und 5 Beduinen aus Suwaida, und verifizierte die Aussagen anhand von Fotos und Videos. Die Researcher befragten außerdem drei örtliche Aktivist*innen, einen syrischen Journalisten, der zusammen mit Regierungstruppen nach Suwaida gekommen war, sowie drei Quellen, die direkte Kenntnis von Beschränkungen für Hilfslieferungen hatten.

Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) schätzte, dass innerhalb einer Woche nach den Zusammenstößen über 93.000 Menschen vertrieben wurden und bis Ende Juli 187.000 Menschen, was zu einem akuten Mangel an Nahrung, Unterkünften und Medikamenten führte.

Die syrische Übergangsregierung hat es versäumt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die von allen Seiten während der Kämpfe begangenen Menschenrechtsverletzungen unparteiisch zu untersuchen, so Human Rights Watch. Am 16. Juli verurteilten die syrischen Behörden die „Verstöße” in Suwaida als „kriminell und rechtswidrig” und versprachen, Ermittlungen einzuleiten. Zwischen dem 17. und 22. Juli gaben die syrische Präsidentschaft, die Militärpolizei und das Verteidigungsministerium Erklärungen ab, in denen sie Rechenschaftspflicht versprachen und die Einrichtung eines Ausschusses zur Untersuchung der „schockierenden Verstöße” durch eine „unbekannte Gruppe in Militärkleidung” ankündigten.

Eine Regierungsstelle wurde beauftragt, innerhalb von drei Monaten Bericht zu erstatten. Am 16. November gab der Ausschuss bekannt, dass er eine Verlängerung um zwei Monate beantragt habe und den Bericht bis Ende des Jahres veröffentlichen werde. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Seit den Zusammenstößen wurde die humanitäre Hilfe für bedürftige Zivilist*innen aufgrund von Zugangsbeschränkungen durch die Regierung und weiterhin bestehender unsicherer Lage erheblich behindert. Obwohl die Zugangsbeschränkungen inzwischen gelockert wurden, bestehen laut zwei informierten Quellen weiterhin bürokratische Verzögerungen und Hindernisse bei der Verteilung und Koordination von Hilfsgütern innerhalb der Provinz. Laut Angaben eines Mitarbeiters einer Hilfsorganisation werden Dutzende Menschen weiterhin vermisst oder sind entführt worden, ohne dass ihre Familien Informationen über ihren Verbleib oder ihr Befinden erhalten hätten.

Am 21. August berichteten UN-Expert*innen, dass Angriffe lokaler Milizen, Übergangsbehörden und verbündeter bewaffneter Gruppen auf nur drei Dörfer in Suwaida zum Tod von etwa 1.000 Menschen geführt hätten, darunter 539 identifizierte drusische Zivilist*innen. Das gesamte Ausmaß der zivilen Opfer ist nicht bekannt, da sich eine erhebliche Anzahl von Leichen möglicherweise noch in Häusern befindet, zu denen Bergungsteams keinen Zutritt erhielten.

Am 2. Oktober reiste die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Syrien nach Suwaida, um die Übergriffe vom Juli zu untersuchen. Es war der erste Besuch internationaler Menschenrechtsexpert*innen. Sie haben seitdem weitere Besuche in der Region durchgeführt.

Das humanitäre Völkerrecht ist auf die Kämpfe zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Gruppen in Suwaida anwendbar. Der gemeinsame Artikel 3 der Genfer Konventionen von 1949 und des Völkergewohnheitsrechts verbietet Angriffe auf Zivilist*innen, summarische Hinrichtungen, Verletzungen der persönlichen Würde sowie die Zerstörung und Plünderung von zivilem Eigentum. Schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die mit krimineller Absicht begangen werden, sind Kriegsverbrechen.

Militärkräfte der syrischen Übergangsregierung waren zuvor in schwere Übergriffe gegen Minderheiten verwickelt, insbesondere gegen alawitische Syrer*innen im März 2025. Bei den Ermittlungen der Regierung zu den mutmaßlichen Verbrechen wurden hochrangige Beamte mangels Beweisen für direkte Befehle zur Begehung von Gewalttaten freigesprochen. Allerdings können Kommandeure und hochrangige Beamte aufgrund ihrer Befehlsverantwortung für Kriegsverbrechen ihrer Untergebenen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn sie von solchen Verbrechen wussten oder hätten wissen müssen und diese nicht verhindert oder die Verantwortlichen nicht bestraft haben.

Die syrische Regierung sollte unparteiische Ermittlungen zu den Auseinandersetzungen im Juli und März gewährleisten und dabei nicht nur niedrigrangige Militärs und Zivilbeamte einbeziehen, wie es bisher der Fall war, sondern auch hochrangige Militärs und Zivilbeamte. Im Januar 2026 führten erneute Zusammenstöße zwischen Regierungstruppen und den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften zu 23 Todesfällen und der Vertreibung von über 100.000 Menschen. Diese jüngsten Zusammenstöße zwischen Regierungstruppen und von Minderheiten geführten bewaffneten Gruppen unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sicherheitssektors und der Rechenschaftspflicht für schwere Menschenrechtsverletzungen.

Wenn die Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, Strafverfolgungen durchzuführen, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen, sollten die Vereinten Nationen und Regierungen eingreifen, um die Bemühungen um Rechenschaftspflicht zu unterstützen. Die syrischen Behörden sollten eine ernsthafte Reform des Sicherheitssektors vorantreiben, indem sie rechtswidrig handelndes Personal überprüfen, Disziplin durchsetzen und bewaffnete Gruppen unter die rechenschaftspflichtige Staatsgewalt stellen oder sie demobilisieren.

„Die Anerkennung der Gräueltaten durch die Regierung reicht nicht aus, wenn diejenigen, die die missbräuchlichen Kräfte anführen und leiten, vor der Justiz geschützt werden“, sagte Coogle. „Ohne Rechenschaftspflicht auf höchster Ebene und strukturelle Reformen des Sicherheitssektors wird Syrien weiterhin in einem Kreislauf aus Gewalt und Vergeltungsmaßnahmen gefangen sein.“

Kategorien: Menschenrechte

BMJV legt Gesetzentwurf vor: Recht auf Reparatur kommt ins BGB

LTO Nachrichten - 15.01.2026

Was die Ampel-Koalition versäumte, setzt Schwarz-Rot nun um: Das von der EU auf den Weg gebrachte Recht auf Reparatur soll ins nationale Recht eingeführt werden. Verbraucherrechte und Nachhaltigkeitsgedanken sollen so gestärkt werden.

Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Agrarausschuss hat die Annahme des Gesetzentwurfs der Koalition zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz empfohlen.

Schwimm-Verband und DLRG stehen hinter Schwimmbadplan

Sport und Ehrenamt/Ausschuss Der Deutsche Schwimm-Verband sowie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft halten das Ziel, dass bis 2035 jedes Kind in Deutschland nach der Grundschule sicher schwimmen kann, für erreichbar.

Linke: Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste

Kultur und Medien/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag eine Investitionsverpflichtung und ein Steueranreizmodell zur Förderung von Filmproduktionen in Deutschland.

Bundestag lehnt Antrag der Grünen zum Mittelstand ab

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangt bessere Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe (21/3047) und die Förderung des Umbaus einer klimaneutralen Wirtschaft. Dazu schlägt sie unter anderem eine Wärmepumpenoffensive (21/3317) für Privathaushalte und für Großprojekte vor. Im Bundestag sind dazu am Donnerstag, 15. Januar 2026, beide Anträge kontrovers diskutiert worden. Die Regierungsfraktionen sehen sich mit ihrem wirtschaftspolitischen Kurs auf dem richtigen Weg. Die größte Oppositionsfraktion im Bundestag, die AfD, lehnte die Pläne der Grünen komplett ab. Der Antrag zum Mittelstand erhielt in der Abstimmung lediglich die Stimmen der Grünen, die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD und die AfD stimmten dagegen, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Die Vorlage wurde ohne Beschlussempfehlung eines Ausschusses direkt abgestimmt. Die Forderungen zur Wärmepumpe wurden zur federführenden weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Grüne: Planungssicherheit für Unternehmen und Privathaushalte Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Anträge mit Planungssicherheit, die sowohl Unternehmen wie auch Privathaushalte bräuchten. "Der Mittelstand steht für Stabilität und Innovation", sagte Stein. Er sorge für Arbeits- und Ausbildungsplätze, aber er werde "von der Bundesregierung nicht ausreichend gestärkt, trotz Sonntagsreden, trotz Ankündigung". Eine "starke, sozialökologische Marktwirtschaft" könne es nur mit einem starken Mittelstand geben. "Wer Innovation will, muss kleine und mittlere Unternehmen befähigen", forderte die Abgeordnete. Ihr Parteikollege Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen) warnte vor der Wiederholung der gleichen Fehler, die in Deutschland bei der Solarindustrie gemacht worden seien und nun bei der E-Autoherstellung zutage träten, statt hierzulande würden diese Techniken nun im Ausland produziert. Bei der Wärmepumpenherstellung dürfe das nicht auch passieren. "Die Wärmepumpe ist keine Zwangsmaßnahme, sondern eine Zukunftstechnologie", sagte er. Statt "Klarheit und Planungssicherheit" gebe es "Verwirrung, und das kostet Arbeitsplätze, Investitionen und Innovation". SPD: Wärmepumpe kein Nischenprodukt Dem schloss sich Helmut Kleebank (SPD) an. Die Wärmepumpe sei "längst kein Nischenprodukt mehr, sondern ein eindeutiger Wettbewerbsvorteil", weil damit dauerhaft niedrige Strompreise erreichbar würden. Durch die Wärmepumpentechnik seien in der Industrie in den letzten Jahren 75.000 Arbeitsplätze entstanden, mit einem Jahresumsatz von 3,5 Milliarden Euro. Zudem stünden hinter dieser Technologie "Hunderttausende Beschäftigte im Handwerk und bei den Energieversorgern". Diese Wertschöpfung dürfe nicht an internationale Wettbewerber verloren gehen, warnte der Sozialdemokrat. Union: Antrag der Grünen ist unglaubwürdig Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde zwar anerkannt, dass die Wärmepumpe eine Zukunftstechnologie sei, doch die Forderungen der Grünen läsen sich laut Andreas Lenz (CDU/CSU) wie ein "Robert-Habeck-Gedächtnis-Antrag". Das werde deutlich, weil im Antrag nur die Wärmepumpe vorkomme und keine andere Technologie. Dabei seien Pellet-Heizungen, die Holzenergie und die Fernwärme auch entscheidend. Klaus Wiener (CDU/CSU) hielt den Grünen vor, in dreieinhalb Jahren Regierung mit einem Vize-Kanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck weder steuerliche Anreize noch Strompreiskompensation für mittelständische Betriebe "hinbekommen zu haben". Für ihn sei der Antrag deshalb unglaubwürdig. Die aktuelle Bundesregierung "macht nun genau die Mittelstandspolitik, die die Ampel versäumt hat", sagte Wiener. Dafür bekam er Unterstützung von Daniel Bettermann (SPD), der aufzählte, was die schwarz-rote-Koalition bereits auf den Weg gebracht habe: Bürokratieabbau, Investitionen in die Infrastruktur, Wegfall der Gasspeicherumlage, Reduzierung der Netzentgelte und Technologieoffenheit. "Diese Regierung will, dass der Mittelstand erfolgreich den Strukturwandel meistern kann und hat deswegen diese grundlegenden Erleichterungen durchgesetzt", sagte Bettermann. AfD: Bürokratie trägt eine grüne Handschrift Die AfD-Fraktion übte harsche Kritik. Enrico Komning (AfD) nannte den Antrag zum Mittelstand "einen Treppenwitz", seien es doch die Grünen in Regierungsverantwortung gewesen, die "dem Mittelstand in den letzten Jahren mehr geschadet haben, und zwar vorsätzlich". Der Großteil der in dem Antrag beklagten Bürokratie trage eine klare Handschrift, und "die ist grün". Nachhaltigkeitsberichte, Taxonomievorgaben, Energieeffizienznachweise, Klimabilanzen, Transformationspläne, ESG-Kriterien, Lieferketten-Sorgfaltspflichten, "das alles fällt nicht vom Himmel, sondern ist das Ergebnis einer Politik, die glaubt, man könne Wirtschaft verordnen", sagte Komning. Linke verweist auf Arbeitsbedingungen im Mittelstand Agnes Conrad (Die Linke) erinnerte an die Arbeitsbedingungen im Mittelstand. Die Bundesregierung plane die Abwicklung des Acht-Stunden-Arbeitstages, dabei sei vor allem das Handwerk wichtig "für die Wärmewende". Der Antrag erkenne die Bedeutung zwar an, aber es fehlten Anmerkungen zu Arbeitsbedingungen, zur Ausbildung und Anwerbung von Fachkräften. "Schlechte Bezahlung und unattraktive Rahmenbedingungen" führten eben zu "leeren Bewerberlisten bei vollen Auftragsbüchern". Erster Antrag der Grünen Auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe zielt der erste Antrag (21/3047) ab. Obwohl Millionen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiteten, „die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen“, werde der Mittelstand von der Bundesregierung – „entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt“, argumentieren die Abgeordneten und fordern unter anderem, sofort und dauerhaft die Stromsteuer „für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken“. Außerdem sollen Unternehmen beim Umstieg von fossiler Wärme „auf moderne, strombasierte Wärmeproduktion“ gezielt unterstützt werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern außerdem eine „Wärmepumpenoffensive“ (21/3317). Durch die „andauernde Unklarheit“ in Bezug auf die angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und Reform des Gebäudeenergiegesetzes habe die Bundesregierung in der Branche und bei den Verbrauchern große Verunsicherung erzeugt, was Investitionen, Kaufentscheidungen und die Weiterentwicklung des Marktes deutlich gehemmt habe, führen die Antragsteller aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, „damit Deutschland einer der führenden Anbieter für Wärmepumpentechnologien bleibt“, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen und verlässlich zu finanzieren sowie die Vorgabe zum Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien im Paragrafen 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beizubehalten, „um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“. (nki/hau/15.01.2026)