Aktuelle Nachrichten

Fragen zum Corona-Impfstoff Comirnaty

Gesundheit/KleineAnfrage Der Covid-19-Impfstoff Comirnaty ist erneut Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

AfD interessiert sich für Aufkleber

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/KleineAnfrage Für die staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

VG Aachen zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren: Ein Harnstein disqualifiziert nicht für den Polizeidienst

LTO Nachrichten - 16.03.2026

Ein Mann hatte einmalig an einem Harnstein gelitten und wurde daher aus dem Bewerbungsverfahren für den Polizeidienst ausgeschlossen. Doch nach der neueren Rechtsprechung des BVerwG war das rechtswidrig.

Unterschiedliches Echo auf Regierungsentwurf zum Schutz vor SLAPP-Klagen

Sehr unterschiedlich haben Sachverständige bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 16. März 2026, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beurteilt, der einen besseren Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen bringen soll. SLAPP steht für strategic lawsuit against public participation oder strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Dabei werden Journalisten und andere Personen, die sich öffentlich geäußert haben, mit Klagen überzogen mit dem einzigen Ziel, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand zur Verteidigung sie zum Schweigen bringt. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) stand auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ (21/4276) zur Begutachtung. Zweifel am Ausmaß des Problems Die Vertreter des Deutschen Richterbundes und der Bundesrechtsanwaltskammer stellten übereinstimmend fest, dass in Deutschland, anders als in anderen EU-Ländern, zumindest kein strukturelles SLAPP-Problem bestehe. So berichtete Dr. Christopher Sachse, Mitglied der Pressekammer des Oberlandesgerichts Hamburg und Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, seine Pressekammer bearbeite jährlich 600 bis 800 Verfahren, und davon sei in den letzten Jahren kein einziges als missbräuchlich einzustufen gewesen. Sachse verwies darauf, dass hierzulande die Richter sowohl über die Zulässigkeit einer Klage als auch über den Streitwert entschieden. Auch Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, hob den bereits jetzt wirksamen Schutz vor missbräuchlichen Klagen hervor und mahnte, es dürfe nicht umgekehrt für redlich handelnde Kläger der Rechtsschutz eingeschränkt werden. Lob für zurückhaltende Gesetzgebung Der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Peter Allgayer lobte in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen nicht über die umzusetzende EU-Richtlinie hinausgeht. Dazu gehört, dass sich die Regelungen auf Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug beschränken. Allerdings kritisierte Allgayer eine Regelung, wonach bei Klagen gegen öffentliche Äußerungen das Gericht stets vorab die Frage der Missbräuchlichkeit klären soll. Es sei nicht ersichtlich, warum das Gericht darüber nicht nur auf Antrag entscheiden soll. Hierzulande vor allem Problem durch Abmahnungen Prof. Dr. Roger Mann, der als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowohl Beklagte als auch Kläger vertritt, verwies darauf, dass in Deutschland die Einschüchterung weitgehend im vorgerichtlichen Bereich erfolge, nämlich durch Abmahnungen mit horrenden Drohungen. Daraufhin würden die Abgemahnten oft unnötig Unterlassungserklärungen unterzeichnen, welche den öffentlichen Diskurs einschränkten. Rechtsbeirätin Dr. Jessica Flint von der NO-SLAPP-Anlaufstelle bestätigte dies. Beispielsweise für Lokaljournalisten oder Blogger sei es schwer, sich gegen solche Abmahnungen finanzkräftiger Unternehmen zu verteidigen. Kritik an Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle Die Beschränkung des Gesetzentwurfs auf grenzüberschreitende Fälle fand in der Anhörung nicht nur Zustimmung, sondern auch Kritik. Ganz grundsätzlich bemängelte Rechtsanwalt Joschka Selinger, Schwerpunktleiter „Demokratie und Grundrechte“ bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, dass eine solche Regelung neu im deutschen Rechtssystem sei. Zudem sei keine scharfe Abgrenzung zwischen rein inländischem und grenzüberschreitendem Bezug möglich, vor allem im Zeitalter des Internets. Auch Nina Noelle von Greenpeace Deutschland forderte, diese Beschränkung aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Noelle betonte vor allem die Probleme gemeinnütziger Organisationen durch SLAPP-Verfahren. Diese hätten oft nicht die finanziellen Rücklagen, um langjährige Gerichtsverfahren durchzustehen, und könnten deshalb „in den Bankrott geklagt werden“. Noelle verlangte, eine wesentlich höhere Missbrauchsgebühr im Gesetz zu verankern. (pst/16.03.2026)

Plädoyer im Høiby-Prozess: "Mann mit einem Aggressionsproblem"

beck-aktuell - 16.03.2026

Eifersucht, Wut, Kontrollverlust: In seinem Plädoyer beschreibt der Staatsanwalt den Sohn der norwegischen Kronprinzessin als Mann ohne Respekt für Regeln und Normen – oder Frauen.



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Fluggast-Klagen: Gerichte zunehmend belastet

beck-aktuell - 16.03.2026

Klagen von Passagieren wegen verspäteter oder stornierter Flüge stellen die Justiz zunehmend vor Herausforderungen. Bei den 19 Gerichten an Standorten mit größeren Flughäfen in Deutschland gab es 2025 mehr als 121.000 Entschädigungsfälle von Reisenden.



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"Humanität im Promille-Bereich": Kaum Härtefall-Visa nach ausgesetztem Familiennachzug

beck-aktuell - 16.03.2026

Im Sommer war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus gestoppt worden. In Härtefällen kann die Einreise dennoch erlaubt werden – doch bislang wurden nur zwei Visa bewilligt.



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Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 16. März 2026, deutlich. Durch den Entwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Auf Zuspruch stieß der Gesetzentwurf unter anderem bei der Autobahn GmbH, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Die Regelungen fügten sich systematisch in die bisherige Beschleunigungsgesetzgebung ein, lobte Dr. Ruth Hadamek von der Autobahn GmbH des Bundes. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller forderte, die Regelung als Gesamtpaket bestehen zu lassen. DB-Vertreterin Dr. Nina Kaden begrüßte vor allem die geplante Planrechtsfreiheit für kleine Baumaßnahmen. Alle drei zeigten sich auch als Befürworter der vorgesehenen Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung mit der Ausweisung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen. "Nur ortsnaher Ausgleich für Natureingriffe schützt Arten" Letzteres stieß insbesondere bei der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Dr. Franziska Heß, wie auch bei Christiane Rohleder, Bundesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), auf Ablehnung. Kein Vorhabenträger werde künftig noch reale Ausgleichsflächen suchen, sagte Heß. Nur ein ortsnaher Ausgleich für die Eingriffe in die Natur schütze die konkret betroffenen Arten, betonte Rohleder. Die „zunehmend inflationäre“ Verwendung des Begriffs des „überragenden öffentlichen Interesses“ stieß bei Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auf Kritik. Für Alexander Möller vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen bleibt der Entwurf trotz wichtiger Initiativen in einigen Punkten hinter den dringenden Notwendigkeiten eines wirksamen und schnelleren Aus-, Neu- und Ersatzbaus von Schieneninfrastrukturen zurück. "Rechtsschutz für Betroffene wird nicht verletzt" Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hält den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für „rechtlich unbedenklich“. Der Rechtsschutz für Betroffene werde nicht verletzt. Es sei später noch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss möglich, sagte er. Jürgen Collée, Kapitän der Binnenschifffahrt, forderte die Einbeziehung der Wasserstraße in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus seiner Sicht kämpft aktuell in Deutschland „jeder Verkehrsträger gegen den anderen“. Das System müsse aber ineinandergreifen „und jeder dort stark sein, wo er stark ist“. "Vereinfachte und beschleunigte Fernstraßen-Vorhaben" Für priorisierte Vorhaben von Fernstraßen könnten die Verfahren nun rechtlich vereinfacht und beschleunigt werden, sagte Autobahn GmbH-Vertreterin Hadamek. Dies gelte für Erhaltungsmaßnahmen wie Brücken, „aber auch für die dringendsten Bedarfsplanvorhaben“. Hadamek verwies auf die Abschaffung von Doppelprüfungen bei Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung. Umweltprüfungen würden dadurch nicht abgeschafft, „sondern konzentriert für die Planfeststellung vorbereitet und dort in einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“, betonte sie. Dass künftig die Gesichtspunkte der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren geprüft würden, stieß auf Zuspruch bei DB-Vertreterin Kaden. Damit entfalle ein gesondertes der Planfeststellung vorgelagertes Verfahren, das oft landespolitisch aufgeladen sei. Von der Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation verspricht sich Kaden eine Beschleunigung zu Beginn der Projekte, „weil die Flächensuche sehr viel Zeit in Anspruch nimmt“. "Begrenzte Beschleunigungswirkung" VDV-Vertreter Möller begrüßte, dass die planfeststellungsfreien Vorhaben erweitert werden. Da die Genehmigungsfreiheit weiterhin nur gelten solle, wenn die Maßnahmen einzeln ausgeführt werden, sei die Beschleunigungswirkung aber begrenzt, sagte Möller in Übereinstimmung mit DB-Vertreterin Kaden. Dies sei in der Regel nicht effizient, insbesondere wenn die Kombination mehrerer genehmigungsfreier Vorhaben keine zusätzlichen Belange berührt. Die Regelung zum Ersatzgeld bewerte er als „Win-Win-Situation für Naturräume und Infrastrukturentwicklung“. Eine zentrale Koordination von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermögliche trotz immer stärkerer Flächenknappheit wirksamere Maßnahmen zugunsten zusammenhängender Naturräume. Das Gesetz sei ein „sehr, sehr guter Vorschlag“, befand HDB-Hauptgeschäftsführer Müller. Wichtig sei nun, dieses Gesetz als Gesamtpaket, „wie es heute ist“, bestehen zu lassen. Alles, was herausgelöst werden könnte, lasse „eine offene Flanke“ zu. Müller warb dafür, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz immer im Zusammenhang mit anderen Gesetzen wie etwa zum Naturflächenbedarf und zum Vergaberecht zu denken. „Wenn in dieser gesamten Prozesskette irgendwo eine Vollbremse reinkommt, haben wir mit diesem einen Gesetz nicht viel gewonnen“, sagte er. Kritik an Genehmigungsfiktionen und Fristverkürzungen Kommunalvertreter Ritgen sprach von zahlreichen begrüßenswerten Regelungen zur Planungs- und Verfahrensbeschleunigung. Die Ausweitung von Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen sowie von pauschalen Fristverkürzungen bei unverminderter oder sogar zunehmender Komplexität der Rechtsmaterien und anhaltendem Mangel an Fachkräften bewertete er jedoch kritisch. Damit erhöhe sich das Risiko von Fehlern und materiellen Vollzugsdefiziten. Den Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ hält Ritgen für zu inflationär verwendet. Eine sehr breite Priorisierung erleichtere die Abwägung vor Ort letztlich nicht, sondern könne Nutzungskonkurrenzen verstärken und Konflikte in andere Verfahrensstufen verlagern, gab er zu bedenken. Verwaltungsrechtlerin Heß äußerte ähnliche Einwände. „Wenn nun praktisch alles überragend ist, verliert der Begriff letztlich seine Funktion“, sagte sie. Die damit intendierte Vorrangwirkung laufe ins Leere. Aus ihrer Sicht werden mit dem Entwurf die tatsächlichen Ursachen langer Verfahren nicht adressiert. Es fehle an einer Planpriorisierung, an Personal, an Umweltdaten, an einheitlichen Bewertungsstandards und an digitaler Ausstattung der Behörden, sagte Heß. "Gesetzentwurf offensichtlich verfassungswidrig" Aus Sicht der VCD-Bundesvorsitzenden Rohleder ist der Gesetzentwurf „offensichtlich verfassungswidrig“, da er nicht mit Verfassungsrang ausgestattete Infrastrukturvorhaben in großem Ausmaß durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ als höherrangig einstufe als den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. ohleder konstatierte zugleich eine Fehlsteuerung, wenn der Neubau von Fernstraßen priorisiert werden solle, „obwohl das Geld nicht einmal für die dringend nötigen Sanierungen der Autobahnbrücken ausreicht“. (hau/16.03.2026)

Clearstream and Euroclear Digitize Eurobond Issuance Revolutionizing the Market

Deutsche Börse (PM) - 16.03.2026
Clearstream and Euroclear Bank, the two International Central Securities Depositories (ICSDs), today announced that they launched their respective dematerialized Eurobond issuance services, now live and available for market use, marking a major milestone in the evolution of the €15.3 trillion Eurobond market.  Issuers can now bring Eurobonds to market in fully paperless form through both Clearstream and Euroclear. The elimination of physical global certificates represents a significant step forward in modernizing the Eurobond lifecycle across issuance and post-trade processes. Market participants will benefit from faster processing, improved operational efficiency, and reduced costs through the removal of physical global note handling. The dematerialized frameworks also enhance security by eliminating risks associated with loss, theft, or forgery, while providing full transparency through electronic ownership records. Dematerialized Eurobonds can be issued initially under English law, with further jurisdictions to be added. Jens Hachmeister, Head of Issuer Services & New Digital Markets at Clearstream, said: “This initiative represents a fundamental shift for the international debt markets, moving from a paper-based history to a fully digital future. We are committed to providing our clients with a seamless digital-native experience, empowering issuers to access capital more efficiently and securely than ever before. The digitization efforts by the two ICSDs significantly support the growth and effectiveness of European capital markets, making them more robust and attractive for issuers and investors globally.” Isabelle Delorme, Head of Product Strategy & Innovation at Euroclear, commented: “The launch of our dematerialized issuance service marks a pivotal moment for the Eurobond market. A market of this scale—valued at more than €15 trillion and experiencing double-digit growth in 2025 could not remain paper-based. It was neither sustainable nor fit for purpose to meet the needs of borrowers and their partners, including agents, law firms and investors. Through this truly collaborative effort, focused on delivering value to our clients through digitalized issuance, Euroclear and Clearstream have reached an important milestone in the digital transformation of the Eurobond market.” The Eurobond market is the world’s third largest debt market and, in addition, supports asset classes such as Exchange-Traded Products (ETPs), structured securities and certain equities. It caters to issuers and investors from all time zones and supports issuance, settlement, asset servicing and financing of currently 350,000 distinct Eurobonds that represent a total market value equivalent to over €15.3 trillion. With 12,000 issuers based across 130 countries, Eurobonds represent a truly global offering, with a more diverse issuer base than any other bond market worldwide. The Eurobond ecosystem is built on a network of global corporate trust banks, dealers and specialized service agents. Eurobonds can be issued under over 50 governing laws and in up to 100 currencies. ***    [Editorial note: Please find here a high-resolution photo of Isabelle Delorme and Jens Hachmeister.]    About Clearstream   Clearstream is the innovative and trusted post-trade business for the global markets. It runs the leading securities and funds servicing ecosystems of tomorrow. The company operates the German and Luxembourg central securities depositories and an international central securities depository for the Eurobonds market. With 21 trillion Euros in assets under custody, it is one of the world’s largest settlement and custody firms for domestic and international securities. It also delivers premier fund dealing, distribution, digital and data services, covering over 55 fund markets worldwide. Clearstream is part of Deutsche Börse Group, an international exchange organization and provider of innovative market infrastructures.  To learn more, visit us at www.clearstream.com or connect via LinkedIn.  About Euroclear  Euroclear group is the financial industry’s trusted provider of post trade services. Guided by its purpose, Euroclear innovates to bring safety, efficiency and connections to financial markets for sustainable economic growth. Euroclear provides settlement and custody of domestic and cross-border securities for bonds, equities and derivatives and investment funds. As a proven, resilient capital market infrastructure, Euroclear is committed to delivering risk-mitigation, automation and efficiency at scale for its global client franchise. Euroclear operates an ecosystem of seven CSDs including Euroclear Bank with over €43 trillion assets under custody.  To learn more, visit www.euroclear.com.  Media contacts: Clearstream Tabea Behr +49 (0)69 2 11-13 016 tabea.behr@deutsche-boerse.com Euroclear Craig MacDonald +44 (0) 7471 148 319 craig.macdonald@euroclear.com
Kategorien: Finanzen

"Identifikation geht verloren": Warum Partnerinnen und Partner immer häufiger die Kanzlei wechseln

beck-aktuell - 16.03.2026

Die Wechselbereitschaft von Partnerinnen und Partnern nimmt zu – und oft genug nehmen sie Teams und Mandanten mit. Im Interview spricht die juristische Personalberaterin Isabell Stoffers über Kulturbrüche, fehlende Identifikation und erklärt, warum Kanzleien oft zu spät reagieren.



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Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben"

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/KleineAnfrage Nach dem Umsetzungsstand des Aktionsplans "Queer leben" fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

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Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zum Betreuungsschlüssel, der Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten gestellt.

Kleine Anfrage zur Überprüfung von "Demokratie leben!"

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zur Weiterentwicklung und unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!" gestellt.

Honorare in der psychotherapeutischen Versorgung

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Linke fragt nach Lebenserwartung

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BVerwG 8 B 6.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 16.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))