Aktuelle Nachrichten

Erneuter Dämpfer für Trump vor Gericht

beck-aktuell - 11.09.2026
Erneuter Dämpfer für Trump vor Gericht AdobeStock_Midterms.jpg sara_stanisic Fr., 11.09.2026 - 10:07 Es geht hin und her: Weniger als zwei Monate vor den US-Zwischenwahlen ist immer noch unklar, ob Trumps neue Briefwahlregeln gelten werden oder nicht. Nun gibt es eine neue Entscheidung. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

Arbeits- und Sozialetat macht mehr als ein Drittel des Haushalts aus

Den Etatentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der auch 2027 der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben wird, hat der Bundestag am Freitag, 11. September 2026, erstmals beraten. Der Einzelplan 11 sieht Ausgaben von rund 201,46 Milliarden Euro vor. Das sind rund 4,12 Milliarden Euro mehr als 2026 (197,34 Milliarden Euro). Auf den Arbeits- und Sozialetat von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) entfallen damit 36,27 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts. Im aktuellen Jahr 2026 beträgt der Anteil 37,62 Prozent. Im Einzelplan sind zugleich globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,26 Milliarden Euro veranschlagt, nach rund 167,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf den Titel „Globale Minderausgabe Grundrente und GMA“ und 258 Millionen Euro auf eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Grüne: Regierung hat ihr Martyrium selbst gewählt Leon Eckert, Haushaltspolitiker der Grünen-Fraktion, hatte in der Debatte wenig Mitleid mit der Bundesregierung und ihren von Sparzwängen dominierten Haushaltsplänen. Denn die Regierung habe ihr „Martyrium“ selbst gewählt. Eckert erklärte auch, wie er zu diesem Fazit kommt: „Wir haben vor einem Jahr mit der Bereichsausnahme die Möglichkeit geschaffen, Schulden aufzunehmen, und zwar so, dass wir nicht an die Sozialausgaben ranmüssen.“ Dass es jetzt doch zu enormen Einschnitten im Etat des BMAS komme, liege allein daran, dass die Regierung sich entschieden habe, auf neue Einnahmequellen zu verzichten und die Kosten stattdessen auf die Allgemeinheit umzulegen, kritisierte Eckert. Bezogen auf die desolate Lage der Rentenversicherung könne zum Beispiel eine Erwerbstätigenversicherung zu mehr Einnahmen führen. Kontroverse um die "Rente mit 63" Aber soweit ist es noch lange nicht. Zwar hatte auch die Alterssicherungskommission der Bundesregierung Ende Juni dazu Vorschläge gemacht, allerdings in einer eher mittelfristigen Perspektive. Für Aufregung sorgt seit dem Bericht vor allem ein anderer Kommissionsvorschlag, nämlich die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, also jene mit 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz hatten zwar beteuert, die Vorschläge oder das „Gesamtkunstwerk“, wie sie es auch nannten, als Ganzes umsetzen zu wollen. Doch durch die Landtagswahlen im Osten des Landes avancierte das Thema doch zu einem der meistdiskutierten des Sommers. Und nach den desaströsen Wahlergebnissen für CDU und SPD in Sachsen-Anhalt vor einer Woche sah es kurzzeitig so aus, als würde die Abschaffung der „Rente mit 63“ wieder infrage gestellt, vor allem aus der SPD kamen kritische Stimmen. Selbst der Kanzler zeigte sich offen für Übergangsregelungen, wo er vorher noch vehement für eine Abschaffung plädierte. Ministerin: Unsere Reformen sind kein Selbstzweck In der Debatte über den Haushaltsplan bekräftigten die Koalitionsfraktionen ihren Reformwillen: So betonte Ministerin Bas: „Unserer Reformen sind kein Selbstzweck, es geht nicht darum, nur den Mangel zu verwalten. Im Gegenteil, wir wollen unser Land wieder besser machen. Dazu gehören gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen und eine sichere Rente.“ Es gehe darum, den Sozialstaat für die kommenden Jahrzehnte fit zu machen und an der Rentenreform festzuhalten. Denn „alles andere kommt uns teuer zu stehen“, warnte sie. Gleichzeitig kündigte sie an, dass es einen Vertrauensschutz für Menschen geben soll, die 45 Jahre gearbeitet haben und davon ausgehen, abschlagsfrei in Rente gehen zu können. CDU/CSU: Die Zeit für Reformen ist jetzt Marc Biadacz (CDU/CSU) sagte, die Gesamtkosten des Haushaltes von rund 200 Milliarden Euro zeigten, dass sich die Menschen auf den Staat verlassen könnten. Aber, sie machten auch deutlich, dass die finanziellen Herausforderungen steigen und die Spielräume enger werden. Dauerhaft steigende Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung könnten nicht die Lösung sein, mahnte er und appellierte an seine Kollegen: „Die Zeit für Reformen ist jetzt!“ Und er drängte Bärbel Bas förmlich zur Eile: „Liefern Sie uns die dafür nötigen Gesetzentwürfe!“ SPD: Nicht jede Struktur verteidigen Auch Kathrin Michel (SPD) sagte angesichts der 200-Milliarden-Grenze dürfe man sich schon fragen, „ob wir uns das noch leisten können?“. Klar sei, dass es einen Sozialstaat brauche, der früher ansetze und nicht nur Reparaturbetrieb sei. Gerade weil er sehr teuer sei, müssten wir fragen: „Was wollen wir damit erreichen?“ Da bedeute auch, nicht jede Struktur zu verteidigen, nur weil sie schon immer da war, so Michel. AfD: Diese Regierung kann es nicht Ulrike Schielke-Ziesing, AfD-Haushalts- und Rentenpolitikerin, wollte Union und SPD den Reformwillen nicht so ganz abnehmen: „Die seit mehr als einem Jahr angekündigten Reformen hat die SPD in dieser Woche quasi abgesagt und das zeigt: Diese Regierung kann es nicht, diese Regierung will es nicht!“ Sie warf den Koalitionären vor, die Bürger wie kleine Kinder zu behandeln, die „irgendwo abgeholt werden“ müssten. Aber die Bürger wüssten sehr genau, dass die Kassen leer sind. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte wiederum lehnte sie eine Reform, die nur deren Abschaffung bedeute, gleichzeitig ab. „Hier zu kürzen ist ein Affront gegenüber diesen Menschen und die völlig falsche Priorität“, sagte Schielke-Ziesing. Linke: Beschäftigte werden mit Misstrauen behandelt Für die Fraktion Die Linke kritisierte Tamara Mazzi die Bundesregierung grundlegend und warf aber vor allem der SPD vor, ständig weitere „rote Linien“ zu überschreiten. Diskussionen über die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, die Ausweitung des Acht-Stunden-Tages oder die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zeigten: „Beschäftige werden mit Misstrauen behandelt, während die Vermögenden dieser Gesellschaft geschont werden.“ Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter Der mit Abstand größte Ausgabenblock sind die Ausgaben für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 145,22 Milliarden Euro (2026: 140,01 Milliarden Euro). Allein die Leistungen an die Rentenversicherung steigen auf 132,04 Milliarden Euro (2026: 127,42 Milliarden Euro). Neu veranschlagt sind rund 1,34 Milliarden Euro für die Erstattung der Mehraufwendungen der Rentenversicherung für das Mindestsicherungsniveau. Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen von 12,45 Milliarden Euro auf 13,06 Milliarden Euro. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund rund 50,81 Milliarden Euro ausgeben und damit etwas weniger als 2026 (51,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben für das Grundsicherungsgeld sollen von 28,05 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro sinken. Dagegen steigt die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von 13 Milliarden Euro auf rund 13,15 Milliarden Euro. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind wie im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für diesen Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 6,52 Milliarden Euro vorgesehen. Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit steigt Deutlich steigen soll das überjährige Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dafür sind 5,2 Milliarden Euro eingeplant, nach 3,97 Milliarden Euro 2026. Der Haushaltsentwurf sieht darüber hinaus einen Finanzrahmen von bis zu zwölf Milliarden Euro für unterjährige Liquiditätshilfen vor, falls die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung sinkt der Ansatz von 450 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro. Für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind insgesamt rund 344,16 Millionen Euro vorgesehen, nach 323,82 Millionen Euro 2026. Für das Bundesteilhabegesetz stehen rund 67,85 Millionen Euro bereit (2026: 69,96 Millionen Euro). Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Zusätzliche Mittel für Aufgaben des BMAS stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die dort vom Ministerium bewirtschafteten Titel summieren sich 2027 auf rund 169,7 Millionen Euro, nach rund 85 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 134 Millionen Euro auf die Verwaltungsdigitalisierung insbesondere des Ministeriums sowie der Arbeits- und Sozialverwaltung einschließlich der Sozialversicherungsträger (2026: 58,36 Millionen Euro). (che/hau/11.09.2026)

Experten fordern Videoüberwachung in allen Schlachthöfen

Die Mehrheit der Sachverständigen hat am Freitag, 11. September 2026, die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung für alle Schlachtbetriebe gefordert. Für die Sichtung der Aufnahmen sollten die technischen und rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) geprüft werden. Die Experten äußerten sich am Freitagmorgen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zu dem von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes" (21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dem Gesetz soll der Tierschutz für warmblütige Tiere während des Schlachtens sichergestellt werden, indem eine Videoüberwachung in Schlachthöfen ab einer bestimmten Größe eingeführt werden soll. Einsatz technischer Hilfsmittel in der Praxis Dr. Kai Braunmiller, Amtstierarzt der Stadt Bayreuth und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbrauchschutz, in der bundesweit Schlachthoftierärzte organisiert sind, erläuterte in der Anhörung seine Erfahrungen: Vor über 25 Jahren seien an zwei mittelgroßen Städtischen Schlachthöfen in Oberfranken Kameras an den sogenannten tiersensiblen Stellen installiert worden, beim Abladen, beim Aufstallen, beim Zutrieb zur Betäubung und bei der Entblutung. "Dadurch konnte die Anzahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz deutlich gesenkt werden", sagte Barunmiller. Trotzdem gebe es weiterhin im geringen Umfang Verstöße, die mit der Technik gut erfasst und geahndet werden könnten. "Es hat sich gezeigt, dass wir dieses technische Hilfsmittel durchgängig in allen Schlachthöfen brauchen", sagte er. Im Fernsehen würden immer wieder verdeckt gefilmte Videoaufnahmen aus Schlachthöfen mit schwersten Tierschutzverstößen gezeigt, was in Folge zur vorübergehenden oder dauerhaften Schließung von fast zwanzig Schlachtbetrieben geführt habe. „Es ist in unser aller Interesse, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes an Schlachthöfen durchgängig eingehalten werden, um die Anzahl der Verstöße zu minimieren“, sagte der Tierarzt. Einsatz von KI-Techniken soll entlasten Dr. Melanie Schweizer, stellvertretende Vorsitzende der Bundestierärztekammer, sprach sich ebenfalls für "eine Kameraüberwachung in allen Schlachtbetrieben" aus. "Mit der Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben wird eine langjährige Forderung der Bundestierärztekammer (BTK) endlich umgesetzt", sagte Schweizer. Zudem forderte sie, dass die Verantwortlichkeiten klarer herausgestellt und Auswertungsmöglichkeiten einschließlich KI-Nutzung konkretisiert werden müssten. "Die Möglichkeit des Einsatzes von KI-Techniken zur Überwachung sollte hinsichtlich rechtlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben geregelt werden", forderte sie. Für "problematisch" hält die Bundestierärztekammer, dass die zuständige Behörde die Videoaufzeichnungen stichprobenartig sowie anlassbezogen sichtet. Dadurch werde die Verantwortung für den tierschutzgerechten Ablauf der Schlachtung der Behörde, nämlich dem amtlichen Tierarzt, zugeschoben. Die Sichtung stelle einen erheblichen Aufwand dar, der mit der vorhandenen Personaldecke der zuständigen Behörden kaum leistbar sein werde. "Es müsste eine entsprechend geschulte KI zumindest zum Filtern der Aufnahmen eingesetzt werden, bevor eine Auswertung durch den amtlichen Tierarzt oder Amtstierarzt erfolgt", sagte Schweizer. Ausnahmeregelung für Schlachteinrichtungen Konrad Ammon, Vizepräsident des Deutschen Fleischer-Verbands (DFV), verwies auf die Rolle der rund 10.000 Betriebe des Fleischerhandwerks in Deutschland. Die zumeist inhabergeführten Unternehmen seien ein zentraler Bestandteil regionaler Wertschöpfungsketten und sicherten die lokale Versorgung der Bevölkerung mit frischen, hochwertigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Gleichzeitig leisteten sie einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung regionaler Strukturen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht zur Anfertigung von Videoaufzeichnungen in Schlachteinrichtungen sei mit finanziellen, personellen und organisatorischen Auflagen verbunden, "die die handwerkliche Schlachtung gefährden", warnte Ammon. Der DFV begrüße daher "ausdrücklich", dass kleinere Schlachtbetriebe von der verpflichtenden Videoüberwachung ausgenommen werden sollen. Die im Entwurf vorgesehene Ermächtigungsgrundlage, auch bei ausgenommenen Betrieben im Einzelfall eine Videoüberwachung anzuordnen, bedürfe aus Sicht des DFV zur Vermeidung unverhältnismäßiger Folgen für die betroffenen Unternehmen einer Konkretisierung. Die technischen Anforderungen an etwaige Videoüberwachungssysteme müssten sich an der Größe und Struktur der jeweiligen Betriebe orientieren. Finanzielle und bürokratische Belastungen Jochen Dettmer, Vorstandssprecher bei Neuland, schloss sich seinem Vorredner an. "Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahmeregelung für Schlachteinrichtungen, in denen jährlich weniger als 1.000 Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden", sagte er. Damit würden die strukturellen Nachteile der handwerklichen Schlachtung, insbesondere der selbstschlachtenden Metzger und Hofschlachtstätten berücksichtigt werden. Eine Videoüberwachung würde bei diesen Betrieben nicht nur zu finanziellen und bürokratischen Belastungen führen, "sondern würde ein Klima des Misstrauens befördern", gab Dettmer zu bedenken. Bei Neuland seien keine Studien oder Erhebungen bekannt, dass bei handwerklichen Schlachtbetrieben vermehrte Tierschutzverstöße vorlägen, die ein öffentliches Interesse für die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten rechtfertigen würden. Der Neuland-Verein habe schon immer den Standpunkt vertreten, dass Tierschutzprobleme nicht über das Ordnungsrecht zu lösen seien, es sei denn, man wolle die Nutztierhaltung oder das Töten von Tieren grundsätzlich abschaffen. Kritik an Beschränkung auf große Schlachtbetriebe Rüdiger Jürgensen, Direktor Politik und Interessenvertretung bei Vier Pfoten/Stiftung für Tierschutz, hingegen forderte: "Die verpflichtende Videoüberwachung muss in allen Schlachteinrichtungen gelten." Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden lediglich 232 Betriebe unter die Pflicht fallen, obwohl es in Deutschland insgesamt mehr als 4.500 Schlachteinrichtungen gebe. Auch in kleineren und mittelgroßen Betrieben seien "bereits schwerwiegende Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben" dokumentiert worden. "Wir sehen es als unerlässlich an, dass die Videoaufnahmen den zuständigen Behörden digital zum Abruf bereitgestellt werden", betonte Jürgensen. Dadurch würden aber die Veterinärbehörden deutlich entlastet und könnten ihre Zeit effizienter für tatsächliche Kontrollen aufwenden. Außerdem entstünden bessere Möglichkeiten für unabhängige Kontrollen, sei es durch ein Rotationsprinzip bei der Sichtung der Aufnahmen oder durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). "Wir regen zudem an, den in § 4d Absatz 4 Satz 1 vorgesehenen Speicher- und Bereitstellungszeitraum von derzeit 30 Tagen auf 90 Schlachttage anzuheben", sagte er. Forderung nach effizienter Auswertung des Materials Tierschutzrelevante Vorfälle würden auch in kleinen und mittleren Schlachtbetrieben festgestellt. "Vor diesem Hintergrund erscheint die Beschränkung der verpflichtenden Aufzeichnungen auf große Schlachtbetriebe nicht nachvollziehbar", sagte Johanna Friebel, Referatsleiterin Verfassungs- und Verwaltungsrecht beim Deutschen Landkreistag. Erfahrungen aus den großen Schlachtbetrieben, die bereits eine freiwillige Videoaufzeichnung eingeführt haben, hätten gezeigt, dass diese die betriebliche Eigenkontrolle stärke und zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und betrieblichen Kontrollvorgänge beitragen könne. Für eine effizientere Auswertung des aufgenommenen Videomaterials fordert der Deutsche Landkreistag, eine Lösung zu prüfen, die es den zuständigen Behörden ermögliche, "sich an den Schlachttagen jederzeit aus dem Büro auf die Videoüberwachung ,aufzuschalten', um so stichprobenartige Kontrollen mit geringstmöglichem Aufwand durchzuführen", sagte Friebel. Darüber hinaus sollten die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine KI-gestützte Auswertung der Videoaufzeichnungen mittels entsprechend trainierter Systeme geschaffen werden. (nki/11.09.2026)

AfD fragt nach Strafanzeigen von Regierungsmitgliedern

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach Strafanzeigen, die Mitglieder der Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode in ihrer Funktion als Regierungsmitglieder gestellt haben.

Gesetzeslage zu Kindesentführungen nicht ausreichend

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung bewertet die aktuelle Gesetzeslage als nicht ausreichend, um gegen Kindesentführungen ins Ausland vorzugehen. Das antwortet sie auf Anfrage der AfD-Fraktion.

Dentons advises Kommunalkredit on the €50.6 million refinancing of the 60 MW Ruginoasa wind farm in Romania

Dentons News - 11.09.2026

Global law firm Dentons has advised Kommunalkredit Austria AG on the €50,630,000 refinancing of the 60 MW Ruginoasa onshore wind farm, owned and operated by DRI, the EU renewables arm of DTEK, in Iași County, Romania.

Dentons wins Finance Deal of the Year at Asia Legal Awards 2026 for groundbreaking Philippine asset-backed financing

Dentons News - 11.09.2026

Dentons is pleased to announce that the Atome Financial Philippine Cross-Border Asset-Backed Deal has been named Finance Deal of the Year at Law.com International's Asia Legal Awards 2026.

Doing business in Canada: Land ownership and development

Dentons Insights - 11.09.2026

Canada: Transferring ownership or title to land in Canada from one person to another can be accomplished by a number of methods. Registration of a transfer of land or deed of sale can be done at a Land Registry Office, for example, or by operation of law.

Hong Kong court refused to enforce a restrictive covenant against a security guard

Dentons Insights - 11.09.2026

Hong Kong: In a recent District Court decision, the court refused to enforce a restrictive covenant against a security guard because the employer property management company failed to demonstrate any legitimate business interests requiring protection.

CSA 2025–2026 Year in Review: What market participants need to know

Dentons Insights - 11.09.2026

The Canadian Securities Administrators (CSA) has released its Year in Review for the period July 1, 2025 to June 30, 2026, summarizing progress under its 2025-2028 Business Plan.

A guide to: Doing Business in Canada

Dentons Insights - 11.09.2026

Canada: Canada is entering a new period of investment and growth, creating opportunities for businesses looking to acquire or expand operations across the country. Turning those opportunities into successful investments requires a clear understanding of Canada’s distinct legal, regulatory and commercial landscape.

Amendments to the Physical Activities Regulations: Streamlining federal review of pipelines and other major projects

Dentons Insights - 11.09.2026

On September 9, 2026, the federal government published the Regulations Amending the Physical Activities Regulations, SOR/2026-185, in Part II of the Canada Gazette. These amendments, made under the Impact Assessment Act (IAA), came into force immediately upon registration on September 3, 2026.

Doing business in Canada Fintech and electronic commerce

Dentons Insights - 11.09.2026

Canada: Canada has continued to emerge as a hub for Fintech innovation and has experienced substantial growth in recent years. That growth encourages traditional financial institutions to innovate through partnerships, incubators and accelerators, while Canada’s collaborative environment, incumbent investment and access to skilled talent support Fintech development.

Doing business in Canada: Aboriginal law and Aboriginal community relations

Dentons Insights - 11.09.2026

Canada: Section 35 of the Constitution Act, 1982 protects the existing Aboriginal and treaty rights of the Aboriginal peoples of Canada, including the Indian, Inuit and Métis peoples. Aboriginal rights relate to lands, practices, customs and traditions and must be considered when doing business or investing in Canada, particularly in connection with energy, mining, forestry, pipeline, railway and other infrastructure projects.

Doing business in Canada: Environmental and climate change law in Canada

Dentons Insights - 11.09.2026

Canada: The Canadian Environmental Protection Act was amended in 2023 by the Strengthening Environmental Protection for a Healthier Canada Act to recognize a statutory right to a healthy environment, require an implementation framework and incorporate environmental justice, non-regression and intergenerational equity principles.

Doing business in Canada: Financing security and insolvency

Dentons Insights - 11.09.2026

Canada: New business ventures invariably need financing. Most Canadian businesses receive a combination of debt and equity financing.

EU Green Finance Ambition Architecture and the Road Ahead

Dentons Insights - 11.09.2026

Europe: The European Union has spent a decade constructing what is the world’s most elaborate regulatory framework for sustainable finance. Driven initially by the Paris Agreement commitments and latterly by the European Green Deal, the framework aspires to nothing less than the systematic reorientation of European capital markets towards a low-carbon, resource-efficient economy. As that framework is undergoing the most significant revision since its inception, this article pauses to reflect on the reform of the EU Taxonomy.

FCA proposes a single new remuneration code for solo-regulated firms

Dentons Insights - 11.09.2026

United Kingdom: The FCA is consulting on a proposed new remuneration code for solo-regulated firms. The new code, SYSC 19AA, would replace the current codes for AIFMs, UCITS management companies and MIFIDPRU investment firms. The consultation closes on 16 September 2026 and, given the impact of the proposed rules, we would encourage affected firms to respond if they have not yet done so.

Dentons Bratislava Life Sciences Newsletter (in Slovak)

Dentons Insights - 11.09.2026

Slovak Republic: We are pleased to present you with a new issue of the Life Sciences Newsletter with interesting events and key news from the decision-making practice of the Ministry of Health of the Slovak Republic and legislation.

ESG "Back to school" bulletin

Dentons Insights - 11.09.2026

Global: It has been a busy summer for ESG-related developments. In our ESG "Back to School Bulletin", we look at how the third quarter of 2026 has reinforced a key trend in global ESG disputes: claimants, regulators and other stakeholders are increasingly testing not simply whether governments and companies have made climate and sustainability commitments, but whether those commitments are reflected in implementation, governance and investment decisions (including in relation to downstream and extraterritorial carbon emissions).