Den Etatentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der auch 2027 der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben wird, hat der Bundestag am Freitag, 11. September 2026, erstmals beraten. Der Einzelplan 11 sieht Ausgaben von rund 201,46 Milliarden Euro vor. Das sind rund 4,12 Milliarden Euro mehr als 2026 (197,34 Milliarden Euro). Auf den Arbeits- und Sozialetat von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) entfallen damit 36,27 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts. Im aktuellen Jahr 2026 beträgt der Anteil 37,62 Prozent. Im Einzelplan sind zugleich globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,26 Milliarden Euro veranschlagt, nach rund 167,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf den Titel „Globale Minderausgabe Grundrente und GMA“ und 258 Millionen Euro auf eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Grüne: Regierung hat ihr Martyrium selbst gewählt Leon Eckert, Haushaltspolitiker der Grünen-Fraktion, hatte in der Debatte wenig Mitleid mit der Bundesregierung und ihren von Sparzwängen dominierten Haushaltsplänen. Denn die Regierung habe ihr „Martyrium“ selbst gewählt. Eckert erklärte auch, wie er zu diesem Fazit kommt: „Wir haben vor einem Jahr mit der Bereichsausnahme die Möglichkeit geschaffen, Schulden aufzunehmen, und zwar so, dass wir nicht an die Sozialausgaben ranmüssen.“ Dass es jetzt doch zu enormen Einschnitten im Etat des BMAS komme, liege allein daran, dass die Regierung sich entschieden habe, auf neue Einnahmequellen zu verzichten und die Kosten stattdessen auf die Allgemeinheit umzulegen, kritisierte Eckert. Bezogen auf die desolate Lage der Rentenversicherung könne zum Beispiel eine Erwerbstätigenversicherung zu mehr Einnahmen führen. Kontroverse um die "Rente mit 63" Aber soweit ist es noch lange nicht. Zwar hatte auch die Alterssicherungskommission der Bundesregierung Ende Juni dazu Vorschläge gemacht, allerdings in einer eher mittelfristigen Perspektive. Für Aufregung sorgt seit dem Bericht vor allem ein anderer Kommissionsvorschlag, nämlich die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, also jene mit 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz hatten zwar beteuert, die Vorschläge oder das „Gesamtkunstwerk“, wie sie es auch nannten, als Ganzes umsetzen zu wollen. Doch durch die Landtagswahlen im Osten des Landes avancierte das Thema doch zu einem der meistdiskutierten des Sommers. Und nach den desaströsen Wahlergebnissen für CDU und SPD in Sachsen-Anhalt vor einer Woche sah es kurzzeitig so aus, als würde die Abschaffung der „Rente mit 63“ wieder infrage gestellt, vor allem aus der SPD kamen kritische Stimmen. Selbst der Kanzler zeigte sich offen für Übergangsregelungen, wo er vorher noch vehement für eine Abschaffung plädierte. Ministerin: Unsere Reformen sind kein Selbstzweck In der Debatte über den Haushaltsplan bekräftigten die Koalitionsfraktionen ihren Reformwillen: So betonte Ministerin Bas: „Unserer Reformen sind kein Selbstzweck, es geht nicht darum, nur den Mangel zu verwalten. Im Gegenteil, wir wollen unser Land wieder besser machen. Dazu gehören gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen und eine sichere Rente.“ Es gehe darum, den Sozialstaat für die kommenden Jahrzehnte fit zu machen und an der Rentenreform festzuhalten. Denn „alles andere kommt uns teuer zu stehen“, warnte sie. Gleichzeitig kündigte sie an, dass es einen Vertrauensschutz für Menschen geben soll, die 45 Jahre gearbeitet haben und davon ausgehen, abschlagsfrei in Rente gehen zu können. CDU/CSU: Die Zeit für Reformen ist jetzt Marc Biadacz (CDU/CSU) sagte, die Gesamtkosten des Haushaltes von rund 200 Milliarden Euro zeigten, dass sich die Menschen auf den Staat verlassen könnten. Aber, sie machten auch deutlich, dass die finanziellen Herausforderungen steigen und die Spielräume enger werden. Dauerhaft steigende Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung könnten nicht die Lösung sein, mahnte er und appellierte an seine Kollegen: „Die Zeit für Reformen ist jetzt!“ Und er drängte Bärbel Bas förmlich zur Eile: „Liefern Sie uns die dafür nötigen Gesetzentwürfe!“ SPD: Nicht jede Struktur verteidigen Auch Kathrin Michel (SPD) sagte angesichts der 200-Milliarden-Grenze dürfe man sich schon fragen, „ob wir uns das noch leisten können?“. Klar sei, dass es einen Sozialstaat brauche, der früher ansetze und nicht nur Reparaturbetrieb sei. Gerade weil er sehr teuer sei, müssten wir fragen: „Was wollen wir damit erreichen?“ Da bedeute auch, nicht jede Struktur zu verteidigen, nur weil sie schon immer da war, so Michel. AfD: Diese Regierung kann es nicht Ulrike Schielke-Ziesing, AfD-Haushalts- und Rentenpolitikerin, wollte Union und SPD den Reformwillen nicht so ganz abnehmen: „Die seit mehr als einem Jahr angekündigten Reformen hat die SPD in dieser Woche quasi abgesagt und das zeigt: Diese Regierung kann es nicht, diese Regierung will es nicht!“ Sie warf den Koalitionären vor, die Bürger wie kleine Kinder zu behandeln, die „irgendwo abgeholt werden“ müssten. Aber die Bürger wüssten sehr genau, dass die Kassen leer sind. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte wiederum lehnte sie eine Reform, die nur deren Abschaffung bedeute, gleichzeitig ab. „Hier zu kürzen ist ein Affront gegenüber diesen Menschen und die völlig falsche Priorität“, sagte Schielke-Ziesing. Linke: Beschäftigte werden mit Misstrauen behandelt Für die Fraktion Die Linke kritisierte Tamara Mazzi die Bundesregierung grundlegend und warf aber vor allem der SPD vor, ständig weitere „rote Linien“ zu überschreiten. Diskussionen über die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, die Ausweitung des Acht-Stunden-Tages oder die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zeigten: „Beschäftige werden mit Misstrauen behandelt, während die Vermögenden dieser Gesellschaft geschont werden.“ Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter Der mit Abstand größte Ausgabenblock sind die Ausgaben für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 145,22 Milliarden Euro (2026: 140,01 Milliarden Euro). Allein die Leistungen an die Rentenversicherung steigen auf 132,04 Milliarden Euro (2026: 127,42 Milliarden Euro). Neu veranschlagt sind rund 1,34 Milliarden Euro für die Erstattung der Mehraufwendungen der Rentenversicherung für das Mindestsicherungsniveau. Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen von 12,45 Milliarden Euro auf 13,06 Milliarden Euro. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund rund 50,81 Milliarden Euro ausgeben und damit etwas weniger als 2026 (51,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben für das Grundsicherungsgeld sollen von 28,05 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro sinken. Dagegen steigt die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von 13 Milliarden Euro auf rund 13,15 Milliarden Euro. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind wie im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für diesen Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 6,52 Milliarden Euro vorgesehen. Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit steigt Deutlich steigen soll das überjährige Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dafür sind 5,2 Milliarden Euro eingeplant, nach 3,97 Milliarden Euro 2026. Der Haushaltsentwurf sieht darüber hinaus einen Finanzrahmen von bis zu zwölf Milliarden Euro für unterjährige Liquiditätshilfen vor, falls die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung sinkt der Ansatz von 450 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro. Für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind insgesamt rund 344,16 Millionen Euro vorgesehen, nach 323,82 Millionen Euro 2026. Für das Bundesteilhabegesetz stehen rund 67,85 Millionen Euro bereit (2026: 69,96 Millionen Euro). Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Zusätzliche Mittel für Aufgaben des BMAS stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die dort vom Ministerium bewirtschafteten Titel summieren sich 2027 auf rund 169,7 Millionen Euro, nach rund 85 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 134 Millionen Euro auf die Verwaltungsdigitalisierung insbesondere des Ministeriums sowie der Arbeits- und Sozialverwaltung einschließlich der Sozialversicherungsträger (2026: 58,36 Millionen Euro). (che/hau/11.09.2026)
Die Mehrheit der Sachverständigen hat am Freitag, 11. September 2026, die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung für alle Schlachtbetriebe gefordert. Für die Sichtung der Aufnahmen sollten die technischen und rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) geprüft werden. Die Experten äußerten sich am Freitagmorgen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zu dem von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes" (21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dem Gesetz soll der Tierschutz für warmblütige Tiere während des Schlachtens sichergestellt werden, indem eine Videoüberwachung in Schlachthöfen ab einer bestimmten Größe eingeführt werden soll. Einsatz technischer Hilfsmittel in der Praxis Dr. Kai Braunmiller, Amtstierarzt der Stadt Bayreuth und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbrauchschutz, in der bundesweit Schlachthoftierärzte organisiert sind, erläuterte in der Anhörung seine Erfahrungen: Vor über 25 Jahren seien an zwei mittelgroßen Städtischen Schlachthöfen in Oberfranken Kameras an den sogenannten tiersensiblen Stellen installiert worden, beim Abladen, beim Aufstallen, beim Zutrieb zur Betäubung und bei der Entblutung. "Dadurch konnte die Anzahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz deutlich gesenkt werden", sagte Barunmiller. Trotzdem gebe es weiterhin im geringen Umfang Verstöße, die mit der Technik gut erfasst und geahndet werden könnten. "Es hat sich gezeigt, dass wir dieses technische Hilfsmittel durchgängig in allen Schlachthöfen brauchen", sagte er. Im Fernsehen würden immer wieder verdeckt gefilmte Videoaufnahmen aus Schlachthöfen mit schwersten Tierschutzverstößen gezeigt, was in Folge zur vorübergehenden oder dauerhaften Schließung von fast zwanzig Schlachtbetrieben geführt habe. „Es ist in unser aller Interesse, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes an Schlachthöfen durchgängig eingehalten werden, um die Anzahl der Verstöße zu minimieren“, sagte der Tierarzt. Einsatz von KI-Techniken soll entlasten Dr. Melanie Schweizer, stellvertretende Vorsitzende der Bundestierärztekammer, sprach sich ebenfalls für "eine Kameraüberwachung in allen Schlachtbetrieben" aus. "Mit der Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben wird eine langjährige Forderung der Bundestierärztekammer (BTK) endlich umgesetzt", sagte Schweizer. Zudem forderte sie, dass die Verantwortlichkeiten klarer herausgestellt und Auswertungsmöglichkeiten einschließlich KI-Nutzung konkretisiert werden müssten. "Die Möglichkeit des Einsatzes von KI-Techniken zur Überwachung sollte hinsichtlich rechtlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben geregelt werden", forderte sie. Für "problematisch" hält die Bundestierärztekammer, dass die zuständige Behörde die Videoaufzeichnungen stichprobenartig sowie anlassbezogen sichtet. Dadurch werde die Verantwortung für den tierschutzgerechten Ablauf der Schlachtung der Behörde, nämlich dem amtlichen Tierarzt, zugeschoben. Die Sichtung stelle einen erheblichen Aufwand dar, der mit der vorhandenen Personaldecke der zuständigen Behörden kaum leistbar sein werde. "Es müsste eine entsprechend geschulte KI zumindest zum Filtern der Aufnahmen eingesetzt werden, bevor eine Auswertung durch den amtlichen Tierarzt oder Amtstierarzt erfolgt", sagte Schweizer. Ausnahmeregelung für Schlachteinrichtungen Konrad Ammon, Vizepräsident des Deutschen Fleischer-Verbands (DFV), verwies auf die Rolle der rund 10.000 Betriebe des Fleischerhandwerks in Deutschland. Die zumeist inhabergeführten Unternehmen seien ein zentraler Bestandteil regionaler Wertschöpfungsketten und sicherten die lokale Versorgung der Bevölkerung mit frischen, hochwertigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Gleichzeitig leisteten sie einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung regionaler Strukturen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht zur Anfertigung von Videoaufzeichnungen in Schlachteinrichtungen sei mit finanziellen, personellen und organisatorischen Auflagen verbunden, "die die handwerkliche Schlachtung gefährden", warnte Ammon. Der DFV begrüße daher "ausdrücklich", dass kleinere Schlachtbetriebe von der verpflichtenden Videoüberwachung ausgenommen werden sollen. Die im Entwurf vorgesehene Ermächtigungsgrundlage, auch bei ausgenommenen Betrieben im Einzelfall eine Videoüberwachung anzuordnen, bedürfe aus Sicht des DFV zur Vermeidung unverhältnismäßiger Folgen für die betroffenen Unternehmen einer Konkretisierung. Die technischen Anforderungen an etwaige Videoüberwachungssysteme müssten sich an der Größe und Struktur der jeweiligen Betriebe orientieren. Finanzielle und bürokratische Belastungen Jochen Dettmer, Vorstandssprecher bei Neuland, schloss sich seinem Vorredner an. "Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahmeregelung für Schlachteinrichtungen, in denen jährlich weniger als 1.000 Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden", sagte er. Damit würden die strukturellen Nachteile der handwerklichen Schlachtung, insbesondere der selbstschlachtenden Metzger und Hofschlachtstätten berücksichtigt werden. Eine Videoüberwachung würde bei diesen Betrieben nicht nur zu finanziellen und bürokratischen Belastungen führen, "sondern würde ein Klima des Misstrauens befördern", gab Dettmer zu bedenken. Bei Neuland seien keine Studien oder Erhebungen bekannt, dass bei handwerklichen Schlachtbetrieben vermehrte Tierschutzverstöße vorlägen, die ein öffentliches Interesse für die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten rechtfertigen würden. Der Neuland-Verein habe schon immer den Standpunkt vertreten, dass Tierschutzprobleme nicht über das Ordnungsrecht zu lösen seien, es sei denn, man wolle die Nutztierhaltung oder das Töten von Tieren grundsätzlich abschaffen. Kritik an Beschränkung auf große Schlachtbetriebe Rüdiger Jürgensen, Direktor Politik und Interessenvertretung bei Vier Pfoten/Stiftung für Tierschutz, hingegen forderte: "Die verpflichtende Videoüberwachung muss in allen Schlachteinrichtungen gelten." Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden lediglich 232 Betriebe unter die Pflicht fallen, obwohl es in Deutschland insgesamt mehr als 4.500 Schlachteinrichtungen gebe. Auch in kleineren und mittelgroßen Betrieben seien "bereits schwerwiegende Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben" dokumentiert worden. "Wir sehen es als unerlässlich an, dass die Videoaufnahmen den zuständigen Behörden digital zum Abruf bereitgestellt werden", betonte Jürgensen. Dadurch würden aber die Veterinärbehörden deutlich entlastet und könnten ihre Zeit effizienter für tatsächliche Kontrollen aufwenden. Außerdem entstünden bessere Möglichkeiten für unabhängige Kontrollen, sei es durch ein Rotationsprinzip bei der Sichtung der Aufnahmen oder durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). "Wir regen zudem an, den in § 4d Absatz 4 Satz 1 vorgesehenen Speicher- und Bereitstellungszeitraum von derzeit 30 Tagen auf 90 Schlachttage anzuheben", sagte er. Forderung nach effizienter Auswertung des Materials Tierschutzrelevante Vorfälle würden auch in kleinen und mittleren Schlachtbetrieben festgestellt. "Vor diesem Hintergrund erscheint die Beschränkung der verpflichtenden Aufzeichnungen auf große Schlachtbetriebe nicht nachvollziehbar", sagte Johanna Friebel, Referatsleiterin Verfassungs- und Verwaltungsrecht beim Deutschen Landkreistag. Erfahrungen aus den großen Schlachtbetrieben, die bereits eine freiwillige Videoaufzeichnung eingeführt haben, hätten gezeigt, dass diese die betriebliche Eigenkontrolle stärke und zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und betrieblichen Kontrollvorgänge beitragen könne. Für eine effizientere Auswertung des aufgenommenen Videomaterials fordert der Deutsche Landkreistag, eine Lösung zu prüfen, die es den zuständigen Behörden ermögliche, "sich an den Schlachttagen jederzeit aus dem Büro auf die Videoüberwachung ,aufzuschalten', um so stichprobenartige Kontrollen mit geringstmöglichem Aufwand durchzuführen", sagte Friebel. Darüber hinaus sollten die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine KI-gestützte Auswertung der Videoaufzeichnungen mittels entsprechend trainierter Systeme geschaffen werden. (nki/11.09.2026)