Aktuelle Nachrichten

Modernisierung des Bundespolizeigesetzes in dritter Beratung beschlossen

Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 25. September 2026, hat der Bundestag ohne Aussprache in dritter Beratung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 134 votierten dagegen. Es gab 118 Enthaltungen. Mit dem Gesetz erhält die Bundespolizei erweiterte Befugnisse. Dazu liegt auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Zweite Beratung vor der Sommerpause Der Bundestag hatte das Gesetz bereits in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am Freitag, 10. Juli 2026, in zweiter Lesung beschlossen. Damals stimmten CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, während die AfD sich enthielt. Allerdings war damals die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht gefasst worden. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: "Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen." Da damals im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, war ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst worden. Die Schlussabstimmung in dritter Beratung musste daher wiederholt werden, CDU/CSU und SPD hatten dazu namentliche Abstimmung verlangt. Erforderlich für die Annahme war die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. (vom/25.09.2026)

Delegation des Deutschen Bundestags reist zur Herbst-Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarats nach Straßburg

Vom 28. September bis 2. Oktober 2026 findet die vierte Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg statt. Der Delegation des Deutschen Bundestags unter Leitung des Abgeordneten Knut Abraham (CDU/CSU) gehören verschiedene Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen an. Hauptthemen der Sitzungswoche sind die Veteranenpolitik in Europa, die Bedrohungen für den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien, die europäische Familienpolitik angesichts des demografischen Wandels sowie die aktuelle Lage für den Internationalen Strafgerichtshof. Zudem wird die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit Jugendvertretern zur Klimapolitik diskutieren. Zu Beginn der Sitzungswoche findet ein Round-Table-Gespräch zum Thema „Scheinwahlen in Russland: Was kommt als Nächstes?“ statt. Das Gespräch kann am Montag, 28. September 2026, von 13 bis 15 Uhr im Livestream verfolgt werden unter https://www.youtube.com/live/AJJjQ6VdWrE. Ebenfalls am Montag wird der Václav-Havel-Menschenrechtspreis 2026 verliehen. Nominiert sind neben der iranisch-amerikanischen Journalistin, Masih Alinejad, und der iranischen Menschenrechtsanwältin, Nasrin Sotoudeh, die Ungarin Márta Paradvi, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt. In der Sitzungswoche werden auch Bundesaußenminister Johann Wadephul, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mattias Guyomar, und der portugiesische Staatspräsident, António José Martins Seguro, zu Gast in Straßburg sein. Nähere Informationen und ein Livestream der Plenarsitzungen sind unter https://pace.coe.int/en/pages/session-202609 verfügbar.

Gesetzentwurf zu EU-Vorgaben im Designrecht beschlossen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Modernisierung des Designrechts" beschlossen.

Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung beschlossen. Damit sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden.

Bridging policy and practice: Leveraging Nigeria’s local content framework to promote in-country solar manufacturing

Dentons Insights - 25.09.2026

Nigeria: As noted by the Africa Solar Industry Association, Africa’s participation in the solar value chain has, over time, been largely confined to project development, installation, and operations, while manufacturing has remained concentrated outside the continent. An immediate impact of such heavy import reliance is that the African solar market stays exposed to currency volatility, global supply chain disruptions, and limited domestic value creation.

High Court reshapes Fiscal Oversight of PPP Projects

Dentons Insights - 25.09.2026

Kenya: In a decision that is likely to reshape the approval and structuring of public private partnership (PPP) projects in Kenya, the High Court has held that Parliament cannot be excluded where PPP arrangements create public expenditure, guarantees, public debt or other forms of financial liability for the national government. In Katiba Institute v National Assembly & 9 others (Petition E626 of 2024), the High Court declared sections 59, 60 and 72(1) of the Public Private Partnerships Act, 2021 (PPP Act) unconstitutional to the extent that they fail to provide for parliamentary involvement where PPP arrangements create such fiscal obligations for the State.

Important changes to inspection related environmental legislation

Dentons Insights - 25.09.2026

Kazakhstan: Kazakhstan's Law No. 340-VIII, effective September 8, 2026, moves state environmental control of Category I and II facility operators from the Entrepreneurial Code to the Environmental Code — introducing remote monitoring, expanded inspection grounds, revised appeal rules, and new criteria for calculating excess-emission periods.

Важные изменения в экологическом законодательстве касательно проведения проверок (in Russian)

Dentons Insights - 25.09.2026

Kazakhstan: Kazakhstan's Law No. 340-VIII, effective September 8, 2026, moves state environmental control of Category I and II facility operators from the Entrepreneurial Code to the Environmental Code, introducing remote monitoring, expanded inspection grounds, revised appeal rules, and new criteria for calculating excess-emission periods.

What you missed this summer

Dentons Insights - 25.09.2026

Canada: Join Dentons’ Employment & Labour team for a practical catch-up on some of the key developments you may have missed this summer, and the issues that could matter most as you head into the fall. We’ll take a cross-country look at recent decisions and developments, focusing on what changed, why it matters and what employers should be doing now to manage risk, make informed decisions and stay ahead of emerging issues.

ASIC's review of sustainability reports

Norton Rose Fulbright - 25.09.2026
On 21 September 2026, the Australian Securities and Investments Commission (ASIC) released its review of sustainability reports lodged under Australia's mandatory climate-related financial reporting regime to 31 December 2025 (Report 839 (REP 839)).

Legal Tech Day & Night 2026 in Berlin: Zwischen KI, Rechtsstaat und Geschäftsmodellen

Legal Tech Verzeichnis - 25.09.2026

Am 16. und 17. September 2026 wurde die Berliner Kulturbrauerei zum Treffpunkt der Legal-Tech-Szene. Mit der Legal Tech Night am Vorabend und dem darauffolgenden Legal Tech Day brachte der Legal Tech Verband Deutschland über 400 Vertreterinnen und Vertreter aus Kanzleien, Rechtsabteilungen, Legal-Tech-Unternehmen, Wissenschaft und Politik zusammen. Im Mittelpunkt stand weniger die Frage, ob künstliche Intelligenz den Rechtsmarkt verändert, sondern vielmehr wie dieser Wandel gestaltet werden kann.

Den politischen Ton setzte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig gleich zu Beginn. Sie machte deutlich, dass künstliche Intelligenz dem Rechtsstaat vor allem dort nützt, wo sie Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht erleichtert, und erinnerte an die Geschichte von Clarence Earl Gideon, der 1961 mit einem Brief an den Supreme Court „Access to Justice“ mitprägte. Zugleich warnte sie vor unkritischem Einsatz: KI-generierte Schriftsätze mit halluzinierten Inhalten belasten Gerichte zusätzlich. Die rechtliche Entscheidung müsse beim Menschen bleiben. Anwältinnen und Anwälte würden durch KI nicht überflüssig, ihr Berufsbild verschiebe sich aber weg von Routinetätigkeiten hin zu strategischer Beratung.

Direkt im Anschluss weitete Legal Futurist Dr. Abir Haddad in ihrer Keynote „Exploring Global Perspectives: How to build future legal systems“ den Blick international: Sie zeigte, wie unterschiedlich Staaten auf ähnliche technologische Herausforderungen reagieren, und fragte, welche Prinzipien und Denkansätze künftige Rechtsrahmen prägen müssen, um Innovation zu ermöglichen und zugleich Vertrauen und Legitimität zu sichern.

Im Panel „Future-Proof-Law: Wie coden wir den Rechtsstaat von morgen?“ diskutierten unter Moderation von Corinna Budras Dr. Abir Haddad, Dr. Anna Sinell, Staatssekretär Thomas Jarzombek und Staatssekretär Ernst Bürger, wie Recht von Beginn an digital vollziehbar gedacht werden kann. Jarzombek verwies auf einen „digitalen Gesetzeszwilling“, Bürger auf das Automatisierungspotenzial der Regelgebundenheit des Rechtsstaats. Klar wurde auch: fehlender Datenaustausch und komplexe Zuständigkeiten bremsen die Umsetzung.

Einen bewusst anderen Blick brachte Wirtschaftspsychologin Vera Starker mit ihrer Keynote „KI braucht Fokus – wie wir aus Sicht des Gehirns in eine optimale Balance kommen“ ein. Statt Geschwindigkeit und Produktivitätsgewinnen rückte sie die Grenzen menschlicher Aufmerksamkeit in den Mittelpunkt: Wenn KI Routineaufgaben übernimmt, sollte die frei werdende Zeit nicht automatisch mit neuen Aufgaben gefüllt werden – Konzentration und Denkpausen bleiben Voraussetzung für gute Entscheidungen. Ihr Motto blieb hängen: „Früher hatten alle Rücken, heute haben alle Hirn.“

Wie diese Balance in der Praxis aussieht, war Thema im Panel „Build, Buy or Wait? Wie Rechtsabteilungen heute strategisch entscheiden“ mit Martin Clemm (Ex-GC Software AG), Dr. Valesca Molinari (GC Payrails), Mareike Petrowitsch (GC Urban Sports Club, LTV-Vorstand) und Dr. Katharina Reus (GC HARTMANN GROUP) unter Moderation von Tobias Voßberg. Statt Tool-Demos gab es eine ehrliche Diskussion über Strategie, Risiko und eigene Fehlentscheidungen. Die Quintessenz: Rechtsabteilungen sollten sich mit ihrer KI-Nutzung an die übergeordnete Unternehmensstrategie andocken, statt eine losgelöste KI-Strategie für die Rechtsabteilung zu entwickeln – entscheidend ist die Einbettung in bestehende Gesamtprozesse und Tools, nicht der Aufbau paralleler Strukturen.

Wie weit der Wandel bereits fortgeschritten ist, zeigte die Sneak Preview des Legal Tech Monitor 2026 durch Dr. Lauritz Gerlach: 57 Prozent der befragten Unternehmensjuristinnen und -juristen erledigen Aufgaben inzwischen selbst, die noch vor zwei bis drei Jahren an Kanzleien ausgelagert worden wären. 73 Prozent würden Mandate bei Kanzleien bündeln, die durch KI nachweislich Kosten sparen, und 39 Prozent der Kanzleien haben ihre Abrechnungsmodelle bereits angepasst. Die vollständige Studie erscheint Ende 2026.

Wie sich diese Zahlen in der Praxis übersetzen, zeigte am Nachmittag die Session „Show, don’t sell: Praktische AI Use Cases“ – statt Sales-Pitches gab es konkrete Tool-Beispiele aus dem juristischen Alltag.

Unternehmerisch wurde es im Panel „Pivot or Die: Die Entscheidung, die mein Geschäftsmodell verändert hat“ mit Elizabeth Teutenberg (MieterEngel), Dr. Roger Gothmann (Taxdoo), Dr. Benedikt Quarch (RightNow) und Charlotte Kufus (Flank) unter Moderation von Dr. Jan Wildhirth. Im Mittelpunkt standen Wendepunkte und Fehlentscheidungen statt Hochglanz-Storytelling – Anpassungsfähigkeit wird im Legal-Tech-Markt selbst zum Wettbewerbsfaktor.

Kontrovers ging es in der Debatte „Law as Code“ zwischen Dr. Hakke Hansen und Prof. Dr. Volker Römermann zu: In einem humorvollen Schlagabtausch im Pro-Contra-Format stellten die beiden gegensätzliche Positionen zur Automatisierbarkeit von Recht gegenüber.

Den Abschluss setzte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, mit einer politischen Closing Keynote.

Den Rahmen für den fachlichen Austausch hatte die Legal Tech Night am Vorabend geschaffen: Roundtables zu Legal AI in der Kanzleipraxis sowie ein Hands-on AI Legal Lab zum Aufbau eigener KI-Agenten verbanden Praxis und Networking. Erstmals verlieh der Legal Tech Verband außerdem einen eigenen Preis: Viktor von Essen, Gründer und CEO von Libra, wurde als „Legal Tech Person of the Year“ ausgezeichnet – als Auftakt für die „German Legal Tech Awards 2027″, die der Verband am 18. März 2027 in Berlin verleiht.

Die Debatte um Legal Tech ist in einer neuen Phase angekommen: Es geht nicht mehr nur darum, welche Tools Juristinnen und Juristen nutzen, sondern darum, wie sich Rechtsstaat, Justiz, anwaltliche Beratung und Geschäftsmodelle verändern, wenn KI selbstverständlicher Teil juristischer Arbeit wird. Diese Transformation lässt sich nur im Austausch zwischen Regelsetzung, Anwendung und technischer Entwicklung gestalten.

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