Aktuelle Nachrichten

Grüne wollen nachhaltigen Tourismus stärken

Tourismus/Antrag Bundesregierung soll Konzepte vorlegen, mit denen die Wertschätzung für die Natur und das Reiseverhalten und -bewusstsein verändert werden.

Kritik an geplanter Reform der Notfallversorgung

Gesundheit/Anhörung Eine Reform der Notfallversorgung wird von Fachverbänden als dringend erforderlich angesehen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu stößt allerdings teilweise auf Kritik.

AfD thematisiert Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Bundesregierung soll AfD-Fraktion Auskunft zu Entscheidungsgrundlagen und möglichen wirtschaftlichen Wirkungen der Reform geben.

Linke wollen Wirtschaftssystem umbauen

Wirtschaft und Energie/Antrag Abgeordnete der Linken legen Antrag zur Abschaffung der sozialen Marktwirtschaft vor und fordern eine "demokratische Wirtschaftsplanung".

Linke legt Pläne zum Ausbau von Ökostrom vor

Wirtschaft und Energie/Antrag Anstelle des reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes der Bundesregierung will die Linke weiteren Ausbau der Wind- und Solarwirtschaft.

Sanierungsstau bei Sportstätten und Schwimmbädern

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort In vielen Kommunen gibt es einen Sanierungsstau bei Schwimmbädern. Darauf weist die Regierung in der Antwort auf eine Linken-Anfrage hin.

Gründe für erhöhte humanitären Bedarfe 2022 bis 2024

Auswärtiges/Antwort Auf die Gründe für die deutlich erhöhten humanitären Bedarfe weltweit geht die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage ein.

Portugal will Schulden vorzeitig tilgen

Haushalt/Antrag Portugal will Kredite aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus vorzeitig tilgen. In einem Antrag bittet die Regierung um Zustimmung des Bundestages.

Planungsstand von 35 Bahnprojekten

Verkehr/Antwort Die Bundesregierung hat den Planungsstand von 35 Bahnprojekten dargestellt. Finanzangaben zu einzelnen Vorhaben behandelt sie teilweise vertraulich.

Übersicht zu Projekten der Stiftung EVZ

Finanzen/Antwort Die Bundesregierung hat eine Übersicht der seit 2017 geförderten Projekte der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft vorgelegt.

LSG kippt erschlichene GKV-Mitgliedschaft

beck-aktuell - 09.09.2026
LSG kippt erschlichene GKV-Mitgliedschaft gesetzliche_Krankenversicherung_2026.jpg henriette_garbade Mi., 09.09.2026 - 16:53 Ein Kassenmitarbeiter fälschte Vorversicherungszeiten, um einem über 55-Jährigen den Weg in die Gesetzliche Krankenversicherung zu ebnen. Das LSG Berlin-Brandenburg gibt der Kasse recht: Sie durfte die Mitgliedschaft zurücknehmen. Sozialrecht

Deutsche Börse AG gibt die erfolgreiche Platzierung von EUR 600 Mio. Wandelschuldverschreibungen bekannt

Deutsche Börse (PM) - 09.09.2026
DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.   Frankfurt am Main, 9. September 2026 –Deutsche Börse AG (die „Gesellschaft“) gibt die erfolgreiche Platzierung von nicht nachrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. (die „Schuldverschreibungen“) bekannt.  Die Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 können in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (die „Aktien“) gewandelt oder in bar zurückgezahlt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen wurde ausgeschlossen. Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrags begeben und werden mit einem Zinssatz von 0,50 % p.a. verzinst. Sofern die Schuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie bei Fälligkeit am 16. September 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, der auf 107,85 % ihres Nennbetrags festgesetzt wurde (der „Aufgezinste Rückzahlungsbetrag“), was einer Rendite bis Fälligkeit von 2,00 % per annum entspricht.  Der anfängliche Wandlungspreis der Schuldverschreibungen beträgt EUR 363,6743, was einer Wandlungsprämie von 32,5 % über dem Referenzaktienkurs von EUR 274,4712 entspricht. Der Referenzaktienkurs wurde als volumengewichteter Durchschnittskurs (VWAP) der Aktien im Xetra-Handel zwischen dem Start und der Preisfestsetzung des Angebots festgelegt. In Anbetracht des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt der effektive Wandlungspreis etwa EUR 392,21, was einer effektiven Wandlungsprämie von 42,9 % entspricht. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Schuldverschreibungen (insgesamt, jedoch nicht nur teilweise) jederzeit  zu ihrem Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 5. November 2029 der Wert der den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien 130 % des dann geltenden Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen gefallen ist. Die Gesellschaft hat vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen nach Vollzug des Angebots einer Lock-up-Verpflichtung zugestimmt. Die Schuldverschreibungen wurden im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „USA“) gemäß Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „Securities Act“) sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und sonstiger Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder Verkauf der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht unzulässig wäre, im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten (das „Angebot“). Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Schuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden. Der Vollzug der Transaktion wird voraussichtlich am oder um den 16. September 2026 erfolgen, und die Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. BNP PARIBAS und Deutsche Bank agierten als Joint Global Coordinators und gemeinsam mit Barclays und J.P. Morgan als Joint Bookrunners bei dem Angebot. WICHTIGER HINWEIS Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt. Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook ("PRM") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.  Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK") richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie Qualifizierte Anleger sind. Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren Inhalt vertrauen. MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.  In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.  Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.  Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist. Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen. Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet. Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben. Ansprechpartner für Medien: Ingrid M. 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Kategorien: Finanzen

Deutsche Börse AG gibt die erfolgreiche Platzierung von Wandelschuldverschreibungen bekannt

Deutsche Börse (PM) - 09.09.2026
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Kategorien: Finanzen

BGH zum Werkstattrisiko: Kaskoversicherer muss keine unnötigen Reparaturkosten zahlen

LTO Nachrichten - 09.09.2026

Werkstattarbeiten, die unnötig waren, muss ein Kaskoversicherer nicht bezahlen. Der Bundesgerichtshof grenzt die Kaskoversicherung damit vom Haftpflichtrecht ab und stellt auf die vertraglich geschuldeten "erforderlichen Kosten" ab.

Entwicklungsetat soll 2027 auf 9,47 Milliarden Euro sinken

Über den Etatvorschlag der Bundesregierung für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23), der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalten ist, hat der Bundestag am Mittwoch, 9. September 2026, 90 Minuten lang debattiert. Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD) soll dem Entwurf zufolge im kommenden Jahr 9,47 Milliarden Euro (2026: 10,05 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 5,92 Milliarden Euro (2025: 6,11 Milliarden Euro) ist der Einzelplan 23 der drittgrößte Investitionshaushalt des Bundes. Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind - von insgesamt 99,43 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen wie schon 2026 rund 45,43 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzukommen soll eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 54 Millionen Euro. Ministerin: Wohlstand lebt von internationaler Zusammenarbeit Die Klimakrise bedrohe die ganze Welt, sagte Bundesministerin Alabali Radovan (SPD) zu Beginn der Debatte. Kein Land könne sie allein stoppen. „Wir müssen gemeinsam handeln – und zwar jetzt“, forderte sie. Abschottung sei dabei die falsche Antwort. „Wir setzen auf Solidarität und starke internationale Zusammenarbeit“, betonte die Entwicklungsministerin. Das stärke auch die deutsche Wirtschaft. Schließlich hänge fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland am Export. „Unsere Wirtschaftskraft, unser Wohlstand leben von internationaler Zusammenarbeit“, sagte Alabali Radovan. Die Ministerin räumte ein, dass die Spielräume in der Entwicklungszusammenarbeit durch die geplanten Haushaltskürzungen kleiner werden. Man habe hart priorisieren und schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Gleichzeitig werde aber die Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt und auf Evidenz und Wirksamkeit gesetzt, sagte die SPD-Politikerin. AfD: Verwendung von Geldern nicht transparent Aus Sicht von Matthias Rentzsch (AfD) zeichnet sich die deutsche Entwicklungshilfepolitik durch „Intransparenz, ideologische Verblendung und Verschwendung“ aus. Die sinnvolle Verausgabe deutscher Steuergelder und die Interessen einer deutschen Außen- und Wirtschaftspolitik blieben dabei auf der Strecke. Die schwarz-rote Bundesregierung wolle auch künftig Politik von Vorgestern betreiben, sagte Rentzsch. Auch 2027 wolle sie knapp 10 Milliarden Euro „mit der Gießkanne und ohne Verstand in alle Welt verschenken“. Dies lehne die AfD entschieden ab. Rentzsch beklagte außerdem, dass die Verwendung der Entwicklungshilfegelder „in keinster Weise transparent ist“. Das Ministerium sei nicht in der Lage und scheinbar auch nicht gewillt, den Abgeordneten Verwendungsnachweise über alle Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu liefern. CDU/CSU: Mit weniger Mitteln das bestmögliche erreichen Entwicklungszusammenarbeit brauche Vertrauen, sagte Nicolas Zippelius (CDU/CSU). „Dieses Vertrauen steht in Teilen unter Druck“, befand er. Viele Menschen fragten sich, was mit den Mitteln passiere, was damit erreicht werde und wie man das kontrollieren könne. Das, so Zippelius, seien berechtigte Fragen. „Wer Entwicklungszusammenarbeit stärken will, muss diese Fragen überzeugend beantworten.“ Veruntreuungen bei der GIZ im Jemen beschädigten jedoch das Vertrauen. Klar sei, so Zippelius: „Wir brauchen Entwicklungszusammenarbeit, gerade in einer Welt wachsender Konflikte, fragiler Staaten und geopolitischer Konkurrenz.“ Mit Blick auf die erheblichen finanziellen Zwänge im Etat machte er deutlich: „Wir nehmen die Herausforderung an und wollen mit diesen Mitteln das Bestmögliche erreichen.“ Grüne: Klimakrise sind Grenzen egal Trotz größer werdender Krisen kürze die Bundesregierung bei den Instrumenten, „mit denen wir ihnen begegnen könnten“, sagte Jarmila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen). Der Klimakrise seien Grenzen egal, so die Grünen-Abgeordnete. Dennoch mache die Bundesregierung eine Haushaltspolitik, als ließen sich deren Auswirkungen an der deutschen Grenze zurückweisen. Klimaschutz, Klimaanpassung und Entwicklungszusammenarbeit seien keine Almosen, sagte Schäfer. „Sie liegen in unserem eigenen Interesse.“ Sicherheit etwa entstehe nicht nur durch Investitionen in den Verteidigungsetat. „Wer militärische Sicherheit stärkt, aber gleichzeitig bei internationaler Stabilität kürzt, hat einen blinden Fleck in der Sicherheitspolitik“, befand die Grünen-Abgeordnete. Linke beklagt "Entscheidung gegen die Ärmsten" Während der Bundeshaushalt insgesamt wachse, schrumpfe der Etat für die Entwicklungszusammenarbeit weiter, sagte Sascha Wagner (Die Linke). „Das ist kein unabwendbarer Sparzwang. Das ist eine Entscheidung gegen die Ärmsten und Schwächsten dieser Welt“, urteilte er. Besonders drastisch werde bei Krisenbewältigung und Wiederaufbau gekürzt – um 39 Prozent. Das BMZ selbst warne davor, dass mit diesem Ansatz nicht mehr auf kurzfristig entstehende Bedarfe reagiert werden könne. Programme von UNICEF und dem Welternährungsprogramm müssten reduziert werden. Deutlicher könne der Widersprich kaum sein, sagte Wagner: Das Ministerium beschreibe einen wachsenden Bedarf, doch der Haushaltsentwurf entziehe ihm die finanzielle Grundlage. Damit verliere Deutschland ausgerechnet in einer Zeit zunehmender Krisen die Fähigkeit, schnell und wirksam zu handeln, kritisierte der Linken-Abgeordnete. SPD: Historischer Verantwortung gerecht werden Auch Felix Döring (SPD) musste beim Anblick des Regierungsentwurfes nach eigener Aussage „schwer schlucken“. Der Koalitionsvertrag gebe die Kürzungen so nicht her. Döring sprach von einer historischen Verantwortung Deutschlands. „Wir machen Entwicklungszusammenarbeit nicht nur aus wirtschaftlichen, geopolitischen oder strategischen Interessen. Wir machen Entwicklungszusammenarbeit, weil das CO2, das auch wir in Deutschland in den letzten Jahrzehnten in die Atmosphäre gepustet haben, und das die Ursache für unseren materiellen Wohlstand ist, einen Haufen von Problemen im globalen Süden verursacht“, sagte Döring. Dieser historischen Verantwortung müsse man gerecht werden. Kürzungen bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit sind 2027 rund 3,91 Milliarden Euro eingeplant (2026: 4,64 Milliarden Euro). Darunter fällt auch die bilaterale technische Zusammenarbeit, für die nur noch 1,57 Milliarden Euro vorgesehen sind, nach 1,74 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Die Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit sollen dagegen von 1,97 Milliarden Euro auf rund 2,09 Milliarden Euro steigen. Allerdings hinkt der Vergleich aufgrund einer Umgliederung im Einzelplan. Denn 2027 wird der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ geführt. Auch hier soll deutlich gespart werden: Nur noch rund 434,9 Millionen Euro sind für die Krisenbewältigung vorgesehen, nach rund 710,8 Millionen Euro 2026. Der Ansatz für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ soll von 259,4 Millionen Euro auf 173,2 Millionen Euro sinken. Für die Unterstützung von Geflüchteten und Aufnahmeländern sind dagegen 450 Millionen Euro eingeplant, 30 Millionen Euro mehr als 2026. Für das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement sollen die Ausgaben von rund 1,32 Milliarden Euro auf 1,17 Milliarden Euro zurückgehen. Für Vorhaben der politischen Stiftungen stehen nur noch 267 Millionen Euro bereit, nach rund 374,5 Millionen Euro 2026. Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen sinkt von 295 Millionen Euro auf 278 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements sollen hingegen von rund 394,5 Millionen Euro auf 425,5 Millionen Euro steigen. Beiträge an die Vereinten Nationen gehen zurück Für das Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ sieht der Entwurf rund 1,61 Milliarden Euro vor, nach 1,78 Milliarden Euro 2026. Unter anderem sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen von rund 515,9 Millionen Euro auf 442,7 Millionen Euro zurückgehen. Der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union soll auf 94,7 Millionen Euro sinken (2026: 144,1 Millionen Euro), der für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria auf 286 Millionen Euro nach 288 Millionen Euro 2026. Für die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz sind nur noch rund 694,6 Millionen Euro eingeplant, nach 728,7 Millionen Euro 2026. Mehr Geld soll demgegenüber an multilaterale Entwicklungsbanken fließen. Dafür sollen rund 1,36 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2026: 1,21 Milliarden Euro). Allein die Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe sollen von rund 909,9 Millionen Euro auf 1,09 Milliarden Euro steigen. KTF-Mittel für den Schutz von Tropenwäldern Zusätzliche Mittel – insgesamt 178,6 Millionen Euro – bewirtschaftet das BMZ 2027 im Klima- und Transformationsfonds. Davon sollen 126,6 Millionen Euro auf die im Rahmen der Weltklimakonferenz 2025 in Brasilien verkündete „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Schutz von Tropenwäldern entfallen sowie 52 Millionen Euro auf Maßnahmen der internationalen Transformation. Für den deutschen Beitrag zum TFFF sind außerdem Verpflichtungsermächtigungen von 873,4 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür eine Milliarde Euro ein. (hau/joh/09.09.2026)

Türkei: Wachsender Druck auf Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Die Bundesregierung zeigt sich besorgt über die Menschenrechtslage in der Türkei. Abgeordnete dringen im Menschenrechtsausschuss auf Einsatz für inhaftierte Journalisten und Oppositionelle.

Schwerbehindertenrente des Partners schmälert den Anspruch

beck-aktuell - 09.09.2026
Schwerbehindertenrente des Partners schmälert den Anspruch Bürgergeld_2026.jpg henriette_garbade Mi., 09.09.2026 - 16:15 Wer Bürgergeld bezieht und mit dem Empfänger einer Schwerbehindertenrente zusammenlebt, muss sich diese Rente als Einkommen anrechnen lassen. Das BSG wies am Dienstag auch den Versuch ab, die Corona-Einmalzahlung als fiktiven Bedarf gegenzurechnen. Sozialrecht