Aktuelle Nachrichten

Sachverständige begrüßen Stärkung der Amtsgerichte

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch begrüßen die Sachverständigen die geplante Stärkung der Amtsgerichte. Kritik gab es an den Details.

UNRWA-Chef warnt vor Hungersnot in Gaza

Menschenrechte/Ausschuss Der Chef des Palästinenser-Hilfswerks UNRWA, Philippe Lazzarini, hat am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss vor einer weiteren Verschlechterung der humanitären Lage in Gaza gewarnt.

Externer Rechtsrat ersetzt keine Fachanwaltsfortbildung

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 18:30

Der BGH bleibt streng: Wer als Fachanwalt seine jährliche Fortbildung versäumt, kann das nicht durch berufliche Beratungsgespräche oder Besserung in späteren Jahren retten. Eine individuelle berufliche Beratung durch Externe ersetze keine Fortbildung.



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Experten zeigen sich alarmiert über die Praktiken von Kinder-Influencern

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 12.11.2025 - 18:30
Wie sehr Family-Influencer durch das Posten von Aufnahmen ihrer Kinder deren Wohlergehen gefährden und deren Rechte verletzen, das war Gegenstand eines Fachgesprächs der Kinderkommission (Kiko) am Mittwochabend, 12. November 2025, zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer ‒ Kommerzialisierung von Kindheit (Teil 2)“; anknüpfend an die vorausgegangene Sitzung, die die rechtliche Perspektive des Sharenting beleuchtet hatte und in der ein Rechtsgutachten des Kinderhilfswerks vorgestellt worden war. Vermarktung der Kinder bereits vor der Geburt Family-Influencer betreiben ihr Geschäftsmodell häufig mithilfe von Kinderarbeit und gefährden vielfach das Kindeswohl, sagte Sara Flieder, Aktivistin für Kinderrechte und Social Media Expertin. Oft lasse sich schon anhand weniger Bilder, beispielsweise wenn Kinder im Schlafanzug aufträten, erkennen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliege. Die Privatsphäre mancher Kinder, bis hin zu intimen Szenen, werde bis ins Detail zur Schau gestellt, ihren Alltag kenne ein Millionenpublikum von vorn bis hinten. Die Vermarktung der Kinder beginne vielfach bereits vor der Geburt, mit dem Posten von Ultraschallbildern. Praktiken mancher Influencer machen Expertin fassungslos „Man weiß einfach alles über diese Kinder“: Wie sie sich frühmorgens zurecht machen, wie ihre Zimmer aussehen, wer ihre Freunde sind, welche Probleme sie haben. Die Kinder würden in den intimsten Momenten fotografiert und gefilmt - vielfach, „ohne dass sie dies wissen oder möchten“. Die Praktiken mancher Influencer machten sie fassungslos, so die Social Media-Expertin. Da lade eine Mama ein Video hoch, das ihr Kind beim Erbrechen vorführe, um im nächsten Video Werbung für Nassstaubsauger zu machen. Für normale Betrachter unschuldige Kinderfotos würden zudem regelmäßig von der Pädophilen-Szene konsumiert und im Darknet in einen sexualisierten Zusammenhang gestellt. Frage man Kinder zum Thema Sharenting, antworteten diese regelmäßig, dass es nicht okay sei, wenn Eltern Bilder von ihnen, zumal von ihrem Zuhause, ungefragt in Social Media zeigen. Würden Facetten ihrer Identität, ja gar Intimität, zur Schau gestellt, empfänden sie das sogar als „totalen Vertrauensverlust“ zwischen ihnen und ihren Eltern. Erschütternd finde sie, dass die meisten Influencer uneinsichtig seien, sagte Flieder. „Es bringt nichts, mit denen zu diskutieren.“ Die auftraggebenden Firmen wiederum würden die Verantwortung auf die Influencer schieben. Wenn es keine Verbote und rechtliche Konsequenzen gebe, werde sich in dem Bereich wenig ändern. „Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante“ Annemarie Lehmkemper, Petentin einer Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema „Missachtung von Kinderrechten“, unterstrich ihre Hauptbotschaft: Kinder sollten im Internet nicht ungefragt und ungeschützt gepostet werden. Die Entwicklungen in den Sozialen Medien führe vor Augen, dass man „Kinder manchmal auch vor den Entscheidungen der eigen Eltern schützen“ muss. Gesellschaft und Politik seien gefragt. In der Petition, die 50 000 Unterschriften erhalten hat, fordere sie, „dass die Gesetze zum Posten von Kindern im Netz überarbeitet und besser reguliert werden“. Durch ihre Aktivitäten auf Social Media sei sie „jeden Tag dort, wo die Problematik sichtbar wird. Ich sehe, was von Kindern gepostet wird, und wie sehr ihre Rechte dort verletzt werden. Was ich dort teilweise beobachte, möchte man sich im Traum nicht vorstellen“, so Lehmkemper. Daher appelliere sie dringend an die Bundesregierung und die Gesellschaft insgesamt: „Kinder müssen im Internet und insbesondere auf Social Media endlich besser geschützt werden. Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante. Wenn wir sie wirklich schützen wollen, müssen wir ihre Würde auch online bewahren, Tag für Tag, Klick für Klick.“ Gravierender Interessenkonflikt bei Influencer-Eltern Was auf Social Media auf den ersten Blick aussieht wie ein harmloser Einblick in den Familienalltag, sei „längst zu einem professionellen Geschäftsfeld geworden, das ganze Familien ernähren kann“, sagte Sophie Pohle vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. Inhalte mit Kindern gehörten zu den beliebtesten Formaten auf Social Media. Beispielhaft nannte sie eine Mutter, mit 2,3 Millionen Followern, die ihre Kinder im Bad, bei der Abendroutine, beim Duschen, im Bett, zeigt, dabei ganz nebenbei ein Beauty-Produkt bewirbt und in kurzer Zeit darunter 55 000 Likes und über 200 Kommentare erhält. Hinter den perfekt gedrehten Szenen steckten Redaktionspläne, ein enormer zeitlicher Aufwand und Werbeverträge. Es gehe den Influencern darum, Reichweite zu erzielen und dadurch Geld zu verdienen. „Samstag ist Drehtag, aber eigentlich würde sie auch gerne ihre Freunde treffen“, habe ein elfjähriges Mädchen kürzlich in einer Reportage preisgegeben. „Was uns als Familien-Content verkauft wird, bedeutet in zahlreichen Fällen nichts anderes als Kinderarbeit.“ Eltern würden zu Unternehmern und Arbeitgebern. Damit entstehe ein gravierender Interessenkonflikt mit dem Schutzauftrag des Elternseins. Schutzauftrag des Staates Die wirtschaftlichen Interessen der Eltern stünden „in krassem Gegensatz zu den Rechten der Kinder, die natürlich der Kompass sein müssten“. Pohle zählte auf: Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Beteiligung und auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Gewalt. In der Praxis müsse man aber feststellen: Kinderrechte werden bewusst oder unbewusst missachtet, wenn Eltern selbst Produzenten auf Social Media sind und damit auch die Arbeitgeber ihrer eigenen Kinder. Im Rahmen des Sharenting gepostete Fotos und Filme von Kindern, die von Alltagsszenen über Intimitäten, Berichte und Bilder über Krankheiten und Verletzungen, entwürdigende Situationen, emotionale oder körperliche Ausnahmezustände bis hin zu ganzen digitalen Biografien von Kindheiten reichten, stellten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre dar und gehörten verboten. Erzielten Influencer im Kontext von Werbeverträgen und mithilfe der Vermarktung des Alltags ihrer Kinder Reichweite würden die Kinder Teil eines Geschäftsmodells. „Da greift der Schutzauftrag des Staates eigentlich eindeutig. Kinder dürfen nicht wirtschaftlich instrumentalisiert werden“, erklärte Pohle. Kinderhilfswerk sieht Reformbedarf auf gesetzlicher Ebene Kinder würden im Rahmen von Influencer-Content „meist ohne eigene Zustimmung Teil öffentlicher, wirtschaftlicher Prozesse, ohne ausreichenden Schutz und ohne ein Verständnis davon zu haben, was für weitreichende Konsequenzen die Verbreitung ihrer Daten im Internet haben“ könne. Es bestehe Reformbedarf auf gesetzlicher Ebene. Handlungsbedarf und Anwendung auf den digitalen Raum sieht das Kinderhilfswerk beim Jugendarbeitsschutzgesetz, das Kinder zwar bei der Arbeit an Filmsets für Kinofilme schütze, jedoch nicht vor der Handy-Kamera im Kinderzimmer. Die Tätigkeit von Family- oder Kinderinfluencern erfolge bislang „mindestens in einer rechtlichen Grauzone“, so Pohle. Das Rechtsgutachten des Kinderhilfswerkes schlage ein abgestuftes „altersdifferenziertes beteiligungsorientiertes Einwilligungskonzept“, ein klares Veröffentlichungsverbot von Content mit Kindern unter sieben Jahren sowie eine verbindliche medienpädagogische Begleitung von Eltern und Kindern vor. Auch Plattformen und Unternehmen, die massiv von der Vermarktung kindlicher Inhalte profitieren, gelte es in die Verantwortung zu nehmen. Die Verletzungen der Kinderrechte im Bereich des Family Influencing seien „so gravierend, dass es jetzt klare gesetzliche Regelungen und Durchsetzungsmechanismen braucht, die verhindern, dass ein ganzer Wirtschaftszweig blüht, weil Kinderrechte verletzt werden“. Erhebliche Herausforderungen für die Kripo Vor erhebliche Herausforderungen stellen das Sharenting und die zunehmenden Aktivitäten von Kinderinfluencern auch die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention, erläuterte Martin Ostwinkel, Referent bei Blackstone 432 und Kriminaloberkommissar bei der Kriminalpolizei in München. „Die potenziellen Risiken und Gefahren für die digitalen Persönlichkeitsrechte und die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder rechtfertigen unsere dringende Warnung und unseren präventiven Handlungsbedarf. Kinderbilder- und videos gehören nicht unkontrolliert ins Netz.“ Ostwinkel hob vor allem die „pädokriminelle Nutzung scheinbar harmloser, süßer Kinderbilder“ im Darknet hervor. „Das BKA warnt vor dem Missbrauch solcher scheinbar harmlosen Bilder. Laut Vereinten Nationen und FBI finden sich pro Sekunde 2,25 Millionen Pädokriminelle im Netz.“ Bis zu 50 Prozent der Bilder, die sich diese Leute teilen, stammten, durch künstliche Intelligenz manipuliert, von bekleideten Kindern, die nach der Bearbeitung nackte oder leicht bekleidete Kinder darstellen, „die dann gezielt für missbräuchliche Zwecke verwendet werden“. Solche „Deepnudes“ von Minderjährigen stellten „ein schnell wachsendes Problem“ dar. Deren Herstellung, Verbreitung oder auch nur Besitz erfülle in Deutschland bereits heute den Straftatbestand der Kinderpornografie. Mobbing, Grooming und Identitätsdiebstahl Ermittler von Kinderpronografie hätten „festgestellt, dass ein alarmierender Anteil der Bilder und Videos, die in pädokriminellen Netzwerken zirkulieren, ihren Ursprung in frei zugänglichen oder nur eingeschränkt geschützten Social Media-Plattformen von Eltern“ habe - also genau in dem Bereich, in dem Sharenting stattfinde. Kinder würden in Influencer-Familien „massiv unter Druck gesetzt“. Für den wirtschaftlichen Erfolg würden Aufnahmen gemacht, die später zur Bloßstellung oder zum Mobbing genutzt würden, wenn verletzende oder intime Situationen gezeigt werden. „Das wird später zu massiver sozialer Ausgrenzung und Cybermobbing führen“, wisse er durch seine ständigen Gespräche an Schulen. Hinzu komme, dass die Preisgäbe hochsensibler Daten wie Name, Geburtsdatum, Schule, Wohnadresse und Routinen die Gefahr von Identitätsdiebstahl oder der gezielten Ansprache durch Fremde im Bereich des sogenannten Grooming erhöhe. Sind Daten und Bilder einmal veröffentlicht, „ist der digitale Fußabdruck des Kindes für immer manifestiert“, warnte der Kriminaloberkommissar. Auch Äußerungen Minderjähriger zu politischen Themen oder sexuellen Einstellungen blieben „im Netz für immer bestehen und können für diese Kinder in Zukunft zu großen Problemen führen“. Gesetzliche Regelung mit Informationspflicht gefordert Mediensucht, psychische Belastungen oder eine gestörte Entwicklung der Selbstwahrnehmung seien die Folgen des Zwangs, permanent Content liefern zu müssen, der auf Influencer-Kindern laste. Die Natürlichkeit des Familienlebens gehe verloren und werde durch eine ständige Inszenierung ersetzt. „Die klare Grenze zwischen Privatem und öffentlicher Geschäftstätigkeit verwischt vollständig - zulasten des Kindes.“ „Reine Medienkompetenz“ reiche leider nicht mehr aus, sagte Ostwinkel. „Es bedarf einer gesetzlichen Regelung.“ Verpflichtende Elterninformationsabende und Hebammenschulungen seien „absolut hilfreich und notwendig“. Entsprechend der bußgeldbewährten Schulpflicht brauche es eine „Pflicht für die Eltern, sich über diese wichtigen Themen, die die Kinder betreffen, zu informieren“. Vorstellbar sei auch eine Präventionskampagne zur besten Sendezeit, damit komme der Staat seiner Informationspflicht nach und erziele eine hohe Reichweite. (ll/13.11.2025)

Aussprache über mögliche Urheber­rechtsverletzungen

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 12.11.2025 - 18:30
Der von der AfD erhobene Vorwurf, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) habe in seiner früheren Funktion als Verleger eines Online-Magazins gegen Urheberrecht verstoßen, führte am Mittwoch, 12. November 2025, zu einer scharfen Kontroverse über geistiges Eigentum. Die Abgeordneten diskutierten dazu in der von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mögliche Urheberrechtsverletzungen und Interessenskonflikte des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien“. AfD fordert Untersuchungsausschuss Dr. Götz Frömming (AfD) warf zu Beginn der Debatte dem Kulturstaatsminister vor, in seiner Zeit als Verleger des Online-Magazins The European zahlreiche Texte von bekannten Persönlichkeiten ohne deren Zustimmung veröffentlicht zu haben. Das Verhältnis des Ministers zum Urheberrecht ließe sich beschreiben, „wie das eines Taschendiebes zum Privateigentum“. Viel problematischer ist aus Sicht des AfD-Abgeordneten jedoch die bestehende Verquickung von Funktionen. So habe der Kulturstaatsminister dem Bundestag verschwiegen, dass er nach wie vor große Anteile an der Weimer Media Group GmbH besitze – dem Verlag, in dem auch das Online-Magazin erscheine. Da das Medienhaus somit enge Kontakte zur Politik pflege, brauche es dringend einen Untersuchungsausschuss. Union: Die AfD demaskiert sich damit selbst Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) warf der AfD vor, die Vorwürfe gegen den Kulturstaatsminister konstruiert zu haben. „Die Weimer Media Group hat sich ausführlich zu der ganzen Angelegenheit geäußert und trotzdem versucht, die AfD zu skandalisieren, wo kein Skandal ist.“ Das einzig Gute daran sei, dass sich die AfD damit selbst demaskiere. Die CDU-Abgeordnete warf der AfD ein „gestörtes Verhältnis“ zur Presse- und Medienfreiheit vor und führte eine Vielzahl von Urteilen gegen AfD-Abgeordnete wegen Manipulation und Urheberrechtsverletzungen an. Grüne werfen AfD Diskreditierung vor Für Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) ist klar, dass es der AfD bei dieser Diskussion vor allem um eins gehe: Diskreditierung demokratischer Institutionen und dem "Dienen fremder Herren“. Die AfD würde nach eigenen Angaben politische Informationen an die USA weitergeben, um europäische Vorhaben zu unterlaufen. Damit habe die AfD jedes Recht verloren, moralische Maßstäbe zu predigen. Mit Blick auf das Urheberrecht mahnte die Grünen-Politikerin an, „hier nicht stehen bleiben“ zu dürfen. Künstliche Intelligenz fordere die Politik heraus, das Urheberrecht neu zu denken. Dabei müssten Fragen der Fairness, der kulturellen Vielfalt und der Demokratie eine wichtige Rolle spielen. SPD: Das ist erbärmlich Um sicherzustellen, dass politische Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen geleitet sind, sei es legitim und wichtig, Fragen zu Geschäftspraktiken und Compliancefragen zu stellen. „Doch darum geht es Ihnen ja gar nicht“, sagte Martin Rabanus (SPD) an die AfD gewandt. „Sie haben ja gar kein Aufklärungsinteresse.“ Vielmehr gehe es der AfD darum, den Kulturstaatsminister und dessen Amt zu diskreditieren. Dass die AfD trotz mehrfacher Aufhebung der Immunität von AfD-Politkern mit „gehobenen Zeigefinger und moralinsaurer Stimme“ andere Politiker anklagt, sei „durchsichtig und erbärmlich“. Linke fordert „lückenlose Aufklärung“ David Schliesing (Die Linke) warf der AfD vor, ihre „obsessive Hassliebe“ gegen den Kulturstaatsminister im Wochentakt auszuleben. Mit dieser „Kampagnenstrategie“ dürfe die AfD nicht durchkommen. Es dabei bewenden lassen funktioniere allerdings auch nicht, da der Minister seit Wochen nichts unternommen hätte, um die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzungen glaubhaft aufzuklären. „Reden von Politikerinnen zu veröffentlichen ist sicher kein Vergehen, wenn auch im Fall von Frau Weidel generell ein Fehler.“ Anders sehe es aber bei systematischen Urheberrechtsverletzungen aus, diese seien keine Kavaliersdelikte. „Klar ist: An einer lückenlosen Aufklärung führt kein Weg vorbei.“ (mtt/12.11.2025)

Fehlzeiten sind Grund genug: Lehrer muss nach drei Jahren Krankheit zum Amtsarzt

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 18:26

Mehrere Jahre war er dienstunfähig erkrankt, dann wurde ein Lehrer zum Amtsarzt bestellt. Seine Beschwerde wegen vermeintlicher Rechts- und Verfahrensmängel hat das OVG Münster zurückgewiesen: Die Anordnung sei rechtlich einwandfrei.



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"Wirtschaftsweise" für Erbschaftsteuer-Reform

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 18:18

Ein kräftiger Wirtschaftsaufschwung in Deutschland ist nicht in Sicht. Die "Wirtschaftsweisen" warnen die Bundesregierung, Chancen zu verspielen – und fordern bei einem Reizthema Reformen.



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Waffenlieferungen nach Israel: Gericht weist Klagen ab

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 18:10

Palästinenser sehen sich durch Waffenlieferungen von Deutschland an Israel in ihren Rechten verletzt. Das VG Berlin sieht das anders. Ein Kläger ist mittlerweile verstorben.



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70 Jahre Bundeswehr: Fraktionen würdigen Rolle der Parlamentsarmee

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 12.11.2025 - 18:00
Anlässlich des 70. Gründungsjubiläums der Bundeswehr fand am Mittwoch, 12. November 2025, eine Vereinbarte Debatte im Bundestag statt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erinnerte daran, dass die Bundeswehr in ihrer 70-jährigen Geschichte stets ihre Herausforderungen gemeistert habe: als Teil der Abschreckung während des Kalten Krieges, in den vielen Einsätzen im Ausland zur Friedensbewahrung oder im Inland bei Naturkatastrophen. Aktuell stehe die Bundeswehr vor einer neuen Herausforderung: „Der Krieg ist zurückgekehrt nach Europa.“ Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe gezeigt, dass Deutschland seine Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit wieder erhöhen müsse. Die Bundeswehr müsse kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen, sagte Pistorius. Dazu gehöre neben einer entsprechenden Ausrüstung auch der neue Wehrdienst. Union: Wichtigster deutscher Beitrag für Frieden und Freiheit Norbert Röttgen (CDU/CSU) betonte, dass die Bundeswehr sich einer großen gesellschaftlichen Akzeptanz erfreue. Dies sei bei ihrer Gründung vor 70 Jahren noch nicht so gewesen. Die Debatte über die deutsche Wiederbewaffnung sei in Gesellschaft und Bundestag höchst kontrovers gewesen. Ohne die Bundeswehr sei die Bundesrepublik nicht das, was sie heute sei. Ihre Gründung sei eingebettet gewesen in die Politik der Westbindung von Bundeskanzler Konrad Adenauer und habe maßgeblich zum Erlangen der staatlichen Souveränität beigetragen. In ihrer Geschichte hätte sich die Bundeswehr immer als sehr flexibel und anpassungsfähig erwiesen, um die an sie gestellten Aufgaben zu erfüllen. Bis heute sei die Bundeswehr der wichtigste deutsche Beitrag, damit Deutschland und Europa in Frieden und Freiheit leben könne, sagte Röttgen. AfD: Bundeswehr ist eine Erfolgsgeschichte Hannes Gnauck (AfD) bezeichnete die Geschichte der Bundeswehr als eine „Erfolgsgeschichte“. Sie habe über 70 Jahre Frieden und Freiheit garantiert. Gnauck erinnerte daran, dass der Dienst in der Bundeswehr von Anfang an Opfer gefordert habe. Bereits 1957 seien 19 Wehrdienstleistende bei einer Übung an der Iller ums Leben gekommen und während der Starfighter-Krise seien 116 Piloten der Bundeswehr tödlich verunglückt. Während des ersten Auslandseinsatzes der Bundeswehr nach Ende des Kalten Krieges sei 1993 der erste Soldat erschossen worden. Bis heute fehle es den Soldaten der Bundeswehr nicht an Mut, aber an einer verantwortungsvollen politischen Führung, die nicht mit dem Leben der Soldaten spielt, betonte Gnauck. SPD: Eine Armee der Demokratie Falko Droßmann (SPD) betonte, dass mit der Gründung der Bundeswehr etwas Neues entstanden sei: „Keine Armee neben der Demokratie, sondern eine Armee der Demokratie.“ Dies sei unter anderem durch die Prinzipien der Inneren Führung als Leitplanken und das Selbstverständnis vom „Staatsbürger in Uniform“ ermöglicht worden. Durch den Mut zur Kritik von Innen, etwa durch die Hauptleute von Unna Anfang der 1970er Jahre, habe die Bundeswehr immer wieder an Stärke gewonnen. Die Bundeswehr habe in ihrer Geschichte auch immer verlässlich an der Seite der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands – etwa im Fall von Naturkatastrophen – gestanden, lobte Droßmann. Grüne: Nur so stark, wie die Menschen, die in ihr dienen Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte, dass sich Gesellschaft und Bundeswehr in den vergangenen 70 Jahren sowohl durch gute als auch schlechte Erfahrungen aneinander gewöhnt hätten. „Durch Reibung entsteht Wärme. Das sage ich ganz bewusst als Grüne.“ Die Bundeswehr sei immer nur so stark, wie die Menschen, die in ihr dienten. Diese Menschen hätten mutige Entscheidungen getroffen für sich, für ihre Kameraden und ihr Land im Namen Einigkeit und Recht und Freiheit. „Ganz gleich, ob sie christlich, jüdisch oder muslimisch seien“, sagte Nanni. Linke: Auf Landes- und Bündnisverteidigung beschränken Ulrich Thoden (Die Linke) würdigte, dass die Bundeswehr als Parlamentsarmee einen Bruch zu ihren Vorgängern, Reichswehr und Wehrmacht, vollzogen habe. Dies sei jedoch nur durch „eine Kultur der militärischen Zurückhaltung“ und auch die Friedensbewegung möglich gewesen. Nach Ende des Kalten Krieges sei die Friedensdividende jedoch „zum Aufbau einer Interventionsarmee“ genutzt worden. Der 20-jährige Einsatz in Afghanistan, den seine Partei immer abgelehnt habe, sei der verlustreichste Auslandseinsatz der Bundeswehr gewesen, betonte Thoden. Die Bundeswehr müsse sich auf ihren Verfassungsauftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung beschränken und „friedensfähig“ bleiben. (aw/12.11.2025)

Staatsanwaltschaft will Teile der Anklage gegen Klette einstellen

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 17:52

Bewegung im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette: Die Staatsanwaltschaft beantragt, einige der Vorwürfe zumindest vorläufig zu streichen. Man möchte dabei auch Zeugen schonen, so die Strafverfolger.



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Düsseldorfer Polizist ist jetzt eine Polizistin: Ist der Geschlechtswechsel Betrug, wenn er nur der Beförderung dient?

LTO Nachrichten - Mi, 12.11.2025 - 17:48

In Düsseldorf hat ein Polizist seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Das Polizeipräsidium geht davon aus, er wolle damit seine Beförderungschancen verbessern. Die Behörde verhängte eine Sperre und stellte Strafanzeige wegen Betrugs.

Polens Präsident Nawrocki lässt 46 Richter durchfallen

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 17:48

In Polen muss das Rechtssystem wieder unabhängig werden, um EU-Maßgaben zu erfüllen. Das ist erklärte Absicht der Regierung – doch der neue Staatschef stellt sich quer.



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Mainz 05 verliert Rechtsstreit mit Ex-Spieler El Ghazi

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 17:45

Der FSV Mainz 05 hat die Berufungsklage gegen seinen früheren Spieler Anwar El Ghazi verloren. Es geht um pro-palästinensische Posts und die fristlose Kündigung.



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Ist die Grundsteuerreform verfassungswidrig? Der BFH prüft, urteilt aber später

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 17:35

Die Reform der Grundsteuer ist viele Immobilieneigentümer teurer zu stehen gekommen, als die Politik versprochen hatte. Weil die Abgabe als Nebenkosten auf sie umgelegt werden kann, sind auch die meisten Mieter betroffen. Der BFH prüft nun die Verfassungsmäßigkeit der Reform.



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7. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 12.11.2025 - 17:30
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) ist am Mittwoch, 12. November 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Dabei ging es unter anderem um einen Bericht des UN-Sonderberichterstatters Prof. Dr. Surja Deva zum Thema "Recht auf Entwicklung" und um die Berichterstattung zu anstehenden Nachhaltigkeitsthemen im Bereich Umwelt durch die SPD-Abgeordnete Kathrin Michel. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (12.11.2025)

Fragestunde am 12. November

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 12.11.2025 - 17:00
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 12. November 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/2666), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 74Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 26 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 15 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, stellte zwei Fragen. Eine Frage stellte der CDU-Abgeordnete Dr. David Preisendanz. Von Abgeordneten der SPD-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. 23 der 74 Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium des Innern war mit 14 Fragen vertreten, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit acht Fragen. Je sechs Fragen gingen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr mussten jeweils fünf Fragen beantworten. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Zu einer Frage musste das Bundesministerium der Verteidigung Stellung beziehen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der rheinland-pfälzische Abgeordnete Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, mit welchen kompensierenden Maßnahmen die Bundesregierung plant, den Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden weiterhin zu gewährleisten und voranzubringen. Grau verwies auf das „Bürokratierückbau-Konzept Arbeitsschutz“ der Regierung vom 5. November 2025, in dem die Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten für diese Betriebsgrößenklasse geplant sei. Nach der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fänden knapp 40 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle in Betrieben dieser Größenklasse statt, so der Abgeordnete. Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Adam Balten wollte vom Bundesforschungsministerium erfahren, wieviel Geld die Bundesregierung ressortübergreifend für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz sowie die dafür notwendige digitale Infrastruktur im laufenden Haushaltsjahr bereitstellt und welche Fortschritte oder messbaren Erfolge bislang im Rahmen der Förderprogramme für Künstliche Intelligenz und digitale Infrastruktur vor allem im Hinblick auf Forschungsstandorte und industrielle Anwendungen erzielt werden konnten. Der brandenburgische Abgeordnete der Linken Christian Görke fragte das Bundeswirtschaftsministerium, welche genauen Folgen die Bundesregierung erwartet, falls die PCK Raffinerie GmbH in Schwedt (Brandenburg) aufgrund von US-Sanktionen von einem Tag auf den anderen nicht mehr ihre Geschäfte führen kann. Görke wollte wissen, ob die Regierung seine Einschätzung teilt, dass dies innerhalb weniger Tage zu einem Zusammenbruch der Versorgung von Tankstellen im Nordosten Deutschlands mit Treibstoffen führen würde. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Innenministerium, wie hoch die veranschlagten Kosten für die Bau- und Umbaumaßnahmen der Bundespolizei am deutsch-dänischen Grenzübergang Krusau/Kupfermühle sind, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist und welche funktionalen Änderungen im Hinblick auf Kontrollinfrastruktur, technische Ausstattung und Kapazitätserweiterung damit vorgesehen sind. Seidler wollte zudem wissen, wie viele Personen seit Beginn der Grenzkontrollen am 16. September 2024 an diesem Grenzübergang zurückgewiesen wurden. Der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Dr. David Preisendanz erkundigte sich beim Bundesjustizministerium danach, welche Beschlüsse die Justizministerkonferenz der Länder am 7. November 2025 in Leipzig vor allem zu den gemeinsamen Digitalisierungsprojekten von Bund und Ländern gefasst hat. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/12.11.2025)

Loser Pfosten, hohe Kosten: Pflichtverletzung im Pferdestall

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 16:54

Ein Junghengst stürzt in einem Offenstall auf ein herausragendes Flacheisen und verletzt sich schwer. Das LG Koblenz sieht die Ursache in einer ungesicherten Gefahrenquelle, für die die Stall-Betreiberin haftet. Ihr Einwand, der Vorfall sei nicht vorhersehbar gewesen, half ihr nicht.



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Nachbesserungen am Schuldnerberatungsdienstegesetz gefordert

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Sachverständige sehen in einer Anhörung erheblichen Nachbesserungsbedarf an den von der Bundesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen zu Schuldnerberatungsdiensten.

Diskussionspapier vorgestellt: NRW will Arbeitsgerichte zusammenstutzen

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 16:23

NRW hat viele Arbeitsgerichte, aber immer weniger Arbeit für sie. Nun will die Landesregierung zahlreiche Standorte zusammenlegen und stellte dafür am Mittwoch ihre Pläne vor. Die historisch bedeutsamen Bezirke Köln und Düsseldorf sollen ebenfalls zusammengeführt werden.



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BGH erlaubt Weitergabe von Positivdaten an SCHUFA

beck-aktuell - Mi, 12.11.2025 - 16:07

Die Übermittlung von Vertragsdaten an die SCHUFA kann zulässig sein. Das hat der BGH entschieden und die Klage eines Verbraucherverbands abgewiesen. Die Richterinnen und Richter sehen Betrugsprävention als berechtigtes Interesse – doch eine Frage bleibt offen.



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