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Libanon: Israels Tötung einer Journalistin ist ein mutmaßliches Kriegsverbrechen
(Beirut) – Die Angriffe des israelischen Militärs am 22. April 2026 im Libanon, bei denen eine Journalistin getötet und eine weitere schwer verletzt wurde, umfassen mutmaßlich vorsätzliche Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Objekte, was sie zu Kriegsverbrechen machen würde, erklärte Human Rights Watch heute.
Bei den Angriffen auf die Stadt al-Tiri im Süden des Landes wurde Amal Khalil getötet, die für die libanesische Tageszeitung al-Akhbar über die Kriegsgeschehnisse im Südlibanon berichtete, und Zainab Faraj, eine freiberufliche libanesische Journalistin, die als ihre Kamerafrau tätig war, schwer verletzt.
„Das israelische Militär behauptet, es greife keine Journalisten an, doch die Fakten und Beweise zeigen, dass dies wiederholt geschehen ist. Amal Khalil und Zainab Faraj sind die jüngsten Opfer in einer langen Reihe derartiger Angriffe“ sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Die anhaltenden Tötungen von Medienschaffenden durch israelische Streitkräfte zeigen eine unverhohlene Bereitwilligkeit, Gräueltaten zu begehen, und zwar ohne jegliche Angst vor Konsequenzen.“
Von Human Rights Watch ausgewertete Foto- und Videobeweise, Zeugenaussagen sowie eine Deeskalationsanfrage des Libanesischen Roten Kreuzes an das israelische Militär, um Zugang zum Einsatzort zu erhalten – und zwar nach dem ersten von drei Angriffen auf diesen Ort an jenem Tag –, lassen darauf schließen, dass das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Khalil und Faraj Zivilistinnen waren.
Der erste Angriff, der gegen 14:30 Uhr ein Auto vor dem Fahrzeug von Khalil und Faraj traf, tötete zwei ihnen bekannte Personen, die vor ihnen fuhren: Ali Bazzi und Mohammed al-Hourani. Dadurch waren Faraj und Khalil gezwungen, ihr Auto zu stehen zu lassen und in der Nähe eines benachbarten Gebäudes Schutz zu suchen. Um 15:00 Uhr leitete die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) die Bitte des Roten Kreuzes an das israelische Militär weiter, Zugang zum Einsatzort zu gewähren und festsitzende Journalistinnen zu retten.
Der zweite Angriff, der zwischen 15:21 Uhr und 15:42 Uhr stattfand, traf das Auto von Khalil und Faraj nur wenige Meter von ihrem Versteck entfernt, wobei Khalil verletzt wurde und sie und Faraj gezwungen waren, sich in das Innere des Gebäudes zu begeben. Der dritte Angriff gegen 16:25 Uhr traf dieses Gebäude und zerstörte es. Israelische Quadcopter-Drohnen überwachten offenbar Faraj und Khalil, während sie sich versteckten, und griffen sie anschließend an.
Das israelische Militär hat zudem die Rettungsmaßnahmen mutmaßlich weiter behindert, unter anderem durch den Einsatz einer per Drohne abgeworfenen Blendgranate, wodurch Rettungssanitäter des Libanesischen Roten Kreuzes, die Rettungsmaßnahmen durchführten, gezwungen waren, sich zunächst unverrichteter Dinge zurückzuziehen, ohne Khalil zu retten oder ihr möglicherweise lebensrettende Hilfe zu leisten, berichteten Zeugen.
Auch der Rettungswagen wurde mutmaßlich mit Kleinwaffen beschossen, wie aus Zeugenaussagen und Bildmaterial hervorgeht, das Human Rights Watch zur Begutachtung der am Rettungswagen verursachten Schäden ausgewertet hat.
Ein Bericht des Tebnin Governmental Hospital, den Human Rights Watch einsehen konnte und in das Amals Leichnam nach ihrer Bergung an jenem Abend gebracht worden war, gibt an, dass Khalil gegen 19:00 Uhr an den Folgen eines Herzstillstands starb. Dem Bericht zufolge wies Khalil zudem eine Kopfverletzung auf, die zu starken Blutungen führte. Der Krankenhausbericht sowie die von Human Rights Watch erstellte Chronologie der Ereignisse deuten darauf hin, dass Khalil höchstwahrscheinlich noch am Leben war, als israelische Streitkräfte die Rettungskräfte des Roten Kreuzes zwangen, sich vom Tatort zurückzuziehen.
In Erklärungen, die nach Inkrafttreten eines Waffenstillstandsabkommens am 17. April veröffentlicht wurden – darunter eine vom 21. April –, wies das israelische Militär die Bevölkerung an, sich nicht wieder in Dutzende Städte und Dörfer südlich einer markierten gelben Linie nahe der Grenze, darunter auch al-Tiri, zurückzuwagen. Der Zivilbevölkerung in Gebieten, für die eine Evakuierungsanordnung gilt, geht jedoch weder ihr Zivilstatus noch der Schutz durch das humanitäre Völkerrecht verloren, und sie darf nicht allein aufgrund ihrer Anwesenheit in diesen Gebieten angegriffen werden.
Human Rights Watch richtete sich am 7. Mai mit einem Schreiben an die UNIFIL, die UN-Friedenstruppen im Libanon, erhielt jedoch keine Antwort. Am 17. Juni schrieb Human Rights Watch zudem an das israelische Militär und bat um Informationen zu den Angriffen. Das israelische Militär übermittelte am 24. Juni eine kurze Antwort, ging jedoch nicht auf Folgefragen ein.
Als Reaktion auf Israels Verstöße gegen das Völkerrecht im Libanon und in der gesamten Region sollten Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung an Israel unverzüglich aussetzen und gezielte Sanktionen gegen israelische Amtsträger verhängen, die für die anhaltenden Übergriffe verantwortlich sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel mit sofortiger Wirkung aussetzen, solange Israel seine Gräueltaten fortsetzt, so Human Rights Watch.
Der Wortlaut eines kürzlich geschlossenen Rahmenabkommens zwischen dem Libanon und Israel gibt Anlass zur Sorge, dass die libanesischen Behörden Maßnahmen ergreifen könnten, um den Opfern den Zugang zu Gerechtigkeit bei schweren internationalen Verbrechen zu erschweren, so Human Rights Watch. Um ihr Engagement für die Rechenschaftspflicht zu unterstreichen, sollten die libanesischen Justizbehörden innerstaatliche Ermittlungen einleiten, während das Parlament Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsrahmens ergreifen sollte, indem es ein Gesetz verabschiedet, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Einklang mit internationalen Standards unter Strafe stellt.
Die libanesische Regierung sollte zudem dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar mindestens seit dem 7. Oktober 2023.
„Die Beweislage ist eindeutig: Das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Faraj und Khalil Zivilistinnen waren und griff sie aber dennoch an. Anschließend hinderte es Rettungskräfte stundenlang daran, sie zu bergen“, sagte Kaiss. „Libanon sollte der Straflosigkeit für Israels Gräueltaten ein Ende setzen, und andere Länder sollten auf Rechenschaft drängen und ihren Einfluss auf die israelischen Behörden nutzen, um weitere Verbrechen zu verhindern.“
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