Aktuelle Nachrichten

Verankerung von Klima­anpassung und Naturschutz im Grundgesetz abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe ,Klimaanpassung und Naturschutz‘ im Grundgesetz verankern“ (21/8116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Die Abgeordneten haben in einer namentlichen Abstimmung mit der Mehrheit von 438 Nein-Stimmen bei Zustimmung von 136 Parlamentariern und einer Enthaltung gegen die Vorlage gestimmt. Ein Antrag der Linken mit dem Titel „Gemeinschaftsaufgabe ,Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz' im Grundgesetz verankern“ (21/8117(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Umweltausschuss. Abstimmung Grüne: Klimaanpassung braucht Investitionen Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Notwendigkeit einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz mit den Hitzewellen des vergangenen Sommers. Um Mensch und Infrastruktur künftig besser vor Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu schützen, brauche es jetzt Investitionen. Die Kommunen müssten finanziell unterstützt werden beispielsweise für „Schatten auf Spielplätzen und Schulhöfen“ zu sorgen und zu verhindern, dass sich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu sehr aufheizten. Die Forderung der SPD-Minister nach einer Gemeinschaftsaufgabe sei richtig, doch bis es diese gebe, müsse die Bundesregierung handeln und für eine „auskömmliche Finanzierung“ der bestehenden Klimaanpassung-Programme sorgen, forderte die Grünen-Abgeordnete: „Krempeln Sie den Haushaltsentwurf auf Zukunft um und plündern Sie nicht das Geld, das eigentlich für Klima und Infrastruktur geplant war, um Haushaltslöcher an anderer Stelle zu stopfen.“ Union will Gemeinschaftaufgabe erst prüfen lassen Klaus Mack (CDU/CSU) widersprach seiner Vorrednerin. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Investitionen der Länder und Kommunen stünden bereit, für den natürlichen Klimaschutz 821 Millionen Euro. Seine Fraktion sei nicht gegen eine Gemeinschaftsaufgabe, der Koalitionsvertrag sehe eine Prüfung vor. Doch diese müsse erst abgeschlossen werden. „Zuerst klären wir, welche Lücke besteht, dann Zuständigkeiten und Finanzierung - und erst dann entscheiden wir, ob es eine Gemeinschaftsaufgabe wirklich braucht“, betonte Mack. Die Grünen nähmen das Ergebnis des Prüfprozesses einfach vorweg und forderten „Mindestpersonalschlüssel, neue Gremien und langfristige Pro-Kopf-Budgets“, die Linke verbinde eine Gemeinschaftsaufgabe „mit nahezu dem gesamten kommunalen Klimaschutz von Gebäudesanierung bis Nahverkehr“, kritisierte er. Das bedeute einerseits massive Mehrausgaben, andererseits zusätzliche Bürokratie. AfD: Aufbauhilfe für Rückhaltebecken im Ahrtal Die AfD warf Grünen und Linken vor, gar nicht in erster Linie daran interessiert zu sein, Klimaanpassung und Naturschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. In Artikel 20a sei der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dort schon verankert, sagte Sebastian Münzenmaier. Vielmehr gehe es den Fraktionen darum, weitere staatliche Förderprogramme und Stellen „für die eigene Blase“ zu schaffen. Die AfD dagegen habe einen Antrag mit konkreten Schutzmaßnahmen für das Ahrtal vorgelegt. Darin schlage sie vor, die Reste der Aufbauhilfe 2021 für den Bau von Rückhaltebecken zu verwenden. Darum hätten auch Landräte parteiübergreifend gebeten. Das sei „sachlich geboten, finanziell vernünftig und im Interesse der Menschen vor Ort“, unterstrich Münzenmaier. SPD: Klimaanpassung vom Rotstift bedroht Jakob Blankenburg (SPD) sprach sich für die Aufnahme von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aus. Diese könne für eine verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen in den Kommunen sorgen. Es sei zwar richtig, dass Städte und Kreise damit „vor allen Dingen betraut“ seien, denn „Bürgermeisterinnen und Landräte, die Mitglieder in den Räten und Kreistagen“ wüssten am besten, wo Schatten fehle, wo ein Trinkbrunnen hingehöre und welche Straße beim nächsten Starkregen volllaufe. Aber Klimaanpassung sei auch eine freiwillige Aufgabe – wenn das Geld fehle, werde dort zuerst gespart. Mehr als Pilotprojekte könne der Bund bislang vor Ort nicht finanzieren, erklärte der Sozialdemokrat. „Das wird der Herausforderung, vor der wir stehen, nicht gerecht.“ Linke: Bund muss Verantwortung wahrnehmen Sahra Mirow (Die Linke) hielt den Bundesregierungen vor, zu lange schon beim Hitzeschutz durch „Untätigkeit zu glänzen“. Der Bund müsse endlich seine Verantwortung wahrnehmen und aufhören, sie auf „Länder und Kommunen abzuwälzen sie finanziell im Regen stehen zu lassen“. Eine Gemeinschaftsaufgabe Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz' im Grundgesetz sei ein sinnvolles Instrument, da sich damit der Bund finanziell an kommunaler Klimaanpassung beteiligen könne, so Mirow. Richtigerweise habe die SPD eine solche Grundgesetzänderung im Sommer vorgeschlagen, sei aber schon „beim leisesten Widerstand“ des Koalitionspartners eingebrochen. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz verankern. In ihrem Antrag (21/8116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern und im Austausch mit den Kommunalverbänden sowie den Bundestagsfraktionen die Aufnahme der Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ ins Grundgesetz vorzubereiten. Diese Gemeinschaftsaufgabe soll so ausgestaltet sein, dass Kommunen unabhängig von ihrer Größe und Finanzkraft „dauerhaft und verlässlich in die Lage versetzt werden, sich an die Folgen der Klimakrise anzupassen, um Menschen besser vor Hitze, Starkregen und Hochwasser zu schützen, Wasser in der Landschaft und in den Städten zu halten und gleichzeitig Natur und biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen“. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die dazu erforderlichen planerischen und konzeptionellen Grundlagen, wie etwa in Form von Konzepten, Risiko- und Potenzialanalysen sowie Machbarkeitsstudien, auf kommunaler Ebene zu fördern. Auch die notwendigen investiven Bedarfe sollen durch „unbürokratische und nach Wirksamkeit gestaffelte Zuwendungen“ an die Kommunen gedeckt werden, heißt es im Antrag. Zudem soll ein angemessener Mindest-Personalschlüssel für das kommunale Klimaanpassungsmanagement angestrebt werden. Weitere Forderungen der Grünen betreffen unter anderem die Einrichtung eines Koordinierungsausschusses, um die Gemeinschaftsaufgabe strategisch zu steuern und weiterzuentwickeln sowie den Aufbau eines einheitlichen, digitalen Monitoringsystems. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke spricht sich dafür aus, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. In ihrem Antrag (21/8117(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll eine neue Gemeinschaftsaufgabe mit dem Titel „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“ in Artikel 91a des Grundgesetzes festschreiben und die finanzielle Beteiligung des Bundes dabei bedarfsdeckend regeln. Zudem soll die Bundesregierung einen Entwurf eines einfachen Gesetzes vorlegen, das die Gemeinschaftsaufgabe definiert und einzelne Teilbereiche nach Absprache mit den Ländern und Kommunen weiter konkretisiert. Dieses Gesetz soll die Kommunen unter anderem zu Klimaanpassung und Klimaschutzmanagement verpflichten, den Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen als eigenen Schwerpunkt festlegen und die Einstellung von zusätzlichem Personal sowie Verwaltungsausgaben als Ausgaben definieren, an denen sich der Bund beteiligen kann. Als weitere Anforderungen an die GA listet die Linksfraktion unter anderem pauschalierte Förderbudgets für Kommunen und die Pflicht der Länder auf, bei Förderprogrammen „eine Staffelung des kommunalen Eigenanteils nach Finanzstärke bis zur kompletten Streichung bei besonders finanzschwachen Kommunen“ zu ermöglichen. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, einen nationalen Hitzeaktionsplan zu entwerfen, der Sofortmaßnahmen, ein Frühwarnsystem und eine Kommunikationsstrategie enthält, um die Kommunen zu unterstützen. Auch die Mittel für kommunale Klimaanpassung, Klimaschutz und Hitzeschutz sollen „massiv“ aufgestockt werden. (sas/hau/24.09.2026)

"Wer Einfluss nehmen will, wird eine Antwort aus Karlsruhe erhalten"

beck-aktuell - 24.09.2026
"Wer Einfluss nehmen will, wird eine Antwort aus Karlsruhe erhalten" harbarth-kaufhold-interview-dpa Uli Deck.jpg jonas_scherne Do., 24.09.2026 - 12:25 Seit 75 Jahren wacht das BVerfG über das Grundgesetz. Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold sprechen darüber, was sich seit 1951 geändert hat, wie das Gericht Vertrauen sichern kann und welche Rolle die AfD spielt. Staats- und Verfassungsrecht

Markets and brokerage seminar

Norton Rose Fulbright - 24.09.2026
Join us for our annual markets and brokerage seminar for an insightful discussion on key legal and regulatory topics affecting those involved in trading different asset classes.

DAV warnt vor Aushöhlung des Mandatsgeheimnisses

beck-aktuell - 24.09.2026
DAV warnt vor Aushöhlung des Mandatsgeheimnisses Geheimdienst_2026.jpg henriette_garbade Do., 24.09.2026 - 12:11 Wer seinen Anwalt anruft, darf sich auf Vertraulichkeit verlassen – eigentlich. Der Deutsche Anwaltverein sieht diese Garantie durch die geplante Nachrichtendienstreform in Gefahr und rügt niedrige Eingriffsschwellen und fehlende Kontrollen. Staats- und Verfassungsrecht Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare

Linke fragt nach Mietwucher in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach dem Ausmaß überhöhter Mieten und nach Fällen von Mietwucher in Deutschland.

Pionier der Aufarbeitung der NS-Justiz im Westen

beck-aktuell - 24.09.2026
Pionier der Aufarbeitung der NS-Justiz im Westen reinhard-strecker-picture alliance United Archives kpa Keystone.jpg michael_dollmann Do., 24.09.2026 - 11:35 In der frühen BRD brauchte es Mut, gegen wieder an den Hebeln der Macht sitzende NS-Juristen aufzustehen. Reinhard Strecker hatte ihn. Dafür wurde er bekämpft und erst spät geehrt. Ingo Müller erinnert sich an den Juristen, der am 2. August starb. Recht allgemein Michael Dollmann

Warum Immigration-Tech-Tools im Migrationsrecht nicht funktionieren – Interview mit Mirko Vorreuter

Legal Tech Verzeichnis - 24.09.2026

Hier die Podcast-Folge hören bei …
🎤 Spotify
🎤 Apple Podcast

Interview mit Mirko Vorreuter, Fachanwalt für Migrationsrecht von Visaguard, zum Thema „Warum Immigration-Tech-Tools im Migrationsrecht nicht funktionieren“. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten:

1. Immigration-Tech automatisiert vor allem die einfachen Teile – nicht die eigentliche anwaltliche Arbeit
Viele Immigration-Tech-Tools setzen bei Formularen, Dokumentenmanagement, Datenerfassung und Datenübertragung an. Das funktioniert besonders gut bei standardisierten und unkomplizierten Visumsfällen. In der anwaltlichen Praxis landen jedoch häufig gerade die schwierigen Fälle, bei denen individuelle Probleme gelöst werden müssen.

2. Der größte Teil der Arbeit besteht aus Kommunikation und Beratung
Mirko Vorreuther schätzt, dass rund 80 Prozent seiner Arbeit aus Beratung und Kommunikation bestehen – mit Mandanten, Arbeitgebern, Botschaften, Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit oder Gerichten. Entscheidend sind dabei nicht nur Informationen, sondern auch Strategie, Risikoeinschätzung, Erfahrung und teilweise emotionaler Beistand.

3. KI kann Routinekommunikation übernehmen – stößt aber bei Einzelfällen schnell an Grenzen
Standardisierte Abläufe wie Dokumentenanforderungen, Weiterleitungen oder wiederkehrende E-Mails lassen sich durchaus automatisieren. Problematisch wird es, sobald ein Fall von der Norm abweicht und individuelle Lösungen gefunden werden müssen. Genau hier stoßen heutige Immigration-Tech-Tools und KI-Systeme schnell an ihre Grenzen.

4. Ein Kernproblem im Migrationsrecht ist das gegenseitige Verständnis
Viele Schwierigkeiten entstehen dadurch, dass Antragsteller und Behörden aneinander vorbeireden. Ausländische Antragsteller kennen das deutsche Verwaltungssystem häufig nicht oder sprechen kein Deutsch, während Behörden teilweise stark ausgelastet sind. Anwälte übernehmen deshalb oft eine Art Übersetzungsfunktion zwischen Behörde und Mandant. Gerade hier könnte spezialisierte KI künftig einen großen Nutzen haben.

5. KI verändert auch das Kanzleimarketing grundlegend
VisaGuard nutzt generative KI besonders stark bei Content-Produktion und Marketing. Klassisches SEO verliert an Bedeutung, weil Nutzer Informationen zunehmend direkt über ChatGPT, Gemini oder andere KI-Systeme erhalten. Für Kanzleien wird deshalb wichtiger, von Sprachmodellen als relevante Quelle und als Experte für bestimmte Fälle wahrgenommen zu werden.

Der Beitrag Warum Immigration-Tech-Tools im Migrationsrecht nicht funktionieren – Interview mit Mirko Vorreuter erschien zuerst auf .

Grüne verlangen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Wirtschaft und Energie/Antrag Ein Antrag der Grünen sieht in der Umsetzung der EU-Richtlinie die Möglichkeit, die Energieeffizienz "drastisch zu steigern".