Vom 13. bis 17. Juli 2026 reist eine Delegation der Parlamentariergruppe Bulgarien-Moldau-Rumänien zu Gesprächen mit Parlamentariern und Vertretern der Zivilgesellschaft nach Rumänien und Moldau. Vor den Treffen mit Abgeordneten in Bukarest geht es in Temeswar um Belange der deutschen Minderheit in Rumänien, danach in der Hauptstadt Moldaus u.a. um die europäische Integration. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Raimond Scheirich (Ltg., AfD), Bettina Hagedorn (SPD) und Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen, mit der unter anderem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben soll. In namentlicher Abstimmung votierten 323 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 271 Parlamentarier stimmten gegen das Gesetz. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Entschließung angenommen Angenommen wurde zudem eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine "grundlegende Vereinfachung" der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen. Die Richtlinie soll zu Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden führen, ziehe aber neue Bürokratie nach sich, so der Entschließungstext. Ein Entschließungsantrag (21/7071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion zur dritten Lesung vorgelegt hatte, fand gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses keine Mehrheit. Die Fraktion drang auf die Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Anträge von Grünen und Linken abgelehnt Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden auch Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln "Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar" (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen" (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken" (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Für den letztgenannten Antrag stimmte auch Die Linke. Die Grünen enthielten wiederum sich bei den Abstimmungen über die Linken-Anträge. Auch hierzu hatte der Wirtschaftsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Zwar soll der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Gleichzeitig soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab dem Jahr 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluiert werden. Um das zu ermöglichen, will die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl (Biotreppe) betrieben werden. Erster Antrag der Linken Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen, der unter anderem vorsieht, dass die energetische Sanierung von Haushalten, die durch steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt gefördert werden. Die 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz solle weiter erhöht und die Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze beschränkt werden, um die Menschen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen. Dazu sollten nach dem Willen der Fraktion kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote organisiert werden. Die Modernisierungsumlage für die Vermieter wollte sie abschaffen und eine Mieterschutzklausel einführen. Zudem sollten sozial gestaffelte staatliche Förderprogramme eingerichtet werden. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem eine Mieterschutzklausel mit einem Heizkostendeckel einführt und vorgibt, dass der CO2-Preis vollständig von der Eigentümerseite zu tragen ist. Die Heizkosten sollten auf Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden, das Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Heizungsoptionen und energetische Gebäudesanierung setzt. Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung auf, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen und die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten. Darüber hinaus sollte die Regierung nach dem Willen der Fraktion eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung ausarbeiten. (eis/vom/ste/10.07.2026)
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised the management shareholders of Carbon Underwriting Limited (Carbon) on a significant growth equity investment from FTV Capital into Carbon.
Die AfD-Fraktion hat umfangreiche Steuer- und Abgabensenkungen sowie eine Reduzierung der Bürokratiebelastung der Unternehmen gefordert, um die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern. Die anderen Fraktionen wiesen die Vorschläge am Freitag, 10. Juli 2026, im Bundestag strikt zurück. Ein von der AfD vorgelegter Antrag mit dem Titel „Deutschland braucht echte Reformen – Dem weiteren Niedergang des Wirtschaftsstandorts Deutschland entgegentreten“ (21/6928(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an die Ausschüsse überwiesen. Federführend wird sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit dem Antrag befassen. AfD: Vier Jahre Rezession in Deutschland In der Debatte des Bundestages erklärte Marc Bernhard (AfD), als einziges Industrieland befinde sich Deutschland seit vier Jahren in der Rezession. Bernhard wies auf Betriebsschließungen, Entlassungen und auf die Bürokratie hin. Gründe für den Niedergang seien neben dem „größten Bürokratie-Wahnsinn“ der Welt hohe Energiepreise und Steuern. Der Regierung sei nichts weiter eingefallen als eine „Placebo-Steuersenkung“, die er auf 150 Euro pro Jahr für jeden Erwerbstätigen in Deutschland bezifferte. Im Gegenzug würden die Krankenkassenbeiträge erhöht und Ehepartner aus der Mitversicherung geworfen. Minijobs würden abgeschafft, und die Rentenversicherung werde auch teurer. „Das einzige, was Sie mit Ihrer Politik erreichen, ist die Menschen weiter zu belasten und auszupressen, damit sie noch mehr von unseren Steuergeldern in alle Welt verschenken können“, so Bernhard an die Adresse der Regierung. Union: Phase der Stagnation, nicht Rezession Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU) warf der AfD vor, sie wolle den Menschen vor den Landtagswahlen Angst machen: „Dazu ist Ihnen jedes Mittel recht und jede noch so oberflächliche Analyse.“ Die AfD verbreite Untergangsszenarien. Wiener räumte ein, dass das verarbeitende Gewerbe unter Druck stehe: Für die Volkswirtschaft als Ganzes gelte das aber nicht. Man befinde sich in einer Phase der Stagnation, aber nicht in einer Rezession, wie die AfD fälschlicherweise behaupte. In zukunftsweisenden Wirtschaftsbereichen würden die Investitionen steigen. Im ersten Halbjahr 2026 seien über 3.000 junge Unternehmen gegründet worden. Ein Drittel habe KI-Bezug: „Offensichtlich gibt es hier viele junge Menschen, die mehr an unser Land glauben als Sie“, sagte Wiener. Er verwies auch auf den Bürokratieabbau, zum Beispiel durch Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, was 90 Prozent der Unternehmen von diesen Belastungen befreien werde. Mit über 100 Maßnahmen werde Deutschland wieder gestärkt, und es werde neuer Wohlstand für alle geschaffen, der jungen Generation eine Perspektive geboten und die Freiheit bewahrt. Grüne: Höchststand an Insolvenzen Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, die erneuerbaren Energien würden weltweit ausgebaut. Das Problem für die deutsche Automobilindustrie sei doch nicht das E-Auto, sondern, „dass keiner mehr die alten Verbrenner haben will“. Im vergangenen Monat sei die meist zugelassene Antriebsart der E-Motor gewesen. Wenn die AfD etwas für Ostdeutschland tun wolle, dann solle sie für den Kauf von E-Autos aus Zwickau werben. Doch die AfD habe für Ostdeutschland nichts zu bieten und sei dort auch nicht willkommen. Zur Lage der Wirtschaft sagte Kellner, es gebe einen Höchststand an Insolvenzen. In dieser Situation zum Beispiel das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand zu kürzen, sei ein schwerer Fehler. Wirtschaftspolitik heute bedeute, von fossilen Energien wegzukommen. Die Bundesregierung müsse daher schnell ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz vorlegen. SPD: Notwendigkeit von Reformen ist unbestritten Sebastian Roloff (SPD) warf der AfD vor, die „übliche Leier“ mit Rückkehr zu Atomkraft und Kohle zu verbreiten. Das werde der Wirtschaft nicht helfen, sondern sie erst „so richtig an die Wand fahren“. Die Spitzenverbände der Wirtschaft hätten die AfD als Standortrisiko identifiziert. Dass Deutschland Reformen brauche, sei unbestritten. Die Säulen des alten Erfolgsmodells würden allein nicht mehr tragen. Doch es gehe jetzt langsam wieder nach oben, versicherte Roloff. Die Koalition mache ihre Hausaufgaben, „um Deutschland wieder fit zu bekommen“. Zukunftsindustrien würden angesiedelt und gezielt gefördert. Linke: Deutschland braucht Investitionen Mirze Edis (Die Linke), warf der AfD vor, die Arbeitnehmer in Stich zu lassen. Die AfD wolle mehr Atom und weniger Klimaschutz sowie nur Steuersenkungen für Unternehmen und sehe Trumps Wirtschaftspolitik als Vorbild an. Deutschland brauche Investitionen. Der Bundesregierung und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warf Edis vor, angesichts der VW-Krise abzutauchen und sich nicht an die Seite der Menschen zu stellen. Wenn Konzerne wie VW Milliarden an Dividenden ausschütten und gleichzeitig 100.000 Arbeitsplätze abbauen wollten, „dann läuft doch etwas grundsätzlich falsch“. Edis setzte sich für gute Löhne für die Arbeiterklasse und für einen gerechten Beitrag großer Vermögen ein. „Wer Milliarden besitzt, muss auch Milliarden zum Gemeinwohl betragen“, forderte Edis. Antrag der AfD Zu den Kernpunkten des Antrags der AfD-Fraktion gehört die Forderung nach umgehender Abschaffung der nationalen und europäischen CO2-Bepreisung. Außerdem soll sich die Bundesregierung umgehend dafür einsetzen, die Energiekosten auf das EU-übliche Niveau zu senken. Damit könnten die Produktionskosten deutlich gesenkt, die Kaufkraft der Haushalte gestärkt, die Binnenkonjunktur belebt und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Bundesregierung wird von der AfD-Fraktion aufgefordert, einen kostengünstigen Energiemix unter Einbeziehung von Kernenergie und Kohlekraft umzusetzen, um die Stromkosten nachhaltig zu senken und die Importabhängigkeit zu verringern. „Hierzu sollen bestehende Kernkraftwerke reaktiviert, neue geplant und Laufzeiten von Kohlekraftwerken verlängert werden“, fordert die AfD-Fraktion. Zu den weiteren geforderten Maßnahmen gehören eine Abschaffung beziehungsweise Senkung sämtlicher Strom- und Energiesteuern sowie Umlagen und Konzessionsabgaben. Auch der Solidaritätszuschlag und die Körperschaftsteuer sowie die Mehrwertsteuer sollen deutlich gesenkt werden. Die Automobilindustrie soll durch gesenkte Energiekosten und weitreichende Deregulierung gestärkt werden. Dafür sollen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, übermäßige Berichtspflichten und „überzogene Regulierungen“ wie die EU-Flottengrenzwerte abgeschafft werden. Zur Begründung der Maßnahmen schreibt die AfD-Fraktion, Deutschland stehe vor einer wirtschaftlichen Krise, da hohe Energiekosten und Steuern die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand sowie die Kaufkraft der Bürger untergraben würden. Die aktuell beschlossenen Reformmaßnahmen der Bundesregierung würden an diesen strukturellen Ursachen der Wirtschaftskrise vorbeigehen. „Um die Wirtschaftskrise zu beenden, müssen die Energiekosten und die Steuerbelastung in Deutschland gesenkt werden und die bürokratische Belastung reduziert werden“, fordert die AfD-Fraktion. (hle/10.07.2026)
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised a syndicate of lenders on the financing of the ‘Green Turtle’ battery storage project of 700 MW/2800 MWh in Dilsen-Stokkem, Belgium.
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 keine Gespräche über die Lieferungen von Flüssiggas aus Russland geführt, wie sie in der Antwort auf eine Linken-Anfrage schreibt.
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung informiert in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage über die Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Inneres/Antwort Über die Zahl erteilter Visa zum Familiennachzug im vergangenen und im laufenden Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Regierung hat eine Reihe von Gesprächen mit der Immobilienbranche geführt und listet diese in der Antwort auf eine Linken-Anfrage auf.
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung sieht keine Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland infolge des Iran-Kriegs, wie sie in der Antwort auf eine AfD-Anfrage schreibt.
Enquete-Kommission Corona/Ausschuss Den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und der Wirkung der Branchenhilfen sind Experten in der Corana-Enquete auf den Grund gegangen.
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung sieht die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren nicht beeinträchtigt, so ihre Antwort auf eine AfD-Anfrage.
Vorabmeldung zu einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 11. Juli 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen rechnet auch 2027 mit höheren Beiträgen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz reichten nicht aus, um für 2027 Beitragssatzstabilität seriös zu versprechen. „In allen Folgejahren wird das Defizit der GKV noch höher ausfallen. In Kombination dieser Effekte hält das Gesetz nicht, was es verspricht“, sagte Dahmen der Wochenzeitung „Das Parlament“. Dahmen sprach mit Blick auf höhere Beiträge, steigende Kosten und weniger Leistungen von einer lose-lose-lose-Situation, einer Verlierer-Situation für alle: „Die Qualität sinkt, die Versorgungssicherheit nimmt ab, die Zusatzbeiträge werden steigen. So zahlen die Menschen am Ende mehr für eine schlechtere Versorgung.“ Er warf der Bundesregierung mit Blick auf das Verfahren eine schlechte Gesetzgebung vor. Die kurzfristig eingebrachten Änderungen hätten keine Verbesserung, sondern eine „Verschlimmbesserung“ gebracht. Er kritisierte: „Das versprochene Ziel der Beitragssatzstabilität wird damit keinesfalls erreicht. Die angestrebten Einsparungen von 19 Milliarden Euro können gar nicht dargestellt werden.“ Mit den Änderungen werde auch die Pflicht für Krankenkassen gestrichen, ihre Versicherten über Beitragssteigerungen zu informieren. „Das schlägt dem Fass den Boden aus“, erklärte Dahmen. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Dahmen, Sie sehen das Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kritisch. Können Sie der Reform auch etwas Positives abgewinnen? Dahmen: Ich spreche der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen nicht grundsätzlich gute Intentionen ab. Die Sozialversicherungsbeiträge sind in den vergangenen Jahren so stark gestiegen, dass nicht nur Arbeit immer teurer geworden ist und die Wirtschaft unter hohen Lohnnebenkosten leidet, sondern dass 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherte durch immer höhere Beiträge stark belastet sind. Es gibt also Handlungsdruck, und ich erkenne an, dass die Regierung mit dem Gesetz versucht, für diese Probleme politische Antworten zu finden. Das Parlament: Trotzdem sind Sie unzufrieden. Wo liegt aus Ihrer Sicht das Problem? Dahmen: Die Art und Weise, wie dieses Gesetz im Verfahren und in der Sache umgesetzt wird, führt dazu, dass die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität für die große Mehrheit der Menschen in diesem Land abnimmt. Schlechte Gesetzgebung führt hier zu einem schlechten Gesetz. Im Bereich der Krankenhäuser droht der größte Job-Abbau, den das deutsche Gesundheitswesen je gesehen hat mit dem Verlust von bis zu 140.000 Arbeitsplätzen. Die Finanzierungsgrundlage der Kliniken wird so pauschal mit dem Rasenmäher gekürzt, dass große Versorger, aber auch Kliniken in ländlichen Regionen, in große wirtschaftliche Not geraten. Auch Rettungsdienst- und Luftrettungsstandorte sind in Gefahr. Damit wird der eigentlich beabsichtigte strukturierte Krankenhausreformprozess aus der vergangenen Legislatur ausgehebelt und ad absurdum geführt. Auch die Terminverfügbarkeit in Arztpraxen wird abnehmen. Die Auswirkungen sind insgesamt gravierend. Wir bekommen ein Kürzungsgesetz, das großen Schaden anrichtet. Das Parlament: Ist das Gesetz mit den vielen Änderungen besser geworden? Dahmen: Die Koalition hat in einer politischen Nacht- und Nebelaktion um 18.37 Uhr am Montag fast 300 Seiten mit Änderungen vorgelegt. Das Ergebnis ist ein nahezu neu geschriebenes Gesetz, das keine Verbesserung, sondern eine Verschlimmbesserung darstellt. Das versprochene Ziel der Beitragssatzstabilität wird damit keinesfalls erreicht. Die angestrebten Einsparungen von 19 Milliarden Euro können gar nicht dargestellt werden. Mit den Änderungen wird auch die Pflicht für Krankenkassen gestrichen, ihre Versicherten über Beitragssteigerungen zu informieren. Das schlägt dem Fass den Boden aus. Das Parlament: Sie haben einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. Warum? Dahmen: Ich klage nicht gegen die Mehrheiten, sondern für die Rechte der Abgeordneten und des Parlaments, für eine ordnungsgemäße, gute Gesetzgebung. Die Bürger erwarten von den Abgeordneten, dass sie die Folgen dessen, was sie beschließen, abschätzen können. Das scheint mir in diesem Fall wegen der Kürze der Zeit nicht gegeben. Das Parlament: Fällt die Reform, wie von Ministerin Warken versprochen, ausgewogen aus? Dahmen: Dem würde ich ausdrücklich widersprechen. Auch Menschen, die sich mit Gesundheitspolitik nicht so gut auskennen, haben ein feines Gespür dafür, wo es Ungerechtigkeiten gibt. Anders als von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen, nimmt sich der Bund für den steuerlichen Ausgleich der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern weitgehend aus der Verantwortung. Auf der Ausgabenseite wird die Pharmaindustrie nicht nur geschont, sondern letztlich sogar belohnt, während Kliniken, Arztpraxen, Hebammen und Psychotherapeuten bei den Einsparungen umso mehr herangezogen werden. Das Parlament: Zur Pharmaindustrie hat es unterschiedliche Einschätzungen gegeben, ob die Hersteller tendenziell entlastet oder belastet werden. Wie sehen Sie das? Dahmen: Für den kurzfristigen Vorteil einer geringfügig besseren Finanzierung der Krankenkassen ist die Deckelung der Ausgaben im Fall der Pharmaindustrie aufgegeben worden. Die Finanzlage der Krankenkassen bei den Arzneimittelausgaben wird mit so mittel- und langfristig erheblich verschlechtert. Die Lobbyisten haben erreicht, dass der Pharmabereich der einzige im Gesundheitswesen ist, bei dem künftig die Ausgaben nicht an die Grundlohnsumme gekoppelt und damit gedeckelt sind. Unter dem Strich ist die Pharmaindustrie durch Lobbyeinfluss die Gewinnerin des Gesetzgebungsverfahrens. Das Parlament: Sie haben schon erklärt, dass die Beitragssatzstabilität infrage steht. Dann müssten sich die Versicherten somit nicht nur auf weniger Leistungen und höhere Kosten einstellen, sondern auch auf weiter steigende Beiträge? Dahmen: So ist es. Es ist eine lose-lose-lose-Situation: Die Qualität sinkt, die Versorgungssicherheit nimmt ab, die Zusatzbeiträge werden steigen. So zahlen die Menschen am Ende mehr für eine schlechtere Versorgung. Das Parlament: Wie haltbar ist diese Finanzreform über 2027 hinaus? Dahmen: Die beschlossenen Regelungen reichen noch nicht einmal aus, um für 2027 Beitragssatzstabilität seriös zu versprechen. In allen Folgejahren wird das Defizit der GKV noch höher ausfallen. In Kombination dieser Effekte hält das Gesetz nicht, was es verspricht. Das Parlament: In dieser Woche ist auch die Reform der Notfallversorgung erstmals beraten worden. Wie wichtig ist das für die Finanzlage der GKV? Dahmen: Die Notfallreform ist eine extrem wichtige Strukturreform, die schon in der vergangenen Legislatur beschlussfertig ausgearbeitet war und nun endlich zur Beratung vorliegt. Patienten und Personal warten auf dieses Gesetz. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht jedoch der Notfallreform die strukturelle Finanzierungsgrundlage zu entziehen, etwa für den Rettungsdienst, die Luftrettung oder die Notaufnahmen. Das eigentlich in der Reform angelegte Einsparpotenzial von bis zu fünf Milliarden Euro kann durch diese Rasenmäher-Kürzungsmethode vermutlich nicht gehoben werden. Das Parlament: Ende des Jahres will die Finanzkommission Gesundheit wieder Vorschläge präsentieren, diesmal für Strukturreformen. Welche Erwartungen haben Sie an die Empfehlungen der Experten? Dahmen: Die Entkoppelung des aktuellen Kürzungsgesetzes von den Strukturreformen halte ich für einen politisch-handwerklichen Fehler. Mit den pauschalen Kürzungen werden jetzt bereits strukturell Fakten geschaffen. Bedarfsnotwendige Strukturen werden unterminiert. Was schon kaputt ist, kann später nicht mehr geheilt werden. Hier sehe ich auch als Arzt einen großen Fehler. Das Parlament: Wenn man die Diskussion über die Probleme im Gesundheitssystem verfolgt, könnte man meinen, es steht auf der Kippe. Ist die Sorge berechtigt? Dahmen: Unser Gesundheitswesen steht vor riesigen Umbrüchen. Wir haben einen großen strukturellen Reformstau. Dadurch könnte in einer älter werdenden Gesellschaft die Versorgungssicherheit und -qualität sinken, während die Kosten steigen. Das darf alles nicht so eintreten. Die Fragen stellte Peter Kosfeld. Janosch Dahmen (44) ist Arzt und seit 2020 Mitglied des Bundestages. Er ist gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf Die AfD will die Endlagersuche beschleunigen. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes sieht vor, Kenfo-Mittel als Anreize für "entsorgende" Kommunen auszuzahlen.
Eine Delegation des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) reist vom 12. bis 17. Juli zum diesjährigen „High-Level Political Forum on Sustainable Development 2026 (HLPF)“ nach New York. Im Mittelpunkt stehen Fortschrittsüberprüfungen zu fünf zentralen Nachhaltigkeitszielen (sog. SDGs) und die Einbindung der Jugend- und Zivilgesellschaft, besonders folgende Ziele: - SDG 6: Wasser und Sanitärversorgung - SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie - SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur - SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden - SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele Dies war Gegenstand in entsprechenden Sachverständigenanhörungen. Zur Ermittlung globaler Trends befasst sich das Gremium im Rahmen des aktualisierten SDG-Index und des offiziellen Fortschrittsberichts der UN mit dem Stand der Umsetzung der 17 Ziele in den Ländern. Schwerpunkte des PBnEZ sind laut Einsetzungsbeschluss die parlamentarische Begleitung - der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung - der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer Ebene - der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf Ebene der Vereinten Nationen insbesondere die Aktivitäten und Maßnahmen zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 u. a. im Rahmen des High-Level-Political Forums der Vereinten Nationen zu nachhaltiger Entwicklung. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Caroline Bosbach (Ltg.) Sascha van Beek (beide CDU/CSU), Rainer Groß (AfD) und Niklas Wagener (Bündnis 90/DIE GRÜNEN). Informationen zum Parlamentarischen Beirat finden Sie hier.
Nach heftigen Kontroversen und umfassenden Änderungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundestag die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Mit der Reform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag, 10. Juli 2026, 318 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung ( 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 284 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Warken: Reform ist ein Meilenstein Die Opposition von AfD, Grünen und Linken machten in der teilweise hitzigen und emotionalen Schlussberatung deutlich, dass sie sowohl das Gesetzgebungsverfahren wie auch die geplanten Regelungen für völlig verfehlt halten. Nach Ansicht der Opposition hätten die Änderungen im Gesundheitsausschuss in ihren möglichen inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen genauer analysiert werden müssen. Es habe an Beratungszeit gefehlt, monierten Redner. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte ihr Vorgehen und wertete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Meilenstein auf dem langen Weg zur finanziellen Absicherung der GKV. Die kontroverse Debatte zeige, dass die Reform weitreichende Auswirkungen haben werde, es gehe auch um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Sie räumte ein: "Wir haben bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen." Es sei harte Arbeit gewesen. Das Ziel sei, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren, denn die Lage sei dramatisch und dulde keinen Aufschub mehr. Die Ausgaben seien zuletzt etwa doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen. In der Zukunft gehe es im Übrigen um "Effizienz und Evidenz". "Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben." Warken fügte hinzu: "Es bleibt ein ausgewogenes Paket." Auch die Pharmaindustrie leiste einen angemessenen Beitrag. Sie versprach zudem Lösungen für die unter Druck stehende Psychotherapie. Warken versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft. CDU/CSU: Wir haben es geschafft Auch Albert Stegemann (CDU/CSU) erinnerte in der Aussprache an die emotionale Seite, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist. Es gehe um Krankenhäuser, Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, um höhere Zuzahlungen und die Pharmaindustrie. Da gebe es grundsätzliche Diskussionen. Letztlich gehe es aber um die Gesundheit aller Menschen im Land. Er schilderte den aufwendigen Hergang des Gesetzentwurfs mit der Finanzkommission Gesundheit (FKG) und den zahlreichen Beratungen auf verschiedenen Ebenen und kam zu dem Schluss: "Wir haben es geschafft." Es sei "ein großes Gesetz, es ist ein Gesetz mit sehr viel Betroffenheit." Es habe auch noch viele Änderungen in den parlamentarischen Beratungen gegeben, aber der Entwurf der Fachkommission sei immer noch klar erkennbar. Stegemann versicherte: "Das Geheimnis der Akzeptanz dieses Gesetzes ist die faire Belastungsstatik." Alle müssten ihren Beitrag leisten. Er würdigte zugleich die aus seiner Sicht konstruktiven Verhandlungen und die Bereitschaft zum Kompromiss. "Die letzten Wochen waren wirklich sehr hart für uns alle." Mit der Reform werde nun auch Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt zum Wohl des Landes. SPD: Kein Anlass für Sektkorkenknallen Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, dass die Verabschiedung der Reform kein Anlass sei, die Sektkorken knallen zu lassen. Ohne das Gesetz würden jedoch die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel um voraussichtlich einen Prozentpunkt steigen. Sie führte das Problem steigender Beiträge und des wachsenden Defizits auf eine lange Zeit ausgebliebene Strukturreformen zurück. Nun werde mit Nachdruck daran gearbeitet. Solche Reformen seien allerdings nicht von heute auf morgen umsetzbar, warb sie um Geduld. Schmidt erinnerte daran, dass Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt habe, "mit mittelgutem Ergebnis". Viele Menschen hätten nicht das Gefühl, dass es gut funktioniere, etwa wenn es um Arzttermine gehe. Sie betonte: "Immer mehr Geld hilft hier also nicht, sondern Strukturreformen." Aus ihrer Sicht sind in den Beratungen noch verschiedene Verbesserungen vereinbart worden, etwa in der Familienversicherung oder bei den Zuzahlungen. AfD: Gesundheitssystem wird gegen die Wand gefahren Ganz anders und teilweise aufgebracht äußerten sich Redner der Opposition, die das Gesetz entschieden ablehnen. Nicole Hess (AfD) kritisierte: "Dieses Gesetz verspricht Stabilität, dabei ist es nur die nächste Rechnung." Bezahlen müssten die Bürger. Sie fügte hinzu: "Es stabilisiert allenfalls die Illusion, dass man ein überfordertes System rettet, indem man Patienten, Leistungsträger, Kommunen und Beitragszahler noch ein bisschen stärker auspresst." Sie unterstellte der Koalition, die wahren Probleme gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen werde eine fragwürdige Reform durch den Bundestag gejagt, "als sei der Leibhaftige hinter Ihnen her". Schon seit Jahren sei die Situation im Gesundheitswesen katastrophal, jetzt müsse es auf einmal alles schnell gehen. Dabei nehme die Koalition Klagen in Kauf und führe mit Entschließungsanträgen ihren eigenen Entwurf ad absurdum, sagte sie. Sie hielt der Regierung vor, an den falschen Stellen zu sparen, etwa in der Psychotherapie. Gleichwohl sei im kommenden Jahr mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Sie rügte: "Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung." Das Gesundheitssystem werde mit Vollgas gegen die Wand gefahren. Grüne: Nichts wird sich verbessern Scharfe Kritik kam auch von Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen): "Sie beschließen heute ein Gesetz, mit heißer Nadel gestrickt, das 75 Millionen gesetzlich versicherte Menschen in diesem Land zusätzlich belasten wird." Dabei würden die eigentlichen Kostentreiber geschont. Zudem würden keine tiefgreifenden Reformen auf den Weg gebracht. Mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen sagte sie: "Es ist ein klarer Bruch der solidarischen Lastenverteilung." Sie fügte hinzu: "Hier rächt sich auch, dass Sie der Pharmaindustrie milliardenschwere Versprechungen gemacht haben und gleichzeitig Einsparvorschläge Ihrer eigenen Experten nicht umsetzen." Der Gesetzentwurf werde die Beiträge voraussichtlich nicht stabilisieren können. Haßelmann forderte die Regierung dazu auf, den Menschen nicht solche Versprechungen zu machen: "Sie werden schon in diesem Jahr dieses Versprechen nicht einlösen können." Alle Warnungen seien ignoriert worden. "Nichts wird sich verbessern für das Gros der Leute." Linke: Versorgung wird kaputtgekürzt Heidi Reichinnek (Die Linke) forderte mehr Mitgefühl für die Hauptbetroffenen der gesetzlichen Änderungen: Ältere Menschen, die mehr Zuzahlungen leisten müssten oder psychisch Kranke. Mit der Reform werde "die Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land" gelegt. Sie verwies auf eine aktuelle Demonstration gegen das GKV-Sparpaket und erklärte, viele Menschen könnten das alles nicht mehr aushalten. Sie warf der Koalition vor, die Auswirkungen des Gesetzes nicht zu durchschauen und kritisierte auch den Verlauf der Beratungen. "Der ganze Gesetzgebungsprozess war eine absolute Katastrophe." So hätten die Fachverbände kaum Zeit gehabt, sich zu den Regelungen zu positionieren. Die vielen Änderungen könnten in der Kürze der Zeit nicht seriös beraten werden. Mit stabilen Beiträgen sei nicht zu rechnen, dafür werde die Versorgung "kaputtgekürzt". "Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schrieb die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf. Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Begrenzung der Vergütungsanstiege Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. Streichung von Zusatzvergütungen Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. Allerdings ist die ursprünglich geplante Regelung in den Beratungen verändert worden. So wird zwar der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent auf 15,5 Prozent mehr als verdoppelt, jedoch fällt die angedachte dynamische Komponente weg, die auf lange Sicht regelmäßige Mehreinnahmen bringen sollte. Abschläge bei der Familienversicherung Die Versicherten und Patienten werden an verschiedenen Stellen stärker zur Kasse gebeten. In der bislang beitragsfreien Familienversicherung sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig nur noch dann kostenlos mitversichert, wenn im Haushalt Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr leben oder behinderte Kinder, bei zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. In den Beratungen ist die bei den Ausnahmen zu berücksichtigende Altersgrenze für Kinder im Haushalt von sieben auf zwölf Jahre angehoben worden. Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung Die Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro), allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, mit der Grundlohnrate dynamisiert. Zudem will der Bund die nicht kostendeckende Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung ab 2027 stufenweise anheben. Der Bund zahlt nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden. Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst geplant. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro. Konkret einbezogen in die Überlegungen werden spätere Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer neu einzuführenden Abgabe auf zuckerhaltige Getränke. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. Krankenkassen sollen sparen Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden. Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Entschließungen angenommen Mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde im Rahmen der Abstimmung über das Gesetz zudem eine Entschließung (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es darin an die Adresse der Bundesregierung, die nun aufgefordert ist, gesetzlich nachzusteuern. Nachjustieren soll die Bundesregierung auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die klinische Forschung und die Pharmaindustrie in Deutschland, die mit der Reform einen zusätzlichen Herstellerabschlag leisten muss. Einen entsprechenden Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nahm der Bundestag mit Koalitionsmehrheit an. Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde in zweiter Beratung mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt (21/7017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ebenso fanden in dritter Beratung ein Entschließungsantrag der AfD (21/7018(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und vier Entschließungsanträge der Linken (21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) keine Mehrheit. Über die vier Entschließungsanträge der Linken wurde namentlich abgestimmt. Abstimmung über Oppositionsanträge Im Anschluss an die Plenardebatte entschied das Parlament abschlägig über eine Reihe von Oppositionsvorlagen. Vier Anträge der AfD zum Gesundheitssystem (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von allen übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Gleiches galt für einen Antrag der Grünen zur Senkung der Krankenkassenbeiträge (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag der Fraktion zur psychotherapeutischen Versorgung (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Linke votierte für die Vorlage. Mit 539 Stimmen lehnte das Parlament namentlich außerdem einen Antrag der Linken zur Entlastung der Versicherten (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. 56 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Zu allen Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c, 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine „Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke“ (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD zu KV-Beiträgen von Grundsicherungsempfängern Die Fraktion forderte die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, hieß es in ihrem ersten Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab. Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten forderten, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden, hieß es. Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung Die AfD-Fraktion plädierte außerdem für eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten forderten zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst. Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung auf dem Land In ihrem dritten Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Abgeordneten eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel. Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig, hieß es in dem Antrag. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich. Die Abgeordneten forderten für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollten in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen. Antrag der AfD zur Finanzlage der GKV Schließlich forderte die AfD-Fraktion „echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, hieß es in ihrem vierten Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen. Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten forderten auch in diesem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen. Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden, so die AfD. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden. Antrag der Grünen für Beitragssenkungen Die Grünen-Fraktion forderte eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, hieß es im ersten Antrag der Fraktion (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern. Antrag der Grünen zur psychotherapeutischen Versorgung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte zudem eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden. Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden. Antrag der Grünen zu zuckergesüßten Getränken Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem an den Gesundheitsausschuss überwiesenen Antrag eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, um die Gesundheit zu schützen und die Krankenkassen zu entlasten. Der Pro-Kopf-Zuckerkonsum in Deutschland liege aktuell bei rund 90 Gramm täglich - mehr als doppelt so viel, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) höchstens empfehle, heißt es in dem Antrag (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuckergesüßte Getränke trügen hierzu maßgeblich bei. Zuckergesüßte Getränke gälten als zentraler Treiber für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die jährlichen assoziierten Brutto-Versorgungskosten durch erhöhten Softdrink-Konsum würden von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf rund 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die FKG habe daher einstimmig eine gestaffelte Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke empfohlen. Die Abgeordneten fordern eine Herstellerabgabe für nicht-alkoholische Erfrischungsgetränke in Endverbraucherverpackungen mit zugesetztem Zucker. Ausgenommen sein sollen reine Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz, Milch und Milchmischgetränke ohne Zuckerzusatz, Getränke für besondere medizinische Zwecke sowie Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker auf 100 ml. Die Einnahmen sollen dem Gesundheitsfonds zugeführt und vorrangig zur Finanzierung von Präventionsprogrammen mit Schwerpunkt Ernährungsaufklärung verwendet werden. Antrag der Linken gegen Leistungskürzungen Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, hieß es in dem Antrag der Fraktion (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, hieß es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wurde zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/ste/10.07.2026)
Der Bundestag wird am Freitag, 10. Juli 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abstimmen. Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag stimmte das Parlament einem Antrag der Koalitionsfraktionen zu, wonach die Abstimmung kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte. Die Opposition stimmte gegen die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes. Am 9. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht ein von der Fraktion Die Linke beantragtes Organstreitverfahren zu diesem Gesetzgebungsverfahren für unzulässig erklärt. Opposition gegen Aufsetzung des Tagesordnungspunktes Vertreter der Opposition übten in einer Geschäftsordnungsdebatte massive Kritik am Vorgehen der Koalition. Marc Bernhard (AfD) warf der Bundesregierung vor, vor der Abstimmung nicht geprüft zu haben, ob das Gesetz "überhaupt machbar und bezahlbar" sei. "Jede Regierung, der das Wohl ihrer eigenen Bürger am Herzen liegt, würde genau andersrum handeln“, so der Abgeordnete. Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) rügte die aus ihrer Sicht zu kurz gekommene Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben. "Gesetzgebung ist kein Fast Food", rief sie der Koalition zu, die einmal mehr zeige, "wie wenig sie für ordentliche parlamentarische Beratungsprozesse übrig" habe. Für Die Linke stellte Ina Latendorf klar, dass es bei der Organklage ihrer Fraktion nicht nur um die Beratungszeit gegangen sei. Vielmehr habe es die Bundesregierung versäumt, die klimapolitischen Konsequenzen ihres Gesetzes darzulegen. Latendorf verwies zudem darauf, dass auch Fachverbände und der Bundesrat Kritik am Gesetz geäußert hätten. Koalition wirbt für "Auseinandersetzung in der Sache" Vertreter der Koalition verteidigten hingegen ihr Vorgehen. Dirk Wiese (SPD) machte deutlich, dass die Koalition bereits am Dienstag die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes kommuniziert, aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht aber abgewartet hätte, wie dieses über die Klage der Linksfraktion entscheidet. Steffen Bilger (CDU/CSU) hob auf die inhaltliche Stoßrichtung der Novelle ab. "Mit diesem Gesetz bewahren wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor Kosten in Milliardenhöhe", so der Abgeordnete. „Lassen Sie uns hier im Plenum die Auseinandersetzung in der Sache suchen, anstatt sich weiter hinter Verfahrensrecht zu verstecken“, warb er. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Zu der sogenannten Novelle des Heizungsgesetzes liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. (ste/10.07.2026)
Künstliche Intelligenz hat den juristischen Alltag längst erreicht. Doch nicht jedes KI-Tool eignet sich für den Umgang mit juristischen Daten. Sicherheitsfragen, Halluzinationen und ungeprüfte Quellen stellen große Risiken dar. Spezialisierte Lösungen wie der Legal AI Workspace Beck-Noxtua zeigen, wie KI rechtskonform und effizient eingesetzt werden kann.
Künstliche Intelligenz nimmt im Werkzeugkasten von Kanzleien und Rechtsabteilungen immer mehr Raum ein. Ob für Recherchen, Dokumentenanalysen oder zum Erstellen juristischer Schriftsätze: KI kann Routinearbeiten deutlich beschleunigen. Der Markt wächst daher rasant. Jedoch gehen mit der Dynamik auch Unsicherheiten einher.
Viele der KI-Tools wurden ursprünglich nicht für juristische Arbeitsprozesse entwickelt. Sie greifen auf frei verfügbare Internetquellen zurück, speichern und memorieren Nutzereingaben oder trainieren ihre Modelle damit. Für juristische Anwenderinnen und Anwender kann dies zum Problem werden. Gelten im Rechtswesen doch höchste Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und inhaltliche Verlässlichkeit.
Wo herkömmliche KI-Tools an ihre Grenzen stoßen
Ein zentrales Thema ist das Mandatsgeheimnis. Wer als juristischer Professional sensible Informationen in ein System eingibt, das diese Daten speichert und bei Drittanfragen wiederverwertet, verstößt gegen berufsrechtliche Pflichten und kann haftbar gemacht werden.
Auch datenschutzrechtliche Fragen spielen eine große Rolle. Viele KI‑Anwendungen werden auf Servern betrieben, die sich außerhalb der EU oder außerhalb der europäischen Rechtshoheit befinden. Damit verlassen die eingegebenen Daten unter Umständen den europäischen Rechtsraum, die Konformität zur DS-GVO ist nicht mehr gewährleistet. Hinzu kommt ein weiteres, massives Problem: Halluzinationen.
Laut einer 2024 veröffentlichten Legal Tech-Studie halluzinieren Sprachmodelle (LLMs), die für die allgemeine Nutzung entwickelt wurden, bei juristischen Anfragen in 58 bis 82 Prozent aller Fälle. Es werden plausibel klingende, aber fiktive Inhalte generiert: erfundene Urteile, unzutreffende Normverweise oder nicht existente Gesetzestexte etwa. Für juristische Arbeit, die auf Verlässlichkeit und Transparenz angewiesen ist, kann das gravierende Folgen haben.
Der KI-Workspace speziell für Juristinnen und Juristen
Genau an diesen Punkten setzt Beck-Noxtua an. Den Legal AI Workspace hat der Verlag C.H.BECK zusammen mit dem europäischen Legal AI Pionier Noxtua gezielt für die Anforderungen juristischer Arbeit entwickelt und von Grund auf für die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen im Rechtswesen optimiert.
Ein entscheidender Faktor ist die Datenbasis. Beck-Noxtua greift nicht auf ungeprüfte Internetquellen zurück, sondern nutzt ausschließlich kuratiertes Fachwissen. Dafür ist die Rechts-KI direkt mit beck-online verbunden – der führenden juristischen Datenbank in Deutschland – und hat Zugriff auf potenziell mehr als 60 Millionen Dokumente. Dazu gehören Normen, Entscheidungen, Kommentare und Fachbücher aus dem Verlag C.H.BECK.
Perspektivisch sollen auf diese Weise auch Inhalte verlagsexterner juristischer Content-Partner angebunden werden, so dass Legal Professionals nur noch ein einziges KI-Tool benötigen: Beck-Noxtua.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Die kontrollierte Wissensbasis des Legal AI Workspace reduziert das Risiko fehlerhafter oder halluzinierter Inhalte erheblich. Gleichzeitig profitieren Nutzerinnen und Nutzer von der Tiefe und Qualität der juristischen Fachinformationen. Auch die Infrastruktur ist konsequent auf europäische Anforderungen ausgelegt: Beck-Noxtua wird souverän in Europa gehostet, wodurch sensible Daten den europäischen Rechtsraum nicht verlassen.
Der Legal AI Workspace erfüllt die Anforderungen von DSGVO, § 43a und § 43e BRAO sowie § 203 StGB und verfügt als einziger Legal AI Workspace über die sicherheitsrelevanten Zertifikate ISO/IEC 27018, BSI C5 und ISO/IEC 42001. Diese Zertifizierungen bestätigen die hohen Standards bei Datenschutz und -sicherheit.
Entwickelt und trainiert für juristische Aufgaben
Technisch basiert Beck-Noxtua auf einem KI-System, das eigens für die Bearbeitung juristischer Aufgaben entwickelt wurde. Anders als generische KI-Modelle ist es für juristische Denk- und Arbeitsweisen optimiert.
Das KI-System wurde exklusiv mit den Inhalten von beck-online trainiert. Dadurch versteht es juristische Strukturen, typische Argumentationsmuster und die Systematik von Normen und Rechtsprechung besonders gut. Dies sorgt für präzisere Antworten, bessere Strukturierung komplexer Sachverhalte und eine deutlich höhere fachliche Qualität der Ergebnisse.
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Entscheidend für die juristische Arbeit ist jedoch nicht nur die Qualität einzelner Antworten, sondern die Integration in den gesamten Arbeitsprozess. Hier setzt der Legal AI Workspace an: Beck-Noxtua begleitet Juristinnen und Juristen durch den kompletten Workflow. Das beginnt bei der juristischen Recherche, reicht über die Analyse umfangreicher Dokumente – etwa Verträge oder Schriftsätze – bis hin zur Erstellung eigener Texte.
So können beispielsweise Dokumente schneller ausgewertet, Argumentationslinien strukturiert oder juristische Schriftsätze erstellt werden. Die KI ist hier kein isoliertes Tool, sondern eine leistungsstarke juristische Assistenz für den End-to-End-Workflow. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen bedeutet das vor allem mehr Effizienz. Routineaufgaben sind schneller erledigt. Es bleibt mehr Zeit für die strategische Beratung und die Betreuung der Mandantschaft.
Wachsende Nutzerbasis bei hoher Nachfrage
Der Legal AI Workspace Beck-Noxtua ist seit Ende 2025 auf dem Markt und richtet sich an professionelle Anwender. Erste große Kunden haben den Anfang gemacht, inzwischen läuft der Roll-out auf Hochtouren. Die Zahl der Nutzer wächst schnell – ein Zeichen dafür, dass spezialisierte KI-Lösungen im juristischen Umfeld stark an Bedeutung gewinnen.
Der Legal AI Workspace nutzt ein nutzerbasiertes Preismodell, abhängig von Nutzerzahl und Nutzungsdauer. Kundinnen und Kunden mit bis zu vier Nutzenden können ab Frühjahr 2026 im SelfService starten. Beck-Noxtua ist – gemäß den Angebotsbedingungen – grundsätzlich ohne monatliche Nutzungslimits verwendbar.
Die Zukunft des juristischen Arbeitens hat begonnen
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Autor: Mark Schneider ist Geschäftsführer der neu gegründeten Beck-Noxtua Vertriebs GmbH. Der Jurist war zuvor lange für den Verlag C.H.BECK tätig. Digitalisierung und Transformation sind die zentralen Themen seiner beruflichen Entwicklung, er betrachtet sie aus der juristischen Perspektive und immer mit dem Ziel, pragmatische Lösungen für die Anwender zu finden.
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