Aktuelle Nachrichten

Abgesetzt: Abstimmung über allgemeines Tempolimit im Straßenverkehr

Der Bundestag hat die Debatte und Abstimmung über die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Tempolimit sowie einer Reduzierung des Gasverbrauches am Donnerstag, 25. Juni 2026, von der Tagesordnung abgesetzt. Das Parlament hätte über den Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ (21/5319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abstimmen sollen. Dazu sollte eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vorliegen. Abgestimmt werden sollte außerdem über den Grünen-Antrag „Jetzt für den nächsten Winter vorsorgen – Gasverbrauch wirksam reduzieren und Gasunabhängigkeit voranbringen“ (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat dazu eine Beschlussvorlage vorgelegt (21/6526(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Außerdem habe ein Tempolimit positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Antrag der Grünen Die Grünen wollen den Gasverbrauch in Deutschland massiv senken. Die „zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren“ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von „globalen Märkten“ steige, schreiben sie in ihrem Antrag. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollen konkrete „wirksamen Maßnahmen aufgezeigt“ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird. (nki/hau/23.06.2026)

Bundestag beschließt Erprobung von Innovationen in Reallaboren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache den aus dem Mai 2025 stammenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung geänderten Fassung (21/6698(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die Linksfraktion. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (21/517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde einstimmig für erledigt erklärt. In zweiter Beratung wurde ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6699(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung fand auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Gesetzentwurf der Koalition Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei zudem schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiel wird ein Projekt genannt, bei dem autonome Shuttles eingesetzt werden, um ländliche Gebiete an den öffentlichen Personennahverkehr anzuschließen. Durch die im Zuge des Reallabor-Gesetzes verbesserten Rahmenbedingungen wollen SPD und die CDU/CSU „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung“ aussenden. Außerdem wird mit dem Gesetz das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert. Dieses Portal soll laut Entwurf „die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen erleichtern“. Hierfür soll das Innovationsportal Akteure über Reallabore informieren. Gleichzeitig sollen die dort gesammelten Informationen der Akteure dabei unterstützen, den rechtlichen Rahmen für Innovationen weiterzuentwickeln, schreiben die Fraktionen im Gesetzentwurf. Änderungen im Digitalausschuss Kern der Änderungen, die der Digitalausschuss am Ursprungsentwurf vorgenommen hatte, ist eine allgemeine Erprobungsklausel. Mithilfe dieser sollen Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung, zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder zur Verwaltungsdigitalisierung vor Ort erprobt, ausgewertet und bei positiver Bewertung als Regelung bundesweit vorgeschlagen werden können. Zudem wurden sechs fachgesetzliche Experimentierklauseln beschlossen, darunter etwa im Onlinezugangsgesetz zur Erprobung der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität oder im Jugendschutzgesetz zur praktischen Erprobung von automatisierten Bewertungssystemen bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Auch Probeläufe im Gesundheitswesen, bei der Registermodernisierung in der Wirtschaft, im Telekommunikationsbereich und im Luftverkehr werden ermöglicht. Änderungsantrag und Entschließungsantrag Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Änderungsantrag (21/6699(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach eigener Aussage den Gesetzentwurf in den Bereichen: Deregulierung und Genehmigungsbeschleunigung, Verbindlichkeit des regulatorischen Lernens, staatliche Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie Schutz der Bürgerrechte im Umgang mit sensiblen Daten verbessern. Die Grünen verlangten in ihrem Entschließungsantrag (21/6700(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem, den Innovationsbegriff des Gesetzes breit auszulegen und vor allem technologische, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte von Innovationen zu fördern. (lbr/des/hau/25.06.2026)

Antrag zur Qualität und Transparenz in der Forschung abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern“ (21/2230(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Für die Ablehnung stimmten alle übrigen Fraktionen. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6695(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Antrag der AfD Um die Qualität von wissenschaftlichen Publikationen zu sichern, forderte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, eine unabhängige Prüfstelle einzurichten. Diese sollte Kriterien für qualitätsgesicherte Publikationen festlegen und stichprobenartig oder auf Antrag Publikationen aus allen Fachbereichen überprüfen können. Notwendig ist dies laut der antragstellenden Fraktion, da sich die Meldungen darüber häuften, „dass sogenannte ,Pseudo-Journale‘ und ,Paper Mills‘ gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, ohne ausreichende Qualitätsprüfung oder Peer Review“. Die Bundesregierung müsse jedoch sicherstellen, dass politische Entscheidungen auf „belastbaren und überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen“, heißt es in dem Antrag. (des/hau/25.06.2026)

AI in litigation: Update on Gen AI sanctions in 2026

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
Generative artificial intelligence tools have become commonplace in legal practice, offering attorneys a means to research, draft and refine legal documents at unprecedented speed, but this promise comes with a well-documented hazard: “hallucinations.”

Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren

Der Bundestag hagt sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, in einer halbstündigen Vereinbarten Debatte dem Thema „Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren – Aussöhnung und europäische Verständigung voranbringen“ gewidmet. Die Debatte fand in zeitlicher Nähe zum jährlichen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni statt. (hau/25.06.2026)

Nein zur Forderung nach Deckelung der Gewinnmargen der Mineralölindustrie

„Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/6465(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache abgelehnt hat. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Übergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht verteilen" (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde hingegen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Abgelehnter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem Antrag die Gewinnmargen der Ölkonzerne begrenzen. Sie forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Preis- und Kostenkontrolle über die Beschaffungs-, Raffinerie-, Transport- und Vertriebskosten, Ein- und Verkaufspreise der Mineralölkonzerne sowie einen gesetzlichen Rahmen für einen Preisdeckel bei den Gewinnmargen für Kraftstoff „entlang der Lieferkette von der Raffinerie bis zur Tankstelle“ vorzulegen. Die Antragsteller begründeten ihr Vorhaben mit den „drastisch“ gestiegenen Preisen für Energie „seit Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges gegen den Iran“. Diese Preiserhöhungen und -schwankungen gingen über die ohnehin gestiegenen und schwankenden Preise für Rohöl weit hinaus. „Sie sind Ausdruck extrem mächtiger Mineralölkonzerne, die unter den Bedingungen der gegenwärtigen Krise ihre seit jeher bestehende Marktmacht bewusst ausnutzen, um mit Treibstoffen noch mehr zu verdienen als zuvor“, heißt es in dem Antrag. Die Extraprofite der Ölkonzerne aus dem Verkauf von Diesel und Benzin für den Zeitraum März bis Mai 2026 würden allein für Deutschland auf insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro geschätzt. Überwiesener Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer vorlegen, um Übergewinne steuerlich zu erfassen, Preise zu dämpfen und Krisenlasten gerecht zu verteilen, fordern die Grünen in ihrem Antrag (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dafür soll ein Steuersatz von mindestens 33 Prozent vorgesehen und ein branchenunabhängiger Anwendungsbereich festlegt werden. Dafür wird eine neue Definition des „Übergewinns“ vorgeschlagen, um eine bestehende Lücke im Steuerrecht zu schließen. Gegenstand der Übergewinnsteuer soll nicht der Gewinn als solcher sein, sondern „die übermäßige Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und weitergegebenen Preisen unter oligopolistischen Strukturbedingungen“, wie es in dem Antrag heißt. Damit werde die Übergewinnsteuer genau jenes Verhalten treffen, das volkswirtschaftlich schädlich sei – „nämlich die Ausnutzung von Marktmacht gegenüber der Endverbraucherin und dem Endverbraucher“. "Steigende Energiekosten befeuern die Inflation" Die geopolitische Ausnahmesituation durch die Sperrung der Straße von Hormus habe auf den globalen Energiemärkten zu drastischen Konsequenzen geführt, heißt es in dem Antrag. Der Rohölpreis sei zeitweise bis auf 118 US-Dollar je Barrel gestiegen. Diese krisenbedingte Preiserhöhung habe für Wirtschaft und Gesellschaft gravierende Auswirkungen: „Steigende Energiekosten befeuern die Inflation, verteuern Güter des täglichen Bedarfs und belasten Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Haushalte sowie energieintensive Industriezweige gleichermaßen“, schreiben die Abgeordneten. Berechnungen hätten gezeigt, dass beispielsweise Mineralölkonzerne in Deutschland in den ersten Wochen des Iran-Krieges täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn eingefahren hätten. Es seien nicht einfach nur erhöhte Einkaufspreise weitergegeben worden, sondern zusätzlich sei noch ein deutlicher Gewinn auf den Preis aufgeschlagen worden. Die Einführung einer Übergewinnsteuer sei geboten, um in Krisenzeiten marktbedingte Fehlverteilungen zu korrigieren, dem Missbrauch von angebotsseitiger Marktmacht entgegenzuwirken, und vor allem einen inflationären Preisschock für Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwenden, fordern die Abgeordneten. (hau/25.06.2026)

Bundeswehreinsatz im Libanon letztmalig verlängert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache der letztmaligen Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der Unifil-Mission im Libanon zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 511 Abgeordnete für den entsprechenden Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6417(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. 67 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6418(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vor. Abstimmung Antrag der Bundesregierung Mit der Annahme des Antrags der Bundeswehr wird der im Rahmen der Unifil-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste ein letztes Mal verlängert. Dafür werden weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsendet. Wie aus dem Antrag hervorgeht, soll der Einsatz operativ zum 31. Dezember 2026 enden, gefolgt von einer Abwicklungsphase bis 30. Juni 2027, in der sich die Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die Vereinten Nationen anschließen soll. In dieser Phase sollen nur noch bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten zum Einsatz kommt. Aufgabe der Operation bleibt den Angaben zufolge bis Ende 2026 die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, Waffenschmuggel nach Libanon zu verhindern. Ausbildung der libanesischen Streitkräfte temporär ausgesetzt Wie die Bundesregierung mit Blick auf den Libanonkrieg zwischen Israel und der islamistischen Hisbollah ausführt, ist die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte aufgrund der aktuellen Bedrohungs- und Sicherheitslage in der Region im März 2026 temporär ausgesetzt worden, das Mandat sieht diese aber weiterhin vor. Aufgrund der Ausbildung durch den Unifil-Marineverband habe die libanesische Marine bei der Überwachung der eigenen Hoheitsgewässer erhebliche Fortschritte erzielt und sei inzwischen in der Lage, alle technischen Prozeduren bis hin zur Inspektion verdächtiger Schiffe eigenständig durchzuführen. Die libanesische Regierung stehe grundsätzlich weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen. Geordnete Übergabe von Unifil-Aufgaben „In dieser volatilen und komplexen Lage ist es von herausragender Bedeutung, die verbleibende Mandatsdauer von Unifil bestmöglich zu nutzen, um die libanesischen Streitkräfte auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von Unifil-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zu schaffen“, schreibt die Bundesregierung. (ahe/hau/25.06.2026)

Antrag zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung Minderjähriger beraten

Die AfD-Fraktion will mit einem Antrag "gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen" (21/6648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Bundestag hat den Antrg am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD In dem Antrag schreibt die Fraktion von einem Fall von „gruppenbasiertem Missbrauch von Minderjährigen durch ausländische Täter“ in Nürnberg. Dort habe die Kriminalpolizei am 18. Mai 2026 die Ermittlungskommission „Kajal“ eingerichtet. Sie folge Hinweisen zu Vorfällen in Nürnberg, bei denen „Gruppen von Männern mit vorwiegend syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft gezielt minderjährige Mädchen ansprachen, sie mit Geschenken umwarben, anschließend mit harten Drogen, insbesondere Crystal Meth, in Abhängigkeit brachten und ihnen weitere Betäubungsmittel zuletzt nur noch als Gegenleistung für sexuelle Handlungen oder Prostitution überließen“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in die Innenministerkonferenz einen Antrag einzubringen, „wonach die Länder und der Bund vereinbaren, jeweils eigene polizeiliche Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der Ermittlungskommission ,Kajal' einzurichten, um bundesweit weitere Fälle von gruppenbasierter sexueller Ausbeutung Minderjähriger durch ,Grooming Gangs' zu ermitteln und zu bekämpfen“. Auch dringt die Fraktion auf eine Erweiterung der Bundeslagebilder „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ oder „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes um einen Schwerpunkt zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“. Dazu fordert sie unter anderem die „Erstellung einer bundesweiten Erhebung aller bekannten oder hinreichend verdichteten Fälle, die dem Muster entsprechen, einschließlich einer fallbezogenen Strukturanalyse (Zahl der Tatverdächtigen und Opfer je Fall, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund von Tätern und Opfern, Tatzeiträume, Tatörtlichkeiten sowie Anbahnungs- und Abhängigkeitsmechanismen)“. (sto/ste/25.06.2026)

Linksfraktion will Elektro-Autos bezahlbar machen

Verkehr/Antrag Die Fraktion Die Linke verlangt in einem Antrag, Elektro-Autos bezahlbar zu machen und deren Förderung sozial und ökologisch neu auszurichten.

Zuordnung von Leistungen der Notfallmedizin

Gesundheit/Antwort Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung verteidigt, die vorgesehene Leistungsgruppe Notfallmedizin zu streichen.

Änderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung

Gesundheit/Antwort Von der Einführung eines Primärversorgungsystems verspricht sich die Bundesregierung einen bedarfsgerechten Zugang zu Fachärzten.

Bundesrat nimmt zu Änderungen um Umweltstrafrecht Stellung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat hat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der unter anderem die Umsetzung von EU-Vorgaben im deutschen Umweltstrafrecht vorsieht.

Bundesregierung gibt Auskunft zur SPRIND-Förderung

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Seit ihrer Gründung hat die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) bis zum 30. April 2026 insgesamt 314 Projekte gefördert. Dies antwortet die Bundesregierung auf AfD-Anfrage.

AfD fragt nach Umgang mit medialen Einzelfällen

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Nach dem Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen fragt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

BAG zu Fehler bei Massenentlassungsanzeige: Unwesentliches führt nicht zu unwirksamen Kündigungen

LTO Nachrichten - 25.06.2026

Kündigungen können trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein, so das BAG. Ein Insolvenzverwalter hatte statt der angekündigten 34 am Ende 31 oder 32 Leute entlassen. Das war unschädlich.

Grundsatzdebatte über Organspende und Widerspruchsregelung

In einer neuerlichen Grundsatzdiskussion über die Organspende sind die anhaltenden Probleme in der Spendenpraxis noch einmal deutlich herausgestellt worden. Abgeordnete wiesen in der Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf den chronischen Mangel an postmortal gespendeten Organen und die rund 8.000 schwer kranken Patienten hin, die auf der Warteliste für ein rettendes Organ stehen. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten plädiert deswegen erneut für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Sie schlagen vor, dass künftig jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein soll, wenn er zu Lebzeiten entweder eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. Eine andere Gruppe von Abgeordneten ist dagegen, dass Menschen automatisch als postmortale Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben. Sie sehen darin einen Grundrechtseingriff. Diese Gruppe will mit einer besseren Aufklärung und einer leichteren Dokumentation des eigenen Willens für mehr Organspenden sorgen. So sollen beispielsweise Einträge in das Organspendenregister erleichtert werden. Das Ziel ist, die freiwillige, informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu stärken. Entscheidung gegen die Widerspruchslösung 2020 Im Januar 2020 hatte sich der Bundestag gegen die Widerspruchslösung (19/11096(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden. Damals befürwortete eine Mehrheit der Abgeordneten, dass ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten eine postmortale Organentnahme nicht zulässig sei. Durchsetzen konnte sich der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft (19/16214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Neben einer verstärkten Aufklärung sollten Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung in einem neu einzurichtenden Online-Register zu dokumentieren. In den folgenden Jahren zeigte sich allerdings, dass die Neuregelungen nicht den erhofften Erfolg brachten. Zudem verzögerte sich die Einrichtung des Online-Registers erheblich, das erst im März 2024 freigeschaltet werden konnte. Die Eintragung in das Register gilt zudem als relativ kompliziert. Persönliche Ansichten der Rednerinnen und Redner In der auch von persönlichen Erfahrungen geprägten Aussprache am 25. Juni waren sich die Parlamentarier zumindest darin einig, dass die Ausgangslage für die betroffenen Menschen prekär ist und alles unternommen werden sollte, um die Zahl der Organspenden substanziell zu steigern. In der Debatte kamen 30 Rednerinnen und Redner aller Fraktionen mit ihren persönlichen Ansichten zu dem Thema zu Wort. Auf die Fraktionsdisziplin und Parteizugehörigkeit kam es in dieser Diskussion nicht an. "Heute geht es um Leben und Tod und Hoffnung" Gitta Connemann umriss das Thema mit den Begriffen Leben, Tod und Hoffnung, die den Alltag von Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan prägten. Wenn ein passendes Organ gefunden werde, bedeute das Leben. Aber ein rettendes Organ fehle oft, was in den betroffenen Familien oft Verzweiflung auslöse. Sie betonte: "Heute geht es um Leben und Tod und Hoffnung." Und es gehe um die Chance auf ein neues Leben. Viele Menschen wollten sich nicht mit Fragen zu Leben und Tod befassen und schöben wichtige Entscheidungen dazu vor sich her. Es gebe aber Menschen, die ohne eine Organspende kein Morgen mehr hätten. Daher müsse über die Widerspruchslösung gesprochen werden. In der Vergangenheit sei schon viel getan worden, um die Organspende zu stärken. "Das alles war richtig, aber es reicht nicht." Die meisten Menschen hätten keinen Organspendenausweis. Connemann versicherte, es gehe bei der Widerspruchsregelung nicht um einen Zwang zur Organspende, das Selbstbestimmungsrecht bleibe erhalten, denn: "Ein einfaches Nein reicht, jederzeit." Mit der Widerspruchsregelung werde eine Antwort gegeben, ohne Freiheit zu nehmen. "Priorität für die garantierte körperliche Unversehrtheit" Ganz anders argumentierte Dr. Christina Baum, die der im Grundgesetz garantierten körperlichen Unversehrtheit auch in diesen Fällen Priorität einräumte. Die Widerspruchsregelung stehe diesem Grundrecht diametral entgegen. Bei einer Organspende sei eine aktive Zustimmung erforderlich. Wenn Menschen sich mit dem eigenen Tod nicht auseinandersetzen wollten, dürften sie nicht dazu gezwungen werden. Die Widerspruchsregelung berge zudem die Gefahr, "dass dem menschlichen Körper ein materieller Wert zugemessen" werde. Das könne gewinnbringend sein für alle medizinischen Akteure, einschließlich der Pharmaindustrie. Sie fragte: "Wie kann man ausschließen, dass eine gezielte Suche nach passenden Organspendern einsetzt?" Nur die Beibehaltung des bisherigen Vorgehens garantiere die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. "Alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten" Sabine Dittmar erinnerte an die mehr als 8.000 Patienten auf der Warteliste für eine Organspende. Die durchschnittliche Wartezeit auf ein Spenderorgan liege in Deutschland bei etwa acht Jahren. Daher stürben täglich Patienten, die auf der Warteliste stehen. Zudem seien mehr als 100.000 Patienten mit Nierenversagen auf eine Dialyse angewiesen. Viele dieser Patienten hätten bei einer Transplantation eine bessere Überlebensperspektive. Die gesetzlichen Initiativen der Vergangenheit hätten nicht ausgereicht, um die Zahl der Spenderorgane signifikant zu steigern, räumte sie ein und fügte hinzu: "Einen solchen Versorgungsmangel würden wir in keinen anderen Bereich der Medizin tolerieren." Dittmar wies das Argument des Eingriffs in die Selbstbestimmung zurück. Die Organspende sei kein Zwang, jeder könne nein sagen. Die Entscheidung werde mit der Widerspruchsregelung nur anders organisiert: Statt aktiv zuzustimmen müsse aktiv widersprochen werden. Dies sei "nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel", zumal Patienten in Deutschland von Spenderorganen profitierten, die aus Ländern kämen, in denen die Widerspruchsregelung schon gelte. Sie forderte: "Wir müssen alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten." "Zunahme der Spenderzahlen bei Widerspruchsregelung" Prof. Dr. Armin Grau schilderte mit Verweis auf seine eigenen beruflichen Erfahrungen im Krankenhaus, wie schwierig es für Angehörige ist, über die Organspende eines verstorbenen Familienmitglieds selbst entscheiden zu müssen. Zumeist sei der Wille eines betroffenen Menschen für oder gegen eine Organspende unbekannt. In solchen Fällen müssten dann die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Die Angehörigen seien damit überfordert und lehnten in einer solchen Lage die Spende oft ab. Er schlussfolgerte: "Wir haben keine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung." Grau argumentierte, auch bei der Widerspruchsregelung würden die Angehörigen eng einbezogen und gefragt, ob sie den Willen des Verstorbenen zur Organspende kennen, aber sie wären nicht mehr gezwungen, selbst nach dem mutmaßlichen Willen des Angehörigen zu entscheiden. Studien hätten gezeigt, dass die Widerspruchsregelung zu einer klaren Zunahme der Spenderzahlen führe, zumal ohnehin mehr als 80 Prozent der Deutschen grundsätzlich für Organspenden seien. "Brauchen Widerspruchsregelung für einen Neustart" Julia-Christina Stange sagte, Selbstbestimmung bedeute mehr als die Entscheidung zwischen Ja und Nein bei der Organspende. Selbstbestimmung bedeute auch, sich mit der eigenen Gesundheit und Krankheit, mit den Fragen am Lebensende zu beschäftigen. Sie ging zugleich auf die Arbeitsbedingungen insbesondere in Krankenhäusern und der Pflege ein und machte deutlich, dass die für Organspenden zuständigen Stationen personell und finanziell auskömmlich ausgestattet sein müssten. Eine Organspende komme nicht allein durch ein Gesetz zustande, sondern durch Aufklärung, professionelle Kliniken, einen guten Personalschlüssel und funktionierende Abläufe. Auch sie ging auf die sehr spezielle Situation ein, wenn eine Organspende anstehe und die Angehörigen entscheiden müssen. Das sei eine absolute Ausnahmelage, zugleich auch eine besondere Atmosphäre, eine respektvolle Ruhe, ein konzentriertes Arbeiten, eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie sagte: "Die Widerspruchsregelung allein wird nicht alle Probleme lösen, aber für einen Neustart brauchen wir sie." "Schweigen ist nie Zustimmung" Skeptisch äußerte sich Michael Brand, der die rhetorische Frage stellte, ob ein Rechtsstaat, wenn es um 8.000 oder 9.000 Fälle gehe, tief in die Selbstbestimmung von mehr als 80 Millionen Menschen eingreifen und sie zu unfreiwilligen Spendern erklären dürfe, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Er warb nachdrücklich dafür, zunächst andere Optionen auszuschöpfen, um Spenderorgane ohne Zwang zu gewinnen und warnte vor einem "ethisch wie politisch desaströsen Versagen", falls das nicht einmal versucht werde. "Der Erfolg kommt mit klugen Kampagnen und nicht wie in Deutschland mit einem einzigen bürokratischen Brief der Krankenkasse." Nötig seien moderne digitale Informationskampagnen, gerichtet an spendenwillige Bürger etwa auf Social-Media-Kanälen. Die Online-Datenbank für die Organspende sei zudem viel zu bürokratisch. Brand betonte: "Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden, Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo." Er sei "einigermaßen entsetzt über diese grundsätzliche Debatte." Sie werde der Not der Menschen nicht gerecht und lenke ab von den Lösungen, die möglich seien. "Widerspruchsregelung löst keine Probleme" Auch Dr. Kirsten Kappert-Gonther sagte, die Widerspruchsregelung löse keine Probleme, gehe aber mit erheblichen ethischen Problemlagen einher. Schweigen sei keine Zustimmung. Bei einer so persönlichen Fragestellung wie der Selbstbestimmung über den eigenen Körper sei ein klares Ja notwendig. Sie gab zu bedenken, dass nicht jeder Mensch rechtzeitig seinen Willen zur Organspende bilden und dokumentieren könne, beispielsweise Menschen, die im Alltag überfordert sind, Menschen in psychischen Krisen, mit Sprachbarrieren, Obdachlose, Menschen mit Informationsdefiziten oder junge Erwachsene, die der Tod ganz unvorbereitet treffe. (pk/25.06.2026)

BVerwG 1 C 11.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 25.06.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 1 WB 42.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 25.06.2026
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BVerwG 2 WDB 14.25 - Beschluss - Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

BVerwG Nachrichten - 25.06.2026
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Renommierter Völkerrechtler ausgezeichnet: Philippe Sands erhält Friedenspreis des Deutschen Buchhandels

LTO Nachrichten - 25.06.2026

Jura-Professor, Menschenrechtsanwalt, Buchautor: Philippe Sands setzt sich für die Verteidigung des Völkerrechts ein. Jetzt wurde er mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet.