Aktuelle Nachrichten

"Das Parlament": Riskantes Versprechen

Bundestagsnachrichten/Bericht Das Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Das Parlament" ist das Gesundheitssparpaket der schwarz-roten Bundesregierung.

Einreisen im Rahmen der Afghanistan-Aufnahmeprogramme

Inneres/Antwort Über die Zahl der Einreisen nach Deutschland im Rahmen der Afghanistan-Aufnahmeprogramme berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Crypto under the FCA: A six-point plan for authorisation / variation of permission

Norton Rose Fulbright - 10.07.2026
The FCA has published a major package of finalised rules, guidance and consultations establishing the UK's new crypto assets regulatory regime, effective from 25 October 2027, with firms needing to prepare authorisation or variation of permission applications from September this year.

Reformpakete der Bundesregierung: Bundesrat winkt Heizungsgesetz und Gesundheits-Sparpaket durch

LTO Nachrichten - 10.07.2026

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat viele Themen zu besprechen. Der Fokus lag auf dem kontrovers diskutierten Gesundheits-Sparpaket und dem neuen Heizungsgesetz. Beide winkte der Bundesrat nun durch.

Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, das Sportfördergesetz der Bundesregierung angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 519 Parlamentarier für den entsprechenden Gesetzentwurf zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Ausschuss für Sport und Ehrenamt geänderten Fassung (21/7006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 43 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vor (21/7007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Laut Gesetzentwurf soll die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen, heißt es seitens der Bundesregierung. Anträge der Grünen und Linken abgelehnt Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden hingegen Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu den Initiativen der Grünen zur Gestaltung der Spitzensportförderung (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zum Mutterschutz von Athletinnen (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lagen Beschlussempfehlungen Sportausschusses vor (21/7013(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung über die Anträge. Umgekehrt enthielt sich Bündnis 90/Die Grünen im Falle des Linken-Antrags "für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung" (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu hatte der Sportausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeitet (21/7012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Gesetz. "Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung" Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden - „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“. Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung - deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet - zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“ Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen-Abgeordneten den Bundestag unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert. Zudem sollte die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnen-Vertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre die Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schrieben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz. Praxistaugliche Regeln gefordert Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte, vor allem mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wurde verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden. Wiedereinstieg nach Schwangerschaft und Geburt Im Antrag wurde auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, forderten die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“. Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“. Antrag der Linken Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt. Darüber hinaus forderte die Fraktion die Regierung auf, die Förderung des Sports, vor allem des Spitzensports, zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (hau/ste/vom/10.07.2026)

Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht: Bundesrat bringt vor der Sommerpause eigene Initiativen auf den Weg

LTO Nachrichten - 10.07.2026

Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.

Abstimmung über erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, über die „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ abgestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in der vom Innenausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD in zweiter Beratung angenommen. Ebenfalls angenommen wurde eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit zugrunde. Die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wurde nicht gefasst. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: "Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen." Da im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, ist ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst. Die Schlussabstimmung kann wiederholt werden. Erforderlich für die Annahme ist dann die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. Mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6996(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf. Mit der Mehrheit von Union, SPD, AfD und Grünen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch hierzu lag eine Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“ für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen. Der Innenausschuss hat am 8. Juli auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Unter anderem schafft danach ein neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ für die Bundespolizei eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten. Zu den weiteren Änderungen zählt etwa die Schaffung einer Befugnis für die Bundespolizei zur „biometrischen Detektion in Echtzeit“. Entschließung angenommen Der angenommenen Entschließung zufolge ist die Bundesregierung nun aufgefordert, durch die Bundespolizei entsprechend Artikel 27 der Fahrgastrechtevorordnung (EU) 2021/782 das Sicherheitsniveau an Bahnhöfen und in Zügen festzulegen und im Einvernehmen mit den Eisenbahnunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Bahnhofsbetreiber die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen. Ferner soll die Regierung sicherstellen, dass das festgelegte Sicherheitsniveau insbesondere Vorgaben zur Lagebilderstellung, zu Einsatzschwerpunkten, zur Mindestpräsenz, zum Informationsaustausch sowie zu abgestimmten Einsatzkonzepten, soweit dies zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit der Fahrgäste und zur Gefahrenabwehr auf Bahnanlagen des Bundes erforderlich und verhältnismäßig ist, enthält. Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage fundierter Untersuchungen zur Sicherheitslage und zur Kriminalitätsfurcht sollten darüber hinaus ergänzende Konzepte zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit entwickelt und umgesetzt werden, vor allem an kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Antrag der Linken Die Linke plädierte in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“. Ferner setzte sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählte sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/ste/vom/17.07.2026)

Debatte zur Bekämpfung von Desinformations­kampagnen

„Ein Demokratieschild gegen Desinformation und für eine wehrhafte digitale Öffentlichkeit als Eckpfeiler deutscher und europäischer Sicherheit“, lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrags (21/6665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Freitag, 10. Juli 2026, erstmals beraten hat. Die Vorlage wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Antrag der Grünen Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung eine ressortabgestimmte Strategie gegen Desinformation vorlegen. In ihrem Antrag (21/6665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten zudem eine staatsferne Agentur für Digitale Medien. In dieser sollen diverse Aufsichts- und Aufklärungsfunktionen strategisch zusammenlaufen. Dazu sollen nach dem Willen der Fraktion die Aufgaben und Kompetenzen des Digital Services Coordinator (DSC), die Wahrnehmung von Funktionen der Medienaufsicht sowie die Einbindung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure für eine „kontinuierliche, unabhängige Beobachtung, Erforschung und Begleitung von systemischen Risiken im digitalen Raum“ gehören. Benötigt werde ein zentrales und fortlaufend aktualisiertes Gesamtlagebild zu hybriden Bedrohungen, das die Erkenntnisse aller relevanten Behörden handlungsleitend zusammenführe und auch die Erkenntnisse über Desinformationskampagnen der Agentur für Digitale Medien berücksichtige. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung ferner auf, die europäische Plattformregulierung konsequent umzusetzen und das vorgesehene Instrumentarium auszuschöpfen. Plattformen müssten für ihre Rolle in der Verbreitung von Desinformationskampagnen und anderen systemischen Risiken zur Verantwortung gezogen werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus solle sich die Regierung für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Medien und sehr großen Online-Plattformen einsetzen, unter anderem durch fairen Wettbewerb im Werbesektor, mehr Sichtbarkeit von Medieninhalten inklusive der Zulassung von Outlinks sowie die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. (hau/10.07.2026)

Abgesetzt: Forderung nach Perspektiven für eine "tragfähige Pflege"

„Perspektiven für eine tragfähige Pflege in Deutschland – Wege zu Stabilität und Verlässlichkeit“ lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der am Freitag, 10. Juli 2026, ursprünglich auf der Tagesordnung des Parlaments stehen sollte. Die 30-minütiger Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. (hau/07.07.2026)

Bundestag beschließt Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Diäten

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, einstimmig beschlossen, auf die für dieses Jahr geplante Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zu verzichten. Die Abstimmung des entsprechenden Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Direkt abgestimmt und ebenfalls einstimmig angenommen wurde zudem ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Anwesenheitserfassung an Sitzungstagen (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Änderungsantrag (21/7031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Koalitionsentwurf wurde in zweiter Lesung abgestimmt und mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Streichung der automatischen Abgeordnetenentschädigung“ (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen. Einstimmig für erledigt erklärt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026" (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Gesetzentwurf der Linksfraktion „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darüber hinaus haben die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken gegen einen Gesetzentwurf der AfD "zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre" (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gestimmt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/6673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten. Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde. Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027 Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden. Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden. Änderungen im Geschäftsordnungsausschuss Der federführende Geschäftsordnungsausschuss hatte die Gesetzentwürfe am 25. Juni abschließend beraten. Den Titel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen änderte er in "Entwurf eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes". Die neu hinzugekommene Änderung des Abgeordnetengesetzes betrifft den Paragrafen 14 "Kürzung der Kostenpauschale". Absatz 1 regelt die Erfassung der Anwesenheit von Abgeordneten an Sitzungstagen. Statt "An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitsliste ausgelegt wird" heißt es nun "Für jeden Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste geführt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitserfassung möglich ist". Auch in den Absätzen 2 und 3 wird die Formulierung "Eintragung in die Anwesenheitsliste" durch "Erfassung der Anwesenheit in der Anwesenheitsliste" ersetzt. Hinzu kommt ein neuer Absatz 5, wonach Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates das Nähere bestimmen. Ziel dieser Änderungen ist es laut Geschäftsordnungsausschuss, die nötige Flexibilität vor allem im Hinblick auf eine mögliche Digitalisierung der Anwesenheitserfassung zu gewährleisten. Durch den Verweis auf Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates werde verhindert, dass das Gesetz mit Detailregeln überfrachtet wird. Auch werde die Grundlage dafür geschaffen, dass Anpassungen der Regeln nur in den Ausführungsbestimmungen vorgenommen werden müssen, ohne dass das Gesetz geändert werden muss. In den Ausführungsbestimmungen könnten künftig neben der Form der Anwesenheitserfassung auch die Eingänge, an denen diese möglich ist, bestimmt werden. Der Geschäftsordnungsausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Linken zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ab, die Diätenerhöhung für die gesamte laufende Wahlperiode auszusetzen. Antrag von CDU/CSU und SPD Diese Änderungen sollen auch in der Geschäftsordnung des Bundestages nachvollzogen werden. Darauf zielt der Koalitionsantrag (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Änderung der Geschäftsordnung ab, über den direkt abgestimmt wird. Im Paragrafen 13 der Geschäftsordnung „Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages“ sollen die Sätze „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder des Bundestages einzutragen haben. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ durch die Sätze „Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ ersetzt werden. Der Wortlaut soll laut Antrag offener formuliert werden, um auch andere Formen der Anwesenheitserfassung als die aktuell verwendeten Papierlisten zu ermöglichen. Erster Gesetzentwurf der AfD „Die automatische jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird gestrichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zukünftig soll aus Sicht der AfD-Fraktion für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren notwendig werden, „das die Beteiligung der Bürger und die öffentliche Kontrolle sicherstellt“. Im Geschäftsordnungsausschuss war ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu ihrem eigenen Gesetzentwurf abgelehnt worden, der sicherstellen sollte, dass die mit dem Gesetzentwurf bezweckte Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nicht dadurch teilweise leerlaufen könne, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs nach dem 1. Juli 2026 stattfinden. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres aussetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen. Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden. Gesetzentwurf der Linken Auch die Linksfraktion will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden. Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Abgestimmt wird auch über den zweiten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden. Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. (vom/sto/10.07.2026)

Kultur- und Sportpolitik im Bundestag beraten

Der Bundestag hat sich am Freitag, 10. Juli 2026, in einer Debatte der Kulturpolitik gewidmet. Dazu lagen den Parlamentariern zwei Anträge der Linksfraktion vor. Der Antrag mit dem Titel „Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken“ (21/6099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den Sportausschuss überwiesen. Ein weiterer Antrag mit dem Titel „Bundesprogramm ,Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‘ bedarfsgerecht ausbauen und die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigen“ (21/6466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Federführung überwiesen. Abgestimmt und abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Das Freiwilligenprogramm „kulturweit“ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken" (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen das Votum von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung durch die Antragsteller und die Fraktion Die Linke. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (21/6987(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) des Auswärtigen Ausschuss zugrunde. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke will den Schutz und die Förderung der Kultur und des Sports als ausdrückliche Staatsziele in das Grungesetz aufnehmen. In ihrem Antrag (21/6099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Fraktion stellt fest, dass das Grundgesetz bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge eine „schmerzhafte Leerstelle“ aufweise. Zwar formuliere der Bund weitreichende Ziele für Spitzen- und Breitensport einschließlich Sportinfrastruktur, die konkrete Umsetzung werde jedoch auf spätere Verfahren, Haushaltsentscheidungen und „unbestimmte Förderlogiken“ verschoben. Diese Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und fehlender Verbindlichkeit machten deutlich, dass Kultur und Sport nicht nur angekündigt, sondern als Staatsziele im Grundgesetz abgesichert werden müssten. Eine Staatszielbestimmung fungiere als „zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Abwägungsentscheidungen“. Vor allem bei fiskalischen Konflikten und der Anwendung der Schuldenkrise würde sie Sport und Kultur das „nötige juristische Gewicht“ verleihen, um einen Kahlschlag bei der Förderung abzuwenden, schreiben die Abgeordneten. „Gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik Weiter heißt es in dem Antrag, rechtsextreme Gruppen füllten das Vakuum gezielt auf, wenn der Staat Bibliotheken, Theater und Sportstätten schließe. Kultur und Sport seien keine bloße Subventionspolitik für die Freizeit, sondern „harte, unerlässliche Präventionsarbeit im Dienst der Demokratie“. Das „bloße juristische Bekenntnis“ müsse jedoch durch materielle Umverteilung untermauert werden. Die Fraktion fordert eine „gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik. Öffentliche Sport- und Freizeitflächen müssten als Teil der Daseinsvorsorge geschützt und dem Zugriff rein kommerzieller Interessen entzogen werden. Der Antrag biete dem Bundestag die „historische Chance“, die öffentliche Daseinsvorsorge zu verteidigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft im Grundgesetz abzusichern. Zweiter Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern außerdem einen bedarfsgerechten Ausbau des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Außerdem soll die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigt werden, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (21/6466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das seit 2013 bestehende Programm bietet gezielt außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Wohn- und Lebenslagen an. Die Fraktion fordert unter anderem, die jährlichen Haushaltsmittel für „Kultur macht stark“ ab dem kommenden Bundeshaushalt um mindestens zehn Millionen Euro aufzustocken und die Förderrichtlinien so zu reformieren, dass die Zahlung von Zuwendungen an die Einhaltung branchenspezifischer Honoraruntergrenzen und fairer Vergütungsmodelle sowie an eine pauschalierte Vergütung für Vor- und Nachbereitungszeiten gebunden ist. Außerdem solle in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen ein spezifisches Förderinstrument „Digital-Allianz Bildung“ im Bereich der Kulturellen Bildung etabliert werden. Antrag der Grünen Die Grünen setzten sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisierten die Abgeordneten. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem sollte sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten. (vom/che/hau/10.07.2026)