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Entwürfe zur Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Juli 2026, über Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die auf eine Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden abzielen. Nach halbstündiger Aussprache wurden die Entwürfe an die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“ (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten werden. Im Fall des Gesetzentwurfs „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Gesetzentwurfes „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Ebenfalls in den Innenausschuss überwiesen wurden ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten“ (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel "Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen" (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung Der erste Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verfolgt das Ziel, Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern. Bislang gebe es keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt, schreibt die Bundesregierung. Mit einem neuen Paragrafen 98d der Strafprozessordnung soll der automatisierte Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit biometrischen Daten aus im Internet öffentlich zugänglichen Daten ermöglicht werden. Dieser Abgleich soll laut Entwurf der Erforschung des Sachverhalts, der Identitätsfeststellung oder der Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten oder eines Zeugen dienen. Bislang fehle dafür eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage. Ein solcher Abgleich dürfe derzeit nur manuell, „also ohne den Einsatz einer speziellen, für den Abgleich entwickelten Software“, vorgenommen werden. Dies könne insbesondere bei großen Datenmengen Ermittlungsmaßnahmen erschweren und Personal binden. Der automatisierte biometrische Abgleich soll nach dem Entwurf nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erforderlich ist unter anderem der Verdacht einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung; ausdrücklich genannt werden dabei insbesondere die in Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten. Zudem muss die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten soll unzulässig sein. Daten ohne konkreten Ermittlungsansatz sollen nach dem Abgleich unverzüglich gelöscht werden. Angeordnet werden soll die Maßnahme grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft. Recherche- und Analyseplattformen Außerdem soll mit einem neuen Paragrafen 98e die Befugnis geschaffen werden, verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen zur Strafverfolgung einzusetzen. Damit könnten nach Darstellung der Bundesregierung bisher unverbundene Dateien und Datenquellen der Polizei, die sowohl Daten aus der Gefahrenabwehr als auch aus der Strafverfolgung enthalten, in einer Analyseplattform vernetzt und durch Suchfunktionen systematisch erschlossen und analysiert werden. Auch für den Einsatz solcher Plattformen zur Strafverfolgung gibt es laut Entwurf bislang keine Ermächtigungsgrundlage. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem zur Gefahrenabwehr ergangenen Urteil vom 16. Februar 2023 deutlich gemacht, dass die Nutzung solcher Plattformen einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage bedürfe. Derzeit beruhe die operative IT-Infrastruktur der Polizeibehörden „teilweise noch auf einem unverbundenen Nebeneinander zahlreicher automatisierter Dateien und Datenquellen“, die zur Strafverfolgung jeweils einzeln mit einem bestimmten personenbezogenen Datum abgeglichen werden müssten, führt die Bundesregierung in dem Entwurf weiter aus. Dies binde personelle Ressourcen und berge das Risiko von Übertragungsfehlern, Informationsverlusten oder paralleler Datenhaltung. Die automatisierte Datenanalyse soll nach dem Entwurf ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erforderlich ist unter anderem der Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden, in Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung bezeichneten schweren Straftat. Eine direkte Anbindung der Analyseplattform an sonstige, nicht-polizeiliche Register und an Internetdienste soll unzulässig sein. Zudem soll jeder Einsatz anlassbezogen und manuell ausgelöst werden müssen. Eine ausschließlich auf der Maßnahme beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt, soll ausgeschlossen sein. Der Bundesrat übt in seiner Stellungnahme Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelung zur automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse. Die Formulierung greife zu kurz; zudem sei nicht klar, was unter „zusammengeführt“ fachlich zu verstehen sei. Die Bundesregierung teilt dieses Verständnis laut Gegenäußerung nicht, will den Vorschlag der Länderkammer aber prüfen. Gesetzentwurf zu digitalen Ermittlungsbefugnissen Die Bundesregierung will die digitalen Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus stärken. In dem zweiten Gesetzentwurf (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es unter anderem: „Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können. Mittels der Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten ist es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.“ Gesetzentwurf zur Terrorismusabwehr Der dritte Gesetzentwurf (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beinhalte die zustimmungsfreien Bestandteile des Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, heißt es in der Vorlage. Er umfasse Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei im Rahmen der bestehenden polizeilichen Aufgaben, erklärt die Bundesregierung. Von hervorgehobener Bedeutung seien dabei die Befugnisse im Rahmen der Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Zudem erfolge eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Personen insbesondere zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen, heißt es weiter. Antrag der Grünen „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen - Moderne Polizeiarbeit gestalten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin wendet sich die Fraktion gegen eine „pauschale Ausweitung von digitalen Ermittlungsbefugnissen“ und warnt vor „erheblichen neuen Risiken für den Schutz von Bürgerrechten“ durch die fortschreitende Digitalisierung staatlicher Ermittlungsbefugnisse. Die Bundesregierung habe mit ihren Gesetzentwürfen am 29. April 2026 Vorschläge vorgelegt, „um den Polizeibehörden zum Zweck der Strafverfolgung und den Polizeibehörden des Bundes zur Gefahrenabwehr den biometrischen Abgleich im Internet, die automatisierte Datenanalyse und das Training von KI-Modellen auch mit personenbezogenen Daten zu ermöglichen“, führt die Fraktion aus. Die Entwürfe der Bundesregierung verzichteten jedoch auf notwendige verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen, seien „nicht hinreichend durchdacht, nicht bestimmt genug und unausgewogen“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse sowie für den biometrischen Abgleich im Internet erst vorzulegen, nachdem in einem bestimmten Verfahren sichergestellt worden ist, dass diese Befugnisse nur unter bestimmten Voraussetzungen wahrgenommen werden. Bei diesem Verfahren sollen der Vorlage zufolge unter Beteiligung von Polizeibehörden, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie von „Zivilgesellschaft, Wissenschaft und vertrauenswürdigen Herstellern passgenaue, rechtskonforme und souveräne Lösungen für eine digitale Polizeiarbeit entwickelt und getestet werden“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die „Verwendung von KI-basierter biometrischer Identifikation in öffentlich zugänglichen Räumen (intelligente Videoüberwachung) in Echtzeit und retrograd“ ausschließen und das Training von Künstlicher Intelligenz mit hoheitlich erhobenen personenbezogenen Daten unterlassen. Ferner fordern die Abgeordneten die Bundesregierung in der Vorlage unter anderem auf, die Befugnis zum biometrischen Abgleich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zum Zweck der Identitätsfeststellung grundsätzlich zu streichen. Antrag der Linksfraktion Ihr „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“ betont die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin dringt die Fraktion auf ein Verbot des Einsatzes „automatisierter Gesichtserkennungssysteme zu Zwecken der Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum“ und fordert von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser soll dem Antrag zufolge auch die Erstellung, Zusammenführung und Nutzung von Datenbeständen verbieten, „die eine flächendeckende biometrische Überwachung der Bevölkerung ermöglichen“. Mit der Einführung der automatisierten Gesichtserkennung als digitale Ermittlungsmaßnahme werde ein biometrischer Massenabgleich der gesamten Bevölkerung durch Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglicht, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Dies sei mit den verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar, kritisieren die Abgeordneten und dringen darauf, die Regierungsentwürfe im Bundestag abzulehnen. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit könne nicht „Instrumente rechtfertigen, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen“. (sto/bal/hau/08.07.2026)
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Antrag zur militärischen Unterstützung der Ukraine abgelehnt
Mit 510 zu 79 Stimmen hat der Bundestag am Mittwoch, 8. Juli 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für "zusätzlich militärische und humanitäre" Hilfen an die Ukraine (21/6912(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) namentlich abgelehnt. Ein Abgeordneter hatte sich enthalten. Unter Verweis auf die massiven Luftangriffe Russlands auf zivile Ziele in der Ukraine verlangten die Grünen von der Regierung unter anderem, die „finanzielle, diplomatische, humanitäre und militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine an den tatsächlichen Bedarfen und auf der Grundlage der neugeschaffenen Bereichsausnahme im Grundgesetz für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten auszubauen“. Genannt wurden Instandsetzung, Modernisierung und Dezentralisierung der angegriffenen Energieinfrastruktur sowie Krankenhäuser und Transportwege für die Versorgung der Bevölkerung. Abstimmung Antrag der Grünen Außerdem sollte die Bundesregierung die Produktionskapazitäten ukrainischer Abwehrdrohnen und Langstrecken-Fähigkeiten stärken und zusätzliche Produktion der notwendigen Patriot-Abwehrmunition (PAC-2) für die Ukraine in Deutschland beauftragen. Ausgebaut werden sollten aus Sicht der Abgeordneten zudem „die ukrainischen Fähigkeiten zur Zerstörung von tief auf russischem Gebiet befindlichen Kommandoposten, Abschussvorrichtungen, Militärflugplätzen, Munitionsdepots, Treibstofflagern und militärischen Produktionsstätten“. Die Abgeordneten verwiesen auf rund 56.700 russische Luftangriffe im vergangenen Jahr gegen zivile Ziele in der Ukraine und auf Luftangriffe der letzten Wochen auf Wohngebiete in ukrainischen Innenstädten. Während die Ukraine zuletzt Anfang Juni ihre Bereitschaft zu einem sofortigen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen bekundet habe, habe Russland als Reaktion darauf angekündigt, den Krieg fortzusetzen. (hau/08.07.2026)
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DSC berichtet Ausschuss über DSA-Verfahren und Verstöße
Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss 44 Verfahren gegen Unternehmen sind in Deutschland nach dem Digital Services Act (DSA) eröffnet worden. Das berichtete ein Vertreter des Digital Services Coordinator am Mittwoch dem Digitalausschuss.
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Zustimmung zum Sportfördergesetz der Bundesregierung
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Der Sportausschuss hat am Mittwoch dem Sportfördergesetz der Bundesregierung in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung zugestimmt.
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AfD fordert Stopp von "Demokratie leben!"
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die sofortige Einstellung des Bundesprogramms "Demokratie leben!".
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AfD will "pro familia" von der Beratung ausschließen
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die Organisation "pro familia" von der Schwangerschaftskonfliktberatung auszuschließen.
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Grüne verlangen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Die Grünen legen einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor.
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Grüne werben für Urlaubsreisen mit der Bahn
Tourismus/Antrag Die Grünen wollen nachhaltige Mobilität per Bahn und Fahrrad zum Standard bei Urlaubsreisen machen und haben dazu einen Antrag vorgelegt.
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Grüne wollen öffentliches Vorsorgedepot schnell einführen
Finanzen/Antrag Das vom Bundestag im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge beschlossene öffentliche Standarddepot soll schnell kommen, fordern die Grünen in einem Antrag.
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Kritik und Zuversicht in Vereinbarter Debatte zu 250 Jahren USA
Anlässlich der Feiern in den USA zum 250. Jahrestag ihrer Unabhängigkeitserklärung hat sich der Bundestag am Mittwoch, dem 8. Juli 2026, in einer Vereinbarten Debatte mit der Geschichte des Landes und den aktuellen deutsch-amerikanischen Beziehungen befasst und dem Land zum Jubiläum gratuliert. Regierung unterstreicht Vertrauen und tiefe Freundschaft Nach Ansicht von Florian Hahn (CDU/CSU), Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen, hat die amerikanische Unabhängigkeitserklärung am 4. Juli 1776 den Grundstein für eine Republik gelegt, „deren Streben nach Freiheit, nach Selbstbestimmung und den unveräußerlichen Rechten aller Menschen weit über die Grenzen Nordamerikas hinaus Strahlkraft und Inspiration entfaltet hat“. Die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten hätten Deutschland vom NS-Regime befreit und nach Ende des Zweiten Weltkriegs maßgeblich zum Wiederaufbau der Bundesrepublik beigetragen. In der Folge sei aus dem Misstrauen ehemaliger Kriegsgegner „mit der Zeit Vertrauen und aus ihm eine tiefe Freundschaft“ gewachsen. Hahn verwies darauf, dass der transatlantischen Partnerschaft „in einer Welt wachsender geopolitischer Spannungen, gesellschaftlicher Umbrüche und technologischer Veränderungen“ weiterhin besondere Bedeutung zukomme. Mit Blick auf den am Mittwoch zu Ende gegangenen Nato-Gipfel in Ankara sagte Hahn, für die Sicherheitspolitik sei er „Ausdruck der Fortentwicklung unseres transatlantischen Verteidigungsbündnisses hin zu mehr Kooperation auf Augenhöhe und einer notwendigen und gerechten Lastenverteilung“. AfD betont nationale Interessen und gemeinsame Wurzeln Beatrix von Storch (AfD) betonte, ihre Fraktion wolle ein Bündnis mit den USA. Das beruhe „auf nationalen Interessen und den gemeinsamen kulturellen Wurzeln, aber nicht auf der Mission zur Befreiung der Menschheit von allen Übeln dieser Welt“. Dazu lobte sie die Politik Donald Trumps. Dessen Einwanderungspolitik sei kein Bruch mit der amerikanischen Tradition. Vielmehr sei die bewusste Steuerung der Einwanderung über 250 Jahre „die Grundlage für das US-Erfolgsmodell“. Die USA hätten außerdem einen „Irrweg zu einer langen Reihe von desaströsen Militärinterventionen wie im Irak oder Afghanistan“ hinter sich, sagte von Storch. Trumps MAGA-Bewegung und die AfD stünden beide für dieselben politischen Ziele: „das Ende dieser irren globalen Mission und die Rückkehr zu den Interessen einer ganz normalen Nation“. Die sollte die Probleme „von Detroit und Gelsenkirchen statt die von der Ukraine und von Afghanistan“ lösen. SPD: Freiheit und Demokratie sind nicht selbstverständlich Für Metin Hakverdi (SPD) erinnern 250 Jahre USA daran, dass Freiheit und Demokratie niemals selbstverständlich seien. „Sie brauchen Menschen, die für sie einstehen, gegen ihre Feinde von außen und im Innern, auf beiden Seiten des Atlantiks.“ Dass die an sich dringend notwendige transatlantische Einigkeit mit Präsident Trump angesichts „autoritärer Mächte, die unsere internationale Ordnung herausfordern“ nicht einfach werde, sehe man gerade wieder. Aber die transatlantische Partnerschaft sei „größer als Präsidenten, Wahlkämpfe oder politische Mehrheiten“, zeigte sich Hakverdi überzeugt. „Lassen wir sie uns nicht wegnehmen!“ Europa, fügte er hinzu, müsse dabei mehr Verantwortung übernehmen. Das sei die Voraussetzung dafür, ein verlässlicher Partner zu bleiben. Grüne: Freundschaft bedeute nicht Verklärung Für Bündnis 90/Die Grünen betonte Deborah Düring, Freundschaft bedeute nicht Verklärung. Die Geschichte der Vereinigten Staaten sei nie eine widerspruchsfreie Erfolgsgeschichte von Freiheit und Demokratie gewesen, sondern auch eine von Sklaverei und der gewaltsamen Vertreibung und Unterdrückung der Native Americans. „Später folgten Segregation und systemischer Rassismus.“ Unter Präsident Trump sei die US-amerikanische Demokratie und auch die internationale Ordnung unter Druck wie schon lange nicht mehr, befand Düring. Auch auf dem Nato-Gipfel habe sich wieder gezeigt, wie dessen Verständnis von Partnerschaften aussehe. So habe er die Handelsbeziehungen mit Spanien kurzerhand aufgekündigt, weil das Land seine Politik kritisiert hatte. Sie forderte die Bundesregierung auf, sich klar hinter Spanien zu stellen und „den Launen des US-Präsidenten etwas entgegensetzen, und zwar als ein geeintes Europa“. Linke: Europa muss seinen eigenen Weg gehen Janina Böttger (Die Linke) erklärte, „nicht die US-Regierung, nicht das Feuerwerk am 4. Juli ehren heute die Ideale der Unabhängigkeitserklärung. Geehrt und verteidigt werden sie von den Menschen, die gegen die Razzien von ICE (der US-Einwanderungsbehörde, Anm. d. Red.) auf die Straße gehen und ihre Nachbarn schützen“. Die Härte US-amerikanischer Macht und Interessenspolitik sei nicht neu, so Böttger, „neu ist, dass sich dieser Machtanspruch zunehmend auch gegen Europa wendet“. Gerade deshalb müsse Europa seinen eigenen Weg gehen. Union: Eine völlig neue Staatsordnung wurde geschaffen Jürgen Hardt (CDU/CSU) nannte die Gründung der USA „ungeheuer mutig“, weil man nicht eine neue Monarchie nach britischem Vorbild auf dem Kontinent Nordamerika gegründet, sondern mehr als zehn Jahre vor der Französischen Revolution eine völlig neue Staatsordnung geschaffen habe. Natürlich sei die Verfassungswirklichkeit mit Blick auf Sklaverei, Frauenrechte und die Rechte der indigenen Völker Amerikas keineswegs so gewesen, wie die Gründerväter sich dies vorgestellt hatten, sagte Hardt. Dass Amerika aber immer die Kraft gehabt habe, seine eigenen Probleme aus sich selbst heraus, auf der Basis dieser Verfassung zu bewältigen, „gibt mir auch die Zuversicht, dass sie trotz gegenwärtiger Probleme wie der Polarisierung der Gesellschaft „eine gute Zukunft haben werden“. (joh, 9.07.26)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Canadian securities regulators propose reforms to Canada’s take-over bid and early warning reporting frameworks
The Canadian Securities Administrators (CSA) recently released for public comment proposed amendments to the regulatory framework governing issuer bids, take-over bids and early warning reporting.
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Kontroverse um Angriffe auf Journalisten in Erfurt
Zu einer intensiven Debatte trotz fast allseitiger Betonung der Pressefreiheit ist es in einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 8. Juli 2026, gekommen. Diese war auf Verlangen der AfD-Fraktion zu dem Thema „Mutmaßliche Angriffe gegen Journalisten in Erfurt am vergangenen Wochenende“ angesetzt worden. Dabei ging es um Vorfälle bei den Gegendemonstrationen am Rande des AfD-Bundesparteitags in der Landeshauptstadt Thüringens. Berichten zufolge wurden dabei Berichterstatter rechtsorientierter Medien attackiert. AfD kritisiert Titel der Aktuellen Stunde Redner der AfD-Fraktion kritisierten, dass ihnen im Titel der Aktuellen Stunde das Wort „Hetzjagd“ nicht gestattet worden sei, obwohl eine Hetzjagd auf Journalisten durch Zeugenaussagen und Videos belegt sei. Stattdessen sei dort entgegen den Fakten von „mutmaßlichen“ Angriffen die Rede. In der Berichterstattung über diese Angriffe sei es teilweise zu einer Täter-Opfer-Umkehr gekommen, beklagte Dr. Götz Frömming (AfD). „Wenn ein Journalist von einem rechten Täter angegriffen wird, dann gibt es Sondersendungen, es gibt Mahnwachen, es gibt Verbandsappelle, und zwar zu Recht“, erklärte Ronald Gläser (AfD). Die Angriffe von Erfurt dagegen seien dem Deutschen Journalistenverband „nicht mal eine Presseerklärung wert“ gewesen. CDU/CSU: Angriff auf die Pressefreiheit Auch für Caroline Bosbach (CDU/CSU) zeigten die Vorfälle von Erfurt, „dass immer noch bei linker und rechter Gewalt mit zweierlei Maß gemessen wird, statt beides mit der gleichen Schärfe selbstverständlich zu verurteilen“. „Wenn das Rechtsextremisten gewesen wären, die auf einem Parteitag linke Journalisten oder Politiker tätlich angegangen wären, hätten wir den medialen Ausnahmezustand im Land“, fügte sie an. Wie Bosbach sprach auch ihr Fraktionskollege Christian Moser von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“. Ein Vertreter der Organisation „Widersetzen“, welche die Proteste gegen den AfD-Parteitag mit organisiert hatte, habe auf die Angriffe mit den Worten reagiert: „Faschisten mit Presseausweis bleiben Faschisten“, rief Moser in Erinnerung. Er wies aber ebenso darauf hin, dass auch Vertreter der Linkspartei die Gewalttaten verurteilt hätten. Grüne: Sie haben den Hass, wir haben Haltung „Pressefreiheit ist ein unverhandelbares Grundrecht“, begann die ehemalige Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) ihren Redebeitrag. Sie sei froh, dass die angegriffenen Journalisten das Krankenhaus wieder verlassen konnten. Göring-Eckardt griff aber insbesondere die AfD scharf an. Sie nannte sie eine „Partei, die die Meinungsfreiheit in Frage stellt“ und beendete ihre Rede mit den Worten: „Sie haben den Hass, wir haben Haltung.“ Ihre Fraktionskollegin Dr. Franziska Brantner fragte an die AfD-Fraktion gerichtet: „Wo war und ist Ihre Solidarität mit Journalistinnen und Journalisten, die Sie konstant als Lügenpresse diffamieren?“ SPD nennt Klagen der AfD scheinheilig Gewalt gegen Medienvertreter sei „ohne jede Einschränkung inakzeptabel, unanständig, unzulässig und verurteilungswürdig“, egal welchem Medium sie angehören, erklärte Helge Lindh (SPD). Die Klagen der AfD seien allerdings „scheinheilig“. Ihr Umgang mit kritischen Medienvertretern wie der Fernsehjournalistin Dunja Hayali sei „das Gegenteil von Meinungsfreiheit“, kritisierte Lindh und warf der AfD vor, sie wolle „den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schleifen“. Er bezweifele, sagte Lindh an den AfD-Kollegen Frömming gerichtet, dass dieser sein Mitgefühl auch bei Opfern rechtsextremer Gewalt ausdrücke. Seine Fraktionskollegin Rasha Nasr ergänzte: „Wer über Jahre ein Klima schafft, in dem Journalisten als Lügenpresse beleidigt oder als politische Gegner verächtlich gemacht werden, verliert an Glaubwürdigkeit, wenn er sich plötzlich als Verteidiger der Pressefreiheit inszenieren will.“ Linke wirft der AfD Politik der Gewalt vor Als „verlogen“ bezeichnete Ferat Koçak (Die Linke) die von der AfD angesetzte Debatte. Ausgerechnet die AfD wolle über Angriffe auf Journalisten sprechen, eine Partei, in der sogar durch „Führerkader“ Journalistinnen als Lügenpresse beschimpft und angegriffen würden. „Apollo, Bild, Nius, Welt, Junge Freiheit hetzen den rechten Mob auf uns“, beklagte Koçak. „Menschen nach ihrer Herkunft sortieren, das ist Gewalt, Familien auseinanderreißen wollen, das ist Gewalt, Massendeportationen planen, das ist Gewalt“, rief Koçak. „Wir wollen uns Ihrer Gewalt widersetzen“, kündigte er an, „gegen die Gewalt der sozialen Kälte, die von der Politik der Bundesregierung ausgeht, und gegen die vernichtende Gewalt, mit der die AfD diesen Hass in unsere Kieze trägt. (pst/08.07.2026)
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Grünen-Antrag für verbindliche Schlichtung abgelehnt
Tourismus/Ausschuss Ein Antrag der Grünen zur Schaffung einer verpflichtenden Schlichtungsstelle bei Auseinandersetzungen mit Reiseveranstaltern ist am Mittwoch im Tourismusausschuss abgelehnt worden.
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Linke fragt nach Umgang mit ehemaligem Partisanenlager
Verteidigung/KleineAnfrage Die Linke möchte in einer Kleinen Anfrage über den zukünftigen Umgang mit dem ehemaligen jüdischen Partisanenlager im Wald von Rudninkai in Litauen informiert werden.
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AfD fordert mehr Kontrolle bei Versorgungswerken
Arbeit und Soziales/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die Altersversorgung der Freien Berufe zu sichern und Transparenz und Kontrolle bei den berufsständischen Versorgungswerken zu stärken.
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Bau der Reservekraftwerke kann beginnen
Wirtschaft und Energie/Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie gibt grünes Licht für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) der Bundesregierung.
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Fragestunde am 8. Juli
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 8. Juli 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6835(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 26 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 23 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, acht Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und sieben Fragen an das Bundesministerium des Innern. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollten je drei Fragen beantworten. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit waren bei je einer Frage gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische Abgeordnete Maximilian Kneller (AfD) beim Bundeswirtschaftsministerium, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus zieht, dass der Volkswagen-Konzern laut Medienberichten in Zukunft eine Entlassungswelle von bis zu 100.000 Arbeitsplätzen anstrebe. Die Bundesregierung solle sagen, welche Maßnahmen sie erwägt, um diese Arbeitsplätze zu schützen. Die Berliner Abgeordnete Julia Schneider (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundeslandwirtschaftsministerium, wie die Bundesregierung angesichts der bestehenden und zukünftigen Waldschäden die bisherigen Eingaben zum Nationalen Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland bewertet und wie viele Hektar Wald nach Kenntnis der Regierung dadurch wiederhergestellt werden sollen. Die niedersächsische Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) wollte vom Bundesentwicklungsministerium erfahren, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant, um Ernährungssouveränität und lokale Märkte in Ländern des globalen Südens zu stärken und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren. Die Abgeordnete verwies auf die „sich als Folge des Angriffes gegen Iran“ verschärfende Hungerkrise, von der global bereits etwa 673 Millionen Menschen betroffen seien. Die Regierung solle sagen, wie etwaige Vorhaben vor diesem Hintergrund mit den geplanten Kürzungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe zusammenpassen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/08.07.2026)
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Wahl zum Stiftungsrat der Stiftung Humboldt Forum
Kultur und Medien/Wahlvorschlag Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen haben Wahlvorschläge für die Wahl des Stiftungsrates der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss vorgelegt.
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Grünen-Antrag zur Mittelaufstockung abgelehnt
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss Die Grünen-Fraktion ist am Mittwoch im Entwicklungsausschuss mit einem Antrag zur Aufstockung der humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen gescheitert.
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AfD fordert mehr Ernährungssouveränität für Deutschland
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Fraktion der AfD fordert die Bundesregierung auf,einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung der nationalen Ernährungssicherheit vorzulegen.
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