Aktuelle Nachrichten

BGH zum Erbrecht: Wer darf mit den Moneten rechnen?

LTO Nachrichten - 09.07.2026

Bruder gegen Schwester, es geht um Eigentum und Geld: Der IV. Senat des Bundesgerichtshofs musste in einem Erbstreit eine bisher unbeantwortete Frage klären. Ein möglicher Rücktritt in einer vertraglichen Vereinbarung sorgt für Kopfzerbrechen.

Gesetzentwurf für ein allgemeines Tempolimit auf Straßen abgelehnt

Die Bahnpolitik und ein allgemeines Tempolimit standen im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Juli 2026. Grundlage waren zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Anträge mit den Titeln „Stillstand in der Bahnpolitik überwinden – Strukturreformen umsetzen, Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes Fernverkehrsangebot sicherstellen“ (21/6922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Hitzebedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur – Klimaschutz jetzt forcieren" (21/6923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen wurden im Anschluss der Debatte dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. In zweiter Beratung wurde über den Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ (21/5319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) namentlich abgestimmt. Der Entwurf wurde mit 467 Stimmen gegen 137 Stimmen abgelehnt. Damit ist gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages eine Abstimmung in dritter Lesung entfallen. Grundlage der Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6734(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Grüne: Es braucht mehr Klimaschutz Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) sprach zu Beginn der Debatte von „dramatischen Auswirkungen der sengenden Hitzewelle“, die aber weder bei der Bundesregierung noch bei den Abgeordneten der Koalition zum Nachdenken geführt hätten. „Das macht mich wirklich fassungslos“, sagte sie. Diese „lebensgefährlichen und teuren Fiebertemperaturen in Europa“ bedürften dringend politischen Handelns. Es brauche mehr Hitzeschutz, „also Klimaanpassungsmaßnahmen“. Es brauche aber auch mehr Klimaschutz, um die CO2- und Methan-Emissionen zu mindern. Gerade im Verkehrssektor, so die Grünenabgeordnete, gebe es zahlreiche wirksame Maßnahmen, die sofort beschlossen werden könnten, „um die eskalierende Erhitzung zu begrenzen“. Eine der wirksamen Maßnahmen sei ein Tempolimit auf Autobahnen. Union: Wettbewerb ist nichts schlechtes Michael Donth (CDU/CSU) sprach über die Wettbewerbssituation im Schienenfernverkehr. Das geplante Volumen des Einstiegs des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo „in Höhe von 3,6 Milliarden Euro Invest“ habe zu Erstaunen in der Branche geführt. Ähnliche Reflexe, so Donth, habe es seinerzeit gegeben, als Flixbus und später Flixtrain in Deutschland gestartet sind. Mittlerweile hätten sich beide Unternehmen etabliert „und es geschafft, mehr Fahrgäste als zuvor in Busse und Bahnen zu bringen“. Das sei gut so. „Ich bin überzeugt: Wettbewerb ist nichts schlechtes“, sagte der Unionsabgeordnete. Reflexartig Panik zu verbreiten, dass der Regional- und Nahverkehr zusammenbreche und zahlreiche Städte abgehängt würden, empfinde er als seltsam, sagte Donth. Schließlich sei der Nahverkehr laut Bundesnetzagentur von einem eventuellen Markteintritt überhaupt nicht betroffen. AfD: Freiheit der Bürger unterstützen Vernünftige Verkehrspolitik, so sagte Wolfgang Wiehle (AfD), unterstütze die Freiheit der Bürger und schone die staatlichen Kassen. Die Anträge der Grünen seien das genaue Gegenteil davon. „Würden wir ihnen folgen, hätten wir immense Ausgaben für nur einen Verkehrsträger“, sagte Wiehle. Die Autofahrer würden dabei vergessen. Ihnen würde „ohne sachlichen Grund“ ein Tempolimit aufgebürdet. „Wir von der AfD sehen das mit allem Nachdruck anders“, betonte Wiehle. Es brauche mehr Beständigkeit in der deutschen Infrastruktur, sagte er. Das müsse für die Straße genauso gelten wie für die Schiene. Die Regierung vernachlässige aber die Straße – ebenso wie ihre Ampel-Vorgänger. „Das muss aufhören“, forderte Wiehle. SPD fordert entschlossene Reaktion Isabel Cademartori (SPD) sprach von mehr als 4.300 Toten, überlasteten Notaufnahmen, am Limit befindlichen Blaulicht- und Zivilschutzorganisationen, kollabierenden älteren Menschen in Pflegeheimen, flächendeckendem Unterrichtausfall, stehenbleibenden Zügen und aufbrechenden Autobahnen. Das alles sei nicht Folge eines Terroranschlags oder eines militärischen Angriffs. „Es sind die Folgen einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad. Es ist die Klimakrise“, sagte Cademartori. Sie stelle sich die Frage, warum darauf nicht mit der gleichen Entschlossenheit reagiert wird, „mit der wir auf andere Bedrohungen unserer Sicherheit reagieren würden“. Ein Tempolimit bewertete die SPD-Abgeordnete als „sinnvolle Klimaschutzmaßnahme“. Im Koalitionsvertrag sei aber vereinbart, kein allgemeines Tempolimit einzuführen, weshalb die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf der Grünen auch ablehnen werde. Linke: Bahnfahren macht keinen Spaß mehr „Bahnfahren macht keinen Spaß mehr“, sagte Dr. Fabian Fahl (Die Linke). Verspätungen von einer halben Stunde würden viele nicht mal mehr als echte Verspätung ansehen. Grund für diese Entwicklung sei, dass beginnend mit der Idee eines Börsengangs der Deutschen Bahn AG die Bahn kaputtgespart worden sei. Es sei nicht mehr darum gegangen, Menschen klimafreundlich von A nach B zu bringen, „sondern ums Sparen“. Dabei seien Strecken von zwei- auf eingleisig reduziert worden. „Wir brauchen aber mehr Resilienz, nicht weniger“, sagte Fahl. Seine Fraktion fordere, Managergehälter zu deckeln und in klimafreundliche Mobilität zu investieren. Es brauche Klimaschutz, „radikal, sozial“. Erster Antrag der Grünen Die Grünen-Abgeordneten fordern in ihrem ersten neuen Antrag (21/6922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung unter anderem die Sicherstellung, dass Deutschland die Ziele des Masterplans Schiene erreicht, dass das Schienennetz in einem hohen Tempo saniert wird und dass der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung des Deutschlandtaktes „nicht durch die ausbleibende auskömmliche Finanzierung weiter verzögert wird“. Ausgerechnet in einer Zeit, in der immer mehr Menschen Bahn fahren wollten, die Nachfrage nach Zugtickets ansteige und Unternehmen den Einstieg in den deutschen Schienenverkehrsmarkt planten beziehungsweise ihre Streckenangebote ausweiten wollten, „kommt das deutsche Schienennetz an seine Kapazitätsgrenzen und ist immer stärker überlastet“, heißt es in dem Antrag. Umgekehrt seien Bahnangebote im Fernverkehr abseits der hoch rentablen Metropolverbindungen auf dem Rückzug – Linien würden schrittweise reduziert oder eingestellt. Auf überlasteten Strecken drohe die Verdrängung des Regionalverkehrs, in der Fläche die Einstellung des Fernverkehrs. „Dieser problematischen Entwicklung schaut die schwarz-rote Bundesregierung bisher tatenlos zu“, urteilen die Grünen. "Mehr Schienenverkehrsangebote ermöglichen" Der Bund sei für die Finanzierung der Erweiterung des Bahnnetzes verantwortlich, betonen sie. Weil die schwarz-rote Bundesregierung „trotz der großen Spielräume des Sondervermögens“ keine ausreichenden Mittel bereitstelle, würden wichtige Aus- und Neubauprojekte eingestellt und reihenweise Planungsteams abgezogen. Eine Wiederaufnahme der Planungen sei nur nach mehreren Jahren und einer Weiterfinanzierung der Planungskosten möglich, da teilweise Planungskräfte wieder neu eingearbeitet und Pläne aktualisiert werden müssten. „So geht wertvolle Zeit verloren und Projekte werden durch politische Unentschlossenheit teurer“, heißt es in dem Antrag. Verlangt wird darin konkret, die Streichung von Fernverkehrshalten wie beispielsweise in Bochum, Duisburg und Düsseldorf in der „Agenda für zufriedene Kunden“ von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nicht in Kauf zu nehmen, sondern die Schieneninfrastruktur zu erweitern und mehr Schienenverkehrsangebote zu ermöglichen. An der Priorität eigenwirtschaftlicher Angebote im Fernverkehr muss aus Sicht der Grünen festgehalten werden. Zugleich müsse aber die Anbindung von Städten wie Jena, Dessau, Chemnitz oder Heilbronn, „die verkehrspolitisch gewünscht, aber schon bisher nicht eigenwirtschaftlich erbringbar ist“, finanziell gefördert werden. Dafür könnten in einem ersten Schritt Trassenpreise gezielt reduziert und bei anhaltender Unwirtschaftlichkeit Zugverkehre auf diesen Strecken bestellt werden, heißt es. Zweiter Antrag der Grünen Mit dem Verweis auf „hitzebedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur“ fordern die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag (21/6923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, den Klimaschutz zu forcieren. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Verkehrspolitik darauf zu konzentrieren, dass der Verkehrssektor bis 2045 treibhausgasneutral wird. Dazu müsse an Flottengrenzwerten und am Ende der Neuzulassung von Pkw mit fossilen Verbrennungsmotoren ab 2035 im Sinne der Planungs- und Investitionssicherheit festgehalten werden, schreiben die Grünen. Auf eine entsprechende Rahmengesetzgebung auf EU-Ebene müsse die Bundesregierung hinwirken, wird verlangt. Gleichzeitig soll nach den Vorstellungen der Fraktion der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw fortgesetzt und die Umstellung des Schiffs- und Luftverkehrs auf klimaneutrale Technologien und Kraftstoffe forciert werden. Subventionen für fossile Kraftstoffe und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren seien schrittweise zu beenden. Abzustimmender Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion fordert mit dem Gesetzentwurf (21/6734(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es zur Begründung. Außerdem habe es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, schreiben die Grünen. (hau/09.07.2026)

AfD fordert die Einsetzung einer Medien-Enquete

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Einsetzung einer Enquete-Kommission "Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts".

Untersuchung von Kontinuitäten des SED-Regimes im Bundestag

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag eine wissenschaftliche Untersuchung der Parteizugehörigkeit und Funktionärstätigkeit späterer Bundestagsabgeordneter in der SED-Diktatur.

Ausblick auf das diesjährige UN-Nachhaltigkeitsforum

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Beim Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen in New York will die deutsche Delegation die Themen Partizipation und Resilienz in den Mittelpunkt stellen.

Norton Rose Fulbright advises global e-paper display leader DKE Holding Company Limited on Hong Kong listing

Norton Rose Fulbright - 09.07.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised DKE Holding Company Limited on its global offering and H-share listing on the Main Board of the Hong Kong Stock Exchange.

Jugenddelegierte: Druck auf Zivilgesellschaft nimmt zu

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Der Druck auf die internationale Zivilgesellschaft nimmt aus Sicht der aktuellen Jugenddelegierten für Nachhaltige Entwicklung, Matilda Ramge und Florian Brod, aktuell zu.

AfD fordert Verbot von Zwangsverheiratungen

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland zu verbieten.

Hilfsorganisationen dringen auf mehr Mittel und Reformen

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Vertreter von Verbänden und Hilfsorganisationen haben in einer Anhörung im Menschenrechtsausschuss am Mittwoch eine angemessene Ausstattung sowie eine Reform der humanitären Hilfe gefordert.

TOP ZP 8 Iranpolitik

57. Sitzung vom 30.01.2026, TOP ZP 8: Iranpolitik

Bundeskanzler Friedrich Merz zieht positive Zwischenbilanz der Koalition

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in einer Regierungserklärung „Zur aktuellen politischen Lage“ am Donnerstag, 9. Juli 2026, im Bundestag eine positive Zwischenbilanz der Koalition von Union und SPD nach 14 Monaten Amtszeit gezogen und den zurückliegenden Nato-Gipfel in Ankara als großen Erfolg bezeichnet. In der anschließenden Aussprache kam es zu unterschiedlichen Bewertungen der Aussagen des Bundeskanzlers durch Sprecherinnen und Sprecher aller im Parlament vertretenen Fraktionen. Merz: Regierung hat sehr viel auf den Weg gebracht Der Bundeskanzler verwies in seiner Regierungserklärung darauf, dass die von ihm geführte Koalition im Mai 2025 angetreten sei, „aus der Mitte der Gesellschaft unsere Zukunft zu gestalten“. Diesem Anspruch werde die Bundesregierung mehr und mehr gerecht, sagte Merz. Dabei stünden die Sicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen sowie die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im Mittelpunkt aller Maßnahmen. Es gelte, Probleme zu lösen, „die zum Teil seit Jahrzehnten ungelöst liegengeblieben sind“. Merz erklärte, in den zurückliegenden Monaten sei deutlich geworden, dass „unser Land und unsere Demokratie funktionieren“. Seiner eigenen Regierung attestierte der Bundeskanzler: “Die Mitte liefert, sie arbeitet und erfüllt den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ Der Koalition liege viel am „Ausgleich der Interessen“, wogegen die „radikalen Kräfte unsere Freiheit und die Stabilität unseres Landes angreifen“. Union und SPD verstünden sich als „Regierung der Erneuerung“ und hätten im ersten Jahr der Regierung „sehr viel auf den Weg gebracht, was die Wirtschaft ebenso stärkt wie die soziale Gerechtigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands“. "Deutliche Zeichen der Erholung" Merz wies auf die jüngsten Beschlüsse der Koalition zur Reform des Rentensystems, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Einkommensteuer, des Arbeitsmarktes, der Infrastruktur-Modernisierung und der Entbürokratisierung hin. „Vieles, was schon beschlossen wurde, beginnt zu wirken“, erklärte der Bundeskanzler. Das zeige sich bei der Aktivrente, der neuen Grundsicherung sowie bei Innovation und Existenzgründung. Es gebe deutliche Zeichen der Erholung bei Produktion, Export und Auftragseingängen. Von Januar bis Juni 2026 seien über 3.000 neue Firmen gegründet worden – „so viele wie fast im gesamten Vorjahr“, meinte Merz. Der Nato-Gipfel in Ankara habe alle seine Erwartungen übertroffen, erklärte der Bundeskanzler. Das Bündnis sei aktuell „geschlossen, stark und selbstbewusst“. Dies liege nicht zuletzt daran, dass die europäischen Nato-Mitglieder sowie Kanada „mehr leisten als bisher“. So werde Deutschland das Fünf-Prozent-Ziel von Verteidigungsausgaben beim Bruttosozialprodukt „weit vor der geforderten Zeit erreichen“. Das beste soziale Sicherungssystem nütze nichts, wenn Freiheit und Frieden nicht gesichert würden, sagte der Bundeskanzler. Zum Abschluss sagte Merz, seine Regierung habe vor den Dimensionen der geplanten Reformen „keine Angst“. Die Koalition erlaube sich „den optimistischen Blick, nicht den verzagten“, und wolle „Wohlstand für alle, gerade auch für die jüngeren Generationen“. Der Bundeskanzler beendete seine Regierungserklärung mit den Worten: “Wenn wir unser Land aus der politischen Mitte heraus verbessern, dann liegt die beste Zeit nicht hinter uns, sondern dann liegen gute Jahre vor uns.“ AfD: Unmutige Politikansätze Tino Chrupalla übte für die AfD scharfe Kritik an den Ausführungen des Bundeskanzlers. „Die Kosten Ihres Scheiterns steigen jeden Tag“, erklärte deren Fraktionschef. Die von Merz skizzierten Reformen der Koalition bezeichnete Chrupalla als „unmutige Politikansätze“, die sich immer mehr vom Kurs der sozialen Marktwirtschaft entfernten. Die angekündigte Kürzung beim Elterngeld habe einen „Donnerschlag“ bei den Familien ausgelöst, sagte Chrupalla, und das bei der niedrigsten Geburtenrate in Deutschland seit 1946. Schließlich kritisierte der AfD-Abgeordneter die „massive Auf- und Hochrüstung“ der Bundeswehr sowie die Rolle der Nato als „Finanzmaschine des Ukraine-Krieges“. Grüne: Kein einziges Wort zu Hitzetoten Für Bündnis 90/Die Grünen hielt deren Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge dem Bundeskanzler vor, er habe zu den dramatischen Folgen der Hitzewelle Ende Juni geschwiegen. Wenn das Robert-Koch-Institut mit 4.300 Hitzetoten an einem Wochenende einen traurigen Rekord verkünde, der Kanzler aber „kein einziges Wort dazu sage“, sei das beschämend. Offenbar dürfe nicht sein, was nicht sein solle, meinte Dröge. Linke: Kanzler auf der Seite der Überreichen Die Fraktionschefin der Linken, Heidi Reichinnek, warf dem Bundeskanzler vor, bei den Reformen von Rente, Gesundheitssystem und Steuern „auf der Seite der Überreichen und Großkonzerne“ zu stehen. Demgegenüber werfe er den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ständig vor, nicht hart und lange genug zu arbeiten. Familien würden „voller Angst in die Sommerferien geschickt“. Koalition verteidigt ihre Pläne Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Matthias Miersch verteidigte die Pläne der Koalition: "Wir machen dieses Land zukunftsfest und stärken Wohlstand wie sozialen Zusammenhalt.“ Die Kunst in der Politik bestehe darin, Mehrheiten zu finden. Und das gelinge der Koalition an vielen zentralen Stellen. Miersch zählte die geplanten Reformen von der Krankenversicherung über die Rente bis zur Einkommenssteuer auf und betonte, dass keine Reform ohne Kompromiss möglich sei. Jens Spahn, der CDU/CSU-Fraktionschef, nannte die Reformen der Koalition „zum Teil bitter und hart“, doch: “Wer nichts entscheidet, entscheidet sich für den Stillstand.“ Die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit seien die Säulen des Wohlstandes des Landes "und gleichzeitig müssen sie bezahlbar bleiben". Keine Familie, kein Unternehmen und kein Staat könne bei den laufenden Einnahmen und Ausgaben über den Verhältnissen leben. So sollen der Arbeitsmarkt flexibler, der Bürokratieabbau durch die Abschaffung von Berichtspflichten wirksamer und die Energiekosten gesenkt werden.(gha/09.07.2026)

Erst Prozess, dann KI: Was moderne Kanzleien wirklich auszeichnet

Legal Tech Verzeichnis - 09.07.2026

Viele Kanzleien investieren in KI-Tools und wundern sich anschließend über ausbleibende Wirkung. Der Grund liegt selten am Tool. Er liegt in fehlenden Prozessen, unstrukturierten Daten und ungeklärten Verantwortlichkeiten. Technologie folgt Struktur, nicht umgekehrt.

Insellösungen ohne Integration

Eine Kanzlei führt ein KI-gestütztes Vertragsprüfungssystem ein. Das Rollout gelingt reibungslos. Sechs Monate später die ernüchternde Erkenntnis: Das Tool wird von weniger als einem Drittel der Praxisgruppen genutzt, die Ergebnisse werden nicht in bestehende Workflows integriert und für die Qualitätskontrolle fühlt sich niemand verantwortlich. Das Tool war gut, die Voraussetzungen fehlten.

Dieses Bild ist kein Einzelfall: Die Legal-Tech-Umfrage 2025 zeigt: Während erst 16 Prozent der Kanzleien KI aktiv nutzen, signalisieren 64 Prozent konkrete Investitionsabsichten. Dieses Gefälle ist strukturell bedingt, nicht technologisch.

Systemarchitektur als Grundlage moderner Kanzleien

Kanzleien verfügen heute über leistungsfähige Software, Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und zunehmend auch über KI-Tools. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht in der Einführung von Einzellösungen, sondern in ihrer Kohärenz: Praxisgruppen und Arbeitsbereiche operieren häufig mit eigenen Standards, Tools und Entscheidungslogiken. Was in einem Bereich funktioniert, ist im nächsten nicht reproduzierbar.

Eine moderne Kanzlei zeichnet sich deshalb nicht durch die Anzahl ihrer Tools aus, sondern durch deren Vernetzung und Konsistenz. Systemarchitektur meint dabei die Gesamtheit der organisatorischen, prozessualen und technischen Strukturen zu verstehen, die Mandatsbearbeitung, Wissenstransfer und Kanzleiführung tragen. Standardisierte Workflows, klare Schnittstellen, strukturierte Datenhaltung sowie definierte Verantwortlichkeiten müssen nicht zwingend neu aufgebaut, aber konsequent integriert und verbindlich gemacht werden.

Nachfolgendes Reifegradmodell hilft bei der Einordnung:

1. Auf Stufe 1 (reaktiv) sind Prozesse personenabhängig und Systeme fragmentiert: KI-Einsatz verpufft hier wirkungslos.

2. Stufe 2 (standardisiert) zeichnet sich durch dokumentierte Workflows und klare Verantwortlichkeiten aus: Selektiver KI-Einsatz wird möglich.

3. Auf Stufe 3 (skalierbar) sind Systeme integriert, Daten strukturiert und Governance etabliert: KI kann kanzleiweit und wirtschaftlich genutzt werden.

Prozess vor Technologie

Ein häufiger Fehler besteht darin, KI als Lösung für strukturelle Inkohärenz zu betrachten. Tatsächlich entfaltet sie ihren Mehrwert nur auf Basis funktionierender, standardisierter Prozesse.

Die Einführung sollte deshalb systematisch erfolgen: Ausgangspunkt ist die Identifikation geeigneter Anwendungsfälle und eine präzise Analyse des bestehenden Ablaufs. Wer KI etwa in der Vertragsprüfung einsetzen will, muss zuerst wissen, wie Verträge heute tatsächlich bearbeitet werden. Welche Prozessschritte durchläuft ein Vertrag vom Erstentwurf bis zur Freigabe? Wer ist zu welchem Zeitpunkt eingebunden? Wo entstehen regelmäßig Rückfragen oder Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder unklarer Zuständigkeiten?

Viele dieser Reibungspunkte lassen sich bereits ohne KI beheben – etwa durch standardisierte Vorlagen, klare Freigabestrukturen oder automatisierte Erinnerungen. Der verbleibende Teil definiert den sinnvollen Einsatzbereich für KI: nicht als Problemlöser, sondern als skalierendes Element, das auf einem bereits stabilen Fundament aufsetzt.

Daten und Governance als Voraussetzung

Im nächsten Schritt folgt die Frage nach den Daten. Damit ein KI-System Verträge sinnvoll prüfen oder Formulierungen vorschlagen kann, muss es auf verlässliche und konsistente Daten zugreifen können: Wo liegen die Musterverträge? Sind diese aktuell? Welche Informationen, etwa zu den Vertragsparteien, müssen zwingend erfasst sein, damit das System sinnvoll arbeiten kann? Genau hier scheitern viele Implementierungen: nicht am Tool, sondern daran, dass die benötigten Daten entweder nicht existieren, nicht auffindbar oder nicht einheitlich strukturiert sind.

Dieser Schritt führt unmittelbar zur Governance-Frage und damit zu einem Aspekt, der seit 2025 auch regulatorisch verbindlich ist. Mit dem EU AI Act gelten Kanzleien, die KI einsetzen, als sog. „Deployer“ i.S.d. KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Das bedeutet konkret, dass dokumentiert werden muss, ob und wie ein KI-System eingesetzt wird, zu welchem Zweck dies erfolgt und wie die Qualität der Ergebnisse sichergestellt wird. Für das Beispiel der Vertragserstellung heißt das: Wer prüft das KI-Ergebnis abschließend? Wie wird sichergestellt, dass kein Vertrag ohne menschliche Kontrolle versendet wird? Diese Fragen sind keine bürokratische Pflichtübung, sondern zentraler Bestandteil verantwortungsvoller KI-Nutzung.

Schließlich braucht es klare Zuständigkeiten für Implementierung, Evaluation und Qualitätssicherung. Eine dedizierte „Legal Tech“- bzw. „Legal Operations“-Rolle hat sich dabei als wirksames strukturelles Mittel bewährt, um KI-Projekte vom Piloten in die operative Nutzung zu überführen.

Der stille Wettbewerbsvorteil strukturierter Kanzleien

Durch standardisierte Workflows, dokumentierte Entscheidungslogiken und integrierte KI-Unterstützung wird Expertise systematisiert. Das bedeutet nicht Standardisierung auf Kosten juristischer Qualität, sondern Entlastung von repetitiven Tätigkeiten und Freisetzung von Kapazitäten für strategische Beratung. Skalierbarkeit ist zugleich ein Mandantenwert: Wer konsistente, dokumentierte Prozesse vorweisen kann, demonstriert Qualität; insbesondere gegenüber Mandanten mit eigenen Legal-Operations-Strukturen.

Die Entscheidung, die alles verändert

Die Frage, ob KI in Kanzleien eingesetzt wird, ist faktisch entschieden. Der deutsche Legal-Tech-Markt umfasst inzwischen rund 300 aktive Unternehmen; KI ist zentraler Treiber und kein Randthema mehr. Die eigentliche Frage ist, ob der Einsatz nachhaltige Wirkung entfaltet.

Wer heute in Systemarchitektur investiert, schafft eine Organisation, die strukturell lernfähig ist und auf Technologieentwicklungen reagieren kann, die heute noch nicht absehbar sind. Der erste Schritt zur modernen Kanzlei ist kein Tool-Kauf. Er ist die Entscheidung, die eigene Organisation als System zu denken. Wer das tut, hat den entscheidenden Schritt bereits getan, noch bevor die erste Software lizenziert ist.

Autorin: Daina Böther-Schultze ist Wirtschaftsjuristin und als Legal Tech Engineer bei McDermott Will & Schulte tätig. Ihr Interesse an Legal Tech vertiefte sie im Rahmen ihres LL.M.-Studiums, in dem sie sich fundierte Kenntnisse an der Schnittstelle von Recht und Technologie aneignete. Seit mehreren Jahren engagiert sie sich zudem als Mitglied des Legal Tech Lab Cologne e.V. und ist Gründerin der Plattform mindherbusiness.de

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BVerwG 3 C 2.24 - Urteil - Herstellung von Arzneimitteln in einer Apotheke

BVerwG Nachrichten - 09.07.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Dentons advises European Bank for Reconstruction and Development on Jordan’s first Blue Bond issuance

Dentons News - 09.07.2026

Dentons has advised the European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) as purchaser on the issuance by the Housing Bank for Trade and Finance (HBTF), Jordan’s second-largest bank, of US$100 million SOFR-Linked Blue Bonds by way of private placement.

Dentons Lee Senior Attorney Sang-Yeol Cha and Foreign Senior Associate Jielle P. Han Recognized by POSCO International with Plaques of Appreciation

Dentons News - 09.07.2026

Dentons Lee Senior Attorney Sang-Yeol Cha and Foreign Senior Associate Jielle P. Han have each been recognized with a plaque of appreciation from POSCO International in recognition of their legal advisory work on asset and equity sale transactions involving a POSCO subsidiary in Uzbekistan.

Dentons advises on sale of Northern Fiber Holding to Strategic Fiber Networks

Dentons News - 09.07.2026

Global law firm Dentons acted on the seller side in connection with the sale of Northern Fiber Holding, by way of a share deal, to fiber-optic and cable telecommunications company Strategic Fiber Networks. The transaction was signed on July 8, 2026. The acquisition is expected to close in the second half of 2026.

Reclassification of civil law contracts is approaching

Dentons Insights - 09.07.2026

Poland: On 8 July 2026, an amendment to the Act on the National Labour Inspectorate (PIP) entered into force, granting inspectors the power to reclassify civil law contracts as employment contracts by way of an administrative decision.

Dentons Tax Update – Singapore: Transfer pricing treatment of stock-based compensation

Dentons Insights - 09.07.2026

Netherlands: On 4 June 2026, the Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) published the ninth edition of its Transfer Pricing Guidelines.