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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Mindestbesteuerung: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/6960(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden. Preisangaben: Angenommen wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen, Die Linke stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/6995(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Preisangabengesetz die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im Preisangabengesetz neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt. Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Bundestag nahm zudem den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an, zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6991(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen und die AfD, Linke und Grüne enthielten sich. Mit dem Beschluss soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a des StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt. Abgesetzt Abschöpfung von Vermögenswerten: Die Entscheidung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde wieder von der Tagesordnung genommen. Dazu sollte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorlegen. Ziel der Richtlinie sei es, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten, schreibt die Regierung. Der Entwurf setzt die Vorgaben der neuen Richtlinie um, soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen. Dazu sollen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zugewiesen werden. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften vor allem die Aufgabe übernehmen, grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen. Das Bundesamt für Justiz soll die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. Funkanlagen: Beinahe einstimmig nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall (21/5439(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5876(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Einzig Die Linke hatte sich enthalten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6993(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Bundesregierung will die Versorgung mit Elektro- und Elektronikgeräten in Krisenfällen sicherstellen. Die Änderungen führen Mechanismen ein, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlagen sowie Mobiltelefone und WLAN-Gerät, sicherstellen soll. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, bei der der freie Warenverkehr und Lieferketten erheblich beeinträchtigt wurden. Die Europäische Union (EU) hat daher mit der Verordnung (EU) 2024/2747 und der Richtlinie (EU) 2024/2749 einen unionsweiten Rahmen für Notfallmaßnahmen geschaffen, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und die Verfügbarkeit bestimmter Produkte zu sichern. Mit dem Gesetz werden diese Notfallverfahren in nationales Recht umgesetzt. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Einführung einer besonderen, zeitlich begrenzten Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen, die während eines aktivierten Notfallmodus als krisenrelevante Waren in Verkehr gebracht werden. Ein beschleunigtes Inverkehrbringen soll möglich sein, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Nach Ende des Notfallmodus soll die besondere Konformitätsvermutung nicht mehr gelten, mit Ausnahmen für bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, die Marktüberwachung von Geräten und Funkanlagen vorzunehmen, die als krisenrelevante Waren im Notfallmodus gelten. Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf. Private Altersvorsorge: Der Bundestag lehnte mit allen übrigen Stimmen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen – Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen" (21/6935(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Die Fraktion verlangte, das öffentliche Standarddepot solle zum 1. Januar 2027 verfügbar sein. Dazu müsse die Bundesregierung alle noch offenen Fragen bezüglich der Trägerschaft, der Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement klären. Geklärt werden müssten ebenfalls Fragen der technischen und organisatorischen Umsetzung und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die notwendige Rechtsverordnung sowie weitere erforderliche Gesetzesänderungen müssten unverzüglich vorgelegt werden. Nur wenn das öffentliche Standardprodukt von Beginn an verfügbar sei, könne es sein Potenzial als Benchmark und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen und den Verbrauchern ab 2027 ein „attraktives und verlässliches öffentliches Angebot, echte Wahlfreiheit und einen einfachen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Zur Ausgestaltung des öffentlichen Angebots fordert die Fraktion, es müsse als kostengünstiges, renditestarkes, einfach zugängliches und verständliches Angebot für alle Verbraucher verfügbar sein. Zudem müsse es im Sinne der Generationengerechtigkeit und der Risikodiversifizierung „eine Anlagestrategie mit Nachhaltigkeitskriterien“ verfolgen. Investitionen in fossile Geschäftsmodelle sollen ausgeschlossen sein. Menschenrechte: "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautete der Titel eines Antrags der AfD, der mit allen übrigen Stimmen abgelehnt wurde. Darin forderte die Fraktion, sämtliche Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes für das syrische Übergangsregime auszusetzen. Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, hieß es im Antrag. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben, Bei multilateralen Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolge, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte (21/6909(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Deutsche Bahn: Ebenfalls mit der Mehrheit des übrigen Hauses abgelehnt wuede ein Antrag der AfD-Fraktion zur Regenbogenbeflaggung bei der Deutschen Bahn ab. Zu dem Antrag mit dem Titel "Leistung erbringen, Neutralität wahren – Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen (21/6331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6880(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Im Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) dahingehend zu überarbeiten, „dass er die politische und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen ausdrücklich sichert und keine Grundlage für sogenannte Diversity-Maßnahmen sowie für Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache bietet“. Über die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) sollte die Bundesregierung nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion darauf hinwirken, den Verhaltenskodex der DB AG dahingehend zu ändern, dass der Satz „Wir respektieren und fördern diese Vielfalt, denn sie ist ein Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zum Kunden und für neue Ideen“ gestrichen wird. Außerdem müssten die seit dem Jahr 2011 angefallenen jährlichen Kosten für Diversity-Maßnahmen der DB AG gesondert erfasst und veröffentlicht werden. Des Weiteren soll die Bundesregierung über den Aufsichtsrat der DB AG auf die zuständigen Vorstände einwirken, „jegliche Finanzierung und Förderung von Diversity-Maßnahmen unverzüglich einzustellen und künftig zu unterlassen“, schrieb die AfD-Fraktion. TÜV-Zulassung: Auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Das technische und kulturelle Erbe des wiedervereinigten Deutschlands schützen – Zulassung von Export-Simson-Kleinkrafträdern erleichtern" (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen abgelehnt. Kleinkrafträder der Marke Simson erfreuten sich bei Jung und Alt ungetrübter Beliebtheit, schrieben die Abgeordneten. Insbesondere die Baureihen S50, S51 und KR51 „Schwalbe“ würden gern genutzt, „weil diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen, sofern sie vor dem 28. Februar 1992 nach den bisherigen Vorschriften der DDR in Verkehr gekommen sind“. Die Ausnahmeregelung gelte somit nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert worden seien, hieß es in dem Antrag. Viele dieser für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder seien jedoch bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt. Die Bundesregierung wurde daher aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass für in der DDR gebaute Kleinkrafträder, die in Bezug auf fahrsicherheitsrelevante Komponenten baugleich sind mit jenen, für die im Einigungsvertrag besagte Ausnahmeregelung besteht, die Ausnahmeregelung ebenfalls gilt. Außerdem sollte sie sich bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass bei offensichtlicher Baugleichheit eine Einzelabnahme nicht zwingend erforderlich ist und die Kleinkrafträder mit einfachem TÜV unkompliziert zugelassen werden, fordert die AfD-Fraktion. Der Verkehrsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6986(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Verbrennungsmotoren: Der Bundestag lehnt auch den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten" (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Auch hier votierten alle übrigen Fraktionen gegen den Antrag. Die AfD forderte die Bundesregierung auf, die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern. Die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene in Deutschland, massiv gegen Technologieoffenheit im Straßenverkehr und in der Antriebstechnik zu agieren, seien ein fataler Fehler, „der für Millionen von Menschen die individuelle Mobilität immens verteuern und verunmöglichen wird“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung habe sich dieser Entwicklung in den letzten Legislaturperioden nicht in hinreichender Weise entgegengestellt, sondern treibe diese beständig durch ihre „ideologisch getriebene sogenannte Klimapolitik“ weiter voran, heißt es. „Hier hätte schon längst gegengesteuert und weiteren politischen Fehlentscheidungen auf EU-Ebene mit großem Nachdruck vorgebeugt werden müssen“, betont die Fraktion. Von der Regierung wird nun verlangt, jegliche Markteingriffe auf nationaler Ebene zu unterlassen und sich auf der EU-Ebene jenen entgegenzustellen, die den Gebrauchtwagenmarkt gefährden oder die Durchschnittspreise von Gebraucht-Pkw künstlich nach oben treiben wollen. Ein Verbot von verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugen, so die Abgeordneten, hätte „dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt“ und würde die Preise dort immens in die Höhe treiben. Bei der individuellen motorisierten Mobilität müsse aber die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern am Pkw-Verkehr immer im Blick behalten und von politischen Maßnahmen abgesehen werden, die dieser Teilhabe entgegenstünden. Auf EU-Ebene, so hieß es weiter, müsse sich die Bundesregierung konsequent dafür einsetzen, dass die Verbrauchsvorgaben für die Fahrzeugflotten der Hersteller ausgesetzt werden. Auch müssten alle Verbote gegen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zurückgenommen werden, um damit Technologieoffenheit im Markt und den Wettbewerb um die preiswertesten Produkte wirklich zu gewährleisten. Der Verkehrsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/7002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht I: Einstimmig angenommen wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Übersicht 3 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (21/6943(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach wird der Bundestag von einer Stellungnahme oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der anliegenden Übersicht aufgeführten Streitsachen absehen. Gas: Mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung durch Die Linke lehnte das Parlament einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ab, der den Gasverbrauch in Deutschland "massiv" senken sollte. Die „zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren“ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von „globalen Märkten“ steige, schrieben sie in einem Antrag (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollten konkrete „wirksamen Maßnahmen aufgezeigt“ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6526(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht II: Angenommen mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Opposition wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 3 / 26) (21/6944(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach sollen eine Stellungnahme abgegeben und ein Prozessbevollmächtigter bestellt werden. Dabei geht es um das Verfahren um den Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die verfassungsrechtlichen Beteiligungs- und Informationsrechte der Bundestagsabgeordneten. Rücküberweisung: Der Bundestag stimmte einstimmig der Rücküberweisung einer Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 und zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2427 zu. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht III: Angenommen mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der AfD wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvQ 47 / 26 (21/6989(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In dem Verfahren beantragt ein Abgeordneter der Grünen im Wege der einstweiligen Anordnung dem Deutschen Bundestag als Antragsgegner aufzugeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche (28. Kalenderwoche) durchzuführen. Grüne und Linke enthielten sich. Petitionen: Das Parlament stimmte elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 281 bis 303 (21/6681(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6682(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6683(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6684(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6685(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6686(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6687(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6688(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6689(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6690(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6691(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6962(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6963(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6964(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6965(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6966(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6967(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6968(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6969(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6970(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6971(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6972(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6973(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Grundrente für geringverdienende Landwirte Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung nach Einführung der Grundrente für geringverdienende Landwirte. In Altersarmut lebende Landwirte würden gegenüber den Grundrentenberechtigten benachteiligt, schrieb der Petent. Dies widerspreche insbesondere dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24. Juni verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss sei nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der Eingabe zu dem Ergebnis gekommen, dass kein weitergehender parlamentarischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die angesprochene Thematik zu erkennen sei, heißt es. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass es grundsätzlich keine Grundrente für Landwirte gebe. Dies lasse sich mit den Unterschieden zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte begründen. Zuschlag wäre „doppelte Begünstigung von Landwirten“ Es gebe einen maßgeblichen Unterschied im Rahmen der Beitragsabführung an die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise die Alterssicherung der Landwirte. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werde die Beitragshöhe anhand eines Prozentsatzes des Bruttoarbeitsentgeltes errechnet. Hingegen werde bei der Alterssicherung der Landwirte ein einkommensunabhängiger Einheitsbeitrag erhoben. „Einkommensschwache aktive Landwirte werden bei der Entrichtung dieses Beitrags durch Zuschüsse bereits entlastet“, schreiben die Abgeordneten. Würde man den Rentenertrag ebenfalls mit Zuschlägen aufwerten, „ergäbe sich eine doppelte Begünstigung von Landwirten“, heißt es in der Vorlage. Ein weiterer entscheidender Unterschied besteht laut Petitionsausschuss darin, dass die Alterssicherung der Landwirte ihrem Sinn und Zweck nach eine Teilsicherung darstellt. Die Alterssicherung der Landwirte sei lediglich eine monetäre Unterstützung zu bereits bestehenden individuellen Einkommensquellen oder Sachwerten, wie beispielsweise Altenteilleistungen oder Pachteinnahmen. Aus der Teilsicherungseigenschaft folge auch das erheblich niedrigere Rentenniveau. „Auf das durch die Unterschiede begründete Rentenniveau konnten und mussten sich die aktiven Landwirte einstellen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Gleichwohl könne der Petent in seinem Einzelfall einen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen, macht der Ausschuss deutlich. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich gegeben, „wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken“. (hau/vom/ste/09.07.2026)
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EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme: Anne-Frank-Tagebuch darf im Internet stehen
Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.
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EuGH verweist auf das Gemeinwohl: Strenge DFB-Regeln für Spielervermittler wohl zulässig
Das umstrittene DFB-Regelwerk für Spielervermittler könnte kartellrechtlich unbedenklich sein. Das entschied der EuGH auf eine Vorlage des BGH hin. Die Vorgaben an Vereine und Spieler könnten unter eine Ausnahme vom Kartellverbot fallen.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Versorgungsausgleich: Im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (21/6510(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiterberaten. Die Regierung erläutert dazu: „Wird eine Ehe geschieden, sind die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte zwischen den Eheleuten gerecht zu teilen, insbesondere die Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung und aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.“ Dabei seien die Versorgungsträger so wenig wie möglich zu belasten. Das geltende Versorgungsausgleichsrecht werde diesen Anforderungen in einigen Punkten nicht gerecht, schreibt die Bundesregierung. „Dies gilt insbesondere für die übergangenen Anrechte: So kommt es vor, dass Ehegatten oder ein Versorgungsträger im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte angeben - sei es aus Versehen (vergessenes Anrecht) oder aus Absicht (verschwiegenes Anrecht) - oder dass das Familiengericht ein Anrecht fehlerhaft übersieht.“ Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass die fehlende Möglichkeit der Fehlerkorrektur im Einzelfall zu Gerechtigkeitslücken führen könne. Dies werde der hohen Bedeutung des Versorgungsausgleichsrechts für die Alterssicherung der Beteiligten sowie dem Halbteilungsgrundsatz nicht gerecht, schreibt die Regierung weiter. Durch die Reform des Versorgungsausgleichsrechts solle „eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen gewährleistet werden“. Zugleich sollen einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts anwenderfreundlich weiterentwickelt werden: Für übergangene Anrechte soll der schuldrechtliche Ausgleich eröffnet werden. Betriebliche Anrechte insbesondere eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Das Entstehen von Splitteranrechten soll durch eine Änderung der Regelungen zu den geringfügigen Anrechten vermieden werden. Im Verfahrensrecht soll der frühestmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung praxisgerecht vorverlegt werden. Nachhaltige Mobilität: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Klimafreundlich in den Urlaub – Nachhaltige Mobilität zum Standard machen" (21/6930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Tourismusausschuss weiterberaten. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert den vorrangigen Ausbau der Schieneninfrastruktur „gegenüber dem Neu- und Ausbau klimaschädlicher Verkehrsinfrastruktur“ und will „nachhaltige Mobilität“ zum Standard für einen „klimafreundlichen“ Urlaub machen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, Finanzprogramme des Bundes - insbesondere auch für Maßnahmen der Länder - wie Reaktivierungen durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - „angemessen“ auszustatten und europäische Kooperationen „bestmöglich voranzutreiben“. Konkret sollen unter anderem Bahnhöfe zu attraktiven Aufenthaltsorten werden, Nachtzuglinien ausgebaut, Buchungs- und Ticketsystems für Bahnreisen vereinfacht sowie der klimafreundliche Radverkehr an Urlaubsorten verbessert werden. Ernährung: Die Abgeordneten der AfD haben einen Antrag mit dem Titel "Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland – Agrarflächen sichern" (21/6931(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Der Antrag wird im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat federführend beraten. Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität keinesfalls als selbstverständlich betrachtet werden dürfen. Daher sei es unabdingbar, dass im Grundgesetz auch die Sicherung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen inländischen Landwirtschaft verankert werde, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung deshalb auf, bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Sicherstellung der nationalen Ernährungssicherheit durch eine leistungs- und wettbewerbsfähige inländische Landwirtschaft - mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, der Eigentumsrechte und der unternehmerischen Freiheit landwirtschaftlicher Betriebe - als Staatsziel im Grundgesetz verankert und diese Neugewichtung auch raum- und bauplanungsrechtlich umsetzt. Patientenakte: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel "Verbesserung des Sicherheitskonzeptes der elektronischen Patientenakte" (21/6932(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss befasst sich damit federführend. Impfpflicht: Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss zur Federführung wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ablehnung jeglicher Impfpflichten – Aufhebung des Masernschutzgesetzes" (21/6933(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) überwiesen. Hamburger Modell: Außerdem hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Hamburger Modell der integrierten psychiatrischen Versorgung bundesweit ausrollen und dauerhaft finanzieren" (21/6934(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Auch in dieser Sache berät der Gesundheitsausschuss in Federführung. Endlagerfindungsgesetz: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (21/6908(Dokument, öffnet ein neues Fenster), Endlagerfindungsgesetz) eingebracht. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Altersversorge: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Altersversorgung der Freien Berufe sichern – Transparenz und Kontrolle bei den berufsständischen Versorgungswerken stärken" (21/6936(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten. Die Abgeordneten weisen in ihrem Antrag auf die Aufsicht der Länder über die Versorgungswerke hin. „Diese Zuständigkeit ist historisch gewachsen. Angesichts wachsender Anlagevolumina, komplexerer Anlageformen und unterschiedlicher Aufsichtspraxis besteht jedoch Anlass, Transparenz, Kontrolle und Mindeststandards weiterzuentwickeln und die finanzaufsichtliche Kompetenz der BaFin nutzbar zu machen“, schreibt die Fraktion. Sie fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Sonderbericht vorzulegen, der eine Bestandsaufnahme zur Aufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke enthält und dabei auch die praktische Handhabung der bestehenden Aufsichtsinstrumente einbezieht. Gemeinsam mit den Ländern soll die Regierung bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Verwaltung von Beiträgen und Versorgungsvermögen vorbereiten. Ferner soll sie einen Vorschlag für eine rechtssichere Verpflichtung der berufsständischen Versorgungswerke zur zeitnahen und verbindlichen Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht vorlegen und dabei klären, ob hierfür ein Bundesgesetz, ein Bund-Länder-Staatsvertrag oder abgestimmte landesrechtliche Regelungen erforderlich sind. Parteizugehörigkeit: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel "Wissenschaftliche Untersuchung der Parteizugehörigkeit und Funktionärstätigkeit späterer Bundestagsabgeordneter in der SED-Diktatur" (21/6937(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung übernimmt die Federführung. Aus Sicht der Fraktion weist der Forschungsstand immer noch erhebliche Lücken auf. Der Bundestag lehne es bisher mehrheitlich ab, seine eigenen „personellen und strukturellen Kontinuitäten zum SED-Regime“ einer unabhängigen, wissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Dieses „Versäumnis“ stelle eine „schwere Hypothek für den antitotalitären Konsens und die demokratische Kultur“ in der Bundesrepublik dar. Der Bundestag wird in dem Antrag aufgefordert anzuerkennen, dass er zur Festigung der inneren Einheit Deutschlands seinen eigenen Beitrag „zur Aufarbeitung und Überwindung der SED-Diktatur und zur Aussöhnung der Bürger, die unter diesem totalitären System gelebt und gelitten haben“, leisten müsse. Aus ausgewiesenen und anerkannten Historikern solle daher eine Kommission gebildet werden. Diese solle etwaige „personelle und strukturelle Kontinuitäten zwischen Staat und Verwaltung des SED-Regimes und den mit der SED verbundenen Blockparteien und Massenorganisationen“ einerseits und dem Bundestag, seinen Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeitern andererseits untersuchen und dokumentieren. Die Kommission solle ermitteln, wie viele ehemalige Vertreter des SED-Regimes Bundestagsabgeordnete oder Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung waren. Zudem solle sie herausfinden, ob es bei diesen Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeitern „eine Tendenz gab oder gibt, ihren Dienst in Staat und Verwaltung des SED-Regimes sowie ihre Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit in der SED oder den mit ihr verbundenen Blockparteien und Massenorganisationen“ zu verheimlichen. Lebensmittelversorgung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten" (21/6663(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag wird im Ernährungsausschuss federführend beraten. Die Grünen-Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, Ernährungssouveränität als ressortübergreifende Aufgabe der Sicherheitspolitik zu verstehen. Dazu gehörten unter anderem die Förderung von Mischkulturen, vielfältigen Fruchtfolgen und biodiversitätsfördernden Anbausystemen, inklusive Agroforstsysteme, Waldgartensysteme, Permakultur sowie weitere resiliente Mehrnutzungssysteme. Ferner nennen die Antragsteller wassersparende Produktionsweisen, dezentralen Wasserrückhalt und klimaangepasstes Wassermanagement sowie die Züchtung und Erforschung robuster, standortangepasster und für Mischkulturen geeigneter Sorten, die mit einem deutlich reduzierten Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel auskommen. Zudem solle die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossilen Energieträgern, importierten Futtermitteln und mineralischen Düngemitteln deutlich reduziert und die Förderung des Anbaus heimischer Eiweißpflanzen gestärkt werden. Lebensmittelhandwerk: Ebenfalls von den Grünen vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel "Lebensmittelhandwerk erhalten – Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen" (21/6664(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde an den Ernährungsausschuss überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, das Lebensmittelhandwerk als systemrelevant anzuerkennen, und es zu schützen, indem sichergestellt wird, dass nur Betriebe diesen Begriff verwenden dürfen, die tatsächlich handwerklich produzieren und damit zur Anwendung von regulatorischen Ausnahmen und Bagatellgrenzen berechtigt sind. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, bestehende Förderinstrumente auf die Praxistauglichkeit für Kleinst- und Kleinbetriebe zu überprüfen und sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Binnenmarkt- und Beihilferegeln so ausgestaltet werden, dass handwerkliche Betriebe und regionale Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Zur Begründung erklären die Abgeordneten, das Lebensmittelhandwerk erfülle entscheidende Funktionen für die Vielfalt und Resilienz der Ernährungsversorgung: „Wenn etwa für regional erzeugtes Getreide kein Getreidelager in der Region mehr zu finden ist, die Transportwege zur nächsten Mühle zu lang werden oder keine Bäckerei vor Ort mehr Willens oder in der Lage ist, Lebensmittel aus regionalen Rohstoffen herzustellen und zu vermarkten, werden Wertschöpfungsketten zwischen regionaler Landwirtschaft und Verarbeitung unterbrochen, die Nahrungsvielfalt begrenzt und die Nahversorgung bedroht. Die dezentralen Strukturen und Flexibilität werden in geopolitisch angespannten Zeiten und zunehmend hybrider Kriegsführung immer wichtiger“, schreiben die Antragsteller. Ernährungssicherung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen" (21/6662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird im Ernährungsausschuss federführend beraten. Darin fordern die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, klarzustellen, dass Ernährungssicherheit nicht allein anhand eines hohen Selbstversorgungsgrades festzumachen sei, sondern sich einbindet als besonderer Fall für besondere und zu definierende Szenarien in den umfassenden Ansatz der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) zu sicherer Ernährungsversorgung, auch auf globaler Ebene. Diese sei definiert entlang vier zentraler Säulen: Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung, Stabilität. Ernährungssicherung umfasse somit ökonomische, ökologische und soziale Komponenten, so die Abgeordneten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen für eine bundesweit angelegte strukturierte Koordinierung und die Erfassung eines permanenten Lagebildes im Falle konkreter Zivilschutz- und Katastrophenschutzfälle für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, Wasser und Energie in den vorhandenen Strukturen zu schaffen und dafür im Vorfeld ressortübergreifende Szenarien und Ziele zu definieren. Landwirtschaft: Der Landwirtschaftsausschuss berät federführend einen Antrag der Grünen mit dem Titel "Wasserrückhalt und Resilienz stärken – Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen" (21/6658(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen Land- und Forstwirtinnen dabei unterstützen, sich auf die kommenden Dürren und Trockenperioden vorzubereiten. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Ziel von 50.000 Hektar Wiedervernässung von entwässerten Moorflächen pro Jahr für resilientes Wassermanagement zu etablieren, das Wasserhaushaltsgesetz um den Schutz und die Wiedervernässung organischer Böden (insbesondere Moore) als eigenständiges wasserwirtschaftliches Ziel zu ergänzen und klarzustellen, dass Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung oder zur Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse - wie die Vernässung von Böden - nicht als nachteiliger Eingriff gelten. Weltfriedenstag: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel "Weltfriedenstag als europäischen Feiertag" (21/6938(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union übernimmt die Federführung. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, den Weltfriedenstag als europäischen Feiertag am 1. September in ganz Europa zu begehen. Das Datum erinnere an den Beginn des Zweiten Weltkrieges, betonen die Abgeordneten. Aus ihrer Sicht wäre es eine „zivilisatorische Leistung“, wenn es der Bundesregierung gelänge, andere Regierungen von der Idee zu überzeugen. Ein europäischer Feiertag biete den Menschen die Möglichkeit, „grenzüberschreitend vielfältige spontane und organisierte Begegnungen zu erleben“. Die offiziellen Feierlichkeiten könnten jedes Jahr von einem anderen Land ausgerichtet werden. (ste/eis/09.07.2026)
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Anhörung zu wirtschaftlichen Folgen der Pandemie
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 9. Juli 2026, dem Thema „Wirtschaftliche Folgen und Branchenhilfen“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (09.07.2026)
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Enquete-Kommission zum Medien- und Pressewesen gefordert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“. Über einen entsprechenden Antrag (21/6929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Ausschuss für Kultur und Medien beantragt, konnte sich in der Abstimmung darüber aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen, die die Federführung beim Geschäftsordnungsausschuss sahen. "Zersplitterung von Zuständigkeiten" Die Kommission soll sich laut AfD-Fraktion aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen zusammensetzen und bis zum 1. Juli 2028 einen Abschlussbericht vorlegen. Aus Sicht der AfD wirft die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) im digitalen Informationsraum neue Fragen und Problemstellungen auf. Geschriebener Text im Internet unterliege, wenn er vom ÖRR stamme, dessen eigenen Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Stamme er von einem Presseunternehmen, könne er der freiwilligen Selbstkontrolle des Deutschen Presserates unterliegen. Stamme er von einem unabhängigen politischen Online-Publizisten, könne die Aufsicht einer Landesmedienanstalt zuständig sein. Diese „Zersplitterung von Zuständigkeiten“ sei kaum noch erklärbar und das Ergebnis einer Medienordnung, die immer weiter ausgedehnt worden sei. Durch die Verlagerung der Medien- und Nachrichtennutzung vor allem der jüngeren Generationen auf soziale Medien und andere digitale Angebote verliere der ÖRR nicht nur seine frühere Sonderstellung, sondern „zunehmend auch seine ehemals fast selbstverständliche Position als zentraler Informationsvermittler für die öffentliche Meinungsbildung“. Was die Kommission untersuchen soll Die Kommission soll unter anderem untersuchen, wie Internet, digitale Plattformen, Suchmaschinen, soziale Medien, neue publizistische Akteure und Künstliche Intelligenz die Entstehung, Verbreitung und Nutzung von Informationen sowie die öffentliche Meinungsbildung verändert haben. Untersucht werden sollen auch die Aufgaben, Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der Regulierungs-, Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Die Auswirkungen der Regulierung digitaler Plattformen und die Stellung des ÖRR innerhalb der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung sollen ebenfalls untersucht und geprüft werden. Auf Grundlage der Erkenntnisse solle die Kommission Leitlinien und Vorschläge für eine Neuordnung der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung entwickeln und bestimmen, welche Bereiche staatlicher Regulierung bedürfen und welche nicht. AfD: Öffentlich-Rechtliche berichten aus "fiktiver Realität" In der Debatte argumentierte Martin Erwin Renner (AfD), die aktuelle Medienordnung stamme aus dem vergangenen Jahrhundert und passe nicht mehr zu Bedingungen einer digitalen Medienwelt. Die Zeiten mit wenigen TV- und Radiosendern sei vorbei, heute könne jeder senden und empfangen. Die Bürger würden sich zunehmend auf Internetplattformen und in den sozialen Medien informieren. Das Festhalten am „verstaubten analogen Korsett“ der aktuellen Medienordnung zeuge von „der Angst der Mächtigen“ vor ungefilterten Debatten der Bürger in der digitalen Welt. Auf EU-, Bundes- und Länderebene würden immer mehr Aufsichtsgremien hinzuerfunden. Der durch „Zwangsgebühren“ finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk hingegen berichte „aus einer fiktiven Realität“ in einer Weise, die „sehr häufig an Desinformation grenzt“, kritisierte Renner. Trotzdem werde diese „heilige Kuh“ immer weiter gefüttert. Dies müsse beendet werden. CDU/CSU: Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) hielt der AfD vor, dass sie einen identischen Antrag auf Einsetzung einer solchen Enquete-Kommission bereits 2022 eingebracht habe. Seine Fraktion werde den Antrag wie damals erneut ablehnen. Der Bundestag könne laut seiner Geschäftsordnung eine Enquete-Kommission „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ einsetzen, führte Hoppenstedt an. Dies setze aber voraus, dass der Bundestag eine Entscheidungskompetenz zu dem Sachkomplex habe. Die Gesetzgebungskompetenz zur Medienordnung sei im Grundgesetz jedoch bei den Bundesländern verortet. Dies habe „gute und historische Gründe“, im Nationalsozialismus seien die Medien vom Staat gleichgeschaltet worden. Die Bundesländer würden ihrer Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch gerecht, argumentierte Hoppenstedt und verwies auf den Reformstaatsvertrag vom Dezember 2025 und die Ergebnisse der Enquete-Kommission des Landtags von Sachsen-Anhalt zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. SPD: Öffentlich-Rechtliche bieten hochwertige Versorgung In diesem Sinne argumentierte auch Holger Mann (SPD). Alle von der AfD angesprochenen Fragen würden längst von den Ländern diskutiert, dafür benötige man keine Enquete-Kommission des Bundestages. In Wirklichkeit gehe es der AfD lediglich um eine „Delegitimierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie wolle das Vertrauen in die seriösen Medien untergraben. Dies zeige bereits die Ankündigung der AfD in Sachsen-Anhalt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen den Medienstaatsvertrag aufkündigen zu wollen. Die Qualität von Medien bemesse sich nicht nach Einschaltquoten, argumentierte Mann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantierte für monatliche Gebühren von 18,36 Euro die journalistisch hochwertige Versorgung der Bürger mit Informationen. Dies sei „nicht teurer als ein Netflix-Abo“, aber dort werde nur Unterhaltung geboten. Grüne rügen Regierungskoalition Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD ebenfalls entgegen, ihr Antrag sei von „pauschalen Unterstellungen“ gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geprägt und ignoriere zudem die föderale Ordnung der Bundesrepublik und die Kompetenz der Bundesländer. Zugleich erhob Tesfaiesus schwere Vorwürfe gegen die Regierungskoalition. Dies versuche den Informationszugang für Journalisten im Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken. Ohne dieses Gesetz wäre es der Presse nicht möglich gewesen, „den Masken-Deal“ des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn während der Corona-Pandemie aufzudecken. Die geplante Regelung, dass künftig ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für das Fragerecht der Presse vorliegen müsse, führe zu Intransparenz bei staatlichem Handeln, betonte die Abgeordnete. Linke kritisiert Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz Auch David Schliesing (Die Linke) kritisierte die geplanten Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz scharf. Dies sein „ein direkter Angriff auf die Demokratie“. Die Forderung nach einer Medien-Enquete wies er ebenfalls zurück. Der Antrag sei ein „Ladenhüter“ der AfD aus dem Jahr 2022, an dem sich inhaltlich nichts geändert habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus staatsfern und föderalistisch organisiert. Es sei bezeichnend, dass die AfD dies ändern wolle. Die digitalen Medien seien im Gegensatz auch nicht unabhängig, sondern würden zum großen Teil von amerikanischen Tech-Konzernen kontrolliert. Letztlich wolle die AfD schlicht keine Medien, die über Rassismus, Rechtsextremismus und Klimawandel berichten. (aw/vom/eis/ste/09.07.2026)
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Arbeit des Antiziganismus-Beauftragten
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung verweist in einer Antwort auf die vielen öffentlich zugänglichen Quellen, um sich über die Arbeit des Antiziganismus-Beauftragten zu informieren.
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Arbeit der Missbrauchs-Beauftragten
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung kann keine detaillierten Informationen zu sämtlichen Treffen der Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bereitstellen, führt sie in einer Antwort aus.
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Auswirkungen des Konversions-Moratorium in Rheinland-Pfalz
Verteidigung/Antwort Nach Angaben der Bundesregierung sind aktuell elf Liegenschaften in Rheinland-Pfalz von dem im Herbst 2025 erlassenen Moratorium für die Konversion militärischer Liegenschaften betroffen.
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Zahl von "Gruppenvergewaltigungen" im Jahr 2025
Inneres/Antwort Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion 751 sogenannte Gruppenvergewaltigungen gegeben.
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Zusammenarbeit mit Frankreich bei nuklearer Abschreckung
Verteidigung/Antwort Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD keine Angaben zur Zusammenarbeit mit Frankreich im Bereich der nuklearen Abschreckung.
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Barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen
Inneres/Antwort Um die barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
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Einsatz von Quellen-TKÜ, IMSI- und WLAN-Catchern
Inneres/Antwort Der Einsatz von Quellen-TKÜ, IMSI- und WLAN-Catchern zur polizeilichen Gefahrenabwehr im Bereich der politisch motivierten Kriminalität ist ein Thema der Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
LG Zweibrücken: Körperverletzung mit Todesfolge: Zehn Jahre Haft nach Tod eines Zugbegleiters
Ein Fahrgast schlägt bei einer Ticketkontrolle mehrfach auf einen Zugbegleiter ein, zwei Tage später stirbt der Mann. Das LG Zweibrücken verurteilt den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Nebenkläger kritisieren das.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Norton Rose Fulbright advises lenders on US$730 million green refinancing for ReNew's and Mitsui's hybrid renewable project in India
Norton Rose Fulbright has advised a consortium of lenders on the refinancing of a first-of-a-kind, 320MW “Round the Clock” hybrid renewable energy project developed by ReNew and Mitsui in India.
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Abgesetzt: Bundestag debattiert Vorlagen gegen Linksextremismus
Der Bundestag hat die für Donnerstag, 9. Juli 2026, angesetzte Debatte über zwei angekündigte Anträge der AfD mit den Titeln "24-Punkte-Plan zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat" und "Prävention gegen Linksextremismus stärken – Jugendschutz und Präventionsforschung ausbauen“ sowie einen angekündigten Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Willensbildung, abgesetzt. Nach einstündiger Aussprache sollten der erste Antrag an den Innenausschuss, der zweite Antrag an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss federführend zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/07.07.2026)
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Bundestag macht den Weg für antragsloses Kindergeld frei
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, den Weg für die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen freigemacht, was zu einer erheblichen Erleichterung für Eltern und Kindergeldstellen führen soll. Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der die antragslose Zahlung ab dem zweiten Kind ab März 2027 vorsieht, stimmten in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/6979(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. AfD-Fraktion und Fraktion Die Linke enthielten sich. Abgelehnt wurde ebenfalls auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die AfD-Fraktion stimmten dafür, alle anderen Fraktion lehnten ab. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6992(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem unter anderem eine schnelle Erweiterung des antragslosen Verfahrens gefordert wird, wurde mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich. SPD: Das ist der Weg zu einem antragsarmen Staat In der Debatte erklärte Parsa Marvi (SPD), die staatlichen Leistungen müssten schnell, unkompliziert und ohne Bürokratie dort angekommen, wo sie gebraucht würden. „Wir machen einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen Staat, der das Leben der Menschen einfacher macht“, sagte Marvi. Wo Ansprüche eindeutig feststehen, sollten Leistungen möglichst automatisch gewährt werden. Und wo Informationen fehlen würden, sollten die Verfahren so einfach wie möglich sein. „Das ist der Weg zu einem antragsarmen Staat.“ Durch die Neuregelung könnten jedes Jahr 300.000 300.000 Anträge entfallen. Das bedeute eine Entlastung von 205.000 Stunden Bürokratie. AfD: Die Missbrauchsrisiken sind sehr hoch Kay Gottschalk (AfD) sagte, das antragsloses Kindergeld klinge zunächst sympathisch, aber zustimmen könne seine Fraktion trotzdem nicht. Die Missbrauchsrisiken seien sehr hoch. 528 Millionen Euro Kindergeld gingen direkt ins Ausland. In Bulgarien würden 27 Euro nationales Kindergeld gezahlt. Arbeite jemand aus Bulgarien hier, erhalte er 250 Euro Kindergeld, rechnete Gottschalk vor und sprach von einer Diskriminierung der hier lebenden Kinder. Mit dem antragslosen Kindergeld werde zudem eine Doppelstruktur errichtet. Gottschalk kritisierte, dass Missbrauch durch Scheinwohnsitze und Mehrfachbezug nicht kontrolliert werde. Die Koalition sei im Blindflug unterwegs und gehe grob fahrlässig mit dem Geld der Steuerzahler um. „Sie können es nicht“, stellte Gottschalk fest. Union: Den Menschen das Leben leichter machen Lukas Krieger (CDU/CSU) sagte, der Staat habe die Aufgabe, den Menschen das Leben dort leichter zu machen, wo er das könne. Genau darum gehe es bei diesem Gesetz. Es handele sich um einen kleinen, aber sehr konkreten Schritt hin zu einer moderneren, bürgernäheren und familienfreundlicheren Verwaltung. Wenn die Familienkasse alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorliegen habe, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung vorliege, dann könne das Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt werden. Ab Herbst 2027 solle das antragslose Verfahren auch auf das erste Kind ausgeweitet werden. Bei der Auszahlung des Geldes solle im Zweifel die Mutter das Kindergeld bekommen, sagte Krieger. Die Familienkasse werde hier durch klare Vorgaben gesteuert, damit die Rechte der Mütter besonders berücksichtigt würden. Den Gesetzentwurf der AfD bezeichnete Krieger als europarechtswidrig, Grüne: Viele werden von der Neuregelung nicht erfasst Dr. Moritz Heuberger (Bündnis 90/Die Grünen) würdigte, dass in Zukunft 300.000 Kindergeldanträge entfallen würden. Die Eltern würden entlastet, und deshalb würden die Grünen dem Gesetzentwurf zustimmen. Doch angesichts von 700.000 Geburten im Jahr werde nicht einmal die Hälfte der Eltern entlastet. Heuberger kritisierte, dass Kinder aus Pflegefamilien, Adoptivfamilien und Familien mit Bürgergeldbezug nicht von der Neuregelung erfasst würden. Man fordere daher einen barrierefreien und mehrsprachigen Kinder-Leistungs-Check, wo man mit einem Klick zu allen Leistungen komme. Wenn eine Firmengründung in 24 Stunden möglich sein werde, müsse auch der „Papierkram“ rund um eine Geburt binnen 24 Stunden erledigt werden können, forderte der Abgeordnete. Linke kritisiert Kürzungen bei Leistungen Doris Achelwilm (Die Linke) lobte, dass viele Mütter und Väter nicht mehr mit Formularen um Geld kämpfen müssten, das ihnen ohnehin zustehe. Sie forderte, das antragslose Kindergeld materiell zu untermauern. Die Koalition kürze jedoch wichtige Leistungen. Achelwilm sprach vom „größten Sparhammer“ der jüngsten Zeit durch die Reformpolitik der Koalition. Es könne doch nicht sein, dass ein Spitzenverdiener-Ehepaar über den steuerlichen Kinderfreibetrag erheblich mehr vom Staat bekomme als Bedürftige per Sozialrecht. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. (hle/bal/09.07.2026)
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Quote des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllt
Verkehr/Antwort Die Bundesverwaltung erfüllt laut Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die Beschaffungsquoten für den ersten Referenzzeitraum im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes.
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Einstellung des Mikrokreditfonds
Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung verteidigt und begründet in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage die Einstellung des Mikrokreditfonds (MKF).
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Forschungssicherheits-Plattform soll im Herbst 2026 starten
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Die geplante Nationale Plattform für Forschungssicherheit soll im Herbst 2026 starten. Dies antwortet die Bundesregierung auf Grünen-Anfrage.
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