Aktuelle Nachrichten

BWS und die 4,98 Prozent: Wahlausschuss gegen Neuauszählung der Bundestagswahl

LTO Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:32

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen. Wagenknecht übt Kritik.

XIII ZR 1/24, Entscheidung vom 01.12.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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IX ZB 11/24, Entscheidung vom 16.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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IX ZB 14/24, Entscheidung vom 16.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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6 StR 317/25, Entscheidung vom 07.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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6 StR 265/25, Entscheidung vom 25.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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EnVR 82/23, Entscheidung vom 09.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
Lichtblick II Leitsatzentscheidung
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Debatte über Bargeld und Potenziale von Bitcoin

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 05.12.2025 - 10:10
Drei Anträge der AfD-Fraktion zur Finanzpolitik hat der Bundestag am Freitag, 5. Dezember 2025 beraten. Der Antrag mit dem Titel „Bargeld ist gedruckte Freiheit – Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen“ (21/3038) wurde ebenso wie der Antrag „Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung“ (21/2301) und der Antrag mit dem Titel "Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel" (21/3039) nach einstündiger Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. AfD: Immer mehr Geldentwertung in Deutschland Dirk Brandes (AfD) erklärte in der Debatte des Bundestages, wer über echte finanzielle Freiheit spreche, spreche nicht über Negativzinsen und irgendwelche virtuellen Bankzahlen, sondern über echte Werte wie Edelmetalle, Bargeld und Bitcoin. Bitcoin sei das erste funktionierende digitale staatsfreie Geld, sei dezentral, begrenzt und nicht manipulierbar. Bitcoin sei „ein digitales Gold“. Brandes erklärte weiter: „Bitcoin gehört uns. Es gehört den Menschen.“ In Deutschland würde es jedoch immer mehr Geldentwertung und Kontrolle geben, und es werde versucht Bargeld zurückzudrängen. Der digitale Euro sei programmierbar, ein Datenstaubsauger und eine digitale Fußfessel. Zahlungen könnten blockiert werden. Bitcoin sei das Gegenteil. Aber Deutschland diskutiere, wie man Bitcoin bremsen könne, kritisierte Brandes. CDU/CSU: Das Bargeld bleibt Anja Karliczek (CDU/CSU) versicherte: „Das Bargeld bleibt. Niemand drängt das Bargeld zurück.“ Die AfD schüre in verantwortungsloser Weise Angst. Der digitale Euro solle das Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen. Der digitale Euro sei die europäische Antwort auf die weltweit bedeutender werdenden digitalen Währungen. Karliczek wies darauf hin, dass sich das Zahlungsverhalten durch den Online-Handel vom Bargeld weg entwickelt habe. Das sei das Feld amerikanischer Finanzdienstleister. Europa müsse ein souveränes digitales Zahlungssystem erhalten, forderte die CDU-Politikerin. Grüne: Kryptolücke muss geschlossen werden Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) nannte es eine Ungerechtigkeit, dass Gewinne mit Kryptowährungen nach 366 Tagen völlig steuerfrei seien. Diese „Kryptolücke“ müsse dringend geschlossen werden. Es sei nicht hinzunehmen, dass Arbeitnehmer hart besteuert würden, aber Kryptogewinne nicht. Ein rein auf Bargeld basierendes Zahlungssystem schaffe ideale Bedingungen für Geldwäsche, Schwarzarbeit und Steuerbetrug, kritisierte Lucks. Außerdem forderte er Zugang zu Finanzkonten für alle Menschen. SPD: Bankensystem bleibt stabil „Niemand beabsichtigt, Bargeld abzuschaffen“, sagte auch Jens Behrens (SPD). Er erklärte, nicht die schwindende Akzeptanz von Bargeld mache ihm Sorgen, sondern die Dominanz amerikanischer Zahlungsdiensteanbieter. Der digitale Euro solle ein öffentliches verlässliches Instrument für den Zahlungsverkehr werden. Die Stabilität des Bankensystems bleibe gewährleistet, sagte Behrens zu gegenteiligen Darstellungen der AfD. „Wir freuen uns auf die Einführung des digitalen Euros“, so Behrens. Linke: Hoher Datenschutz muss gelten Lisa Schubert (Die Linke) stellte klar: „Bargeld muss bleiben.“ Eine komplette Abschaffung von Bargeld wäre eine Katastrophe – besonders für alle Menschen mit geringem Einkommen, ältere Menschen und Geflüchtete. Die Argumentation der AfD, Bargeld bedeute Freiheit, wolle die AfD aber nicht für Geflüchtete gelten lassen, kritisierte sie. Das sei eine Fortsetzung der „menschenverachtenden, rechtsextremen Spaltungspolitik“. Auch Schubert forderte, unbares Zahlen nicht amerikanischen Konzernen zu überlassen. Deshalb sei die Linke für den digitalen Euro, der aber Bargeld nicht ersetzen dürfe. Es müsse hoher Datenschutz gelten, und auch bei Stromausfällen müsse er funktionieren. Erster Antrag der AfD Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der digitale Euro nicht eingeführt wird. Dies fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (21/3038). Über die Einführung des digitalen Euro soll es auch eine Volksabstimmung geben. Außerdem soll die Bundesregierung Alternativen zum digitalen Euro, wie auf dem Markt verfügbare Kryptowährungen, nach Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit bewerten. Sichergestellt sein müsse in diesem Zusammenhang, dass bei Kryptowährungen keine Vermögenseingriffe möglich sein können sowie eine freie und anonyme Verwendung (auch offline bis zu 14 Tagen) möglich sein müsse. In der Begründung heißt es, neben Chancen habe der digitale Euro auch erhebliche Risiken. So führe die Zunahme von digitalen Zahlungsweisen zu einem veränderten Konsumverhalten, wodurch insbesondere junge Menschen tendenziell weniger sparen würden. Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls wären digitale Zahlungen eingeschränkt. Auch würden bei digitalen Bezahlmethoden Risiken bei der Wahrung der Privatsphäre bestehen. So habe die Gesellschaft für Informatik vor einem „gläsernen Bürger“ gewarnt. Es bestehe zudem eine Bedrohung durch Cyberangriffe, und die Einführung eines digitalen Euros gefährde das Geschäftsmodell der Geschäftsbanken. Zweiter Antrag der AfD Im zweiten Antrag (21/2301) mit dem Titel „Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung“ fordert die AfD-Fraktion, die Kryptowährung Bitcoin von regulatorischen und steuerlichen Belastungen zu befreien. Bitcoin als „dezentrales, nicht manipulierbares und begrenzt verfügbares digitales Asset“ unterscheide sich grundlegend von anderen Krypto-Assets. Nach Auffassung der AfD sollte Bitcoin daher nicht unter die EU-Verordnung 2023/1114 „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA, Märkte für Kryptowerte) fallen. „Eine Überregulierung von Bitcoin-Dienstleistern und Nutzern im Zuge nationaler MiCA-Umsetzung gefährdet den Innovationsstandort, die Finanzfreiheit und die digitale Souveränität Deutschlands“, heißt es in dem Antrag. Eine zu starke Regulierung könnte dazu führen, dass Kapital und Unternehmen ins Ausland abwandern und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes schwächeln. Dritter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will die verbindliche Annahme von Bargeld in Euro als gesetzlichem Zahlungsmittel im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie sowie bei Dienstleistungen mit unmittelbarem persönlichem Kundenkontakt sichergestellt wissen. Dazu fordert sie in ihrem dritten Antrag (21/3039) die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass Euro-Bargeld zwar das einzig gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum sei, in der Praxis jedoch zunehmend die Annahme von Bargeld verweigert werde. Dies geschehe insbesondere im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen. „Dies führt zu einem Bedeutungsverlust des Bargelds und schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein“, erklärt die Fraktion. "Pflicht zur Annahme von Bargeld fehlt" In Deutschland fehle jedoch eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bargeld, was zu Unsicherheiten führe und soziale Ausgrenzung – insbesondere bei älteren Menschen und Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln – herbeiführen oder verschärfen könne. Außerdem lehnt die AfD-Fraktion von der EU beschlossene Obergrenzen für Bargeldzahlungen ab, „da sie die Freiheit der Wahl des Zahlungsmittels einschränken und nicht mit dem Status des Bargelds als gesetzlichem Zahlungsmittel vereinbar sind“. (hle/hau/scr/05.12.2025)

Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG verlängert Vorstandsmandat von Dr. Christoph Böhm

Deutsche Börse (PM) - Fr, 05.12.2025 - 09:30
[image]Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hat das Vorstandsmandat von Dr. Christoph Böhm (59) vorzeitig um drei Jahre bis Ende Oktober 2029 verlängert. In seiner Funktion als Chief Information Officer/Chief Operating Officer leitet Christoph Böhm das Ressort Informationstechnologie der Deutsche Börse Group. Er ist seit November 2018 Mitglied des Vorstands. Sein derzeitiger Vertrag läuft noch bis Ende Oktober 2026. *** Redaktioneller Hinweis: In unserer Mediathek finden Sie ein Foto von Christoph Böhm.    Medienkontakt: Ingrid M. Haas +49 69 21113217 media-relations@deutsche-boerse.com Patrick Kalbhenn +49 69 21114730 media-relations@deutsche-boerse.com Über die Deutsche Börse Group Als internationale Börsenorganisation und innovativer Marktinfrastrukturanbieter sorgt die Deutsche Börse Group für faire, transparente, verlässliche und stabile Kapitalmärkte. Mit ihren Produkten, Dienstleistungen und Technologien schafft sie Sicherheit und Effizienz für eine zukunftsfähige Wirtschaft. Ihre Geschäftsfelder decken die gesamte Prozesskette von Finanzmarkttransaktionen ab. Dazu zählen die Bereitstellung von Indizes, Daten, Software-, SaaS- und Analytiklösungen sowie die Zulassung, der Handel und das Clearing. Dazu kommen Fondsdienstleistungen, die Abwicklung und Verwahrung von Finanzinstrumenten sowie das Management von Sicherheiten und Liquidität. Als Technologieunternehmen entwickelt die Gruppe darüber hinaus moderne IT-Lösungen und bietet weltweit IT-Services an. Das Unternehmen hat seine Zentrale am Finanzplatz Frankfurt/Rhein-Main und ist mit knapp 16.000 Mitarbeitenden weltweit präsent, u. a. in Luxemburg, Prag, Cork, London, Kopenhagen, New York, Chicago, Hongkong, Singapur, Peking, Tokio und Sydney.   
Kategorien: Finanzen

Neues Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E – Was jetzt geplant ist

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 05.12.2025 - 09:00

Der Gebäudetyp E ist derzeit einer der meistdiskutierten Reformbausteine im deutschen Bau- und Vertragsrecht. Getrieben von den Zielen, schneller, einfacher und kostengünstiger zu bauen, sollen rechtliche und technische Hürden abgesenkt werden, ohne die Sicherheit oder Gebrauchstauglichkeit von Gebäuden zu beeinträchtigen. 

Am 20. November 2025 veröffentlichten das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium ein neues gemeinsames Eckpunktepapier für das Gebäudetyp-E-Gesetz und skizzieren darin, wie der Gebäudetyp E vom Leitbild in die Praxis überführt werden soll. Der „Gebäudetyp E“ soll dabei keine neue Gebäudeklasse im bauordnungsrechtlichen Sinne schaffen, sondern ein Leitbild für „einfaches Bauen“ bezeichnen, das „E“ steht also für „einfach“. Es soll Bauherren ermöglichen, pragmatischer und günstiger zu bauen, ohne dass notwendige Sicherheitsstandards beeinträchtigt werden.

Die Einführung des Gebäudetyp-E war bereits während der Vorgängerregierung angekündigt worden, und ein entsprechender Referentenentwurf wurde am 29. Juli 2024 veröffentlicht. Nach der Wiederaufnahme des Gesetzesvorhabens in den Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung soll dieses nun bis Ende 2026 verabschiedet werden. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem geringeren Baustandard das übergeordnete Ziel, Neubauten zu fördern und somit dem strukturellen Wohnraummangel entgegenzuwirken.

Rechtliche Umsetzung des Gebäudetyp E nach dem Eckpunktepapier

Zivilrechtlich soll hierfür ein neuer Gebäudetyp-E-Vertrag geschaffen werden, der es erlaubt, rechtssicher von gesetzlich nicht erforderlichen Baustandards abzuweichen und ausdrücklich einen „einfachen Standard“ zum Maßstab macht. Dieser Vertrag knüpft hierzu an die technischen Baubestimmungen der Länder an: Für die darin erfassten Bereiche sollen künftig nur die dort abgebildeten anerkannten Regeln der Technik gelten. Abweichungen von den technischen Baubestimmungen der Länder sollen im Rahmen eines Gebäudetyp-E-Vertrags dann keinen Mangel begründen, wenn 

die Abweichung als gleichwertige Lösung nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung zugelassen ist.

Damit soll eine dauerhafte Gebrauchstauglichkeit (Gleichwertigkeit) gewährleistet werden.

Hinsichtlich der bislang üblichen Qualitäts- und Komfortstandards, die nicht von den technischen Baubestimmungen der Länder abgedeckt sind, soll der Auftragnehmer nur einen „einfachen Standard“ schulden. Mit diesem, so die Erklärung im Eckpunktepapier, wird beim kostenreduzierten Bauen vom üblichen Standard nach unten abgewichen. In diesem Fall müssen nur die auf diesen einfachen Standard bezogenen anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, vorausgesetzt, die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks wird nicht gemindert.

Für die praktische Umsetzung unterscheidet das Eckpunktepapier zwischen planerischen und bautechnischen Merkmalen. Zu den planerischen Merkmalen gehören beispielsweise die Optimierung der Grundstücksausnutzung, kompakte Bauweise mit reduzierten Verkehrsflächen, der Verzicht auf kostenintensive Elemente wie Keller oder Tiefgaragen sowie der Einsatz von Fertigteilen. Bautechnische Merkmale umfassen die Einhaltung von Mindeststandards bei Schallschutz, Tragwerk und Energiestandard, robuste Außenwände ohne zusätzliche Außendämmung sowie einfache Haustechnik mit natürlicher Lüftung anstelle mechanischer Systeme.

Vor Abschluss eines Gebäudetyp-E-Vertrages hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über dessen Bedeutung aufzuklären, also dass lediglich ein einfacher Standard geschuldet wird. Während bei Unternehmern eine „allgemeine Aufklärung“ ausreicht, muss die Aufklärung gegenüber Verbrauchern zumindest in Textform erfolgen und die Konsequenzen und Risiken des Bauens nach dem Gebäudetyp E aufzeigen. Auch nachfolgende Vertragspartner wie Käufer oder Mieter sind über den einfachen Standard der Bauausführung zu informieren.

Kritik am Gebäudetyp E durch den VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Der Baurechtsenat des BGH steht der Einführung eines Gesetzes zum Gebäudetyp E bislang kritisch gegenüber. In einer gemeinsamen Stellungnahme in der BauR 2024, 1725 (Heft 12) kritisierten die Richter den damals vorliegenden Referentenentwurf der Vorgängerregierung vom 29. Juli 2024 scharf. 

Die Kritik des BGH konzentriert sich auf drei wesentliche Punkte: Zunächst verkenne der Entwurf den Sachmangelbegriff des § 633 Abs. 2 S. 1 BGB: Anknüpfungspunkt für die Vereinfachung des Bauens seien nicht die anerkannten Regeln der Technik, sondern die Beschaffenheitsvereinbarung über die Qualitätsstandards des Bauwerks. Die Abweichung von Qualitätsstandards durch die Beschaffenheitsvereinbarung sei bereits möglich, erfordere jedoch eine umfassende Aufklärung. Demnach müsse der Gesetzgeber nicht die Abweichung von Komfortstandards regeln, sondern standardisierte Leitlinien für eine rechtssichere Aufklärung bieten.

Das Eckpunktepapier vom 20. November 2025 muss sich derselben Kritik stellen: Zwar wird erläutert, dass die Parteien im Rahmen ihrer Privatautonomie schon jetzt von den üblichen Qualitäts- und Komfortstandards sowie den anerkannten Regeln der Technik abweichende Vereinbarungen treffen können. Hiervon würde aufgrund der Fehleranfälligkeit solcher Regelungen und des damit einhergehenden Haftungsrisikos jedoch zu selten Gebrauch gemacht. 

Auf die weitere Kritik des Baurechtsenats über die fehlende Aufklärung innerhalb der Leistungskette geht das Eckpunktepapier ein und etabliert das Erfordernis, dass Käufer und/oder Mieter als Vertragspartner über den einfachen Standard des Bauwerks informiert werden müssen.

Drittens kritisierten die Richter den Vorschlag im vorherigen Referentenentwurf, bautechnische Normen wie DIN-Normen durch eine Vermutungsregelung als anerkannte Regeln der Technik und damit als bindende Rechtsnormen zu behandeln. Das stieß auf erhebliche Bedenken hinsichtlich der demokratischen Legitimation dieser privaten Normen. Dieser Kritik folgt das Eckpunktepapier vollumfänglich und stellt fest, 

dass technischen Regelwerken per se keine Vermutungswirkung zukommt, anerkannte Regeln der Technik zu sein. Dies bedeutet, dass im Einzelfall festgestellt werden muss, ob das technische Regelwerk die anerkannten Regeln der Technik wiedergibt.

Gedrosselter Turbo auf Bundesebene 

Bis Ende 2026 soll das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E abgeschlossen sein; unter den Begriff des „Bauturbo“ dürfte dieses Vorhaben dann eher nicht mehr fallen. Geplant sind zudem weitere Maßnahmen, beispielsweise die Auswertung von Pilotprojekten, die Erstellung einer Best-Practice-Sammlung, die Unterstützung von Rahmenvereinbarungen zum Gebäudetyp E sowie die Fortbildung von Planungsberufen.

Während auf Bundesebene das Gesetzgebungsverfahren läuft, gehen einzelne Bundesländer bereits mit eigenen Initiativen voran, etwa in Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg, die jeweils mit verschiedenen Ansätzen das Ziel verfolgen, einfacher und schneller zu bauen. Beispielsweise wurde in Hessen die Hessische Bauordnung durch das „Baupaket I“ angepasst, das vereinfachte Anforderungen an Bestandsbauten sowie eine Verfahrensbeschleunigung ermöglicht. Ein hessisches „Baupaket II“ für die Befassung mit technischen Bauvorschriften ist in Planung. Der „Hamburger Standard“ bezeichnet dagegen kostenreduzierende Baustandards zur Vereinfachung und Beschleunigung, insbesondere von Wohnungsbau, die jedoch kein Gesetz darstellen. Rechtsverbindlich wird der Hamburger Standard nur, wenn er beispielsweise in Förderrichtlinien, städtebaulichen Verträgen, Grundstückskauf- oder Erbbaurechtsverträgen oder als Anforderung in Vergabeverfahren einbezogen wird.

Es bleibt abzuwarten, wie schnell sich der Turbo der Länder auch auf Bundesebene durchsetzen und der Gebäudetyp E flächendeckend in Deutschland ankommen wird.

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Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 05.12.2025 - 09:00
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ geschaffen. Dem Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 21/1853, 21/2581) stimmten in namentlicher Abstimmung 323 Abgeordnete zu, 272 lehnten ihn ab. Eine Abgeordnete enthielt sich. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zugestimmt, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (21/3076) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3077) zugrunde. Abstimmung Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung setzt auf Freiwilligkeit und auf einen attraktiven Dienst. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang 2026 einen Fragebogen, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für Männer ist die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht. Es wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Werde ein sogenannter Aufwuchskorridor nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen. Mindestens 2.600 Euro brutto Junge Menschen, die sich freiwillig für den Neuen Wehrdienst entscheiden, sollen ein attraktives Angebot erhalten. Dazu gehören eine moderne Ausbildung und eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto, der Soldat beziehungsweise die Soldatin auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto inklusive Unterbringung, erhalten. Zudem soll möglichst auf eine wohnortnahe Verwendung geachtet werden. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt. Die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.Der Wehrdienst dauert laut Gesetz mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung sind längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich. AfD kritisiert "Merkel-Politik" In der Debatte vor der Abstimmung stieß das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz bei den Oppositionsfraktionen auf mitunter heftige Kritik. Rüdiger Lucassen (AfD) hielt der Bundesregierung vor, sie packe das Personalproblem der Bundeswehr „nicht bei der Wurzel an“, sondern versuche es erneut, durch eine Steigerung der Attraktivität des Dienstes und mit mehr Geld zu lösen. Dies sei „Merkel-Politik“, die zu ihrem Ende komme. Die Bundeswehr benötige keine Soldaten, die „wegen des Soldes“ kämen, sondern aus Überzeugung. Benötigt werde der „der geborene Verteidiger der deutschen Schicksalsgemeinschaft“, sagte Lucassen. Grüne wollen Zivilschutz stärken Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, ihre Fraktion habe zwar die Zeitenwende und die Abschaffung der Schuldenbremse bei den Verteidigungsausgaben mitgetragen, aber dem neuen Wehrdienstgesetz könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Es gebe keine Antworten auf die sicherheitspolitischen Anforderungen. Es benötige nicht nur einen personellen Aufwuchs bei den Streitkräften, sondern auch beim Zivilschutz. Beim Kanzleramt müsse eine Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches Krisenmanagement eingerichtet werden. Nanni kritisierte, dass der Fragebogen keine Abfrage für einen zivilen Dienst vorsähe und nur 18-jährige Männer ihn ausfüllen müssten und nicht "alle Generationen" und "alle Geschlechter". Linke will Wehrpflicht aus Grundgesetz streichen Desiree Becker (Die Linke) lehnte eine Rückkehr zur Wehrpflicht oder zu einer Bedarfswehrpflicht ab. Deshalb habe ihre Fraktion einen Antrag vorgelegt, um die Wehrpflicht aus Artikel 12a des Grundgesetzes zu streichen. Die jungen Menschen in Deutschland hätten anderes vor, „als im Regiment Merz für Kapital der Reichen den Kopf hinzuhalten“. Der Zwang zum Ausfüllen eines Fragebogens oder zur Musterung habe nichts mit Freiwilligkeit zu tun, argumentierte Becker. "Informiert euch über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und nutzt es“, rief die Abgeordnete die Jugendlichen auf. SPD: Höherer Sold und Führerschein-Zuschüsse Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition zurück. Entgegen mancher Darstellung in der Öffentlichkeit gehe es nicht darum, „die Lostrommel anzuwerfen“, um junge Menschen „als Kanonenfutter in die Ukraine zu schicken“, stellte Siemtje Möller (SPD) klar. „Sondern es geht darum, dass wir uns verteidigen können, um uns nicht verteidigen zu müssen.“ Um genügend Freiwillige für einen Wehrdienst zu motivieren, werde die Attraktivität des Dienstes durch einen höheren Sold und Zuschüsse zum Führerschein erhöht. Zudem habe der Bundestag „das Heft des Handelns in der Hand“ und werde, wenn nötig, über die Einführung einer Bedarfswehrpflicht gesondert entscheiden, argumentierte Möller. Union: Reaktion auf neue Bedrohung durch Russland Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) argumentierte, die Koalition habe mit dem Wehrdienstgesetz auf die Bedrohung durch Russland reagiert. Die Bundeswehr benötige nicht nur eine materielle Aufrüstung, sondern auch mehr Soldaten, um Frieden und Freiheit zu verteidigen. Dafür gebe es im Gesetz eine "mit konkreten Zahlen ausgestatteten Aufwuchsplan". Mit Blick auf die dreimonatigen Diskussionen innerhalb der Koalition über das Wehrdienstgesetz führte Röttgen an, dass dies der „parlamentarischen Normalität“ entspreche. Minister Pistorius: "Schrittmacher" bei der Verteidigung Verteidigungsminister Pistorius verwies darauf, dass längst auch andere europäische Staaten wie Schweden, Litauen und Kroatien mit neuen Wehrdienstgesetzen auf die Bedrohungslage reagiert hätten. Auch Frankreich habe entsprechende Schritte angekündigt. Deutschland sei ein „Schrittmacher“ bei der Verteidigung in Europa. Zunächst bleibe der Wehrdienst freiwillig. Es gehe zunächst um das Ausfüllen eines Fragebogens und eine "Musterung, die niemandem wehtut". Zur Ehrlichkeit gehöre aber auch, dass es die Möglichkeit für eine Bedarfswehrpflicht gebe, wenn sich die Bedrohungslage verschlechtert und sich nicht genügen Freiwillige finden. Diese müsse der Bundestag aber gesondert in einem neuen Gesetz beschließen. Entschließung verabschiedet Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition verabschiedete das Parlament nach der Debatte zudem eine Entschließung. Darin wird der Bundestag aufgefordert, ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung der Freiwilligendienste unter Einbindung der beteiligten Ressorts, Akteure, Träger und Freiwilligendienstleistenden vorzulegen und durch die gesteigerten Mittel mehr Plätze zu schaffen, um die Zahl von über 100.000 Freiwilligendienstleistenden jährlich zu erreichen. Auch sollen die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende attraktiver ausgestaltet werden. Dazu gehörten Vorschläge für eine angemessene Anpassung der Entschädigung und zusätzliche Leistungen, etwa für den öffentlichen Nahverkehr, gefördert mit Bundesmitteln. Darüber hinaus solle die Regierung prüfen, wie die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung aufgewertet werden können und wie diese pädagogische Begleitung zu einem ganzheitlichen Coachingangebot ausgeweitet werden kann, das mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet ist. Auch soll ein Freiwilligendienst Bevölkerungsschutz eingerichtet werden, in den Modellprojekte des freiwilligen Handwerksjahres gemeinsam mit den Handwerkskammern integriert werden. Geprüft werden soll zudem die Ausweitung der Kapazitäten für den "Dienst an der Gesellschaft" im Hinblick auf Personalbedarf, volkswirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Auswirkungen sowie Finanzierungsmodelle unter Einbindung der Länder. Das soll innerhalb von zwölf Monaten geschehen. Oppositionsanträge abgelehnt Einen Entschließungsantrag (21/3081), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vorgelegt hatte, lehnte der Bundestag hingegen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Darin forderte die Fraktion unter anderem, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz einrichtet. Ziel sollte ein ergebnisoffener Diskussionsprozess darüber sein, wie militärische und zivile Dienstformen – freiwillige, hybride und verpflichtende – sowie weitere Formen gesellschaftlicher Mitwirkung zur Gesamtverteidigung und Resilienz beitragen können. In die Arbeit der Enquete-Kommission sollten alle Beteiligten und Betroffenen, maßgeblich junge Menschen, einbezogen werden. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz“ (21/1488), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vorlag (21/3076). Alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag der Linken ab. Die Linke schreibt darin: „Die Wehrpflicht ist ein weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des Staates“. Junge Menschen würden ungeachtet ihrer Lebensentwürfe und Wünsche als "Verschiebemasse für die Bundeswehr" instrumentalisiert. Die Antragsteller verweisen auf die Truppenstärke der Nato von mehr als drei Millionen Soldaten und Soldatinnen. „Diese militärische Überlegenheit gegenüber allen anderen Staaten macht deutlich: Eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Reaktivierung der Wehrpflicht besteht nicht“. Von der Bundesregierung forderte Die Linke, bis Ende 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen und die Mittel für die Freiwilligendienste aufzustocken, um dort neue Stellen zu schaffen. (aw/che/hau/5.12.2025)