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1 StR 136/25, Entscheidung vom 17.09.2025
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AnwZ (Brfg) 19/25, Entscheidung vom 12.08.2025
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Untersuchungsausschuss zu steuerfinanzierten NGOs gefordert
Die AfD beantragt einen Untersuchungsausschuss, der den Einfluss von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) überprüfen soll. Ein dazu vorgelegter Antrag (21/3301) stand am Donnerstag, 18. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach einstündiger Debatte wurde der Antrag dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen. AfD: Finanzierte Heckenschützen Die Verstrickungen von Staat und Parteien mit sogenannten NGOs müssten „kompromisslos durchleuchtet und ausgemistet werden“, forderte Tobias Matthias Peterka (AfD) zu Beginn der Debatte. Der Begriff Nichtregierungsorganisation sei in Deutschland sehenden Auges zu einem Witz verkommen, befand er. Diese seien, strikt nach sozialistischer Logik, „Regierungsvorfeldorganisationen“, die finanziell und karrieristisch „mit Grünen, SPD und weit Unappetitlicherem“ verdrahtet seien. Peterka sprach von finanzierten Heckenschützen, die mit der AfD die bundesweit umfragenstärkste Partei angreifen würden: „Weil Sie ganz genau wissen, dass mit fairen Mitteln kein Kraut mehr gegen uns gewachsen ist.“ Mit den über unzählige Ministerien verquickten NGOs werde gegen die Opposition gehetzt, würden Bürger verunglimpft „und das getan, was Sie uns immer vorwerfen: gespalten was das Zeug hält“. Die Union, so Peterka weiter, habe das Problem erkannt und noch in der Opposition 500 Fragen „als Breitseite auf Scholz und Habeck abgefeuert“. In der Koalition mit der SPD teile man sich nun aber wieder brüderlich das Steuergeld. CDU/CSU: Doppelmoral der AfD kaum zu ertragen Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) warf der AfD Bigotterie vor. So kritisiere die Fraktion immer wieder angeblich unnötige Reisen der Bundesregierung, reise dann aber „mit einer Riesentruppe von 20 Parteimitgliedern von Bund und Ländern“ in die USA, um „als VIP-Gäste an einer Gala der radikalen Jugendorganisation der MAGA teilzunehmen, die für ihre Nähe zu Antisemiten und Rechtsradikalen bekannt ist“. Die Doppelmoral der AfD sei kaum noch zu ertragen, sagte Hoppenstedt, der mit Blick auf die Reise einer AfD-Parteidelegation „zu Putins Ferienort Sotschi“ von „Landesverrat“ sprach. Der Unionsabgeordnete betonte zudem, dass die Förderung der Zivilgesellschaft sehr wichtig sei. Deshalb brauche es einen „angemessenen Umgang mit dieser Frage“, eine gründliche Analyse und eine differenzierte Auseinandersetzung. Die Union, so Hoppenstedt weiter, sei nicht immer einverstanden gewesen mit dem, „was unter der Überschrift Demokratieförderung unterstützt wurde“. Um Klarheit zu schaffen, habe man seinerzeit die Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Unter Bundesministerin Karin Prien würden nun die Konsequenzen gezogen und das Bundesprogramm „Demokratie leben“ grundlegend verändert. Grüne: NGOs fördern das demokratische Gemeinwesen Mit dem Antrag habe die AfD einen neuen Tiefpunkt in ihrer parlamentarischen Arbeit erreicht, sagte Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen). Mit dem Antrag werde eine der zentralen Säulen der Demokratie diffamiert: die Nichtregierungsorganisationen. Die Vorlage zeige die Verächtlichmachung ehrenamtlichen Engagements durch die AfD. Nichtregierungsorganisationen leisten laut Limburg einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. Sie seien in nahezu jedem Bereich unterwegs. „Wir müssen den Menschen, die sich dort engagieren, jeden Tag dankbar sein und dürfen ihnen nicht Knüppel zwischen die Beine werfen“, sagte der Grünen-Abgeordnete. Damit sich NGOs unabhängig entwickeln können und nicht von Geldgebern und Sponsoren abhängig sind, müssten sie „in eng begrenzten Förderrichtlinien“ staatliche Mittel für Projekte erhalten, so Limburg. Das sei Ausfluss der Selbsterkenntnis, „dass der Staat eben nicht alles gewährleisten kann, alles gewährleisten soll, was wir in unserer Gesellschaft brauchen“. Seiner Auffassung nach sind Staatsgelder in den Händen der Zivilgesellschaft gut eingesetzt, „weil diese NGOs das demokratische Gemeinwesen fördern“. SPD: Zivilgesellschaft gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Die Arbeit der demokratischen Zivilgesellschaft richte sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sagte Felix Döring (SPD). Wenn sich die AfD nun beschwere, die NGOs würden vor allem gegen ihre „angeblich legitimen und demokratischen Positionen“ vorgehen, so sei das in etwas so, „als würde ich mich darüber beschweren, dass jeder Rauchmelder und jedes Brandschutzkonzept in diesem Land es persönlich auf mich abgesehen hat“, sagte Döring. „Ich kann Ihnen einen Tipp geben: Hören Sie auf, ständig mit offenem Feuer zu hantieren und einen Brand nach dem anderen zu legen.“ Dann entstehe dieser Eindruck gar nicht erst. Der SPD-Abgeordneten erläuterte, warum seiner Ansicht nach rechte Positionen „nicht zum legitimen Bestandteil unserer demokratischen Debatte gehören“. Links und Rechts seien keine zwei gleichen Pole im politischen Spektrum, sagte Döring. Linke Politik gehe grundsätzlich von der Gleichwertigkeit der Menschen aus. Sie versuche, die Gleichwertigkeit durch fortschrittliche Politik umzusetzen. Die demokratische Gegenposition dazu sei eine konservative Politik. Auch sie gehe von der Gleichwertigkeit der Menschen aus und versuche, „das Gute durch bewahrende Politik sicherzustellen“. Rechte Positionen hingegen gingen von einer Ungleichheit der Menschen aus, sagte Döring. Genau deshalb sei die Arbeit der „Omas gegen Rechts“ im Sinne der Verfassung und die Arbeit der AfD im Widerspruch zu den Leitgedanken der Verfassung. Linke: Gezielte Kampagne aus Desinformation und Diffamierung Clara Bünger (Die Linke) warf der AfD eine „gezielte Kampagne aus Desinformation und Diffamierung gegen demokratische Institutionen und engagierte Menschen in Deutschland“ vor. Dem würden sich die Demokraten entschieden entgegenstellen „und die Omas gegen Rechts gegen Sie verteidigen“. Der AfD gehe es weder um Aufklärung noch um Transparenz, „sondern um Einschüchterung“, so Bünger. Seit Monaten werde von der Partei das Narrativ verbreitet, NGOs seien politisch gesteuert und mit öffentlichen Geldern gekauft. „Das ist keine Kritik. Das ist bewusste Desinformation“, befand die Linken-Abgeordnete. Der Angriff der AfD auf die NGOs zeige die Angst der Partei. „Sie haben Angst vor einer selbstbewussten, kritischen und solidarischen Zivilgesellschaft, die ihrer Politik etwas entgegensetzt“, sagte Bünger. Diese Menschen seien aber das Bollwerk „zwischen Ihnen und dem ungehinderten Zugriff auf die Macht“. Kritik übte Bünger auch an der Union. CDU und CSU hätten mit ihren 551 Fragen zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen diese unter einen Generalverdacht gestellt, sagte sie. Antrag der AfD Der 16-köpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion vor allem personellen Überschneidungen und Verbindungen zwischen NGOs, Bundesministerien und Bundesbehörden nachspüren und herausfinden, inwieweit NGOs, die sich politisch betätigen, staatliche Förderung erhalten oder erhielten. Zudem solle der Ausschuss die Praxis und Höhe der Förderung von NGOs durch die Europäische Union beleuchten, um mögliche Einflussnahmen der EU über NGOs auf die Willensbildung in Deutschland zu eruieren. Darüber hinaus solle aufgezeigt werden, ob die geltenden Transparenzregeln hinsichtlich staatlicher Förderungen von NGOs ausreichend sind oder ob gegebenenfalls Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht. Dabei sei auch zu prüfen, heißt es in dem Antrag, ob die gesetzlichen Regelungen der Gemeinnützigkeit noch zeitgemäß sind. Von Interesse ist für die Fraktion überdies, welchen Einfluss staatlich geförderte NGOs während der letzten Bundestagswahl zugunsten oder zulasten welcher Parteien ausgeübt haben, ob eine unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl stattgefunden hat und ob gegebenenfalls auch Regierungsmitglieder oder staatliche Stellen „am Versuch einer Wahlbeeinflussung beteiligt waren“. Schließlich solle untersucht werden, wie stark der Einfluss von NGOs bei Kontenkündigungen der AfD und alternativer Medien ist. (hau/vom/18.12.2025)
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162/2025 : 18. Dezember 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-366/24
Amazon EU
Freizügigkeit
Die Festlegung von Mindestgebühren für die Lieferung von Büchern nach Hause durch eine nationale Maßnahme ist im Licht der Vorschriften über den freien Warenverkehr zu prüfen
Freizügigkeit
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161/2025 : 18. Dezember 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-422/24
Storstockholms Lokaltrafik
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
DSGVO: Beim Einsatz einer Körperkamera anlässlich der Fahrscheinkontrolle müssen dem betroffenen Fahrgast bestimmte Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
DSGVO: Beim Einsatz einer Körperkamera anlässlich der Fahrscheinkontrolle müssen dem betroffenen Fahrgast bestimmte Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden
Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Der Klimawandel hat überwiegend negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit weltweit, machten die zu einer öffentlichen Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats geladenen Expertinnen deutlich.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antidoping-Berichte der nationalen Sportfachverbände
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Für alle im Jahr 2025 geprüften Sportfachverbände konnten laut Bundesverwaltungsamt (BVA) und Nationaler Anti Doping Agentur (NADA) Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Kolonialismus bleibt Streitpunkt bei Gedenkstättenkonzeption
Kultur und Medien/Anhörung Die öffentliche Anhörung des Kulturausschusses über die Gedenkstättenkonzeption des Bundes wurde am Mittwoch von der Debatte über die Aufnahme des Kolonialismus überlagert.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Nachbesserungen gefordert am Krankenhausreformgesetz
Gesundheit/Anhörung Gesundheitsverbände fordern Nachbesserungen an wichtigen Stellen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Künstliche Intelligenz: BaFin veröffentlicht Orientierungshilfe zu IKT-Risiken
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Finanzunternehmen herausgegeben. Sie hilft den Unternehmen, IKT-Risiken nach den Vorgaben von DORA zu managen.
Kategorien: Finanzen
160/2025 : 18. Dezember 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-182/24
SACD u. a.
The rules on the admissibility of an action for infringement of the copyright in a collective work must ensure that the right to effective judicial protection is observed, by not making the procedure provided for unnecessarily complicated or costly
The rules on the admissibility of an action for infringement of the copyright in a collective work must ensure that the right to effective judicial protection is observed, by not making the procedure provided for unnecessarily complicated or costly
159/2025 : 18. Dezember 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-136/24 P
Hamoudi/ Frontex
Schadensersatzklage gegen Frontex im Fall von Pushbacks: Der Gerichtshof schützt das Recht auf wirksame gerichtliche Kontrolle
Schadensersatzklage gegen Frontex im Fall von Pushbacks: Der Gerichtshof schützt das Recht auf wirksame gerichtliche Kontrolle
158/2025 : 18. Dezember 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-679/23 P
WS u. a./ Frontex
Gemeinsame Rückkehraktionen: Das Urteil des Gerichts, mit dem die Klage einer Familie syrischer Geflüchteter gegen Frontex auf Schadensersatz nach ihrer Verbringung von Griechenland in die Türkei abgewiesen wurde, wird weitgehend aufgehoben
Gemeinsame Rückkehraktionen: Das Urteil des Gerichts, mit dem die Klage einer Familie syrischer Geflüchteter gegen Frontex auf Schadensersatz nach ihrer Verbringung von Griechenland in die Türkei abgewiesen wurde, wird weitgehend aufgehoben
157/2025 : 18. Dezember 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-448/23
Kommission/ Polen
Rechtsstaatlichkeit: Der polnische Verfassungsgerichtshof hat gegen mehrere tragende Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, indem er die Rechtsprechung des Gerichtshofs missachtet hat
Rechtsstaatlichkeit: Der polnische Verfassungsgerichtshof hat gegen mehrere tragende Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, indem er die Rechtsprechung des Gerichtshofs missachtet hat
Wochenzeitung „Das Parlament“ - Politikwissenschaftlerin Schulmann: Russische Autokratie bewahrt sehr sorgfältig die Fassade demokratischer Institutionen
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 20. Dezember 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die Abgeordneten der russischen Staatsduma haben nach Ansicht der exilrussischen Politikwissenschaftlerin Ekaterina Schulmann ihre Befugnisse freiwillig aus der Hand gegeben. Im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ erinnerte sie daran, dass die Abgeordneten trotz weiterhin weitreichender Befugnisse des Parlaments stimmten, wie man es von ihnen verlange. Durch die Duma laufe eine enorme Zahl von Gesetzen, die unmittelbar der Kriegsführung dienten, sagte Schulmann. Zu den zentralen Gesetzgebern seien die Sicherheitsbehörden geworden: der Inlandsgeheimdienst FSB, das Innenministerium, das Verteidigungsministerium. Dennoch stünden die Abgeordneten unter wachsendem Druck der Putin-Administration und müssten unter anderem strafrechtliche Verfolgung, das Einfrieren von Vermögen und Sanktionen fürchten. Ein Mandat schütze nicht mehr, sondern sei mit zusätzlichen Risiken behaftet – „von außen wie von innen“. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Schulmann, in den 1990er-Jahren war das russische Parlament, die Staatsduma, eine konkurrierende politische Arena. Unter Präsident Wladimir Putin dient es heute als „gesetzgeberisches Fließband“. Wie ist es dazu gekommen? Ekaterina Schulmann: Das hat mit der russischen Verfassung von 1993 zu tun, die aus einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Parlamentarismus heraus geschrieben wurde. Die Möglichkeiten der Duma, die Exekutive zu kontrollieren, waren von Anfang an minimal. Die Verfassung ist strukturell zugunsten der präsidentiellen Macht verzerrt. Der Präsident verfügte von Beginn an über weitreichende Kompetenzen gegenüber allen drei Gewalten: Er ernannte die Richter, die Regierung, während das Parlament lediglich ein Misstrauensvotum gegen die Regierung aussprechen konnte. Instrumente parlamentarischer Kontrolle waren nicht in die verfassungsrechtliche Architektur eingebaut. Trotzdem war die Staatsduma in der ersten, zweiten und dritten Legislaturperiode politisch vielfältig und durchaus in der Lage, mit der Exekutive zu verhandeln. Das Parlament: Warum hat sich das geändert? Schulmann: Der verfassungsrechtliche Rahmen hat das heutige Ergebnis nicht zwingend festgelegt. Die Verfassung wurde mehrfach geändert und alle Änderungen zielten darauf ab, die präsidentielle Macht weiter zu stärken und zu konsolidieren. Dabei hätte die Entwicklung auch in eine andere Richtung gehen können: bei einer anderen Zusammensetzung des Parlaments oder wenn ein energischer parlamentarischer Führer aufgetreten wäre, der eine nicht-loyalistische Partei hätte aufbauen können. Der anfängliche Machtüberhang des Präsidenten erleichterte jedoch genau diese Entwicklung der Staatsduma. Putin hat die Möglichkeiten genutzt, die ihm mit der Verfassung gewissermaßen geschenkt wurden. Das Parlament: Allein im ersten Jahr des Angriffs auf die Ukraine verabschiedete die Staatsduma eine Rekordzahl von 653 Gesetzen. Der Begriff des „rasenden Druckers“ ist jedoch bereits seit etwa 2012 mit dem russischen Parlament verbunden. Welchen qualitativen Wandel sehen Sie? Schulmann: Der Drucker druckt, was man ihm schickt. In der sechsten Legislaturperiode von 2011 bis 2016 kamen die Vorlagen vor allem aus der Exekutive, aus dem finanz- und wirtschaftspolitischen Block der Regierung, gelegentlich auch aus den Regionen. Heute hat sich die Zahl der Interessengruppen, die ihre Gesetzesinitiativen durchbringen können, deutlich verringert. Zu den zentralen Gesetzgebern sind die Sicherheitsbehörden geworden: der Inlandsgeheimdienst FSB, das Innenministerium, das Verteidigungsministerium. Und die Gesetzgebung ist überwiegend repressiv. Durch die Duma läuft eine enorme Zahl von Gesetzen, die unmittelbar der Kriegsführung dienen. Das Parlament: Können Sie Beispiele nennen? Schulmann: Unter anderem wurde das Wehrpflichtalter von bislang 18 bis 27 Jahre auf 18 bis 30 Jahre angehoben, zugleich verschärfte die Duma die Sanktionen für Wehrdienstentziehung und das Nichtbefolgen einer Einberufung. Allein 2022 verabschiedete sie 139 Gesetze zur sogenannten militärischen Spezialoperation und zur Unterstützung der Kriegsteilnehmer. Eine der Hauptbeschäftigungen der Duma seit September 2022 ist die ständige Erfindung von Alternativen zur Mobilmachung, um den Bedarf an Soldaten an der Front zu decken. Die Mobilmachung war eine äußerst traumatische Erfahrung für die russische Gesellschaft; deswegen wollte man sie keinesfalls wiederholen. Entstanden ist ein äußerst vielfältiges Instrumentarium: enorme Zahlungen, Vergünstigungen und Privilegien für Teilnehmer der so genannten militärischen Spezialoperation und ihre Familien – und zugleich die Beseitigung sämtlicher Hürden für den Abschluss eines Vertrags mit der Armee. Heute sind weder Bildung noch militärische Erfahrung noch Straffreiheit erforderlich. Praktisch jedes lebende Wesen ab 18 Jahren kann in Russland zum Militär gehen. Das Parlament: Segnet die Duma bereits getroffene Entscheidungen nur noch ab? Schulmann: Ja, das ist ein Merkmal autoritärer politischer Systeme. In jedem Entscheidungsprozess gibt es sogenannte Bottlenecks oder Veto Points – also Stellen, an denen Zustimmung notwendig ist. In Demokratien sind diese Stellen über die gesamte Entscheidungskette verteilt und öffentlich sichtbar: parlamentarische Debatten, öffentliche Anhörungen, Diskussionen in den Medien. Die Gesellschaft sieht, dass eine Entscheidung diskutiert, verändert oder gestoppt werden kann. In Autokratien sind diese Veto-Points maximal intransparent und treten möglichst früh im Prozess auf. Die parlamentarische Phase ist dagegen öffentlich. Wenn ein Gesetzentwurf es bis ins Parlament geschafft hat, wird er mit Sicherheit verabschiedet. Die Duma wird daher auch als „Gummistempel“ bezeichnet. Auf diese Weise vermeiden Autokratien politische Verantwortung und erzeugen den Eindruck von Einigkeit. Der eigentliche Machtkampf findet hinter verschlossenen Türen statt. Das Parlament: Bei der Verabschiedung des Haushalts für 2025 nahm die Duma in einer der Lesungen ein Dokument ohne eine einzige Änderung an. Sie haben das als beispiellos in der Geschichte des russischen Parlamentarismus bezeichnet. Schulmann: Die Regierung hat den Haushalt Ende 2025 noch einmal neu geschrieben, was an sich schon unerhört ist: Am Ende des Haushaltsjahres legte die Regierung faktisch eine neue Version des Haushaltsentwurfs vor. Doch das Parlament hat selbst in der zweiten Lesung nicht einmal versucht, eine einzige Änderung einzubringen. Das war in doppelter Hinsicht ein noch nie dagewesenes Ereignis. Das Parlament: Wenn die Staatsduma ein rein dekoratives Parlament ist, warum braucht Putin sie überhaupt? Schulmann: Autokratien bewahren die Fassade demokratischer Institutionen sehr sorgfältig. Erstens zur Demonstration von Normalität – sowohl nach außen als auch nach innen: „Bei uns ist alles wie bei normalen Menschen.“ Zweitens ist das Parlament ein Instrument zur Balance von Interessen innerhalb der herrschenden Bürokratie: Dem einen gibt man ein Mandat, dem anderen nimmt man es weg. Parlamentssitze sind eine Form der Belohnung für Loyalität. Drittens sind Wahlen ein Loyalitätstest. Die Bürokratie muss Wahlkampagnen organisieren und damit ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis stellen. Und die Wähler müssen an diesen Loyalitätsschauspielen teilnehmen. Und noch etwas: Wenn restriktive Gesetze verabschiedet werden, heißt es: „Die Staatsduma hat verboten.“ Wenn hingegen etwa der Mindestlohn erhöht wird, dann ist es immer der Präsident. Dabei steht unter allen Gesetzen seine Unterschrift. Die Abgeordneten fungieren als Clowns, über die man schimpfen darf. Damit der Wähler nicht auf die Idee kommt, darüber nachzudenken, wer diese ganze Maschine eigentlich wirklich antreibt. Das Parlament: 2026 finden in Russland Parlamentswahlen statt. Was erwarten Sie davon? Schulmann: Es wird zunehmend schwierig, Kandidaten für ein Abgeordnetenmandat zu finden. Früher kandidierten für regionale Parlamente und die Staatsduma vor allem Beamte und Unternehmer: Ein Mandat galt als prestigeträchtig, bot Immunität und Karrierechancen. Das Parlament: Und heute? Schulmann: Gilt ein Mandat als potenzielles Risiko. Die Teilnahme am Wahlkampf bringt zahlreiche Einschränkungen mit sich, gewählte Abgeordnete geraten unter Sanktionen, Vermögenswerte im Ausland sind faktisch nicht zugänglich. Zugleich steht die regionale Nomenklatura unter wachsendem Druck der Putin-Administration und muss strafrechtliche Verfolgung fürchten. Das Mandat schützt nicht mehr, sondern ist mit zusätzlichen Risiken behaftet – von außen wie von innen. Das Parlament ist so zur Endstation politischer Karrieren geworden. Die neunte oder zehnte Legislaturperiode der Staatsduma wird Zeugin des Verfalls des aktuellen politischen Modells und des schrittweisen Abgangs der heutigen Führung sein. Das Parlament: Wie wird sich das Parlament in diesem Fall verhalten? Schulmann: Darauf habe ich keine Antwort. Doch in Phasen, in denen personalistische Regime zu zerfallen beginnen, können kollektive Organe wie die Staatsduma plötzlich Subjektivität erlangen. In der Politikwissenschaft spricht man von der Aktivierung schlafender Institutionen. Das geschieht nicht zwingend, aber diese Option existiert. Die Kehrseite der Effizienz personalistischer Modelle ist ihre Fragilität. Sie sind effizient, weil sie auf der Grundlage persönlicher Absprachen funktionieren. Doch diese Absprachen überleben ihre Träger nicht. Kollektive Körperschaften sind stabiler. Sie können lange in Paralyse verharren – und dann alle überraschen. Das Parlament: Was hindert die Staatsduma daran, schon heute „aufzuwachen“? Schulmann: Die Abgeordneten geben ihre Befugnisse freiwillig aus der Hand und stimmen, trotz weiterhin weitreichender Befugnisse, wie man es von ihnen verlangt – im Tausch für die Zugehörigkeit zum System. Diese Zugehörigkeit ist ihr ganzes Leben, bisher galt für sie: Sie sind Nomenklatura, wer dazugehört, dessen Existenz ist abgesichert. Auch wenn das heute, wie schon erwähnt, nicht mehr der Realität entspricht und die Abgeordneten hohen Risiken ausgesetzt sind: Sie haben nichts außer dieser Zugehörigkeit, und sie ist ihnen teurer als das Leben selbst. Sie sind keine Abgeordneten, sondern Ernannte. Zur Person: Ekaterina Schulmann zählt zu den profiliertesten Politikwissenschaftlerinnen Russlands und forscht zu Parlamentarismus und Entscheidungsstrukturen autoritärer Regime. Sie lehrte an führenden russischen Hochschulen und war Mitglied im Menschenrechtsrat des Präsidenten. Seit ihrer Einstufung als „ausländische Agentin“ lebt sie im Exil in Deutschland. Hier unterrichtet sie am Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin und ist Nonresident Scholar am Carnegie Russia Eurasia Center. 2025 wurde sie vom Regime in Moskau auf eine staatliche Liste von „Terroristen und Extremisten“ gesetzt. Das Interview führte Daria Boll-Palievskaya, die gebürtige Moskauerin ist freie Journalistin und Autorin; sie lebt in Deutschland.
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BaFin warnt vor Plattformreihe
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „[…] Ihr Geld in die Welt der Kryptowährungen investieren mit [...]“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Websites haben eine identische Textgestaltung und nutzen denselben Aufbau.
Kategorien: Finanzen
Abgesetzt: Rücknahme von „Asylmigranten“ durch EU-Mitgliedstaaten
Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Rücknahme von Asylmigranten durchsetzen – Vertragsverletzungsverfahren gegen vertragsbrüchige EU-Mitgliedstaaten einleiten“ wurde von der Tagesordnung am Donnerstag, 18. Dezember 2025, abgesetzt. Nach einstündiger Debatte sollte der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/16.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Paragonix Edge: BaFin warnt vor der Website paragonixedge(.)app
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website paragonixedge(.)app. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Kategorien: Finanzen
Krankenversicherung: Wahrscheinlichkeitstafeln 2024 veröffentlicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat neue Wahrscheinlichkeitstafeln gemäß § 159 Versicherungsaufsichtsgesetz veröffentlicht.
Kategorien: Finanzen
Kontroverse Debatte zur geplanten Befugniserweiterung der Bundespolizei
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstagvormittag, 18. Dezember 2025, über die von der Bundesregierung geplante "Modernisierung des Bundespolizeigesetzes" zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei beraten. Während die AfD-Fraktion dabei den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3051) in Teilen begrüßte, kritisierten Rednerinnen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken die Vorlage als unzureichend beziehungsweise zu weitgehend. Vertreter der Koalition warben dagegen mit Nachdruck für die angestrebten Neuregelungen. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Antrag der Linken zur Reduzierung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3306) zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. Minister: Herausforderungen haben sich massiv gewandelt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies darauf, dass das geltende Bundespolizeigesetz größtenteils aus dem Jahr 1994 stamme und sich die Herausforderungen in den vergangenen Jahrzehnten "massiv gewandelt" hätten. 1994 habe es noch keine Cyberattacken und keine Drohnengefahr gegeben, weshalb die Reform des Gesetzes dringend notwendig sei. Dabei gehe es auch um die 55.000 Bundespolizisten, "die schlichtweg unser Vertrauen" verdienten. Mit der Novelle werde die Bundespolizei "mit den notwendigen Befugnissen und den notwendigen Mitteln" gestärkt, fügte der Ressortchef hinzu. So schaffe man "umfassende Sicherheitszonen am Bahnhof", sorge für die Durchsetzung von Messer- und Waffenverbotszonen, die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen und den Einsatz hochauflösender Videokameras an Bahnhöfen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes sei zudem die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), nachdem jahrelang über die Einführung der Quellen-TKÜ gesprochen worden sei. AfD: Gesetz enthält positive Neuerungen Markus Matzerath (AfD) sagte, seine Fraktion halte eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich für sinnvoll und setze sich für zeitgemäße Befugnisse für die Grenzschutzpolizei ein. Der Gesetzentwurf enthalte etwa mit neuen Befugnissen bei der Abwehr von Drohnen auch positive Neuerungen. Richtig und wichtig sei auch, dass die Bundespolizei künftig laut Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können soll, doch seien die Voraussetzungen dafür viel zu streng. Daneben seien einige Regelungen nicht nachvollziehbar. So könne es nicht richtig sein, dass die Abfrage von Verkehrsdaten nicht grundsätzlich zur Verhinderung strafbarer Schleusungen zulässig sein soll, sondern nur bei "lebensgefährdenden Schleusungen". SPD: Angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse Sonja Eichwede (SPD) betonte, dass die Koalition mit dem Gesetzentwurf auf grundlegende Veränderungen der sicherheitspolitischen Herausforderungen reagiere. Die Bundespolizei brauche "angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse" etwa zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel. Mit der "überfälligen" Novellierung des Gesetzes werde die Bundespolizei effektiver aufgestellt. Dazu gehöre auch, Möglichkeiten zu eröffnen, auf moderne Kommunikationsformen und technische Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Auch würden die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr ausgeweitet. Grüne kritisieren "alte Unions-Rezepte" Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, die Regierungsvorlage sei "zu wenig" und enttäuschend. Statt neue Ideen zu präsentieren, würden "alte Unions-Rezepte neu aufgekocht". Besonders ärgerlich sei, dass "bürgerrechtliche Errungenschaften aus früheren Gesetzentwürfen einfach komplett gestrichen" worden seien. Ein Beispiel dafür seien die sogenannten Kontrollquittungen nach einer Polizeikontrolle, die Diskriminierungen vorgebeugt hätten. Auch sollten Body-Cams immer eingeschaltet werden, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird. Dabei könnten Body-Cams auch die Polizei schützen. Ferner würde eine Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei das Vertrauen der Bürger stärken. Linke: Gesetz ist Schritt in Richtung Autoritarismus Clara Bünger (Die Linke) wertete den Gesetzentwurf als "Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat", der zu einem "massiven Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte" führe. Das habe mit Sicherheit und Modernisierung nichts zu tun. Künftig solle die Bundespolizei nahezu beliebig entscheiden dürfen, wen sie kontrolliere – "ohne konkreten Verdacht, ohne objektive Kriterien", kritisierte Bünger. Auch solle die Bundespolizei dem Gesetzentwurf zufolge selbst Abschiebehaftverfahren einleiten können. Statt einen "massiven Ausbau von Befugnissen" brauche es mehr Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns erforderlich. CDU/CSU: Instrument gegen übles Schleuser-Geschäft Josef Oster (CDU/CSU) entgegnete, es sei Ausdruck eines "grundlegenden Wandels in der deutschen Innenpolitik", dass in dem Gesetzentwurf nicht mehr eine "Kennzeichnungspflicht für alle" oder die Verpflichtung zum Ausstellen von Kontrollquittungen stehe: "Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht", sagte Oster. Mit der Einführung der Quellen-TKÜ, verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffenverbotszonen, verstärkter Videoüberwachung, schnellerem Handeln bei Abschiebehaft und von Befugnissen zur Drohnenabwehr beinhalte der Gesetzentwurf "wichtige Verbesserungen für unsere Polizei". So setzte man mit der Quellen-TKÜ dem "üblen Geschäft der Schleuser" ein zeitgemäßes Instrument entgegen und mache die Grenzen sicherer. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger" für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen. Antrag der Linken Die Linke plädiert in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“. Ferner setzt sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählt sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/18.12.2025)
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