Aktuelle Nachrichten

EuGH zur Haftungsbegrenzung von Airlines: Ein Hund zählt als Gepäckstück

LTO Nachrichten - Do, 16.10.2025 - 12:05

Albtraum für Frauchen: Eine Hündin geht beim Verladen ins Flugzeug verloren, die Halterin klagt auf 5.000 Euro Schadensersatz. Tiere im Frachtraum sind aber Reisegepäck, so der EuGH. Die Haftung der Airline ist damit im Regelfall gedeckelt.

Linklaters secures highest number of UK-wide Band 1 rankings in Chambers UK 2026

Linklaters Latest News - Do, 16.10.2025 - 12:01

Linklaters has achieved top rankings in the Chambers UK Legal Guide 2026 with the highest number of UK-wide Band 1 department and individual recognitions.

Chambers UK ranks the legal market's best law firms and lawyers based on independent market research, interviewing both lawyers and their clients.

In the latest edition, Linklaters had a record year with 59 practice rankings, including 25 Band 1 rankings, and 198 lawyer recognitions.

This follows Linklaters’ strong performance in Legal 500 UK, where it also secured 59 practice rankings and 168 individual lawyer listings.

Client testimonials highlighted Linklaters’ “exceptional client service”, “deep bench strength”, “outstanding commercial insight”, and the firm’s “depth and quality of expertise”, particularly in dealing with “complex matters”.

Chambers UK: Band 1 rankings

  • Capital Markets: Debt
  • Capital Markets: Derivatives
  • Capital Markets: Equity
  • Capital Markets: Securitisation
  • Capital Markets: Structured Products
  • Competition Law
  • Competition Law: Litigation
  • Corporate/M&A: £800 million and above
  • Corporate Finance: Borrowers: Big Ticket
  • Corporate Finance: Lenders: Big Ticket
  • Data Protection & Information Law
  • Employee Share Schemes & Incentives
  • Energy & Natural Resources: Mining: International
  • Energy & Natural Resources: Oil & Gas
  • Energy & Natural Resources: Power, Renewables & Alternative Energy
  • Environment & Climate Change
  • Financial Services: Contentious Regulatory (Corporates)
  • Financial Services: Non-contentious Regulatory
  • Investment Funds: Real Estate
  • Pensions
  • Private Equity: Buyouts: £500 million and above
  • Projects: Mainly Domestic
  • Projects: Mainly International
  • Real Estate Finance
  • Restructuring/Insolvency

Legal 500: Band 1 rankings

  • Acquisition finance
  • Bank lending: investment grade debt and syndicated loans
  • Banking litigation: investment and retail
  • Corporate restructuring & insolvency
  • Data protection, privacy and cybersecurity
  • Debt capital markets
  • Derivatives and structured products
  • Emerging markets
  • Employee share schemes
  • Employers
  • Environment
  • Equity capital markets: mid-large cap
  • ESG
  • EU and competition
  • Financial services: contentious
  • Financial services: non-contentious/regulatory
  • Fintech: corporate and commercial
  • Fintech: regulatory
  • Infrastructure: M&A and acquisition financing
  • Infrastructure: Project finance and development
  • IT and telecoms
  • Life sciences and healthcare
  • M&A: Upper Mid-Market and Premium Deals, £750m+
  • Mining and minerals
  • Oil and gas
  • Pensions (non-contentious)
  • Pensions: dispute resolution
  • Power (including electricity and nuclear)
  • Real estate funds
  • Renewables
  • Securitisation
  • Water

Linklaters secures highest number of UK-wide Band 1 rankings in Chambers UK 2026

Linklaters Publications - Do, 16.10.2025 - 12:01

Linklaters has achieved top rankings in the Chambers UK Legal Guide 2026 with the highest number of UK-wide Band 1 department and individual recognitions.

Chambers UK ranks the legal market's best law firms and lawyers based on independent market research, interviewing both lawyers and their clients.

In the latest edition, Linklaters had a record year with 59 practice rankings, including 25 Band 1 rankings, and 198 lawyer recognitions.

This follows Linklaters’ strong performance in Legal 500 UK, where it also secured 59 practice rankings and 168 individual lawyer listings.

Client testimonials highlighted Linklaters’ “exceptional client service”, “deep bench strength”, “outstanding commercial insight”, and the firm’s “depth and quality of expertise”, particularly in dealing with “complex matters”.

Chambers UK: Band 1 rankings

  • Capital Markets: Debt
  • Capital Markets: Derivatives
  • Capital Markets: Equity
  • Capital Markets: Securitisation
  • Capital Markets: Structured Products
  • Competition Law
  • Competition Law: Litigation
  • Corporate/M&A: £800 million and above
  • Corporate Finance: Borrowers: Big Ticket
  • Corporate Finance: Lenders: Big Ticket
  • Data Protection & Information Law
  • Employee Share Schemes & Incentives
  • Energy & Natural Resources: Mining: International
  • Energy & Natural Resources: Oil & Gas
  • Energy & Natural Resources: Power, Renewables & Alternative Energy
  • Environment & Climate Change
  • Financial Services: Contentious Regulatory (Corporates)
  • Financial Services: Non-contentious Regulatory
  • Investment Funds: Real Estate
  • Pensions
  • Private Equity: Buyouts: £500 million and above
  • Projects: Mainly Domestic
  • Projects: Mainly International
  • Real Estate Finance
  • Restructuring/Insolvency

Legal 500: Band 1 rankings

  • Acquisition finance
  • Bank lending: investment grade debt and syndicated loans
  • Banking litigation: investment and retail
  • Corporate restructuring & insolvency
  • Data protection, privacy and cybersecurity
  • Debt capital markets
  • Derivatives and structured products
  • Emerging markets
  • Employee share schemes
  • Employers
  • Environment
  • Equity capital markets: mid-large cap
  • ESG
  • EU and competition
  • Financial services: contentious
  • Financial services: non-contentious/regulatory
  • Fintech: corporate and commercial
  • Fintech: regulatory
  • Infrastructure: M&A and acquisition financing
  • Infrastructure: Project finance and development
  • IT and telecoms
  • Life sciences and healthcare
  • M&A: Upper Mid-Market and Premium Deals, £750m+
  • Mining and minerals
  • Oil and gas
  • Pensions (non-contentious)
  • Pensions: dispute resolution
  • Power (including electricity and nuclear)
  • Real estate funds
  • Renewables
  • Securitisation
  • Water

BayWa Aktiengesellschaft: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Do, 16.10.2025 - 12:00
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernlagebericht der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 fehlerhaft ist.
Kategorien: Finanzen

BayWa Aktiengesellschaft: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernlagebericht der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 fehlerhaft ist.
Kategorien: Finanzen

Rom stoppt Auslieferung von Nord-Stream-Verdächtigem

beck-aktuell - Do, 16.10.2025 - 11:36

Die Bundesanwaltschaft hält einen 49 Jahre alten Ukrainer für den Drahtzieher der Anschläge auf die Gas-Pipelines Nord Stream 1 und 2. Er soll deshalb in Deutschland vor Gericht. Italien bremst jedoch.



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Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der Betriebsrenten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 11:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) und zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ministerin: Wir brauchen keine Angstmache In der Debatte nahmen mehrere Abgeordnete, aber auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), direkt Bezug auf die aktuelle Diskussion, die die Junge Gruppe der Unionsfraktion angestoßen hatte. Bas kritisierte die Diskussion der vergangenen Tage scharf: Begriffe wie „Renten-Bombe“ oder „Renten-Schock“ seien nichts weiter als Alarmismus und Angstmache. „Ganz ehrlich, wir brauchen statt Stimmungsmache mehr Sachlichkeit in der Debatte!“ Dieser Gesetzentwurf trage die Handschrift und auch die Unterschrift aller Koalitionspartner und spiele mitnichten die Generationen gegeneinander aus, so Bas weiter. Denn: „Alle Generationen werden von der Haltelinie profitieren, auch die jüngeren. Wer heute einzahlt, erwirbt eine höhere Rentenanwartschaft als ohne die Haltelinie.“ AfD: Verschwendungssucht ist die Ursache der Schieflage Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf der Bundesregierung dennoch vor, das Rentenniveau einfrieren zu wollen, „bis den Bürgern die Kosten dafür um die Ohren fliegen“. Das Paket stelle eine dauerhafte zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt dar, insofern verstehe sie die Kritik der jungen Abgeordneten aus der Unionsfraktion. „Es ist nicht der demografische Wandel allein, sondern die Verschwendungssucht vergangener Regierungen, die sich an den Sozialkassen bedient haben“, die für die Schieflage bei der Rente verantwortlich sei, sagte Schielke-Ziesing. CDU/CSU: Wir sollten Reformen im Konsens anstreben Für die Unionsfraktion betonte Stefan Nacke: „Unterschiedliche Perspektiven dürfen uns nicht spalten“, die großen Rentenreformen seien stets vom Konsens der großen Volksparteien getragen gewesen. Er sagte mit Blick auf die gesellschaftliche Sprengkraft, die das Rententhema in Frankreich regelmäßig entwickelt: „Ich will, dass wir in Deutschland besonnen handeln.“ Er verstehe die Sorgen der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion; über das Jahr 2031 hinausgehende Entscheidungen sollten aber mit Blick auf die Arbeit der Rentenkommission jetzt nicht vorweggenommen werden, so Nacke. Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe, schlug in der Debatte versöhnliche Töne an, bekräftigte jedoch seine Ansicht, dass allein eine Haltelinie die Probleme nicht lösen werde. „Der Handlungsdruck gilt vor allem für die Jahre nach 2031. Hier brauchen wir ein Gesamtkonzept für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge.“ Grüne: Gerechtigkeitsfrage interessiert Kritiker nicht Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die große Gerechtigkeitsfrage: „Wer in dieser Gesellschaft hat viel und wer hat wenig?“ Diese Frage aber interessiere die Junge Gruppe der Unionsfraktion gar nicht, wenn sie gegen die Haltelinie polemisiere. Ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu vermeiden, sei absolut richtig, wie auch Anreize für Mehrarbeit zu setzen, so Audretsch. „Aber dann machen Sie es doch richtig und sorgen dafür, dass die Menschen überhaupt bis 67 gut arbeiten können!“ Linke: Wir brauchen eine Rentenrevolution „Noch ist die Rente nicht verloren!“, betonte Heidi Reichinnek (Die Linke). Nicht das Rentensystem sei das Problem, sondern die darin angelegten Ungerechtigkeiten. „Da müssen wir ran, wir brauchen eine echte Rentenrevolution.“ Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen gehöre ebenso dazu wie eine solidarische Mindestrente und eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenzen, „damit sich niemand aus dem Solidarsystem herausschleichen kann“. SPD: Die Rente ist kein Geschenk Bernd Rützel (SPD) sagte, natürlich stecke die Regierung jetzt viel Geld in das Vorhaben, es gehe ja auch um sehr viele Menschen. Im Übrigen sei die Rente „kein Geschenk. Sie ist eine Versicherungsleistung“. Die Haltelinie kann seiner Ansicht nach „für alle Ewigkeit“ festgeschrieben werden. „Sie hilft allen, sie ist Rentenpolitik für die Zukunft und bedeutet Stabilität statt Kürzungen.“ Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf (21/1929): „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“ Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder - unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Verlängerung der "Haltelinie" bis 2031 Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden. Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein. Erster Teil eines Gesamtpakets zur Rentenreform Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“ Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes sind der erste Teil eines Gesamtpaketes einer Rentenreform, zu der unter anderem auch die Einführung der sogenannten Aktivrente und der Frühstartrente gehören. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (21/1859) schreibt die Regierung: "Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden.“ Dies gelte vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Insbesondere eröffne der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“. Stellungnahme des Normenkontrollrates Allerdings schreibt der Normenkontrollrat (NKE) in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der NKR empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. „Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden unverzüglich nachgereicht“, heißt es dazu. (che/bal/16.10.2025)

Luana Energieversorgung Deutschland GmbH: Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen aufgrund Projekt- und Zahlungsverzug durch Vertragspartner der Emittentin  

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Do, 16.10.2025 - 11:20
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Kategorien: Finanzen

Luana Energieversorgung Deutschland GmbH: Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen aufgrund Projekt- und Zahlungsverzug durch Vertragspartner der Emittentin  

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Kategorien: Finanzen

“<em>The Lila Lisbon</em>”: Court of Appeal recognises loss of bargain damages under clause 14 of the Norwegian Saleform 2012

Norton Rose Fulbright - Do, 16.10.2025 - 11:16
Where Sellers have failed to use reasonable diligence to deliver a vessel by the prescribed cancelling date, are the Buyers entitled (absent repudiation) to loss-of-bargain damages upon cancellation of the agreement (on the NORWEGIAN SALEFORM 2012)? Yes, said the Court of Appeal in Orion Shipping and Trading LLC v Great Asia Maritime Ltd [2025] EWCA Civ 1210.

Steinmeier zweifelt am Losverfahren für Wehrdienst

beck-aktuell - Do, 16.10.2025 - 11:15

Nun äußert sich auch der Bundespräsident zum Streit über die Wehrpflicht. Das von den Koalitionären ins Spiel gebrachte Losverfahren sieht er skeptisch, er hat aber eine andere Idee.



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Norton Rose Fulbright advises ABC Company on its acquisition of a stake in TWY

Norton Rose Fulbright - Do, 16.10.2025 - 11:10
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised consulting firm and permanent capital vehicle ABC Company S.p.A. – Società Benefit (ABC Company) on its acquisition of a stake in TWY S.r.l. (TWY).

Gericht stoppt Stellenabbau der Trump-Regierung im "Shutdown"

beck-aktuell - Do, 16.10.2025 - 11:03

Eine Bundesrichterin wirft der Trump-Regierung vor, im Haushaltsstreit die Regeln des Rechtsstaats zu umgehen - und blockiert deren Vorstoß zu dauerhaften Personalkürzungen bei Bundesbehörden.



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