Aktuelle Nachrichten

Anträge zur Situation von Studierenden erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 17.10.2025 - 10:55
Die Situation von Studierenden stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 17. Oktober 2025. Grundlage der halbstündigen Aussprache waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sowohl der Antrag „Infrastrukturen für Innovationen – Klimagerecht, barrierefrei und digital auf dem Campus“ (21/2047) als auch der Antrag mit dem Titel „Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt“ (21/2234) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Erster Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, eine „Innovationsinitiative Zukunfts-Campus" über 10 Jahre auf Grundlage eines Bund-Länder-Pakts nach Artikel 91b des Grundgesetzes zu schaffen. Finanziert werden soll die Innovationsinitiative dem Antrag (21/2047) zufolge zu 50 Prozent aus dem Sondervermögen Infrastruktur und zu 50 Prozent Finanzierung durch die Länder. Die Grünen fordern die Verankerung von Klimaneutralität bis spätestens 2040 „als verbindliches Ziel für alle Hochschulen, die im Rahmen dieser Initiative gefördert werden“, sowie die Bereitstellung der Mittel für die energetische Sanierung der Hochschulgebäude, die 25 Jahre oder älter sind. Zusätzliche Investitionen verlangt Verlangt werden zudem zusätzliche Investitionen in den Bau, die umfassende Modernisierung und nachhaltige Instandhaltung der Hochschulinfrastruktur zur Sicherstellung zukunftsfähiger, barrierefreier und klimagerechter Lern-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen. Zusätzliche Investitionen sollen auch in in studentische Infrastrukturen wie Wohnheime, Mensen, Lern- und Begegnungsorte als zentrale Bestandteile eines zukunftsfähigen Campuslebens gehen. Des Weiteren plädieren die Abgeordneten für die Einrichtung einer Digitalpauschale pro Studierendem, mit der die digitale Transformation der Hochschullandschaft voran gerieben, eine souveräne digitale Infrastruktur gesichert und moderne Lehr- und Forschungsformen ermöglicht wird. Außerdem solle eine dauerhafte, flächendeckende, sichere und leistungsstarke KI-Infrastruktur für alle deutschen Hochschulen aufgebaut und die Kooperation auf allen Ebenen sichergestellt werden. Zweiter Antrag der Grünen Um Studierende finanziell zu entlasten, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2234) eine umfassende und sofortige Bafög-Reform. Die neuen Regelungen sollen nach Vorstellung der Fraktion bereits ab dem Sommersemester 2026 greifen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angekündigt. Beginnend mit dem Wintersemester 2026/2027 soll diese in drei Schritten erfolgen. Laut der antragstellenden Fraktion beziehen derzeit lediglich 11,5 Prozent der Studierenden Bafög, obwohl rund 36 Prozent der Gesamtstudierenden armutsgefährdet seien. Eine Reform sei daher dringend geboten und müsse schnellstmöglich erfolgen. Die Grünen fordern, die Bafög-Grundbedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeld-Regelsatzes anzuheben. Dadurch würde sich die Förderung von aktuell 475 Euro auf 563 Euro erhöhen. Zudem müsse die Wohnkostenpauschale dynamisch an das regionale Mietniveau angepasst werden. (nki/hau/17.10.2025)

Bundestag verlängert Paketboten-Schutz-Gesetz

beck-aktuell - Fr, 17.10.2025 - 10:54

Das Ausliefern von Paketen ist ein harter und oft schlecht bezahlter Job. Ein Gesetz soll aber zumindest die soziale Absicherung der Betroffenen sicherstellen.



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Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Justizministerin Hubig plant neue Rechtsform für Unternehmen

LTO Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 10:49

Eine neue Rechtsform soll Unternehmen helfen, nachhaltiger zu wirtschaften und Gewinne im Betrieb zu halten. Besonders für Mittelständler ohne Nachfolge soll sie eine neue Perspektive bieten.
 

AfD-Abgeordneter plant Moskau-Reise: "Das schärfste Schwert hat die Fraktion"

beck-aktuell - Fr, 17.10.2025 - 10:40

Die geplante Russland-Reise des AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier sorgt für Kritik und Sorge, dass er in Russland sensible Informationen ausplaudern könnte. Doch der freie Abgeordnete darf reisen, wohin er will, erklärt Henrike Schulte. Ganz folgenlos müsse die Reise aber nicht bleiben. 



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Prominenter Trump-Kritiker John Bolton angeklagt

beck-aktuell - Fr, 17.10.2025 - 10:28

Bolton arbeitete einst für US-Präsident Trump - heute zählt er zu den schärfsten Kritikern des Republikaners. Im Sommer durchsuchte das FBI Boltons Haus und sein Büro. Nun folgt eine Anklage.



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Jahresbericht der Ost-Beauftragten der Bundesregierung beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 17.10.2025 - 10:20
Der Bundestag hat am Freitag, 17. Oktober 2025, den Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2025 mit dem Titel „35 Jahre: Aufgewachsen in Einheit?“ (21/2200) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Bericht der Ost-Beauftragten Der Bericht der Ost-Beauftragten Elisabeth Kaiser (SPD) richtet den Blick auf die Generation der unter 35-Jährigen. Sie sei die erste Generation, die ausschließlich im vereinten Deutschland aufgewachsen ist, heißt es. Gefragt werde daher, welche Relevanz die Kategorien „Ost” und „West” heute noch haben. Zwar seien junge Deutsche seit dreieinhalb Jahrzehnten in ein und demselben Land aufgewachsen, „die Rahmenbedingungen dieses Aufwachsens unterscheiden sich dennoch bis heute in wichtigen Punkten“, schreibt die Ost-Beauftragte. „Der Osten” sei für junge Menschen, die dort aufgewachsen sind, mehr als nur eine Himmelsrichtung. „Er ist ein Raum, der Identitäten prägt und Biografien beeinflusst”, betont Kaiser. Unterschiede bei Vereins- und Ehrenamtsstrukturen Sie stellt verschiedene Projekte vor, mit denen sie den Zusammenhalt und gleichwertige Lebensbedingungen weiter fördern will. Dazu gehört unter anderem bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement zu stärken – denn dies gilt als Motor für gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Teilhabe. Während in Westdeutschland lange gewachsene Vereins- und Ehrenamtsstrukturen bestünden, seien in Ostdeutschland historisch bedingt weniger Strukturen vorhanden, heißt es. Doch der Osten holt laut Kaiser auf. Verschiedene Initiativen und Projekte unterstützten Engagement-Förderungen vor Ort und schafften neue Beteiligungsmöglichkeiten. Mehr Ostdeutsche in Führungspositionen Mit dem fortgeschriebenen Bundeskonzept „Ostdeutsche in Führungspositionen” wolle die Bundesregierung die Repräsentanz in Verwaltung und Behörden verbessern. Die aktuellen Ergebnisse zeigten, dass zwar der Anteil ostdeutscher Führungskräfte langsam ansteigt – „doch selbst 35 Jahre nach der Einheit sind sie auf den höchsten Leitungsebenen in den obersten Bundesbehörden weiterhin deutlich unterrepräsentiert“. Mit dem fortgeschriebenen Bundeskonzept „Ostdeutsche in Führungspositionen“ wolle die Bundesregierung die Repräsentanz in Verwaltung und Behörden nun verbessern. (hau/17.10.2025)

Höhere Strafen für pöbelnde Abgeordnete im Bundestag

beck-aktuell - Fr, 17.10.2025 - 10:17

Der Ton im Bundestag wird immer rauer. Die Zahl der Ordnungsrufe und Ordnungsgelder stieg zuletzt massiv an. Deshalb sollen Abgeordnete ihr Fehlverhalten stärker im Geldbeutel spüren.



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Justizministerin Hubig plant neue Rechtsform für Unternehmen

beck-aktuell - Fr, 17.10.2025 - 10:00

Eine neue Rechtsform soll Unternehmen helfen, nachhaltiger zu wirtschaften und Gewinne im Betrieb zu halten. Besonders für Mittelständler ohne Nachfolge soll die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen eine neue Perspektive bieten.



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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union besucht Dänemark

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 17.10.2025 - 09:46
Vom 19. bis zum 21. Oktober 2025 reist eine Delegation des EU-Auschusses des Deutschen Bundestages zu politischen Gesprächen nach Dänemark. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Schwerpunktthemen des dänischen EU-Ratsvorsitzes, der am 1. Juli 2025 begonnen hat. Neben den aktuellen Fragen der Europapolitik stehen weitere Themen auf dem Programm, darunter Einblicke in die dänische Migrations- und Asylpolitik, die Sicherheit und Zusammenarbeit im Ostseeraum sowie bilaterale Themen wie der Stand der Arbeiten bei der Fehmarnbeltquerung. An der Reise unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Johannes Schraps (SPD) nehmen die Abgeordneten Georg Günther, Tobias Winkler (beide CDU/CSU), Peter Boehringer (AfD), Markus Töns (SPD), Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Janina Böttger (Die Linke) teil.

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Röwekamp (CDU) hält Losverfahren bei der Wehrpflicht für gerecht

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 17.10.2025 - 09:31
Vorabmeldung zu einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 18. Oktober 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), hält ein Losverfahren für Musterung und Wehrdienst für ein gerechtes System, da nicht alle potenziell Wehrpflichtigen gezogen werden können. „Es gibt kein System, das am Ende eine vollständige Gleichbehandlung gewährleistet“, sagte Röwekamp im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. „Aber wir müssen aus einer großen Menge von prinzipiell wehrfähigen Menschen, jungen Männern in diesem Fall, eine geringere Anzahl auswählen.“ Die Bundeswehr brauche einen Aufwuchs, aber nicht um ganze Jahrgänge. „Ich würde mich freuen, wenn wir eine Akzeptanz in der Gesellschaft dafür finden, dass die Verteidigung von Frieden, Freiheit, Demokratie und auch unseres Wohlstandes nur dann gelingen wird, wenn sich mehr Menschen freiwillig für den Dienst in der Bundeswehr entscheiden“, sagte Röwekamp. „Wir können ja nicht an Russland und Putin die Botschaft richten, bitte greift uns nicht an, wir haben nicht genügend Soldaten.“ Langfristig trete er für ein gesellschaftliches Pflichtjahr für alle ein. „Wir haben ja nicht nur die Herausforderungen bei der Bundeswehr. Wir haben sie beim Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr, in den Pflegeheimen, in den Kindertagesstätten.“ Das Interview im Wortlaut: Frage: Herr Röwekamp, die Unionsfraktion hatte die erste Lesung des von Verteidigungsminister Boris Pistorius vorgelegte neue Wehrdienstgesetz zunächst um eine Woche verschoben und jetzt ist auch der ausgehandelte Kompromiss mit der SPD vorerst geplatzt. Was konkret stört die Union am Gesetzentwurf? Röwekamp: Wir sind der Auffassung, dass es insbesondere hinsichtlich der notwendigen Aufwuchsziele der Bundeswehr einer Konkretisierung bedarf. Wir haben der Nato Fähigkeiten zugesagt, die einen Aufwuchs auf 260.000 Zeit- und Berufssoldaten vorsehen. Das ist kein Wunschkonzert, sondern eine militärische Notwendigkeit. Wir wollen deshalb verbindlich vereinbaren, in welchen Jahresschritten wir diesen Aufwuchs sicherstellen. Frage: Wie sollen diese Jahresschritte konkret aussehen? Röwekamp: Das Ziel von 260.000 aktiven Soldaten und Soldatinnen soll spätestens bis 2035 erreicht werden. Das bedeutet, dass pro Jahr mindestens 5.000 bis 10.000 zusätzliche aktive Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr verpflichtet werden müssen. Die Frage ist, auf welchem Weg wir das erreichen können. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir es zunächst über eine Steigerung der Attraktivität des gegenwärtigen freiwilligen Wehrdienstes versuchen wollen. Aber wir müssen uns für den Fall vorbereiten, dass wir die ehrgeizigen Ziele nicht erreichen. Frage: Der Kompromiss mit der SPD sah vor, auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Musterung ganzer Geburtsjahrgänge ab Mitte 2027 zu verzichten und nur eine per Los bestimmte Gruppe junger Männer zu mustern. Warum? Röwekamp: Wir haben die Ausgangssituation, dass wir zwar einen Aufwuchs bei der Bundeswehr brauchen, aber eben nicht um ganze Jahrgänge. Und deshalb erfordert es die Wehrgerechtigkeit, dass man Kriterien für die entsprechende Personalauswahl bestimmt. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, sollten wir die Auswertung der ab kommenden Jahr für Männer verpflichtenden und Frauen freiwilligen Fragebögen abwarten. Das einzig zuverlässige und am Ende auch gerechteste Verfahren ist es, nicht alle zur Musterung zu verpflichten, sondern nur eine gewisse per Zufallsprinzip ermittelte Anzahl. Dies gilt auch für den Fall, dass wir nicht genügend Menschen von einem freiwilligen Wehrdienst überzeugen können und aus dieser Gruppe zum Wehrdienst verpflichten müssen. Wir haben uns zu der Frage, ob und inwieweit unseren verpflichtenden Elementen verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio eingeholt. Hinzu kommt, dass für die Durchführung der Musterung auch die Ressourcen zur Verfügung stehen müssen. Und für die Musterung eines ganzen Jahrganges ab 2027 sehen wir das für nicht gegeben. Frage: Der Verteidigungsminister hält dagegen, er benötige die Musterung der gesamten Jahrgänge, um sich ein Bild verschaffen zu können, wer in Deutschland überhaupt wehrdiensttauglich ist. Ist das kein überzeugendes Argument? Röwekamp: Wir erhalten ja durch die Selbstauskunft in den Fragebögen schon erste Informationen über die gesundheitlichen Zustände und die Bereitschaft für einen Wehrdienst. Deshalb glauben wir nicht, dass wir einen kompletten Jahrgang zur Musterung laden müssen. Aber das ist ein Detail, über das im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherlich nochmal gesprochen wird. Der Verteidigungsminister führt gute Argumente an. Es gibt aber auch gute Argumente – Wehrgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit –, die wir als Union anführen. Es ist ja der Sinn des Gesetzgebungsverfahrens, in dem es am 11. November auch noch eine öffentliche Anhörung geben wird, dass diese Argumente nochmal gewogen und am Ende ein Kompromiss gefunden wird. Frage: Glauben Sie, dass ein Losverfahren bei der Musterung und gegebenenfalls bei einem verpflichtenden Wehrdienst die nötige Akzeptanz in der Gesellschaft findet? Röwekamp: Ich würde mich freuen, wenn wir eine Akzeptanz in der Gesellschaft dafür finden, dass die Verteidigung von Frieden, Freiheit, Demokratie und auch unseres Wohlstandes nur dann gelingen wird, wenn sich mehr Menschen freiwillig für den Dienst in der Bundeswehr entscheiden. Das ist keine Lappalie, sondern das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Und ich würde mir wünschen, dass es uns gelänge, dies über eine gesamtgesellschaftliche Debatte zu erreichen. Wir können ja nicht an Russland und Putin die Botschaft richten, bitte greift uns nicht an, wir haben nicht genügend Soldaten. Wir müssen darauf vorbereitet sein für den Fall, dass wir nicht genug Freiwillige finden und deshalb auch zum Wehrdienst verpflichten müssen. Frage: Folgt man den Umfragen, dann sieht das auch eine Mehrheit der Deutschen so. Trotzdem werden es viele junge Männer als ungerecht empfinden, wenn sie per Zufallsprinzip gezogen werden sollten. Röwekamp: Es gibt kein System, das am Ende eine vollständige Gleichbehandlung gewährleistet. Aber wir müssen aus einer großen Menge von prinzipiell wehrfähigen Menschen, jungen Männern in diesem Fall, eine geringere Anzahl auswählen. Egal, welches Verfahren Sie nehmen, es wird am Ende immer jemanden geben, der sich ungerecht behandelt fühlt. Und deswegen glaube ich, dass das Zufallssystem noch das wehrgerechteste System ist. Alles andere ist immer an der Grenze zur Willkür und genau das wollen wir vermeiden. Am Ende können wir nur mit den Instrumenten handeln, die uns das Grundgesetz an die Hand gibt. Langfristig werden wir meiner Ansicht nach ohnehin über eine Veränderung auch dieser Voraussetzungen sprechen müssen. Ich persönlich bin für ein allgemeines verpflichtendes Dienstjahr. Das würde die endgültige Gerechtigkeit herstellen zwischen allen Menschen eines Jahrgangs und nicht nur den jungen Männern. Es wäre geschlechtergerecht, es wäre gerecht gegenüber Deutschen und Nicht-Deutschen. Und es wäre auch gerecht gegenüber den unterschiedlichen gesellschaftlichen Aufgaben, die wir haben. Wir haben ja nicht nur die Herausforderungen bei der Bundeswehr. Wir haben sie beim Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr, in den Pflegeheimen, in den Kindertagesstätten. Frage: Ein allgemeiner Pflichtdienst ist verfassungsrechtlich aktuell aber wohl nicht machbar. Röwekamp: Deshalb sage ich ja, dass wir über eine langfristige Lösung für eine Verfassungsänderung nachdenken müssen. Und deswegen bin ich sehr dafür, dass wir diese Debatte mit den jungen Menschen schon jetzt führen. Frage: Der Bundestag hat gerade mit den Stimmen der Koalition die beschleunigte Einbürgerung von Ausländern nach drei Jahren gekippt. Und jetzt wollen Sie diesen Menschen sagen, sie sollen für die Gesellschaft ein Pflichtjahr leisten? Röwekamp: Für eine Gesellschaft, in der sie sich entschlossen haben, zu leben. Und die ihnen, beispielsweise wenn sie vor Krieg oder Verfolgung geflohen sind, Schutz gewährt und sie an ihrem Wohlstand teilhaben lässt. Ja, ich will von jedem, der hier lebt, erwarten können, dass er einen Beitrag zu den Bedingungen unseres Zusammenlebens in Frieden und Freiheit leistet.

II ZR 109/24, Entscheidung vom 07.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
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II ZR 112/24, Entscheidung vom 07.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
Leitsatzentscheidung
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XIII ZB 6/22, Entscheidung vom 06.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
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X ZR 119/23, Entscheidung vom 16.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
Wiedergabegerät Leitsatzentscheidung
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4 StR 233/25, Entscheidung vom 10.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
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VI ZB 57/24, Entscheidung vom 29.07.2025

BGH Nachrichten - Fr, 17.10.2025 - 09:30
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Ausschuss für Tourismus in Lettland und Estland

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 17.10.2025 - 09:22
Eine Delegation des Ausschusses für Tourismus reist vom 20. bis 24. Oktober 2025 in die baltischen Staaten Lettland und Estland, um Informationen für eigene Ausschussberatungen, insbesondere öffentlichen Anhörungen, zu gewinnen. Besonderes Augenmerk liegt bei den Gesprächen in Riga und Tallinn auf der Digitalisierung der Tourismusbranche und der Anwendung der Künstlichen Intelligenz. Andere Schwerpunktthemen lauten „Naturnaher Tourismus“, „Barrierefreies Reisen“, „Lenkung der Besucherströme“ und „Saisonale Diversifizierung“. Auch werden aktuelle EU-Angelegenheiten wie die Fluggastrechte-Verordnung (Fachgespräch im Ausschuss am 4. Juni 2025) und die Novellierung der EU-Pauschalreise-Richtlinie (Ausschussberatungen in der 20. Wahlperiode und Fachgespräch am 8. Oktober 2025 im Ausschuss) erörtert. Der Ausschuss betrachtet Lettland und Estland als vorbildlich für Konzipierung und Umsetzung einer nachhaltigen nationalen Tourismusstrategie unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung, bei der er beide Länder an der Spitze des europäischen Fortschritts sieht. Die Abgeordneten führen in beiden Ländern Gespräche auf parlamentarischer und ministerieller Ebene und mit Wirtschaftsvereinigungen, touristischen Einrichtungen und den deutschen Botschaften, u.a. in Riga mit dem lettischen Wirtschaftsminister Viktors Valainis. Der Besuch des Ausschusses fällt in eine Zeit, in der Deutschland und die baltischen Staaten im Rahmen der EU und der NATO außen- und sicherheitspolitisch eng zusammenarbeiten. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Anja Karliczek (Ltg.) Michael Kießling und Dr. Cornell-Anette Babendererde (alle CDU/CSU), Sebastian Münzenmaier (AfD), Christoph Schmid (SPD), Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Katalin Gennburg (Die Linke).

Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 17.10.2025 - 09:00
Noch liegt kein Gesetzentwurf dazu vor, aber die Debatte am Freitag, 17. Oktober 2025, über den Antrag (21/334) der Linken zum Arbeitszeitgesetz dürfte einen Vorgeschmack auf die parlamentarischen Diskussionen über das Reformvorhaben der Bundesregierung an eben jenem Gesetz geliefert haben. Die Linke konnte sich am Ende mit ihrer Initiative nicht durchsetzen, der Bundestag lehnte sie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion ab. Bündnis 90/Die Grünen teilten zwar das Anliegen des Antrags, enthielten sich aber wegen einzelner inhaltlicher Bedenken. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/2206) vor. Antrag der Linken Die Linke hatte sich in ihrem Antrag auf die jüngste Debatte über das Arbeitszeitvolumen in Deutschland bezogen und darin die Ansicht zurückgewiesen, die Beschäftigten würden zu wenig arbeiten: „Das Arbeitszeitvolumen aller Erwerbstätigen ist mit über 61 Milliarden Stunden in Deutschland rekordverdächtig hoch. Die Beschäftigten leisten dabei über eine Milliarde Überstunden; davon mehr als 50 Prozent unbezahlt“, schreiben die Abgeordneten. Von der Bundesregierung hatten sie deshalb einen Gesetzentwurf verlangt, mit dem die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von derzeit 48 auf 40 Stunden, unter Beibehaltung einer im Durchschnitt täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von acht Stunden, gesenkt wird. Außerdem sollte eine „elektronische, tagesaktuelle, manipulationssichere Arbeitszeiterfassungspflicht“ eingeführt werden. Linke: Frontalangriff auf die arbeitenden Menschen Anne Zerr (Die Linke) bezeichnete in der Debatte die Pläne der Regierung als „frontalen Angriff auf die arbeitenden Menschen in diesem Land“. Beschäftigte wünschten sich doch keinen Freifahrtschein für Arbeitgeber, damit diese ihnen noch mehr Stunden aufrücken können. Das sei aber die Auffassung von Flexibilität in der Union, kritisierte Zerr. CDU/CSU: Ein Blick in den Rückspiegel Sandra Carstensen (CDU/CSU) bezeichnete den Antrag als „Blick in den Rückspiegel“. Wer heute noch glaube, die Bedürfnisse der Arbeitnehmer in ein starres Acht-Stunden-Korsett quetschen zu wollen, der habe die moderne Arbeitswelt nicht verstanden, sagte sie. Gleichzeitig beteuerte sie: „Niemand hier will den Arbeitsschutz aushebeln!“ AfD: Regierungspläne sind eine Luftnummer Peter Bohnhof (AfD) warf der Linken vor, den „kapitalistischen Teufel“ an die Wand zu malen und aus dem Arbeitszeitgesetz ein Blockade-Gesetz machen zu wollen. Gleichzeitig bezeichnete er die Regierungs-Pläne als „Luftnummer“, weil es schon heute genug Möglichkeiten gebe, vom Acht-Stunden-Tag abzuweichen. SPD: Es ist nicht unser Wunschprojekt Jan Dieren (SPD) wurde zunächst grundsätzlich, sprach von Lebenszeit und von den knappen zeitlichen Ressourcen eines Vollzeitjobs für die Familie. Unmöglich sei es, Menschen vorzuwerfen, dass sie sich nach einem Acht-Stunden-Tag sich um ihre Familie kümmern wollten, so Dieren. Er stellte klar, die Reform des Arbeitszeitgesetzes sei „kein Wunschprojekt“ seiner Partei sei. „Eine Reform, die zu Mehrarbeit führt, wird es mit uns nicht geben“, betonte er. Grüne: Arbeitsbelastung die Krankheitsfälle steigen Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte Bundeskanzler Merz mit seiner Forderung nach Mehrarbeit und fragte, „was ist die Folge?“ Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin habe festgestellt, dass mit der Arbeitsbelastung die Krankheitsfälle und die Zahl der Unfälle steigen. Dem Fachkräftemangel müsse mehr entgegengesetzt werden, zum Beispiel eine Initiative zur Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen, sagte die ehemalige Familienministerin. (che/17.10.2025)

Förderungen von IPCEI Wasserstoffprojekten

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 17.10.2025 - 08:29

Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2025 mit Hy2Move die vierte Welle der wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest – IPCEI) für Wasserstoff beihilferechtlich genehmigt. Unter dem Namen Hy2Move (Hydrogen Mobility) haben sieben EU-Mitgliedstaaten (Estland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Slowakei, Spanien und Deutschland) staatliche Fördermittel in Höhe von bis zu EUR 1,4 Mrd. für 11 Unternehmen gemeinsam bei der Europäischen Kommission notifiziert.

Das IPCEI Hy2Move zielt darauf ab, durch technologische Innovationen entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette den Einsatz von Wasserstofftechnologien im Mobilitäts- und Verkehrssektor voranzutreiben. Es ergänzt die drei ersten IPCEIs zur Wasserstoff-Wertschöpfungskette: am 15. Juli 2022 genehmigte die EU-Kommission das IPCEI Hy2Tech (Hydrogen Technology) mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Wasserstofftechnologien für Endnutzer. Am 21. September 2022 das IPCEI Hy2Use (Hydrogen Industry), das insbesondere Wasserstoffanwendungen in der Industrie betrifft. Am 15. Februar 2024 wurde das IPCEI Hy2Infra (Hydrogen Infrastructure) von der Kommission genehmigt, das auf Infrastrukturinvestitionen ausgerichtet ist, die nicht unter die ersten beiden IPCEIs fallen. 

Strategische Bedeutung der IPCEI Wasserstoffprojekte

Die gezielte Förderung strategischer Schlüsseltechnologien gewinnt auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung. Ein zentrales Instrument dieser Industriepolitik ist der sogenannte IPCEI-Rahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, private Vorhaben, die von besonderer Bedeutung für europäische Ziele sind, mit höheren staatlichen Zuschüssen zu unterstützen, als dies unter den allgemeinen europäischen Beihilferegeln möglich wäre. Über den Wasserstoffsektor hinaus profitieren auch Projekte in Bereichen wie Mikroelektronik, Batteriezellfertigung, Cloud-Infrastruktur und Gesundheitstechnologien von dieser Förderkulisse. 

Im Bereich Wasserstoff verfolgt die EU das Ziel, eine wettbewerbsfähige und innovative grüne Wasserstoffwirtschaft in Europa zu etablieren. Damit sollen sowohl die europäischen Klimaziele erreicht als auch die industrielle Souveränität Europas gestärkt werden. Die IPCEI-Förderprogramme ermöglichen die Umsetzung von Großprojekten, die unter rein marktwirtschaftlichen Bedingungen aufgrund technologischer und finanzieller Risiken, fehlender Nachfrage oder Finanzierungslücken nicht realisierbar wären. Sie sollen Marktversagen ausgleichen und private Investitionen mobilisieren.

Für Unternehmen bieten sich dadurch attraktive Fördermöglichkeiten. Allerdings agieren Unternehmen, die IPCEI-Förderungen erhalten, angesichts der mangelnden Rentabilität vieler Wasserstoffprojekte unter normalen Marktbedingungen in einem Umfeld, in dem staatliche Zuschüsse einen zentralen Bestandteil des Geschäftsmodells darstellen. Zugleich ist der Weg zur erfolgreichen Inanspruchnahme dieser Fördermittel mit erheblichen beihilfen- und zuwendungsrechtlichen Herausforderungen verbunden.

Komplexes Zusammenspiel von europäischer und nationaler Ebene

Bei der Bewilligung von IPCEI-Förderungen für Wasserstoffprojekte treffen zwei Rechtsebenen aufeinander. 

Beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission

Die staatlichen Zuschüsse der Mitgliedstaaten müssen von der Europäischen Kommission vor ihrer Gewährung beihilferechtlich genehmigt werden. Staatliche Beihilfen sind gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich untersagt, da sie den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren können. Die Förderung von IPCEI stellt jedoch eine wichtige Ausnahme dar, die in Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV verankert ist. Diese Bestimmung erlaubt es der Europäischen Kommission, Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehen. Kriterien für die beihilferechtliche Genehmigung eines IPCEI sind in der Mitteilung der Kommission über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse aus dem Jahr 2021 (C(2021)8481) festgeschrieben. Damit ein Vorhaben als IPCEI qualifiziert werden kann, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Nach den Vorgaben der Kommission muss ein Projekt:

  • von mehreren EU-Mitgliedstaaten getragen oder gemeinsam initiiert werden,
  • eine signifikante Eigenfinanzierung durch die beteiligten Unternehmen nachweisen,
  • einen wesentlichen technologischen Fortschritt über den aktuellen Stand der Technik hinaus erzielen,
  • Spill-over-Effekte für andere Unternehmen und Sektoren erzeugen sowie
  • einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten, etwa im Bereich des Green Deal.

Ein zentrales Element der beihilferechtlichen Prüfung ist der Nachweis der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Beihilfe zur Behebung eines Marktversagens. Dies bedeutet, dass das geförderte Projekt ohne die Beihilfe nicht oder nur in einem geringeren Umfang realisiert werden könnte. Die maximal zulässige Beihilfe wird anhand der „Finanzierungslücke“ (sog. Funding Gap) bestimmt. Diese entspricht der Differenz zwischen den positiven und negativen Cashflows über die gesamte Lebensdauer der Investition, abgezinst auf ihren aktuellen Wert. Unternehmen müssen im Rahmen ihres Förderantrags ein kontrafaktisches Szenario darlegen, das beschreibt, was ohne die Beihilfe geschehen würde. Das verlangt von Unternehmen hochgradig detaillierte Annahmen über die zukünftige Entwicklung des Wasserstoffmarkts. Darüber hinaus schreibt die EU-Kommission regelmäßig einen „Claw-back“-Mechanismus vor. Fallen die tatsächlichen Umsätze und Gewinne höher aus als in der Finanzierungslückenanalyse kalkuliert, wird ein Rückforderungsmechanismus aktiviert. Dieser Mechanismus soll eine Überkompensation beim Förderempfänger verhindern und sichert dem beihilfegewährenden Mitgliedstaat eine Erfolgsbeteiligung. 

Der nationale Förderbescheid 

Auf nationaler Ebene erfolgt die Gewährung der Fördermittel durch den Erlass eines Förderbescheids der Bundesregierung. Zuständige Förderbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). In die administrative Umsetzung der Förderprojekte hat das BMWE den Projektträger Jülich (Forschungszentrum Jülich GmbH) als Verwaltungshelfer eingeschaltet.

Der Förderbescheid ist weit mehr als nur die Zusage von Fördermitteln. Er ist ein bindender Verwaltungsakt und bildet die Rechtsgrundlage für die Förderung. Unternehmen haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es handelt sich um eine freiwillige staatliche Leistung. Über Förderanträge entscheidet die Bundesregierung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers werden erst im Förderbescheid verbindlich festgeschrieben. Besondere Bedeutung haben die sog. Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten). Diese werden regelmäßig zum integralen Bestandteil der Förderbescheide erklärt und müssen vom Förderempfänger beachtet werden.

Verstöße gegen die Vorgaben aus den Nebenbestimmungen des Förderbescheids können nach § 49 VwVfG den Widerruf des Förderbescheids und die Rückforderung der ausgezahlten Fördermittel einschließlich Zinsen rechtfertigen. Der Förderbescheid definiert den Zuwendungszweck und legt fest, welche Maßnahmen der Fördermittelempfänger bis wann umzusetzen hat. Jede Abweichung vom genehmigten Projektplan oder den vorgegebenen Rahmenbedingungen kann eine Zweckverfehlung bedeuten und die Rückforderung der Mittel rechtfertigen. IPCEI-Projekte sind aufgrund ihrer Größe und Komplexität mit umfangreichen Berichts- und Nachweispflichten verbunden. Sie dienen der Kontrolle der Mittelverwendung und des Projektfortschritts. Die IPCEI-Förderung wird in der Regel in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und setzt eine angemessene Eigenbeteiligung des Unternehmens an den zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens voraus. Die Entscheidung über die Anerkennung der Höhe der Finanzierungslücke und der förderfähigen Kosten wird von der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren getroffen.

Zuwendungsrechtliche Fallstricke: Was Unternehmen auf nationaler Ebene beachten müssen

Unternehmen, die den aufwendigen Notifizierung- und Antragsmarathon erfolgreich durchlaufen und schließlich einen nationalen Förderbescheid erhalten, können aufatmen – doch nur kurz. Denn mit dem positiven Bescheid beginnt erst die eigentliche Phase der rechtlich komplexen Umsetzung, in der zahlreiche Fallstricke lauern können. Das nationale Zuwendungsrecht entfaltet hier seine volle Wirkung und stellt hohe Anforderungen an die Zuwendungsempfänger. 

Große, langfristige Projekte wie IPCEI-Wasserstoffprojekte sind dynamisch. Änderungen in Zeitplan, Kosten, technischem Umfang oder Kooperationspartnern sind nahezu unvermeidlich. Aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen folgen in der Regel strenge Anzeigepflichten. Im Einzelfall ist vom Förderempfänger zu prüfen, ob über die Anzeigepflichten hinaus auch eine vorherige schriftliche Zustimmung des Zuwendungsgebers erforderlich ist. Dabei ist auch das komplexe Zusammenspiel mit der europäischen Ebene zu berücksichtigen. Von bindenden Vorgaben der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission darf die Bundesregierung nicht abweichen. Im Einzelfall kann also auch eine erneute Beteiligung der Europäischen Kommission erforderlich sein. 

Entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben stellen die nationalen Förderbescheide die Auszahlung der Fördermittel unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Wenn Förderempfänger die für ein IPCEI Vorhaben für ein bestimmtes Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel nicht in diesem Haushaltsjahr verwenden, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verschiebung der Haushaltsmittel in ein folgendes Haushaltsjahr. Eine aktuelle Analyse von Hydrogen Europe vom 25. April 2024 zeigt, dass bislang nur ein vergleichsweise geringer Teil der insgesamt 122 IPCEI Wasserstoffvorhaben – konkret 21 % – eine finale Investitionsentscheidung (Final Investment Decision, FID) erreicht hat. Projektverzögerungen und eine Notwendigkeit der Verschiebung von Haushaltsmitteln werden also künftig eine Reihe von IPCEI-Projekten betreffen. Die Verschiebung der Mittel liegt im Ermessen der Bundesregierung und steht ihrerseits unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. 

Ausblick

Unternehmen sollten geplante IPCEI-Initiativen aufmerksam verfolgen, denn eine Beteiligung kann sowohl strategisch als auch wirtschaftlich vorteilhaft sein. Dabei ist es wichtig, frühzeitig genügend Zeit und Ressourcen für die Antragstellung und Umsetzung einzuplanen. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, externe Unterstützung hinzuzuziehen, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Während der Umsetzung ist besondere Sorgfalt geboten, da Fehler zu Rückforderungen sowohl nach nationalen Vorgaben als auch nach denen des europäischen Beihilferechts führen können.

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