Aktuelle Nachrichten

Anonymer Auskunftsanspruch: Informationen ja, aber für wen, bitte?

beck-aktuell - 15.01.2026

Die Mitgliedstaaten dürfen verlangen, dass Bürgerinnen und Bürger, die Zugang zu Umweltinformationen wünschen, dafür ihre persönlichen Daten angeben, sagt der EuGH. Warum Deutschland deshalb aber sein IFG nachbessern sollte, erklärt Nicolas Harding.



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Auto gegen Angst: Agoraphobie kann Grund für Unpfändbarkeit sein

beck-aktuell - 15.01.2026

Das FG Münster hat die Pfändung eines Pkw gestoppt. Der Grund: Platzangst kann zur Unpfändbarkeit eines Kfz aus gesundheitlichen Gründen führen.



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Nachhaltiger Konsum: Recht auf Reparatur kommt

beck-aktuell - 15.01.2026

Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll es ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur geben – auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben.



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Anträge zur Deregulierung in der Landwirtschaft abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache vier Vorlagen der AfD-Fraktion zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung in der Landwirtschaft abgelehnt. Im Einzelnen ging es um die Anträge zur Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung (21/2548), zur bedarfsgerechten Düngung nach guter fachlicher Praxis (21/2547), zum Pflanzenschutz (21/2546) und zur Marktstellung der Landwirte (21/2549), die jeweils mit den Stimmen der übrigen Fraktionen zurückgewiesen wurden. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zugrunde (21/2824, 21/2826, 21/2827, 21/2825). Erster Antrag Die Fraktion der AfD forderte in ihrem ersten Antrag (21/2548) von der Bundesregierung die Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Konkret erwarten die Abgeordneten von der Regierung unter anderem ein umfassendes Moratorium für sämtliche neuen Bürokratiepflichten und Meldeauflagen in der Land- und Forstwirtschaft. Zudem forderten sie, die bestehenden und geplanten Auflagen und ordnungsrechtlichen Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf ihre Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen. Zweiter Antrag Nach Auffassung der Abgeordneten der AfD-Fraktion stellt die derzeitige Düngeverordnung für viele landwirtschaftliche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar. In ihrem Antrag (21/2547) mit dem Titel „Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen“ forderten die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen einer fachlichen, ökologischen und verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls abzuschaffen. Auch bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sollten auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung sollte nach dem Willen der AfD-Fraktion gestärkt und moderne Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung sollten anerkannt werden. Dritter Antrag Die AfD-Fraktion macht sich für einen „ideologiefreien und innovativen Pflanzenschutz“ stark. In ihrem dritten Antrag (21/2546) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz „nach guter fachlicher Praxis zu sorgen“, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu gewährleisten. Zudem sollte die Regierung das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend entbürokratisieren, sämtliche über das EU-Recht hinausgehenden nationalen Auflagen, Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abschaffen und das gesamte Verfahren an den EU-rechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) ausrichten. Zu den Forderungen der Fraktion gehörte auch, dass die Bundesregierung Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung treffen sollte, bei der Vorteile für Ertrag, Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier berücksichtigt und transparent bewertet werden. Vierter Antrag Die AfD-Fraktion will die Marktstellung der Landwirte stärken und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. In ihrem Antrag (21/2549) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, ein nationales Maßnahmenpaket zur Stärkung der Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Verarbeitungsunternehmen und Handelsketten vorzulegen. Dieses Paket beinhaltete erstens die Einführung verbindlicher gesetzlicher Standards gegen unfaire Handelspraktiken, unabhängig von EU-Vorgaben wie der sogenannten UTP-Richtlinie, zweitens ein konsequentes Vorgehen gegen ruinöse Preisdumping-Strategien im Lebensmitteleinzelhandel; drittens die rechtliche, steuerliche und bürokratische Entlastung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften, damit Landwirte ihre Vermarktung selbstbestimmt organisieren können – und viertens die Stärkung der eigenverantwortlichen Bündelung des Angebots durch Erzeugergemeinschaften und andere Zusammenschlüsse. (eis/mis/nki/15.01.2026)

EuGH zu Online-Glücksspiel: Geschäftsführer haften nach dem Recht des Wohnsitzes des Spielers

LTO Nachrichten - 15.01.2026

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Uni führt Bachelor of Laws ein: Langzeitstudentin darf rückwirkender Wechsel versagt werden

beck-aktuell - 15.01.2026

Wer bisher keinen Abschluss erworben hat – so die neue Prüfungsordnung der Uni Bremen – kann immerhin den frisch eingeführten juristischen Bachelorgrad erwerben. Wer aber schon den Schwerpunktbereich absolviert hat, schaut nun in die Röhre. Mit gutem Grund, meint das OVG Bremen.



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Wochenzeitung „Das Parlament“ - Sozialpolitikerin Klose (SPD): Das Bürgergeld war ein richtiges und wichtiges Gesetz

Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag 17. Januar 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Annika Klose, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion verteidigt im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ das vor drei Jahren in Kraft getretene Bürgergeld und kritisiert die Debatte über den Nutzen von härten Sanktionen in der Grundsicherung als realitätsfern. „Wir haben der Union von Anfang an gesagt, dass diese Zahlen absurd sind. Egal, mit welchen Sanktionsregimen man um die Ecke kommt – diese Einspareffekte waren und sind niemals realistisch. Dazu gibt das Grundgesetz auch viel zu enge Grenzen vor. Wir als SPD halten nichts davon, Menschen aufgrund von Spardruck zu sanktionieren“, sagte sie. Wenn die Wirtschaft weiter schwächele, könne man das beste Gesetz auf den Weg bringen, aber es werde nicht mehr Jobs geben. Die Arbeitsmarktpolitik allein könne nicht unsere ökonomischen Probleme lösen, so die Sozialpolitikerin. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung operiert an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit. Wir werden uns das im parlamentarischen Verfahren sehr genau anschauen, inwiefern die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden“, kündigte sie an. Sie verteidigte dennoch einige Regelungen des Gesetzentwurfes. Zum Beispiel werde es weiter einen Vorrang von Weiterbildung und Qualifizierung geben, aber der Vermittlung in Arbeit werde mehr Gewicht als bisher eingeräumt. „Wichtig ist, dass die Jobcenter eine Milliarde Euro mehr Mittel erhalten, denn sie können nur qualifizieren und fortbilden, wenn sie auch das nötige Geld dafür haben“, sagte Klose. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Klose, die nach zähem Ringen von der Koalition vereinbarte neue Grundsicherung soll gleich mehrere Ziele erreichen: mehr Beschäftigung statt Langzeitarbeitslosigkeit, weniger Missbrauch, sinkende Kosten für die Sozialkassen. Ist diese Erwartung an die Reform realistisch? Annika Klose: Das A und O, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen, ist, dass die Wirtschaft läuft, damit es mehr Arbeitsplätze gibt, in die die Menschen vermittelt werden können. Wenn die Wirtschaft weiter schwächelt, können wir das beste Gesetz auf den Weg bringen, aber es wird nicht mehr Jobs geben. Die Arbeitsmarktpolitik allein kann nicht unsere ökonomischen Probleme lösen. Wir hatten schon in der letzten Legislaturperiode mit dem Bürgergeld ein gutes Gesetz, und die Rhetorik, dass das jetzt abgeschafft gehört, weil das ein Fehler war, teile ich nicht. Das Parlament: Der Spareffekt durch die Reform wurde von der Union im Wahlkampf zunächst auf 30, dann auf 20, 10 und zuletzt auf allenfalls fünf Milliarden Euro beziffert. Womit rechnen Sie? Klose: Wir haben der Union von Anfang an gesagt, dass diese Zahlen absurd sind. Egal, mit welchen Sanktionsregimen man um die Ecke kommt – diese Einspareffekte waren und sind niemals realistisch. Dazu gibt das Grundgesetz auch viel zu enge Grenzen vor. Wir als SPD halten nichts davon, Menschen aufgrund von Spardruck zu sanktionieren. Ich glaube an ein Sparpotenzial von einem vielleicht zweistelligen, maximal dreistelligen Millionenbetrag. Aber das auch nur unter der Voraussetzung, dass die Konjunktur wieder anspringt, der Arbeitsmarkt aufnahmefähiger wird und wir die Mieten regulieren, denn ein wesentlicher Treiber in der Grundsicherung sind die immer weiter steigenden Mieten. Das Parlament: Kommen Sie mit den neuen Vorschriften denn allen Formen von Betrug und Missbrauch auf die Spur? Klose: Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ist der Datenaustausch zwischen den Behörden ein wichtiger Schritt. Ich finde auch gut, dass eine Arbeitgeberhaftung eingeführt wird. Arbeitgeber, die Schwarzarbeit anbieten, sollen zur Kasse gebeten werden, denn es gibt ja immer beide Seiten der Medaille: Diejenigen, die Schwarzarbeit anbieten, und diejenigen, die sie annehmen. Beides ist kein Kavaliersdelikt und schadet unserem Sozialstaat. Unsolidarisches Verhalten gegenüber der Gesellschaft muss durch stärkere Kontrollen aufgedeckt und geahndet werden. Das Parlament: Vor allem die SPD verspricht sich von dem Etikett „Bürgergeld“, jetzt „Grundsicherung“, die Überwindung des Hartz-IV-Traumas aus der Zeit der Agenda 2010. Davon ist bisher aber nicht viel zu spüren. Oder? Klose: Das Bürgergeld war ein richtiger Schritt und ein gutes Gesetz – nicht nur zur Traumabewältigung der SPD, weil die vormalige Rechtslage dem Arbeitsmarkt und der Situation in den Jobcentern nicht mehr gerecht wurde. Für Betroffene von Langzeitarbeitslosigkeit sind Coaching, aufsuchende Beratung und eine individuelle Förderung zentral. Dass wir das jetzt aufgrund der Erfahrung mit dem Bürgergeld noch einmal ausweiten, ist richtig, um den Menschen die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt und mehr Teilhabe zu ermöglichen. Außerdem erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, gesundheitliche Probleme von Langzeitarbeitslosen, etwa psychische Erkrankungen, früher und besser zu erkennen, um notwendige Rehamaßnahmen anbieten zu können. Das Parlament: Für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es fortan die geringeren Asylbewerberleistungen statt wie bisher Bürgergeld. Lässt sich das angesichts des andauernden Krieges rechtfertigen? Klose: Ukrainische Geflüchtete werden jetzt genauso behandelt wie andere Geflüchtete auch. Wichtig ist, dass diese Menschen in Arbeit kommen und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Da haben wir mit dem Job-Turbo gute Erfahrungen gemacht. Gerade vor dem Hintergrund des andauernden Krieges in der Ukraine stellte sich die Frage, warum die einen Geflüchteten anders behandelt werden als die anderen, umso drängender. Wir haben 2022 entschieden, dass die Ukraine-Flüchtlinge Bürgergeld bekommen, weil die Kommunen durch den starken Zustrom überfordert waren, während die Jobcenter Kapazitäten hatten. Der Zustrom aus der Ukraine ist aber nicht mehr so stark wie damals, so dass die Änderung vertretbar ist. Das Parlament: Bisher richtete sich der Fokus der Jobcenter zuerst auf Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitssuchenden. Nun wird der Vermittlung in Beschäftigung Vorrang eingeräumt. Welchen Effekt versprechen Sie sich davon? Klose: Mit dem Bürgergeld hatten wir den Vermittlungsvorrang abgeschafft, Weiterbildung und Qualifizierung gleichrangig daneben gestellt. Das neue Gesetz sieht vor, dass Qualifizierung und Weiterbildung dort, wo es als erfolgversprechender angesehen wird, weiterhin Vorrang haben soll. Der Vorrang für Weiterbildung und Qualifizierung ist also nicht abgeschafft, aber der Vermittlung wird mehr Gewicht als bisher eingeräumt. Wichtig ist, dass die Jobcenter eine Milliarde Euro mehr Mittel erhalten, denn sie können nur qualifizieren und fortbilden, wenn sie auch das nötige Geld dafür haben. Das Parlament: Sind Sie sicher, dass die mit der Reform verbundenen Sanktionen und Leistungskürzungen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben, das in seinem Urteil von 2019 strenge Regeln zum Existenzminimum aufgestellt hat? Klose: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung operiert an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit. Wir werden uns das im parlamentarischen Verfahren sehr genau anschauen, inwiefern die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden. Das Parlament: Die Koalition hat sich für das Jahr 2026 weitere Sozialreformen vorgenommen - Rente, Kranken- und Pflegeversicherung. Hier liegen die Positionen von Union und SPD zum Teil noch sehr weit auseinander. Glauben Sie dennoch an einen Konsens, insbesondere im Schatten wichtiger Landtagswahlen? Klose: Ich darf in zwei der Reformkommissionen mitarbeiten und bin sehr positiv gestimmt, was die Arbeit der Kommissionen angeht. Sie sind von einem konstruktiven Geist geprägt und vom Willen, etwas zum Besseren zu verändern. Wenn man auf beide Seiten blickt, die Finanzierung des Sozialsystems und die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger, gibt es massiven Druck bei Bund, Ländern und Kommunen. Es ist zum Beispiel ein Unding, dass man verschiedene Anträge auf Leistungen von mehreren Behörden prüfen lassen muss. Wir haben Reformbedarf, und weil der Druck auf alle Beteiligten inzwischen so hoch ist, muss es eine große Reformbereitschaft geben, die ich auch sehe, auf allen Seiten. Am Ende wird es ein Ergebnis geben, das weder 100 Prozent SPD noch 100 Prozent Union sein wird. Ich hoffe aber, dass sich der konstruktive Geist aus den Kommissionen auch auf die Regierungsarbeit überträgt. Zur Person: Annika Klose (SPD) ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecherin der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ ihrer Fraktion, auch Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Außerdem arbeitet sie in der Sozialstaats- und der Rentenkommission der Bundesregierung mit. Das Interview führte Gunther Hartwig.

Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird verschoben

Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 verschoben. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, als er einen Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/3292) nach halbstündiger Aussprache annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Linksfraktion, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugrunde (21/3632). Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3633) vor, in dem sie ein Bekenntnis der Bundesregierung zum Umbau der Tierhaltung verlangen. Nur die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf. Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 – also vor der Reform – würde aus Sicht der Koalitionsfraktionen zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten. (nki/hau/15.01.2026)

When is the public interested enough: Competition Tribunal rejects first public interest leave application—but provides roadmap for future private enforcement applications

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
On January 13, Justice Little rendered his much-anticipated decision in the first application for leave to bring a private application on public interest grounds under the Competition Act’s (the Act) expanded private access regime.

"Nur gesetzlich Versicherte": Doctolib-Terminfilter ist irreführend

beck-aktuell - 15.01.2026

Die Online-Terminplattform Doctolib darf Kassenpatienten keine Arzttermine anzeigen, die tatsächlich nur für Privatpatienten oder Selbstzahler bestimmt sind. Das LG Berlin II sieht in der entsprechenden Filtergestaltung eine irreführende geschäftliche Handlung.



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E-Zigaretten-Tanks: Wie weit geht der Jugendschutz?

beck-aktuell - 15.01.2026

Können auch Kinder und Jugendliche online leere Ersatztanks für E‑Zigaretten kaufen? Der BGH berät, wie weit der Jugendschutz greift – und ob eine Altersprüfung Pflicht ist.



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Antrag für besseren Mieterschutz erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Mieterinnen und Mieter besser schützen" (21/3607) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert eine schnelle Umsetzung einer Mietrechtsnovelle. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), eine solche Novelle angekündigt habe. Danach solle die Novelle die Themen Indexmiete, Kurzzeitwohnen und möbliertes Wohnen thematisieren. In ihrem Antrag konkretisiert die Fraktion, was sie von einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung erwartet. So wird unter anderem gefordert, möbliertes Wohnen schärfer zu regulieren, indem eine Genehmigungs- und Transparenzpflicht eingeführt wird, die die Einhaltung mietrechtlicher Vorschriften überprüfbar machen soll. Vermieter sollen nach Willen der Fraktion zudem verpflichtet werden, Nettokaltmiete und Möblierungszuschlag im Mietvertrag auszuweisen. Die Berechnung des Möblierungszuschlages soll ebenfalls klar geregelt werden. "Kurzzeitwohnen schärfer regulieren" Das Kurzzeitwohnen wollen die Linken ebenfalls schärfer reguliert wissen. Ihren Vorstellungen zufolge soll die Bundesregierung auch hier eine Genehmigungs- und Transparenzpflicht einführen. Es soll zudem klarer zeitlich und inhaltlich definiert werden, was eine Nutzung zum vorübergehenden Gebrauch ist. Den Linken schwebt eine Maximaldauer von drei Monaten vor, als inhaltliche Gründe sollen demnach temporäre Arbeitsaufenthalte, die Pflege von Angehörigen oder Sprachkurse infrage kommen. Befristete Kettenmietverhältnisse sollen zudem verboten werden. Ein Verbot fordern die Linken auch für neue Indexmietverträge. Für bestehende Indexmietverträge soll nach Willen der Fraktion klargestellt werden, dass auch für sie die Mietpreisbegrenzungsregelungen der Kappungsgrenze und des Wirtschaftsstrafgesetzes gelten. Ferner fordert die Fraktion, den Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. So sollen Schonfristzahlungen auch bei einer fristgerechten ordentlichen Kündigung - analog zur Schonfristzahlung bei einer außerordentlichen Kündigung - ermöglicht werden. Ausgeschlossen werden soll nach Willen der Abgeordneten zudem eine Kündigung wegen Mietrückstand „aufgrund von fälschlicherweise zu hoch eingeschätzten mieterseitigen Mietminderungen bei Mängeln der Mietsache“. "Kündigung aufgrund von Eigenbedarf einschränken" Auch die Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf soll nach Auffassung der Linken eingeschränkt werden. Die Eigenbedarfskündigung soll danach nur noch bei Selbstnutzung und zur Überlassung ausschließlich an Verwandte des ersten Grades möglich sein. Ferner soll festgeschrieben werden, dass für die Eigenbedarfskündigung der Wohnbedarf des Eigentümers dauerhaft und nicht nur vorübergehend oder als Pendlerwohnung bestehen muss. Sollte dieses berechtigtes Interesse wegfallen, soll der Wohnraum der letzten Mietpartei „zu alten Konditionen“ wieder angeboten werden. Ferner soll ausgeschlossen werden, dass bei einer Wohnung, die vermietet gekauft wird, Eigenbedarf angemeldet wird. Auch bei Mieterinnen oder Mietern, die älter als 70 Jahre sind, soll die Eigenbedarfskündigung nicht erlaubt sein. „Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen“ sollen nach Willen der Fraktion besser geahndet und härter sanktioniert werden. Grundsätzlich fordert die Fraktion zudem ein Verbot von Zwangsräumungen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit. (scr/15.01.2026)

Illegale Online‑Glücksspiele: Geschädigte Spieler können am Ort ihres Wohnsitzes klagen

beck-aktuell - 15.01.2026

Verluste aus illegal angebotenen Online‑Glücksspielen können nach dem EuGH grundsätzlich dort geltend gemacht werden, wo der Spieler wohnt. Entscheidend sei, dass der Schaden an diesem Ort eingetreten ist.



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Canadian employment and labour quarterly

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
This newsletter will keep employers up to date on Canadian employment and labour developments and best practices.